Frauen in der römischen Religion. Eine Einführung in den Kult der vestalischen Jungfrauen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

17 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entstehungsgeschichte der Vestalinnen

3 Die Rolle des pontifex maximus im Leben der Vestalinnen

4 Captio - Eintritt in das Priesteramt
4.1 Auswahlkriterien einer vestalischen Jungfrau
4.2 Befreiungskriterien

5 Dreißig jährige Dienstzeit einer Vestalin
5.1 Aufgaben der Vestalinnen
5.2 Regelverstoß und juristische Konsequenzen

6 Das Privileg des innerstädtischen Begräbnisses

7 Fazit

8 Quellen- und Literaturliste
8.1 Quellen
8.2 Literaturliste

1 Einleitung

Wer waren die vestalischen Jungfrauen? Wie sah ihr Leben aus? Und wieso genossen Sie eine solche gesellschaftliche Sonderrolle? Auf diese drei Fragen werde ich versuchen in meiner Hausarbeit, „ Eine Einführung in den Kult der vestalischen Jungfrauen“, eine Antwort zu geben. Um mich der ersten Frage, wer waren die vestalischen Jungfrauen (oder auch Vestalinnen genannt), zu nähern, werde ich nach meiner Einleitung im zweiten und dritten Kapitel meiner Arbeit die verschiedenen Entstehungsgeschichte des Vestakultes , sowie die Rolle des pontifex maximus im Leben der Vestalinnen erläutern. Hierdurch soll ein erster Eindruck des Kults sichtbar werden. In den folgenden 3 Kapiteln werde ich das Leben der Vestalinnen aufzeigen. Angefangen mit der captio, den Voraussetzungen und Bedingungen ihrer „ Ergreifung“, über die Aufgaben und Pflichten einer Priesterin, bis hin zur Ausscheidung aus dem Priesterinnenamt. In den Kapiteln vier bis sechs werden die Besonderheiten deutlich, welche sie von anderen römischen Frauen unterschied. Durch diese Kapitel sollen sowohl die Fragen nach dem Priesterleben als auch ihre gesellschaftliche Stellung beantwortet werden.

2 Entstehungsgeschichte der Vestalinnen

Die Einführung des Vestakultes in Rom ist sowohl zeitlich als auch von ihrer Entstehungsgeschichte unklar. Des Weiteren ist unsicher, ob der Kult der Vestalinnen seinen Ursprung in Rom fand. Eine Theorie der Entstehungsgeschichte des Kultes wird in Verbindung mit dem Schicksal der Rea Silvia, der späteren Mutter der Zwillinge Romulus und Remus, gebracht. In dieser These soll ihr Onkel Amulius, der der jüngere Sohn des Königs Procas von Alba Longa war, seine Nichte aus machtpolitischen Gründen zur Vestalin ernannt haben. Durch das Keuschheitsgelübde der Vestalin sollten weitere männliche Nachkommen seiner Familie vorgebeugt werden. Nach der Vertreibung seines Bruders Numitor und der Ausschaltung seiner Neffen sollte ihm niemand mehr den Thron streitig machen.

