Gliederung:
1. Einleitung
2. Woran scheiterte der erste Verfassungsentwurf?
3. Ein möglicher Grund für die Haltung Polens: eine Annäherung an Spanien?
4. Ein weiterer Grund für die Haltung Polens: landwirtschaftliche Interessen?
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit geht aus dem Seminar „Polen und die EU“ hervor. Darin wurde sich intensiv mit der Rolle des EU-Beitrittslandes beschäftigt. Ein Aspekt, der dabei eine große Bedeutung hatte, war das Verhalten Polens bei den Verhandlungen zu einer EU-Verfassung, die Mitte Juni abgeschlossen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Interessant bei diesen Verhandlungen war, dass sich Polen als ein „neues“ Mitglied der Europäischen Union gleich als schwieriger Partner erwies und den Entwurf des Verfassungskonventes blockierte, indem sich Polen auf den Vertrag von Nizza berief. Zu erwarten wäre gewesen, dass sich das Land zurückhält und den großen Staaten bei den Entscheidungen folgt. Aber Polen stellte sich zusammen mit Spanien auf die Seite der „Verhinderer“ 1 und erwirkte eine Überarbeitung des Konventsvorschlages. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen und nach einigen Besuchen hochrangiger ausländischer Politiker 2 konnte die starre Haltung Polens aufgeweicht werden. Warum kam dieser plötzliche Wandel zustande? Interessant ist, dass es im Vorfeld der polnischen Entscheidung zu einem Regierungswechsel in Spanien kam. Also könnte durchaus ein Zusammenhang zwischen den beiden Staaten bestanden haben. Dieser soll im Zuge dieser Arbeit thematisiert werden.
Im Folgenden soll der Weg bis hin zu einem kompromissfähigen Verfassungsentwurf unter Berücksichtigung der Rolle Polens kurz skizziert werden. Dabei dürften mehrere Fragestellungen aufgeworfen werden, von denen zwei im weiteren Verlauf näher betrachtet werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll insbesondere die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der Haltung Polens als EU-Beitrittsland und der Position Spaniens gestellt werden. Hierbei dürfte es interessant sein, Vergleiche zwischen den Zielen der beiden Staaten zu ziehen. Hierbei dürften eine Menge Gemeinsamkeiten auftreten, von denen in einem weiteren Schritt, die polnischen Interessen an der Landwirtschaftspolitik der Europäischen Union als ein zentraler Aspekt zur Erklärung der Haltung Polens herausgegriffen werden soll. Dabei wird zu untersuchen sein, in welchem Umfang die EU Fördergelder für die Landwirte verteilt und es sollte insbesondere verglichen werden, in wie weit dies auch für die anderen EU-Beitrittsländer zutrifft.
Diese beiden zentralen Punkte der Arbeit sind allerdings nur eine Auswahl des Autors. Es gibt noch zahlreiche andere Aspekte, die im Zusammenhang mit der EU-Verfassung
1 Zum Begriff „Verhinderer“, vgl. Schieder, Siegfried (2004), S. 19.
2 So fuhren bspw. Gerhard Schröder und Pat Cox nach Polen.
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untersucht werden könnten. So beispielsweise der Einfluss Deutschlands oder Frankreichs. Allerdings habe ich mich für Spanien entschieden, da hier die Gemeinsamkeiten, so z.B. im Irak-Krieg eindeutig und enorm auffällig waren.
Die Literaturlage ist sehr dünn. Da dies ein sehr aktuelles Thema ist, sind noch nicht viele Veröffentlichungen hierzu erschienen. Aus diesem Grunde ist das Internet eine Hauptquelle, die stark genutzt wurde, um Statistiken und aktuelle Statements für diese Arbeit nutzbar zu machen.
2. Woran scheiterte der erste Verfassungsentwurf?
Der erste Entwurf zu einer EU-Verfassung wurde vom Europäischen Konvent, der vom 28.02.2002 bis zum 20.07.2003 zusammentraf, erarbeitet. Den Vorsitz hatte der ehemalige französische Präsident Valeri Giscard D´Estaing inne. Auch die Beitrittsländer schickten Vertreter zu diesem Konvent, die allerdings lediglich beratende Funktionen hatten. Dieser Verfassungsentwurf sollte von allen Staaten einstimmig angenommen werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Der Konvent basierte wesentlich auf den im Vorfeld abgeschlossenen Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2000. Allerdings mit einigen Änderungen, die e in großes Hindernis auf dem Weg zur einstimmigen Verabschiedung des Entwurfes darstellten.
