Geschlechtsspezifische Unterschiede im Training emotionaler Kompetenzen bei drogenabhängigen Rechtsbrechern


Diplomarbeit, 2013

80 Seiten, Note: 1


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLE1TUNG

2. FRAUEN UND DEL1NQUENZ
2.1. ErklArungsversuche weiblicher KriminalitAt
2.2. DrogenabhAngige Rechtsbrecherinnen
2.2.1. Unterbringung weiblicher Rechtsbrecherinnen
2.2.2. Weitere besondere Bediirfnisse inhaftierter Frauen
2.2.3. Behandlung drogenabhangiger Rechtsbrecherinnen

3. EMOTION ALE KOMPETENZEN
3.1. Modelle emotionaler kompetenzen
3.1.1. Die acht Fertigkeiten der emotionalen Kompetenz nach Saarni (2000)
3.1.2. Das Mod ell der Affektiven Sozialen Kompetenz (ASK)
3.2. Konstrukte der emotionalen Kompetenz
3.2.1. Emotionsregulation
3.2.2. Emotionserkennung
3.2.3. Empathie

4. TRAINING EMOTIONALER KOMPETENZEN
4.1. emotionale kompetenzen und mensch-tier-beziehung
4.2. Tiergestutzte Interventionen
4.2.1 EntwicklungTiergestiitzter Interventionen
4.2.2. Tiergestutzte Interventionen in totalitaren Institutionen
4.3. MultiprofessionelleTiergestutzte Intervention (MTI)
4.3.1. Der Ablauf der Multiprofessionellen Tiergestutzten Intervention

5. METHODIK
5.1. zlelsetzung der untersuchung
5.2. Stichprobe
5.3. Untersuchungsdesign
5.4. Verfahren
5.4.1. Verhaltensbeobachtung
5.4.2. Pet Attitude Scale (PAS)
5.4.3. Skalen zum Erleben von Emotionen (SEE)
5.4.4. Emotionalitatsinventar (EMI)
5.4.5. SDQ-III

6. FRAGESTELLUNG UND HYPOTHESEN
6.1. Fragestellung und Hypothesen zur Verhaltensbeobachtung
6.2. Fragestellung und Hypothesen zum Therapieverlauf
6.3. Fragestellung und Hypothesen zu Lerneffekten in Abhangigkeit des Geschlechts

7. AUSWERTUNG UND ERGEBNISSE
7.1. Ergebnisse dersystematischen Verhaltensbeobachtung
7.2. PAS
7.3. Ergebnisse der SEE
7.4. Ergebnisse des EMI
7.5. Ergebnisse des SDQ iii

8. INTERPRETATION UND DISKUSSION

9. KRITIK UND AUSBLICK

10. ZUSAMMENFASSUNG.

11. ABSTRACTS
11.1. Abstract (Deutsch)
11.2. Abstract (English)

12. LITERATURVERZEICHN1S

13. TABELLENVERZEICHN1S

14. ABBILDUNGSVERZEICHNIS.

DANKSAGUNG

Mein herzlicher Dank gilt all jenen Personen, die mich während meines Studiums begleitet, inspiriert und in schwierigen Zeiten motiviert haben. Es würde den Rahmen sprengen alle Beteiligten hier aufzuzählen, weshalb ich nur ein paar besonders herausheben möchte.

Meine Eltern, die mich mit Verständnis und Lebenserfahrung durch die letzten schwierigen Semester geleitet haben. Daniela W. für ihren unermüdlichen Glauben an mich und den liebevollen Einsatz in unserer gemeinsamen Familie. Meinen Schwestern Marion und Martina für wundervolle, gemeinsame und lehrreiche Momente. Meiner Seelenfreundin Daniela K. für die vielen Stunden wertvoller, aufbauender Gespräche. Meiner Kollegin und Freundin Eva S. für den Beistand in krisenreichen Zeiten. Selbstverständlich auch meinen Vierbeinern Cleo, Zoe und Austi für das kontinuierliche Reflektieren meines Innersten und für das Schenken bedingungsloser Liebe.

Nicht zuletzt möchte ich Dr. Birgit U. Stetina, Ursula Handlos, Emily und Max dafür danken, meinen Lebensweg entscheidend beeinflusst zu haben. Durch sie wurde erst der Grundstein für die Bearbeitung dieses Diplomarbeitsthemas gelegt.

„ Leider lässt sich eine wahrhafte Dankbarkeit mit Worten nicht ausdrücken. “ (Johann Wolfgang von Goethe, n.d.)

1. EINLEITUNG

„ Die Kenntnis der Tiere ist die Voraussetzung für die Selbsterkenntnis des Menschen. “

(Bernhard Grzimek, n.d.)

Bereits über Jahrzehnte hinweg hält sich die These, dass Gewalt und Kriminalität im Leben von Frauen eine geringere Rolle spielen als in dem von Männern. Betrachtet man jedoch Statistiken und Untersuchungen zu diesem Thema, wird ersichtlich, dass Gewalt und Delinquenz häufiger mit Frauen in Verbindung gebracht werden als angenommen. Der Zusammenhang von Kriminalität und Substanzabhängigkeit ist seit Jahren bekannt. Frauen, die in ihrer Vergangenheit selbst Gewalt erfahren haben, gelten hier als besondere Risikogruppe (Kapitel 2.1.) und bedürfen einer geschlechtsspezifischen sowie an ihrem Trauma orientierten Behandlung (Kapitel 2.2.3).

