Inhaltsverzeichnis
1 Soziologie des Internet: Territorien des Selbst in Chaträumen unter
Ber ücksichtigung theoretischer Grundlagen Erving Goffmans 1
2 Zur Soziologie Erving Goffmans: Interaktion in Face-to-Face-
Kontaken 2
2.1 Zur Person Erving Goffman 2
2.2 Zum Werk Goffmans 3
2.3 Was ist Interaktion/Face-to-Face-Interaktion? 3
2.4 Analysegebiet: Territorien des Selbst 6
2.5 Arbeitsweise Goffmans 11
2.5.1 Naturalistische Forschung 11
2.5.2 Konzeptioneller Konstruktivismus 12
3 Was sind Chaträume? 13
3.1 Moderierte und Unmoderierte/Offene Chaträume 13
3.2 Aufbau und Funktionsweise eines Chats 14
3.3 Arten von Chats 16
3.3.1 Fun-Chats 16
3.3.2 Themenspezifische Chats bzw. Experten-Chats 16
3.3.3 Prominenten-Chats 17
3.4 Erwartungen an Chats 17
4 Empirische Analyse anhand von Chatmitschnitten unter teil-
nehmender Beobachtung, nicht-teilnehmender Beobachtung und
Literaturvergleichen 18
4.1 Analyse von Expertenchats (durchgeführt von Adobe Systems
Incorporated) 18
4.2 Analytische Betrachtung literarischer Hinweise in Bezug auf
virtuelle Interaktion im Allgemeinen und virtuelle Interaktion in
Chat -Räumen im Besonderen 27
4.3 Ergebnisanalyse für Territorien des Selbst in
virtueller Interaktion 32
I
5 Fazit und Ausblick __________________________________________ 34
6 Literaturverzeichnis _________________________________________ III
7 Anhang ____________________________________________________ V
7.1 Anhang A - Chatbeispiele ___________________________________ V
7.1.1 Expertenchat: Illustrator 10 - Neuheiten „learning by chating“ __________________________________ V
7.1.2 Expertenchat: After Effects - Animierte Grafiken und Spezialeffekte ___________________________________ XII
7.2 Anhang B - Interviews ____________________________________XIX 7.2.1 Interview Marcus Riess, selbständiger Designer und
7.2.2 Interview Michael Bartl,Vorstand HYVE AG, München ___ XXII
II
Soziologie des Internet: Territorien des Selbst in Chaträu- 1
men unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen
Erving Goffmans
Mit der folgenden Seminararbeit soll festgestellt werden inwieweit im Rahmen von Chaträumen und dem beobachtbaren Interaktionsverhalten der Teilnehmer im Goffmanschen Sinne von Interaktion gesprochen werden kann.
Dazu wird zunächst die Theorie nach Goffman vorgestellt und im Rahmen des Themenschwerpunktes hinsichtlich den „Territorien des Selbst“, die zentraler Bestandteil der von ihm entwickelten Interaktionstheorie sind, vertieft. Zur Klärung der zugrunde liegenden Fragestellungen erfolgt im anschließenden empirischen Teil der Seminararbeit eine Darstellung gewonnener Ergebnisse aus teilnehmender und nicht teilnehmender Beobachtung in allgemeinen Chaträume n, eine Analyse von Expertenchats sowie Interviews mit Experten aus dem Dienstleistungsbereich, die aus unternehmerischer Sicht für den internetbasierten Kundeneinbezug (vor allem in Neuproduktentwicklungen) stehen sowie eines Leiters von Expertenchats bei Adobe Incorporated. Ferner erfolgt ein Vergleich von Literatur quellen, die dem Thema zuzuordnen sind.
Die Beobachtungen erfolgten unstrukturiert und ohne direkte inhaltliche und zum Thema führende Einflussnahme auf Beiträge von Usern. Es wurde kein Beobachtungsschema entwickelt, dies auch deshalb, da die persönliche Teilnahme aus Sicht eines Newbies (Anm. d. V.: ein absoluter Neuling in Chaträumen) zunächst hohe Anforderungen stellt, die eine konstruktive Teilnahme am Chat-Geschehen ermöglichen.
Für die Interviews wurde kein Fragebogen entwickelt, die Ergebnisse entsprechen der Zusammenfassung von Gesprächen in denen Schwerpunkte vertieft diskutiert wurden. Die Zusammenfassungen sind mit den Interviewpartnern abschließend abgestimmt.
