Die Seminararbeit vergleicht zwei sehr bedeutende und zugleich grundlegend verschiedene moralphilosophische Ansätze: Arthur Schopenhauers Mitleidsethik und die kantische Pflichtethik. Ziel soll es sein, zunächst die beiden Morallehren einzeln und vergleichend zu untersuchen, auf Aktualität zu prüfen und schließlich auf drängende Fragen unserer Zeit mithilfe einer Synthese Antworten zu wagen.
Ethik, als eines der zentralen Gebiete der praktischen Philosophie, spielt in der heutigen Welt eine sehr bedeutende Rolle. Die Menschheit, allen voran das Abendland, steht vor einer Reihe Herausforderungen, die nach verantwortungsbewusstem und moralischem Handeln verlangen: Werden wir unseren eigenen, übermäßigen Wohlstand zu Gunsten der Millionen von Krieg und Hunger geplagten Menschen aufgeben? Wie hinterlassen wir den uns nachfolgenden Generationen unsere Erde?
Zum ersten Teil des Ziels sind folgende Arbeitsschritte geplant: Vorerst sollen die beiden ethischen Ansätze anhand der unten genannten Primärliteratur vorgestellt werden. Anschließend wird jede der beiden Philosophien vom jeweils anderen Standpunkt aus kritisch beleuchtet. Im zweiten Abschnitt wird ein Bezug der nun erhaltenen Ergebnisse auf die heutigen ethischen Probleme hergestellt. Zuletzt soll eine Schlussfolgerung gezogen werden, indem wenn möglich eine Schnittmenge beziehungsweise Synthese zwischen der kantischen Pflichtethik und Schopenhauers Mitleidsethik gefunden wird. Dieses Resultat soll dann zur besseren Beantwortung der, im zweiten Teil schon aufgeführten, ethischen Fragestellungen dienen.
Inhaltsverzeichnis
1. DIE FRAGE NACH DEM MENSCHLICHEN HANDELN
2. DIE KANTISCHE PFLICHTETHIK
2.1 FREIHEIT, GOTT UND UNSTERBLICHKEIT
2.2 DER GUTE WILLE UND DER PFLICHTBEGRIFF
2.3 „DIE AUTONOMIE DES WILLENS ALS OBERSTES PRINZIP DER SITTLICHKEIT"
2.4 ZUSAMMENFÜHRUNG VON FREIHEIT, PFLICHT UND DER AUTONOMIE DES WILLENS
3. SCHOPENHAUERS MITLEIDSETHIK
3.1 ONTOLOGISCHE GRUNDLAGE: „DIE WELT ALS WILLE UND VORSTELLUNG"
3.2 SCHOPENHAUERS ETHISCHE BETRACHTUNGEN
3.2.1 DIE BEGRIFFE GUT UND BÖSE BEI SCHOPENHAUER
3.2.2 DAS FUNDAMENT IN SCHOPENHAUERS ETHIK
4. ÜBER PFLICHT UND MITLEID VOR EINEM AKTUELLEN GESELLSCHAFTSPOLITISCHEM HINTERGRUND
5. ÜBER FRIEDEN UND ERLÖSUNG BEI KANT UND SCHOPENHAUER
LITERATURVERZEICHNIS
1. DIE FRAGE NACH DEM MENSCHLICHEN HANDELN
„Was soll ich tun?" Seit Menschengedenken wird nach Antwort auf diese Frage gesucht. Immanuel Kant postulierte sie als eine der vier grundlegenden Fragen der Philosophie. Auch heutzutage wird der Frage nach dem menschlichen Handeln herausragende Bedeutung zuteil. Die Medien berichten uns täglich von einer mit Krisen übersäten Welt. So drängt sich die Frage, was angesichts der immer wiederkehrenden und scheinbar ins Unübersehbare wachsenden Probleme der Menschheit zu tun ist, unweigerlich auf. Die Religionen stellen in diesem Kontext seitjeher eine relevante Instanz dar, die