Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Einblick in die Bevölkerungssituation 3
2.1. Louisiana 3
2.2. Mississippi 4
2.3. Vergleich der Bevölkerungssituation 4
3. Rassentrennung in Eisenbahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln 5
3.1. Gesetze in Louisiana und Mississippi sowie deren Auswirkungen 5
3.2. Die Hintergründe von Plessy v. Ferguson 6
3.3. Fazit 7
4. Hausbau, Wohnviertel und Vermietungen 8
4.1. Gesetze und Mittel zur Erreichung der räumlichen Rassentrennung 8
4.2. Fazit 10
5. Mischehen, sexueller Kontakt zwischen Schwarz und Weiß
sowie Adoptionen 10
5.1. Gesetze und Strafen 10
5.2. Wurzeln und Bedeutung dieser Gesetze 11
6. Reaktionen auf Brown v. the Board of Education of Topeka 13
7. Schlusswort 15
8. Bibliographie 16
9. Anhang 18
A Jim Crow Laws Louisiana 18
B Jim Crow Laws Mississippi 21
1
1. Einleitung
In der Literatur über die Geschichte der Schwarzen in den USA wird Mississippi oftmals als eifrigster Staat in Bezug auf Rassentrennung und -diskriminierung genannt. Auch die Masse der Schriften speziell zu diesem Staat unterstützt diese Annahme. Eine genauere Untersuchung der sogenannten Jim Crow Laws Mississippis und eines anderen Südstaates könnten hier durch einen Vergleich Klärung bringen.
Für eine Gegenüberstellung bietet sich in diesem Fall Louisiana an, da die schwarze Bevölkerung vergleichbar hoch war. Zudem verfügte Louisiana sogar über mehr Rassentrennungsgesetze als Mississippi. Trotz ihrer geographischen Nähe unterscheiden sich die Staaten dennoch in einigen interessanten Punkten, beispielsweise durch eine signifikant andere Zusammensetzung der schwarzen Bevölkerung. Obendrein hebt sich Louisiana durch einen anderen geschichtlichen Hintergrund von Mississippi und weiteren Südstaaten ab, so dass sich letztlich genügend Anhaltspunkte für einen Vergleich ergeben. Bereits bei der zeitlichen Einordnung der Jim Crow Ära zeichnen sich Unterschiede ab. Für den Historiker Comer Vann Woodward begann die strikte Rassentrennung etwa ab 1890 und dauerte bis zum Ende des Civil Rights Movement in den 60er Jahren. So sei während der Phase der Reconstruction - insbesondere in New Orleans - ein friedliches Miteinander üblich gewesen. 1 Der Historiker Howard Rabinowitz argumentiert hingegen, dass schon während der Reconstruction die Rassentrennung im Süden der USA weitverbreitet war und infolgedessen schon früher von einem Jim Crow System gesprochen werden kann. 2 Aufschlussreich bei einem Vergleich beider Staaten ist, wie und wann das Jim Crow System jeweils aufgebaut, entwickelt und vor allem erhalten wurde. Um einen Einblick in die Bereiche staatlich verordneter Rassentrennung zu bekommen, ist ein Splitten der Analyse je nach betroffenem Lebensbereich hilfreich. Interessant ist die genauere Untersuchung der Rassentrennung in öffentlichen Verkehrsmitteln, im sogenannten Jim Crow Car, da es sich zum einen um das bekannteste Gesetz handelt und zum anderen zu einem Gerichtsurteil mit einer großen Tragweite führte. Auch unbekanntere Aspekte wie Rassentrennung in Wohnvierteln oder ein Blick auf das Familienrecht sind lohnend, da es sich um besonders sensible Berührungspunkte zwischen Schwarz und Weiß handelte. Ferner ist die Reaktion beider Staaten auf das Civil Rights Movement ab 1954 relevant, da deutlich wird, wie tief das bestehende Gesellschaftssystem verankert war und was zur seiner Erhaltung getan wurde.