Der Kreislauf von Substanzkonsum und Straffälligkeit hängt unmittelbar mit einem Defizit an emotionalen Kompetenzen zusammen (Kapitel 3.2.). Besonders die mangelnde Empathiefähigkeit weiblicher und männlicher Rechtsbrecher rückte in den letzten Jahren ins Zentrum internationaler Studien. Das Training emotionaler Kompetenzen (Kapitel 4) bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Steigerung des Wohlbefindens Inhaftierter, erlernen von Regulationsstrategien zur Vermeidung erneuten delinquenten Verhaltens und Drogenkonsums sowie eine bessere soziale Wiedereingliederung nach der Haftentlassung.

Neben diversen Entspannungstrainings und vielfältiger verhaltenstherapeutischer Ansätze stellt die tiergestützte Intervention (Kapitel 4.2.) eine mögliche und effektive Form zur Steigerung emotionaler Kompetenzen dar. Zur ressourcenorientierten Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen erfreut sich die tiergestützte Therapie weltweit zunehmender Beliebtheit. In den letzten Jahren haben zahlreiche Studien eine Verbesserung empathischen und respektvollen Verhaltens von drogenabhängigen männlichen Straftätern durch tiergestützte Interventionen belegt (Kapitel 4.2.2.). Für drogenabhängige weibliche Straftäter konnten in der Vergangenheit kaum vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Diese wissenschaftliche Lücke soll die vorliegende Diplomarbeit schließen und sowohl die Wirksamkeit einer Multiprofessionellen Tiergestützten Therapie (MTI) (Kapitel 4.3.) auf die Entwicklung emotionaler Kompetenzen von weiblichen drogenabhängigen Straftäterinnen als auch etwaige geschlechtsspezifische Unterschiede zu männlichen drogenabhängigen Haftinsassen erforschen. Zwei Frauengruppen sowie zwei Männergruppen werden über den Zeitraum eines Jahres hinweg in einer Wiener Justizanstalt zu je zehn Trainingseinheiten geschult sowie deren Wirkung auf das emotionale Befinden der Insassen mittels unterschiedlicher Fragebögen erhoben (Kapitel 5.4.). Anschließend werden die Ergebnisse aufbereitet (Kapitel 7), interpretiert (Kapitel 8) und in der Folge einen kritischen Ausblick auf zukünftige Forschungsarbeiten geben (Kapitel 9).

Es wird darauf hingewiesen, dass aus stilistischen Gründen auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet wird. Beziehen sich Studien auf weibliche Teilnehmer, wird die eigens angeführt.

2. FRAUEN UND DELINQUENZ

In den Jahren 1987 bis 2000 stieg die Kriminalitätsrate für Gewaltdelikte in Kalifornien um mehr als 500 Prozent an (Deleon-Granados, Wells und Binsbacher, 2006). Dabei kam es zu einem um 364 Prozent höheren Zuwachs an Gewaltdelikten bei den Frauen als bei den Männern. Gipser betonte bereits 1975 den seit Mitte der 60er Jahre stetig ansteigenden Kriminalitätsanteil von Frauen und Mädchen.

In Österreich bewegt sich der Prozentsatz weiblicher Verurteilter in den letzten Jahren zwischen 14 und 15 Prozent. Laut der gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria (Stand 31.05.2012) begingen 2011 36.461 Personen strafbare Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuchs. Von den Verurteilten waren 85,1 Prozent Männer und 14,9 Prozent Frauen (Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anteilswerte der Verurteilungen 2011 im Geschlechterverhältnis

Gegenüber dem Jahr 2005 ist die Zahl der Verurteilungen insgesamt um 20,1 Prozent gesunken. Während bei den Männern ein Rückgang von 5,5 Prozent zu verzeichnen ist, ging die Zahl bei den Frauen um 2,4 Prozent zurück.

Betrachtet man die verübten Taten von Frauen, so zeigt sich auch hier eine Veränderung über die Zeit. In den 70er Jahren waren die von Frauen verübten Delikte zumeist Diebstahl und tätliche Misshandlung, während 2011 die meisten Verurteilungen wegen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben ausgesprochen wurden. Es kann hier eine deutliche Zunahme in der Intensität von Gewalt beobachtet werden.

2.1. Erklärungsversuche weiblicher Kriminalität

Cassity betonte schon 1941, dass Frauenkriminalität zwar zahlenmäßig unterrepräsentiert aber von tieferer psychologischer Bedeutung ist als Männerkriminalität. Zur Erklärung kriminellen Verhaltens wurden in den letzten Jahrhunderten unterschiedliche Ansätze hinzugezogen. Diese reichen von biologisch determinierten Unterschieden wie etwa der generellen Passivität der Frau, ihrem stärker ausgeprägten Schamgefühl, Körpergröße, Alter, Religiosität und hormonelle Einflüsse (Brökling, 1980; Dürkop, 1974; Lombroso & Ferrero, 1894) bis hin zu differenzierter Sozialisation von Jungen und Mädchen deren Ausdruck von Wut und Aggression anders ist (Gipser, 1975). In jedem Fall kann kriminelles Verhalten als Resultat von sexueller Hörigkeit, Eifersucht oder schlechter körperlicher Verfassung gedeutet werden, so die Autoren damals einstimmig. Auch wenn biologisch-anthropologische Deutungssätze bald als überholt galten, hielten sich rollen- und geschlechtsspezifische Annahmen hartnäckig und das teilweise sogar bis heute.

