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1.1 Der verfassungsrechtliche Rahmen
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Demokratien, in denen die Stellung der Parteien per Gesetz in der Verfassung verankert sind. 1 Durch den Artikel 21 des Grundgesetzes und durch das Parteiengesetz werden Organisation und Funktion der Parteien verfassungsrechtlich abgesteckt. Sie stellen das wichtigste Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Organen staatlicher Willensbildung dar. Sie haben u.a. die Funktion der Interessenvertretung, denn sie erarbeiten zu den verschiedenen Interessen und Meinungen der Bevölkerung alternative Wahlprogramme, sie müssen regierungsfähige Mehrheiten bilden und politisches Personal zur Wahl stellen. 2 Im Parteiengesetz wird weiterhin der hierarchische Aufbau der Parteien (die Gliederungen 3 und Organe 4 ) festgelegt. Außerdem muß die innere Ordnung der Parteien „demokratischen Grundsätzen“ 5 entsprechen.
1.2 Die Organisationsebenen
Parteien sind in vier Organisationsebenen, auch Gliederungen genannt, eingeteilt. Auf der untersten Ebene befinden sich die 2UWVYHUElQGH, die bei der CDU 6WDGW XQG *HPHLQGHYHUElQGH, bei der SPD 2UWVYHUHLQH und bei der PDS %D VLVRUJDQLVDWLRQHQgenannt werden. In ihnen sind die Parteimitglieder der jeweiligen politischen Gemeinde vertreten. Selbst bei mitgliederstarken Parteien kommt es oft dazu, daß sich nicht in jeder Gemeinde ausreichend Mitglieder finden, die einen Ortsverband bilden können. Andererseits kann es vorkommen, daß sich in größeren Städten mehrere Ortsverbände bilden lassen oder
1 Kurt Sontheimer: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland,
5., völlig neu bearbeitete Auf., München 1971, S.99.
2 Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in: Grundwissen
Politik, 2., völlig überarbeitete und aktualisierte Aufl. Bonn 1993 (Schriftenreihe der Bundes-
zentrale für politische Bildung, Bd. 302), S.60.
3 Parteiengesetz, §7, Absatz 1.
4 Parteiengesetz, §8, Absatz 1.
5 Artikel 21, Absatz 1, Grundgesetz.
3
daß es zu Untergliederungen eines Ortsverbandes („Stadtteilgruppen„ 6 ) kommt. 7 .Die nächsthöhere Organisationsebene ist der .UHLVYHUEDQG, der den Stadt- und Landkreisen entspricht. Lediglich bei der SPD bilden die 8QWHUEH ]LUNH die nächste Organisationsstufe. Jeweils mehrere Ortsverbände sind in einem Kreisverband zusammengefaßt. Bei kleineren oder mitgliederschwachen Parteien stellen sie oft die unterste Organisationsstufe dar (z.B. vielfach bei der FDP). 8 Den Kreisverbänden wird der /DQGHVYHUEDQG übergeordnet. Er setzt sich aus den Kreisverbänden zusammen und entspricht den Bundesländern. Wieder weicht die SPD vom Standardmodell ab, denn sie gliedert sich in 25 Bezirke auf. 9 Die oberste Organisationsstufe schließlich ist der %XQGHVYHU EDQG, dessen Untereinheiten die Landesverbände (bzw. die Bezirke) sind. 10 Die verschiedenen Parteigliederungen sind weitestgehend unabhängig von-einander. Obwohl höhere Gliederungen den unteren Richtlinien und Programmbeschlüsse vorgeben, entscheiden z.B. bei „ortsbezogenen Entscheidungen“ 11 die Ortsverbände selber. 12 Die Landesparteien sind weitestgehend autonome Zusammenschlüsse, die von den Gremien der Bundesebene nur insoweit abhängig sind, als daß sie von einem gemeinsamen politischen Programm und Willen zusammengehalten werden. 13
1.3 Die Organe der einzelnen Parteigliederungen
Im Parteiengesetz werden „Mindeststandards innerparteilicher Demokratie“ 14 vorgegeben: „Mitgliederversammlungen und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände.“ 15 Insgesamt werden im Parteiengesetz vier verschiedene Organe vorgeschrieben, die zu den einzelnen Gebietsgliederungen der Partei gehören.
