Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme


Seminararbeit, 2016

33 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Mindestlohn in der ökonomischen Theorie
2.1 Neoklassisches Modell
2.2 Zwei-Sektoren Modell
2.3 Monopson Modell
2.4 Andere Theorien

3 Prognosen
3.1 Sachverständigenrat
3.2 Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose
3.3 Gutachten der Dienstleistungsgewerkschaften
3.4 Fiskalische Effekte

4 Tatsächliche Entwicklungen

5 Fazit

Literatur

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mindestlohn im neoklassischen Arbeitsmarktmodell

Abbildung 2: Das Zwei-Sektoren Modell

Abbildung 3: Das Monopson Modell

Abbildung 4: Übergang aus ausschließlich geringfügiger Beschäftigung nach Branche (Branchen gruppiert nach Lohnniveau) in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Abbildung 5: Beschäftigungsentwicklung für ausgewählte Branchen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Prognostizierte Effekte des Mindestlohns für 2015

1 Einleitung

„Die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 ist die größte arbeitsmarktpolitische Reform seit den Hartz IV-Reformen.“ (Sachverständigenrat 2015, S.249)

Nachdem in Deutschland seit 1996 lange Zeit nur die Möglichkeit branchenspezifischer Mindestlöhne bestand, gilt der neu eingeführte Mindestlohn flächendeckend und über Branchengrenzen hinweg (Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.) 2015, S.1 ff.). Er gilt allerdings mit diversen Ausnahmen. Diese bestehen insbesondere für Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Jugendliche und bestimmte Gruppen von Praktikanten (vgl. §22 MiLoG a.F.). Darüber hinaus wurden Übergangsregelungen für geltende Tarifverträge sowie Zeitungszusteller geschaffen, welche eine verbindliche Zahlung von 8,50€ pro Zeitstunde erst ab 2017 vorsehen (vgl. §24 MiLoG a.F.).

Erklärte Ziele des Mindestlohnes sind der Schutz der Arbeitnehmer vor unangemessen niedriger Entlohnung, die Förderung eines Qualitäts- statt Lohnunterbietungswettbewerbs und somit auch eine Entlastung der sozialen Sicherungssysteme durch die Verringerung der Zahl an Menschen, welche neben ihrer nichtexistenzsichernden Tätigkeit noch staatlicher Sozialleistungen bedürfen (vgl. Bundesregierung 2014, S.2). Doch ist dieses Instrument dafür geeignet, welche Effekte bringt es auf dem Arbeitsmarkt noch mit sich und inwieweit hat es sich nach nun über einem Jahr bewährt?

Diesen Fragen widmet sich diese Arbeit und beginnt mit dem theoretischen Fundament. Dabei wird der Mindestlohn zunächst neoklassisch, dann im Zwei-Sektoren Modell und schließlich im Monopson betrachtet. Es folgt ein kurzer Anriss weiterer Theorien, um anschließend einen Überblick über diverse Prognosestudien und weitere Vorhersagen der Wirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland zu geben. Diese werden im darauf folgenden Teil anhand der aktuell beobachtbaren Entwicklungen überprüft. Die Ergebnisse der Arbeit sowie die auftretenden Schwierigkeiten werden am Ende in einem Fazit zusammengefasst.

2 Der Mindestlohn in der ökonomischen Theorie

2.1 Neoklassisches Modell

Das neoklassische Arbeitsmarktmodell behandelt den Arbeitsmarkt wie einen Gütermarkt. Dementsprechend wird von vollkommener Konkurrenz ausgegangen. Dieser Annahme zufolge gibt es eine große Zahl von Arbeitsanbietern wie -nachfragern, wodurch kein einzelner Akteur den Lohn beeinflussen kann. Zudem werden vollkommener Wettbewerb auf dem Gütermarkt, vollkommene Markttransparenz, eine unendliche Anpassungsgeschwindigkeit sowie die Abwesenheit von Anpassungskosten angenommen. Arbeitsanbieter sind homogen, vollständig substituierbar und vollständig mobil (vgl. Hagen 2008, S.89).

Abbildung 1 stellt das neoklassische Arbeitsmarktmodell dar, wobei die Zahl der Beschäftigten L auf der Abszisse und der Lohnsatz w auf der Ordinate abgetragen wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Mindestlohn im neoklassischen Arbeitsmarktmodell Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hagen 2008, S. 90

Die Arbeitsnachfragekurve Ls hat eine positive Steigung, da bei höherer Entlohnung w die Opportunitäts-kosten der Freizeit steigen (vgl. ebd., S.89 f.). Ls gibt also den Grenzlohnsatz an, ab dem sich ein potenzieller Arbeitsanbieter dafür entscheidet, Arbeit aufzunehmen anstatt Freizeit zu konsumieren (vgl. Franz 2013, S.30 f.).