Ein differenzierter, aber ebenso geschlechtsspezifischer Erklärungsversuch für eine geringere Kriminalitätsrate der Frauen stellt der von Pollak´s Ritterlichkeit (1950) dar. Richter üben demnach des Öfteren Nachsicht aus, wenn das begangene Delikt nicht allzu „unweiblich“ ist. Pollak postulierte ebenso, dass Frauen nicht weniger häufig straffällig werden, sondern besser als Männer ihre Straftaten verbergen können. Dass die Justiz Frauen milder behandelt, sofern sie geschlechtskonformes Verhalten zeigen, findet sich in vielen Schriften wieder (Crew, 1991; Herzog & Oreg, 2008). Leder (1984) kritisierte Pollaks Deutungsansatz der Ritterlichkeit, indem er darauf hinwies, dass Frauen, die sich nicht in der typischen Mittelschicht der Weiblichkeit befinden, also Außenseiter, arme Frauen, politische Rebellen und Frauen der Dritten Welt, kaum Ritterlichkeit erfahren.

Neben biologischen, anthropologischen und sozialen Erklärungsversuchen für das Entstehen weiblicher Kriminalität findet sich auch der Ansatz von Eysenck (1977). Er brachte Kriminalität mit misserfolgter Konditionierung in Verbindung. Kriminelle haben somit eine angeborene Prädisposition, schwache und flüchtig konditionierte Reaktionen zu bilden, was in antisozialem Verhalten münden kann. Er hob hervor, dass es keine einzelne, wissenschaftlich vertretbare Ursache für kriminelles Verhalten geben kann und insofern dieses Thema nur komplex zu erklären ist.

Heute geht man mit Eysenck´s Forderung nach multimodaler Erforschung von Kriminalität konform und ist sich weitgehend darüber einig, dass frühere Traumatisierungen bei der Erklärung von Kriminalität berücksichtigt werden müssen. Für viele Frauen münden Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend, wie sexueller Missbrauch, Inzest und Gewalt, in kriminellem Verhalten. Weaver, Resnick, Kokoska und Etzel (2007) erklärten, dass Mädchen erlittene sexuelle Gewalt anders als Jungen verarbeiten. Während sich bei Mädchen meist eine Opferbiographie entwickelt, verarbeiten Buben ihre Erfahrungen oft in einer Täterbiographie und richten ihre Gewalttätigkeiten später bevorzugt gegen die eigene Freundin, Frau oder leibliche Kinder. Während Männer häufiger als Frauen Gewalt durch Fremde erfahren, erleiden Frauen öfter als Männer Verletzungen durch gewalttätige Beziehungspartner oder Familienangehörige. Sie wählen nicht selten immer wieder von Aggression und Gewalt geprägte Beziehungen aus, denen sie in letzter Instanz nur entkommen, wenn sie selbst Gewalt anwenden (Ehrensaft und Kollegen, 2004; Chesney-Lind, 2002; Miller, 2001; Weaver, Resnick, Kokoska & Retzel, 2007). Magargee formulierte dies ähnlich bereits 1966 in dem sogenannten The Battered Wife Syndrome, welches beschreibt, dass Frauen nach langer Zeit der gewaltsamen Demütigung ihre Partner im Affekt umbringen (siehe Walker, 2009). Die Kombination von Gewalt, erlebten Traumata und Fehlen von gesunden Beziehungen mündet nicht selten in Substanzabhängigkeit (Acoca, 1998; Covington, 1998; Walitzer und Dearing, 2006), da Gewalt, Kriminalität und Sucht häufig einen Kreislauf darstellen, der nur schwer zu durchbrechen ist. Franke und Kollegen (2001) betonten, dass Drogenabhängigkeit im Leben von Männern und Frauen etwas Unterschiedliches bedeutet. Vogt (2000) nannte fünf Ursachen geschlechtsspezifischer Differenzen in Umgang und Entwicklung von Abhängigkeiten. Die geschlechtsspezifische Sozialisation in der Kindheit sowie in diesem Lebensabschnitt erlittene Traumata, die Beziehungsqualität und Kommunikationsformen zwischen Eltern und Kindern, unterschiedliche biologische Vulnerabilität gegenüber Suchtmitteln und Unterschiede in der Hilfeleistung beim Suchtausstieg.

Ausstiegsperspektiven nehmen hier einen sehr wichtigen Raum ein, denn sie sind entscheidend durch die Geschlechtszugehörigkeit geprägt. Drogenabhängige Frauen werden im Ausstiegsprozess weniger von Männern unterstützt als umgekehrt. Obrist (1996) wies auf diese Problematik hin und betonte, dass der Drogenkonsum oft die noch einzig verbleibende Gemeinsamkeit in symbiotisch geprägten Beziehungen ist. Findet ein Partner den Ausstieg aus der Sucht, wird dadurch gleichzeitig die Beziehung gefährdet. Frauen scheinen demgemäß in diesem Zusammenhang anfälliger, ihre persönlichen Ziele einem Beziehungsideal unterzuordnen. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass Drogenhilfesysteme kaum auf frauenspezifische Probleme eingehen, so Covington (2000). Brown (1985) betonte in diesem Zusammenhang, dass substanzabhängigen Frauen unbedingt Hoffnung auf Heilung vermittelt werden muss und nur so der Wechsel von chronischer Selbstvernachlässigung zu einem gesunden Selbstwert gelingen kann.

Drogen helfen zwar, die Schmerzen gewaltbehafteter Beziehungen zu verringern, mindern jedoch auch das Empathievermögen und das Gemeinschaftsgefühl. Zusätzlich zeigt sich bei süchtigen Frauen im Vergleich zu süchtigen Männern durchschnittlich eine höhere Komorbidität zu psychischen Störungen wie Essstörungen, Depressionen oder Ängsten, meist in Kombination mit Defiziten materieller und emotionaler Ressourcen.