1
2 Zur Soziologie Erving Goffmans: Interaktion in Face-to-Face-Kontaken
2.1 Zur Person Erving Goffman
Während eine Seminararbeit in der Regel kaum Raum bietet die Person Erving Goffmans ausreichend zu beschreiben erscheint es dennoch sinnvoll - im Bezug auf das Thema der Arbeit - einige entscheidende Charakterzüge, Ideen, Lebensdaten und Grundhaltungen von Goffman darzustellen. In diesem Kapitel werden sinnvolle Anmerkungen im Vergleich zur virtuellen Interaktion direkt angemerkt und m. E. angebrachte Adaptionen der Goffmanschen Theorie vorgenommen.
Entscheidende Berücksichtigung muss Goffmans Tod im Jahre 1981 finden, da ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Möglichkeiten bestand seine Theorie zur Interaktion - immer unter der Voraussetzung physischer Anwesenheit der Interagierenden - auf eine virtuelle Basis, die als Interaktionsplattform auf physische Anwesenheit durchaus verzichten kann anzuwenden oder entsprechend zu variieren. Schließlich war ein ernsthafter Ansatz zur virtuellen Interaktion - die als Interaktion zu erachten ist, was im Laufe der Arbeit dargestellt werden und demgemäß unter diesem Begriff hier eingeführt wird - erst mit Gründ ung der Internet-Community „The Well“ Mitte der achtziger Jahre geboten. Ein Ansatz der sich mit fundamentalen Auswirkungen durchgesetzt hat und mittlerweile eine breite und stets wachsende Menge von Usern einschließt. „The Well“ selbst existiert noch immer. Der erste Chat wurde - bekannt unter der Abkürzung IRC - sogar erst 1998 auf einem Server lokalisiert. Unter diesen geschilderten Umständen obliegt es den Nachfolgern Goffmans seine Theorie auf virtuelle Interaktion anzuwenden und sinnvoll zu variieren - eine einfache Übernahme, Verifizierung oder Falsifizierung (im Sinne Poppers) ohne unerlässliche Adaptionen erscheint unzulässig und in keinem Maße sinnvoll.
Vermutlich würde es Goffman auch schlecht bis gar nicht entsprechen, dessen Person und Wirken mit einer Charakterisierung, die einem Portrait Ernest Dic hters entlehnt ist wie folgt beschrieben werden kann: „Trotz seines durchaus wissenschaftlichen Anspruchs ist er kein Wissenschafter universitärer Tradition, sondern fundierter Mediator zwischen Theorie und Praxis. Sein narrativer Stil der Wissensvermittlung ist ganzheitlich… Nicht die wissenschaftliche Doktrin ist
2
Ziel und Maxime seiner Forschungen, sondern die Anwendbarkeit bzw. Verwertbarkeit der von ihm durch Empirie und Intuition erkannten Prinzipien…“. 1 Goffman der „Theorie aus der lebendigen Darstellung der „Fälle“ selbst herausfließen lassen wollte“ 2 kann man vielmehr gerecht werden indem man seinen eigenständigen Ansatz weiterentwickelt und die von ihm ausgehenden Impulse 3 gewinnbringend nutzt.
2.2 Zum Werk Goffmans
Während Interaktion in der Wissenschaft bereits eine lange Tradition als For-schungsgegenstand hat, war Goffmans Werk darauf ausgerichtet „face-to-face-Interaktionen als eigenen Gegenstandsbereich zu etablieren“. 4 Sein Anliegen war die Schaffung von Akzeptanz gegenüber des von ihm geschaffenen Begiffes der „interaction order“. 5
Goffman liefert in seinen Publikationen keine systematischen Theorietexte. Aus seinen empirischen Beobachtungen und Analysen ergeben sich Ableitunge n, für die er um kontinuierliche Erweiterungen und Verbesserungen bemüht ist. Der besondere Wert seiner Theorie basiert auf seiner „besonders sensiblen Fremdbeobachtungsgabe“. 6
2.3 Was ist Interaktion/Face-to-Face-Interaktion?
Unter Face-to-Face-Interaktion im Goffmanschen Sinne wird die Erforschung von Interaktion unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei Individuen unmittelbar anwesend oder sich begegnen, sich gegenseitig wahrnehmen und sprachlich oder mittels Gesten interagieren verstanden. Hier ist noch nicht die unerlässliche Voraussetzung physischer Anwesenheit ersichtlich, die sich in seinen Veröffentlichungen allerdings perpetuierend manifestiert und im Folgenden beispielhaft anhand von Auszügen aus Goffmans Werk darge stellt werden soll. Für die
1 Kreuzer F., Prechtl G., Steiner C.: Tiger im Tank. Ernest Dichter - Ein Österreicher als Werbeguru; MANZ Verlag; Wien 2002; S.80.