Die Arbeitsnachfragekurve Ld sinkt aufgrund angenommener sinkender Grenzproduktivität der Arbeiter und des Gewinnmaximierungskalküls der Unternehmen. Deren Einkünfte ergeben sich aus dem Produkt der produzierten Gütermenge f(L) und des Marktpreises p des Gutes. Die produzierte Gütermenge ist allein von L abhängig, da kurzfristig Kapital und technisches Wissen exogen vorgegebene Konstanten sind (vgl. Arnold 2009, S.64). Die Einkünfte abzüglich der Kosten für den Arbeitseinsatz, also dem Lohnsatz w multipliziert mit der Arbeitsleistung L, ergeben die Gewinnfunktion G (vgl. Hagen 2008, S.90):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Funktion gilt es zu maximieren. Setzt man die erste Ableitung von (1) gleich null und formt entsprechend um, erhält man als Bedingung erster Ordnung für ein Gewinnmaximum:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zusätzliche Arbeiter werden also nur eingestellt, sofern ihr Wertgrenzprodukt größer oder gleich ihrem Nominallohn ist (vgl. ebd., S.90). Bei sinkender Grenzproduktivität ergibt sich daraus die fallende Arbeitsnachfragekurve Ld.

Im Schnittpunkt von Ls und Ld herrscht wohlfahrtsmaximierende Vollbeschäftigung bei einer Beschäftigungsmenge von L* und einem Lohnsatz von w* (vgl. Arnold 2009, S.66).

Ein gesetzlicher Mindestlohn m wirkt sich nur auf das Arbeitsmarktgleichgewicht aus, sofern m größer als w* ist. Ein Mindestlohn auf oder unterhalb des markträumenden Lohnsatzes w* steht diesem nicht entgegen und führt deshalb zu keiner Veränderung (vgl. ebd., S.67). Ein wirksamer Mindestlohn wie in Abbildung 1 hingegen hebt den Lohnsatz auf m an, was zu einem Rückgang der Nachfrage auf Ldm und einer Ausweitung des Arbeitsangebots auf Lsm führt. Dieses Überangebot führt zu Arbeitslosigkeit i.H.v. Lsm – Ldm und übersteigt somit den Rückgang der Beschäftigung L* - Ldm (vgl. Hagen 2008, S.90).

Ein Mindestlohn hat in diesem Modell also bestenfalls keinen Effekt. Bei einem wirksamen Mindestlohn ist ein Rückgang der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit die Folge. Die negativen Beschäftigungseffekte werden größer, je mehr der Mindestlohn den Gleichgewichtslohn übersteigt und je höher die Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage ist (vgl. ebd., S.90). Aus Sicht der Arbeitsanbieter kann ein Mindestlohn oberhalb von w* trotzdem positive Renteneffekte ergeben. Zwar geht die Gesamtwohlfahrt zurück, jedoch wird der Verlust der Arbeitsanbieter durch eine Umverteilung der Arbeitsnachfragerrente bis zu einer bestimmten Höhe von m überkompensiert.

2.2 Zwei-Sektoren Modell

Das Zwei-Sektoren Modell stellt eine Erweiterung des neoklassischen Modells dar. Die Grundidee wurde schon 1974 von Welch beschrieben: Jene, die durch den Mindestlohn arbeitslos werden, haben dabei die Option, in einem anderen, nicht vom Mindestlohn abgedeckten Sektor zu arbeiten. Dieser Sektor kann je nach Interpretation die Selbstständigkeit oder Schwarzarbeit sein und ist dementsprechend von keinem gesetzlichen Mindestlohn abgedeckt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Das Zwei-Sektoren Modell Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hagen 2008, S. 91

Abbildung 2 stellt links den Sektor mit wirksamem Mindestlohn und rechts den nicht regulierten Sektor dar. Zwischen den Märkten können die Arbeitsanbieter ungehindert wechseln. Die Steigung der Nachfragekurven kann sich aufgrund unterschiedlicher Produktionstechnologien auf den beiden Märkten unterscheiden. Im anfänglichen Gleichgewicht ohne Mindestlohn gilt in beiden Sektoren der gleiche markträumende Gleichgewichtslohn w* (vgl. Hagen 2008, S.91).

Die Wirkungsweisen nach Einführung eines Mindestlohnes auf dem linken regulierten Arbeitsmarkt sind identisch mit den unter 2.1 beschriebenen. Der Beschäftigungsrückgang ist durch den roten Pfeil markiert.

