ii
Inhaltsverzeichnis
Kapitel Seite
1 Einleitung 1
2 Basel II und die Bedeutung der Bankenregulierung 4
2.1 Die historische Entwicklung von Basel II 4
2.2 Die drei S aulen von Basel II 8
2.2.1 S aule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen 8
2.2.2 S aule 2: Aufsichtliches
Uberpr ufungsverfahren 11
2.2.3 S aule 3: Marktdisziplin 11
2.3 Die Auswirkungen von Basel II auf die Kreditwirtschaft 12
3 Erfassung des Kreditrisikos nach Basel II 16
3.1 Standardansatz 16
3.2 IRB-Ans atze 20
3.2.1 Risikogewichtungsfunktionen und Risikokomponenten 20
3.2.2 Vergleich der Risikogewichtungsfunktionen 25
3.2.3 Interpretation der Risikogewichtungsfunktionen 26
4 Probability of default im fortgeschrittenen IRB-Ansatz 31
4.1 Anforderungen und Einflussfaktoren 31
4.1.1 Vorgehensweise bei der Sch atzung 33
4.1.2 Ratingsysteme 34
4.2 Sch atzverfahren 36
4.2.1 Allgemeine Sch atzverfahren 37
4.2.2 Sch atzverfahren im Ein-Faktor-Modell 40
4.2.3 Sch atzverfahren bei kontinuierlichen Beobachtungen 41
4.3 Backtesting 45
4.3.1 Konfidenzb ander f ur die Prognose 48
4.3.2 Konfidenzb ander f ur die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis der
Ausfallquote 58
5 Loss given default im fortgeschrittenen IRB-Ansatz 60
5.1 Anforderungen und Einflussfaktoren 60
5.2 Sch atzverfahren 64
5.2.1 Berechnung des LGD f ur ausgefallene Kredite aus historischen Daten 64
5.2.2 Sch atzung des LGD 67
5.3 Backtesting 75
5.3.1 Bootstrapping 76
5.3.2 Simulation durch eine Betaverteilung 79
6 Exposure at default im fortgeschrittenen IRB-Ansatz 81
INHALTSVERZEICHNIS iii
6.1 Anforderungen und Einflussfaktoren 81
6.2 Sch atzverfahren 88
6.2.1 Andere Verpflichtungen und widerrufliche Kreditzusagen 90
6.2.2 Eventualverbindlichkeiten 97
6.3 Backtesting 100
7 Prozyklizit at und Stresstests 102
7.1 Prozyklizit at 103
7.2 Konzeption von Stresstests 106
7.2.1 Risikofaktoren 106
7.2.2 Stressniveau 108
8 Simulation eines Kundenportfolios 114
8.1 Probability of Default 114
8.1.1 Datenbasis 114
8.1.2 Sch atzung PD 115
8.1.3 Validierung PD 117
8.2 Stresstest 118
8.2.1 Datenbasis 119
8.2.2 Simulationsmethode 120
8.2.3 Simulationsergebnisse 123
9 Zusammenfassung und Ausblick 128
Literaturverzeichnis 130
A Kreditarten und Sicherheiten 143
iv
Tabellenverzeichnis
Tabelle Seite
2.1 Bestandteile des Eigenkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.1 Bonit¨ atsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz . . . . . . . 18
4.1 Durchschnittliche einj¨ ahrige Migrationsmatrix . . . . . . . . . . . . . . . . 42 4.2 Konfidenzintervalle f¨ ur mehrj¨ ahrige und einf¨ ahrige Ausfallwahrscheinlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
5.1 Einfluss von Seniorit¨ at und Sicherheiten auf die R¨ uckzahlungsquote . . . . 61 5.2 Einfluss der Kreditart auf die R¨ uckzahlungsquote . . . . . . . . . . . . . . 62 5.3 Einfluss des Konjunkturverlaufs auf die R¨ uckzahlungsquote . . . . . . . . . 63 5.4 J¨ ahrlicher vs. ausfallgewichteter LGD-Durchschnitt . . . . . . . . . . . . . 68 5.5 Zusammenhang zwischen Forderungsh¨ ohe und Verlustquote . . . . . . . . . 69 5.6 Beispielrechnung LGD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 5.7 Funktionsweise des nicht-parametrischen Bootstrappings . . . . . . . . . . 77
6.1 Durchschnittlicher CCF je Ratingklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 6.2 Konstellationen bei der Berechnung des CCF . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
7.1 Verlauf der Ausfallwahrscheinlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
8.1 Einj¨ ahrige Ausfallwahrscheinlichkeiten pro Ratingklasse . . . . . . . . . . . 116 8.2 Einj¨ ahrige Migrationsmatrix auf Basis kontinuierlicher Beobachtungen der simulierten Datenhistorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 8.3 Konfidenzintervalle f¨ ur die Ausfallwahrscheinlichkeit pro Ratingklasse . . . 117 8.4 Ausfallwahrscheinlichkeiten des Kreditportfolios pro Ratingklasse . . . . . 119 8.5 R¨ uckzahlungsquoten des Kreditportfolios pro Ratingklasse . . . . . . . . . 120 8.6 Anteil verschiedener Forderungsh¨ ohen am Kreditportfolio . . . . . . . . . . 120
v
Abbildungsverzeichnis
Abbildung Seite
2.1 Anzahl Insolvenzen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.2 Die 3 S¨ aulen von Basel II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.3 Ver¨ anderung der Eigenkapitalanforderung f¨ ur Gruppe-1-Banken . . . . . . 13 2.4 Ver¨ anderung der Eigenkapitalanforderung f¨ ur Gruppe-2-Banken . . . . . . 14
3.1 Risikogewichte in den IRB-Ans¨ atzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.2 Einfluss des systematischen Risikofaktors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.3 Korrelationsfunktion f¨ ur Banken, Staaten und Unternehmen . . . . . . . . 30
4.1 Einfluss der Granularit¨ at auf die Eigenkapitalanforderung . . . . . . . . . . 36 4.2 Aspekte der Validierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 4.3 Entscheidungsbaum bei negativen Validierungsergebnissen . . . . . . . . . 48 4.4 Konfidenzintervalle f¨ ur Ausfallwahrscheinlichkeiten . . . . . . . . . . . . . 59
5.1 Zeitlicher Ablauf des Verwertungprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 5.2 Darstellung m¨ oglicher Prozesse nach dem Ausfall . . . . . . . . . . . . . . 73 5.3 Regressionsergebnisse in Abh¨ angigkeit von der Sicherheit . . . . . . . . . . 75 5.4 Betaverteilung, verschiedene Formen der Dichtefunktion . . . . . . . . . . . 79
6.1 Entwicklung der Inanspruchnahme bei Kontokorrentkrediten . . . . . . . . 91 6.2 Entwicklung der Inanspruchnahme bei einem Aval . . . . . . . . . . . . . . 98
7.1 Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
8.1 Verteilung der Verlustquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 8.2 Verteilung der regulatorischen Eigenkapitalanforderung . . . . . . . . . . . 126
A.1 Unterteilung verschiedener Kreditarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 A.2 Unterteilung verschiedener Sicherheitenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
vi
Abk ¨ urzungen und Formelzeichen
Diese Auflistung beinhaltet die wichtigsten in dieser Arbeit verwendeten Abk¨ urzungen und Formelzeichen, hat jedoch nicht den Anspruch der Vollst¨ andigkeit. Insbesondere identische Variablen mit unterschiedlichen Indizes sind in der Regel in dieser Liste nur einmal und zwar ohne Index aufgenommen.
