Psychische Gewalt in der Familie 2
1. EINLEITUNG
Unter dem Thema „Gewalt in der Familie“ lassen sich verschiedene Phänomene subsumieren. Körperliche Misshandlungen von Kindern, Ehegatten und/oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern, Kindesvernachlässigung, seelische Misshandlungen, Vergewaltigungen in der Ehe und sexueller Missbrauch von Kindern. Die vorliegende Arbeit thematisiert den Komplex psychische Gewalt in der Familie. Ich beschäftige mich allerdings ausschließlich mit der Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern. Gewalt gegen Kinder im familiären Bereich ist keineswegs ein Phänomen unserer Zeit, sondern entsprach in der Vergangenheit einer durchaus erwünschten und legitimierten Umgangs-form in der Erziehung. Psychische Gewalt gegen Kinder ist ein vielschichtiges, komplexes und schwer zu erfassendes Thema. Es ist schwierig eine Erklärung dafür zu finden. Es drängt sich bei Diskussionen immer wieder die Frage auf ab wann kann man überhaupt von seelischer Gewalt sprechen und wo liegen ihre Grenzen? Fest steht, dass diese Gewaltform nicht alleine auftritt sondern sehr häufig von anderen Gewaltarten begleitet wird.
Der Anfang dieser Arbeit befasst sich mit einem Überblick über den Forschungs-stand in der wissenschaftlichen Literatur. Die anschließenden Kapitel dienen der Begriffsbestimmung. Was versteht man allgemein unter Gewalt und wie wird psychische Gewalt definiert? Der Hauptteil dieser Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Formen von seelischer Gewalt und dessen Folgen und Auswirkungen für Betroffene. Außerdem möchte ich auf das Verhalten von psychisch misshandelten Kindern in der Schule eingehen. Konkret werde ich mich bei diesem Punkt damit beschäftigen, ob seelisch miss-handelte Kinder größere Defizite haben in der schulischen Entwicklung und was können mögliche Anzeichen für seelische Misshandlungen sein. Der letzte Punkt dieser Arbeit wird eine Rekapitulation der wichtigsten Punkte sein.
1. FORSCHUNGSSTAND
Die wohl am schwersten fassbare Form von Gewalt in der Familie wird durch Begriffe wie „psychische bzw. emotionale Misshandlung“, „seelische Grausamkeit“ oder auch „psychische Gewalt“ umrissen.
In den 60er und 70er Jahren konzentrierten sich die Forscher darauf medizinische, psychiatrische und strafrechtliche Erklärungen für Gewalt gegen Kinder zu finden.
Psychische Gewalt in der Familie 3
Modernere Debatten legen ihr Hauptaugenmerk auf Ausdrucks- und Erscheinungsformen, Erklärungsversuche und Ursachenforschung. Allerdings herrscht heute ein großes Unbehagen auf unterschiedlichen Ebenen und die Forschungsbemühungen sind sehr zurückhaltend, weil es sich bei psychischer Gewalt gegen Kinder um ein sehr subjektives Thema handelt. Vielerorts wird dieses Unbehagen über Aussagen sichtbar, dass psychische Gewalt gegen Kinder weder begrifflich fassbar noch im Rahmen einer Frage bearbeitbar sei, was als „noch legitim“ bzw. was als „verletzend oder schädigend“ in der Kindeserziehung gilt. Die unterschiedlichen Bewertungs- und Beurteilungskriterien für Begriffsbestimmungen bauen auf einer subjektiven Ebene auf. Folglich ist es schwierig in diesem Bereich eine Diskussion zu führen, weil jeder für sich selbst definiert, was als psychische Gewalt gegen Kinder angesehen werden kann. Die Grenze zwischen üblichen und weitgehend tolerierten Praktiken (z.B. Hausarrest) und psychisch schädigenden Verhalten ist schwer zu ziehen. Somit sind auch Aussagen über die Häufigkeit psychischer Misshandlungen schwierig. (vgl. Sommer 2002: 53 f.)