Hinzu kommt nun aber eine Verschiebung der Angebotskurve auf dem nicht regulierten Markt nach rechts (oberer roter Pfeil), da jene, welche durch den Mindestlohn ihre Beschäftigung verloren haben, nun das Angebot auf dem nicht regulierten Markt ausweiten. Diese Verschiebung entspricht genau dem Beschäftigungsrückgang auf dem regulierten Markt und hat ein neues Gleichgewicht zur Folge. In diesem ist das Lohnniveau niedriger, während sich die Beschäftigung ausweitet (vgl. ebd., S.91).

Die Option in den unregulierten Sektor zu wechseln, mindert die negativen Beschäftigungseffekte des Mindestlohns zwar, kann diese aber nicht überkompensieren. Selbst bei einer vollständig unelastischen Nachfrage (waagerechte Nachfragekurve) auf dem nicht regulierten Markt, wird der Beschäftigungsverlust lediglich vollständig kompensiert. Somit ist maximal ein Gesamtbeschäftigungseffekt von null erreichbar, während ein wirksamer Mindestlohn besteht (vgl. ebd., S.91).

2.3 Monopson Modell

Die Idee des Monopson Modells lässt sich in etwa so zusammenfassen:

“If an employer has a significant degree of control over the wage rate he pays for a given quality of labor, a skillfully-set minimum wage may increase his employment and wage rate and, because the wage is brought closer to the value of the marginal product, at the same time increase aggregate output.” (Stigler 1946, S.360)

Zentraler Ansatzpunkt ist die Marktmacht des Arbeitsnachfragers. Diese besteht im Monopson, also einem Markt mit nur einem Nachfrager, da der Monopsonist im Gegensatz zum Wettbewerbsmodell nicht mehr an einen Gleichgewichtslohn gebunden ist. Gründe für eine solche Monopsonstellung können insbesondere in regionalen Gegebenheiten, mangelnder Arbeitermobilität sowie bestimmten Qualifikationserfordernissen liegen (vgl. Hagen 2008, S.92).

Der Monopsonist wählt seinen Lohnsatz w nun so, dass er seinen Gewinn G maximiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Unterschied zu (1) ist w nun nicht mehr exogen vorgegeben, sondern eine von L abhängige Variable. Daher ergibt sich auch eine andere Bedingung erster Ordnung für das Gewinnmaximum (vgl. ebd., S.92):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Arbeitsnachfrage Ld entspricht nach wie vor dem Wertgrenzprodukt (s. (4) links). Die Grenzkosten der Arbeit betragen nun aber nicht mehr nur den Lohn w, sondern enthalten auch noch den Effekt, welcher eine Ausweitung der Nachfrage auf das Lohnniveau hat (vgl. ebd., S.92). Jeder zusätzliche Arbeiter hebt das Lohnniveau aller Angestellten an (vgl. Franz 2013, S.345), diesen Effekt bildet ab. Das neue Gleichgewicht markiert folglich der Schnittpunkt von GK und Ld. Der Lohnsatz wMon liegt dabei unter dem wohlfahrtsoptimierenden w* und auch die Beschäftigungsmenge LMon ist geringer als mit L* im Optimum (vgl. ebd., S.345; Arnold 2009, S.95).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Das Monopson Modell Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hagen 2008, S.92

Ein Mindestlohn zwischen wMon und dem Lohnsatz am Schnitt-punkt von GK und Ld hat positive Beschäftigungseffekte zur Folge und führt zu einem höheren Output f(L). Ideal ist dabei ein Mindestlohn iHv w*, womit jenes wohlfahrtsmaximierende Gleich-gewicht erreicht würde, welches sich auf dem neoklassischen Arbeitsmarkt von selbst einstellt.

Ausschließlich das Monopson Modell vermag bisher positive Beschäftigungseffekte zu erklären, da es eine nicht wohlfahrtsoptimale Ausgangssituation zugrunde legt. Dennoch sollte man daraus keine vorbehaltlose Unterstützung eines Mindestlohnes ableiten. Stigler betont insbesondere die Schwierigkeit der optimalen Lohnfestsetzung sowie die nach wie vor bestehenden Gefahren eines zu hohen Mindestlohnes (s. 2.1). Vielmehr sollte Marktmacht selbst mit anderen Mitteln wie etwa gesteigerter Arbeitermobilität entgegengewirkt werden (vgl. Stigler 1946, S.360 ff.).

