Thema :
Luthers Ketzerprozess und der Wormser Reichstag von 1521
Inhaltsverzeichnis :
1. Einleitung 2
2. Die Reaktionen auf Luthers Thesenanschlag 2
3. Luther auf dem Reichstag zu Augsburg 3
4. Luthers Ketzerprozess zwischen dem Reichstag zu Augsburg
und dem Reichstag zu Worms 5
5. Luther auf dem Reichstag zu Worms 7
6. Das Wormser Edikt 8
7. Fazit 9
8. Quellen- und Literaturverzeichnis 11
1
1. Einleitung
Als am 10. November 1482 ein Junge Namens Martin Luder, der sich später Luther nannte, in der kleinen Stadt Eisleben das Licht der Welt erblickte, ahnte wohl noch niemand, dass dieser Junge einmal das gesamte Deutsche Reich in Atem halten würde. Nachdem die Familie Luther 1484 nach Mansfeld zog 1 , begab er sich mit viereinhalb Jahren auf die Mansfelder Lateinschule, welche er neun Jahre lang besuchen sollte. 2 Im Jahr 1501 ging Luther auf Anweisung seines Vaters nach Erfurt, um an der hiesigen Universität zu studieren. 1505 erreichte er den Abschluss des Magisters. Doch er setzte sein Studium nicht fort, sondern begab sich am 17. Juli 1505 in das Erfurter Augustiner-Kloster. 3 Im Jahr 1508 wurde Luther als Vertretung für einen erkrankten Dozenten an die Universität in Wittenberg versetzt. Dort blieb er bis ins Jahr 1509 und kehrte dann nach Erfurt zurück. 4 1512 verließ Luther Erfurt endgültig und wurde Professor für Theologie in Wittenberg. 5 Hier begann Luther, seine eigene Theologie zu entwickeln, welche mit dem Thesenanschlag vom 31.10.1517 seine vorläufigen Höhepunkt finden sollte.
In der nachfolgenden Arbeit möchte ich näher auf den Ketzerprozesses Luthers eingehen. Dieser verläuft von der Reaktion auf den Thesenanschlag über den Augsburger Reichstag bis hin zum Wormser Reichstag mit dem Wormser Edikt im Jahr 1521.
2. Die Reaktionen auf Luthers Thesenanschlag
„Errant itaque indulgetiarum praedicatores ii, qui dicunt per pape indulgentias hominem ab omni pena solvi et salvari“. (Derhalben irren die ablasprediger, die da sagen, das durch des bapsts ablas der mensch von aller pein los und selig werde.) 6 Diese 21. These bringt das Anliegen Luthers wohl am besten zum Ausdruck.
Aufgrund der nicht nur theologisch brisanten Thesen entschied Erzbischof Albrecht von Mainz, einen Prozess gegen Luther einzuleiten und den Papst zu informieren. Zunächst jedoch wurde Luthers Wirken im Vatikan nur als Ablassbehinderung gesehen und ein Ketzervorwurf wurde noch nicht erhoben. Erst am 7. August 1518 erhielt Luther eine
1 Vgl. Brecht, Martin: Martin Luther. Sein Weg zur Reformation 1483-1521. Bd 1. Stuttgart 1990. S. 14.
2 vgl. Brendler, Gerhard: Martin Luther. Theologie und Revolution. Berlin 1983. S. 14.
3 vgl. Brecht, Martin: a.a.O. S. 65.
4 vgl. Brendler, Gerhard: a.a.O. S. 37 ff.
5 vgl. Febvre, Lucien: Martin Luther. Frankfurt/New York 1996. S. 30.
6 vgl. Walder, Ernst (Bearb.): Quellen zur neueren Geschichte, Heft 3, Kaiser, Reich und Reformation 1517 bis
1525. Verlag Herbert Lang & CIE Bern und Frankfurt/M. 1974. S.10.
2
Vorladung nach Rom. Nun musste er binnen 60 Tagen nach Rom reisen, andernfalls drohte ihm der Papst mit dem Bann. 7
Luther jedoch wollte ein Verhör in Deutschland erreichen, da er die römischen Richter ablehnte. Der Kurfürst Friedrich der Weise ließ außerdem eine Auslieferung Luthers nach Rom nicht zu. Aufgrund eines Kurswechsels in Rom wurde es möglich, dass sich Luther auf dem Reichstag in Augsburg verantworten konnte. 8
3. Luther auf dem Reichstag zu Augsburg
Die Situation Luthers verbesserte sich durch den Kurswechsel Roms aber keineswegs. Gegen ihn wurde jetzt nicht mehr der Verdacht auf Ketzerei erhoben, sondern eine „notorische, offenkundige Ketzerei“ 9 festgestellt. Die Beweisführung in Augsburg lag in den Händen von Thomas de Vio (1469-1534), der sich auch Cajetan nannte. Dieser galt als einer der gebildetsten Theologen seiner Zeit. 10 Cajetan sollte im Falle von Luthers Widerruf, diesen wieder gnädig in den Schoss der Kirche aufnehmen. Sollte Luther allerdings nicht widerrufen, hatte Cajetan die Anweisung, Luther und seine Anhänger zu Ketzern zu erklären und sie zu bannen. 11 Luther reiste nach Augsburg, welches er am 7. Oktober 1518 geschwächt erreichte. Das Verhör Luthers durch Cajetan fand vom 12. bis 14. Oktober 1518 im Fuggerhaus zu Augsburg statt. Doch auch hier wurden die unterschiedlichen Meinungen zwischen Luther und Cajetan sehr schnell deutlich. Cajetan wollte Luther mild behandeln, was ihm aber nicht gelang, weil er und Martin Luther sich auch „persönlich nicht sehr lagen.“ 12 Es gab einen Hauptstreitpunkt, über den keine Einigung erzielt werden konnte. Dies war die Bulle Unigenitus von Clemens VI. von 1343. In diesem Kirchengesetz wurde der Ablasshandel legitimiert. Cajetan bezog sich auf dieses Gesetz, Luther hielt ihm entgegen, dass der Vatikan das Gesetz „verdrehe.“ 13 Durch diese verhärtete Position wurde während des ersten Gesprächs keine Einigung erzielt, vielmehr entstanden zusätzliche Widersprüche. Am nächsten Tag verhärteten sich die Fronten zwischen den Parteien noch mehr, als Luther unter Zeugen sich bekannte, gegen kein Kirchenrecht verstoßen zu haben. Des Weiteren behauptete er, seine
7 vgl. Kohnle, Armin: Reichstag und Reformation, Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den
Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden. in Quellen und Forschungen zur
Reformationsgeschichte. Gütersloh 2001. S. 25.
8 vgl. ebd. S. 26.
9 Brecht, Martin: a.a.O. S. 239.
10 vgl. ebd. S. 238.
11 vgl. ebd. S. 239.
12 ebd. S. 244.
13 ebd. S. 244.
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Arbeit zitieren:
Thomas Klose, 2004, Luthers Ketzerprozess und der Wormser Reichstag 1521, München, GRIN Verlag GmbH
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