Griechische Buchstaben
α 1 − α ist das Konfidenzniveau Λ Generator-Matrix λ ij Element der Generator-Matrix
Φ −1 ()
ρ
ˆ θ Sch¨ atzwert f¨ ur den Parameter θ aus der Originalstichprobe
ˆ θ* Sch¨ atzwert f¨ ur den Parameter θ aus der Bootstrapstichprobe θ Faktor, f¨ ur den ein Konfidenzintervall bestimmt werden soll
Lateinische Buchstaben
AC B k
B() Bin() bin() CCF CF D
L
D
R
DNR EAD
EV F t
ABK ¨ URZUNGEN UND FORMELZEICHEN vii
H IA t A IA t A −1 IA t f reiw IAF IRB-Ansatz K L L α/2 () L()
LGD Limit
t
A
−1
Limit
t
f reiw
M n N p P()
PD PIT-Rating Q q QIS r RR RWA S se
T TTC-Rating U
α/2
() U
k
Indiosynkratischer Risikofaktor Var Varianz w
x x* Z
1
Kapitel 1
Einleitung
Im Juni 1999 hat der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht einen bereits seit l¨ angerem erwarteten Schritt durchgef¨ uhrt und die Einf¨ uhrung einer neuen Eigenkapitalrichtlinie f¨ ur Banken angek¨ undigt. Diese Richtlinie legt fest, in welcher H¨ ohe Banken vorhandene Risiken durch das Vorhalten von Eigenkapital absichern m¨ ussen. Die Ersetzung der aktuellen Richtlinie von 1998 ist n¨ otig geworden, da diese, gerade durch die Entwicklung komplexer Finanzinstrumente, keine zeitgem¨ aße Absicherung der ¨ okonomischen Risiken von Finanzinstituten mehr gew¨ ahrleistet. 1
Seit der Ank¨ undigung der geplanten Reform hat der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht mehrere so genannte Konsultationspapiere zu dieser unter Basel II bekannten Neuregelung ver¨ offentlicht und somit eine umfangreiche Diskussion in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik angestoßen. Da die neue Eigenkapitalvereinbarung das Risiko der Banken besser reflektieren soll, ist es unausweichlich vom relativ pragmatischen Ansatz der aktuellen Eigenkapitalrichtlinie abzuweichen und sophistiziertere Risikomodelle anzuwenden.
Da der Stand des Risikomanagements bei den Finanzinstituten jedoch sehr verschieden ist, ist sowohl die Anwendung standardisierter Risikomessmethoden als auch die Verwendung komplexer Modelle erlaubt. Zur Bemessung der Eigenkapitalanforderung f¨ ur Kreditrisiken sieht der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht die Anwendung eines Standardansatzes und zweier auf bankinternen Risikoeinstufungen basierender Ans¨ atze (IRB-Ans¨ atze) vor.
W¨ ahrend die Anforderungen f¨ ur die Anwendung des Standardansatzes durch die Nutzung externer Ratings verh¨ altnism¨ aßig gering sind, stellen der Basis- und der fortgeschrittene IRB-Ansatz die Banken teilweise vor immense Herausforderungen. Beim IRB-Basisansatz muss die Bank ¨ uber ein eigenes Ratingsystem verf¨ ugen und die Ausfallwahr-
scheinlichkeit (PD) der Kreditnehmer selbst sch¨ atzen. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz
1 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2001).
KAPITEL 1. EINLEITUNG 2
verlangt dar¨ uber hinaus noch eigene Sch¨ atzungen f¨ ur die Verlustquote bei Ausfall (LGD) und die Forderungsh¨ ohe bei Ausfall (EAD). Diese drei Parameter ergeben miteinander multipliziert den erwarteten Verlust 2 und sind auch die wichtigsten Parameter bei der Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalanforderung. Hills (2004) sch¨ atzt, dass die gr¨ oßten Banken jeweils mehr als US$ 100 Millionen f¨ ur die Implementierung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes ausgeben werden.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die drei zuvor beschriebenen Risikofaktoren zu beschreiben und mit den Regelungen von Basel II konforme Methoden zur Sch¨ atzung und Validierung dieser Parameter zu entwickeln und vorzustellen. Dar¨ uber hinaus werden M¨ oglichkeiten zur Konzeption von Stresstests diskutiert und einige der vorgestellten Methoden anhand eines Datensatzes simuliert. Da sich die Diskussion ¨ uber Basel II bisher haupts¨ achlich auf die Auswirkungen von Basel II auf die Wirtschaft und auf die Angemessenheit der vorgeschlagenen Formel zur Berechnung der Eigenkapitalanforderung beschr¨ ankt hat, ist die Parametersch¨ atzung und -validierung ein sehr aktuelles aber dennoch recht unbeachtetes Thema. W¨ ahrend bereits wissenschaftliche Studien zur Sch¨ atzung der Ausfallwahrscheinlichkeit existieren, ist die Sch¨ atzung der Verlustquote und besonders der Forderungsh¨ ohe bei Ausfall bisher nur unzureichend untersucht worden. Diese Vers¨ aumnisse sollen im Rahmen dieser Diplomarbeit nachgeholt werden.
Im Folgenden wird der weitere Aufbau dieser Arbeit kurz vorgestellt: In Kapitel 2 werden die Grundz¨ uge der Bankenregulierung vorgestellt. Zun¨ achst wird die historische Entwicklung der Bankenregulierung aufgezeigt und das Gesamtkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung anhand der drei S¨ aulen von Basel II vorgestellt. Anschließend wird die Auswirkung der Neuregelung auf das gesamte Finanzsystem diskutiert. Kapitel 3 besch¨ aftigt sich mit der Behandlung des Kreditrisikos in Basel II. Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderung aus dem Kreditgesch¨ aft wird sowohl f¨ ur den Standardansatz als auch f¨ ur die beiden IRB-Ans¨ atze detailliert erl¨ autert. Außerdem diskutiert und interpretiert Kapitel 3 die Ausgestaltung der Risikogewichtungsfunktion im IRB-Ansatz.
Verschiedene Methoden zur Sch¨ atzung und Validierung der drei Risikoparameter im fortgeschrittenen IRB-Ansatz werden in Kapitel 4 (PD), Kapitel 5 (LGD) und Kapitel 6 (EAD) erl¨ autert. Des Weiteren werden auch m¨ ogliche Einflussfaktoren f¨ ur diese Parameter und die relevante Literatur ausf¨ uhrlich diskutiert.
Methoden zur Durchf¨ uhrung von Stresstests sowohl f¨ ur einzelne Risikoparameter als auch f¨ ur Kombinationen aus den drei Parametern werden in Kapitel 7 vorgestellt. Bevor Kapitel 9 die erlangten Ergebnisse nochmals zusammenfasst und bewertet, wer-
2 Erwarteter Verlust = P D × LGD × EAD.
KAPITEL 1. EINLEITUNG 3
den in Kapitel 8 einige der zuvor diskutierten Sch¨ atz- und Validierungsmethodiken durch Simulationen anhand eines Beispielportfolios n¨ aher illustriert. Im Anhang wird zudem ein kurzer ¨ Uberblick ¨ uber die ¨ ublichsten Kredit- und Sicher- heitenarten deutscher Banken gegeben.
4
Kapitel 2
Basel II und die Bedeutung der
Bankenregulierung
2.1 Die historische Entwicklung von Basel II
Banken kommt im Rahmen einer funktionierenden Wirtschaft eine tragende Bedeutung zu. Durch die vielf¨ altigen Verflechtungen zwischen Banken auf der einen und Anlegern sowie Kapitalnehmern auf der anderen Seite, nehmen Banken eine Schl¨ usselrolle in modernen Volkswirtschaften ein. Banken versorgen Unternehmen und Privatpersonen mit Kapital und beeinflussen somit die Investitionst¨ atigkeit einer ¨ Okonomie. 1 Aufgrund die-
ser zentralen Stellung von Banken haben Bankenkrisen schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft. W¨ ahrend Bankenzusammenbr¨ uche w¨ ahrend der Weltwirtschaftskrise 1931 h¨ aufig auftraten 2 , fiel ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg f¨ ur viele Jahre eine untergeordnete Bedeutung zu. 3 In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation jedoch wieder gewandelt. Bordo u. a. (2001) untersuchen die Bankenkrisen der letzten 120 Jahre und stellen fest, dass sich die Frequenz der Krisen seit 1973 stark erh¨ oht hat. 4 Demirg¨ u¸ c-Kunt und Detragiache (1998) identifizieren alleine in der Periode von 1980-1994 Bankenkrisen in 29 L¨ andern. 5
Schwere St¨ orungen der Finanzm¨ arkte und insbesondere der Konkurs des deutschen Bankhauses Herstatt in 1974 veranlassten schließlich die Gr¨ undung einer internationalen Bankenaufsicht, dem so genannten Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht. 6 Das erste Tref-
1 Vgl.:Humpert (2003), S. 8.
2 Vgl.: Ott (2001), S. 15.
3 Vgl.: Humpert (2003), S. 1
4 Vgl.: Bordo u. a. (2001).
5 Vgl.: Demirg¨ u¸ c-Kunt und Detragiache (1998).
6 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2001). Herstatts Zusammenbruch erfolgte aufgrund extensiver Spekulationen an den internationalen Devisenm¨ arkten. Eine Ausweitung dieser Krise auf an- dere Banken und das gesamte Finanzsystem konnte nur durch eine konzertierte Aktion internationaler
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 5
fen von Vertretern der wichtigsten nationalen Aufsichtsbeh¨ orden fand 1975 statt und seitdem tritt der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht drei bis vier mal j¨ ahrlich zusammen. Anfang der 80er Jahre wurde schließlich die Notwendigkeit deutlich, die Aufsichtsnormen der wichtigsten Industrienationen 7 zumindest weitgehend zu vereinheitlichen. 8 Dies f¨ uhrte 1988 zur Ver¨ offentlichung der so genannten Baseler Eigenkapitalvereinbarung 9 , die 1992 in Kraft trat. Obwohl die Bestimmungen des Baseler Ausschusses f¨ ur Bankenaufsicht keine direkte legislative Wirkung haben, erf¨ ullten bereits im September 1993 alle Banken der G-10 Staaten mit bedeutendem internationalen Gesch¨ aft die Minimalanforderungen des Eigenkapitalakkords von 1988. 10 Dies veranschaulicht die faktische Bedeutung des Ausschusses f¨ ur die Bankenpraxis.
