Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Abk ürzungsverzeichnis 3
1 Einleitung. 4
2 Die Evangelische Kirche in Deutschland 5
2.1 Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland. 5
2.2 Organisation der Evangelischen Kirche in Deutschland 8
2.2.1 Synode der EKD. 8
2.2.2 Die Kirchenkonferenz. 8
2.2.3 Der Rat der EKD 9
3 Die EKD im politischen System der BRD 10
3.1 Das Grundgesetz - Ausgangspunkt für die Stellung der Kirche 10
3.2 Die Kirche im pluralistischen Staat 13
3.2.1 Die Kirche als „Verband unter Verbänden“ 14
3.2.2 Die Kirche als Institutionen außerhalb des Verbandswesen 15
3.3 Zusammenfassung 16
4 Fazit. 18
5 Literaturverzeichnis. 19
2
Abkürzungsverzeichnis
ApU Altpreußische Union Art. Artikel BRD Bundesrepublik Deutschland bzw. beziehungsweise DDR Deutsche Demokratische Republik d.h. das heißt DEK Deutsche Evangelische Kirche DEKB Deutscher Evangelische Kirchenbund DEKA Deutscher Evangelischer Kirchenausschuss EKD Evangelische Kirche in Deutschland EKU Evangelische Kirche der Union WRV Weimarer Reichsverfassung VELKD Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
3
1 Einleitung
Das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland ist durch eine lange Geschichte geprägt. Zeitgleich mit Gründung der Weimarer Republik, wurde dieses Verhältnis das erste Mal verfassungsrechtlich ausgeführt. Daraus resultierte eine Trennung der beiden Institutionen. Diese, von der Weimarer Reichsverfassung vorgeschriebene Trennung, wurde 1949 von den Vätern der Bundesrepublik Deutschland in das Grundgesetz übernommen. 1 Seitdem wird über die Stellung der Kirche im pluralistischen System Deutschlands diskutiert. Maßgebliche Frage dabei war, ob eine Trennung von Staat und Kirche heute wirklich gegeben ist. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Stellung der Kirche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genauer. Grundlage für die Ausführungen bildet die These, dass die Stellung der Evangelischen Kirche innerhalb der Bundesrepublik an Hand der geschichtlichen Entwicklung sowie durch die starke Verwurzelung der von ihr vertretenen Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft eine „Sonderstellung“ rechtfertigt. Um dies zu erläutern, wird auf die historische Entwicklung, die Organisation sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen eingegangen und verschiedene Meinungen zu diesem Thema gegenübergestellt. Im letzten Kapitel wird schließlich noch die Frage behandelt, ob im deutschen Pluralismus die Kirche eher einem Verbanden gleicht oder ob sie außerhalb des Spektrums der „normalen“ Verbände gesehen werden muss. Die Arbeit schließt mit einem zusammenfassenden Fazit ab. Bei der Argumentation wird dabei nur auf strukturelle Gegebenheiten eingegangen. Die Frage welchen Einfluss die Kirche innerhalb des politischen Prozesses auf den „output“ hat, und welche Möglichkeiten ihr dafür zur Verfügung stehen, kann auf Grund des geringen Umfanges nicht erläutert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Arbeit sich explizit mit der evangelischen Kirche beschäftigt, was sich besonders in Kapitel 2, dem historischen Hintergrund und der Organisation bemerkbar macht. Die Ausführungen der Kapitel 3.1 und 3.2 die den verfassungsrechtlichen Rahmen sowie die Einordnung in das Verbandswesen betrachten, sprechen von den Kirchen im Allgemeinen. Dies liegt in der Grundsätzlichkeit der Ausführungen begründet. Die Erläuterungen betreffen Bereiche und Problemstellungen die sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirche in Deutschland gleichermaßen relevant sind.
1 vgl. Kapitel 2 dieser Arbeit.
4
Im Folgenden wird nun die evangelische Kirchengeschichte seit der Reformation dargelegt.
2 Die Evangelische Kirche in Deutschland
Um die Rolle der Evangelischen Kirche in Deutschland genauer betrachten zu können und ihre spezifische Stellung zu verstehen 2 , so muss zuerst ein klärender Blick auf die geschichtliche Entwicklung der Evangelischen Kirche geworfen werden. Es ist nämlich keineswegs so, dass die EKD in ihrer heutigen Form schon lange existiert. Vielmehr fällt ihre Gründung in die Nachkriegszeit und somit auch in die Phase der Neuordnung der Bundesrepublik. 3 Auch heute kann nicht von einer Einheitskirche gesprochen werden. Vielmehr sammeln sich unter dem Dach der EKD heute 24 Landeskirchen, die alle ihre speziellen Eigenarten und geschichtliche Tradition haben. Daher ist die historische Entwicklung in Bezug auf die Rolle der evangelischen Kirche im politischen System der Bundesrepublik Deutschland durchaus von Bedeutung, da sich bereits in der Frühzeit verwaltungsspezifische Strukturen herausgebildet haben, die bis heute noch zu erkennen sind. 4 Der folgende Abschnitt skizziert daher grob die historische Entwicklung der Evangelischen Kirche, wobei besonders auf die Entwicklung in der Weimarer Republik und den Anfängen der Bundesrepublik Wert gelegt wird. Anschließend wird die heutige Organisation der EKD dargelegt.
