Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ii
Abk ürzungsverzeichnis iii
1 Einleitung 1
2 Digital Rights Management: Definition und Übersicht 1
3 Informationsgüter im digitalen Zeitalter 2
3.1 Definition 2
3.2 Eigenschaften von Informationsgütern 3
3.3 Unberechtigte Reproduktion von Informationsgütern 4
3.4 Neue Geschäftsmodelle 7
3.5 Neue Formen des Rechtetransfers 8
3.6 Notwendigkeit von Digital Rights Management 1 0
4 DRM Technologien 11
4.1 Identifikation von Informationsgütern 1
4.2 Beschreibung von Rechten 1 2
4.3 Metadaten 1 3
4.4 Verschlüsselungstechnologien 1 4
4.5 Wasserzeichen 1 5
4.6 Prinzipielle Funktionsweise eines DRM Systems 1 7
4.7 Angriffe auf DRM Systeme 1 9
5 Verfügbare DRM Systeme 20
6 Zusammenfassung und Ausblick 21
Literaturverzeichnis iv
i
Abbildungsverzeichnis
1 Verbundene small world Netzwerke 5
2 Beispiele für elementare Rechte 9
3 DRM System nach Guth 1 7
ii
Abkürzungsverzeichnis
AAP Association of American Publishers Advanced Encryption Standard AES Compact Disc CD DES Data Encryption Standard Digital Object Identifier DOI Digital Rights Management DRM Digital Versatile Disc DVD Digital World Services DWS
Elektronische Datenverarbeitung EDV EMMS Electronic Media Management System File Transport Protocol FTP IBM International Business Machines ICQ phonetisch: I seek you ISBN International Standard Book Number International Standard Serial Number ISSN
International Standard Music Work Code ISWC Langspielplatte LP MP3 Moving Picture Expert Group Layer 3 Moving Picture Expert Group MPEG
Organization for the Advancement of Structured Information Standards Open Digital Rights Language Open Mobile Alliance Rights Expression Languages Rivest, Shamir, Adleman RSA Secure Shell SSH Secure Socket Layer SSL Uniform Resource Locator URL eXtensible Markup Language XML
iii
1 Einleitung
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Thema Digital Rights Management. Dabei wird zunächst der Begriff Digital Rights Management definiert und ein Überblick über die verschiedenen Anwendungsgebiete gegeben. Im dritten Kapitel wird auf die besonderen Eigenschaften von digitalen Informationsgütern eingegangen, die Problematik des Urheberrechtsschutzes bei diesen Gütern erörtert und schließlich diskutiert, ob DRM überhaupt notwendig ist. Anschließend werden die verschiedenen DRM Technologien kurz beschrieben. Im fünften Kapitel werden einige käuflich verfügbare DRM Systeme vorgestellt. Abschließend werden die wesentlichen Punkte noch einmal zusammengefasst.