Der Baseler Eigenkapitalakkord von 1988 (Basel I) sorgte f¨ ur eine Harmonisierung des internationalen Wettbewerbs und, durch die festgelegte Mindesteigenkapitalausstattung, f¨ ur eine erh¨ ohte Solidit¨ at und Stabilit¨ at des internationalen Finanzsystems. International t¨ atige Banken sind seitdem verpflichtet Risikoaktiva in H¨ ohe von 8% mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen. Risikoaktiva werden bezogen auf die standardisierten, risikogewichteten Kreditpositionen einer Bank festgelegt. 11 Obwohl Basel I prim¨ ar nur international t¨ atige Banken betrifft, hat sich der Eigenkapitalakkord inzwischen in ¨ uber 100
L¨ andern zum Standard entwickelt. 12 In Deutschland wurden die Bestimmungen des Ak-kords bei der vierten Novelle des Gesetzes ¨ uber das Kreditwesen (KWG) zur Umsetzung entsprechender EG-Richtlinien in nationales Recht integriert. 13 1996 wurde die Eigenkapitalunterlegung der Adressenausfallrisiken (Bonit¨ atsrisiken) durch eine Unterlegungspflicht f¨ ur Marktpreisrisiken erweitert. 14 Grund hierf¨ ur war die steigende Handelsaktivit¨ at international t¨ atiger Banken und die daraus resultierende Gef¨ ahrdung durch Zins-, Aktienkurs- und W¨ ahrungsrisiken sowie durch Risiken aus Rohwarengesch¨ aften. 15 Die Dynamik der Finanzm¨ arkte und die große Anzahl an Produktinnovationen bedingt nach Ansicht der Bankenaufsicht eine st¨ andige Modifizierung des Kontrollkonzepts. Deshalb wird den Banken gestattet, zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs aus Marktrisiken auch interne Modelle zu verwenden, soweit diese von der
Banken, Notenbanken und Aufsichtsbeh¨ orden verhindert werden (siehe Pluto (2002), S. 299).
7 Anmerkung: In Deutschland gibt es seit der Einf¨ uhrung des Gesetzes ¨ uber das Kreditwesen (KWG)
1961 eine bundesweit einheitliche Regelung. Zuvor fiel die Bankenaufsicht in den Aufgabenbereich der Bundesl¨ ander und der jeweiligen Landesbanken.
8 Vgl.: Paul (2002).
9 Basel Committee on Banking Supervision (1988).
10 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2001), S. 3 und Humpert (2003), S. 45.
11 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (1988), Ott (2001) und Deutsche Bundesbank (2001).
12 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2001).
13 Vgl.: Paul (2002).
14 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (1996).
15 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2001).
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 6
Bankenaufsicht anerkannt sind. 16
Der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht ver¨ offentlichte im Juni 1999 in einem ersten Konsultationspapier Vorschl¨ age zur Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II). 17 Basel II hat zum Ziel die Stabilit¨ at und Solidit¨ at des weltweiten Finanzsystems zu erh¨ ohen und die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen mit den ¨ okonomischen Anforderungen der Banken weitgehend in Einklang zu bringen. Des Weiteren sollen die Wettbewerbsgleichheit erh¨ oht und Anreize f¨ ur die Banken geschaffen werden ihr Risikomanagement zu verbessern. 18 Um diese Ziele zu erreichen, besteht seit 1999 eine intensive Diskussion ¨ uber die genaue Ausgestaltung von Basel II. Im Rahmen dieser Diskussion wurde der bisherige Vorschlag zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung weiter verfeinert und im Januar 2001 und im April 20003 das zweite und dritte Konsultationspapier ver¨ offentlicht. 19 W¨ ahrend der Erstellung dieser Arbeit wurde Ende Juni 2004 die endg¨ ultige Fassung der neuen Eigenkapitalvereinbarung ver¨ offentlicht. 20 Edgar Meister, Vorstand der Deutschen Bundesbank, kommentierte die Einigung folgendermaßen: ” Der
heutige Tag ist ein bedeutender Meilenstein in der Arbeit des Baseler Ausschusses. Der ganzheitliche Ansatz von Basel II [...] wird zur St¨ arkung der Stabilit¨ at des internationalen Banken- und Finanzsystems beitragen.“ (Deutsche Bundesbank, 2004a) Der weitere Zeitplan von Basel II sieht vor, dass der Großteil der Neuregelung Ende 2006 in Kraft tritt, die Implementierung der fortgeschrittenen Bewertungans¨ atze wurde jedoch nochmals bis Ende 2007 verschoben. Obwohl die Bestimmungen von Basel II nur eine direkt bindende Wirkung f¨ ur international t¨ atige Finanzinstitute haben, wird erwartet, dass die Neuregelungen starke Auswirkungen auf die gesamte Bankenwelt haben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht als treibende Kraft f¨ ur die Regulierung der gesamten Finanzwirtschaft wirkt. 21 Dies zeigt sich auch dadurch, dass, parallel zur Arbeit des Baseler Ausschusses f¨ ur Bankenaufsicht, schon die Umsetzung der Regelungen in europ¨ aisches und nationales Recht vorangetrieben wird. 22 Innerhalb der Regelungen von Basel II kommt dem Kreditgesch¨ aft eine besondere Bedeutung zu. Die Brisanz des Kreditrisikos im Hinblick auf die Stabilit¨ at des internationalen Finanzsystems zeigt sich nicht nur durch den Umfang der Regelungen in Basel II, 23 sondern auch bei n¨ aherer Betrachtung der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank. Im Januar 2004 beliefen sich die vergebenen Kredite deutscher Finanzinstitute auf insgesamt
16 Vgl.: Paul (2002).
17 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (1999).
18 Vgl.: Zinn (2004).
19 Vgl.: Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2001) und Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2003a).
20 Basel Committee on Banking Supervision (2004).
21 Vgl.: Paul (2002).
22 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2004a).
23 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004).
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 7
6.001, 9 Mrd. Euro und somit auf ¨ uber 92% der gesamten Bilanzsumme. Circa 40% dieser Kredite wurden hierbei an Banken und der Rest an Nichtbanken vergeben. 24 Die Bedeutung der Eigenkapitalunterlegung gewichteter Risikoaktiva aus dem Kreditgesch¨ aft wird bei einem Blick auf die Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland noch klarer. Abbildung 2.1 zeigt, dass sich sowohl die Anzahl der Insolvenzen im Unternehmensbereich als auch der ¨ ubrigen Insolvenzen in den letzten Jahren kontinuierlich erh¨ oht hat.
Der dramatische Anstieg der Insolvenzen in Deutschland besonders in den letzten Jahren ist zumindest teilweise den ¨ Anderungen im Insolvenzrecht und insbesondere der seit
1999 bestehenden M¨ oglichkeit einer Verbraucherinsolvenz zuzuschreiben. Es ist jedoch auch ein genereller Trend zu steigenden Insolvenzzahlen auszumachen. Die aus diesem Trend resultierenden Risiken m¨ oglichst genau durch Eigenkapitalanforderungen zu kompensieren, ist eines der Ziele von Basel II.
24 Kredite beinhalten unter anderem Buchkredite und Wertpapiere von Banken und Nichtbanken (Vgl.: Deutsche Bundesbank (2004b), S. 24*.)
