Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 1
2. Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
der BRD seit 1945 2
3. Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 6
3.1 Der Intendant 6
3.2 Der Rundfunkrat 7
3.3 Der Verwaltungsrat 8
3.4 Organisationsstruktur der ARD 8
4. Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland 9
5. Aktuelle Debatte über eine Gebührenerhöhung 12
6. Fazit 15
Anhang:
Bibliographie
1. Einleitung
Jeder Haushalt in Deutschland, der ein Radio oder einen Fernseher besitzt, empfängt sie und muss sie auch bezahlen: Die öffentlichrechtlichen Rundfunkprogramme.
Es kommt nicht darauf an, ob man die öffentlich-rechtlichen Programme regelmäßig sieht oder hört, ob man gern Volksmusiksendungen oder die Fußball-Bundesliga verfolgt, sondern nur darauf, ob man die öffentlichrechtlichen Sendungen theoretisch empfangen kann.
Es stellt sich also fast jedem Deutschen die Frage: Was bezahle ich da eigentlich? Was also verbirgt sich hinter den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland? Der Beantwortung dieser Fragen soll sich diese Hausarbeit widmen. Um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstehen zu können, werde ich im Rahmen der Hausarbeit zunächst auf die Geschichte seit dem zweiten Weltkrieg und die Organisationsstrukturen der Rundfunkanstalten eingehen.
Danach werde ich die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks beleuchten. Was steckt hinter der Idee eines gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland? Ist diese Form heute noch zeitgemäß? Werden die privaten Rundfunkanstalten dadurch nicht benachteiligt? Was müssen die Öffentlich-rechtlichen dafür leisten? Zum Schluss möchte ich noch auf die aktuelle Debatte über eine erneute Erhöhung der Rundfunkgebühren eingehen. Wer ist für, wer gegen eine solche Erhöhung? Und vor allem: Warum? Wird jeder deutsche Haushalt statt der bisher erhobenen 16,15 Euro im Monat mehr als 18 Euro bezahlen müssen?
1
2. Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der BRD
seit 1945
Schon vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Kapitulation des Dritten Reichs am 8. Mai 1945 konnte der Großteil der deutschen Bevölkerung keinen Rundfunk mehr empfangen, weil die meisten Sendeanlagen zerstört waren. Nach dem Einmarsch der alliierten Truppen war es den Deutschen verboten eigene Rundfunkprogramme auszustrahlen. Die Besatzungsmächten übernahmen die wenigen noch intakten Sender. 1 Bereits am 4. Mai 1945, also vier Tage vor der Kapitulation, nahmen die Briten den Betrieb der Rundfunkstation Hamburg, die sie soeben eingenommen hatten, wieder auf. Die Amerikaner folgten am 12. Mai mit Radio München und einen Tag später starteten auch die Sowjets ihren Militärsender in Berlin. Die Aufgabe dieser Sender war zunächst die reine Nachrichtenübermittlung, weil mangels Papier keine Zeitungen gedruckt werden konnten. Die Bevölkerung konnte deshalb nur per Rundfunk über Entscheidungen der Besatzungsmächte informiert werden. Außerdem sollte der Rundfunk zur Entnazifizierung der Deutschen beitragen. 2 Die Briten nahmen ihr heimisches Rundfunksystem als Vorbild und installierten eine zentrale Rundfunkstation in ihrer Besatzungszone: Radio Hamburg. Daraus entstand später der Nordwestdeutsche Rundfunk. In der Französischen Zone gab es ab 1946 zwei Rundfunksender: Den Südwestfunk in Baden-Baden und das Saarbrücker Radio. Die Amerikaner gründeten für jedes von ihnen besetzte Bundesland eine eigene Station: Radio München für Bayern, Radio Frankfurt für Hessen, Radio Stuttgart für Württemberg-Baden und Radion Bremen. 3 Nach und nach wurden immer mehr deutsche Mitarbeiter bei den Sendern eingestellt und auch das Programm wurde vielseitiger. Die West-Alliierten
1 vgl. Diller, Ansgar: Rundfunkgeschichte. in: ARD und ZDF (Hrsg.): Was Sie über Rundfunk wissen sollten. Materialien zum Verständnis eines Mediums. Berlin: VISTAS Verlag. 1997. Seite 331 – 363. Seite 331.
2 vgl. ebd. Seite 331.
3 vgl. ebd. Seite 332.
2
überwachten zwar zunächst die Berichterstattung, zogen sich dann aber langsam zurück. Schon 1946 ernannte man den ersten deutschen Intendanten bei Radio Frankfurt. 4 Die vollständige Übergabe des Rundfunk an deutsche Verantwortliche verzögerte sich aber, weil den zuständigen deutschen Landespolitikern ein Rundfunksystem vorschwebte, das dem der Weimarer Republik stark ähnelte und in dem die Politik Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung gehabt hätte. Das lehnten die Besatzungsmächte kategorisch ab und erließen stattdessen Richtlinien zur Programmgestaltung, die zur Ausgewogenheit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichteten. 5 Man einigte sich dann auf die vom Staat unabhängige Form der „Anstalt des Öffentlichen Rechts“. Diese sollten sich selbst verwalten und von Aufsichtsgremien kontrolliert werden, denen verschiedene gesellschaftliche Gruppen angehören. 6 Sehr früh erkannten die einzelnen Landesrundfunkanstalten die Notwendigkeit einer bundesweiten Zusammenarbeit, die sich daraus ergab, dass die Landesrundfunkanstalten unterschiedlich groß und finanzstark waren. Deshalb kam es am 5. Juni 1950 zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschalnds (ARD)“. Mitglieder waren die zur Zeit der Gründung bestehenden sechs Landesrundfunkanstalten. Bis 1990 stießen auch die drei neugegründeten Landesrundfunkanstalten hinzu. 7 Die ARD war „ein lockerer Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit“ 8 . Das hatte zwei Gründe: Erstens sollten Ähnlichkeiten mit der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft im Dritten Reich unbedingt vermieden werden und zweitens wollten die einzelnen
4 vgl. Diller, Ansgar: Rundfunkgeschichte. Seite 332-333.
