Für die meisten homosexuellen Männer und Frauen in der Vergangenheit und in der Gegenwart war und ist ihre sexuelle Orientierung eine das ganze Leben beeinflussende Tatsache. Kein Mensch sucht sich seine sexuelle Orientierung aus. Dies gilt natürlich auch für Heterosexuelle und Bisexuelle. Sexualität gehört zum Menschen. Sie beeinflußt sein ganzes Leben. Die Wahl, die ein Mensch aber trotzdem hat, ist die Wahl einer Lebensweise, die bestimmten Rollenerwartungen entspricht, aber seiner eigenen Orientierung widerspricht, oder einer Lebensweise, die bestimmten Rollenerwartungen widerspricht, aber dafür seiner eigenen Orientierung entspricht. Sollte beides übereinstimmen, ist dies umso besser. Dies dürfte aber in den wenigsten Fällen zutreffen. Sexualität ist in unserer Gesellschaft also mit bestimmten Rollenerwartungen verbunden. Traditionell geht es um Männerrollen und Frauenrollen. Das Abweichen von den traditionellen Rollenerwartungen und Normen wurde und wird teilweise immer noch mit den entsprechenden negativen Sanktionen bedacht. Homosexuelle entsprechen jenen Erwartungen scheinbar nicht. D. h. , sie können das traditionelle Muster von Männerollen und Frauenrollen scheinbar nicht übernehmen, was bedeutet, sich immer gegen vorgegebene Muster abgrenzen zu müssen. Versucht man traditionelle Rollenerwartungen auf homosexuelle Männer und Frauen zu übertragen entstehen Vorurteile wie "homosexuelle Männer sind weibisch", "homosexuelle Frauen benehmen sich übertrieben männlich" usw. Betrachtet man jedoch die Entwicklung in den letzten 200 Jahren, so läßt sich eine Veränderung erkennen. Gerade am § 175 wird dies deutlich. Wurde Homosexualität im 19. Jhd noch gerichtlich verfolgt, so ist sie heute in den Bundesrepublick Deutschland straffrei. D. h. Homosexualität wird nicht mehr gesetzlich sanktioniert, obwohl sie gesellschaftlich noch in vielen Bereichen geächtet ist. Normen haben sich also geändert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Überblick über den "Tatbestand" der Homosexualität in Deutschland
2. 1. Wilhelminisches Zeitalter und Weimarer Republik
2. 2. NS -Zeit
2. 3. Von der Adenauer Ära bis ins wiedervereinigte Deutschland
2. 3. 1. Politische Argumentation der Parteien zum 4. StrRG
3. Erklärungsversuche und Theorien
3.1. Erklärungsansatz für die Entkriminalisierung der Homosexualität nach der materialistisch-interaktionistischen Kriminologie von Gerlinda Smaus
3.2. Abolitionismus
3.3. Das Eingreifen des Staates in den Bereich der Sexualität
4. Schlußwort und Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das staatliche Interesse an der Sexualität seiner Bürger am Beispiel der historischen Entwicklung und späteren Abschaffung des § 175 in Deutschland. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, warum der Staat Sexualität durch gesetzliche Normen reguliert und inwieweit die Abschaffung dieser Normen mit einem tatsächlichen gesellschaftlichen Wertewandel korreliert.
- Historische Entwicklung der Kriminalisierung von Homosexualität in Deutschland
- Analyse staatlicher Kontrollstrategien und Diskriminierungsmechanismen
- Politische Debatten um die Liberalisierung des Sexualstrafrechts
- Theoretische Erklärungsansätze zur Entkriminalisierung und Pathologisierung
- Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Normen und staatlichem Strafrecht
Auszug aus dem Buch
2. 1. Wilhelminisches Zeitalter und Weimarer Republik
1871 wurde der § 175 in das Reichsstrafgesetzbuch aus dem preußischen Strafgesetzbuch von 1851 wortwörtlich übernommen. Sein Wortlaut war:
"Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
An dieser Stelle muß geklärt werden, was mit dem Begriff der "widernatürlichen Unzucht" gemeint war. Dieser Begriff ist im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr gebräuchlich und scheint aber auch schon damals im 19. Jhd. nicht eindeutig gewesen zu sein. Der Begriff der "widernatürlichen Unzucht" wurde häufig auch mit "Sodomie" beschrieben und bezeichnete, in einer engen Auslegung des Pragraphen, "penetrierende Sexualakte" zwischen Männern oder zwischen Menschen und Tieren. Einige Gerichte werteten aber bereits gemeinsame und gegenseitige Onanie zum "Tatbestand" der "widernatürlichen Unzucht". Die Urteile der Gerichte schienen also abzuhängen von der jeweiligen Auffassung der jeweiligen Gerichte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der sexuellen Orientierung, die Verknüpfung von Sexualität mit sozialen Rollenerwartungen und die Ankündigung der Leitfrage nach dem staatlichen Interesse an der Sexualität.
