2
1. Einleitung
Nach § 29 Abs. 1 BörsG wird hinsichtlich der Feststellung des Börsenpreises zwischen Kassa- und Termingeschäften unterschieden. Dabei ist die Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Fälligkeit der Lieferung bzw. Bezahlung des Handelsobjekt das Abgrenzungskriterium.
In Deutschland sind nach § 15 Abs. 2 der „Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen“ bei Kassageschäften die Lieferung und Bezahlung der Wertpapiere zwei Börsentage nach dem Tag des Geschäftsabschlusses zu tätigen, wobei bei einem Termingeschäft der Zeitpunkt der Erfüllung individuell festgelegt werden kann.
In folgender Hausarbeit werden die Termingeschäfte erläutert und zu den Optionsscheinen abgegrenzt. 1
2. Optionen
Bei einer Option handelt es sich um das Recht zum Kauf oder Verkauf einer Aktie. Dieses Recht kann durch die Zahlung der Optionsprämie erworben werden. Den Verkäufer der Option nennt man den Stillhalter, den Käufer den Optionsinhaber. Der Optionsinhaber kann die Option während ihrer Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende ihrer Laufzeit (europäische Option) ausüben. Die Option verfällt am Ende ihrer Laufzeit, wenn der Optionsinhaber sie nicht ausführt. Ansonsten ist der Stillhalter dazu verpflichtet, seinen Teil der Abmachung zu erfüllen. 2
2.1. Grundbegriffe
Bevor ein Kunde am Optionsgeschäft teilnehmen darf, muss er nach § 53 Abs. 2 BörsG die sogenannte Börsentermingeschäftsfähigkeit erlangen. Dafür muss er von seinem Wertpapierberater über die Chancen und Risiken des Optionsgeschäfts aufgeklärt werden. Folgende Grundbegriffe müssen ihm dabei ebenfalls erläutert werden.
1 Vgl. ALLMENDINGER, Stefan/TILP, Andreas W.: Börsentermin- und Differenzgeschäfte, Köln,
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, 1998, S. 1.
2 Vgl. USZCZAPOWSKI, Igor: Optionen und Futures verstehen, 3. Auflage, München, Deutscher
Taschenbuch Verlag, 1995, S. 45.
3
2.1.1. Call- und Put-Optionen
Bei einer Call-Option handelt es sich um eine Kaufoption. Der Optionsinhaber hat das Recht, einen Basiswert (z.B. eine Aktie) zu vorher festgelegten Konditionen zu kaufen. Für dieses Recht muss er die Optionsprämie entrichten. Put-Optionen hingegen bergen für den Optionsinhaber das Recht, einen Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen zu verkaufen. Auch für dieses Recht bezahlt der Optionsinhaber eine Optionsprämie.
2.1.2. Basiswert, Basispreis, Laufzeit und Kontraktgröße
Grundsätzlich kann es sich bei dem Basiswert, das ist der Wert, auf den sich die Option bezieht, um jegliches Finanzprodukt handeln. Folglich gibt es Aktienoptionen, Indexoptionen (z.B. auf den DAX), Zinsoptionen (z.B. auf Anleihen), Devisenoptionen (z.B. auf US-Dollar) sowie Optionen auf andere Optionen. Der Basiswert wird oft auch als Underlying bezeichnet. Bei dem Basispreis handelt es sich um den Preis, zu dem der Optionsinhaber bei Ausüben der Option den Basiswert kaufen (call) bzw. verkaufen (put) kann, während die Laufzeit der Option festlegt, wie lange die Option gültig ist. Die Kontraktgröße dahingegen gibt Auskunft darüber, welche Menge des Basiswerts von dem Optionsinhaber bezogen bzw. verkauft werden kann. Sie wird ebenfalls in den Optionsbedingungen genau festgelegt. 3
2.1.3. short und long Position
Im Börsenjargon wird zur genauen Abgrenzung der beiden Vertragsparteien Stillhalter und Optionsinhaber von short und long gesprochen. Der Stillhalter geht beim Verkauf einer Option die s hort Position ein, während der Optionsinhaber die long Position einnimmt.
Beide Positionen beinhalten unterschiedliche Erwartungen an den Finanzmarkt, die später noch näher erläutert werden.
