1. Einleitung Die Tatsache, dass der deutsche Bauernkrieg von 1524/25 noch
Jahrzehnte nach dessen Beendigung von denen, die ihn miterlebt
haben, zur Bestimmung des eigenen Lebensalters genutzt wurde 1 , zeigt
auf, welche Bedeutung er für die Bauern hatte.
Es fällt auf, dass der Bauernkrieg hauptsächlich in Mittel-, Südwest- und
Südwestdeutschland stattgefunden hat. Hier waren die Hofgerichte als
Zwischeninstanz zwischen den Landesfürsten und Bauern eingesetzt
worden, und die Bauern fürchteten oft eine neue Feudalisierung. Der
Bauernkrieg dehnte sich auf Gebiete mit Real- und Totalteilung von
Grund auf Erbberechtigte aus; in Gebieten, wo der Grundherr, Leibherr,
Gerichtsherr und Landesherr ein verschiedener war, in Gebieten mit
stark wachsender Bevölkerung, in Haufendörfern. Diese politischen und
ökonomischen Bedingungen waren in Norddeutschland nicht so
gegeben wie in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz.
Aufgrund der guten Forschungslage, und den somit in großem Umfang
erforschten Aspekten des deutschen Bauernkriegs, musste das Thema
stärker eingegrenzt werden. Daher soll in dieser Hausarbeit verstärkt
auf die Ursachen des Bauernkriegs und auf die Folgen für die Bauern
eingegangen werden. Bei den Ursachen des Widerstandes ist vor allem
die Leibeigenschaft zu nennen, mit all den Einschränkungen, die sie für
die Bauern mit sich brachte. Im zweiten Abschnitt wird die
Leibeigenschaft zunächst explizit erklärt. Weiterhin werden die
Probleme, die mit den Todfallabgaben und den Beschränkungen in den
Eheschließungen, sowie mit der Einschränkung der Wald - und
Weidenutzung einher gingen, untersucht. Im dritten Kapitel werden die
Ziele der Aufständischen anhand der Zwölf Artikel beleuchtet. Hier
werden zunächst einmal die Zwölf Artikel vorgestellt und untersucht, um
sie dann auf ihre politische Tragweite hin zu betrachten. Im vierten
Kapitel werden dann die Folgen, sowohl die körperlichen, wie auch die
materiellen, für die gescheiterten Aufständischen aufgezeigt, sowie die
rechtlichen Folgen die sich aus dem Scheitern des Aufstandes ergaben.
Im fünften und letzten Kapitel wird die Hausarbeit noch einmal 1 Gabel, H./ Schulze, W., Folgen und Wirkungen, in: mehrere Hg., Der deutsche
Bauernkrieg, Paderborn 1995, S. 348.
1
zusammengefasst und es wird ein Fazit gezogen. Im Anschluss daran
wird das Literaturverzeichnis zu finden sein.
2. Ursachen des Widerstandes
2.1 Die Leibeigenschaft
Durch die spätmittelalterliche Agrarkrise, welche durch die
Pestumzüge des 14. Jahrhunderts beschleunigt, wenn nicht sogar ausgelöst, wurde, fielen die Preise für Agrarprodukte enorm, so dass
die Grundherren, die ihre Einnahmen fast ausschließlich aus den Grundrenten der N aturalabgaben bezogen, erhebliche Einbußen
hinnehmen mussten 2 . Ein weiterer problematischer Faktor, der hinzukam, war der, das zu der Zeit eine Landflucht in die Stadt
einsetzte, da die Verdienstmöglichkeiten in der Stadt sehr gut
gewesen sein mussten und die Städte aufgrund der vorangegangenen Pestumzüge unbegrenzt Menschen aufnehmen
konnten. Um diese Landflucht zu unterbinden weiteten die Grundherren die Verfügungsrechte über ihre Grundholde in dem
Maße aus, dass ihnen ein Wegzug unmöglich wurde. Das
Instrumentarium hierfür war die Leibeigenschaft 3 . Sie lieferte zweifelsohne den meisten Konfliktstoff, mit den mit ihr
einhergehenden Todfallabgaben und Diensten, welche die bäuerliche Wirtschaft stark belasteten, und die durch Heiratsschranken soziale
Probleme schuf. Gerade in Spätmittelalter sind auch viele freie Einzelpersonen und Gruppen in der Leibeigenschaft unterworfen
worden. Gründe hierfür sind zum einen die Heiraten zwischen Freien und Eigenleuten, aus der die Kinder in die Leibeigenschaft
übergingen. Zum anderen wurden die Bauern von ihren
2 Blickle, P., Die Revolution von 1525, München/Wien, 1977, S.45.
3 Ebd. S. 45.
2
Territorialherren aus politischen Beweggründen dazu genötigt eine rechtlich gleichförmige, unfreie Untertanenschaft zu bilden. Als
letzten Grund ist der oben bereits erwähnte Punkt zu nennen, dass die Grundherren durch die Leibeigenschaft die Landflucht in die
Städte zu verhindern versuchten 4 . Die Einschränkungen und das Verbot der Freizügigkeit hatten das vorrangige Ziel, die
Bewirtschaftung des herrschaftlichen Urbars sicherzustellen und dem
Territorialstaat nähe r zu kommen 5 , wodurch dem Landvolk natürlich auch der Abfluss in die zahlreichen Reichsstädte versperrt wurde.