sich substantiell mit diesem Thema auseinandersetzt. So antwortet beispielsweise das Christentum mit dem Hinweis auf den Dekalog und dem Gebot der Nächstenliebe. Über die Perspektive der Religionen hinaus sucht der Verstand, dem der Glaube allein nicht genügt, jedoch nach weiteren Antworten. Aus diesem Anspruch heraus entsteht die Ethik als essentielles Teilgebiet der Philosophie. SeitAristoteles, dem Begründer dieses Teilgebietes, setzt sich die Philosophie durch das Aufstellen von Moralsystemen mit der Frage nach dem menschlichen Handeln auseinander. So soll in Folgendem die Ethik eines der einflussreichsten Vertretern der Aufklärung, Immanuel Kant, mit der seines kritischen Schülers, welcher der Philosophie im 19. Jahrhundert eine neue Richtung gab, Arthur Schopenhauer, verglichen werden. Zunächst soll die kantische Pflichtethik einzeln dargestellt werden, um im Anschluss das Moralsystem Schopenhauers mitVerweisen auf die grundliegenden Unterschiede zu dem Kants zu untersuchen. Beim Betrachten der kantischen Sittenlehre soll, anders als bei denen der Moralphilosophie Schopenhauers, nicht im besonderen Maße auf die ontologische und erkenntnistheoretische Grundlage eingegangen werden, da eine Untersuchung der „Kritik der reinen Vernunft" den Rahmen dieserArbeit sprengen würde. Für die Ausführung der Mitleidsethik Schopenhauers erweist es sich hingegen als unverzichtbar auf die ihr zugrundeliegende Metaphysik einzugehen. Abschließend sollen die beiden vorgestellten Ethiken vor einem aktuellen gesellschaftspolitischen Hintergrund verglichen werden.
2. DIE KANTISCHE PFLICHTETHIK
So wie Kopernikus im 16. Jahrhundert die vorherrschende Vorstellung über unser Planetensystem umstürzt, stellt Kant zwei Jahrhunderte später das philosophische Weltbild auf den Kopf. Kant gelingt es, die gegensätzlichen Schulen des Rationalismus und Empirismus zu synthetisieren. Ohne den Anhängern des Empirismus die grundlegende Bedeutung der Erfahrungswelt streitig zu machen, rückt er in Gedanken an den Rationalismus die menschliche Vernunft in den Mittelpunkt unserer Welt. Der Verstand legt unserer Erfahrung, also den Dingen an sich, welche wir niemals als solche erkennen können, einen undurchdringlichen Schleier auf. Diese kopernikanische Wende in der Philosophie ist von herausragender Bedeutsamkeit für den Prozess derAufklärung und verschaffte der aufstrebenden Wissenschaft eine angemessene philosophische Grundlage. Doch auch über seine unvergleichlichen Leistungen in der Metaphysik und Erkenntnistheorie hinaus entwarf und begründete Kant ein Ethiksystem, das noch heute vielen Rechtsordnungen als zugrundeliegendes Leitprinzip dient.
2.1 FREIHEIT, GOTT UND UNSTERBLICHKEIT
Der kantischen Ethik liegen drei Ideen der spekulativen Vernunft des Menschen zugrunde, die für Kant unzertrennlich mit unserem moralischen Gesetz verbunden sind: Freiheit, Gott und die Unsterblichkeit der Seele.