2.2. Drogenabhängige Rechtsbrecherinnen

Iakobishvili (2012) postulierte, dass in Europa und Zentralasien eine von vier Gefängnisinsassinnen drogensüchtig ist. In Russland gibt es mehr als doppelt so viele drogensüchtige Insassinnen wie in allen EU-Ländern zusammen, so Iakobishvili weiter. Bereits in den 90er Jahren hat man darauf hingewiesen, dass die Verurteilungen von Frauen für Drogendelikte in den USA um ein Drittel angestiegen sind, so Snell und Morton (1991). Die Women´s Prison Association (WPA), eine Serviceorganisation in New York, USA, für Frauen mit krimineller Vergangenheit, betonte 2009, dass die Frauenrate unter den Inhaftierten im Zeitraum 1977 bis 2004 (Frost, 2004) um 832 Prozent angestiegen sei, die der Männer hingegen nur um 416 Prozent. Laut des jährlichen Reports des Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) saßen 2008 europaweit ca. 100.000 und weltweit über eine halbe Million Frauen und Mädchen in Haft. Das Regionalbüro der World Health Organisation (WHO) gab 2009 mit beinahe acht Prozent Spanien als europäisches Land mit dem höchsten Frauenanteil Inhaftierter an, während in Österreich der weibliche Anteil 2010 circa fünf Prozent betrug. Diese Tendenz zeichnet sich weltweit vor allem für Drogendelikte und Diebstähle ohne Gewaltanwendung ab (Penal Reform International, 2007). Frauen werden im Vergleich zu Männern häufiger für kleinere Drogendelikte wie Drogenbesitz und persönlichen Gebrauch verurteilt.

Ein Anstieg der Vergehenstatbestände (§ 27 SMG) wurde 2011 auch in Österreich verzeichnet, so das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG, 2011). Nach einem Rückgang im Zeitraum 2006 bis 2009 konnte 2011 erstmalig wieder ein Anstieg der Verurteilungen beobachtet werden. 4.444 Freiheitsstrafen betrafen Suchtdelikte, wovon 1.299 unbedingt verhängt worden sind. 74,2 Prozent waren zum Tatzeitpunkt Erwachsene, also 21 Jahre und älter. In den österreichischen Bundesländern Wien, Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol wurden die meisten Anzeigen verzeichnet. 2010 haben 1.469 Personen eine drogenspezifische, längerfristige und stationäre Betreuung begonnen, 334 davon sind Frauen.

Mally, Gali und Moshe (2011) postulierten, dass sich Insassinnen, die aufgrund von Drogen-, Gewalt- und Betrugsdelikten verurteilt wurden bezüglich ihrer soziodemografischen Variablen, ihrer Aggressionspotenziale und ihrer Fähigkeiten, sich selbst zu kontrollieren, unterscheiden. Wegen Drogendelikten Verurteilte begehen bereits in jüngerem Alter kriminelle Taten, verzeichnen mehr Haftwiederholungen, werden deutlich öfter Opfer von Missbrauch und zeigen häufiger ein problematisches Verhalten in der Kindheit als in den beiden anderen Gruppen. Eine positive Korrelation zwischen Aggression und Drogenkonsum sowie zwischen Selbstkontrolle und Drogenkonsum kann daher angenommen werden.

2.2.1. Unterbringung weiblicher Rechtsbrecherinnen

Seit 1870 werden in den USA Frauen und Männer separat inhaftiert (Banks, 2003). Laut der WPA in New York, USA, gab es 2004 1.668 amerikanische Gefängnisse, wovon 156 ausschließlich für weibliche Insassinnen waren und 225 Frauen und Männer aufnahmen. Das größte Frauengefängnis in Californien, USA, ist laut dem Wyoming Prison Museum Chowchilla mit 4500 Insassinnen. Gefängnisse, in welchen nur Frauen untergebracht werden, stellen eher die Ausnahme dar. Meist gibt es in ursprünglich für Männer erbauten Anstalten später eingerichtete Abteilungen für Frauen.

Blickt man nach Österreich, ist die Justizanstalt Schwarzau in Niederösterreich eigens auf weibliche Insassen ausgerichtet. Hier werden auch schwangere Inhaftierte betreut, denen die Möglichkeit gegeben wird, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes mit diesem gemeinsam untergebracht zu sein. Diese Art der Unterbringung ist weltweit nicht sehr verbreitet, obwohl die Mutter-Kind- Unterbringung ein gesondertes Bedürfnis von inhaftierten Frauen darstellt. Weltweit revolutionär war die 1993 stattfindende Reform des Gefängnisses in Tihar, der größten Haftanstalt in Indien. Im Zuge derer wurden für die 370.000 Insassinnen und Insassen Grundlagen für eine bessere Gesundheitsversorgung sowie die Einrichtung einer Mutter-Kind-Abteilung geschaffen. Ebenfalls revolutionär ist die 1993 eingeführte systematische und frauenspezifische Drogentherapie in der Justizanstalt Favoriten in Wien, Österreich (JAF). Es handelt sich dabei um eine Sonderanstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und entwöhnungsbedürftige Strafgefangene sowie um den Entlassungsvollzug für Frauen. Die Spezialisierung liegt eindeutig auf der Behandlung und Betreuung suchtmittelabhängiger Häftlinge. Die Insassinnen sind hier im sogenannten Wohngruppen-Vollzug untergebracht, der sich durch eine starke Strukturierung des Tagesablaufs in Arbeits- und Freizeit definiert. Dieses Konzept entspricht der Idee von therapeutischen Gemeinschaften in Freiheit. Innerhalb der Abteilungen können sich die Insassen frei bewegen. Gemeinsamem Kochen, Sauberhalten, Gruppensitzungen und der Arbeitspflicht für alle Bewohner kommt hier großer Stellenwert zu. Zusätzlich zu verpflichtender Gruppentherapie werden Einzeltherapie, Substitutionsbehandlung, Entspannungstraining, Biofeedback sowie Beteiligung an diversen Projekten wie etwa tiergestützter Intervention oder EDV-Kurse angeboten. Eine vermehrte Einbeziehung von Angehörigen in das Behandlungsprogramm ist angedacht. Das Behandlungskonzept für Insassinnen mit Suchtproblemen in der JAF orientiert sich vorwiegend an dem kognitiven Modell der Sucht von Beck und Kollegen (1993).