2. Geschichtlicher Überblick über den "Tatbestand" der Homosexualität in Deutschland: Detaillierte Darstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität vom Kaiserreich über den Nationalsozialismus bis hin zur schrittweisen Liberalisierung in der Bundesrepublik.
2. 1. Wilhelminisches Zeitalter und Weimarer Republik: Analyse der Einführung und Auslegung des § 175 im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sowie der damaligen Pathologisierung homosexuellen Verhaltens.
2. 2. NS -Zeit: Untersuchung der Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 und der instrumentellen Nutzung der Homosexuellenverfolgung durch die Nationalsozialisten zur Machtdemonstration.
2. 3. Von der Adenauer Ära bis ins wiedervereinigte Deutschland: Betrachtung der restaurativen Phase der Nachkriegszeit und der späteren Aufhebung des § 175 im Jahr 1994 sowie der Neufassung des § 182.
2. 3. 1. Politische Argumentation der Parteien zum 4. StrRG: Empirische Untersuchung der politischen Debatten zwischen 1971 und 1973 anhand der Argumentationsmuster verschiedener Parteien.
3. Erklärungsversuche und Theorien: Diskussion wissenschaftlicher Ansätze zur Einordnung der staatlichen Kontrolle über den Bereich der Sexualität.
3.1. Erklärungsansatz für die Entkriminalisierung der Homosexualität nach der materialistisch-interaktionistischen Kriminologie von Gerlinda Smaus: Darstellung des Modells zur Verbindung von Etikettierungsprozessen mit gesellschaftlichen Strukturen.
3.2. Abolitionismus: Analyse des strafrechtssoziologischen Abolitionismus im Kontext der Diskriminierung und Entkriminalisierung von Randgruppen.
3.3. Das Eingreifen des Staates in den Bereich der Sexualität: Systematisierung der staatlichen Interessen und der theoretischen Paradigmen zur Regulation sexueller Normen.
4. Schlußwort und Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Leitfrage und Reflexion über die Schwierigkeit, die Ursachen für gesellschaftlichen Normenwandel eindeutig zu bestimmen.
Schlüsselwörter
§ 175, Homosexualität, Sexualstrafrecht, Diskriminierung, staatliche Kontrolle, Kriminalisierung, Pathologisierung, Rollenerwartungen, Normenwandel, Nationalsozialismus, Labeling Approach, Abolitionismus, sexuelle Selbstbestimmung, politische Ideologie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und gesellschaftliche Behandlung von Homosexualität in Deutschland zwischen 1871 und 1994 mit einem Fokus auf die Rolle des Staates.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themenfelder umfassen die Geschichte des § 175, die NS-Homosexuellenverfolgung, die politische Auseinandersetzung um das Sexualstrafrecht sowie soziologische Erklärungsmodelle für staatliche Sexualmoral.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, das Interesse des Staates an der Sexualität seiner Bürger zu identifizieren und die Gründe für die Aufhebung strafrechtlicher Normen im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtssoziologische und historische Analyse, wobei sie existierende Theorien zur sozialen Kontrolle, zum Labeling Approach und zur materialistisch-interaktionistischen Kriminologie auf das Thema Homosexualität anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen historischen Abriss der Paragrafen-Entwicklung sowie eine theoretische Reflexion über staatliche Kontrollmechanismen, inklusive einer Auswertung parteipolitischer Argumentationslinien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind § 175, Sexualstrafrecht, Diskriminierung, Pathologisierung, staatliche Kontrolle und Normenwandel.
Wie bewertet der Autor die Pathologisierung der Homosexualität im 19. Jahrhundert?
Der Autor schließt sich Jörg Hutter an, der argumentiert, dass die medizinische Sichtweise im 19. Jahrhundert die Tabuisierung und Diskriminierung eher verstärkt als abgemildert hat.
Was ist das zentrale Ergebnis bezüglich der politischen Debatten zum 4. StrRG?
Die Untersuchung von Michael Schetsche zeigt, dass die Debatten weniger als Kampf von Sexualideologien zu verstehen sind, sondern als Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Modellen demokratischer Herrschaft und staatlicher Glaubwürdigkeit.
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- M. A. Frank Sauer (Author), 1997, Homosexualität und Diskriminierung: Die Abschaffung des § 175, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2987