Die Freiheit ist davon jedoch der zentrale und alles entscheidende Begriff. Dies gründet auf der Tatsache, dass Kant im Geiste der Aufklärung eine von der Vernunft abgeleitete Pflichtethik postuliert, deren Kernstück der kategorische Imperativ bildet. Denn gäbe es keine Freiheit des Willens, nach einem oder gegen irgendein Sittengesetz zu handeln, so bedürfe es logischerweise auch keiner präskriptiven, an die Vernunft appellierenden Pflichtethik:
Der Begriff der Freiheit, so fern dessen Realität durch ein apodiktisches Gesetz der praktischen Vernunft bewiesen ist, macht nun den Schlußstein von dem ganzen Gebäude eines Systems der reinen, selbst der spekulativen, Vernunft ausf...].1
Ein moralisches Gesetz kann logischerweise nur für freie Wesen gelten, da ein unfreies Wesen nicht frei nach einem solchen handeln könnte, sondern stets durch seine Unfreiheit dazu bestimmt wäre, seinem determinierten Lebenswandel zu folgen, wie ein von den Naturgesetzen geleiteter fallender Stein. Kant postuliert die Freiheit als die einzige Idee der spekulativen Vernunft, deren Möglichkeit wir a priori denken können und begründet dies mit der Tatsache, dass wir Menschen überhaupt über ein moralisches Gesetz philosophieren. Ohne Freiheit würden wir nie über so etwas wie ein moralisches Gesetz nachdenken. Ohne dieses aber könnten wir uns niemals der Idee von Freiheit bewusst werden:
Denn, wäre nicht das moralische Gesetz in unserer Vernunft eher deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich sich nicht widerspricht), anzunehmen. Wäre aber keine Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar nicht anzutreffen sein.2
Wenn man also über die Freiheit nachdenkt, kann man dies nur, weil so etwas wie ein moralisches Gesetz in unserer Vernunft existiert. Würde diese Freiheit nicht existieren, könnten wir uns so etwas wie ein moralisches Gesetz nicht vorstellen. Diese zirkuläre Argumentation ist allerdings für Kant keineswegs ein notwendiger Beweis für die Existenz der Freiheit, sondern erklärt nur, auf welche Weise wir uns als Glieder der Verstandeswelt des Sittengesetzes und der Freiheit bewusst werden. Er nennt dies eine bloße „Erbittung eines Prinzips"3. Die abschließende Begründung des Sittengesetzes kann erst erfolgen, wenn die Idee der Freiheit unabhängig vom moralischen Gesetz erwiesen wurde, was jedoch nichtAufgabe dieses Abschnittes ist. Es bleibt nun allerdings die Frage, wo der Mensch bei der Erkenntnis dieser wechselseitigen Beziehung ansetzt. Eine erste Andeutung, dass das moralische Gesetz den Ausgangspunkt dieses Erkenntnisprozesses bildet, findet sich ebenfalls bereits in der Vorrede der „Kritik der praktischen Vernunft":
Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der spekulativen Vernunft, wovon wir die Möglichkeit a priori wissen, ohne sie doch einzusehen, weil sie die Bedingung des moralischen Gesetzes ist, welches wir wissen.4
Kant begründet diese Aussage damit, dass der erste Begriff der Freiheit ein rein negativer ist. Ohne das Bewusstsein über eine praktische Vernunft oder ein Sittengesetz kann Freiheit nur das „Freisein von Unterordnung unter das Kausalgesetz, den Mechanismus äußerer und innerer Natur, bedeute[n]."5 Für Kant gibt es keinen unmittelbaren Grund einen solch negativen Begriffvon Freiheit anzunehmen. Außerdem kann nach Kant die Idee der Freiheit nicht aus der Erfahrung des Menschen kommen, da wir beim Beobachten der Natur und ihrer scheinbar prädestinierten Gesetzmäßigkeit, welche die Wissenschaft zu systematisieren versucht, niemals fähig wären, unmittelbar daraus einen Freiheitsbegriff abzuleiten:
Von der Freiheit kann sie - ["unsere Erkenntnis des Unbedingt-praktischen"[6] ] - nicht anheben; denn deren können wir uns weder unmittelbar bewußt werden, weil ihr erster Begriff negativ ist, noch darauf aus Erfahrung schließen, denn Erfahrung gibt uns nur das Gesetz der Erscheinung, mithin den Mechanism der Natur, das gerade Widerspiel der Freiheit, zu erkennen.7
Daraus folgert Kant, dass es das sittliche Gesetz ist, dessen wir uns zuallererst bewusstwerden.