Sein Plan scheiterte als Rea Silvia schwanger wurde, da sie aber zur Jungfräulichkeit verpflichtet war, gab sie aus Furcht vor der Bestrafung ihres Onkels, Mars als Vater der Zwillinge Romulus und Remus an. Dennoch entging die Vestalin ihrer Sanktionierung nicht, sie wurde gefesselt und unter Bewachung gestellt.1 Diese These ist allerdings sekundär. Berühmter und wohl auch wahrscheinlicher ist die zweite Variante, in der laut Plutarch, die Entstehungsgeschichte auf den zweiten römischen König Numa Pompilius, welcher verschiedene Priesterämter einrichtete, zurückgeht. So sollte Numa Pompilius die flamis und die virgines Vesta erwählt haben. Dieses Priestertum, der Vesta, stamme ursprünglich aus Alba Longa und sei den Römern nicht fremd gewesen. Durch einen Unterhalt, den Numa Pompilius aus der Staatskasse entnahm, sollten sich die Priesterinnen ganz auf die ihnen zukommenden Aufgaben im Tempel fokussieren. Ihr Ansehen in der römischen Gesellschaft stellte er durch ihre Keuschheit sicher, welche ihre Reinheit und Unantastbarkeit symbolisierten . So geht auch die Errichtung des Vestatempels auf den zweiten König Roms zurrück.2 Nach Plutarch „ Man weißt Numa bekanntlich die Einsetzung der vestalischen Jungfrauen zu, [ …] .Sei es, dass er das reine und unverdorbene Wesen des Feuers reinen und unbefleckten Personen anheim geben wollte, sei es, dass er das Unfruchtbare des Feuers mit der Jungfräulichkeit in Verbindung brachte.“3

3 Die Rolle des pontifex maximus im Leben der Vestalinnen

Das Verhältnis zwischen pontifex maximus und Vestalinnen ist jeher Gegenstandsbereich von kontroversen Diskussionen. Der pontifex maximus galt als Vorgesetzte des Rex Sacrorum, der Flamen und der Vestalinnen. Unter anderem fungierte er als Kontrollinstanz des Vestakultes. Um das Leben im Vestalinnentum zu verstehen ist es notwendig einen Blick auf den pontifex maximus und seinen Umgang mit den Vestalinnen zu richten.

Die Regia4 war das Amtshaus des Pontifex Maximus, ein Ort welcher bei diversen Festen von den vestalischen Jungfrauen mit eingebunden wurde. Das sacrarium5 durfte ausschließlich vom pontifex maximus selbst und den Priesterinnen des Vestakultes betreten werden. Er lebte im sogenannte domus publica, welches direkt neben dem atrium Vastae und dem Rundtempel der Vesta lag, dem Aufenthaltsort der sechs vestalischen Jungfrauen und Arbeitsstätte der ihnen zugeordneten Sklaven6. Diese räumliche Nähe lässt schon auf eine enge Kopplung der beiden Priesterämter schließen. Eine These für diese Annahmen, so wird vermutet, sei die Beziehung der Vestalinnen im kultischen Sinn als Töchter des rex ( König). Nach dem Ende der Königszeit soll dieses Verhältnis analog auf den pontifex maximus übergegangen sein7. Dieser ist schon beim Eintritt in das Priesterinnenamt, welcher als captio8 ( Ergreifung) bezeichnet wird, die leitende Person, der die Mädchen auserwählte und als Vestalinnen aufnahm. Die primäre Aufgabe des pontifex maximus war, wie bereits am Anfang dieses Kapitels erwähnt, dafür Sorge zu tragen, dass sich die vestalischen Priesterinnen an ihre Gebote und Pflichten hielten und diese gewissenhaft ausführten.9 Bei Missachtung der Gebote des Vestakultes leitete der pontifex maximus, unter Heranziehung seines Kollegiums, die Verfahren gegen die Schuldigen ein.

Die genauen Sanktionen, die mit den Verletzungen der Pflichten einhergehen, werde ich noch ausführlich im Kapitel 5.2 „Regelverstoß und juristische Konsequenzen“ beschreiben10. Dennoch spricht einiges dafür, dass das Verhältnis der Vestalinnen zum pontifex maximus, auch wenn die Priesterschaften eng miteinander verbunden waren, nicht aus einer radikalen Unterordnung bestand, wie z.B. bei Vater und Tochter. Eine potestas, spezifisch eine privatrechtliche potest des pontifex maximus ist somit abzulehnen. Eines der wichtigsten Argumente gegen eine bestehende potestas, liefert Aulus Gellius in einer ausführlichen Schilderung, bei der sich in der captio, der Ergreifung, der Jungfrauen als spezifischen Eintrittsakt in den Dienst der Vesta, das Geschehnis einer potestas widerlegt. Mit diesem Einsetzungsakt wurden die Vestalinnen zu einer persona sui iuris und schieden somit aus jeglicher familiären potestas aus.11 Durch diese besondere Rechtsstellung unterlagen sie keiner irdischen potestas, die Vestalinnen waren einzig und allein ihrer Göttin Vesta unterstellt.12 Das intensive Verhältnis zwischen pontifex maximus und Vestapriesterinnen lässt sich wohl eher auf die religiösen Kompetenzen des obersten Priesters zurückführen, wodurch er an wichtigen Entscheidungsstationen der Vestalinnen die Verantwortung tragen musste.

