Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 03
2. Geistige Behinderung und Menschenbild 04
2.1. Behinderung 04
2.2. Geistige Behinderung- eine Frage des Menschenbildes 05
3. Sexualität 07
3.1. Allgemein 07
3.2. Rechtliche Vorgaben zur Sexualität, auch und gerade im Bereich
der Behindertenhilfe 09
4. Sexualität und geistige Behinderung 10
4.1. Rückblick 10
4.2. Sexualerziehung kontra sexueller Selbstbestimmung? 11
4.3. Handlungsansätze bei Menschen mit geistiger Behinderung 11
5. Sexuelle Assistenz in Wohneinrichtungen 13
5.1. Offenheit als Grundvoraussetzung 13
5.2. Passive und aktive sexuelle Assistenz 14
5.3. Vorrang der passiven Assistenz und der Hilfe zur Selbsthilfe 15
6. Fazit 16
Literaturverzeichnis
2
1. Einleitung
Im letzten Jahr meiner Tätigkeit in eine r Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung waren durch räumliche Veränderungen im gesamten Heimbereich gravierende Umstrukturierungen notwendig. Unter anderem wurde die schon seit Jahren einziehende Auflösung der geschlechtlichen Homogenität erneut thematisiert. Unweigerlich waren bei der „Neumischung“ der Bewohner auch Aspekte des Zusammenlebens und die möglicherweise vorauszusehenden Folgen ein großes Thema, wobei natürlich auch auf bestehende und entstehende Partnerschaften und enge Freundschaften Rücksicht genommen werden musste. Gleichzeitig stellte sich die Frage, wie man gerade mit der sexuellen Selbstbestimmtheit umgehen wird und wie diese begleitet werden sollte. Schnell wurde klar, dass es zwar grundsätzlich schon lange kein Tabu mehr ist, diese Selbstverwirklichung von Menschen mit geistiger Behinderung zu fördern und zu unterstützen, jedoch gibt es immer noch Berührungsängste oder gar grundsätzlich infragestellende Einwendungen, schließlich möchte man ja nicht an „Dingen herumrühren, die besser weiter schlummern sollten“.
Diese doch sehr differenzierten Meinungen veranlassten mich, im Zuge der Ethik beruflichen Handelns, grundsätzlich noch einmal über das Thema nachzudenken um herauszustellen, dass Sexualität auch ein grundlegendes Bedürfnis und Recht von Menschen mit geistiger Behinderung ist und wir als Dienstleister für diese Menschen darauf eine sinnvolle Antwort und pädagogische Konzepte bereithalten müssen. Nachfolgend möchte ich im Wege des Dreischritts Grundlegendes über geistige Behinderung und Sexualität erläutern und versuchen, dies im Kontext mit dem christlichen Menschenbild in der Heilpädagogik zu ve rbinden und einen Ausblick geben, welche Möglichkeiten sich in Wohneinrichtungen bieten können, den sexuellen Bedürfnissen vo n Menschen mit geistiger Behinderung gerecht zu werden.
3
2. Geistige Behinderung und Menschenbild
Um sich mit dem Thema näher auseinander zusetzen muss erst einmal das Bild „des Behinderten“ näher definiert werden, um Klarheit zu gewinnen, was Behinderung genau bedeutet, bzw. was „geistige Behinderung“ überhaupt meint, gerade mit Blick auf eine generelle christliche Sicht, den Menschen betreffend.
2.1. Behinderung
Die World Health Organization (WHO) hat 1980 Behinderung allgemein als jeglichen strukturellen oder funktionellen Verlust oder eine Abweichung von der Norm beschrieben 1 . Es wird also der Maßstab des „Normalen“ angelegt und das sich dann ergebende Bild mit dem von der „Norm“ abweichenden Menschen verglichen. Diese Sicht ist eine ausschließlich defizitär orientierte Einordnung, „...Behindertes Leben wird infolgedessen - gewollt oder ungewollt - als Minusvariante des normalen, voll funktionsfähigen menschlichen Lebens interpretiert. …“ 2 . Diese Variante der Definition lässt schnell erkennen, dass hier zwar aus streng biologischer Sicht definiert wird, jedoch kaum „gesellschaftliche Behinderung“ Eingang findet. Danach wird Behinderung als Zusammenwirken von drei Faktoren verursacht. Es handelt sich dabei um die anatomische Schädigung (impairment), die Funktionsbeeinträchtigungen als Folge anatomischer Schädigungen (disabilities) und die Benachteiligung bei der Teilhabe an der sozialen Interaktion des Alltags (handicap). 3 Übersehen wird dabei, dass zwar die anatomischen Ursachen der eigentlichen (körperlichen) Behinderung zu Einschränkungen bei der betroffenen Person selbst führen können, jedoch bedeutet heute größtenteils Behinderung, dass der Mensch mit Einschränkungen durch seine Umwelt „behindert“
1 aus Sinason, V., „Geistige Behinderung…“, S. 17
2 Lob-Hüdepohl, A. „Menschenbilder in der Ethik…“, S. 601
3 http://www.dimdi.de/de/klassi/ICF/index.html (01/2004)
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wird, also eher eine Art sekundäre Behinderung 4 , bspw. behindert der auf dem Gehweg parkende Autofahrer den blinden Menschen, oder den Rollstuhlfahrer.
Durch umfangreiche Diskussion in einschlägiger Literatur und der Fachwelt ist es zu einer differenzierteren Betrachtungsweise gekommen, die WHO hat 1999 ihre Klassifikationen fortgeschrieben und das Maß bzw. die Begrenzung der Teilhabe am sozialen Leben sowie Maß und Grenzen der Teilhabe an gesellschaftlichen Errungenschaften, einschließlich der Kommunikationsbedingungen zwischen beschädigten und nichtbeschädigten Menschen, hinzugefügt 5 .
Behinderung versteht sich also danach mehr als ein Ereignis in sozialen Beziehungen.
2.2. Geistiger Behinderung- eine Frage des Menschenbildes
„Die Schnecke, langsam, nackt und völlig wehrlos, scheint mir ein gutes Bild für die Wehrlosigkeit eines Kindes mit geistiger Behind erung, das langsam tastend weiterzukommen sucht und dabei mit seinem empfindlichen Fühlhorn allenthalben an Widerstände stößt, die es nicht erkennen kann und die es ins einen Versuchen, weiterzukommen behindern. Welche Widerstände sind das, und was bewirken sie in dem kleinen Menschen, der im Begriff ist, geistig behindert zu werden? >Den Körper lähmt die physische Verletzung, den Geist der Schrecken. Beides ist im Ursprung gar nicht zu trennen< Im Ursprung nämlich, der ersten Lebenszeit, im Mutterleib und von Geburt an, sind Körper und Geist noch eins, ungetrennt. Und gerade in dieser Zeit ist die Körper-Seele-Einheit noch so weich und ungeschützt und verletzlich wie das Fühlhorn einer Schnecke ... Erst in der Ausdifferenzierung von Körper und Geist entsteht geistige Behinderung, es ist müßig, trennen zu wollen zwischen Psychischem
4 vgl. Sinason, V., „Geistige Behinderung…“, S. 11
5 Lob-Hüdepohl, A. „Menschenbilder in der Ethik…“, S. 603 in :“Stimmen der Zeit“
2001
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Arbeit zitieren:
Jochen Hermann, 2004, Sexualität und geistige Behinderung, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
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