3
Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Abkürzungsverzeichnis 9
II. Abbildungsverzeichnis 12
III. Tabellenverzeichnis 14
IV. Danksagung. 16
V. Vorwort. 17
1. Theoretische Grundlagen. 18
1.1. Basel II 18
1.1.1. Entwicklung der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen 18
1.1.2. Ziele von Basel II (System der drei Säulen) 19
1.1.2.1. Die erste Säule (Minimum Capital Requirements) 19
1.1.2.2. Die zweite Säule (Supervisory Review of Capital Adequacy) 21
1.1.2.3. Die dritte Säule (Market Discipline) 22
1.1.3. Zeitplan zur Umsetzung von Basel II. 22
1.1.4. Auswirkungen von Basel II anhand ausgewählter Kriterien 23
1.1.4.1. Auswirkungen der Eigenmittelunterlegung 23
1.1.4.2. Auswirkungen auf die Kundensegmentierung 23
1.1.4.3. Auswirkungen auf Bonitätsmessverfahren und Risikomanagement 24
1.1.4.4. Auswirkungen auf bankinterne Prozesse 25
1.1.4.5. Auswirkungen auf die Festsetzung von Zinssätzen 26
1.1.4.6. Auswirkungen der Überprüfung durch die Aufsicht 26
1.1.4.7. Auswirkungen auf Ratingagenturen. 27
1.1.4.8. Auswirkungen auf Klein- und Mittelbetriebe 27
1.1.5. Abschließende Bemerkungen 27
1.2. Rating. 29
1.2.1. Einführung und Begriffdefinition 29
1.2.2. Ratingsysteme bei Basel II. 30
1.2.2.1. Externes Rating 31
1.2.2.1.1. Ratingsymbole der Ratingagenturen 31
1.2.2.1.2. Standardansatz 32
1.2.2.2. Internes Rating. 33
1.2.2.2.1. IRB - Ansatz 34
1.2.2.2.2. Internes Rating als Risikomanagement der Kreditinstitute 35
1.2.2.3. Elemente des Ratings. 36
1.2.3. Chancen und Nutzen für den Unternehmer 37
4
1.2.4. Der Ratingdialog - Neue Qualität der Kunde-Bank-Beziehung. 37
1.2.5. Resümee. 38
1.3. Klassische Bonitätsbeurteilung 40
1.3.1. Das Bonitätsrisiko 40
1.3.1.1. Definitionen: Bonität. 40
1.3.1.2. Begriffseinordnung: Bonitätsrisiko 41
1.3.1.2.1. Betrachtungsweise im Zusammenhang mit inländischen Kunden. 41
1.3.1.2.2. Betrachtungsweise im Zusammenhang mit ausländischen Kunden. 41
1.3.1.3. Bonitätsbeurteilung aus Banken- und Kundensicht. 42
1.3.1.4. Bonitätsprüfung. 42
1.3.1.4.1. Definition Bonitätsprüfung 42
1.3.1.4.2. Phasen der Bonitätsprüfung 42
1.3.1.5. Stand des Kreditrisikomanagements in Österreich 43
1.3.2. Bonitätssteuerungsmaßnahmen 44
1.3.3. Bonitätsbeurteilungsinstrumente. 45
1.3.3.1. Quantitative Instrumente. 45
1.3.3.1.1. Bilanzanalyse 45
1.3.3.1.2. Kontendatenanalyse. 46
1.3.3.1.3. Bonitäts- und Risikoklassen 47
1.3.3.1.4. Finanzplanung. 47
1.3.3.1.5. Punktbewertungsverfahren. 47
1.3.3.2. Vorteile und Nachteile klassischer Bonitätsbeurteilungsverfahren. 48
1.3.3.2.1. Vorteile der klassischen Bonitätsbeurteilungsverfahren 48
1.3.3.2.2. Nachteile der klassischen Bonitätsbeurteilungsverfahren 48
1.3.3.3. Quantitative Basis mit qualitativen Ansätzen. 49
1.3.3.4. Qualitative Analyse 49
1.3.3.4.1. Risikoanalysen 50
1.3.3.4.2. Unternehmer- und Unternehmensbeurteilung (UUB) 50
1.3.3.4.3. Qualitative Checklisten 51
1.3.3.4.4. Insolvenzursachenanalyse 52
1.3.3.5. Outsourcing - Bonitätsbeurteilung durch Dritte. 52
1.3.4. Zukunftsaussichten 52
1.4. Überblick über die österreichische Wirtschaft. 54
1.4.1. Struktur der österreichischen Wirtschaft 54
1.4.1.1. Strukturelle Rahmenbedingungen 54
1.4.1.2. ÖNACE 55
1.4.2. Wirtschaftsdaten 56
1.4.2.1. Konjunkturtrends. 56
1.4.2.2. Diverse Wirtschaftsindikatoren 57
1.4.2.2.1. Inflation. 57
1.4.2.2.2. Öffentliches Defizit 58
1.4.2.2.3. Arbeitsmarkt 58
5
1.4.2.2.4. Außenhandel 59
1.4.2.2.5. Tourismus. 59
1.4.3. Österreichs Wirtschaft im internationalen Vergleich. 60
1.4.3.1. Vergleich innerhalb der EU und mit den Beitrittsländern. 60
1.4.3.2. Vergleich EU - USA - Japan. 61
1.4.4. Fazit 62
1.5. Strategische Konzepte 63
1.5.1. Definition des Begriffs „Strategie“ 63
1.5.2. Branchenstrukturanalyse nach PORTER. 64
1.5.3. Erfolgspotenziale und Erfolgsfaktoren. 67
1.5.3.1. Erfolgspotenziale nach GÄLWEILER 67
1.5.3.2. Die strategische Erfolgsposition nach PÜMPIN 68
1.5.3.3. Das 7-S-Konzept. 69
1.5.3.4. Die sechs Erfolgsfaktoren nach NAGEL. 71
1.5.4. Schlusswort. 72
1.6. Benchmarking 73
1.6.1. Definition 73
1.6.2. Warum Benchmarking? 74
1.6.3. Schlüsselschritte des Prozesses. 75
1.6.4. Typen des Benchmarking 77
1.6.5. Kritik 78
1.7. Die Praxis der Kreditvergabe - bankinternes Rating. 80
1.7.1. Einleitung 80
1.7.2. Finanzierungssituation in Österreich 80
1.7.3. Der moderne Kreditvergabeprozess unter Einbindung des
bankinternen Ratingverfahrens 82
1.7.3.1. Der idealtypische Kreditvergabeprozess nach IRB 82
1.7.3.2. Der Kreditvergabeprozess österreichischer Banken 85
1.7.3.2.1. Bank Austria-Creditanstalt AG. 86
1.7.3.2.2. Erste Bank und Sparkassen AG. 89
1.7.3.2.3. Investkredit 92
1.7.3.2.4. Österreichische Volksbanken AG. 96
1.7.3.2.5. Raiffeisen-Bankengruppe 100
1.8. Trends 103
1.8.1. Unternehmenskrisen 103
1.8.1.1. Checkliste für Krisensymptome 103
1.8.1.2. Krisenarten. 104
1.8.1.2.1. Typische Krisenverläufe einer Unternehmung. 104
1.8.1.2.2. Typische Krisenverläufe von Führungskräften 105
6
1.8.2. Working Capital Management. 105
1.8.3. Lieferantenkredite 107
1.8.4. Europäische Union. 107
1.8.5. Checkliste - Wie Unternehmen ihre Bonität steigern können 109
2. Die Energiebranche 110
2.1. Energieversorgung in Österreich 110
2.1.1. Primäre Energieträger. 110
2.1.2. Sekundäre Energieträger 110
2.1.3. Primärproduktion in Österreich 111
2.1.4. Energetischer Endverbrauch. 111
2.1.5. Energieverbrauch nach Sektoren. 112
2.1.6. Energiekenngrößen. 113
2.1.7. Energiepreisindex 114