2 Hettlage, R. / Lenz, K. (Hrsg.): Erving Goffman - ein soziologischer Klassiker der zweiten Generation; UTB Taschenbuch; Bern und Stuttgart; 1991; S. 17.
3 Vgl. ebenda S. 17.
4 Ebenda S. 31.
5 Vgl. ebenda S. 27.
6 Reiger, H.: Face-to-face Interaktion. Zur Soziologie Erving Goffmans; Peter Lang GmbH; Frankfurt am Main; 2000; S. V.
3
Analyse von virtueller Aktion - deren Manko im Bezug auf Goffmans Theorie hier offensichtlich ist - wird die physische durch eine virtuelle Präsenz ersetzt und gleichgesetzt. Implikationen daraus werden in folgenden Kapiteln noch Gegen-stand sein. Zunächst hinweisende Auszüge aus Goffmans Publikationen wie oben erwähnt:
-„Unser Bericht hat … mit der Struktur sozialer Begegnungen zu tun -
-… auf einen Typus von Reglementierungen zu konzentrieren und zwar
-… in der gleichen sozialen
Im letzt genannten Punkt wird schon vor einer tiefer gehenden Analyse eine weitere Diskrepanz von Face-to-Face-Interaktionen zu virtuellen Interaktionen in Chat-Räumen deutlich. In letzterer ist ein bloßes „Zusammen-anwesend-sein“ und der Zufall der hier eine Rolle spielen kann im Grunde ausgeschlossen. Schon per Definition (chat = plaudern) ist eine (virtuelle) Unterhaltung hier einzig logische Konseque nz. Ausnahmen bilden hier eventuell „Lurker“, also stille Beobachter von Chats, die aber in keinem Fall zufällig in einem Chat-Room landen. Die Benut zung bzw. das Betreten eines Chatraumes ist grundsätzlich als bewusstes Vorge hen einzuschätzen. In nahezu allen Fällen wird in Chat-Räumen eine gesprächsartige Begegnung unterstellt, deren Struktur und Strukturiertheit geregelt sein kann, allerdings auf den ersten Blick wirr und unstrukturiert erscheinen mag.
7 Hettlage, R. / Lenz, K. (Hrsg.): a. a. O.; S. 28f.
4
Goffman „identifiziert eine interpersonell existierende Ordnung“ 8 , die auf einem Regelsystem basiert und erklärenden sowie steuernden Charakter hat. In diesem zugrunde liegenden Reglement von Interaktionen entwickeln direkt Interagierende aufgrund der Behandlung ihres Selbst und des Selbst des Interaktionspartners rekursiv Gefühle wie/zu Eigeneffektivität oder -ineffektivität, Freude, Entäuschung, Erfolg- und Misserfolg etc. Goffman strebt die Klärung an, wie geordnete Interaktion möglich ist und mit welchen Mitteln sie durch- bzw. umgesetzt wird, welche Erwartungen an Interaktionspartner gestellt werden und wie Krisensituationen überwunden werden, die eine Aufrechterhaltung von Interaktion in Frage stellen könnten. „ Für Goffman ist die Fähigkeit, sich an Interaktion beteiligen zu können, die wicht igste Sozialleistung für ein Individuum; erst dadurch wird Gesellschaft überhaupt möglich.“ 9 Den Rahmen der Interaktionseinheit und damit Goffmans Analyseeinheit bildet die soziale Situation, die in folgendem Schaubild in einen Gesamtkontext eingeordnet wird 10 :
Eigene Darstellung nach Reiger, H.: „Grundelemente der Analyse von direkter Interaktion nach
Goffman“ 11
In der Darstellung soll lediglich eine Lokalisierung der Grundelemente veranschaulicht werden. Auf die von Goffman identifizierten Abhängigkeiten wird in