Ein Beispiel hierfür ist das Prinzip der qualifizierten Mehrheit. Dass die „Entscheidungen des Rats mit qualifizierter Mehrheit […] der Regelfall sein“ 3 sollten, d arüber herrschte Einigkeit. Die Einführung dieses Prinzips sollte sie Handlungsfähigkeit der Europäischen Union bei einer Erweiterung auf 25 Mitgliedsstaaten gewährleisten. 4 Wie oben gesagt: Bis hierhin herrschte bei allen Beteiligten Einigkeit. Ein Konfliktherd war allerdings die Umsetzung des Prinzips.
Im Vertrag von Nizza wurde dazu folgende Regelung getroffen: Erstens ist ein Quorum von 72,3 % der Ratsstimmen erreicht werden, zweitens muss eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten zustimmen und drittens - wenn ein Staat dies verlangt - muss die Mehrheit auch 62 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Dieses doch recht „komplizierte Austarieren“ 5 sollte durch den Konvent vereinfacht werden. Dieser legte den EU-Mitgliedsstaaten folgenden Vorschlag, der nur zwei Kriterien aufweist, vor: Einerseits muss
3 Hrbek, Rudolf (2001), S. 24.
4 Vgl. ebd., S. 23 und Giering, Claus (2000), S. 343.
5 Schieder, Siegfried (2004), S. 18.
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eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmen die andererseits auch 60 % der EU-Bevölkerung repräsentiert.
Polen, welches in dieser Arbeit im Zentrum steht, kämpfte für die Umsetzung des älteren Modells von Nizza. S o sagte Jan Roitka 6 beispielsweise: „Nizza oder Tod!“ 7 Damit stellte es sich auf die Seite Spaniens, das ebenfalls von Schieder zu den „Verhinderern“ gezählt wird. Auf der anderen Seite - von Schieder „Gestalter“ genannt - standen insbesondere Deutschland und Frankreich. Für diese beiden Staaten dürfte folgende Argumentation gelten. Im Zuge der Zusammensetzung der Kommission in einer erweiterten EU verlangte die großen Mitgliedsstaaten, die jeweils einen Kommissar abgeben müssten, eine Aufwertung ihrer Ratsstimmen, um nicht an Gewicht zu verlieren. 8 Bereits 1973 bei der ersten Erweiterung der Europäischen Union hatten diese auf eine Angleichung der Stimmgewichtung verzichtet und dadurch an Einfluss verloren. Aus ihrer Sicht wären zwei Wege möglich, um diesen Missstand zu beseitigen. Zum einen könnte man eine Neugewichtung der Ratsstimmen vornehmen und dabei die größeren Mitgliedsstaaten stärken oder zum anderen wäre es möglich, das System der doppelten Mehrheit einzuführen und damit Entscheidungen auch an die Größe der einzelnen Staaten zu koppeln. Dies war ein ganz entscheidender Knackpunkt, der die Verhandlungen zum Scheitern brachte.
Aber für Polen gab es noch weitere Gründe, die eine Annahme des Verfassungsentwurfes in der Form unmöglich machte. Wlodzimierz Cimoszewicz, der Außenminister Polens, nannte am 21. Januar 2004 folgende Ziele: „ We transparently presented our priorities. They concerned: the acknowledgement of Christian traditions in the preamble of the constitution, a group model of presidency, exclusion of defense solutions that could weaken the role of NATO, the reflection of the full representation of member states in the composition of the Commission and the retention of the system of vote-weighting in the European Council adopted in the Treaty of Nice.” 9
Besondere Bedeutung beim Scheitern des ersten Verfassungsentwurfes hatte - von Außenminister Cimoszewicz aufgezählten Zielen - der Gottesbezug in der Präambel der europäischen Verfassung. Auch in Deutschland gab es zu diesem Thema durchaus verschiedene Ansichten und es wäre falsch, hier einen Konflikt zwischen Polen und Deutschland zu unterstellen. Ein weiterer Unterschied zum Problemfeld der
6 Jan Roitka ist ein prominenter Politiker der liberalen Bürgerplattform.
7 Zitiert in: Guz-Vetter, Marzuma (2004), S. 6.
8 Vgl. Giering, Claus (2000), S. 345.
9 http://www.msz.gov.pl/start.php, 05.08.2004.
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Arbeit zitieren:
Marko Schulz, 2004, Spanien und die Landwirtschaft - zwei möglich Gründe für die Haltung Polens bei den Verhandlungen zur EU-Verfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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