2.1.8. Struktur der österreichischen Kohlewirtschaft 117
2.1.9. Struktur der österreichischen Ölwirtschaft. 119
2.1.10. Struktur der österreichischen Gaswirtschaft. 120
2.1.11. Struktur der österreichischen Elektrizitätswirtschaft 120
2.2. Entwicklung des internationalen Energieverbrauchs. 123
2.3. Ausblick 124
3. Unternehmen der Energiebranche 125
3.1. Colpack Austria Brennstoffhandel GmbH 126
3.1.1. Unternehmensprofil. 126
3.1.2. Kennzahlen 127
3.2. Genol GmbH Co. 128
3.2.1. Unternehmensprofil. 128
3.2.2. Kennzahlen 129
3.3. Verbund GmbH. 130
3.3.1. Unternehmensprofil. 130
3.3.2. Kennzahlen 131
3.4. Steirische Gas-Wärme-GmbH 132
3.1.1. Unternehmensprofil. 132
3.1.2. Kennzahlen 133
3.5. OMV AG 134
7
3.1.1. Unternehmensprofil. 134
3.1.2. Kennzahlen 135
3.6. Fernwärme Wien GmbH. 136
3.1.1. Unternehmensprofil. 136
3.1.2. Kennzahlen 137
3.7. WEB Windenergie AG. 138
3.1.1. Unternehmensprofil. 138
3.1.2. Kennzahlen 139
4. Entwicklung eines qualitativen Fragebogens 140
4.1. Einleitung. 140
4.2. Auswahl und Zuordnung der Fragen 141
4.2.1. Kennzahlen (quantitative Analyse) 141
4.2.2. Unternehmensführung und Strategie 142
4.2.3. Branchen- und Marktsituation 143
4.2.4. Kunden- und Mitarbeitersituation 144
4.2.5. Forschung und Entwicklung 144
4.3. Pretest. 145
4.4. Durchführung der Interviews 145
5. Entwicklung eines Ratingmodells 146
5.1. Auswertung der Interviews 146
5.2. Erstellung eines gewichteten Fragebogens 168
5.3. Erstellung eines Ratingleitfadens 170
5.4. Der Weg zur Ratingentscheidung. 174
6. Zusammenfassendes Schlusswort 175
VI. Anhang 176
Anhang 1. 176
Anhang 2. 177
Anhang 3. 181
Anhang 4. 185
Anhang 5 189
8
Anhang 6. 193
Anhang 7. 197
Anhang 8. 201
VII. Literaturverzeichnis 205
9
I. Abkürzungsverzeichnis
AS Abschreibungen AG Aktiengesellschaft Ako Anschaffungskosten BA-CA Bank Austria - Creditanstalt Aktiengesellschaft BIP Bruttoinlandsprodukt bzw. beziehungsweise ca. circa d. h. das heißt Dkfm. Diplom-Kaufmann EAD Exposure at Default ECAI External Credit Assessment Institution EG Europäische Gemeinschaft EGT Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit EK Eigenkapital EPI Energiepreisindex etc. et cetera EU Europäische Union FK Fremdkapital FMA Finanzmarktaufsichtsbehörde F&E Forschung und Entwicklung GK Gesamtkapital GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung hist historisch Hko Herstellungskosten HV Hauptversammlung HVPI Harmonisierter Verbraucherpreisindex IHS Institut für Höhere Studien inkl inklusive IRB Internal Ratings-based Approach JB Jahresbeginn JE Jahresende JÜ v St Jahresüberschuss vor Steuern
10
k.A. keine Angabe KMU Kleine und Mittlere Unternehmen KSV Kreditschutzverband kumul kumuliert KWG Kreditwesengesetz LGD Loss given Default M Maturity MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) NACE Nomenclature générale des activités économiques dans les
NÖ Niederösterreich NOPAT Net Operating Profit After Tax n. v. nicht vergleichbar OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit ÖIAG Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft ÖNACE österreichische Version von “NACE“ OPEC Organisation of Petroleum Exporting Countries ÖSL Österreichische Stromlösung ÖVAG Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft o.S. ohne Seitenangabe o.V. ohne Angabe eines Verfassers PD Ausfallwahrscheinlichkeit Petajoule = 10 15 Joule PJ Prof. Professor RBG Raiffeisen - Bankengruppe ROACE Return On Average Capital Employed SAV Sachanlagevermögen SEP Strategische Erfolgsposition S&P Standard & Poor’s Terajoule = 10 12 Joule TJ u. ä. und ähnliche(s) USA Vereinigte Staaten von Amerika
11
v. a. vor allem vgl. vergleiche VPI Verbraucherpreisindex Wifo Wirtschaftsforschungsinstitut z.B. zum Beispiel
12
II. Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: System der drei Säulen
Abb. 2: Zeitplan für Basel II
Abb. 3: Ratingsysteme nach Basel II.
Abb. 4: Einordnung des Bonitätsrisikos
Abb. 5: Grad der Verwendung der Instrumente
Abb. 6: Wirtschaftswachstum 1990 bis 2005
Abb. 7: Inflationsraten 1990 bis 2005
Abb. 8: Arbeitslosenquote 1980 - 2003.
Abb. 9: Warenexporte und -importe 1990 - 2005
Abb. 10: Wirtschaftswachstum international 1990 - 2003
Abb. 11: 5 Forces Modell nach PORTER.
Abb. 12: Erfolgspotenziale nach GÄLWEILER
Abb. 13: Das MCKINSEY 7-S-Konzept
Abb. 14: Benchmarking-Prozessschritte.
Abb. 15: Phasen des Kreditvergabeprozesses unter Einbindung des bankinternen
Ratings mit seinen unterschiedlichen Verarbeitungsweisen.
Abb. 16: Ratingprozess der BA-CA
Abb. 17: Quantitatives Ratingverfahren der BA-CA.
Abb. 18: Ratingskala der BA-CA
Abb. 19: Ratingprozess der Erste Bank und Sparkassen
Abb. 20: Ratingskala der Erste Bank und Sparkassen
Abb. 21: Eigentümerstruktur der Investkredit AG laut Geschäftsbericht 2003
Abb. 22: Ratingprozess der Investkredit
Abb. 23: Ratingskala der Investkredit (Bilanzbonitätsindikator)
Abb. 24: Ratingstufen der Investkredit nach Bonitätsart.
Abb. 25: Ratingprozess der OVAG.
Abb. 26: Ratingskala der OVAG
Abb. 27: Primärproduktion
Abb. 28: Energieverbrauch
Abb. 29: Energiepreisindex.
Abb. 30: Jährlicher Energiepreisindex ab 1970
Abb. 31: Energiepreisentwicklung Heizstoffe und Strom
Abb 32: Strompreisentwicklung
13
Abb. 33: Energiepreisentwicklung Treibstoffe.
Abb. 34: Struktur der österreichischen Kohlewirtschaft
Abb. 35: Struktur der österreichischen Ölwirtschaft.
Abb. 36: Struktur der österreichischen Gaswirtschaft.
