In der nachfolgenden Hausarbeit wird die Prüfung der Angaben finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren (LI) im Lagebericht nach § 317 Abs. 2 HGB herausgearbeitet, da diese durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) im Jahre 2004 im Rahmen der Änderung der Lageberichterstattung im Lagebericht aufgeführt werden müssen.
Zunächst werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Lageberichts und der Leistungsindikatoren dargelegt, um anschließend die definitorischen Grundlagen zu erläutern.
Darauf folgend wird die Prüfung der Leistungsindikatoren durch den Abschlussprüfer mittels des risikoorientierten Prüfungsansatzes beleuchtet und die Prüfungsmaßstäbe, die sich aus § 317 Abs. 2 HGB ergeben, skizziert.
Am Ende der Arbeit werden die wichtigsten Kernpunkte resümiert und ein Ausblick auf denkbare Trends gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Lagebericht gemäß § 289 Abs. 1 HGB
2.2 Finanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 289 Abs. 1 S. 3 HGB
2.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 289 Abs. 3 HGB
2.4 Beispiele für finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
3 Prüfung
3.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz
3.2 Prüfungsmaßstäbe gemäß § 317 Abs. 2 HGB
3.3 Anforderungen an finanzielle Leistungsindikatoren
3.4 Anforderungen an nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
4 Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
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