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 8
2.2 Die drei S¨ aulen von Basel II
Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei S¨ aulen: den Mindesteigenka-pitalanforderungen, dem aufsichtlichen ¨ Uberpr¨ ufungsverfahren und den Publizit¨ atsanfor-
derungen, der so genannten Marktdisziplin. Diese, in Abbildung 2.2 dargestellten, S¨ aulen sollten nicht getrennt voneinander, sondern als ineinander greifendes System zur St¨ arkung des internationalen Finanzsystems, betrachtet werden. So d¨ urfen z.B. bankinterne Verfahren zur Ermittlung des Eigenkapitals (S¨ aule 1) nur genutzt werden, wenn diese durch die Aufsicht gepr¨ uft wurden (S¨ aule 2) und/oder diese Verfahren im Rahmen der Publizit¨ atspflicht (S¨ aule 3) ver¨ offentlicht wurden. 25
2.2.1 S¨ aule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen
Die erste S¨ aule der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung behandelt die Mindesteigen-kapitalanforderungen der Banken. Banken m¨ ussen nach Basel II sowohl f¨ ur das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das operationelle Risiko Eigenkapital vorhalten. 26 Hierbei ist das aufsichtsrechtlich anerkannte bzw. haftende Eigenkapital weitgehend identisch definiert wie in der Eigenkapitalvereinbarung von 1988. 27 Das Eigenkapital gliedert sich somit in
25 Vgl.: Paul (2002).
26 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004).
27 Siehe Basel Committee on Banking Supervision (1988) f¨ ur die Regelungen und Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 37, 39 und 43 f¨ ur die entsprechenden Abweichungen. Detaillierter
wird dieser Aspekt und vor allem die ¨ Anderungen bez¨ uglich der Behandlung von Wertberichtigungen und
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 9
Tier 1 28 , Tier 2 29 und Tier 3 30 Kapital, wie in Tabelle 2.1 dargestellt.
Die Mindesteigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva bleibt ebenfalls unver¨ andert zu Basel I bei 8%, d.h. Banken d¨ urfen t¨ aglich die festgelegte Mindesteigenkapitalquote von 8% nicht unterschreiten. 31 Die Gesamtkapitalquote setzt sich in Basel II wie folgt zusammen, 32
mit der Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgesch¨ aft RWA, den Ei-genkapitalanforderungen f¨ ur Marktrisiken EKMR und den Eigenkapitalanforderungen f¨ ur operationelle Risiken EKOR. Die Multiplikation der Eigenkapitalanforderungen f¨ ur Marktrisiken und f¨ ur operationelle Risiken mit dem Faktor 12, 5 ergibt sich, da dies der Kehrwert der Mindesteigenkapitalquote von 8% ist. Inhaltlich kann der Zusammenhang in Gleichung 2.1 auch so interpretiert werden, dass das aufsichtsrechtliche Eigenkapital gr¨ oßer als die Summe der Werte des Value-at-Risk der einzelnen Risikokomponenten sein muss. Die ¨ Anderungen in Basel II gegen¨ uber Basel I betreffen die Messverfahren f¨ ur das Kreditrisiko und die Einbeziehung des operationellen Risikos. Das Marktrisiko wird noch
Abschreibungen im IRB-Ansatz von Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2003a) nach Basel Committee on Banking Supervision (2004) von Wilkens u. a. (2004) und Ossetrova und Rieder (2004) diskutiert.
28 Auch Kernkapital genannt.
29 Auch Erg¨ anzungskapital genannt.
30 Auch Nachrangkapital oder Drittrangmittel genannt.
31 Vgl.: Schulte-Mattler (2003).
32 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 44.
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 10
immer auf die aus Basel I bekannte Art und Weise ermittelt. 33
Zur Berechnung der Unterlegungspflicht f¨ ur Kredite existieren in Basel II drei verschiedene Ans¨ atze, die in Abh¨ angigkeit der methodischen F¨ ahigkeiten des betreffenden Kreditinstituts eingesetzt werden k¨ onnen. Der Standardansatz nutzt die Ratings externer Ratingagenturen, um die Bonit¨ at der Schuldner zu beurteilen, außerdem existieren auch zwei auf internen Ratings basierende Verfahren (IRB-Basisansatz und fortgeschrittener IRB-Ansatz). 34 Die drei Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen durch Kredite werden in Kapitel 3 ausf¨ uhrlich erl¨ autert. Das operationelle Risiko wird in Basel II als ” die Gefahr von Verlusten, die in Folge
der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten“(Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2003a), Abs. 607) definiert. In dieser Definition sind Rechtsrisiken, jedoch keine strategischen oder Reputationsrisiken mit ber¨ ucksichtigt. Beispiele f¨ ur operationelle Risiken sind Fehler in Computersystemen und Fehler durch die ungen¨ ugende Dokumentation von Gesch¨ aftsvorg¨ angen. 35
Die Eigenkapitalunterlegung f¨ ur operationelle Risiken kann durch einen Basisindika-toransatz, einen Standardansatz sowie ambitionierte Messans¨ atze erfolgen. 36 Der Basisindikatoransatz ist keine Methode zur Risikomessung im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine pauschale Sch¨ atzung. Das Eigenkapital f¨ ur operationelle Risiken wird durch Multiplikation eines fixen Prozentsatzes Alpha mit dem Bruttoertrag des Finanzinstitutes ermittelt.
Beim Standardansatz werden feste Beta-Faktoren, die f¨ ur acht Gesch¨ aftsfelder (z.B. Firmenkundengesch¨ aft oder Verm¨ ogensverwaltung) in Basel II festgelegt sind, mit den jeweiligen Bruttoertr¨ agen des jeweiligen Gesch¨ aftsfeldes multipliziert. Die Eigenkapi-talanforderung errechnet sich durch Summation des n¨ otigen Eigenkapitals in allen acht Gesch¨ aftsfeldern. Des Weiteren existiert ein alternativer Standardansatz, bei dem in den beiden Gesch¨ aftsfelder Privatkundengesch¨ aft und Firmenkundengesch¨ aft anstatt des Bruttoertrags das jeweilige Kreditvolumen multipliziert mit 0, 035 herangezogen wird. Außerdem wird es den Banken im alternativen Ansatz genehmigt des Bruttoertrag nicht auf die verbleibenden sechs Gesch¨ aftsfelder aufzuteilen, sondern den gesamten Bruttoertrag mit einem Beta von 18% zu multiplizieren.
Dar¨ uber hinaus k¨ onnen Banken auch ambitionierte Messans¨ atze (AMA) nutzen. Die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung f¨ ur operationelle Risiken mittels ambitionierten
33 Vgl.: Wilkens u. a. (2001).
34 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004).
35 Vgl.: Wilkens u. a. (2001).
36 Die folgenden Methodenbeschreibungen sind allesamt Basel Committee on Banking Supervision (2004) und Schulte-Mattler (2003) entnommen.
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 11
Messans¨ atzen ist durch die Bankenaufsicht genehmigungspflichtig. F¨ ur die Anwendung AMA sind in Basel Committee on Banking Supervision (2004) lediglich Mindestanforderungen, jedoch keine Verfahren oder Verteilungsannahmen festgelegt. Dieser Freiraum wird Banken im Hinblick auf die fortlaufende Entwicklung analytischer Ans¨ atze zur Bestimmung der operationellen Risiken gew¨ ahrt.