Abb. 37: Struktur der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Abb. 38: Weltenergieverbrauch
Abb. 39: Vertriebsniederlassungen des Verbund
Abb. 40: Steirisches Erdgasleitungsnetz
Abb. 41: Geschäftsbereiche des OMV-Konzerns
Abb 42: Leistungsentwicklung der Windkraft in Österreich
14
III. Tabellenverzeichnis Seite
Tab. 1: Übersicht der Ratingsymbole der Ratingagenturen..................................32 Tab. 2: Eigenkapitalunterlegung der Banken nach Basel II für Unternehmen mit
externem Rating .......................................................................................33 Tab. 3: Unterschiede der Ratingsysteme bei Basel II...........................................35 Tab. 4: Bonitätssteuerungsmaßnahmen ..............................................................45 Tab. 5: Schlüsselcharakteristiken des Benchmarking ..........................................78 Tab. 6: Durchschnittliche Eigenkapitalausstattung der KMU in Österreich...........81 Tab. 7: Durchschnittliche Eigenkapitalausstattung der KMU in Österreich
nach Umsatzvolumen...............................................................................81 Tab. 8: Vergleichsmerkmale der Ratingsysteme österreichischer Banken...........85 Tab. 9: Bedeutung qualitatives Rating vs. quantitatives Rating in der BA-CA ......88 Tab. 10: OVAG-Gewichtung der Ratingkriterien.....................................................99 Tab. 11: Ratingskala der RBG..............................................................................102 Tab. 12: Energiekenngrößen................................................................................113 Tab. 13: Planrechnungen .....................................................................................147 Tab. 14: Strukturierung des Fremdkapitals...........................................................147 Tab. 15: Risiken und Absicherungen....................................................................149 Tab. 16: Branchenentwicklung und Trends ..........................................................150 Tab. 17: Internationalisierungsgrad ......................................................................151 Tab. 18: Bedeutung des technischen Fortschritts ................................................152 Tab. 19: Abnehmerstruktur...................................................................................153 Tab. 20: Kundenzufriedenheit und Kundenbindung .............................................155 Tab. 21: Attraktivität der Branche für Neueinsteiger.............................................155 Tab. 22: Standorte und Sitz der Zentrale .............................................................156 Tab. 23: Führungsstil und Aufbauorganisation .....................................................157 Tab. 24: Beteiligungen .........................................................................................158 Tab. 25: Mitarbeiterzufriedenheit..........................................................................159 Tab. 26: Weiterbildungskosten .............................................................................160 Tab. 27: Wo steht die Firma in fünf Jahren?.........................................................162 Tab. 28: EU-Osterweiterung.................................................................................163 Tab. 29: Wettbewerbsvorteile und Kernkompetenzen..........................................164 Tab. 30: Abhängigkeit von Rohstoffen .................................................................166 Tab. 31: Auswirkungen des Kyoto-Protokolls .......................................................167
15
Tab. 32: Ratingleitfaden für Unternehmen der Energiebranche ...........................174
16
IV. Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen Interviewpartnern aus der Energiewirtschaft herzlich bedanken:
FISCHER, Mag. Robert (Colpack Austria)
GÖBEL, Heinz (Fernwärme Wien) JUEN, Mag. Brigitte (OMV) KUNČIČ, Mag. Ana-Barbara (OMV) LEDL, Dipl. Ing. Hans (Genol) PASIELAK, Andreas (WEB Windenergie) STEINHÖFLER, Ing. Mag. Günther (Steirische Gas-Wärme) ZÖHLING, Mag. Peter (Verbund)
Ganz besonderen Dank schulde ich meinem Vater, Dr. Franz HEGER: Ohne Dich wäre das nicht möglich gewesen. Danke für Deine Unterstützung.
Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei meiner Mutter, Martha HEGER, für das Korrekturlesen meiner Arbeit.
Nicht zuletzt, vielen Dank an meine Betreuer:
HABER, Univ.-Ass. MMag. Dr. Gottfried
LIESKONIG, Mag. Vera PALLESCHITZ, Ing. Dr. Ronald
und an meinen betreuenden Professor:
BÜHLER, o.Univ.-Prof. Dr. Wilhelm
17
V. Vorwort
Basel II. Dieses Stichwort geistert seit Jahren durch die Presse. Jeder kennt es, aber die wenigsten wissen tatsächlich, was es bedeutet. Der erste Teil der hier vorliegenden Diplomarbeit soll einerseits einen Überblick über Basel II geben, andererseits eine theoretische Einführung zum Thema Rating. Der zweite Teil besteht aus der konzeptionellen Entwicklung eines Ratingleitfadens für die österreichische Energiebranche, der zu einem wesentlichen Teil auf qualitativen Fragestellungen beruht.
Ich freue mich sehr, im Rahmen meiner Ausbildung an der Wirtschaftsuniversität Wien die Möglichkeit bekommen zu haben, diese Diplomarbeit zu verfassen. Besonders interessant waren für mich die Interviews, die ich mit Experten aus dem Energiesektor führen konnte, da sich mir dabei die Möglichkeit geboten hat, einige Einblicke in das Wirtschaftsleben zu erhalten.
Es gibt wohl kaum einen besseren Zeitpunkt, um diese Diplomarbeit zu verfassen als jetzt, da Basel II bald in Kraft tritt und sich die Lage im Energiesektor durch ständig steigende Preise verschärft.
Ich glaube, mit dieser Diplomarbeit einen guten Überblick über Basel II und die damit im Zusammenhang stehenden Themen gegeben zu haben, und hoffe, dass das von mir entwickelte Ratingmodell praktische Anwendungsmöglichkeiten finden wird.
18
1. Theoretische Grundlagen
1.1. Basel II
1.1.1. Entwicklung der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
1974 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht von den Zentralbank-Gouverneuren folgender Länder gegründet: 1 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Großbritannien und USA. 2
Die Aufgabe des Ausschusses ist es, Richtlinien und Empfehlungen auszuarbeiten, die es der Bankenaufsicht ermöglichen sollen, möglichst hohe und einheitliche Standards festzulegen. Der Ausschuss hat jedoch keine supranationale Autorität, sondern kann nur Empfehlungen aussprechen.
Durch die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I) wurden erstmals Regulierungsbestimmungen eingeführt, die in mehreren Ländern und in unterschiedlichen Gesetzgebungssystemen galten. Die wesentlichen Ziele waren einerseits die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken und andererseits die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen.
1989 veröffentlichte der Rat der Europäischen Gemeinschaften in Anlehnung an Basel I drei Richtlinien:
- „Richtlinie über die Eigenmittel von Kreditinstituten (89/299/EWG)“ 3
- „Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie (89/646/EWG)“ 4
- „Richtlinie über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute (89/647/EWG)“ 5
1992 wurden zwei weitere Richtlinien erlassen, die die drei bestehenden ergänzen sollten. Ein Jahr später wurde dann die Kapitaladäquanzrichtlinie (93/6/EWG) erlassen, die die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten zum Thema hatte und zu großen Veränderungen der Bankengesetze in den EG-Staaten führte. Die wesentlichsten Ziele der Richtlinie waren vor allem einheitliche Eigenmitteldefinitionen, verpflichtender Nachweis der Eigenmittel, Definition des Wertpapierhandels sowie die konsolidierte Aufsicht von Marktrisiken.
1 vgl Bruckner/Hammerschmied (2003), S 36-48
2 Buchmüller/Macht (2003), S. 2
3 Rat der Europäischen Gemeinschaften (1989a) zitiert in Bruckner/Hammerschmied (2003), S 47
4 Rat der Europäischen Gemeinschaften (1989b) zitiert in Bruckner/Hammerschmied (2003), S 47
5 Rat der Europäischen Gemeinschaften (1989c) zitiert in Bruckner/Hammerschmied (2003), S 47f
19
1999 und 2001 wurden die beiden ersten Konsultationspapiere veröffentlicht, die den Beginn der Überarbeitung und Erneuerung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung markierten. 2003 kam das dritte Konsultationspapier hinzu, der gesamte Entwicklungsprozess wird aber erst 2006 abgeschlossen sein.
1.1.2. Ziele von Basel II (System der drei Säulen)
Zusätzlich zu den Zielen von Basel I soll die Bankenaufsicht effektiver gestaltet werden und dadurch die Stabilität der internationalen Finanzmärkte erhöht werden, die Risikosensitivität verbessert und Mindeststandards für risikobehaftete Geschäfte eingeführt werden.