2.4 Andere Theorien

Um der Vielfalt an Theorien Rechnung zu tragen, sollen nun noch einige andere kurz Erwähnung finden:

Eine weitere Theorie stellt insbesondere auf die Lenkungs- und Allokationsfunktion des Lohnsatzes als Preis der Arbeit ab. Dementsprechend signalisiert ein Lohnsatz auch immer Knappheitsverhältnisse und stellt somit auch eine Entscheidungshilfe bei der Humankapitalbildung dar. Durch einen Mindestlohn entfällt ein solcher Knappheitsindikator oder wird zumindest verzerrt, und leistet somit nicht nachfragegetreuer Humankapitalbildung Vorschub. Die Folge ist sogenannte Mismatch-Arbeitslosigkeit, da offene Stellen und Qualifikationen nicht mehr korrespondieren (vgl. Hagen 2008, S.91).

Zu einem potenziell anderen Ergebnis kommt die Arbeitsplatzsuchtheorie. Sie stellt den Suchprozess nach einer neuen Anstellung in den Mittelpunkt, der entgegen den Annahmen des neoklassischen Grundmodells nötig und kostenintensiv ist. Der Suchende kann jedes gefundene Angebot annehmen oder verwerfen. Der entscheidende Faktor dieser Entscheidung ist die Lohnofferte (vgl. Franz 2013, S. 215 f.). Die durch den Mindestlohn erhöhten Lohnofferten können unter bestimmten Voraussetzungen die Suchintensität und Annahmewahrscheinlichkeit insbesondere von Arbeitslosen derart positiv beeinflussen, dass es insgesamt zu positiven Beschäftigungseffekten kommt (vgl. Hagen 2008, S.92).

Auch die Effizienzlohntheorie beinhaltet positive Effekte einer Entlohnung oberhalb von w*. Grundannahme ist ein positiver Zusammenhang zwischen Lohnsatz und Leistung. Dieser Zusammenhang wird schon lange angenommen (vgl. Smith 1776, S.184) und vielfältig begründet: Zum einen setzt ein höherer Lohn Anreize, den Arbeitsplatz zu behalten und darauf mit hoher Leistungsbereitschaft hinzuwirken (vgl. Franz 2013, S.318; Solow 1979, S.79 ff.), woraus sich auch eine verminderte Fluktuationsrate mit entsprechend geringeren Anpassungskosten herleiten lässt (vgl. Franz 2013, S.322; Hagen 2008, S.92 f.). Zum anderen wird auch häufig damit argumentiert, dass höhere Entlohnung qualifiziertere und produktivere Bewerber anlockt (vgl. Franz 2013, S.322 f.) oder ein höherer als fair empfundener Lohnsatz leistungssteigernd wirkt (vgl. Goerke und Holler 1997, S.253 f.). Zwar führt auch die Zahlung eines (erzwungenen) Effizienzlohnes zu Arbeitslosigkeit, allerdings resultiert auch gerade aus dieser eine erhöhte Produktivität, da bei einem Arbeitsplatzverlust nicht problemlos eine neue Anstellung gefunden werden kann (vgl. Apolte 2007, S.175 f.). Auch hier bleibt zu beachten, dass die schwierige Wahl eines idealen Mindestlohnes Voraussetzung für dessen positive Effekte ist, außerdem könnten Unternehmen schon aus eigenem Anreiz entsprechende Löhne zahlen.

Letztlich unterstellen keynesianische Theorien Interdependenzen zwischen Lohnhöhe, Güternachfrage, Güterangebot und Preisstruktur. Aufgrund der verschiedenen Einflüsse und Variablen lassen auch diese Theorieansätze positive wie negative Beschäftigungseffekte im Ergebnis zu (vgl. Detzer 2010, S.414). Hat der Mindestlohn jedoch auch Umverteilungseffekte von oberen zu unteren Einkommensschichten zur Folge, wird daraus eine Steigerung der aggregierten Nachfrage hergeleitet, welche Wachstum und Beschäftigung fördert. Dies wird mit der in unteren Einkommensgruppen sehr hohen Konsumquote begründet (vgl. Bartsch 2007, S.590).

Die Vielfalt an theoretischen Grundlagen lässt also verschiedenste Schlüsse zu. Wie diese Erkenntnisse in Prognosen Anwendung finden und mit welchen Ergebnissen dies geschieht, soll im folgenden Teil behandelt werden.

3 Prognosen

3.1 Sachverständigenrat

Eine Institution, die sich vor Einführung des Mindestlohnes regelmäßig zu dessen Auswirkungen äußerte, ist der Sachverständigenrat. Dabei handelt es sich um ein fünfköpfiges Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung, welches Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Lage erstellen soll. Zwar wird dessen Unabhängigkeit ausdrücklich betont, doch die Berufung der Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung sowie die Möglichkeit einer wiederholten Berufung (vgl. SachvRatG §7 Abs.1 Satz 1, Abs.2 Satz 2 a.F.) relativieren diese zumindest.