2.2.2. Weitere besondere Bedürfnisse inhaftierter Frauen

Bislang existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit gesonderten Bedürfnissen von Frauen in Haft und Geschlechternormen auseinandersetzten. Neben der in Kapitel 2.3.1. erwähnten Problematik von schwangeren Inhaftierten gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Besonderheiten. Da Justizanstalten meist nur auf die Bedürfnisse von männlichen Inhaftierten ausgerichtet sind, ist es unumgänglich, hier auf notwendige Modifikationen hinzuweisen. Einsele (1975) betonte, dass die meisten Frauen in Haft „ [...] besonders schwache, hilflose Persönlichkeiten seien [...] Frauen, die schon mit ihrem freien sozialen Leben nicht fertig würden und darüber hinaus durchschnittlich schwerere psychologische Störungen aufweisen als die Mehrzahl verurteilter Männer [...] “. Laut einer späteren Untersuchung von Carlisle (2006) berichteten 62 Prozent der von ihr befragten inhaftierten Frauen, in der Vergangenheit zumindest ein Trisch und sexuell missbraucht worden zu sein. 80 Prozent der Frauen gaben an, Opfer vonkörperlicheauma erlitten zu haben. Ein Viertel hiervon erwähnte zusätzlich in hohem Maße emotional, physr Gewalt geworden zu sein, wobei diese zu über einem Drittel vom eigenen Partner ausging. Der Großteil der Insassinnen litt zudem unter akuter Substanzabhängigkeit und wies eine psychische Erkrankung auf.

In diesem Zusammenhang wurde häufig diskutiert, ob psychische Erkrankungen, wie etwa Depressionen und Angsterkrankungen, valide Prädiktoren für Gewaltverbrechen sind. Während Warren und Kollegen (2005) meinten, dass der Einfluss von Psychopathie kaum bedeutsam sei, betonten Daoust, Loper, Magaletta und Diamond (2006) den Zusammenhang von Aggression und neuropsychologischen Störungen. Einige Autoren stellten den Frontallappen als biologisches Korrelat für Aggression und impulsives Verhalten in den Vordergrund und schlugen vor, Störungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um Frauen in Haft maßgeschneiderte Therapieangebote zu ermöglichen (Raine 1993; Golden und Kollegen 1996, Daoust, Loper, Magaletta & Diamond 2006). Sturek, Loper und Warren (2008) kritisierten allerdings, dass Psychopathiediagnosen in Gefängnissen kontinuierlich an Häufigkeit zunehmen, stellten aber die Validität der Messinstrumente stark in Frage. Zu häufig passiert es, dass Testverfahren ineffizient messen und somit gesunde Frauen als unter einer psychischen Störung leidend klassifiziert werden, so die Autoren. Einigkeit besteht allerdings bis heute darüber, dass drogenabhängige Insassinnen bereits seit der Kindheit ein sehr problembehaftetes Leben führen und daher auch differenzierter Rehabilitationsmethoden als Männer bedürfen (Abbott & Kerr, 1995; Kaschak, 1992).

2.2.3. Behandlung drogenabhängiger Rechtsbrecherinnen

Auf den Zusammenhang von kriminellem Verhalten, Substanzabhängigkeit und Psychopathologien wurde bereits ausführlich eingegangen. Verschiedene Autoren betonten diesbezüglich die Wichtigkeit Trauma spezifischer Therapie bei weiblichen Inhaftierten. Morrissey und Kollegen (2005) hielten diesbezüglich fest, dass Trauma-Intervention bei inhaftierten Frauen bedeutende Erfolge erzielt, da beide Profile von Drogenabhängigkeit, gesundheitlichen Problemen und Gewalt durchzogen sind. Feselmayer (2009) schreibt über die Wichtigkeit des Behandlungsmoduls Stabilisierung und Selbstfürsorge im Therapieprogramm für traumatisierte suchtkranke Frauen. Gemäß einer Studie des Anton Proksch Instituts (Liebich-Schnabel & Bruyere, 2006) wurde belegt, dass 79 Prozent aller Patientinnen über Gewalterfahrungen berichteten. 90 Prozent der Frauen sprachen hierbei über stark belastende Erlebnisse. Basierend auf diesen Daten wurde eine zusätzliche Behandlungseinheit in das Therapieprogramm des Anton Proksch Institut integriert. Das ressourcenorientierte Behandlungsmodul für traumatisierte Frauen erstreckte sich nach Feselmayer (2009) über acht wöchentliche Einheiten. Im Zentrum standen die Trauma-Aufarbeitung sowie die notwendige Installierung von Ressourcennetzwerken. Unter anderem beinhaltete das Programm Module wie Psychoedukation zum Thema Trauma, Stabiliserungstechniken und Ressourcenübungen, Arbeit mit dem inneren Kind, Umgang mit negativen Gefühlen sowie Entwicklung selbstfürsorglichen Verhaltens.