2. DER GEWALTBEGRIFF
Der Begriff Gewalt lässt sich aus dem althochdeutschen Wort „waltan“ bis zu seiner indogermanischen Wurzel „ual-dh“ zurückverfolgen. Laut Herkunftswörterbuch steht diese Wurzel für „stark sein, beherrschen“. Das althochdeutsche Wort „waltan“ bezeichnet das spezifische Merkmal eines Herrschenden. Das heißt, Gewalt dient zur Machtausübung, zum Gefügigmachen und wird bei Ungehorsam zur Bestrafung und zur Unterdrückung angewandt.
Gewalt, die; -, -en: 1. Macht und Befugnis, Recht und Mittel, über jmdn. / etwas zu
bestimmen / zu herrschen: die elterliche, staatliche Gewalt.; (…) 2. (ohne Plural)
rücksichtslos angewandte Macht; unrechtmäßiges Vorgehen: Gewalt leiden
müssen; in diesem Staat geht Gewalt vor Recht. Sinnv.: Macht, Willkür, Zwang.
Zus.: Waffengewalt. 3. (ohne Plural) körperliche Kraft; Anwendung physischer
Stärke: er öffnete die Tür mit Gewalt.; (…) 4. (Gewalt + Attribut) elementare Kraft:
die Gewalt des Sturmes, den Gewalten des Unwetters trotzen. Sinnv.: Druck,
Härte, Vehemenz, Wucht. Zus.: Elementar-, Natur-, Schicksals-, Urgewalt.
(Duden „Das Bedeutungswörterbuch“ 1985: 300 f.)
Bei dieser Definition bedeutet Gewalt einerseits Machtmissbrauch und das Ausspielen dieser Macht, was eine negative Konnotation zur folge hat. Auf der anderen Seite bezeichnet hier Gewalt aber auch eine naturgegebene und / oder rechtmäßige Macht.
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3. DEFINITION DER PSYCHISCHEN GEWALT
Psychische Gewalt gegen Kinder ist in der Forschung und Literatur ein eher vernachlässigter Problembereich. Levetzows Dissertation zum Thema „Seelische Kindesmisshandlung“ (1934) ist die einzige, welche diese Thematik mit wissenschaftlichen Methoden untersuchte und psychische Gewalt gegen Kinder als „schweres Schädigen des seelischen Wohlbefindens eines Wehrlosen, welches ohne vernünftigen Zweck oder außer jedem Verhältnis zu einem vernünftigen Zweck geschieht“ definierte. (Levetzow 1934: 1, zit. n. Sommer 2002: 55)
Lutter (1992) versteht unter seelischer Kindesmisshandlung
(…) elterliche Verhaltensweisen, die das Kind herabsetzen, quälen und sein
Selbstwertgefühl schwer beeinträchtigen. Dies kann durch Ablehnung (ständige
Kritik, Überforderung, `Sündenbock-Rolle´), durch Terrorisieren (Bedrohen,
Ängstigen, Einschüchtern) oder durch Isolieren (Einsperren, Verhindern von
Außenkontakten, Vermitteln von Einsamkeit und Verlassenheit) geschehen. (Lutter
1992: 15, zit. n. Sommer 2002: 57)
Bei der Begriffsbestimmung von „psychischer Gewalt“ tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf. Bei körperlicher Gewalt kann man sich auf objektive Kriterien stützen wie Hämatome, Knochenbrüche und/oder Verbrennungen. Psychische Schädigungen zurückzuverfolgen ist schwierig, da nicht körperliche Angriffe der Eltern schwer erkennbar sind. Gemeinhin zählen jedoch alle Formen elterlichen Verhaltens, die beim Kind Gefühle wie Angst, Unsicherheit, Ablehnung und/oder Wertlosigkeit erzeugen zu psychischer Gewalt. Daraus ergibt sich folgende Definition.
Unter psychischen Misshandlungen versteht man alle Handlungen oder Unter-
lassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, über-
fordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer
psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können. (Engfer
2000: 26)
Dazu zählen nicht nur sadistische Formen „seelische Grausamkeit“, sondern auch scheinbar harmloses Verhalten der Eltern wie zum Beispiel die offensichtliche Bevorzugung eines Geschwisterkindes, häufige Beschimpfungen, Einschüchterungen und Iso- lierung.
Arbeit zitieren:
Kerstin Aigner, 2005, Psychische Gewalt in der Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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