Das Gremium sprach sich in den jährlich erscheinenden Gutachten mit extremer Vehemenz stets gegen branchenspezifische wie flächendeckende Mindestlohnregelungen aus. Es bestünde die Gefahr massiver Arbeitsplatzverluste, insbesondere für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Zweitverdiener und Jugendliche (vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) 2013, S.285). Auch in Ostdeutschland und dort vor allem in konsumnahe Kleinbetriebe würden sich die negativen Folgen eines Mindestlohnes i.H.v. 8,50€ in besonders hohem Maße auswirken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesen Bereichen aufgrund des niedrigen Lohnniveaus überdurchschnittlich viele Personen vom Mindestlohn betroffen wären (vgl. ebd., S.284 f.). Arbeitslose könnten nicht von einem Mindestlohn profitieren, da es durch diesen an Arbeitsplätzen fehle. Die Produktivität Geringqualifizierter sei häufig so niedrig, dass sich eine Einstellung zum Mindestlohn für Unternehmen nicht rentieren würde (vgl. ders. 2012, S.341). Ausdrücklich begrüßt werden dementsprechend die Ausnahmen des MiLoG Auszubildende und Praktikanten betreffend (vgl. ders. 2014, S287).

Neben den direkten negativen Beschäftigungseffekten wird auch die Gefahr gesehen, dass Mindestlöhne als Markteintrittsbarrieren bewusst missbraucht werden könnten, um Wettbewerb zu verhindern und somit auch den Strukturwandel zu verlangsamen. Beispielhaft lasse sich hier etwa der Post-Mindestlohn anführen. Dieses Problem bestünde, da die zukünftige Anpassung des Mindestlohns durch eine Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerspitzenverbände erfolge und die wissenschaftliche Sichtweise dabei unterrepräsentiert sei (vgl. ebd., S.287). Tatsächlich sind gesetzlich nur zwei beratende Mitglieder aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht in dem neunköpfigen Gremium vorgesehen (vgl. MiLoG §4 Abs.2 a.F.).

Erwähnenswert sind auch die in diversen Jahresgutachten unter dem Titel „Eine andere Meinung“ dargestellten Standpunkte des Ratsmitglieds Peter Bofinger (vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) 2012, S.341 ff.; ders. 2013, S.289 ff.; ders. 2015, S.267 ff.). Zwar teilt auch er die Forderung nach einer evidenzbasierten Politikberatung, kann in den Aussagen der Ratsmehrheit aber keine solche erkennen (vgl. ders 2013, S.290 f.). Vielmehr gebe es „ sehr viele Studien (…), die zu dem eindeutigen Ergebnis kommen, dass von Mindestlöhnen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten sind “ (Ebd. 2013, S.291). Dazu beruft er sich u.a. zu branchenspezifischen Mindestlöhnen in Deutschland auf Bosch und Weinkopf (2012), bzgl. des Mindestlohnes im Vereinigten Königreich auf das „Department for Business, Innovation and Skills“ (2013) sowie in Bezug auf die Vereinigten Staaten auf Schmitt (2013).

3.2 Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose

Im Gegensatz zu den nur tendenziellen Aussagen des Sachverständigenrates, macht die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des BMWI unter Leitung des DIW konkretere Aussagen. Die Berechnungen basieren auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Wiederholungsbefragung im Auftrag des DIW. Auf die Gesamtwirtschaft hochgerechnet ergibt sich eine Zahl von rund 5,3 Mio. Personen, die 2015 mit weniger als 8,50€ pro Stunde entlohnt werden. Die faktische Betroffenheit wird deutlich niedriger bei 4 Mio. angesetzt. Gründe hierfür sind neben den gesetzlich geregelten Ausnahmen auch illegale Umgehungsmöglichkeiten wie unbezahlte Mehrarbeit. Es wird von einer betragsmäßig sehr niedrigen Lohnelastizität von -0,15 in der kurzfristigen Betrachtung ausgegangen. Dementsprechend sind langfristig sich verstärkende negative Beschäftigungseffekte zu erwarten (vgl. Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (Hrsg.) 2014, S.34). Auf dieser Basis wird nun eine Prognose für Jahresdurchschnittswerte sowie ein Referenzszenario ohne Mindestlohn erstellt und beide Szenarien miteinander verglichen (Tabelle 1).