Im Rahmen einer Evaluation wurden folgende Wirkfaktoren als bedeutendste angegeben: Sich wieder spüren, Verstandenwerden, die Selbstwertsteigerung sowie das Gefühl der Geborgenheit. Messina und Kollegen (2010) untersuchten ebenfalls die Auswirkungen von geschlechtsspezifischen Behandlungsmethoden an 115 inhaftierten Frauen. Nach 12 Monaten konnten bei der frauenspezifischen Behandlungsmethode eine Reduktion des Drogenkonsums sowie eine geringere Anzahl an Reinhaftierungen verzeichnet werden als bei Standardmethoden. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen Prendergast, Messina, Hall und Warda (2010), die allerdings anführten, dass das Risiko nochmals inhaftiert zu werden durch die frauenspezifische Behandlung nicht sinke. Ein signifikanter Unterschied in der Wiederaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen konnte ebenfalls nicht gefunden werden.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die zeitliche Begrenztheit von Therapieangeboten. Obrist (2010) betonte in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, Therapieplätze auch nach der Entlassung weiterhin in Anspruch nehmen zu können, da bekannte Systeme auch im Alltag erst durchbrochen werden müssen. Der EU-Drogenaktionsplan (2009-2012) der Europäischen Kommission verwies auf die Notwendigkeit, in Gefängnissen Einrichtungen im Zusammenhang mit Prävention, Schadensminderung und Behandlung zu platzieren, die auch den Situationen außerhalb der Haft entsprechen. Die praktische Umsetzung stößt hier allerdings bis heute an einige Grenzen. Umstände, wie Verlegung in eine andere Haftanstalt und frühzeitige Entlassungen, machen eine kontinuierliche therapeutische Intervention in Gefängnissen beinahe unmöglich. Inhaftierte müssten durch Vermittlung von Sicherheit und kontinuierlicher psychologischer Versorgung ohne abruptes Abbrechen dazu bekräftigt werden, Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen (Obrist & Trinkl, 2004). Diese Hilfe besteht laut den Autoren idealer Weise aus kognitiven und verhaltenstherapeutischen Ansätzen. Der Fokus liegt hier auf frauenspezifischen Themen und dem Erlernen von Verantwortlichkeit, um die teilweise sehr starken emotionalen Belastungen ausgleichen zu können. Es liegt nahe, dass drogenabhängige Rechtsbrecher über emotionale Defizite verfügen und Gefühle nicht immer bedacht zum Einsatz bringen können, denn dieser Fähigkeit liegt nach Seidel (2004) emotionale Kompetenz zugrunde. Deren Training wird deshalb seit einigen Jahren auch in Haftanstalten steigende Bedeutung beigemessen. Im folgenden Kapitel wird auf einen kleinen Ausschnitt der Vielzahl an Modellen zu emotionaler Kompetenz und deren Konstrukte eingegangen sowie ein Bogen zu delinquentem Verhalten gespannt.

3. EMOTIONALE KOMPETENZEN

Gross (1998) empfahl, die Begriffe Emotion, Affekt und Stimmung zu unterscheiden. Dem Affekt als Überbegriff sind spezifische Emotionen untergeordnet, während Emotionen von intensiverer aber kürzerer Dauer sowie fluktuierender als Stimmungen sind (Beedie, Terry & Lane, 2005). Ebenso ist zwischen dem Konzept der emotionalen Kompetenz und dem der emotionalen Intelligenz zu unterschieden. Emotionale Intelligenz wird nach Saarni (2000) als Persönlichkeitseigenschaft aufgefasst, während emotionale Kompetenz eine Entwicklungsperspektive beinhaltet. Emotionale Intelligenz diene der Informationsverarbeitung, Fähigkeiten wie Wahrnehmung und Verständnis, während Kompetenz erst die effiziente Umsetzung dieses Wissens ermöglicht, so Seidel (2004).

Emotionale Kompetenz geht mit Wohlbefinden einher, während sich die Beeinträchtigung dieser Fähigkeiten häufig in psychischen oder emotionalen Störungsbildern niederschlägt (Petermann & Wiedebusch, 2003).

3.1. Modelle emotionaler Kompetenzen

Die meisten Konzepte emotionaler Kompetenz berücksichtigen die Regulation des eigenen emotionalen Zustandes, die Empathiefähigkeit, Beziehungsfähigkeit und die sinnvollen Bewältigungsstrategien im Umgang mit negativen Emotionen. Alle Modelle beinhalten die Ausbildung einer ausgeglichenen Persönlichkeit durch die Unterstützung von emotionalen Fertigkeiten. Im Folgenden wird auf zwei Konzepte emotionaler Kompetenz näher eingegangen.