8 Reiger, H.: a. a. O.; S. 14.
9 Reiger, H.: a. a. O.; S. 15.
10 Vgl. Reiger, H.: a. a. O.; S. 14.
11 Vgl. Reiger, H.: a. a. O.; S. 36.
5
folgenden Kapiteln eingegangen. Allein durch die Veränderungen, die „Given“-und „Given Off“-Information in der Interaktion in Chaträumen erfahren, entsteht eine fundamentale Änderung der Territorien/Ansprüche. Die Kopräsenz unterliegt hier auch einer Änderung, ist sie doch nach Goffman auf physische Präsenz bezogen, die im Chat - wie bereits gesagt - in eine virtuelle umgewandelt wird. Sein Modell der Person als „sozialer Akteur“ und die Schaffung einer „sozialen Situation“ durch Anwesenheit mehrerer Personen sind in der Darstellung ebenso in Bedeutungszusammenhängen verwirklicht, wie die weiteren Grundelemente und Kategorien seiner Interaktionsanalyse, sieht man hier von seiner Differenzierung in nicht- zentrierte und zentrierte Interaktion ab. 12
2.4 Analysegebiet: Territorien des Selbst
„Als Ausgangspunkt der Goffmanschen Betrachtungsweise von unmittelbarer, direkter Interaktion können seine Überlegungen zur „territorialen Ausstattung“ des Individuums herangezogen werden ...“ 13
Er unternimmt hierzu eine Entlehnung des Konzepts der „Territorialität“ aus der Ethnologie und projeziert dies auf die menschliche Person. Das Individuum tritt hier als Besitzer, Verfügungsberechtigter, Kontrolleur und Anwender seines Territoriums auf. Schon die Vorstellung über Eigentum impliziert verschiedene Verfahrensweisen hinsichtlich des Umgangs und Gebrauchs mit Territorien und welche Forderungen an den Umgang mit Territorien an Interaktionspartner gestellt werden. Ergo soll „dem oder den anderen Anwesenden Respekt entgegengebracht werden“ 14 und das Individuum „muß ... gegenüber anderen zum Schutz seiner Territorien Verteidigungsmanöver entwickelt“ 15 ha ben, um die Bewachung der eigenen Reservate sicherzustellen.
Goffman nennt acht Arten von Territorien / Reservaten, die den Anforderungen direkter Interaktion gerecht werden, d. h. Reservate sind, „die situationellen und egozentrischen Charakter aufweisen, ..., die jeden Akteur in sozialen Situationen begleiten/umgeben und sich mit ihm fortbewegen.“ 16
12 Vgl. Reiger, H.: a. a. O.; S. 17f.
13 Ebenda S.37.
14 Ebenda S. 38.
15 Ebenda S. 38.
16 Ebenda S. 38.
6
Die Reservate bezeichnet und definiert er wie folgt:
1. Der persönliche Raum: „der Raum der ein Individuum überall umgibt und dessen Betreten seitens eines anderen ... als Übergriff empfunden wird, der es zu einer Missfallskundgebung und manchmal zum Rückzug veranlasst“. 17 „Dieses Reservat hat temporären und situationellen Charakter, weist also ständig wechselnde Dimensionen auf.“ 18 2. Die Box: „der deutlich begrenzte Raum, auf den Individuen temporären Anspruch erheben können, ein Besitz auf der Grundlage des Alles oder Nichts.“ 19 Die von Goffman angegebenen Beispiele wie Telefonzelle, Parkbank, Tennisplätze oder Kegelbahnen sind mit Alles oder Nichts allerdings nicht ausreichend charakterisiert und in teilweiser Unheinlichkeit nicht gleich zu definieren. Die Belegung (durch Benutzung - wenigstens angestrebt) der im Beispiel verwendeten Objekte erlaubt sicherlich den Zugang oder verweigert diesen - allerdings mehr nach den Prämissen des „First come, First serve“. Im Bezug auf Boxen ist der Rückzug auf „haben“ oder „nicht haben“ stark vereinfacht. Vielmehr ist ein Kalkulati-onsaufwand im Sinne von rechtzeitiger Bemühung oder Wartezeit einzubeziehen, ist die Verfügbarkeit dieser Boxen letzten Endes doch stark quantitativ eingeschränkt. Analog dazu haben Chaträume eine maximale Teilnehmerzahl, die allerdings vom Betreiber variabel gestaltet werden kann.
3. Der Benutzungsraum: „das Territorium unmittelbar um oder vor einem Individuum, auf das es einen aufgrund offenbar instrumenteller Erfordernisse von den anderen anerkannten Anspruch hat.“ 20 Ein bereits belegter Platz ist per se nicht zweifach zu besetzen oder ein PC-Arbeitsplatz kann nur sinnvoll von einer Person benutzt werden, auch wenn Raum für mehrere Personen geboten wäre.
4. Reihenposition: „die Ordnung, nach der ein Ansprucherhebender in einer bestimmten Situation ein bestimmtes Gut im Verhältnis zu anderen
17 Goffman, E.: Das Individuum im öffentlichen Austausch; Suhrkamp; Frankfurt am Main; 1982; S. 56
18 Reiger, H.: a. a. O.; S. 38.
19 Goffman, E.: a. a. O.; S. 59.
20 Ebenda S.62.
7
Ansprucherhebenden bekommt.“ 21 Ein klassisches Beispiel dafür ist das „In-der-Schlange-stehen“.
