Von Amsterdam bis Nizza – Die Europäischen
Institutionen auf dem Weg zur Erweiterung
von: Alexander Vehrenkamp
Gliederung
1. Einleitung S.1
2. Die „Left-overs“ von Amsterdam S.2
2.1. Defizite im Bereich der Europäischen Kommission S.3
2.2. Defizite im Bereich des Ministerrates S.3
2.3. Das Demokratie- und Legitimationsdefizit Europäischer Politik S.4
3. Der Vertrag von Nizza – Die Überarbeitung der Verträge S.5
4. Zusammenfassung und Bewertung S.8
5. Literaturverzeichnis S.11
1. Einleitung
Seit dem 01. Mai 2004 gehören der Europäischen Union nunmehr 25 Staaten an. Damit hat die „europäische“ Politik inzwischen Einfluss auf mehr als 470 Millionen Menschen. Die jüngste Erweiterungswelle ist ein eindrucksvoller Beweis für die ungeheure Dynamik, welche den Europäischen Integrationsprozess von den bescheidenen Anfängen bis zur Europäischen Union der Gegenwart kennzeichnet. Gleichzeitig aber bedeutete die Eingliederung weiterer zehn Staaten in das politische System der Europäische Union auch eine große Herausforderung für die Mitgliedstaaten, da die Europäischen Verträge in ihrer bis dato bestehenden Form einer solch umfangreichen Erweiterung und den damit verbundenen Problemen nicht gerecht wurden. Zur Erhaltung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union wurde eine umfassende Überarbeitung der Verträge und Institutionen des politischen Systems notwendig. Diese Reform wurde im Dezember 2000 auf dem Gipfeltreffen von Nizza in Angriff genommen und mündete im Vertrag von Nizza, welcher am 26. Januar 2001 unterzeichnet wurde.
Analog zur Dynamik der Europäischen Integration sind also auch die entsprechenden Verträge und sich daraus ergebenden Europäischen Institutionen und deren Verfahren einem stetigen Wandel unterzogen. Die EEA (Einheitliche Europäische Akte), die Verträge von Maastricht und Amsterdam sowie jüngst der Vertrag von Nizza sind Zeugnis hiervon. Dieser Prozess soll in der vorliegenden Ausarbeitung untersucht werden, wobei die Entwicklung der wichtigsten Institutionen und Verfahren im politischen Prozess im Mittelpunkt steht. Dabei ist der vollzogene Wandel vom Amsterdamer Vertrag zum Vertrag von Nizza Gegenstand der Betrachtung. In einem ersten Schritt werden hierzu, ausgehend vom am 02. Oktober 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam, bestehende Defizite und Problemfelder der Institutionen des politischen Systems der Europäischen Union abgesteckt. Anschließend werden die mit dem Vertrag von Nizza in Kraft getretenen Änderungen und Neuerungen dargestellt. Nach diesen eher deskriptiven Schritten wird in einem abschließenden Kapitel bewertet, ob die vollzogenen Anpassungen den aus einer erweiterten Union erwachsenden und zuvor formulierten Problemen gerecht werden.
2. Die „Left-overs“ von Amsterdam
Der Vertrag von Amsterdam wurde nach seiner Unterzeichnung sehr kritisch bewertet, da er viele Fragen, welche die bevorstehende Erweiterung aufwarf, unbeantwortet ließ. Eine weitere Ausdehnung der Europäischen Union zeichnete sich jedoch bereits nach den Ereignissen von 1989/90 ab. Vor diesem Hintergrund hätten wichtige institutionelle Reformen zur Vorbereitung einer möglichen Erweiterung bereits im den Verhandlungen zum Vertrag von Amsterdam in Angriff genommen werden sollen1. Die Chance zu einer umfangreichen Reform der Europäischen Union und ihrer Institutionen wurde verspielt. Im folgenden Kapitel werden in kurzer Form die Bereiche Europäischer Institutionen vorgestellt, die bezüglich der „Erweiterungsreife“ nach dem Amsterdamer Vertrag noch Defizite aufwiesen.
Die Europäische Union und mit ihr die Europäischen Verträge, aus denen sich Institutione n und Verfahren ergeben, sind einstmals für eine Gemeinschaft von sechs Mitgliedern entwickelt worden2. Dieser überschaubaren Anzahl von Mitgliedern entsprechend waren die europäischen Institutionen und deren Entscheidungs- und Arbeitsverfahren in einem ho hem Maße auf das Konsensprinzip ausgerichtet. Die in den folgenden Jahren erfolgte, schrittweise Erweiterung auf 15 Mitglieder hat als Folge der Beibehaltung dieser konsensorientierten Ausrichtung einige Gremien und Prozesse im politischen System der Europäischen Union an die Grenzen ihrer Leistungs- bzw. Arbeitsfähigkeit gebracht 3. So erschwerte beispielsweise die große Anzahl von Vetoberechtigten Mitgliedern in zunehmendem Maße die einstimmige Entscheidungsfindung im Ministerrat4.
Die erkannten Defizite und Problemfelder wurden in Form eines Zusatzprotokolls im Vertrag von Amsterdam als so genannte „Left-overs“ festgehalten und sollten möglichst bald in einer erneuten Revision der Verträge gelöst werden. Die nachfolgenden Punkte stellen die wichtigsten „Left-overs“ in kurzer Form dar.
2.1. Defizite im Bereich der Europäischen Kommission
[...]
1 Vgl. Weidenfels, Werner, Vorsitzender der Bertelsmann Europa Kommission (Hrsg.): Europas Vollendung vorbereiten – Forderungen an die Regierungskonferenz 2000; Verlag Bertelsmann Stiftung; Gütersloh, 2000; S. 13
2 Vgl. Donges/Eekhoff/Möschel/Neumann/Sievert: Osterweiterung der Europäischen Union – Als Chance zur Reform begreifen; Frankfurter Institut Stiftung Marktwirtschaft und Politik Band 33; Köln, 1998; S. 67
3 Ebd. S.67
4 Vgl. Maurer/Schmalz: Institutionelle Reformen, in: Weidenfels/Wessels (Hrsg.): Europa von A-Z – Taschenbuch der Europäischen Integration; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn, 2002; S.258
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Alexander Vehrenkamp, 2005, Von Amsterdam bis Nizza - Die Europäischen Institutionen auf dem Weg zur Erweiterung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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