Inhalt
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Einleitung 3
Die Stadtreiniger der Stadt Kassel 4
Das Müllheizkraftwerk Kassel 6
Die Biokompostierungsanlage “Langes Feld in Kassel-Niederzwehren 7
Die Gebührenstruktur 8
HNA 1995 10
HNA 1996 13
HNA 1997 14
Die politische Diskussion in der Öffentlichkeit 19
Quellen und Literatur 22
Einleitung
Im Januar 1995 wurde durch den Umweltdezernenten und Bürgermeister der Stadt Kassel, Dr. Jürgen Gebh (CDU), der weiterentwickelte Abfallentsorgungsplan von August 1986 in der 5. Fortschreibung vorgelegt. Dieser Abfallentsorgungsplan basiert auf den
Abfallmengenbilanzen der Stadt von 1991 bis 1994. Er ist Teil des Umweltkonzeptes der Stadt Kassel und wurde den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Er behandelt die lokalen Aspekte abfallwirtschaftlicher Maßnahmen, wobei die Zielsetzung bei “Vermeidung vor Verwertung” und “Verwertung vor Behandlung” gesetzt ist. Damit dies erreicht werden kann, werden Projekte wie die “Abfallsortier- und Zerkleinerungsanlage”, das “Bio-Kompostierungswerk - Langes Feld” und die “Optimierung und Erneuerung des Kasseler Müllheizkraftwerkes” schwerpunktmäßig durchgeführt. Bei diesem Plan werden folgende gesetzliche Grundlagen berücksichtigt :
-Abfallgesetz des Bundes (AbfG) vom 27.08.86
-Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.94
-Hessisches Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (HabfAG) vom 10.07.89
-Landesabfallentsorgungsplan in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 24, Teil I vom 14.10.94
-Gutachten zur Abfallentsorgung Kassel des Ingenieurbüro “Cooperative” aus Darmstadt vom 11.07.89
-Verwaltungsvorschriften und Erlasse
Wie sich nun die Situation der Abfallentsorgung weiterentwickelt hat und wie es zu der öffentlichen Diskussion um die hohen Abfallgebühren kommt, möchte ich anhand von Pressemitteilungen, in diesem Fall der Hessisch-Niedersächsischen-Allgemeine (HNA) in Kassel und ausgewerteten Gesprächen mit einem Mitarbeiter der Kasseler Stadtreiniger und des CDU-Stadtverordnetenbüros darstellen. Interessant ist dabei das Spiel zwischen den Fakten, die auf Gutachten beruhen und den parteipolitischen Interessen, die innerhalb der öffentlichen Diskussion für erhebliches Aufsehen gesorgt haben. Zuerst wird es sinnvoll sein auf die verschiedenen Akteure dieses Spiels einzugehen und die Entwicklung der Situation anhand der Pressemitteilungen darzustellen.
Die Stadtreiniger der Stadt Kassel
Die Stadtreiniger sind ein Eigenbetrieb der Stadt Kassel und übernehmen die Aufgaben der Abfallentsorgung in Kassel nach den Vorgaben der Umweltgesetze. Sie vereinen neben der Beratung die Vermeidung, Verwertung, Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfall und sind verantwortlich für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Seit 1993 sind sie mit einem erwarteten Jahresumsatz von 90 Millionen DM und ca. 350 bis 400 Mitarbeitern im ständigen Einsatz. Sie betreuen rund 200 000 Einwohner oder 95 000 Haushalte sowie 640 Straßenkilometer. Wichtiges Entscheidungsorgan ist die “Betriebskommission” die sich aus 4 Magistratsmitgliedern, 11 Stadtverordneten und 2 Personalvertretern zusammensetzt. Da die Stadt Kassel über keine eigene Deponie verfügt, unterhielten die Stadtreiniger 1995 neben der Hauptstelle (Beratung, Recycling und Sortierung) das Müllheizkraftwerk Kassel, die Abfallsortier- und Zerkleinerungsanlage und das Kompostwerk “Langes Feld” in Kassel Niederzwehren. Geplant waren damals die “Bioabfallkompostierungsanlage” in Niederzwehren und eine mobile DSD-Sortieranlage mit Handsortierung. Das “Müllheizkraftwerk Kassel” (MHKW) ist die einzige Müllverbrennungsanlage (MVA) in der Region und inzwischen als GmbH zu fast 100% eine Tochter der “Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH” (KVV). Die damals geplante “Bioabfallkompostierungsanlage” in Niederzwehren wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen und ist jetzt stillgelegt worden. Bevor ich aber im Einzelnen zu dem “Müllheizkraftwerk Kassel” und der “Bioabfallkompostierungsanlage” komme, noch kurz zu dem Weg des Abfalls bis zur Entsorgung.