Um dies zu erreichen, beruht die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf drei Säulen, deren Konzeption Hauptbestandteil des ersten Konsultationspapieres war. Das zweite Konsultationspapier enthielt neben zahlreichen Ergänzungen und Änderungen vor allem Vorschläge zur Durchführung interner Ratingverfahren zum Kreditrisiko. 6
Quelle: http://www.systor.com/core_special_basel2.htm
1.1.2.1. Die 1. Säule (Minimum Capital Requirements)
Die erste Säule betrifft die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko, das Marktpreisrisiko und das operationelle Risiko.
Die Eigenkapitalanforderungen werden anhand des Kapitalkoeffizienten gemessen, der 8% betragen muss. Im Zähler der Formel steht das Eigenkapital, der Nenner errechnet sich aus drei Teilen: „die Summe aller risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko plus 12,5-mal die Summe der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko.“ 7
6 vgl Bruckner/Hammerschmied (2003), S
7 o.V. (Oenb, 2001), S. 13
20
Das Kreditrisiko kann auf zwei verschiedene Arten berechnet werden, entweder nach dem Standardansatz oder durch interne Ratings (IRB-Ansatz). Während beim Standardansatz die Risikogewichte anhand externer Bonitätsbeurteilungen bestimmt werden, schätzt die Bank beim IRB-Ansatz ihre Kreditrisiken selbst anhand der Parameter: Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Restlaufzeit (M) und Exposure im Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) nach der Formel: 8
Risikogewicht (PD, LGD, M) × EAD × 8% = Eigenmittel-Anforderung 9
Genaueres zum Thema Rating wird in Kapitel 1.2 erläutert.
Die Beurteilung des Marktrisikos blieb zu Basel I unverändert.
Neu eingeführt wurde das operationelle Risiko, das alle Risiken umfasst, die durch interne Verfahren, Menschen, Systeme oder externe Ereignisse, auch rechtliche, entstehen. Die Eigenkapitalunterlegung wird anhand von Indikatoren ermittelt, die das operationelle Risiko einer Bank widerspiegeln sollen. Dazu gibt es drei Ansätze, den Basisindikatoransatz, den Standardansatz und den internen Bemessungsansatz, wobei bei allen Ansätzen ständige Beratungen mit dem Bankgewerbe und einheitliche Definitionen von Risiken, Verlusten und Geschäftsfeldern Voraussetzung ist. 10
„Nach dem Basisindikatoransatz wird die Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko auf Grund eines einzigen Indikators ermittelt, der stellvertretend für das Gesamtrisiko der Bank steht.“ 11
„Der Standardansatz, nach dem die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllenden Banken verfahren können, baut auf dem Basisindikatoransatz auf, indem die Tätigkeit von Banken brancheneinheitlich in mehrere Geschäftsfelder, in die Banken ihre interne Geschäftsstruktur einordnen, unterteilt wird.“ 12
„Nach dem internen Bemessungsansatz dürfen einzelne strengere aufsichtliche Voraussetzungen erfüllende Banken für aufsichtsrechtliche Eigenkapitalzwecke auf interne Daten zurückgreifen. Die Banken werden drei Kategorien von Daten für einige standardisierte Geschäftsfelder und Risikotypen erheben: einen Gefährdungsindikator für das operationelle Risiko sowie Daten zur Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und Daten zur Höhe der Verluste im Schadensfall. Die Eigenkapitalunterlegung errechnet die Bank als einen festen Prozentsatz („Gamma-Faktor“) der von ihr erhobenen Daten, wobei dieser Prozentsatz vom Ausschuss anhand von im gesamten Bankgewerbe erhobener Daten festgelegt wird.“ 13
8 vgl o.V. (Deutsche Bundesbank, 2003), o.S.
9 Zuberbühler (2003), S. 9
10 vgl o.V. (Oenb, 2001), S. 31
11 o.V. (Oenb, 2001), S. 32
12 o.V. (Oenb, 2001), S. 32
13 o.V. (Oenb, 2001), S. 32f
21
1.1.2.2. Die 2. Säule (Supervisory Review of Capital Adequacy)
Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren soll die Banken dazu anspornen, ihre internen Verfahren zur Beurteilung der institutsspezifischen Risikosituation sowie einer angemessenen Kapitalausstattung kontinuierlich zu verbessern und neuere Methoden des Risikomanagements und der internen Kontrollen zu entwickeln und zu adaptieren. Es ist darauf ausgerichtet, externe Faktoren und solche Risikobereiche abzudecken, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen nicht beziehungsweise nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Bankenaufsicht soll in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage einer Gesamtbankbeurteilung Maßnahmen zu ergreifen, die auch über die Mindestkapitalanforderungen hinausgehen können. Die Aufsichtsinstanzen werden dafür verantwortlich sein zu beurteilen, wie gut die Banken ihren Eigenkapitalbedarf im Verhältnis zu ihren Risiken abschätzen. 14
Es gibt vier zentrale Grundsätze des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahrens:
„Grundsatz 1: Banken sollten ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus aufweisen.“ 15
„Grundsatz 2: Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten; Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind.“ 16
„Grundsatz 3: Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie eine höhere Eigenkapitalausstattung als das aufsichtsrechtlich geforderte Mindesteigenkapital vorhalten, und die Aufsichtsinstanzen sollten die Möglichkeit haben, von den Banken eine höhere als die Mindesteigenkapitalausstattung zu fordern.“ 17
„Grundsatz 4: Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte Mindestausstattung fällt, die auf Grund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt wird.“ 18
14 vgl o.V. (Deutsche Bundesbank, 2003), o.S.
15 o.V. (Oenb, 2001), S. 35
16 o.V. (Oenb, 2001), S. 35
17 o.V. (Oenb, 2001), S. 36
18 o.V. (Oenb, 2001), S. 36
22
1.1.2.3. Die 3. Säule (Market Discipline)
Die dritte Säule soll die Marktdisziplin der Banken stärken. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass gut informierte Marktteilnehmer risikobewusste Entscheidungen honorieren und die Banken dadurch noch mehr Anreiz haben, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern. Die meisten Vorschläge zur Offenlegung sind als Empfehlungen gestaltet, allerdings gibt es vor allem im Bereich von internen Verfahren einige Vorschriften, um die Eigenkapitalunterlegung nicht auszuhöhlen. 19 Die Transparenzvorschriften sind in folgende vier Schlüsselgebiete unterteilt: 20
- Anwendungsbereich der Neuen Eigenkapitalvereinbarung
- Eigenkapitalstruktur
- Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren
- Eigenkapitalausstattung
Die Offenlegung soll grundsätzlich halbjährlich erfolgen, in bestimmten Fällen auch quartalsweise.
1.1.3. Zeitplan zur Umsetzung von Basel II
„Die Neue Eigenkapitalvereinbarung wird für alle international tätigen Banken auf jeder Stufe innerhalb eines Konzerns gelten. Eine 3-jährige Übergangsfrist für die Anwendung einer Quotenkonsolidierung ist für die Länder vorgesehen, in denen diese Anforderung zurzeit noch nicht gilt; sie beginnt am Tag der Umsetzung.“ 21
Am 26. Juni 2004 wurde die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung fertig gestellt und veröffentlicht und soll am 1. Jänner 2006 eingeführt werden. Im Jahr 2006 existiert dann eine Parallelrechnung, ab
1. Jänner 2007 tritt Basel II dann endgültig in Kraft.
Quelle: http://basel2.oenb.co.at/basisinfo/weiterentwicklung.htm
19 vgl o.V. (Deutsche Bundesbank, 2003), o.S.