5. Die Hülle: „die Haut, die den Körper schützt und... die Kleid er, die die Haut bedecken“. 22
6. Besitzterritorien: „eine Reihe von Gegenständen, die als mit dem Selbst identisch betrachtet werden können und die den Körper umgeben, gleic hgültig, wo er sich gerade befindet.“ 23 Die Art von damit verbundenem Anspruch kann temporär (Aschenbecher, Kaffeetassen, ...) oder auf Gegenstände aus dem persönlichen Inventar des Individuums (Geldbörse, Zigaretten, ...) bezogen sein. 24 Hier liegt eine nicht trennscharfe Definition vor bzw. muss eine kombinierte Betrachtung von verschiedene n Reservaten angestrebt werden, um zu einem ganzheitlichen Verständnis zu gelangen . Was nutz dem Ansprucherhebenden Handtucheigentümer (Anspruch aus Besitzterritorium) ein belegter Platz am Strand zum ablegen des Handtuchs (aktuell verweigerter Zugriff auf eine Box), um es seiner angestrebten Nutzung zuzuführen - also einen Benutzungsraum in Anspruch zu nehmen? Die Umsetzbarkeit wäre hier nur durch Achten und Befolgen der mit Reihenpositionen verbundenen Prämissen zu erwarten. 7. Das Informationsreservat: „die Reihe von Fakten über es selbst, bezüglich derer ein Individuum in Anwesenheit anderer den Zugang zu kontrollieren beansprucht.“ 25
8. Das Gesprächsreservat: „das Recht eines Individuums, ein gewisses Maß an Kontrolle darüber zu haben, wer es wann zum Gespräch auffordern kann.“ 26 Das „gewisse Maß“ in Goffmans Definition weist schon darauf hin, dass in diesem Fall keineswegs möglich ist absolute Kontrolle über ein Gesprächsreservat auszuüben. Selbst der Möglichkeit zum Abbruch einer Interaktion als radikalstes Mittel und deren Ausübung ist bereits ein Verstoß gegenüber dem eigenen Territorium vorausgegangen, der außerhalb der eigenen Kontrolle lag. Gleiches gilt im Grunde auch für die Ope-ratoren und Supervisoren von Chaträumen, die zur Aufrechterhaltung der
22 Ebenda S.67.
23 Ebenda S.67.
24 Vgl. ebenda S.67.
25 Ebenda S.68.
26 Ebenda S.69.
8
„Chatiquette“ Sanktionen vornehmen können. Die Ausübung von Kontrolle kann nicht so absolut und quasi präkognitiv sein, als dass sie als Aktion aufzufassen wäre. Ausgeübte Kontrolle ist grundsätzlich nur Reaktion auf widriges Verhalten dem Kontrollmecha nismus gegenüber.
Während diese Reservate in Face-to-Face-Interaktionen Geltung haben gilt das für virtuelle Interaktionen nicht. Hier können einige Reservate direkt ausgeschlossen werden, sofern man die Definition Goffmans zugrunde legt und analog zu übertragen versucht, es ist aber mindestens eine Anpassung an die veränderten Bedingungen zu unternehmen bzw. die virtuelle Interaktionen hinsichtlich verschiedener eventuell neuartiger Reservate zu untersuchen. Selbst die Hülle kann nicht völlig vernachlässigt werden, kann sie doch wenigstens thematischer Gegenstand der virtuellen Interaktion sein.
Grundsätzlich sind im Vergleich zwischen Online-Interaktionen und Face-to-Face-Interaktionen folgende Elemente nicht vorhanden:
-keine physische Kopräsenz,
-in der Regel keine Aufhebung der Anonymität ,
-Verbindlichkeit, die in Abhängigkeit von der Art des Chats und seiner
Im Rahmen der Territorien des Selbst sind eine Reihe von Goffman bestimmter Definitionen und Begriffsbestimmungen relevant.
Zunächst erfährt der Begriff der „Markierung“ besondere Zuwendung. Hiermit wird von Goffman ein optisches Zeichen angesprochen, das Reservatsbesitzer nutzen, um einen Anspruch darauf kenntlich zu machen. Damit wird einem Individuum das jeweilige Reservat als Teil des Selbst der Person zuordenbar. Mit dem Anspruch auf Reservate und den möglichen und mithin notwendigen Markierungen derselben wird auch gleichzeitig klar, dass es sich bei den Territorien um etwas zu Verteidigendes handelt. Es wird der Versuch unternommen Territorien gegenüber territorialen Übertretungen und Verletzungen zu bewachen und zu
9
Arbeit zitieren:
Rochus Landgraf, 2004, Interaktion in Chaträumen im Vergleich zu Face-to-Face-Interaktion nach Erving Goffman, München, GRIN Verlag GmbH
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