5 vgl. ebd. Seite 333-335.
6 vgl. ebd. Seite 335.
7 vgl. Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2. Rundfunk. Teil 1. Konstanz:
UVK Medien. 1998. Seite 212-213.
8 ebd. Seite 213.
3
Rundfunkanstalten so wenig Souveränität wie möglich an die ARD verlieren. 9 Ein Projekt, das die einzelnen Landesrundfunkanstalten nicht allein verwirklichen konnten, war das Fernsehen. Diese damals neue Technologie kostete so viel, dass die Landesrundfunkanstalten beschlossen im Rahmen der ARD zu kooperieren. Am 12. Juni 1953 wurde der Fernsehvertrag unterzeichnet, der die Grundlage für den gemeinsamen Sender „Deutsches Fernsehen“ bildet. Vom 1. November 1954 an ging das Programm auf Sendung und war zunächst auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt. 10 Um die Unterschiede zwischen großen, finanzstarken und kleinen, finanzschwachen Landesrundfunkanstalten zu beheben, schlossen die Bundesländer 1959 das „Abkommen über den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten“. Es sollte damit gewährleistet werden, dass jeder Bundesbürger ein qualitativ gleichwertiges Rundfunkprogramm empfangen kann. Unabhängig davon, ob er in einer Land mit einer kleinen oder einer großen Landesrundfunkanstalt lebt. 11 Da die technischen Möglichkeiten 1960 ein zweites Fernsehprogramm zuließen, startete der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer den Versuch einen vom Bund dominierten Fernsehsender aufzubauen. Es war damals umstritten, ob ausschließlich die Länder für den Rundfunk in Deutschland zuständig seien, oder auch der Bund eigene Programme ausstrahlen dürfe. In der Verfassung steht dazu keine ausdrückliche Regelung. Einige Bundesländer legten deshalb Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses stellte daraufhin im sogenannten „Ersten Fernseh-Urteil“ fest, dass die Gründung eines Fernsehsenders des Bundes nicht verfassungskonform sei und für den Rundfunk in Deutschland allein die Länder zuständig seien. 12
9 vgl. Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2. Rundfunk. Teil 1. Seite
212-213.
10 vgl. ebd. Seite 214-216.
11 vgl. ebd. Seite 216.
12 vgl. ebd. Seite 217, 220-222.
4
Quote paper:
Philipp Vetter, 2004, Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland und ihre Finanzierung, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk in Deutschland
Communications - Broadcast and entertainment
Elaboration, 12 Pages
Politics - Political Systems - Germany
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 27 Pages
Business economics - Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research
Scholary Paper (Seminar), 26 Pages
Kultursponsoring - ein kurzer Überblick
Business economics - Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research
Termpaper, 20 Pages
Personalisierung und Professionalisierung im amerikanischen Wahlkampf
American Studies - Culture and Applied Geography
Thesis (M.A.), 86 Pages
Campaigning in den USA - Sinnvolle Wahlkampfstrategie für den deutsche...
Politics - Political Systems - General and Comparisons
Thesis (M.A.), 133 Pages
Interkulturelle Kommunikation (im Unternehmen)
Business economics - Personnel and Organisation
Scholary Paper (Seminar), 27 Pages
Grenzen und Möglichkeiten privater Kulturfinanzierung
Business economics - Investment and Finance
Scholary Paper (Seminar), 24 Pages
Struktur, Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks in Deutschland
Communications - Broadcast and entertainment
Termpaper, 17 Pages
Interkulturelle Kommunikation aus kulturwissenschaftlicher Sicht
Cultural Studies - Basics and Definitions
Intermediate Examination Paper, 30 Pages
Im Westen nichts Neues - der deutsche Konservatismus im 21. Jahrhunder...
Politics - Political Systems - Germany
Scholarly Essay, 14 Pages
Das UNESCO Programm zum Schutz des immateriellen Kulturerbes
Die Garinagu (Garifuna) in Bel...
Ethnology / Cultural Anthropology
Thesis (M.A.), 155 Pages
Interkulturelle Werbung - Standardisierung versus Differenzierung
Communications - Intercultural Communication
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 37 Pages
Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Communications - Broadcast and entertainment
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 19 Pages
UNESCO-Weltnaturerbestätten in Deutschland - Typisierung und Vermarktu...
Geography / Earth Science - Physical Georgraphy, Geomorphology, Environmental Studies
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 38 Pages
Philipp Vetter has published the text Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland und ihre Finanzierung
Philipp Vetter has uploaded a new text
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Aktuelle Debatten unter dem Ei...
Manfred Kops
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medie...
Verfassungsrechtliche Anforder...
Armin Dittmann
Verfassungsrechtliche Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in...
Lokale Grundversorgung - Staat...
Martin Wilhelmi
Öffentlich-rechtliche Anwaltsklausuren im Assessorexamen
Prüfungsschwerpunkte - Klausur...
Gerhard Bülter
Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
Eine Untersuchung des verfassu...
Thorsten Held
0 comments