2.1 Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland
Seit der Reformation im 16. Jahrhundert gab es auf deutschem Gebiet zwei große evangelische Kirchen: die lutherische und die calvinistische. 5 Beide Bekenntnisrichtungen haben ihre eigenen theologischen Schriften herausgebildet und die ihnen eigenen, gewachsenen Organisationsstrukturen unterschieden sich wie folgt voneinander. Der calvinistische Flügel war eher presbyterial organisiert, d.h. mit einer Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Amtsträger innerhalb der Gemeinde.
2 Kapitel 3 geht näher auf die Besonderheiten ein, die beiden großen Kirchen in Deutschland laut
Grundgesetz eingeräumt werden.
3 vgl. „Die Evangelische Kirche in Deutschland im politischen Meinungsbildungsprozess analysiert am
Beispiel ihrer Denkschriften“. Waltraud Müller-Franke. Bochum 1971 S.14.
4 vgl. Schmidt, Kurt Dietrich. „Grundriß der Kirchengeschichte“. 5. Auflage. Göttingen. 1967. S.364-371.
5 vgl. Müller-Franke. a.a.O. S 12-13.
5
Hingegen die Anhänger von Luther allein den Pfarrern große Kompetenzen beim Leiten ihrer Gemeinden einräumten. Daraus folgte auch eine engere Verbindung mit dem jeweiligen Landesfürsten. 6 Zu dieser Zweiteilung kam von Anfang an eine territoriale Zersplitterung der einzelnen Kirchen. Sie beruhte auf der engen Verstrickung zwischen weltlicher und kirchlicher Macht. Maßgeblich war dabei das Recht des Landesherrn, die innere Ordnung der Kirche und damit den Bekenntnisstand seines Landes vorzugeben. Erst im 19. Jahrhundert lässt sich eine stärkere Zusammenarbeit der einzelnen Teilkirchen in verschiedenen Gremien verzeichnen 7 , die mit einer allgemeinen politischen Veränderung der Gesellschaft einhergeht und auch zunehmend die Trennung von weltlicher und kirchlicher Macht vorantrieb. Mit der Revolution von 1918 kam dann die endgültige Trennung von Kirche und Staat. Die einzelnen bestehenden Landeskirchen gaben sich in den Folgejahren der Revolution und dem Entstehen der Weimarer Republik eigene Verfassungen und schlossen sich 1922 in Wittenberg zum „Deutschen Evangelischen Kirchenbund“ zusammen. Bei diesem Zusammenschluss waren sich die Vertreter der einzelnen Kirchen einig, dass die Zusammenarbeit keine einheitliche evangelische Landeskirche hervorrufen würde, sondern das die einzelnen Teilkirchen selbständig blieben. 8 Die Aufgabe des DEKB bestand darin, die gemeinsamen Interessen gegenüber dem Staat, der Öffentlichkeit und der katholischen Kirche zu vertreten. 9 Dieser Kirchenbund wurde 1924 vom Reichsminister des Inneren als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt. Bereits die 1919 in Kraft getretene Weimarer Reichsverfassung billigte den beiden großen Volkskirchen eine Sonderstellung zu, die auf Einflussnahme der damaligen Kirchenvertreter bei der Entstehung der WRV zurückzuführen ist. 10 Nächster einschneidender Schritt zu einer einheitlichen evangelischen Kirche bildete die Gründung der „Deutschen Evangelischen Kirche“ 1933. Der Einfluss der DEK blieb jedoch auf Grund der Politik der Nationalsozialisten begrenzt. Mahnende Schriften über die allgemeine politische Lage wurden wenig beachtet, die Kirchenmitglieder waren untereinander uneinig. 11 Lediglich die Kirchenkanzlei der DEK bestand bis zum Kriegsende 1945 und übernahm eine
6 ebenda S. 12-13.
7 1852 entstand die „Eisenacher Konferenz“. vgl. hierzu. Schmidt. a.a.O. S. 494-495;
1903 wurde der „Deutsche Evangelische Kirchenausschuss“ eingesetzt. vgl. hierzu „Kirche, Politik und
Gesellschaft im 20. Jahrhundert“ Gerhard Besier. München 2000. S. 6-7.
8 vgl. Besier. a.a.O. S. 7.
9 vgl. Hauschild, Wolf-Dieter. Lehrbuch der Kirche- und Dogmengeschichte - Reformation und Neuzeit“.
2. Auflage. Gütersloh 2001. S. 833-837.
10 ebenda S. 3-4.
11 vgl. Besier. a.a.O. S. 23-26.
6
Arbeit zitieren:
Martin Eckhardt, 2004, Die evangelische Kirche im politischen System der BRD, München, GRIN Verlag GmbH
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