3.1.1. Die acht Fertigkeiten der emotionalen Kompetenz nach Saarni (2000)

Nach diesem Modell entwickelt sich die emotionale Kompetenz im Laufe des Lebens durch soziale Beziehungen. Es handelt sich hierbei um Skills (Fertigkeiten), die in dynamischen Umweltinteraktionen erlernt werden. Als emotional kompetent gilt die Erreichung eines angestrebten Zieles durch die angeeigneten Fertigkeiten und deren Einsetzung. Diese Skills werden den Grundfertigkeiten Emotionsverständnis, Empathie, Emotionsausdruck und Emotionsregulation zugeordnet (Abbildung 2):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Grundfertigkeiten und Skills emotional kompetenten Handelns

Saarni (2002) betont allerdings die Wichtigkeit, emotionale Kompetenz immer im sozialen Kontext zu betrachten, da es trotz Ausbildung all dieser Fähigkeiten zu emotional inkompetentem Verhalten kommen kann. Interventionen sollten daher laut Buckley und Kollegen (2003) nicht nur auf die Schwachstellen einer Person ausgerichtet sein, sondern auch bei den Stärken ansetzen.

3.1.2. Das Modell der Affektiven Sozialen Kompetenz (ASK)

Das Modell, entwickelt von Halberstadt, Denham und Dunsmore (2001), versucht die Konzepte der emotionalen und sozialen Kompetenz miteinander zu verknüpfen. Die Interaktion zwischen mindestens zwei Personen steht hier im Mittelpunkt. Ergänzend zu Saarni‘s Modell wird die dynamisch-transaktionale Beziehung zwischen Affekt und sozialer Interaktion hervorgehoben. Die Autorinnen betonen die Wichtigkeit effektiver Kommunikation über Emotionen und sehen Emotionen als Basiselemente sozialer Beziehungen. Es beinhaltet drei Basiskomponenten, das Senden und Empfangen von affektiven Mitteilungen sowie das Erleben von Affekt. Jeder dieser Komponenten sind vier Fähigkeiten zugehörig, die wichtig für jegliche soziale Interaktion sind: Die Bewusstheit über die Notwendigkeit Gefühle zu senden, empfangen und zu erleben, die Wahrnehmung und Identifikation von Emotionen, das Abstimmen von Emotionen in einer sich verändernden Umwelt sowie das Management und die Regulation von Gefühlszuständen.

Diese vier Fähigkeiten entwickeln sich in der vorgegebenen Reihenfolge, durch die Fähigkeit der drei Basiskomponenten, wobei die Basiskomponenten in Wechselbeziehung zueinander stehen. Im Mittelpunkt steht das Selbst und verfügt über individuell unterschiedlich ausgeprägte Merkmale des Temperaments, des Selbstkonzepts, sowie über unterschiedliche internale Arbeitsmodelle und Wissensbestände. Es bestimmt auch über Motivation und Flexibilität in sozialen Interaktionen. Eine wichtige Rolle spielt der Kontext der Person, der durch Zeitgeschichte, Kultur, Familie, vorhandene zwischenmenschliche Beziehungen, körperliche und emotionale Bedürfnisse und Bedingungen geprägt ist. Sozial-affektiv kompetentes Verhalten besteht in der angemessenen Übereinstimmung zwischen dem Erleben, dem Senden und dem Empfangen von Emotionen sowie der Fähigkeit den Fluss dieser Interaktion aufrechtzuerhalten (Salisch, 2002). Eisenberg (2001) brachte kritisch ein, dass emotionale Kommunikation nicht notwendigerweise sozial kompetent sei, sondern es davon abhänge, wie das Individuum seine Emotionen regulieren kann. Falls eine solche Regulation misslingt, können falsche Signale unumgänglich zu Fehlinterpretationen führen.

3.2. Konstrukte der emotionalen Kompetenz

Nach Petermann und Wiedebusch (2003) zählen zu den wichtigsten Schlüsselfertigkeiten der emotionalen Kompetenz die Emotionsregulation, die Emotionserkennung und das empathische Emotionsverständnis. Es folgt nun ein kurzer Aufschluss über die Begrifflichkeiten.

3.2.1. Emotionsregulation

In den hier vorgestellten Modellen wurde der Prozess der Emotionsregulation als Voraussetzung für emotional kompetentes Verhalten genannt. Diese Fähigkeit ist wichtig, um in Gefühls auslösenden Situationen emotional und sozial kompetent handeln zu können. Coping ist ein verwandtes Konstrukt der Emotionsregulation, zielt aber auf langfristige Verringerung negativ emotionaler Zustände ab, während Emotionsregulation ein rasches Management sowohl in negativen wie auch in positiven Emotionssituationen erfordert und Ausdrucksverhalten wie physiologische Reaktionen auslöst, so Gross (1998). Petermann und Wiedebusch (2003) betonten, dass eine adäquate Emotionsregulation im Kindesalter als Schutzfaktor für das Auftrittsrisiko von Verhaltensauffälligkeiten im weiteren Leben wesentlich ist.

3.2.2. Emotionserkennung

Gemäß Saarni (2002) stellt die Emotionserkennung eine fundamentale Basis dar, um andere Personen verstehen zu können. Ein umfangreiches Grundlagenwissen über Emotionen, wie die Fähigkeit die Mimik anderer Personen adäquat erfassen und interpretieren zu können, bilden nach Petermann und Wiedebusch (2003) die Voraussetzung. Dass Defizite in diesem Konstrukt emotionaler Kompetenzen Auswirkungen auf eine Unzahl von Funktionen haben können, beschrieben diverseste Autoren in ihren Studien. Unter anderem behindern sie das sozio-emotionale Wachstum (Izard, Fine, Schultz, Mostow, Ackerman & Youngstrom, 2001) und gehen häufig mit einer Vielzahl von psychologischen und psychiatrischen Störungen einher.