1 Vgl. Woodward, Comer Vann: The Birth of Jim Crow, in: American Heritage, Volume 15:3, 1964. S. 52
2 Vgl. Rabinowitz, Howard N.: Segregation and Reconstruction, in: The Facts of Reconstruction, Baton Rouge 1991. S. 91
2
2. Einblick in die Bevölkerungssituation
2.1. Louisiana
Die Bevölkerung Louisianas lässt sich vor dem Bürgerkrieg recht gut in drei Gruppen einteilen: Weiße, schwarze Sklaven, die im Gegensatz zu anderen Staaten überwiegend direkt aus Afrika importiert worden waren, und freie Schwarze (sogenannte gens de couleur libre) aus der spanischen und französischen Kolonialzeit. Bereits 1724 gab es freie Schwarze, deren Zahl sich im Laufe der Zeit vervielfachte, beispielsweise durch Einwanderung aus Haiti oder durch Kontakte mit der weißen Bevölkerung, was zu einer großen Zahl an Mischlingen führte. 3 In Louisiana wurde der Umgang mit der Hautfarbe auch durch Einflüsse aus Lateinamerika beeinflusst, wo der Status der Schwarzen höherrangig war als in Nordamerika, was den freien Schwarzen zugute kam und ihnen mehr Möglichkeiten bot als in vielen anderen Staaten. 4 Die Volkszählung von 1840 ermittelte etwa 25.000 freie Schwarze in Louisiana, was einen Anteil von 13% an der schwarzen Bevölkerung entsprach und immerhin 7% an der Gesamtbevölkerung. Die Schwarzen stellten mit einem Anteil von insgesamt 55% sogar die Bevölkerungsmehrheit. 5 Die Gruppe der freien Schwarzen war in sich jedoch wiederum relativ heterogen und setzte sich aus ungelernten Arbeitern, Handwerkern und Soldaten zusammen, mitunter waren aber auch Schwarze Teil der Pflanzeraristokratie und Sklavenhalter. Wirklich zugehörig waren sie jedoch zu keiner der beiden anderen Gruppen. Von den Sklave n trennte sie eine andere Lebensweise und ein besserer Bildungsstand. 6 Die Bildung der freien Schwarzen lässt sich anhand der Volkszählung von 1850 illustrieren, bei der immerhin über 80% der freien Schwarzen angaben, lesen und schreiben zu können. 7 Von den Weißen hingen wurden sie nicht als gleichwertig akzeptiert. Dennoch verfügten sie über eine Anzahl von Rechten, wie Aussagerecht vor Gericht und Besitzrecht, in seltenen Fällen sogar Wahlrecht. Dieser gesetzlich geregelte Status lag jedoch noch unter dem eines weißen Bürgers. 8 Kurz vor dem Krieg nahm die Zahl der freien Schwarzen durch Abwanderung in den Norden ab. Die Zahl der Sklaven hingegen vergrößerte sich immens. Zwischen 1860 und 1870 nahm die schwarze Bevölkerung unterproportional zur weißen Bevö lkerung zu, so dass fast ein Gleichstand zwischen Schwarz und Weiß erreicht wurde. 9
3 Vgl. Sterkx, Henry E.: The free nego in Ante-Bellum Louisiana, Rutherford 1972. S. 7-10
4 Vgl. Diamond, Raymond T. und Cottrol Robert J.: Codifying Caste: Louisiana’s Racial Classification Scheme and the Fourteenth Amendment, in: Loyola Law Review, New Orleans Band 29, 1983. S. 270-271
5 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
6 Vgl. Sterkx, Henry E.: The free nego in Ante-Bellum Louisiana, Rutherford 1972. S. 91-104
7 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
8 Vgl. Sterkx, Henry E.: The free nego in Ante-Bellum Louisiana, Rutherford 1972. S. 195-197
9 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
3
Nach 1865 ist eine Einteilung der Schwarzen in frei und unfrei natürlich nicht mehr möglich, jedoch lösten sich der soziale Status im gesellschaftlichen Leben und der Bildungsstand, den freie Schwarze vor dem Bürgerkrieg innehatten, nicht sofort auf sondern blieben bestehen.