Des Weiteren sind die Begriffe bzw. Ideen von Gott und Unsterblichkeit im Gegensatz zu der Idee der Freiheit nicht unbedingt Bedingung des moralischen Gesetzes selber, „sondern nur Bedingung des notwendigen Objekts eines durch dieses Gesetz bestimmten Willens"8. Ohne sie könnte ein Sittengesetz sehr wohl existieren, doch würden wir Menschen, denen ein „bloß praktische^] Gebrauch[] unserer reinen Vernunft"[9] ermöglicht ist, keinen ausreichenden Grund sehen, unseren freien Willen auf „sein ihm a priori gegebenes Objekt (das höchste Gut)"10 anzuwenden. Das höchste Gut ist also das, wonach wir als nicht allein durch Vernunft, sondern auch durch das Sinnliche bestimmte Wesen, in unserem tugendhaften Handeln streben. Kant geht sogar weiter und nimmt an, dass wir nicht einmal behaupten können, die Ideen von Gott und Unsterblichkeit als Möglichkeit, geschweige denn als Wirklichkeit zu erkennen und einzusehen, es aber trotzdem notwendig ist, Gott und Unsterblichkeit als „Möglichkeit in dieser praktischen Beziehung [anzunehmen], ohne sie doch theoretisch zu erkennen und einzusehen"11. Es sei „für diese letzte Forderung [...] in praktischerAbsicht genug, daß sie keine innere Unmöglichkeit (Widerspruch) enthaltet]."12 Ohne Unsterblichkeit der Seele bzw. Wiederauferstehung nach dem Tod und einen richtenden Gott gäbe es für uns Menschen, die wir nicht nur Glieder der Verstandes-, sondern auch Glieder der Sinnenwelt sind, kein ausreichendes Bedürfnis, dem Sittengesetz, das uns dann nicht zur Glückseligkeitverhelfen würde, nachzukommen, da dann das Leben und alle moralisch guten oder schlechten Taten durch den Tod völlig nichtig würden.
2.2 DER GUTE WILLE UND DER PFLICHTBEGRIFF
Das oberste Prinzip der kantischen Ethik ist der kategorische Imperativ bzw. die Autonomie des Willens. Kant formuliert dieses Prinzip mehrmals und aufverschiedene Weise. Doch bevor dieses Prinzip überhaupt das erste Mal postuliert wird, thematisiert Kant in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" zunächst seine Theorie vom guten Willen. Allein der gute Wille, der hinter den Handlungen eines Wesens steht, hat für Kant einen absoluten moralischen Wert. Alle anderen Eigenschaften, wie zum Beispiel Tugenden oder Talente eines Individuums, die manch einer möglicherweise als moralisch gut einstufen würde, „können auch äußerst böse und schädlich werden, wenn der Wille, der von diesen Naturgaben Gebrauch machen soll und dessen eigentümliche Beschaffenheit darum Charakter heißt, nicht gut ist."13 Auch ist der Zweck, den ein Wille zu erfüllen strebt nebensächlich. Einzig der gute Wille, unabhängig vom erreichten oder nicht erreichten empirischen Resultat dieses Willens, wird von Kant als das Wertvollste eines Wesens eingeschätzt: „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgendeines Vorgesetzten Zwecks, sondern allein durch das Wollen, d. i. an sich, gut [...]."14 Kant schreitet nun fort, den Begriff eines solchen an sich guten Willens zu entwickeln und bedient sich hierfür des Begriffs der Pflicht, „der den eines guten Willens, obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen, enthält [...]."15 Denn für ein Wesen, das keinen reinen guten Willen besitzt bzw. einen Willen, der zwar gut sein kann, es aber nicht notwendigerweise sein muss, ist es Pflicht und damit ein von seiner Vernunft vorgegebener Imperativ, seine Handlungen nach einem vollkommenen Willen auszurichten. Dazu ist es jedoch aufgrund seiner Unvollkommenheit nur aus objektiven, vernunftgegebenen Beweggründen fähig. Ein Wesen mit einem reinen guten Willen hingegen kann von keiner solchen Pflicht betroffen sein, da sein Wollen ja schon mit dem Sollen eines unvollkommenen Wesens übereinstimmt:
