Einführung
1. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde am 27. Dezember 1945 mit der Unterzeichnung eines in Bretton Woods, New Hampshire, erarbeiteten Abkommens durch 29 Länder offiziell ins Leben gerufen und nahm seine Finanzoperationen am 1. März 1947 auf. Seine Gründung steht im engen Zusammenhang mit der Errichtung der Weltbank, sowie den Plänen für die Internationale Handelsorganisation. Beim IWF handelt es sich um eine internationale Organisation, die Subjekt des Völkerrechts ist. Die Mitgliedstaaten des IWF haben sich vertraglich zur Einhaltung vereinbarter Regeln und zu enger Zusammenarbeit in Fragen der internationalen Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs verpflichtet (Verhaltenskodex). Außerdem leisten sie sich gegenseitig finanzielle Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzdefiziten, um zu verhindern, daß Defizitländer zu Maßnahmen greifen, die den internationalen Handels- und Zahlungsverkehr beschränken.
Derzeit sind dem IWF 183 Länder beigetreten (Stand: Juli 2000). Sein Sitz ist Washington D.C. in den USA.
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Gliederung
I. Thesen
II. Einführung
III. Organe
1. Gouverneursrat
2. Exekutivdirektorium
3. Sonstige Einrichtungen
IV. Aufgaben und Ziele
1. Bei der Gründung 1945
2. Nach dem Ende des Bretton Woods-Systems
V. Kreditvergabe und Auflagenpolitik
1. Finanzierungsquellen
2. Gewährung von Finanzmitteln und damit verbundene Auflagen
VI. Beurteilung und Ausblick
I. Thesen
1. Der IWF hat sich von dem Wächter über die Währungen zum Finanzpolizisten gewandelt
2. Durch die Verschuldungskrise in der Dritten Welt seit Beginn der achtziger Jahre entwickelte sich der IWF zu einem ”Kooperations- und Beratungsregime” zur Behebung der Überschuldungsprobleme durch Strukturanpassung
3. Der IWF ist eine einflußreiche politische Organisation, die mit ihrer Auflagenpolitik das Wohl eines Großteils der Menschheit beeinflußt
4. Obgleich in Überzahl, sind die Entwicklungsländer im IWF ohne bedeutenden Einfluß
5. Trotz Kritik an der Politik des IWF zeigt seine internationale Bedeutung und Inanspruchnahme, daß internationale Kapitalmärkte auf den IWF als ”globalen Finanzmakler” nicht verzichten können.
II. Einführung
1. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde am 27. Dezember 1945 mit der Unterzeichnung eines in Bretton Woods, New Hampshire, erarbeiteten Abkommens durch 29 Länder offiziell ins Leben gerufen und nahm seine Finanzoperationen am 1. März 1947 auf. Seine Gründung steht im engen Zusammenhang mit der Errichtung der Weltbank, sowie den Plänen für die Internationale Handelsorganisation. Beim IWF handelt es sich um eine internationale Organisation, die Subjekt des Völkerrechts ist. Die Mitgliedstaaten des IWF haben sich vertraglich zur Einhaltung vereinbarter Regeln und zu enger Zusammenarbeit in Fragen der internationalen Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs verpflichtet (Verhaltenskodex). Außerdem leisten sie sich gegenseitig finanzielle Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzdefiziten, um zu verhindern, daß Defizitländer zu Maßnahmen greifen, die den internationalen Handels- und Zahlungsverkehr beschränken.
Derzeit sind dem IWF 183 Länder beigetreten (Stand: Juli 2000). Sein Sitz ist Washington D.C. in den USA.
III. Organe
1. Gouverneursrat
Oberstes Gremium des IWF ist der Gouverneursrat, in den jedes Mitgliedsland einen Vertreter (Gouverneur) entsendet. Das ist in der Regel der Notenbankpräsident oder der Finanzminister. Der Gouverneursrat tritt einmal im Jahr - gemeinsam mit der Gouverneursversammlung der Weltbank - zusammen und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, z.B.:
- die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Festsetzung und Änderung von Mitgliedsquoten
- die Zuteilung weiterer Sonderziehungsrechte (SZR), d.h. Geldmittel.
2. Exekutivdirektorium
Die laufende Geschäftsführung des IWF ist dem Exekutivdirektorium vom Gouverneursrat übertragen. Es besteht aus 24 ernannten, bzw. gewählten Exekutivdirektoren. Der Vorsitzende des Exekutivdirektoriums ist zugleich der Geschäftsführende Direktor des IWF. Das Direktorium tagt in der Regel mehrmals wöchentlich. Es berät und entscheidet in länderbezogenen Angelegenheiten (z. B. Genehmigung von Kreditvereinbarungen), und widmet sich der Überwachung von (multilateralen) Programmen, sowie politischen Themen.
3. Sonstige Einrichtungen
- Länderabteilungen und Fachabteilungen
- Information & Liaison und unterstützende Dienstleistungen
- Internationaler Währungs- und Finanzausschuß; ein beratenes Organ ohne formelle Entscheidungsbefugnisse
- Entwicklungsausschuß (Gemeinsamer Ausschuß von Weltbank und IWF)
IV. Aufgaben und Ziele
1. Bei der Gründung 1945
Der IWF war ursprünglich die zentrale Institution des Währungssystems von Bretton Woods. Mit seiner Gründung sollte sichergestellt werden, daß die festen Wechselkurse unter den Mitgliedern und die sonstigen Regeln des 1944 abgeschlossenen Bretton Woods-Systems eingehalten werden. Im einzelnen wies man dem IWF folgende Aufgaben zu:
- Sicherung eines Systems fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse
- Schaffung eines Kreditfonds, in den jedes Land entsprechend seiner Quote Einzahlungen zu leisten hat
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