2.2. Mississippi
Als Mississippi 1817 der Union beitrat, bildeten die Weißen noch eine klare Bevölkerungsmehrheit gegenüber den Schwarzen. 10 Mit der Ausdehnung der weißen Bevölkerung wuchs aber auch die Zahl der schwarzen Sklaven überproportional an, so dass der Anteil der Schwarzen im Jahre 1840 über 50% ausmachte. Davon waren weniger als ein Prozent freie Schwarze. 11 Die Mehrzahl waren freigelassene, ehemalige Hausangestellte, die von ihren früheren Besitzern lesen und schreiben gelernt hatten. Trotz ihrer geringen Zahl zogen sie den öffentlichen Unmut auf sich, beispielsweise dadurch dass einige wenige selbst Sklavenhalter waren. Ab 1831 wurden freie Schwarze durch Gesetze zunehmend stark eingeschränkt. 1842 wurde die Freilassung von Sklaven sogar gesetzlich verboten. 12 In der Volkszählung von 1850 waren zwar lediglich 13% der freien Schwarzen Analphabeten, jedoch besuchte zur Zeit der Erhebung kein einziger eine Schule. Bis 1860 war die Zahl freier Schwarzer stark rückläufig. Im gesellschaftlichen Leben waren sie nur noch regional spürbar, da sie lediglich mit einem Promille an der Gesamtbevölkerung vertreten waren und zumeist hellhäutigere Mischlinge waren. 13 Die schwarzen Sklaven lebten und arbeiteten überwiegend auf Plantagen und waren dementsprechend schlecht gebildet. 14
Zwischen 1860 und 1870 nahm die Bevölkerung Mississippis insgesamt zu, jedoch stieg die Zahl der Schwarzen wiederum stärker als die der Weißen. Dieser Trend machte sich bei jeder Volkszählung stärker bemerkbar. Im Jahre 1900 waren 58% der Bevölkerung Mississippis schwarz und ein knappes Zehntel der schwarzen Amerikaner lebte in Mississippi. 15
2.3. Vergleich der Bevölkerungssituation
In beiden Staaten ist vor und nach dem Bürgerkrieg eine zahlenmäßige Überlegenheit der Schwarzen gegenüber den Weißen festzustellen, wenngleich diese in Mississippi noch ausgeprägter war. Auffallend höher ist der Anteil freier Schwarzer und Mischlinge in Louis iana, die sich nach Ende des Krieges durch einen anderen gesellschaftlichen Status und
10 Vgl. Wharton, Vernon Lane: The negro in Mississippi, New York 1965. S. 5
11 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
12 Vgl. Wharton, Vernon Lane: The negro in Mississippi, New York 1965. S. 12
13 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
14 Vgl. Wharton, Vernon Lane: The negro in Mississippi, New York 1965. S. 13
15 Vgl. http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/censusbin/cen.pl (Stand: 29.01.2004)
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eine höhere Bildung auszeichneten. Diese Schicht war an ganz andere Rechte gewohnt als die ehemaligen Sklaven Louisianas und als die Schwarzen Mississippis. Allein dadurch war ihre Möglichkeit auf das öffentliche Leben Einfluss zu nehmen wesentlich ausgeprägter. Die Schwarzen Louisianas unterschieden sich von denen Mississippis auch durch ihre Herkunft und ihre französisch-kreolisch geprägte Lebensweise, was in der Zeit direkt nach dem Bürgerkrieg fast als bindendes Element zwischen den Rassen in Louisiana - insbesondere im Schmelztiegel New Orleans - fungierte.
3. Rassentrennung in Eisenbahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln
3.1. Gesetze in Louisiana und Mississippi sowie deren Auswirkungen
Sowohl Mississippi als auch Louisiana erließen Gesetze zur Rassentrennung in Eisenbahnen, Wartehallen und Straßenbahnen. Rassentrennung in öffentlichen Verkehrsmitteln war in beiden Staaten eines der häufigsten, bekanntesten und relativ frühzeitig durchgesetzten Jim Crow Laws. Mississippi verfügte bereits 1865, als es noch nicht Teil der Union war, in den Black Codes des Staates über ein solches Gesetz. 16 Bei Verstoß gegen die Rassentrennung in Eisenbahnen sah es eine Strafe zwischen $50 und $500 vor, wobei interessanterweise dem Ankläger die Hälfte der Summe zustand. Während der Phase der Reconstruction wurde dieses Gesetz im Jahre 1868 wieder aufgehoben, indem allen Bürgern das Recht eingeräumt wurde, die öffentlichen Verkehrsmittel uneingeschränkt zu benutzen. Diese gesetzliche Gleichstellung wurde 20 Jahre später wieder rückgängig gemacht, indem den Behörden die Möglichkeit gegeben wurde, eine Rassen- sowie Geschlechtertrennung in Wartehallen und Eisenbahnwaggons vorzunehmen, wenn dies als angebracht erachtet wurde. Bei Nichteinhaltung konnten auch die Eisenbahngesellschaften sowie die Schaffner mit Geldstrafen belegt werden.
In der Verfassung Louisianas von 1868 wurden noch gleiche Rechte bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Einrichtungen vorgeschrieben, was schon in der überarbeiteten Version von 1879 nicht mehr erwähnt wurde und den Weg frei machte für den Erlass von Jim Crow Laws. 17 1890 wurde dann das erste Statut dieser Art verabschiedet, das eine Rassentrennung i n Eisenbahnen vorschrieb. Wiederum sah es nicht nur für Passagiere und Schaffner sondern auch für Direktoren der Eisenbahngesellschaften Geldstrafen vor, um eine flächendeckende Umsetzung zu erreichen.
16 Vgl. Holtzclaw, Robert F.: Black Magnolias, Shaker Heights 1984. S. 81
17 Vgl. Hargrave, Lee: The Louisiana State Constituion - A Reference Guide, Westport 1991. S. 8-9
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Eva Butscher, 2004, Jim Crow Laws - ein Vergleich zwischen den Staaten Mississippi und Louisiana, München, GRIN Verlag GmbH
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