2 Digital Rights Management: Definition und Übersicht
Bevor mit der Diskussion der Anwendungsgebiete und Technologien für Digital Rights Management begonnen wird, muss der Begriff DRM definiert werden. So facettenreich die Anwendungsgebiete und Technologien sind, so vielfältig sind die Definitionen für den Begriff Digital Rights Management. Eine solche Definition wird bei whatis.com gegeben: „Digital rights management (DRM) is a type of server software developed to enable secure distribution - and perhaps more importantly, to disable illegal distributionof paid content over the Web.“ 1
Obwohl diese Definition sicherlich richtig ist, ist sie jedoch sehr eng gesteckt und umschreibt nur einen - wenn auch sehr wichtigen - Teilbereich des DRM’s, den digitalen Vertrieb von Informationsgütern. Eine umfangreichere und weiter gefasste Definition gibt Iannela :
„The second-generation of DRM covers the description, identification, trading, protection, monitoring and tracking of all forms of rights usages over both tangible and intangible assets including management of rights holders relationships. Additionally, it is important to note that DRM is the ‚digital management of rights‘ and not the ‚management of digital rights‘.“ 2
In kurzen Worten, Digital Rights Management umfasst alles, was Inhaber von Rechtenan materiellen und immateriellen Gütern - tun, um diese zu wahren, zu vertreiben und zu
1 whatis.com (2004)
2 Iannella (2001)
1
verkaufen, auf digitalem und nicht digitalem Wege. 3
Digital Rights Management ist also keineswegs beschränkt auf Kopierschutztechnologien, welche digitalisierte Informationsgüter vor der unberechtigten Vervielfältigung schützen sollen. Ein äußerst wichtiger Bereich ist das Management von Rechten. Dies wird von großen Rechtsabteilungen bei Verlagen und in Film- und Musikindustrie meist mit nur rudimentärer EDV-Unterstützung - etwa Textverarbeitungen und Tabellenkalkulationen - übernommen. In diesem Bereich gibt es großes Optimierungspotential, sowohl beim hausinternen Management der Rechte als auch bei der Abwicklung von Rechtetransfers zwischen den Unternehmen. 4 Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die automatisierte Erfassung von Daten über den Gebrauch von Informationsgütern. Natürlich nehmen Kopierschutztechnologien ebenfalls eine zentrale Rolle beim Digital Rights Management ein.
3 Informationsgüter im digitalen Zeitalter
3.1 Definition
Es ist äußerst schwierig, für den Begriff Information eine umfassende und dennoch kurze und verständliche Definition zu geben. Die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen Physik, Biologie, Nachrichtentechnik, Informatik, Informationswissenschaft, Informationsökonomik und Semiotik haben je eine eigene Auffassung über das Wesen von Information, welche sich zum Teil erheblich unterscheiden. Eine prägnante Definition wird von Shapiro und Varian gegeben:
„Essentially, anything that can be digitized - encoded as a stream of bits - is information.“ 5
Demnach ist etwa der Bauplan eines Hauses oder das Foto eines Autos Information, wohingegen das Haus bzw. das Auto selbst keine Information sind. Diese Definition ist keineswegs umfassend, so lassen sich beispielsweise Gerüche - im biologischen Sinne durchaus Information - nicht digitalisieren. Für die im Folgenden diskutierten Aspekte ist die Definition jedoch hinreichend.
3 vgl. Rump (2003), S. 3-4
4 vgl. Rosenblatt et al. (2002), S. 6
5 Shapiro, Varian (1999), S. 3
2
3.2 Eigenschaften von Informationsgütern
Im Folgenden sollen die Eigenschaften von Informationsgütern nicht erschöpfend dargestellt werden, es werden vielmehr nur diejenigen erwähnt, welche Probleme im Zuge der digitalisierten Verbreitung von Informationsgütern aufwerfen 6 :
• Informationsgüter sind immateriell.
Diese Eigenschaft ergibt sich direkt aus der im vorigen Abschnitt gegebenen Definition von Information.
• Es besteht keine Rivalität im Konsum von Informationsgütern. Materielle Güter lassen sich im Allgemeinen nicht von mehreren Personen gleichzeitig verwenden. Zwar kann der Eigentümer eines materiellen Gutes (z. B. Wohnwagen, Auto, Walkman) dieses verleihen, allerdings kann er dann selbst für die Dauer der Leihe keinen Nutzen mehr aus dem Gut ziehen. Der Nutzen des materiellen Gutes für den Eigentümer wird also durch eine Leihe reduziert. Der Nutzen von Informationen (z. B. Börsenkursen, Rezepten, ...) für ein Individuum wird jedoch durch Weitergabe an eine weitere Person im Allgemeinen nicht reduziert.
• Das Ausschlussprinzip kann nur teilweise angewandt werden. Für den Eigentümer eines materiellen Gutes ist es in der Regel einfach, weitere Personen von der Nutzung des Gutes auszuschließen, etwa durch weg- bzw. abschließen des Gutes. Bei Informationen ist dies weitaus schwieriger. Insbesondere vermag der ursprüngliche Besitzer der Information deren Ausbreitung, wenn weitere Personen erst einmal Kenntnis von der Information erlangt haben, nicht zu kontrollieren oder gar zu stoppen.