3 Vgl. HEUSSINGER, Werner H./KLEIN, Marc/RAUM, Wolfgang: Optionsscheine, Optionen und
Futures, Wiesbaden, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, 2000, S. 59f.
4
2.1.4. Der Hebeleffekt (Leverage)
Im Vergleich zum Direkterwerb eines Basiswertes erfordert der Kauf einer Option einen wesentlich geringeren Kapitaleinsatz. Aus diesem Grund partizipiert der Optionsinhaber viel stärker an Kursänderungen. „Der Hebel soll aussagen, um wie viel mal stärker die prozentuale Veränderung des Warrantpreises im Vergleich zur prozentualen Wertentwicklung des jeweiligen Underlyings ausfällt, falls sich der Preis des Basisguts in naher Zukunft verändert. Je größer der Hebel, desto stärker die Preisreaktion [...].“ 4
2.1.5. Innerer Wert und Zeitwert
Den Kurs, zu dem das Optionsgeschäft bei Ausübung der Option abgewickelt wird, nennt man den Basispreis. Dieser kann unter, über oder gleich dem Tageskurs sein. Liegt der Tageskurs bei einem call über dem Basispreis, so ist die Option „im Geld (in the money)“, da der sogenannte „innere Wert“ positiv ist. Die Option kann mit Gewinn ausgeübt werden.
Die Option ist „am Geld (at the money)“, wenn der Basispreis dem Tageskurs entspricht. Der innere Wert ist hier gleich Null. Liegt der Tageskurs bei einer Kaufoption dagegen sogar unterhalb des Basispreises, so ist die Option „aus dem Geld (out of the money)“. Auch hier ist der innere Wert wiederum Null. Bei einer Verkaufsoption gilt genau das Gegengesetzte. Hier hat eine Option nur dann einen inneren Wert, wenn der Tageskurs unterhalb des Basispreises liegt. Besteht kein innerer Wert, so kommt der Optionspreis nur durch den sogenannten Zeitwert zustande. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem derzeitigen Marktpreis einer Option und dem Gewinn, der durch die Ausübung der Option entsteht. Der Zeitwert spiegelt also die Hoffnung auf weitere Kursentwicklungen des Basiswertes wider. Gegen Ende der Laufzeit wird der Zeitwert im Normalfall ganz verschwinden. Besteht dann außerdem kein innerer Wert, so verfällt die Option ungenutzt. 5
4 Vgl. BEIKE, Rolf/POTTHOFF, Andreas: Optionsscheine - Grundlagen für den gezielten Einsatz an
der Börse, München, Verlag C.H. Beck, 1998, S. 198f.
5 Vgl. HERRLING, Erich: Spezielle Betriebslehre Banken, Köln, Verlag H. Stam GmbH, 7. Auflage,
1998, S.283.
5
2.2. Erwartungshaltungen
Da es durch puts und calls zwei Haupttypen von Optionen gibt und man zusätzlich noch zwischen der short und der long Position unterscheidet, ergeben sich vier verschiedene Erwartungshaltungen der Marktteilnehmer.
2.2.1. long call in Aktien
Durch den Erwerb eines long calls erhält der Anleger das Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Anzahl eines Finanzprodukts, z.B. einer Aktie, zu einem im voraus festgelegten Kurs zu erwerben.
Abb.1 selbst erstellt
In Abb. 1 erkennt man, dass die Gewinne des Anlegers ab einem bestimmten Kurs mit steigendem Aktienkurs kontinuierlich zunehmen. Diesen bestimmten Kurs nennt man den Break-Even-Punkt. Er berechnet sich durch die Summe aus Optionspreis und Basispreis. Hier macht der Marktteilnehmer bei Ausübung der Option weder Gewinn noch Verlust.
Bis zum Erreichen des Basispreises hat die Option noch keinen inneren Wert. Die Ausübung lohnt sich also nicht, da die Aktien ohne Option an der Börse billiger zu kaufen sind. Liegt der Aktienkurs zwischen dem Basispreis und dem Break-Even-Punkt, so lässt sich durch die Ausübung der Option die Optionsprämie teilweise zurückgewinnen.
Arbeit zitieren:
Florian Baur, 2001, Termingeschäfte - Optionen und Futures, München, GRIN Verlag GmbH
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