3.2.3. Empathie

Ein weiterer wichtiger Konstruktteil emotionaler Kompetenz, der pro soziales Verhalten fördert, ist die Fähigkeit zur Empathie. Eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie hemmt das Auftreten von aggressivem und antisozialem Verhalten, da durch sie das Einfühlen in das Gegenüber ermöglicht wird. Delinquente Personen sind demnach weniger empathiefähig als nicht delinquente Personen. Somit treten auch Gewaltdelikte vermehrt bei Personen auf, die eine geringe Empathie-Fähigkeit zeigen (Hosser & Beckurts, 2005). Covell, Huss und Langhinrichsen-Rohling (2007) gelangten zu dem Schluss, dass empathische Perspektivenübernahme die stärkste negative Korrelation mit Gewalt und psychischer Aggression, nicht jedoch mit sexueller Aggression aufweist. Nachdem das Empathievermögen bei Gewaltdelikten eine große Rolle spielen dürfte, rückte es in den vergangenen Jahren verstärkt ins Zentrum wissenschaftlicher Forschung.

Allgemein verfügen delinquente und drogenabhängige Personen über Defizite in problembezogenen Bewältigungsstrategien. Sie wenden negatives Konsumverhalten, wie zum Beispiel die Einnahme von psychotropen Substanzen, an, um Gefühle zu regulieren, so Salisch (2002). Beck und Kollegen (1997) wiesen auf die Verminderung von negativen Emotionen wie Anspannung, Langeweile, Traurigkeit und Angst hin, die durch die Einnahme von Drogen erreicht wird. In einer Untersuchung zu Substanzabhängigkeit zeigte sich, dass negative Affekte mit einem erhöhten Substanzkonsum einhergehen, wohin hingegen positive Emotionen dazu führen, den Substanzkonsum zu reduzieren (Cooper, Frone, Russell & Mudar, 1995). Stenbacka (2000) betonte die wichtige präventive Funktion von emotionalen Kompetenzen und führte an, dass 18-jährige Männer, die über eine gute emotionale Kontrolle und kognitive wie soziale Kapazitäten verfügen, ein geringeres Abhängigkeitsrisiko im Erwachsenenalter aufweisen. Dies unterstützt die Behauptung von Kasarabada und Kollegen (1998), dass die Erkennung eigener Emotionen und deren Regulierung oft beobachtete Defizite von Substanzabhängigen sind. Auch im Bezug auf kriminellem Verhalten wurde öfters betont, dass mangelnde Fähigkeiten zur Emotionsregulation mit allgemeiner negativer Emotionalität, vermehrtem Ärger, hoher Impulsivität und geringer Selbstregulation einhergehen. Die Ausbildung guter emotionaler Kompetenzen und deren Training scheint also ein wichtiger Faktor bei der Verhinderung delinquenten Verhaltens zu sein.

4. TRAINING EMOTIONALER KOMPETENZEN

Der Einfluss emotionaler Kompetenzen auf das psychische Wohlbefinden ist weitläufig und unumstritten, wie in vielen Studien beschrieben wurde. Mikolajczak und Kollegen (2011) verzeichneten in ihrer Studie einen durch ein 18-stündiges Kompetenztraining einen signifikanten Anstieg des physischen und psychischen Wohlbefindens, der Zufriedenheit in Sozialbeziehungen und in Arbeitssituationen. Diese Verbesserung hielt bis zu sechs Monate nach der Intervention an. Ebenso erschienen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer extrovertierter und weniger neurotisch als die der Vergleichsgruppe ohne Intervention. Schon ein kurzes Training emotionaler Kompetenzen kann also zu einer Steigerung derer führen. Diese Studie lässt den Schluss zu, dass auch Personen, die ihre emotionalen Kompetenzen in der Kindheit nicht ausreichend entwickeln konnten, die Möglichkeit haben, dies mit Motivation, Anstrengung und Führung im Erwachsenenalter nachzuholen.

An dieser Stelle sei das Training emotionaler Kompetenzen (TEK) von Berking (2008) erwähnt. Ziele des Trainings sind die Verbesserung der Stressregulation, die Optimierung des Umgangs mit negativen Gefühlen, die Stärkung der Selbstwertregulation, die Erhöhung der Lebenszufriedenheit sowie die Förderung der psychischen Problembewältigung. Potenziell schädliche Gefühle wie Stress, Angst, Ärger, Scham, Schuld, Traurigkeit und Depressivität sollen weitgehend abgebaut und hilfreiche Gefühle wie Entspanntheit, Sicherheit, Mut, Gelassenheit, Stolz, Zufriedenheit, Freude, Optimismus und Verbundenheit gestärkt werden. Als Basiskompetenzen zur Emotionsregulierung werden unter anderem Muskel- und Atementspannung, die bewertungsfreie Wahrnehmung sowie die Selbstunterstützung genannt. Berking erwähnte die Wichtigkeit, ein positives Ziel vor Augen zu haben und das Training als nützlich zu empfinden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Geschlechtsspezifische Unterschiede im Training emotionaler Kompetenzen bei drogenabhängigen Rechtsbrechern
Hochschule
Universität Wien  (Psychologie)
Veranstaltung
Klinische Psychologie
Note
1
Autor
Jahr
2013
Seiten
80
Katalognummer
V294185
ISBN (eBook)
9783656926863
ISBN (Buch)
9783656926870
Dateigröße
852 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
geschlechtsspezifische, unterschiede, training, kompetenzen, rechtsbrechern
Arbeit zitieren
Alexandra Wischall (Autor:in), 2013, Geschlechtsspezifische Unterschiede im Training emotionaler Kompetenzen bei drogenabhängigen Rechtsbrechern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294185

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