Die Zahl der Erwerbstätigen würde demnach durch den Mindestlohn um 200 000 niedriger ausfallen. Bemerkenswert ist dabei, wo erwartet wird, dass Beschäftigung entsteht bzw. zurückgeht. Mit Mindestlohn ginge die geringfügige Beschäftigung um 5,5% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Dies würde durch eine positive Entwicklung im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (+1,4%) nur teilweise kompensiert, sodass die Arbeitslosenzahl im Vergleich zum Vorjahr um 18 000 stiege (vgl. ebd., S.50 f.). Die Arbeitslosenquote würde bei unveränderten 6,7% stagnieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Prognostizierte Effekte des Mindestlohns für 2015 Quelle: Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (Hrsg.) 2014, S.35

Im Referenzszenario kommt es sowohl bei der geringfügigen als auch der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu keinen Verlusten, allerdings würde die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter lediglich um 1,1% wachsen, also um 0,3%-Punkte weniger als mit Mindestlohn. Die geringfügige Beschäftigung erhöht sich mit 0,1% nur minimal. Somit wird eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 6,3% erwartet.

Darüber hinaus werden Aussagen über einige Parameter gemacht, die nicht direkt die Beschäftigung betreffen. So führt der Mindestlohn zu höheren Stunden- wie Monatslohnanstiegen. Jedoch fällt auch die Steigerung der Verbraucherpreise um 0,2%-Punkte höher aus. Durch den Wegfall unproduktiverer Arbeitsplätze im Bereich der geringfügigen Beschäftigung fällt die Erhöhung der Stundenproduktivität um 0,2%-Punkte höher als ohne Mindestlohn aus. Das BIP steigt deswegen mit 2% auch nur leicht weniger als im Referenzszenario. Die mittel- und langfristig erwarteten Effekte sind allerdings deutlich größer (vgl. ebd., S.36).

3.3 Gutachten der Dienstleistungsgewerkschaften

Bartsch bezieht sich in einem Gutachten von 2011 im Auftrag der Gewerkschaften ver.di und NGG stark auf das keynesianische Kaufkraftargument. Bei einem Mindestlohn von 8,50€ wird dabei von neutralen Beschäftigungswirkungen ausgegangen (vgl. Bartsch 2011, S.33). Somit hätte der Mindestlohn zuerst nur Umverteilungseffekte zur Folge. Die profitierenden Haushalte haben eine Sparquote von nahe null, daher fließen die zusätzlichen Einkünfte direkt in den privaten Konsum. Dies führt zu positiven Nachfrage- sowie Beschäftigungseffekten. Im ersten Jahr nach der Einführung wird ein Beschäftigungsanstieg, oberhalb dessen im Referenzmodell i.H.v. 229 000 Personen erwartet (vgl. ebd. S.35). Dementgegen wirken steigende Preise, welche die Unternehmen zur Finanzierung des gestiegenen Lohnniveaus nehmen müssen. Diese wirken sich auch auf die Exporte aus, die wie die Unternehmensinvestitionen sinken (vgl. ebd., S.36; Bartsch 2009, S.47 ff.). „ Längerfristig setzt sich der positive Binnennachfrageeffekt der veränderten Verteilungsverhältnisse jedoch durch und führt langfristig zu positiven Beschäftigungswirkungen in Höhe von etwas über 700.000 Personen“ (Bartsch 2011, S.36). Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt, zu Lasten geringfügiger Beschäftigung. Dies wird, insbesondere unter dem Aspekt der Einschränkung von unternehmerischer Marktmacht, begrüßt, da reguläre Beschäftigung den Angestellten einen höheres Maß an Schutz biete und die Wahrscheinlichkeit unfreiwillig nur geringfügig beschäftigt zu werden sinke (vgl. ebd., S.36).

Kritiker solcher Studien sehen in den Kaufkraftzuwächsen auf Arbeiterseite lediglich ein Nullsummenspiel, da im selben Umfang Unternehmensinvestitionen unterblieben. Zudem würden resultierende Preiserhöhungen die Kaufkraft aller senken, auch jener, welche nicht von einem Mindestlohn profitierten (vgl. Knabe et al., S.4). Die unterbliebenen Investitionen hätten auch langfristig negative Folgen, da die Entwicklung neuer Technologien gehemmt würde. Darüber hinaus wird auch die Annahme neutraler Beschäftigungseffekte in der kurzen Frist kritisiert, da diese weder mit der Mehrheit der empirischen noch mit theoretischen Ergebnissen konform ginge (Horschel und Lesch 2011, S.4).