4 Captio - Eintritt in das Priesteramt

Die Vestalinnen begannen ihren Priesterdienst mit einem sakralrechtlichen Einsetzungsaktes, welcher als captio ( Ergreifung) beschrieben wird. Es ist schwer zu sagen, wie diese Prozedur konkret abgelaufen sein könnte. Dieser Sachverhalt löst in der modernen Forschung immer noch kontroverse Diskussionen aus und wird auf unterschiedlichste Weise interpretiert. So gingen z.B. die Forscher im 19. und 20. Jahrhundert von einem Brautraub aus, d.h. von einem konkreten physischen Akt der möglicherweise auf offener Straße erfolgte.13 Diese Grundannahme ging auf ein eheähnliches Verhältnis des Königs, bzw. seines Nachfolgers des pontifex maximus, zu den Vestalinnen zurück. Die zentralen Argumente dieser Theorie hingen vor allem mit dem äußeren Erscheinungsbild der vestalischen Jungfrauen zusammen, welches fragmentarisch an das Äußere einer Braut zu erinnern schien.14 Im ersten Buch des Fabius Pictor steht geschrieben, welche Worte der pontifex maximus sprechen muss, wenn er die Jungfrau ergreift. Diese lauten wie folgt: „Zur Priesterin der Vesta, die den Gottesdienst vollzieht, den das Recht für eine vestalische Priesterin zum Wohle des römischen Volkes der Quiriten zu vollziehen vorsieht, ergreife ich dich, Amata, so wie es stets nach dem besten Gesetz geschehen ist.“15

Eine weitere und wohl auch verbreitetere Theorie besagt, dass sich mit dem Ritual der captio der Status der Vestalinnen nicht nur sakral - oder privatrechtlich änderte. Zwar schied das Mädchen in Folge der captio aus der patria potestas aus, aber dennoch ohne in eine neue gesellschaftliche oder auch irdische potestas einzutreten. Diese rituelle Ergreifung hatte vielmehr einen Austritt aus der gesamten römischen Gesellschaft zur Folge. Die captio war die Trennung von allen weltlichen und gesellschaftlichen Bedingungen. Mit dem Eintritt und dem Leben im Priesterinnenamt war die Vestalin nun allein ihrer Göttin Vesta verpflichtet.

Nach einem Einblick in die gesellschaftliche Bedeutung der captio, werde ich nun in Kapitel 4.1 „ Auswahlkriterien einer vestalischen Jungfrau“ die Bedingungen eines Mädchens für die Ergreifung beschreiben.16