2.2.2 S¨ aule 2: Aufsichtliches ¨ Uberpr¨ ufungsverfahren
Die zweite S¨ aule von Basel II umfasst Verfahren zur aufsichtlichen ¨ Uberpr¨ ufung der
Banken. Die M¨ oglichkeiten und Pflichten der Bankenaufsicht werden hierbei durch vier zentrale Grunds¨ atze n¨ aher beschrieben. 37 Diese Grunds¨ atze geben der Bankenaufsicht weitgehende Informationsrechte und Eingriffsm¨ oglichkeiten in die Bankpolitik. Die Bankenaufsicht soll hierbei nicht lediglich die Methoden sondern auch deren Einbindung in die Gesch¨ aftsprozesse ¨ uberpr¨ ufen. Auch die Erf¨ ullung der Dokumentationspflichten im
Rahmen der dritten S¨ aule ist Gegenstand der Pr¨ ufung. 38 Banken die einen fortgeschrittenen Ansatz zur Kreditrisikomessung w¨ ahlen sind außerdem angehalten Stresstests durchzuf¨ uhren, um ung¨ unstige wirtschaftliche Entwicklungen zu simulieren. Die Methodik mit der diese Tests durchgef¨ uhrt werden ist, so lange diese angemessen konservativ und aussagekr¨ aftig ist, den Banken ¨ uberlassen. Es ist jedoch die Aufgabe der Bankenaufsicht die Methodik zu ¨ uberpr¨ ufen und im Falle einer potenziellen Kapitalknappheit die Banken anzuhalten ihre Risikopositionen zu reduzieren. 39 Außerdem ist in der zweiten S¨ aule von Basel II noch eine ¨ Uberpr¨ ufung weiterer bedeutsamer Risikoquellen festgelegt. Hierunter f¨ allt das Zins¨ anderungsrisiko im Anlagebuch. F¨ ur dieses Zins¨ anderungsrisiko ist bisher keine explizite Eigenkapitalunterlegung vorgesehen. Die Finanzinstitute m¨ ussen der Aufsicht jedoch die Ergebnisse ihrer internen Messsysteme zur Verf¨ ugung stellen. Falls die Aufsicht feststellt, dass eine Bank kein ausreichendes Eigenkapital zur Absicherung des Zins¨ anderungsrisikos vorh¨ alt, kann die Aufsicht die Bank auffordern ihre Risikopositionen zu reduzieren oder ihr Eigenkapital zu erh¨ ohen. 40
2.2.3 S¨ aule 3: Marktdisziplin
In der dritten S¨ aule, der so genannten Marktdisziplin handelt es sich um die Offenle-gungsanforderungen an die Banken. Banken sind dazu verpflichtet Informationen ¨ uber
den Anwendungsbereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomessverfahren
37 F¨ ur die genaue Beschreibung der Grunds¨ atze siehe Basel Committee on Banking Supervision (2004).
38 Vgl.: Loeper (2002).
39 Vgl.: Schulte-Mattler (2003).
40 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004) und Wilkens u. a. (2001).
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 12
und, hieraus resultierend, die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung zu ver¨ offentlichen. 41 Teilweise ist die Ver¨ offentlichung verschiedener Angaben auch Voraussetzung f¨ ur die Nutzung eines bestimmten Ansatzes zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderung. Im allgemeinen soll die dritte S¨ aule Vorschriften der ersten und zweiten S¨ aule erg¨ anzen, indem Marktmechanismen f¨ ur eine effiziente Bankenaufsicht genutzt werden. Marktmechanismen k¨ onnen genutzt werden, da Marktteilnehmer nicht lediglich die Rentabilit¨ at sondern auch die Qualit¨ at des Risikomanagements und der Gesch¨ aftsf¨ uhrung in ihre wirtschaftliche Entscheidung mit einbinden. 42
2.3 Die Auswirkungen von Basel II auf die Kredit-
wirtschaft
Ein in vielen Ver¨ offentlichungen diskutierter Aspekt von Basel II betrifft die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Finanzinstitute 43 , die Industrie 44 und die gesamte Volkswirtschaft 45 .
Im Folgenden werden kurz die Auswirkungen von Basel II auf Finanzinstitute diskutiert. Eine aktuelle Studie von KPMG, die mit 303 Finanzinstituten in 39 L¨ andern durchgef¨ uhrt wurde, zeigt, dass mehr als 90 Prozent der Institute bereits ein Projekt zur Umsetzung von Basel II gestartet haben. 46 60 Prozent der teilnehmenden Finanzinstitute erwarten jedoch m¨ oglicherweise Probleme bei der zeitgerechten Implementierung von Basel II. 47 Auf Dauer kommt auf Banken zudem die Herausforderung zu, die Regelungen von Basel II in die Gesamtbanksteuerung zu integrieren. 48 Abbildung 2.3 und Abbildung 2.4 zeigen die, auf Basis der dritten Auswirkungsstudie (QIS 3) prognostizierte, Ver¨ anderung der Eigenkapitalanforderung durch die Einf¨ uhrung von Basel II f¨ ur deutsche Banken, Banken aus der EU und G10-Banken. Die Ver¨ anderungen beziehen sich jeweils auf die Eigenkapitalanforderungen aus Basel I und sind unterteilt in international t¨ atige Banken mit einem Kernkapital von mindestens
41 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 809.
42 Vgl.: Hillen (2002).
43 Z.B.: The Boston Consulting Group (2002) und KPMG International (2004).
44 Insbesondere wurden die Auswirkungen auf den Mittelstand diskutiert, z.B.: Kleine und Anclam (2002).
45 Z.B.: Humpert (2003)
46 Erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Basel II berichten Schmidt (2002) f¨ ur eine Gesch¨ aftsbank, Hromadka und D¨ ohring (2002) f¨ ur eine Genossenschaftsbank, Merkl und St¨ ablein (2002) f¨ ur eine Landesbank, Brezski (2002); Fischer (2002) f¨ ur eine Sparkasse und Dartsch und Weinrich (2002) f¨ ur kleine und mittelst¨ andische Banken.
47 Vgl.: KPMG International (2004).
48 Vgl.: The Boston Consulting Group (2002).
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 13
Abbildung 2.3: Ver¨ anderung der Eigenkapitalanforderung f¨ ur Gruppe-1-Banken
3 Mrd. Euro (Gruppe-1-Banken) und ¨ ubrige Banken (Gruppe-2-Banken). Aus Abbildung
2.3 wird deutlich, dass, wie vom Baseler Ausschuss beabsichtigt, die Eigenkapitalanforderungen f¨ ur Banken bei Verwendung des IRB-Basisansatzes nahezu konstant bleiben. 49 Lediglich deutsche Gruppe-1-Banken berichten im IRB-Basisansatz von um 15, 5% steigenden Eigenkapitalanforderungen. Auch im fortgeschrittenen Ansatz steigen die Eigen-kapitalanforderungenn f¨ ur deutsche Banken um 4, 7% an, w¨ ahrend die Anforderungen auf EU- und G10-Ebene sinken. Der Grund f¨ ur diese Unterschiede liegt laut dem L¨ anderbericht der Deutschen Bundesbank in den momentan relativ hohen Ausfallwahrscheinlichkeiten f¨ ur deutsche Kreditnehmer. 50 Des Weiteren berichtet Sch¨ oning (2004), dass deutsche Großbanken einem erh¨ ohten Anpassungsdruck unterliegen, da sie im Vergleich mit wesentlichen Wettbewerbern in der Eurozone eine deutlich schlechtere Kapitalausstattung aufweisen 51 .
F¨ ur Gruppe-2-Banken zeigt sich hingegen schon bei Verwendung des IRB-Basisansatzes eine deutliche Absenkung der Eigenkapitalanforderungen (siehe Abbildung 2.4). Im Standardansatz bleiben die Anforderungen hingegen weitgehend konstant.
49 Vgl.: Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2003b), S. 3.
50 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2003b), S. 7.
51 Vergleich bezieht sich auf die Gesamtkapitalquote 2001
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 14
Abbildung 2.4: Ver¨ anderung der Eigenkapitalanforderung f¨ ur Gruppe-2-Banken
Dieser Unterschied zwischen Gruppe-1-Banken und Gruppe-2-Banken ist vor allem durch die gr¨ oßere Bedeutung des Retailgesch¨ afts bei Gruppe-2-Banken bedingt. Das Risikogewicht f¨ ur das Retailgesch¨ aft wurde im Rahmen von QIS 3 auf 75% abgesenkt. 52 Da durch Basel II die gesamten Eigenkapitalanforderungen des Finanzsystems zun¨ achst nicht ver¨ andert werden sollen unterst¨ utzt dieser Sachverhalt die Ziele von Basel II. QIS 3 prognostiziert eine nahezu konstante Eigenkapitalanforderung f¨ ur das gesamte deutsche Bankensystem. 53 International aktive Banken werden voraussichtlich einen der IRB-Ans¨ atze verwenden und unterliegen dadurch ebenso keinen h¨ oheren Eigenkapi-talanforderungen als bisher. Außerdem wird Gruppe-1-Banken ein Anreiz geboten den fortgeschrittenen IRB-Ansatz zu nutzen und somit ihr Kreditrisikomanagement zu verbessern. Gruppe-2-Banken k¨ onnen ihre Eigenkapitalanforderungen schon bei Verwendung des IRB-Basisansatzes deutlich reduzieren. 54
Eine 2002 von der Unternehmensberatung BCG in Deutschland durchgef¨ uhrte Studie ergab, dass mehr als ein Drittel der Banken den fortgeschrittenen IRB-Ansatz w¨ ahlen
52 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2003b), S. 9.