20 vgl o.V. (Oenb, 2001), S. 39
21 vgl o.V (Oenb, 2001), S. 42
23
1.1.4. Auswirkungen von Basel II an Hand ausgewählter Kriterien
Die Einführung Basel II macht nicht nur für Kreditnehmer, sondern auch für Banken und andere Branchen viele Neuerungen, Umstellungen und Adaptierungen erforderlich. Die einzelnen Faktoren, die in diesem Zusammenhang von Relevanz sind, werden in diesem Kapitel nachfolgend näher erläutert. Dabei wird sowohl zwischen den Konsequenzen - seien sie positiver oder negativer Naturfür Banken auf der einen Seite und für Kreditnehmer auf der anderen unterschieden. Die Analyse der Auswirkungen aller mit Basel II neu gestalteten Kriterien würde den Umfang dieser Arbeit bei weitem sprengen. Aus diesem Grund werden in diesem Kapitel die Konsequenzen auf die Eigenmittelhinterlegung, die Kundensegmentierung, Bonitätsmessverfahren und Risikomanagement, bankinterne Prozesse, die Festsetzung von Zinssätzen und die Überprüfung durch die Aufsicht näher erläutert.
Allerdings kann man das tatsächliche Ausmaß der Auswirkungen, die auf Finanzdienstleister im Allgemeinen und auf Kreditnehmer zukommen werden, im Vorhinein nicht genau abschätzen, jedoch glaubt man sie zumindest ansatzweise erkennen zu können.
1.1.4.1. Auswirkungen der Eigenmittelunterlegung
Diese neue Regelung von Basel II erlaubt Kreditgebern, ihre Eigenmittelunterlegung flexibler zu gestalten, als es bisher möglich war, da sie sich stärker an der Bonität und dem Ausfallsrisiko der Kreditkunden orientiert. Dies ermöglicht Kreditinstituten mit einem großen Anteil an „guten“ Kunden, weniger Eigenmittel halten zu müssen, als dies ursprünglich notwendig war. Daher werden Banken noch intensiver versuchen, Kunden mit geringem Ausfallsrisiko an sich zu binden, um ihre Eigenkapitalhinterlegung so gering wie möglich zu halten. 22
Kreditnehmer mit guter Bonität können versichert sein, von Banken noch stärker umworben zu werden und dürfen noch mehr Vorteile und Verhandlungsmacht erhoffen. Jedoch ist es auch weiterhin ratsam, Konditionen der einzelnen Kreditinstitute zu vergleichen. Trotz der Tatsache, dass die Eigenmittelunterlegung systemabhängig wird, kann es selbst bei gleichen Voraussetzungen zu von Bank zu Bank unterschiedlichen Bonitätseinstufungen und folglich zu von einander abweichenden Konditionen kommen. 23
1.1.4.2. Auswirkungen auf die Kundensegmentierung
Doch nicht nur die möglichen unterschiedlichen Bonitätseinstufungen der Kreditgeber können die Kunden zu spüren bekommen, sondern auch die stärkere Segmentierung der Kunden selbst in neue noch homogenere Kundengruppen. Diese Maßnahme erlaubt Finanzdienstleistern, ihre Eigenkapitalmindestausstattung leichter berechnen und adaptieren zu lassen. Außerdem wird diese
22 vgl. Ehrl (2003), o.S.
23 vgl. Hadziavdagic (2003), 42
24
präzisere Zuordnung der Kunden zu bestimmten Kategorien den Banken ermöglichen, ihre Produktpalette besser an die Bedürfnisse der einzelnen Kundensegmente auszurichten. 24
Für Kreditnehmer ist die genauere Zuordnung zu bestimmten Kundensegmenten insofern von Relevanz, als dass es in Zukunft schwieriger sein wird (auf Grund der Einbeziehung des operationalen Risikos), in ein „besseres“ Kundensegment zu wechseln. Das Rating, sprich die Bonität zu verbessern, schließt nämlich nach der Definition von Basel II nicht nur eine Vermögenssteigerung ein, sondern auch eine Verminderung der Ausfallwahrscheinlichkeit. Dennoch können Firmen selbst versuchen, ihr Rating zu verbessern, indem sie bestandsgefährdende Risiken senken, die Eigenkapitalquote erhöhen, Transparenz fördern und einen funktionierenden Risikomanagement-Prozess vorweisen können. In diese Betrachtung fließen außerdem noch andere Variablen ein, wie zum Beispiel die Art und Qualität der Sicherheiten. 25
1.1.4.3. Auswirkungen auf Bonitätsmessverfahren und Risikomanagement
Die Kreditgebern in Aussicht gestellte Möglichkeit einer Senkung der Mindestkapitalausstattung veranlasst viele vorwiegend größere Kreditinstitute, sich für ein genaueres Bonitätsmessverfahren zu entscheiden. Auch die gesetzliche Verpflichtung (vgl. § 18 KWG) des Kreditgebers, mindestens einmal jährlich Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden einzuholen, ermöglichen dem Kreditgeber, Trends und Tendenzen für zukünftige Geschäftsjahre zu erkennen und daraus Schlüsse auf die Bonität des Kunden zu ziehen und, wenn nötig, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu setzen. Andererseits sind mit der Einführung dieser permanenten Bonitätsüberwachung seitens der Bank auch ansteigende Kosten in den für diese Aufgaben zuständigen Ressorts zu erwarten, was eine Optimierung der bankinternen Prozesse notwendig macht. 26 Nach EHRL könnte diese Maßnahme zur Herausbildung einer „Zweiklassengesellschaft“ führen 27 , da große, anerkannte Banken Vorteile gegenüber kleineren Finanzinstituten haben könnten, weil sie über mehr Ressourcen und folglich über mehr Know-how verfügen. Auf Grund dieser Überlegenheit werden sie im Stande sein, genauere Bonitätsbeurteilungssysteme entwickeln und den Kunden bessere Konditionen einräumen zu können. Dies könnte zu einer Abwanderung von Kunden mit „guter“ Bonität zu größeren Finanzinstituten führen, Kunden mit höherer Ausfallwahrscheinlichkeit werden dem zufolge eher von kleineren Banken bedient werden. 28 Das Vorhandensein effektiver und effizienter Controllingsysteme wird somit ein weiterer entscheidender Faktor bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden durch ein Kreditinstitut sein. Sicher ist aber, dass dies zu deutlich höheren Kosten auf Seiten der Kreditgeber führt, die selbstverständlich auf lange Sicht gedeckt werden müssen.
24 vgl. Hadziavdagic (2003), 24
25 vgl. Wehrspon (2002), S.25
26 vgl. Ehrl (2003), o.S.
27 vgl. Ehrl (2003), o.S.
28 vgl. Hadziavdagic (2003), 71f.