Ein vollkommen guter Wille würde also ebensowohl unter objektiven Gesetzen (des Guten) stehen, aber nicht dadurch als zu gesetzmäßigen Handlungen genötigt vorgestellt werden können, weil der von selbst, nach seiner subjektiven Beschaffenheit, nur durch die Vorstellung des Guten bestimmt werden kann.16
Noch bevor also das moralische Gesetz selber erläutert wird, thematisiert Kant die Pflicht, nach diesem Gesetz zu handeln. Diese Vorgehensweise hängt mit der Beschaffenheit des von Kant postulierten Sittengesetzes zusammen, was sich später ergeben wird. Um zu erläutern, inwiefern der Pflichtbegriff den Begriff des guten Willens beinhaltet, kann man die Parallele zwischen dem Handeln aus gutem Willen und dem Handeln aus Pflicht zur Hand nehmen. Wie oben ausgeführt, ist für Kant allein der gute Wille von absolut moralischem Wert, während der dadurch erreichte Zweck keine besondere Wertschätzung verdient. Genauso verhält es sich auch mit dem Handeln aus Pflicht im Vergleich zum pflichtgemäß Handeln. Jemand, der lediglich pflichtgemäß, aber nicht aus Pflicht, sondern aus Neigung handelt, istvergleichbar mitjemandem, der ohne einen guten Willen einen moralischen Zweck erreicht. Ein solches Handeln kann nicht Grundlage einer Moral sein, da hier der gute Zweck nur willkürlich aus keiner Gesetzmäßigkeit, sondern aus anderwärtigverursachten Neigungen heraus erreicht wird. „[GJerade da hebt der Wert des Charakters an, der moralisch und ohne Vergleichung der höchste ist, nämlich daß er wohltue, nicht aus Neigung, sondern aus Pflicht."[17] Also ist es nicht die Absicht zu einem bestimmten Zweck, sondern der Grundsatz nach dem eine Handlung beschlossen wird, der sie moralisch wertvoll macht. Im Prinzip des Willens ist also nach dem moralischen Wert einer Handlung zu suchen. Damit beantwortet Kant die Frage warum, man notwendigerweise aus Pflicht zu einem moralischen Gesetz und nicht aus anderen Gründen gemäß dessen Geboten handeln muss, um überhaupt moralisch zu handeln: Wenn eine Handlung aus Pflicht geschieht, so geschieht sie notwendigerweise ungeachtet all ihrer möglichen Zwecke. Der Wille, der hinter jeder Handlung steht, ist aber entweder a priori von seinem formellen Prinzip der Vernunft oder von rein materiellen Trieben geleitet. Nun hat Kant aber konstatiert, dass eine Handlung aus Pflicht stets unabhängig von ihren materiellen Zwecken, nur durch Achtung des Gesetzes bestimmt sei. Also wird jede Handlung aus Pflicht „durch das formelle Prinzip des Wollens überhaupt bestimmt werden müssen [...]."18 Dass dieses Prinzip der Vernunft entspringt, ergibt sich aus obigem, da die Vernunftja das einzige apriorische in uns ist. Genau diese Beschaffenheit einer Handlung macht sie überhaupt moralisch wertvoll: ,,[E]ine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nichtin derAbsicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird [...]."19 Daraus deduziert Kant dann seinen Pflichtbegriff:,,Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handiung ausAchtungfürs Gesetz.“20
[...]
1 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft (KpV). Hamburg 2003, S. 3 f.
2 Kant, a.a.O., S. 4 unten (u.)
3 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS). Hamburg 1999, S. 83 mittig (m.)
4 Kant, KpV, a.a.O., S.4 oben (o.)
5 Eisler, Rudolf: Historische Texte und Wörterbücher: http://www.textlog.de/32302.html (Stand: Oktober 2015]
6 Kant, a.a.O., S. 39 o.
7 Kant, a.a.O., S. 39 o.
8 Kant, a.a.O., S.4 m.
9 Kant, a.a.O., S.4 m.
10 Kant, a.a.O., S. 4 u.
11 Kant, a.a.O., S. 4 f.
12 Kant, a.a.O., S. 5 o.
13 Kant, GMS, a.a.O., S.ll o.
14 Kant, a.a.O., S.12 o.
15 Kant, a.a.O., S.15 m.
16 Kant, a.a.O., S.36 o.
17 Kant, a.a.O., S.17 u.
18 Kant, a.a.O., S. 19 o.
19 Kant, a.a.O., S. 18 u.
20 Kant, a.a.O., S. 19 m.
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