53 Bezogen auf Gruppe1-Banken und Gruppe-2-Banken betr¨ agt die Gesamt¨ anderung der Eigenkapi-talanforderung −0, 1%.
54 Vgl.: Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht (2003b), S. 3.
KAPITEL 2. BASEL II UND DIE BANKENREGULIERUNG 15
wollen. Große deutsche Banken mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Mrd. Euro entscheiden sich ausschließlich f¨ ur einen der beiden IRB-Ans¨ atze und zu 80% sogar f¨ ur den fortgeschrittenen Ansatz. Im Zuge der neuen Eigenkapitalvereinbarung laufen Banken, die den Standardansatz verwenden, Gefahr tendenziell Kunden mit schlechterer Bonit¨ at anzuziehen. 55
55 Vgl.: The Boston Consulting Group (2002).
16
Kapitel 3
Erfassung des Kreditrisikos nach
Basel II
Wie bereits im vorangegangenen Kapitel beschrieben, gibt es drei alternative Ans¨ atze zur Bewertung von Kreditrisiken in Basel II, den Standardansatz, den IRB-Basisansatz und den fortgeschrittenen IRB-Ansatz. 1 Diese Ans¨ atze sollen es Finanzinstituten erm¨ oglichen f¨ ur die Bewertung von Kreditrisiken in Abh¨ angigkeit vom Bedarf und den methodischen F¨ ahigkeiten des jeweiligen Instituts einen passenden Ansatz zu w¨ ahlen. Generell k¨ onnen Banken durch Anwendung eines sophistizierten Kreditrisikomanagements, und somit eines der auf internen Ratings basierenden Ans¨ atze, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen f¨ ur das Kreditgesch¨ aft mindern. Die gesamten Eigenkapitalanforderungen einer Bank errechnen sich wie in Gleichung 2.1 dargelegt. In diese Formel gehen auch die, in diesem Kapital behandelten, gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgesch¨ aft ein. Im Folgenden werden die drei Ans¨ atze und die gestellten Anforderungen zur Nutzung der jeweiligen Methoden diskutiert. Es werden in dieser Arbeit lediglich die Grundz¨ uge der drei Methodiken erl¨ autert, insbesondere Sonderf¨ alle und Spezialfinanzierungen sind in den folgenden Ausf¨ uhrungen nicht ber¨ ucksichtigt. Außerdem beschr¨ ankt sich die folgende Analyse auf die wichtigsten Kreditarten, n¨ amlich Kredite an Staaten, Banken, Unternehmen und Kredite aus dem Retailbereich.
3.1 Standardansatz
Die Methodik zur Berechnung der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgesch¨ aft im Standardansatz deckt sich weitgehend mit den Anforderungen aus Basel I, allerdings werden vermehrt die Bonit¨ atsbeurteilungen externer Ratingagenturen ber¨ ucksichtigt.
1 Dar¨ uber hinaus existiert ein vereinfachter Standardansatz, der jedoch aufgrund der relativ geringen Bedeutung in den G-10 Staaten in dieser Arbeit nicht diskutiert wird.
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 17
W¨ ahrend in Basel I Kreditnehmer lediglich abstrakten Kontrahentengruppen bzw. Gesch¨ aftsarten zuteilt und diesen wiederum Bonit¨ atsgewichte zugeordnet werden, wird in Basel II jedem Kreditnehmer ein separates Bonit¨ atsgewicht aufgrund externer Ratings zugeteilt. 2 Durch dieses Vorgehen kommt Ratingagenturen bei der Neuregelung der Eigenkapitalvereinbarung eine besondere Bedeutung zu. Ratingagenturen m¨ ussen deshalb von den nationalen Bankaufsichtsbeh¨ orden zur Erstellung externer Ratings im Rahmen von Basel II zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt unter Ber¨ ucksichtigung der Eignungskriterien, die vom Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht festgelegt wurden. 3 Die gewichteten Risikoaktiva werden im Standardansatz f¨ ur jeden Kredit wie folgt berechnet,
Gewichtete Risikoaktiva = Risiko¨ aquivalenzbetrag × Risikogewicht (3.1)
wobei der Risiko¨ aquivalenzbetrag die Bemessungsgrundlage der Forderung ist, die im Falle außerbilanzieller Gesch¨ afte noch mit einem Kreditumrechnungsfaktor multipliziert wird. 4 Die Risikogewichte ergeben sich in Abh¨ angigkeiten von den externen Ratings wie in Tabelle 3.1 dargestellt.
Bei der Anwendung der Risikogewichte aus Tabelle 3.1 ist zu beachten, dass nicht geratete Unternehmen und Banken kein Risikogewicht erhalten k¨ onnen, das niedriger als das Risikogewicht des Sitzstaates ist. 5 Zur Bewertung von Krediten an Banken, bestehen in Basel II zwei Methoden. In der ersten Methode erhalten Banken ein um eine Stufe h¨ oheres Risikogewicht als der entsprechende Sitzstaat und in der zweiten Methode erhalten die Banken ein Risikogewicht, welches auf dem bankeigenen Rating basiert. 6 Welche dieser Methoden angewendet wird, bestimmt hierbei die jeweilige nationale Aufsichtsbeh¨ orde einheitlich f¨ ur alle Banken im Aufsichtsbereich.
Kredite, die nach Basel Committee on Banking Supervision (2004) Abs. 70 dem Re-tailportfolio 7 zuzuordnen sind, werden mit einem Risikogewicht von 75% veranschlagt
2 Vgl.: Boos und Schulte-Mattler (2001).
3 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 91.
4 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 82 ff. Der Kreditumrechnungsfaktor f¨ ur Kreditzusagen mit einer urspr¨ unglichen Laufzeit von bis zu einem Jahr betr¨ agt 20%. Ist die Laufzeit l¨ anger erhalten die Zusagen einen Umrechnungsfaktor von 50%. Jederzeit k¨ undbare Kreditzusagen und Zusagen die bei Bonit¨ atsverschlechterung erl¨ oschen erhalten einen Faktor von 0%. Verleiht eine Bank ihre Wertpapiere oder hinterlegt sie als Sicherheit, ist ein Umrechnungsfaktor von 100% zu verwenden. Bei kurzfristigen, selbst liquidierenden Handelsakkreditiven aus dem Warentransfer, k¨ onnen beide beteiligten Banken einen Faktor von 20% nutzen.
5 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 60 und 66.
6 Siehe Tabelle 3.1
7 Dem Retailportfolio werden Kredite an eine oder mehrere nat¨ urliche Personen oder an Kleinunternehmen zugeordnet, sofern die zusammengefassten Retailkredite an einen Kreditnehmer 1 Mio. Euro nicht ubersteigen. Außerdem m¨ ussen die Kredite einer bestimmten Produktart, wie z.B. revolvierende Kredite ¨
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 18
Tabelle 3.1: Bonit¨ atsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz
soweit sich diese Kredite nicht im Verzug befinden. Im Verzug befindliche Kredite erhalten in Abh¨ angigkeit von der H¨ ohe der Einzelwertberichtigung ein h¨ oheres Risikogewicht. 8 Vollst¨ andig durch Hypotheken oder Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherte Kredite werden mit einem niedrigeren Risikogewicht in H¨ ohe von 35% angesetzt. Des Weiteren werden von Banken Techniken zur Kreditrisikominderung genutzt, die bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen ber¨ ucksichtigt werden. Bei Kreditrisikominderungtechniken handelt es sich beispielsweise um Sicherheiten, Garantien, Kreditderivate und das Netting von Bilanzpositionen.
Zur Ber¨ ucksichtigung von Sicherheiten werden in Basel II zwei Verfahren zur Verf¨ ugung gestellt, der einfache und der umfassende Ansatz. Der einfache Ansatz ist hierbei vor allem f¨ ur Banken geeignet, die, aufgrund der f¨ ur sie geringen Bedeutung des Sicherheitenmanagements, den Aufwand f¨ ur die Berechnung von Sicherheitsabschl¨ agen
oder Privatkredite, zugeh¨ oren und der Anteil eines Schuldners darf nicht mehr als 0,2% des gesamtem Retailporfolios ausmachen.
8 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 75.