• Informationsgüter haben eine spezielle Kostenstruktur. Typisch für Informationsgüter sind hohe fixe Kosten für die Produktion eines Originals. Das Schreiben eines Romans, die Recherchen für ein Sachbuch, das Drehen eines Films sind Beispiele für die kosten- und zeitintensive Produktion von Informationsgütern. Für die Reproduktion dieser Güter - Drucken eines weiteren Buches, Pressen einer weiteren DVD - fallen jedoch ab einer gewissen Stückzahl nur marginale Kosten an.
Die vorgenannten Eigenschaften von Informationsgütern sind ursächlich dafür, dass urheberrechtlicher Schutz von eminenter Bedeutung für Informationsgüter ist. Dies gilt für
6
Bauckhage (2003), S. 234-236
3
digitalisierte Informationen noch in viel stärkerem Maße, was im nächsten Abschnitt näher erläutert wird.
3.3 Unberechtigte Reproduktion von Informationsgütern
Die unerlaubte Reproduktion von Informationsgütern ist kein neues Phänomen. Ebenso wenig neu ist die Forderung nach strengeren Urheberrechtsgesetzen und wirksamen Kopierschutztechnologien. Die Problematik besteht vielmehr seit Beginn des kommerziellen Vertriebes von Informationsgütern. Ihr wurde immer dann besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wenn technische Innovationen (z.B. Druckmaschinen, Fotokopierer, Musikkassetten, Videorekorder ...) die Reproduktion von Informationsgütern vereinfachte. 7 Der Vertrieb der Informationsgüter war jedoch an physische Träger gebunden, wodurch bestimmte Eigenschaften der physischen Träger an die Informationsgüter ’vererbt’ wurden. Insbesondere war die Herstellung qualitativ hochwertiger Imitate durch Economies of Scale geprägt. So war beispielweise das illegale Drucken von Büchern oder Pressen von Schallplatten erst ab großen Stückzahlen rentabel. Entsprechend umfangreich waren die notwendigen Vertriebskanäle für diese Imitate, was, von nicht bestehendem oder nur unzureichend durchgesetztem Urheberrechtsschutz in bestimmten Regionen der Welt einmal abgesehen, eine relativ einfache und wirksame Bekämpfung durch Polizei und Justiz ermöglichte. 8 Die Reproduktion im privaten Bereich war zum einen sehr zeitaufwendig und zum anderen mit Qualitätsverlusten verbunden. So ist etwa das Fotokopieren eines Buches äußerst mühsam und der daraus resultierende Papierstapel sehr unhandlich. Zudem war die Verbreitung solcher privat erstellten Kopien auf Freunde und Bekannte beschränkt.
Mit der Verfügbarkeit von preiswerten CD-Brennern und CD-Rohlingen war es zum ersten Mal für jedermann möglich, 1:1-Kopien von Software- und Audio-CD’s herzustellen, welche dem Original in Handhabung und Qualität in nichts nachstanden. Die Entwicklung von effizienten Kompressionsalgorithmen (z.B. MP3 und DIVX) und wachsende Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen, etwa via DSL- oder Kabelmodem, ermöglichen zudem die fast kostenlose Verteilung unerlaubter Kopien über das Internet. Dabei erfolgt die Verbreitung der Informationsgüter über Netzwerke, welche sich nach Biddle et al. 9 in zwei Klassen unterteilen lassen. Zum einen gibt es die sogenannten ‚small world‘ Netzwerke, zum anderen die Peer-to-Peer-Netzwerke 10 . Erstere bestehen
7 Bauckhage (2003), S. 239
8 Biddle et al. (2002), S. 155
9 Biddle et al. (2002), S.158-175
10 auch kurz: P2P-Netzwerke
4
Arbeit zitieren:
Andreas Friedrich, 2004, Digital Rights Management, München, GRIN Verlag GmbH
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