An erster Stelle steht die Vermeidung von Abfall. Die Stadtreiniger setzten hier einen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit. Ist der Abfall (Hausmüll, Gewerbemüll und Baurestmassen) angefallen, muss er auf seine Bewertung, Wiederverwendbarkeit und die Entsorgung hin überprüft werden. Dies geschieht anhand eines Prüfschemas.
Zuerst werden Schadstoffe separiert und der Spezialbehandlung zugeführt. Danach wird die stoffliche Wiederverwertbarkeit überprüft. Nach der im Juni 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung 1 soll Verpackungsabfall vermieden und der Verpackungsaufwand verringert werden. Sie sieht darüber hinaus eine Rücknahmepflicht durch die Hersteller und Vertreiber der Verpackungen vor. Neben der bereits seit Jahren praktizierten Sammlung von Altpapier, Styropor, Altglas, Eisenschrott ist daher die Erfassung von Leichverpackungen eingeführt worden. Diese Leichtverpackungen oder Verkaufsverpackungen werden von den Stadtreinigern im Auftrag der “DSD-GmbH” (Duales System Deutschland) erfasst und an die Sortieranlage der Firma “Fehr” (Fehr Umwelt und Verfahrenstechnik, FUV) in Borken weitergereicht. Das “Duale System Deutschland” ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der Verpackungs- und Konsumgüterindustrie sowie des Handels. 2 Die Stadtreiniger berechnen für das Erfassen dieser Verpackungen (Gelber Sack) eine Gebühr, die aus den Rücklagen der DSD-GmbH (in Millionenhöhe) bezahlt werden. Nächste Stufe der Prüfung ist das “Biorecycling”. Hier werden pflanzliche Abfälle in einem sogenannten “Mattenverfahren” zu hochwertigen Kompost weiterverarbeitet und dem Handel zugeführt. Durch den Bau der Biokompostierungsanlage “Langes Feld” 1995, könnten die Kasseler Bioabfälle gesondert gesammelt und verarbeitet werden.
Die letzte Stufe vor der Ablagerung stellt die Prüfung der thermischen Behandlung dar. Sind die Abfälle thermisch behandelbar, werden sie dem MHKW-Kassel zur Verbrennung zugeführt. Die Reststoffe werden als Rohstoffe an die Industrie weitergereicht, oder in Deponien abgelagert.
Die Kosten, die der Abfall bis zu Entsorgung verursacht werden im Umlageverfahren in Form von Gebühren durch die Stadtreiniger, bzw. die Stadt Kassel erhoben. Die Stadtreiniger ermitteln den Gebührenbedarf und stimmen diesen mit dem Umweltdezernenten ab. Nach der Vorlage in der Betriebskommission wird er durch den Magistrat geprüft und durchläuft dort den Haupt- und Finanzansschuss, den Umwelt- und Rechtsausschuss. Anschließend wird er der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Nachdem Beschluss wird der Gebührenbedarf als Gebühren von den Bürgern erhoben.
1 Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)
vom 12.06.1991
2 Abfallentsorgungsplan Kassel 1995, Seite 15
Arbeit zitieren:
M.A. Christian Bruno von Klobuczynski, 1997, Die Abfallentsorgung in Kassel und die öffentliche Diskussion um die Müllgebühren, München, GRIN Verlag GmbH
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