25
Für Kreditnehmer bedeutet die Entwicklung neuer, noch genauerer Bonitätsmessverfahren eine objektivere Einschätzung ihrer tatsächlichen finanziellen Situation 29 (trotzdem können verschiedene Kreditgeber zu divergierenden Ergebnissen kommen). Die Kunden sind weiters gefordert, nicht nur viele, sondern auch periodisch die für die Bank notwendigen Informationen zeitgerecht zu Verfügung zu stellen. Sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer werden dadurch unter erhöhtem Zeitdruck beim Reporting stehen. Außerdem wurden früher bankinterne Ratings von Kunden für Kreditbewertungen nur in seltenen Fällen, wenn überhaupt, dem Kunden mitgeteilt. Sie wurden meist nur für institutsinterne Steuerungszwecke verwendet. Die durch Basel II stärker werdende Abhängigkeit der Kreditkonditionen von der Ausfallswahrscheinlichkeits-Einschätzung wird aus diesem Grund eine höhere Transparenz gegenüber dem Kunden erforderlich machen. 30
1.1.4.4. Auswirkungen auf bankinterne Prozesse
Durch die Notwendigkeit von genauerem und vor allem umfangreicherem Datenmaterial, das Kreditgeber zur Festsetzung ihrer Kreditkonditionen, zur Bonitätseinschätzung der Kunden und folglich auch zur Berechnung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung brauchen, wird nicht nur die Datenmenge stark ansteigen, sondern der gesamte Datenerfassungsprozess, wie auch alle nachfolgenden Schritte bis zur tatsächlichen Entscheidung der Kreditgewährung oder -verweigerung verlängert werden. Zwar werden die Datenverarbeitungssysteme laufend verbessert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht, jedoch wird der Zusatzaufwand, den Basel II verursacht, sich auf jeden Fall auf der Kostenseite der Bilanz niederschlagen. In welcher Höhe sich dieser Betrag bewegen wird, hängt von den einzelnen Kreditinstituten, ihren bereits implementierten internen Systemen und Prozessen, dem vorhandenen Stand der Technik und dem individuellen Management-Geschick ab. Tatsache ist jedoch, dass bei jedem Kreditinstitut zusätzliche Kosten anfallen werden. Diese könnten längerfristig zu Verringerungen der Gewinne bzw. bei manchen Finanzdiensleistern zu Verlusten führen, die dann möglicherweise auf die Kunden in Form von höheren Gebühren und Spesen abgewälzt werden könnten. 31
Für Kreditnehmer bedeutet das jedoch nicht nur eine Verteuerung der Spesen, sondern eine Verteuerung des gesamten Kredites. Fraglich ist daher, ob Kreditnehmer einen „Sicherheitspolster“ für mögliche anfallende Mehrkosten in ihre Kreditraten einkalkuliert haben. Ließen die Kreditraten nur sehr wenig Spielraum für eine Kreditverteuerung, so könnte es sein, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich oder überhaupt nicht zur Gänze nachkommen können. Im „worst case“ Szenario könnte dies zur Insolvenz bzw. zum Privatkonkurs des Kreditnehmers führen. 32
29 vgl. Heynken (2001), S. 22
30 vgl. o.V. (Deutsche Bank, 2004), o.S.
31 vgl. Gleißner/Füsner (2002), S. 67ff.
32 vgl. Ehrl (2003), o.S.
26
1.1.4.5. Auswirkungen auf die Festsetzung von Zinssätzen
Diese Maßnahme dient in erster Linie dazu, das Risiko für Kreditgeber zu minimieren. Vor allem bei Kunden mit öfter wechselnder Bonität über einen längeren Zeitraum hinweg, muss die Bank nicht nur ihre Eigenmittelhinterlegung entsprechend anpassen, sondern wird auch eher dazu neigen, ausschließlich variable Zinssätze zu vereinbaren. Der mögliche höhere Bedarf an Eigenkapitalhinterlegung wird also durch eine variable Verzinsung kompensiert. 33
Aus der Sicht der Kreditnehmer bedeutet die Ausrichtung des Zinssatzes für einen Kredit an der Bonität des Kunden, dass es zu einem „…risikoadjustierten Pricing von Krediten kommen wird“. 34 Diese Berücksichtigung kann zu einer deutlichen „Kreditkonditionenspreizung“ 35 führen. Kunden werden daher noch intensiver versuchen, ihre eigene Bonität zu verbessern und gleichzeitig jenen Kreditgeber zu finden, der das für sie beste Rating in Kombination mit guten Konditionen bietet.
1.1.4.6. Auswirkungen der Überprüfung durch die Aufsicht
Die Überprüfung durch die Aufsicht soll zum einen sicherstellen, dass Kreditgeber über einen den neuen Eigenkapitalvoraussetzungen nach Basel II entsprechenden Anteil an Eigenkapital zur Deckung von Risiko verfügen. Zum anderen soll sie Banken und Finanzdienstleister anspornen, modernere - im Sinne von genaueren - Risikomanagementverfahren und -messmethoden für die Steuerung und Überwachung ihrer Risiken neu zu entwickeln und anzuwenden. Die vorrangige Zielsetzung dieser Maßnahme beinhaltet nicht nur die Vermeidung bewusst eingegangener, aber nicht ausreichend abgesicherter Risiken, sondern auch die Aufdeckung nicht bewusst eingegangener Risiken durch die Aufsicht. Dadurch sind Banken bestrebt, die Entwicklung ihrer vorhandenen Risikomessverfahren neu zu überdenken und weiter zu entwickeln, die auch das ökonomische Risiko in die Kalkulation mit einbeziehen. 36
Eine Kontrolle durch die Aufsicht soll Kreditnehmern garantieren, dass zur Beurteilung ihrer Bonität alle Anstrengungen seitens des Kreditgebers unternommen werden, um die Einschätzung nach möglichst objektiven Kriterien durchzuführen. Dennoch kann es zu unterschiedlichen Bonitätseinschätzungen unter den einzelnen Finanzdienstleistern kommen. Trotzdem ändert es nichts an der Tatsache, dass dadurch versucht wird, das Rating möglichst einheitlich und korrekt zu bestimmen.
33 vgl. Amann (2001), S. 2
34 Hellwig, S. 21
35 Hellwig, S. 21
36 vgl. BCBS Konsultationspapier, Jänner 2001
27
1.1.4.7. Auswirkungen auf Ratingagenturen
Ratingagenturen werden durch die Einführung von Basel II zunehmend an Bedeutung gewinnen, weil bei der Kreditvergabe nach Basel II eine genauere Beurteilung der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditbeantragenden in die Entscheidung mit einbezogen werden muss. Um als External Credit Assessment Institution (ECAI) anerkannt zu werden, bedarf es der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 37 Der Vorteil der Ergebnisse solcher bereits etablierter Ratingagenturen, von denen die bedeutendsten Standard & Poor’s (S&P) oder Moody’s sind (sie haben praktisch eine Monopolstellung in ihrer Branche), besteht darin, dass sie unter anderen Variablen auch die „…Stärke der Branche, die Wettbewerbsposition sowie das Management und die Strategie der Unternehmen“ 38 in ihre Kalkulation mit einbeziehen. Durch eine umfassendere Analyse versucht man zu verhindern, dass die Kreditwürdigkeit von Unternehmen alleine an der Insolvenzprognose gemessen wird.
Global gesehen spielen die österreichischen Bonitätsbeurteilungs-Institute (Austrian Business Rating Agentur, CCM Management …) nur eine sehr unbedeutende Rolle im internationalen Finanzsektor. Sie könnten aber durch die Einführung von Basel II zunehmend an Bedeutung gewinnen, weil es sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen nicht rentieren wird, ein eigenes, durch die Aufsicht genehmigungspflichtiges, anerkanntes Ratingsystem zu implementieren. Der Kostenaufwand für ein derartiges System würde in einem überproportionalen Verhältnis zum Nutzen stehen.
1.1.4.8. Auswirkungen auf Klein- und Mittelbetriebe
Die europäische Unternehmensstruktur ist vor allem durch die hohe Anzahl an Klein- und Mittelbetrieben gekennzeichnet. Vor allem große Unternehmen mit guter Bonität werden von den neuen Bestimmungen von Basel II profitieren. Um jedoch die möglichen negativen Auswirkungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zu minimieren, wurden die Rahmenbedingungen von Basel II überarbeitet. Sie sollen vor allem sicherstellen, dass die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben auch in Zukunft nicht gefährdet wird und weiterhin ein fairer Wettbewerb auf den regionalen, nationalen, internationalen wie auch auf globalen Märkten gesichert ist. 39 Weiters soll dadurch ein starker Anstieg der Kreditkosten für den Mittelstand auf Grund der neuen
Eigenkapitalvorschriftsberechnung vermieden werden. 40
1.1.5. Abschließende Bemerkungen
Die tatsächlichen Auswirkungen von Basel II werden derzeit breit diskutiert - nicht nur innerhalb der Unternehmen, Privatkunden und der Banken, sondern auch innerhalb der mit der Implementierung von Basel II beauftragten Institutionen. Vorrangiges Ziel von Basel II ist es, die Stabilität der
37 vgl. Wagenhofer (2000), 286f.