3.4 Fiskalische Effekte

Aufgrund der schwer abschätzbaren Beschäftigungseffekte haben sich einige Studien allein auf die fiskalischen Wirkungen von Mindestlöhnen fokussiert. Zudem lassen sich aus diesen Ergebnissen auch Rückschlüsse auf die rein staatliche Anreizstruktur zur Einführung eines Mindestlohnes herleiten. Die Vernachlässigung der Beschäftigungseffekte schmälert den Aussagegehalt der Studien jedoch deutlich.

Eine Prognos-Studie differenziert zwischen Erst- und Zweitrundeneffekten bzw. direkten und indirekten Effekten. Unter die direkten Effekte fallen neben der steigenden Einkommensteuer auch die Steigerung der geleisteten Sozialbeiträge sowie der Rückgang an Sozialtransfers (vgl. Ehrentraut et al. 2011, S.17 f.). Die Zweitrundeneffekte umfassen die aus dem zusätzlichem Konsum resultierenden Beschäftigungseffekte und die ebenfalls aus zusätzlichem Konsum entstehenden Mehreinnahmen an Steuern unter Berücksichtigung der Preiseffekte, welche das Realeinkommen mindern (vgl. ebd., S.19 ff.). Bei einem Mindestlohn von 8,50€ ergeben sich in der ersten Runde schon knapp 7,1 Mrd. € positive fiskalische Effekte (vgl. ebd., S.18, s. Anhang 1). Die indirekten Effekte aus zusätzlichen Mehrwert- und Verbrauchssteuereinnahmen umfassen knapp 0,7 Mrd. € sowie 78 000 zusätzliche Arbeitsplätze (vgl. ebd., S.25). Relativierend wird im Fazit eingeräumt, dass die errechneten Effekte durch negative Beschäftigungseffekte geschmälert würden, allerdings seien die empirischen Ergebnisse dafür zu uneinheitlich. Vielmehr zeige die Studie, dass selbst bei Beschäftigungsverlusten noch Spielraum für positive Beschäftigungseffekte bestünde (vgl. ebd., S.27).

Bezugnehmend auf die Prognos-Studie kommen Horschel und Lesch im selben Jahr zu anderen Ergebnissen. Kritisiert wird zuerst, dass bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge lediglich jene der Beschäftigten berücksichtigt wurden. Bei Beachtung des Arbeitgeberanteils, welcher sich ebenfalls erhöhe, seien die erwarteten Zuwächse bei der Sozialversicherung beinahe doppelt so hoch. Auch die Mindereinnahmen bei der Unternehmenssteuer durch geschwächte Gewinne würden nicht gegengerechnet (vgl. Horschel und Lesch 2011, S.3). Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurden drei Szenarien erstellt. Eines ohne Beschäftigungseffekt, das Zweite mit einem Rückgang vorrangig im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sowie ein Drittes, in dem vorrangig Vollzeitbeschäftigte von den negativen Beschäftigungseffekten betroffen sind. Im ersten Szenario ergibt sich ein fiskalischer Erstrundengesamteffekt von 5 Mrd. €. Dieser kehrt sich in den Szenarien zwei und drei allerdings um (-0,8 bzw. -6,6 Mrd. €), denn es werden kleinerer Zuwächse bei den Sozialbeiträgen und größerer Belastungen vor allem im Bereich des Arbeitslosengeldes erwartet (vgl. ebd., S.13, s. Anlage 2). Da sich das Arbeitslosengeld I am vorherigen Lohnniveau orientiert, fallen die Zuwächse im dritten Szenario besonders hoch aus. Im Fazit wird nochmals betont, wie schwer verlässliche Aussagen aufgrund der Unklarheiten in Bezug auf die Beschäftigungseffekte seien. Außerdem werden die langfristigen negativen Investitionseffekte und der Verlust an Humankapital durch Arbeitslosigkeit hervorgehoben. Ein Mindestlohn beinhalte demnach immer Zielkonflikte (vgl. ebd., S.15 f.)

Eine aktuellere Berechnung des IAB kommt zu noch niedrigeren Ergebnissen. Hierbei werden alle Anpassungseffekte nicht berücksichtigt und somit lediglich ein sogenannter „morning after effect“ berechnet (vgl. IAB (Hrsg.) 2013, S.2 f.). Ein Mindestlohn i.H.v. 8,50€ führte dann zu Entlastungen für den Fiskus von 2,9 bis 3,3 Mrd. € (vgl. ebd., S.4 f.).