4.1 Auswahlkriterien einer vestalischen Jungfrau

Für die Aufnahme in den Orden der Vesta und der Ernennung eines Mädchens zur vestalischen Jungfrau gab es gewisse Bestimmungen und Voraussetzungen. Diese beginnen mit einer Altersbeschränkung, das Mädchen darf laut dem heiligen Recht, nicht jünger als sechs aber auch nicht älter als zehn Jahre alt sein.17 Einem Mädchen, das außerhalb dieser Altersvorgaben lag war es nicht möglich vestalische Priesterin zu werden. Ebenso müssen Vater und Mutter des Mädchens noch am Leben sein.18 D.h. sei ein Elternteil, oder sogar beide, gestorben kam eine Priesterschaft nicht mehr in Frage. Als dritte Voraussetzung nennt Gellius die körperliche Unversehrtheit des Mädchens.19 Dies waren z.B. ein Sprachfehler, Gehörschaden oder andere physische Beeinträchtigungen, welche das Mädchen in ihren rituellen Pflichten behindern konnte. Ferner durften sie noch ihr Vater Freigelassene sein.20 Diese Regel bezieht sich vermutlich auch auf die Unversehrtheit des Mädchens, sie sollte vor ihrem Eintritt in das Priesterinnenamt keine menschlichen Statusveränderungen durchlaufen haben und somit in einer intakten Familienstruktur aufgewachsen sein. Als fünftes und letztes Auswahlkriterium gibt Gellius an, das kein Elternteil des Mädchens Sklavendienste oder aber auch verächtlichen Berufen nachgehen dürfe.21 Die Vestalin sollte ohne jeglichen Makel sein, dies beinhaltete auch eine freie Geburt des Mädchens. Auch verächtliche Berufe der Eltern waren ein Ausschlusskriterium, dies waren vor allem Tätigkeiten die der frührömischen Gesellschaft nicht nahe standen wie z.B. Parfümverkäufer, Fischhändler, Tänzer oder auch Koch.22

4.2 Befreiungskriterien

Wieso sollte eine Familie das Amt der Vestapriesterin, welches in der römischen Gesellschaft ein hohes Ansehen genoss, ablehnen? Ein wichtig Grund der Befreiung des Priesteramtes fand sich in der fehlenden Möglichkeit der Familien eine angemessene gesellschaftliche und politische Positionierung, durch eine Eheschließung ihrer Tochter, zu erhalten.23

Eine Freistellungsmöglichkeit, laut Gellius, sei es wenn bereits die Schwester dieses Amt begleitet , des weiteren können sie einen Anspruch auf Befreiung erhalten, wenn der Vater Flame, Augur oder einer der fünfzehn Männer für gottesdienstliche Verrichtungen sei.24 Des weiteren sind sowohl der Braut eines Priesters als auch der Tochter eines Opfermusikers Befreiung zu gewähren.25 Dieser Absatz steht in einer engen Beziehung zum Vorherigen, Gell. 1,12,6, in diesen beiden Kriterien ist eine Befreiung durch das enge Verhältnis in einer im Sakralbereich tätigen Person benannt. In Gell. 1,12,8 wird fernerhin erklärt, dass eine Tochter, dessen Vater keinen Wohnsitz innerhalb Italiens habe nicht für das Priesterinnenamt gewählt werden dürfte, genauso wie die Tochter eines Mannes mit drei Kindern freizustellen sei.26 Nachdem aber ein solches Mädchen ergriffen, zur vestalischen Jungfrau auserwählt, in das Atrium des Vesta Tempels geführt und den Priesterinnen übergeben worden war, gab es keine Möglichkeit der Befreiung von ihrem Amt. Sie wurde sofort ohne mündig gesprochen zu werden und ohne einen Verlust ihres rechtlichen Status einbüßen zu müssen, aus der väterlichen Gewalt entrissen und hatte sofort das Recht erlangt ein Testament zu machen.27

Nachdem ich in diesem Kapitel auf die Ergreifung, die Auswahlkriterien und die Möglichkeit auf Befreiung des Priesteramtes eingegangen bin, werde ich im nächsten Kapitel die nächsten dreißig Jahre nach der captio beschreiben.