2.2 Die Todfallabgaben und die Ehehindernisse
Im Zuge der Agrarkrise dehnten die Herren ihre Todfallforderungen
auf ihre Untertanengruppe auf ein derartiges Maß aus, auf das die Untertanen von ihrer Rechtsstellung her gar nicht zu verpflichtet
gewesen wären 6 . Dies diente zweifelsohne dazu, die Einbußen, die sie aufgrund der Agrarkrise hatten, einzudämmen, beziehungsweise auszugleichen. Zweifelsohne stellten der Herrenanspruch an den
Nachlass die am stärksten belastende Abgabe der Leibeigenschaft. Im Todesfall standen dem Herrn eine Fahrnisquote zu, der Laß. Es
kam vor, dass bei den kinderlos, unverheiratet oder in ungenossamen Ehen Gestorbenen bis zu zwei Drittel der fahrenden
Habe abgegeben werden musste 7 , wie es beispielsweise im Vertrag von Weingarten aus dem Jahr 1432 festgelegt wurde. Dieser
besagte, dass beim Todfall nicht nur die üblichen Abgaben 8 zu leisten waren, sondern auch die Hälfte, bzw. ein Drittel des Vermögens abzugeben waren, wenn ein Leibeigener oder eine
4 Müller, W., Freiheit und Leibeigenschaft . soziale Ziele des deutschen Bauernkriegs?, in: Blickle, P.(Hg.), Revolte und Revolution in Europa : Referate u. Protokolle d. Internationalen Symposiums zur Erinnerung an d. Bauernkrieg 1525, München, 1975, S.
264 f..
5 Blickle, P., Leibeigenschaft als Instrument der Territorialpolitik, S. 51 ff.. 6 Schmauder, A., Württemberg im Aufstand . Der Arme Konrad 1514, Leinfelden- Echterdingen, 1998, S. 47.
7 Müller, W., Freiheit und Leibeigenschaft, S. 266.
8 Das beste Stück Vieh (das Besthaupt) und das beste Kleid (der Gewandfall).
3
Leibeigene verstarb 9 . Im Fall von ungenossamen Ehen bestand noch die Gefahr für die Familienverbände, dass altererbter Besitz von den
Herrschaften konfisziert wurde, da der Herr seine Entschädigungsansprüche nicht nur auf die Fahrhabe, sondern auch
auf Grund und Boden geltend machen konnte 10 . Hierdurch entstand auch innerfamiliärer Konfliktstoff und durch die möglichen Sanktionen
im Falle einer ungenossamen Ehe bewirkten diese geradezu ein Heiratsverbot, was von den Bauern mit großem Unmut aufgefasst
wurde.
2.3 Einschränkung der Weide- und Waldnutzung, sowie der
Fischerei Die von der Herrschaft vorgenommenen Einschränkungen der Wald - und Weidenutzung erstreckte sich nicht nur auf die herzoglichen
Eigenwälder, sondern auch auf die Gemeindewälder. Hierzu gehörte
auch das Einziehen der alten bäuerlichen Rechte auf Fischerei. Im Bereich der herzoglichen Wälder wurde jegliche Art der Holznutzung
sehr stark eingeschränkt. Es betraf vor allem den Einschlag wertvoller Hölzer, die für Baumaßnahmen und zur Herstellung
Landwirtschaftlicher Geräte benutzt wurden, aber auch bedeutend für
das Handwerk und den Handel waren 11 . Es betraf aber auch das Brenn- und Zaunholz, den armen Leuten wurde sogar das früher
gnadenhalber erlaubte Aufsammeln von Reisigholz untersagt 12 . Im Bereich der herzoglichen Wälder erhöhten die Forstleute die
bestehenden Gebühren für die Holznutzung oder suchten nach neuen Einnahmequellen. Diejenigen, die bislang einen freien
Holzbezug aus den herrschaftlichen Wäldern erhalten hatten 13 ,
9 Sabean, D.,W., Landbesitz und Gesellschaft am Vorabend des Bauernkriegs . Eine Studie der
sozialen Verhältnisse im südlichen Oberschwaben in den Jahren vor 1525, Stuttgart, 1972, S. 43.
10 Ebd., S. 44.
11 Müller, W., Freiheit und Leibeigenschaft, S.155.
12 Ebd., S.156.
13 Hierzu zählten Müller, Bäcker, Wagner und andere Gewerbetreibende und
Handwerker.
4
Arbeit zitieren:
Daniel Volker, 2005, Der deutsche Bauernkrieg, München, GRIN Verlag GmbH
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