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 19
f¨ ur jede Transaktion scheuen. 9
Im einfachen Ansatz wird f¨ ur den besicherten Teil des Kredits das Risikogewicht der Sicherheit anstatt des Risikogewichts des Kontrahenten genutzt. Zur Anerkennung von Sicherheiten m¨ ussen diese mindestens alle sechs Monate bewertet werden und ¨ uber die
gesamte Forderungslaufzeit verpf¨ andet sein. Abgesehen von einigen Ausnahmen 10 haben alle Sicherheiten im einfachen Ansatz ein Mindestrisikogewicht von 20%. 11 Im einfachen Ansatz anerkannte Sicherheiten beinhalten unter anderem:
• Bareinlagen;
• Gold;
• Schuldverschreibungen, die mindestens mit BB- geratet und von Staaten oder anerkannten ¨ offentlichen Stellen emittiert wurden;
• Schuldverschreibungen von anderen Emittenten sofern diese mindestens mit BBBgeratet wurden;
• Aktien, die in einem Hauptindex gehandelt werden.
Im umfassenden Ansatz werden aufsichtlich vorgegebene oder selbst gesch¨ atzte Sicherheitszu- oder -abschl¨ age, so genannte ” Haircuts“, genutzt, um den angepassten Wert der
Forderung gegen¨ uber dem Kontrahenten zu ermitteln. Mittels dieser Haircuts werden Marktpreisschwankungen der Sicherheiten und Forderungen ber¨ ucksichtigt. In die Berechnung der Haircuts gehen neben der Art des Instruments auch Wechselkursschwankungen, Laufzeitinkongruenzen bez¨ uglich Sicherheit und Forderung, sowie die H¨ aufigkeit der Marktbewertung und der Nachschusspflicht mit ein. 12 Zu den schon im einfachen Ansatz anerkannten Sicherheiten kommen im umfassenden Ansatz noch an einer anerkannten B¨ orse gehandelte Aktien, die nicht in einem Hauptindex gehandelt werden, und Investmentfonds, die solche Aktien beinhalten, hinzu.
Neben den zuvor beschriebenen Sicherheiten k¨ onnen unter bestimmten Bedingungen auch das bilanzielle Netting, Garantien und Kreditderivate bei der Berechnung der Ei-genkapitalanforderung ber¨ ucksichtigt werden. Wird bilanzielles Netting zur Kreditrisikominderung genutzt, d¨ urfen die Eigenkapitalanforderungen auf Basis der Nettoforderung berechnet werden. Bei Garantien und Kreditderivaten ersetzt das Risikogewicht des
9 Vgl.: Hills (2004), S. 38.
10 Z.B. durch Barmittel abgesicherte OTC-Derivate ohne W¨ ahrungsinkongruenz mit t¨ aglicher Marktbewertung.
11 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 182.
12 Vgl.: Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 130ff.
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 20
Sicherungsgebers, f¨ ur den besicherten Anteil des Kredites, das Risikogewicht des Kreditnehmers. 13,14
3.2 IRB-Ans¨ atze
Zus¨ atzlich zum Standardansatz stehen in Basel II noch zwei auf internen Ratings basierende Ans¨ atze zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung aus dem Kreditgesch¨ aft zur Verf¨ ugung. Bei der Anwendung dieser Ans¨ atze werden verschiedene Risikokomponenten gesch¨ atzt beziehungsweise Sch¨ atzungen von der Aufsicht vorgegeben, die in eine stetige Funktion zur Berechnung der Risikogewichte eingehen. Bei den Risikokomponenten handelt es sich um die einj¨ ahrige Ausfallwahrscheinlichkeit (PD = ”
Default“), die Verlustquote bei Ausfall (LGD = ” te H¨ ohe der Forderungen bei Ausfall (EAD = ” teilweise noch die effektive Restlaufzeit (M = ” Maturity“) und bei Unternehmenskredi-
ten der Jahresumsatz (S) in die Berechnung des Risikogewichts ein. Der IRB-Basisansatz und der fortgeschrittene IRB-Ansatz unterscheiden sich dahingehend, dass im Basisansatz lediglich PD von der Bank gesch¨ atzt wird, w¨ ahrend im fortgeschrittenen Ansatz alle Risikokomponenten auf bankeigenen Sch¨ atzungen basieren. Des Weiteren bestehen unterschiedliche Mindestanforderungen f¨ ur die Anwendung der beiden Ans¨ atze. Zus¨ atzlich zu den in dieser Arbeit diskutierten Forderungsklassen Staaten, Banken, Unternehmen und Retail, besteht noch die Klasse Unternehmensbeteiligungen sowie f¨ unf Unterklassen der Spezialfinanzierung im Bereich Unternehmen. Bevor die Bedeutung und Herleitung der in Basel II zur Anwendung kommenden Risikogewichtungsfunktionen in Kapitel 3.2.3 n¨ aher erl¨ autert wird, werden diese Funktionen im Folgenden f¨ ur die verschiedenen Forderungsklassen dargelegt.
3.2.1 Risikogewichtungsfunktionen und Risikokomponenten
Staaten, Banken und Unternehmen
Risikogewichtungsfunktion
Kredite an Staaten, Banken und Unternehmen erhalten im Basisansatz und im fortgeschrittenen Ansatz eine weitgehend identische Risikogewichtungsfunktion. Die gewichte- 13 Vgl.:Hills (2004), S. 39.
14 M¨ ochte man diese Kreditrisikominderungstechniken im Hinblick auf deren Einfluss auf die sp¨ ater vorgestellten Risikofaktoren (siehe Kapitel 3.2) unterteilen, ergibt sich das folgende Bild. W¨ ahrend das Netting die Forderungsh¨ ohe bei Ausfall reduziert, wirken sich Sicherheiten auf die Verlustquote bei Ausfall aus. Direkten Einfluss auf die Ausfallwahrscheinlichkeit haben Garantien und Kreditderivate.
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 21
ten Risikoaktiva (RWA) f¨ ur einen Kredit errechnen sich wie folgt, 15,16
Gewichtete Risikoaktiva = K × 12, 50 × EAD (3.2)
wobei die Eigenkapitalanforderung K in Prozent sich folgendermaßen zusammensetzt 17 :
mit der Restlaufzeitanpassung b 18
b = (0, 11852 − 0, 05478 × log(P D)) 2 (3.4)
und der Korrelation ρ
F¨ ur Unternehmenskredite an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. Euro ist es den Banken gestattet eine Gr¨ oßenanpassung in der Risikogewichtungsfunktion vorzunehmen. Hierf¨ ur wird die Korrelation ρ folgendermaßen ver¨ andert,
15 Die folgenden Ausf¨ uhrungen sind, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, Basel Committee on Banking Supervision (2004) entnommen.
16 Das Baseler Bankenausschuss bemerkt in der neuesten Ver¨ offentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung, dass vor der Implementierung der ¨ uberarbeiteten Rahmenvereinbarung die Eigenkapitalanfor-
derungen aus dem IRB-Ansatz m¨ oglicherweise noch mit einem einheitlichen Skalierungsfaktor multipliziert werden, um die Ziele des Ausschusses zum Gesamtkapital zu erreichen. Nach momentanem Stand w¨ urde dieser Faktor bei 1,06 liegen, er k¨ onnte theoretisch jedoch kleiner oder gr¨ oßer eins sein (Basel Committee on Banking Supervision (2004), Abs. 14). Aufgrund der unsicheren H¨ ohe wird dieser Faktor in der gegenw¨ artigen Arbeit nicht ber¨ ucksichtigt.
17 Φ(x) bezeichnet hierbei die kumulative Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung und Φ −1 (z) die Inverse dieser Verteilungsfunktion.
18 log ist der nat¨ urliche Logarithmus.
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 22
wobei S der Jahresumsatz in Millionen Euro ist und einen Wert zwischen 5 und 50 annehmen kann. Ums¨ atze unter 5 Mio. Euro werden wie Ums¨ atze in H¨ ohe von genau 5 Mio. Euro behandelt. Da die Kredith¨ ohe in der Regel mit dem Umsatz des Unternehmens korreliert, kann diese Abh¨ angigkeit der Risikogewichtungsfunktion von der Unternehmensgr¨ oße als ein sehr einfaches Granularit¨ atskriterium interpretiert werden. Die Kreditbetr¨ age großer Unternehmen sind in der Regel h¨ oher und erhalten auch ein h¨ oheres Risikogewicht als Kredite an kleine und mittlere Unternehmen. Die Eigenkapitalanforderung f¨ ur einen Kredit ¨ uber 1.000.000 Euro an ein Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Millionen Euro ist beispielsweise h¨ oher, als f¨ ur 10 Kredite ¨ uber jeweils 100.000 Euro an kleine und
mittlere Unternehmen. Gleichung 3.6 reduziert den Wert f¨ ur die Korrelation ρ und somit auch das Risikogewicht f¨ ur kleine Unternehmen. 19
Die in Gleichung 3.3 eingehende Anpassung f¨ ur die effektive Restlaufzeit M unterscheidet sich im Basis- und im fortgeschrittenen Ansatz. Bei Banken, die den IRB-Basisansatz verwenden, legt die Aufsicht eine Restlaufzeit M von 2,5 Jahren fest. Eine Ausnahme zu dieser Regel stellen lediglich Wertpapierpensions- und ¨ ahnliche Gesch¨ afte dar, denen eine Restlaufzeit von 6 Monaten zugewiesen wird. Banken, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz nutzen, m¨ ussen die effektive Restlaufzeit f¨ ur jeden Kredit mit der folgenden Formel bestimmen:
wobei CF t der Cash Flow ist, den der Kreditnehmer in Periode t leistet. Abgesehen von einigen Ausnahmen, muss M immer gr¨ oßer als ein und kleiner als f¨ unf Jahre sein. Nimmt M aus Gleichung 3.7 einen Wert kleiner als eins an, ist dieser durch eins zu ersetzen.