38 Wagenhofer (2000), 286f.
39 vgl. o.V. (BMF, 2004), o.S.
40 vgl. Hadziavdagic (2003), 72
28
Finanzmärkte zu verbessern und „[…] Anreize […] für effizientere Risikomanagementsysteme und wirksame Systeme interner Kontrollen […]“ 41 zu schaffen.
41 McDonough (2002), o.S.
29
1.2. RATING
Im nachfolgenden Kapitel wird das Hauptaugenmerk auf das Thema Rating gelegt. Nach einer kurzen Einführung und Einbettung des Begriffes „Rating“ erfolgen eine Begriffdefinition und eine Begründung, warum die Durchführung eines Ratings zukünftig immer unerlässlicher werden wird. Anschließend wird im Speziellen auf die Ratingsysteme bei Basel II eingegangen, um danach dessen Vor- und Nachteile sowie dessen Verwendung zu erläutern. Abschließend folgen noch kurz einige Aspekte zur Einbettung des internen Ratings in das Risikomanagement der Banken sowie die Darstellung der Chancen für die Unternehmen und der Anforderungen an den Ratingprozess.
1.2.1. Einführung und Begriffdefinition
Besonders in Hinblick auf die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Reform der Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Rating unerlässlich geworden. Zukünftig soll sich die Höhe der Eigenkapitalunterlegung von Banken an der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers orientieren. Mittels Analysen sowohl quantitativer als auch qualitativer Faktoren eines Unternehmens wird es Aufgabe des Ratingprozesses sein, die Bonität des jeweiligen Schuldners zu ermitteln.
Kreditnehmer werden in größerem Maß auf die Pflege der für ein positives Rating erforderlichen Unternehmensdaten zu achten haben, um sowohl bestehende Kredite zu den gegebenen Kreditkonditionen aufrechterhalten zu können, als auch hinsichtlich der Vergabe neuer Kreditarrangements. Faktoren wie Zeitnähe, Aussagfähigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit sind für ein gutes Berichtswesen nicht nur gegenüber Banken, sondern auch für einen Unternehmer selbst von großer Bedeutung. Anstehende Ratings sind somit auch einem Kreditnehmer selbst dienlich, denn aus der Pflege und Formalisierung der eigenen Daten resultiert eine Transparenz, von der auch Finanz- und Liquiditätsplanung enorm profitieren können. 42
Mit „Rating“ ist die Beurteilung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Fähigkeit eines Kreditnehmers gemeint, seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Abgeleitet wird der Begriff „Rating“ aus dem Englischen „to rate“, welcher mit „bewerten“ übersetzt wird. Die Bank oder eine Ratingagentur machen eine Bestandsaufnahme der Gesamtsituation eines Unternehmens und die Bonität eines Unternehmens wird sozusagen offen gelegt. Resultat des Ratingprozesses ist eine Art Gutachten über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Um ermitteln zu können, in welchem Maß ein Unternehmen in der Lage ist, der vollständigen und termingerechten Tilgung seiner Schulden nachzukommen, führt die Bank Analysen sowohl quantitativer als auch qualitativer Faktoren durch. 43
Die von den Banken ermittelten Daten werden in verschiedene Klassifizierungen (Ratingklassen, Ratingstufen) eingeteilt, die durch Zahlen oder Buchstaben gekennzeichnet sind. Aus der Ratingstufe
42 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), o.S.
43 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), o.S.
30
können das Ausmaß möglicher Forderungsausfälle abgeleitet und die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die ermittelte Ratingstufe spiegelt somit die Wahrscheinlichkeit wider, mit der das Unternehmen seinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommen kann. 44
In den letzten Jahren war das Kreditgeschäft der Banken erheblichen Veränderungen unterworfen. Kreditausfälle nahmen hinsichtlich Häufigkeit und Verlusthöhe deutlich zu, was zu höherem Wertberichtigungsbedarf bei den Banken führte. Zudem verstärkte sich auf Grund der Globalisierung und Harmonisierung in Europa der Wettbewerb. Das Kreditgeschäft der Banken ist durch diese Entwicklungen höheren Risiken bei gleichzeitig geringeren Renditen ausgesetzt. Die Verwendung von Ratings stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt hin zu einer systematischen Ermittlung und Bewertung von Kreditrisiken dar. Ratings sollen helfen, Informations-Asymmetrien zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern zu reduzieren und im Zuge dessen eine Vorauswahl und Beurteilung von Kreditentscheidungen erleichtern. Die asymmetrische Informationsverteilung beruht auf einem Informationsdefizit der Kreditgeber und resultiert aus dem unterschiedlichen Kenntnisstand zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer. Ratings sollen die Transparenz erhöhen und somit die Transaktionskosten der Finanzierung senken. 45
1.2.2. Ratingsysteme bei Basel II
Rating spielt für die Systeme, die im Zuge von Basel II zu Erfassung, Bewertung und Management von Kreditrisiken entwickelt werden, die zentrale Rolle. Auf Grund dessen sieht Basel II vor, dass jede Bank einen der drei nachfolgenden Ansätze zum Rating an Stelle ihrer bisherigen Systeme und Instrumente zum Risikomanagement verwenden muss. Die Ratingansätze lassen sich in den Standardansatz, welcher auf externen Ratings basiert, und den Internal Rating Based Approach, IRB, der auf bankeninternen Verfahren basiert, gliedern. Beim IRB-Ansatz wird weiters noch zwischen einem Basisverfahren (Foundation Approach) und einem fortschrittlichen Verfahren (Advanced Approach) unterschieden. 46
Quelle: vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 10
44 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S. 28f
45 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 20f
46 Vgl. Bruchner/Hammerschmied (2003), S. 88-99
31
1.2.2.1. Externes Rating
Externe Ratings werden nicht intern durch die Banken, sondern von externen Ratingagenturen durchgeführt. Ratingagenturen sind unabhängige, private Institutionen, die Finanztitel oder deren Emittenten, zunehmend aber auch immer mehr Unternehmen hinsichtlich ihrer Bonität beurteilen. Zweifelsohne zählen Standard & Poor’s, Fitch IBCA und Moody’s zu den international anerkannten und renommierten Ratingagenturen. 47
Beim externen Rating wendet sich das Unternehmen selbst an eine Ratingagentur und schließt mit dieser einen Vertrag.
