1. Einleitung
Gemeinsam mit der Zollunion war die gemeinsame Agrarpolitik seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ein zentrales Thema des
Einigungsprozesses. Vor dem Hintergrund der Nachkriegszeit war eine Sicherung der Versorgung mit landwirtschaftlichen Gütern für die Mitgliedsstaaten vorrangig und erfolge durch eine flächendeckende Subventionierung und Absicherung des europäischen Agrarmarktes.
Gerade durch die neue Osterweiterung der Europäischen Union ist Agrarpolitik stets im Wandel und somit unter den unterschiedlichsten wirtschaftlichen wie strukturellen Gesichtspunkten zu betrachten, weshalb in dieser Arbeit das Hauptaugenmerk auf die Entwicklung der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) gelegt und Ihre Entwicklung v on der Konferenz in Stresa bis zu den aktuellen Reformen, wie der Agenda 2000, beleuchtet wird. Auf eine umfassende Diskussion zur Agrarpolitik im Kontext der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten, wird hier wegen des Mangels an aktuellen und seriösen Quellen bewusst verzichtet. Ebenso wurde auf eine detaillierte Darstellung der durch die Reformen betroffenen Produkte verzichtet, da dies aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
Die wissenschaftliche Literatur zum Thema ist (auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung) eher spärlich zu finden und durch die ständigen Veränderungen im Gesamteuropäischen Einigungsprozess nicht aktuell. Daten zu neueren Reformen und Entwicklungen sind daher seriösen Internetseiten, wie der Homepage der Europäischen Union oder des Bundesfinanzministeriums entnommen.
2. Ziele der GAP
Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sind vielschichtig. In Artikel 33 der EGV sind jedoch seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft die grundlegenden Ziele festgelegt. Die GAP dient zusammenfassend der Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch technischen Fortschritt und damit der Sicherung eines angemessenen Lebensstandards (im Sinne einer Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens) aller in der Landwirtschaft tätigen Personen ebenso, wie sie eine
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Marktstabilisierende Funktion durch Vermeidung von Preisschwankungen einnimmt. Sie soll die Nahrungsversorgung der Bevölkerung der Europäischen Union und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen P reisen sichern (Vgl. von Urff: Agrarpolitik, S. 63 sowie Pfetsch: Einführung, S. 170 und
(http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/C_2002325DE.003301.html#anArt33 in einigen Quelle ist als Ursprung der Ziele der GAP Art. 39 EGV [sic!] angegeben, auf den Seiten der Europäischen Union „www.europa.eu.int“ wird der Bezug jedoch zu Art. 33 hergestellt).
Natürlich nimmt die GAP auch über die in Artikel 33 EVG beschriebenen Ziele hinaus eine wichtige Funktion für die Gemeinschaftsländer ein, womit sie mehr als nur Versorgungssicherheit bietet. Die gemeinsame Agrarpolitik ist, durch die Förderung der ruralen Gebiete und kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe ein wichtiger Faktor zur Vermeidung der Bevölkerungsmigration von den ländlichen in die städtischen Gebiete. Ein anderer Aspekt ist beispielsweise die Nutzung von Weideland in naturpflegerischer Absicht, da Kühe und Schafe als „ökologische Rasenmäher“ fungieren.
3. Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik
3.1 Die Konferenz von Stresa
Wie bereits einleitend beschrieben, befand sich die 1957 neu gegründete Europäische (Wirtschafts-) Gemeinschaft, vor dem Hintergrund des erst einige Jahre vergangenen Zweiten Weltkriegs, wirtschaftlich in einer Lage, in der die Produktion fast aller wichtigen Landwirtschaftlichen Erzeugnisse Defizite aufwies, weshalb die Sicherung der Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten eine z entrale Rolle einnahm. Bei der Konferenz von Stresa, die vom 03. bis 11. Juli 1958 statt fand, wurden alle wichtigen Grundlagen für die GAP zusammengetragen. Da die meisten Mitgliedsstaaten bereits zuvor nationale Formen der Agrarpolitik entwickelt hatten, lag es nahe, diese aufzunehmen und auf die Größe der Gemeinschaft zu übertragen. Dies war jedoch nur durch einige Sonderregelungen möglich, um die unterschiedlichen Produktionsverhältnisse und Anteile der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt in den einzelnen Staaten einzubeziehen und ausgleichend
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darauf einzuwirken. Hierdurch wurde die Gemeinsame Agrarpolitik weitgehend aus dem System der Marktwirtschaft herausgenommen (vgl. von Urff: Agrarpolitik, S. 63). Um dem Grundsatz der gemeinsamen finanziellen Verantwortung, auf die später noch etwas genauer eingegangen wird, zu entsprechen, wurde 1962 der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) geschaffen.
3.2 Die ersten Agrarmarktordnungen und Agrarstrukturpolitik
Die ersten Agrarmarktordnungen wurden am 14. Januar 1962 von den Ministerräten verabschiedet, die Einigung auf ein gemeinsames Preisniveau erfolge am 15. Dezember 1964. Mit den ersten Marktordnungen, auf die später noch gesondert eingegangen wird, wurde ein vorläufiger Finanzierungsplan für drei Jahre verabschiedet. Im Verlauf der Finanzierung sollte die Gemeinschaft stärker mit Eigenmitteln ausgestattet werden, was durch die Anwendung der „qualifizierten Mehrheit“ (ein Abstimmungsprinzip, bei dem verschiedene Länder eine unterschiedliche Anzahl Stimmen erhalten) in Frankreich auf Widerstand stieß und zur „Politik des Leeren Stuhls“ führte, in der sich Frankreich aus den Grundsatzentscheidungen herausnahm und erst nach dem Luxemburger Kompromiss (der das Verhindern einer Überstimmung eines Mitgliedslandes in wichtigen Entscheidungen verhinderte) behoben werden konnte. Das 1972 verfasste “Memorandum zu Reform der Landwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft“, gemeinhin als „Mansholt-Plan“ bezeichnet, war darauf ausgelegt, durch eine Vorruhestandsregelung für Landwirte und die Reduzierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen als Reform zur Verbesserung der Agrarstruktur zu dienen. Weitere Förderungen sollten vor allem moderne und entwicklungsfähige Betriebe erhalten. Im Jahr 1975 wurde die Förderung auf benachteiligte Gebiete und die Landwirtschaft in Berggebieten ausgedehnt, um durch Ausgleichszulagen eine Abwanderung aus diesen Bereichen und damit eine Verminderung der Wirtschaftkraft zu verhindern (vgl. von Urff: Agrarpolitik, S. 67f) Reformen zum Umweltschutz, zur Förderung von Junglandwirten und weiterer Betriebsformen schlossen sich 1985 an, da die nach der Konferenz von Stresa veränderten Bedingungen eine Anpassung des Agrarmarktes notwendig machten.
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Arbeit zitieren:
Susanne Linkenbach, 2004, Die Agrarpolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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