Risikokomponenten
Abgesehen von der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) werden die zuvor definierten Risikokomponenten im IRB-Basisansatz und im fortgeschrittenen IRB-Ansatz unterschiedlich ermittelt.
PD ist immer die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit der internen Ratingklasse, der der Kreditnehmer zugeordnet ist. F¨ ur Kredite an Unternehmen und Banken besteht f¨ ur PD eine Untergrenze von 0, 03%. Sowohl im Basisansatz als auch im fortgeschrittenen Ansatz wird PD auf Basis historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten von der Bank selbst gesch¨ atzt.
F¨ ur die Ermittlung der Verlustquote bei Ausfall (LGD) stehen den Banken zwei unterschiedliche Verfahren zur Verf¨ ugung. Im Basisansatz gibt der Baseler Ausschuss f¨ ur Bankenaufsicht ein LGD f¨ ur vorrangige Forderungen an Staaten, Banken und Unterneh-
19 Vgl.: Wilkens u. a. (2002a).
KAPITEL 3. ERFASSUNG DES KREDITRISIKOS NACH BASEL II 23
men von 45% vor. Nachrangigen Forderungen wird ein LGD in H¨ ohe von 75% zugewiesen. 20 ¨ Ahnlich wie im Standardansatz finden auch im IRB-Basisansatz Kreditrisikominderungstechniken Anwendung. Die Methodik zur Ber¨ ucksichtigung von Sicherheiten im IRB-Basisansatz ist weitgehend der Vorgehensweise im umfassenden Ansatz des Standardansatzes entnommen. Zus¨ atzlich zu den im Standardansatz anerkannten Sicherheiten sind im IRB-Basisansatz jedoch auch Forderungsabtretungen sowie unter Umst¨ anden auch Sachsicherheiten zugelassen. Durch die Anrechnung von Sicherheiten kann der LGD eines Kredites im Basisansatz Werte unter 45% annehmen. Im fortgeschrittenen IRB-Ansatz ist es Banken, die bestimmte Mindestanforderungen erf¨ ullen, erlaubt den LGD aus Basis interner Daten zu sch¨ atzen. 21
Die erwartete H¨ ohe der Forderungen bei Ausfall (EAD) entspricht bei Bilanzpositionen dem rechtsg¨ ultig geschuldeten Betrag, der eventuell noch durch Nettingvereinbarungen korrigiert wird. Komplexer ist die Bestimmung des EAD bei außerbilanziellen Gesch¨ aften. Bei diesen Gesch¨ aften setzt sich das EAD aus dem zugesagtem, aber nicht in Anspruch genommenen, Kreditbetrag multipliziert mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF = ” Credit Conversion Factor“) zusammen. Im IRB-Basisansatz sind die CCFs von der Aufsicht vorgegeben und, abgesehen von einigen Ausnahmen, in gleicher H¨ ohe wie auch im Standardansatz festgelegt. 22 Im fortgeschrittenen Ansatz sch¨ atzen die Banken den CCF f¨ ur verschiedene Forderungsarten aufgrund interner Daten, sofern kein CCF von 100% aufsichtlich festgelegt ist.
Auf die Sch¨ atzung von PD, LGD und EAD im fortgeschrittenen Ansatz sowie die zu erf¨ ullenden Mindestanforderungen wird in Kapitel 4 bis Kapitel 6 ausf¨ uhrlich eingegangen.
Retail
Risikogewichtungsfunktion
F¨ ur Retailforderungen gibt es im Rahmen von Basel II drei verschiedene Risikogewichtungsfunktionen, eine f¨ ur wohnwirtschaftliche Realkredite, eine f¨ ur qualifizierte revolvierende Kredite und eine weitere f¨ ur die ¨ ubrigen Retailkredite. Die Risikogewichtungsfunktionen f¨ ur Retailkredite sind ¨ ahnlich, wie die zuvor diskutierten Risikogewichtungsfunktionen f¨ ur Staaten, Banken und Unternehmen aufgebaut, enthalten jedoch keine Restlauf-
20 Einegenaue Definition der Nachrangigkeit wird von den jeweiligen nationalen Aufsichtsinstanzen vorgegeben.
21 F¨ ur eine detaillierte Diskussion von LGD in Basel II siehe Resti und Sironi (2004).
22 F¨ ur Kreditlinien, Note Issuance Facilities und Revolving Underwriting Facilities betr¨ agt der CCF 75%, dies gilt jedoch nicht f¨ ur jederzeit k¨ undbare Kreditlinien oder Fazilit¨ aten, die bei Bonit¨ atsverschlechterung automatisch gek¨ undigt werden (CCF = 0%). Bei kurzfristigen, aus Verkaufserl¨ osen zur¨ uckzahlende Handelsakkreditive aus dem Warenverkehr, k¨ onnen beide beteiligten Banken einen Faktor von 20% nut- zen.
Arbeit zitieren:
Christof Hofmann, 2004, Parameterschätzung und Backtesting im Fortgeschrittenen IRB-Ansatz von Basel II, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Implikationen der MaRisk und der zweiten Säule des neuen Baseler Kapit...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Verfahren zum internen Rating und zur PD-Schätzung im Rahmen von Basel...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 97 Seiten
CRM - Customer Relationship Management
Medien / Kommunikation - Public Relations, Werbung, Marketing
Seminararbeit, 16 Seiten
Aufbau moderner interner Ratingsysteme und deren Implementierung
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 65 Seiten
Quantifizierung von Kreditrisiken nach dem IRB-Ansatz der Neuen Basele...
BWL - Investition und Finanzierung
Seminararbeit, 27 Seiten
Das Tax CAPM zur Ermittlung der Kapitalkosten
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 20 Seiten
Die Behandlung des Kreditrisikos nach Säule I der Basler Eigenkapitale...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 90 Seiten
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 22 Seiten
Modellierung des Recovery–Risikos im Rahmen des Ein-Faktor-Kreditrisik...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 74 Seiten
Neues Rating nach Basel II: Probleme der KMU-Finanzierung im Zeichen d...
BWL - Investition und Finanzierung
Seminararbeit, 23 Seiten
Die Auswirkung von Basel II auf die Finanzierungssituation bei kleinen...
BWL - Investition und Finanzierung
Hausarbeit, 29 Seiten
Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand unter Be...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 96 Seiten
Customer Relationship Management
Prozesse und Einsatz am Beispi...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit, 37 Seiten
Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach IFRS dargestellt am Finanzdi...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 67 Seiten
Customer Relationship Management (CRM) - Grundlagen, Systeme und Anwen...
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Hausarbeit, 95 Seiten
Basel II - Chancen und Risiken in der Finanzierung klein und mittelstä...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 76 Seiten
Bilanzanalyse - Möglichkeiten und Grenzen der Aussagefähigkeit
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 28 Seiten
Christof Hofmann hat den Text Parameterschätzung und Backtesting im Fortgeschrittenen IRB-Ansatz von Basel II veröffentlicht
Christof Hofmann hat einen neuen Text hochgeladen
A Critical Assessment of Basel II, Internal Rating Based Approach
Implementation in Emerging Mar...
Vahit Ferhan Benli
Basel II-Progress of Implementation in Indian Commercial banks
A case study based learning fo...
Vamsi Marepalli
Rating und Alternativen zum Ba...
Igor Helmel, Gustav Breitkreuz, Horst Harwarth, Klaus-Dieter Philipp
Sichere Kreditsicherungsinstrumente im Kontext von Basel II
Praktische Hinweise zur SolvV
Dirk Zoepffel
0 Kommentare