6 Thomas Poguntke: Parteiorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland: Einheit in der
Vielfalt?, in: Oscar W. Gabriel/ Oskar Niedermeyer/ Richard Stöss (Hrsg.): Parteiendemokratie
in Deutschland, Opladen 1997, S.265.
7 Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 4.Aufl., Augsburg
1996, S.159.
8 Ebd.
9 Ebd. S.159f.
10 Ebd., S.160.
11 Ebd.
12 Ebd.
13 Thomas Poguntke: Parteiorganisationen, S.264 und 266.
14 Ebd., S.266.
15 Parteiengesetz, §8, Absatz 1.
4
1.3.1 Die 0LWJOLHGHUE]Z9HUWUHWHUYHUVDPPOXQJ
Die o.g. Mitgliederversammlungen sind „Versammlungen gewählter Repräsentanten der jeweils niedrigeren Organisationsebene“ 16 und können satzungsbedingt in den überörtlichen Verbänden durch eine Vertreterversammlung ersetzt werden. Laut Parteiengesetz ist dieses Organ, das auf unterster Organisationsebene Hauptversammlung und auf der höchsten Parteitag genannt wird, „das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes.“ 17 Sie besteht aus den Mitgliedern einer Partei bzw. aus von ihnen gewählten Vertretern. Hier wird über Satzung, Programm und politische Linie der Parteien entschieden. Dieses Organ wählt die Mitglieder der anderen Organe, die der jeweils gleichen Gliederungsebene angehören sowie die Delegierten der nächsthöheren Ebene. 18 Die Größe der Mitgliederversammlungen variiert bei den einzelnen Parteien. Bei den GRÜNEN in Hamburg z.B. erschienen 1988 von rund 2400 Mitgliedern nur 60, so daß der Parteitag scheiterte. In Hessen versammelten sich 1991 bei der Versammlung zur Billigung der Koalition mit der SPD von den 5000 Mitgliedern nur 350. Andererseits kann es durchaus sein, daß Parteitage die Größe von 1000 Mitgliedern und mehr erreichen. 19
1.3.2 Der 9RUVWDQG
Der auf den Parteitagen gewählte Vorstand übernimmt die politische Leitung einer Partei für zwei Jahre. Er trifft notwendige Einzelentscheidungen, verwaltet die Geldmittel und organisiert Wahlkämpfe und andere Aktivitäten. Er vertritt den jeweiligen Gebietsverband nach außen hin. Auf Landes- oder Bundesebene wird oft ein sog. JHVFKlIWVIKUHQGHU9RUVWDQG gewählt (das 3UlVLGLXP), der die laufenden politischen Geschäfte erledigt. 20 In den Parteivorständen sind die wichtigsten Parteigruppen (Untergliederungen, „Flügel“ u.ä.) und die Wählerklientelen repräsentiert. Sie haben die Möglichkeit, die Mitgliedersog. EH UDWHQGHU([SHUWHQJUHPLHQ(Arbeitskreise, Beiräte, Fachausschüsse) zu berufen, damit diese ihnen zur Seite stehen. Die Vorschläge dieser Gremien haben dabei erhebliches Gewicht. Deshalb ist ihre Zusammensetzung abhängig von Exper- 16 ThomasPoguntke: Parteiorganisation 1997, S.266.
17 Parteiengesetz, §9, Absatz 1.
18 Wolfgang Rudzio: Das politische System, S.160.
19 Ebd., S.166.
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Arbeit zitieren:
Andrea Becker, Maren Reyelt, 1998, Organisation und Binnensoziologie der Parteien: Wie verwirklicht sich innerparteiliche Demokratie?, München, GRIN Verlag GmbH
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