Die großen Unterschiede lassen sich durch die Nutzung verschiedener Simulationsmodelle (Prognos, IW und IAB), unterschiedliche Herangehensweisen sowie unterschiedliche Datengrundlagen erklären (vgl. Ehrentraut et al. 2011, S.1 ff., Horschel und Lesch 2011, S.8 ff., IAB (Hrsg.) 2013, S.2 ff.).

4 Tatsächliche Entwicklungen

Bei der Beobachtung von wirtschaftlichen Entwicklungen ist es sehr schwer, direkte Rückschlüsse auf die Wirkungsweisen einzelner Instrumente zu ziehen. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge sind dafür zu komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Es fehlt also an einer geeigneten kontrafaktischen Situation, in welcher „ceteris paribus“ nur an einer Stellschraube gedreht wird (vgl. Sachverständigenrat 2013, S.269). Dennoch ist die Betrachtung der tatsächlichen Entwicklungen auch zur Überprüfung der Prognosen unumgänglich.

Es empfiehlt sich also zuerst ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Im Jahresschnitt sank die Zahl der Arbeitslosen von 2014 im Vergleich zu 2015 um 104 000 Personen (3,6%). Dabei entfällt ein Rückgang um 54 000 (2,6%) auf Westdeutschland und um 50 000 (6,0%) auf Ostdeutschland (Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) 2016, S.24 ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Übergang aus ausschließlich geringfügiger Beschäftigung nach Branche (Branchen gruppiert nach Lohnniveau) in ausschließlich sozialver-sicherungspflichtige Beschäftigung Quelle: vom Berge et al. 2016, S.31

Weiter lassen sich die Entwicklungen nach Beschäftigungsformen differenzieren. Während im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der positive Trend der vergangenen Jahre beschleunigt fortgesetzt wird, kam es im Bereich der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung allein im Januar 2015 zu einem Rückgang von über 160 000 Personen (3,3%) im Vergleich zum Vormonat. Davon lässt sich ein Rückgang von 94 000 Beschäftigten (1,9%) nicht durch saisonale Muster erklären (vgl. vom Berge et al. 2016, S.12 ff.). Diese Entwicklung kehrte sich in den Folgemonaten auch nicht um. So betrug der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr Ende September sogar 194 000 (vgl. IAB (Hrsg.) 2016, S.3). Auch hier ist Ostdeutschland mit einem relativ betrachtet mehr als doppelt so hohem Rückgang betroffen wie Westdeutschland (vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) 2015, S.249).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Beschäftigungsentwicklung für ausgewählte Branchen Quelle: vom Berge 2016, S.32

Der starke Rückgang erklärt sich dabei auch durch einen Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Dieser war in Branchen mit (eher) niedrigem Lohnniveau besonders stark, aber auch in anderen Branchen zu beobachten. Aufgrund des extremen einmaligen Ausschlages des Indexes direkt nach Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist von einem kausalen Zusammenhang auszugehen.

Betrachtet man einzelne Branchen, sind insbesondere die Niedriglohnbranchen von Interesse, da in diesen stark negative Entwicklungen erwartet wurden. Abbildung 5 zeigt die Beschäftigungsentwicklung in fünf ausgewählten Branchen. Dabei lassen sich in den Bereichen Gastronomie sowie private Wach- und Sicherheitsdienste positive Entwicklungen erkennen. Im Einzelhandel und den anderen Branchen sind die positiven Entwicklungen deutlich zurückhaltender. Lediglich in der Taxibranche sind Beschäftigungsverluste zu Beginn des Jahres zu verbuchen, welche trotz positiverer Tendenzen im Jahresverlauf bis August 2015 nicht egalisiert werden können.

Im Ergebnis ist es in den besonders stark durch den Mindestlohn betroffenen Branchen mehrheitlich zu keinen spürbaren Beschäftigungsverlusten gekommen (IAB (Hrsg.) 2016, S.3). Auch der Sachverständigenrat kann keine gravierenden gesamtwirtschaftlichen Folgen beobachten, betont aber auch die gute Arbeitsmarktlage bei Einführung sowie die Problematik einer seriösen Bewertung zu diesem Zeitpunkt (vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) 2015, S.249).

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Details

Titel
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme
Hochschule
Universität Münster  (Institut für ökonomische Bildung)
Veranstaltung
Wirtschaftspolitik Live
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
33
Katalognummer
V324275
ISBN (eBook)
9783668233836
ISBN (Buch)
9783668233843
Dateigröße
1028 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mindestlohn, Deutschland, VWL, 2016, Wirtschaftspolitik, Münster, Brstandsaufnahme, Analyse, Arbeitsmarkt, Neoklassik, Entwicklung
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Myro Kerler (Autor:in), 2016, Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/324275

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Titel: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme



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