5 Dreißig jährige Dienstzeit einer Vestalin

Die Virgines Vestales gehören zu den ganz wenigen Priesterschaften, deren Leben weitgehend durch die Priester - Rolle geprägt war. In einem Alter zwischen sechs und zehn Jahren wurden sie vom pontifex maximus ergriffen und waren fortan, für eine Mindestdauer von dreißig Jahren, im Aedes Vestae ihrer Göttin Vesta verpflichtet.28 Plutarch spricht in den Paragraphen 10,2 - 10,4 von einer dreißig jährigen Dienstzeit in absoluter Keuschheit und Reinheit, die den Vestalinnen von Numa Pompilius auferlegt wurde. Diese Keuschheit und Reinheit wird selten durch eine reine physische Komponente der Jungfräulichkeit verstanden. Vielmehr wurzelt sie in einer erforderlich kultischen Reinheit die den Vesta - Priesterinnen auferlegt wurde. Die dreißig jährige Dienstzeit selbst waren schon eine Besonderheit in den römischen Priesterschaften, die zumeist auf Lebenszeit ausgeführt wurden. 29 Die Dienstjahre der Priesterinnen wurden zeitlich in drei gleich große Bereich von jeweils

[...]


1 Vgl. Kowalewski, Barbara : Frauengestalten im Geschichtswerk des T. Livius, S. 326

2 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines/ Studien zum religiösen und gesellschaftlichen Status der Vestalinnen, S. 29. Vgl. hierzu auch Kowalewski, Barbara : Frauengestalten im Geschichtswerk des T. Livius S. 325

3 Vgl. Plu. Num. 9,10

4 Laut der Legende war die Regia das Königshaus des römischen Kultgründers Numa aber auch Theorie der Regia als öffentliches Gebäude, welches von Beginn an für kultische Zwecke verwendet wurde. Vgl. hierzu Bätz,Alexander: Sacrae virgines, Paderborn 2012, S. 26

5 = die dortige Kapelle

6 Vgl. Jörg Rüpke, Die Religion der Römer, S. 212

7 Vgl.Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S.24 f.. Sowie Plu. Num. 9,9.

8 Auf die captio wird im 4 Kapitel intensiv eingegangen

9 Vgl. der kleine Pauly, 1958, S. 1741

10 Vgl. Plu. Num.10,7 sowie vgl. Bätz,Alexander: Sacrae virgines, S.58 - 60

11 Vgl. Gell. 1,12,9 sowie der Behandlung des Verhältnisses von pontifex maximus und Vestalinnen bei Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S.26

12 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S.27, 59

13 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S. 87 - 88

14 Vgl. Ovid , Liebeskunst 3,169- 192 . Sowie Bätz, Alexander : Sacrae virgines, S. 63

15 Gell. 1,12,14 die Ergreifungsformel

16 Vgl. Bätz , Alexander: Sacrae virgines, S. 63 -69

17 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,1

18 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,2

19 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,3

20 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,4. Freigelassene ( emancipatio) bezeichnet hier das Ausscheiden aus einem Familienverband und folglich auch aus der väterlichen potestas. Dies ist rechtlich gleichzusetzen mit einer Verwaisung des Mädchens, wie es schon bei Gellius 1,12,2 angesprochen wurde. Vgl. hierzu Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S.74

21 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,5

22 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S. 76 - 77

23 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S. 78 - 81

24 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,6

25 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,7

26 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,8

27 Vgl. Gell., Noctes Atticae 1,12,9

28 Vgl. Rüpke, Jörg: Die Religion der Römer, S. 210

29 Vgl. Bätz, Alexander: Sacrae virgines, S. 49, 50

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Frauen in der römischen Religion. Eine Einführung in den Kult der vestalischen Jungfrauen
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Geschichte)
Veranstaltung
Die frühe Kaiserzeit in Rom – von Tiberius bis Nero
Note
2,0
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V305825
ISBN (eBook)
9783668063761
ISBN (Buch)
9783668063778
Dateigröße
407 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vestalische Jungfrauen, Vestalinnen, pontifex maximus, Priesteramt
Arbeit zitieren
Anonym, 2014, Frauen in der römischen Religion. Eine Einführung in den Kult der vestalischen Jungfrauen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305825

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