Positiver Aspekt bei einem externen Rating ist, dass es den Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht, es planungs- und zukunftsorientiert ausgerichtet ist und dass die finanzielle Flexibilität des Unternehmens verbessert wird. Weiters wird das Rating international bekannt gemacht, womit ein möglicher Werbeeffekt sowohl für die Ratingagentur als auch für das zu ratende Unternehmen nicht wegzudenken ist. Durch die Unabhängigkeit der Ratingagentur ist die Sichtweise eines neutralen Dritten gegeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einem externen Rating eine individuelle Einzelanfertigung für jedes Unternehmen erstellt wird. 48
Auf Grund der hohen Kosten - neben den externen Kosten, wie Gebühren für die Agentur und gegebenenfalls für einen Berater, fallen auch interne Kosten beispielsweise für die Vorbereitung und Bereitstellung von Unterlagen oder/und Mitarbeitern an - eignen sich externe Ratings jedoch vornehmlich für international agierende Großunternehmen und Konzerne oder bei Kapitalmarkttransaktionen. 49
1.2.2.1.1. Ratingsymbole der Ratingagenturen
Um den Kreditgebern und Investoren eine neutrale Einschätzung der Bonität des Unternehmens zu erlauben, bestehen Ratingsymbole externer Agenturen fast immer aus einheitlichen Buchstaben-und Zahlenkombinationen. Die nachfolgende Grafik enthält eine Übersicht über die Verwendung der Ratingsymbole der drei international anerkannten Ratingagenturen Standard & Poor’s, Fitch IBCA und Moody’s, wobei die Symbole der oberen vier Stufen gute bis genügende Bonitäten widerspiegeln, die unteren Stufen Kapitalgeber hingegen zur Vorsicht veranlassen. 50
47 Vgl. Kremin-Buch/Unger/Walz (2002), S. 100
48 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 18
49 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S.28
50 Vgl. Müller/Kesting/Rau (2003), S. 30-33
32
Quelle: Müller/Kesting/Rau (2003), S. 32
1.2.2.1.2. Standardansatz
Der Standardansatz, bei welchem das Risikogewicht einer Forderung nach dem externen Rating des Kreditnehmers ermittelt wird, basiert auf dem alten Eigenkapitalakkord von 1988. Das Produkt von ausstehendem Kreditbetrag und Risikogewicht ergibt die anzusetzenden risikogewichteten Aktiva. Die Risikogewichte hängen von den Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen ab. 51
Beim Standardansatz werden die außerbilanziellen Positionen sowie sämtliche Aktiva einer Bank in fünf Risikoklassen eingeteilt, die die Risikogewichte 0%, 20%, 50%, 100% und 150% erhalten. Wird das Risiko mit 100% gewichtet, geht der zugrunde liegende Kredit mit seinem vollen Wert in die Berechnung der risikogewichteten Aktiva ein und ist somit mit 8% Eigenkapital zu unterlegen. Nur 1,6% an Eigenkapital sind zu unterlegen, wenn das Risikogewicht 20% beträgt. Dies resultiert aus der Berechnung 20% von 8% ergibt 1,6%. Das Standard-Risikogewicht von mindestens 100% ist für
51 Vgl. Baxmann (2001), S. 48
33
Kredite an Unternehmen ohne externes Rating zu unterlegen. Untenstehende Tabelle zeigt die Eigenkapitalunterlegung nach Basel II für Unternehmen mit externem Rating. 52
Quelle: Hundt, Neitz, Grabau (2003), S. 11
1.2.2.2. Internes Rating
Die aufsichtliche Anerkennung interner Ratingsysteme ist die zentrale Neuerung von Basel II. Grundgedanke des internen Ratingansatzes ist, dass die Banken zur Berechnung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals ihre eigenen Ratingsysteme verwenden können. Somit wird den Banken ermöglicht, selbst geschätzte Risikokomponenten zur Ermittlung der Risikogewichte zu verwenden. 53
Die Bank erstellt folglich bei einem internen Rating im Zusammenhang mit jeder Kreditvergabe ein Rating, wobei weder Unternehmensgröße noch Kreditvolumen eine Rolle spielen. Das interne Bankenrating ist die Beurteilungsgrundlage für die Kreditentscheidung und die Ermittlung von Kreditmargen. 54
Den Banken werden nur Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von internen Ratings von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vorgegeben. Innerhalb dieser Vorgaben sind die einzelnen Kreditinstitute bzw. Bankengruppen flexibel und können ihre Ratingverfahren und Ratingskalen individuell festlegen. 55 Nach dem Entwurf der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung müssen die Kreditinstitute eine Ratingskala mit mindestens sechs bis neun kreditnehmerbezogenen Risikoklassen für nicht notleidende/zweifelhafte Kredite und mit mindestens zwei Risikoklassen für notleidende/zweifelhafte Kredite besitzen. 56 Die Kosten für ein bankinternes Rating sind in den Kreditbearbeitungskosten und Zinsen bereits inkludiert. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Banken durch ihre meist langjährigen Geschäftsbeziehungen einen Informationsvorteil gegenüber externer Ratingagenturen haben. 57
Das interne Rating ist stark standardisiert und bilanz- bzw. vergangenheitsorientiert. Es hat zudem keine öffentliche Wirkung und ist durch die hohe Anzahl an Kunden zu einem Massenprodukt geworden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass durch die unterschiedlichen Ratingverfahren der
52 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 10f
53 Vgl. Baxmann (2001), S. 50
54 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 17
55 Vgl. Müller/Kesting/Rau (2003), S. 25-27
56 Vgl. Bruckner/Hammerschmied (2003), S. 65
57 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 18
34
Banken die Ergebnisse nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Aus Wettbewerbsgründen dürfen die Kreditvergaberegeln der Banken kaum öffentlich gemacht werden. Der Kunde erfährt vom Ratingprozess lediglich die Gesamtnote und erhält somit keine wichtigen Zusatzinformationen über etwaige Schwachstellen in seinem Unternehmen. 58
1.2.2.2.1. IRB - Ansatz
Der Internal-Rating-Based-Ansatz, kurz IRB-Ansatz, lässt sich wiederum in einen Basisansatz, Foundation-IRB-Ansatz, und in einen Fortgeschrittenen Ansatz, Advanced-IRB-Ansatz, gliedern.
Die Höhe der Risikogewichte im internen Ratingansatz soll nach den Baseler Vorschlägen von insgesamt vier Risikokomponenten abhängen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD = probability of default) ist mit Sicherheit die wichtigste Risikokomponente. Sie gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass ein Unternehmen innerhalb des nächsten Jahres im Sinne bestimmter Kriterien ausfällt. Der Baseler Ausschuss sieht als Ausfallskriterien unter anderem einen Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen oder die Bildung einer Einzelwertberichtigung auf das Kreditengagement vor. 59
Die Höhe des tatsächlichen Verlustes bei einem Ausfall eines Kreditnehmers ist weiters von drei zusätzlichen Größen abhängig, nämlich von der Verlustintensität, der Höhe der ausstehenden Forderung und der Laufzeit des Kredits.
Die Verlustintensität (LGD = Loss given Default) bezeichnet den erwarteten, tatsächlich eintretenden Verlust im Fall eines Ausfalls des Kreditnehmers. Der tatsächlich eintretende Verlust ist in erster Linie von der Besicherung des Kredits abhängig.
Eine weitere Risikokomponente, die Höhe der ausstehenden Forderungen im Fall eines Ausfalls des Kreditnehmers (EAD = Exposure at Default), bestimmt die Eigenkapitalanforderung für einen Kredit mit und ist vor allem für Kredite von Bedeutung, bei denen der Kunde über die Höhe des Kredites in beschränktem Maß selbst entscheiden kann.
Die Laufzeit des Kredites (M = Maturity) betrachtet Basel als die vierte Risikokomponente. 60
Beim Foundation-IRB-Ansatz wird das Risikogewicht einer Forderung nach dem internen Rating des Kreditnehmers ermittelt. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) wird von den Banken selbst geschätzt, während für alle übrigen Risikoparameter (LGD, EAD, M) pauschale Vorgaben der Bankenaufsicht herangezogen werden sollen. 61 Bei dem Foundation-IRB-Ansatz werden sechs verschiedene
58 Vgl. Müller/Kesting/Rau (2003), S. 27
59 Vgl. Baxmann (2001), S. 50
60 Vgl. Baxmann (2001), S. 50f
61 Vgl. Kremin-Buch/Unger/Walz (2002), S.97
35
Risikoklassen unterschieden: Kredite an Staaten, an Unternehmen, an Privatkunden, an Banken, Bankbeteiligungen und Projektfinanzierungen. Dieser Ansatz wird von Basel als eine Art Zwischenschritt auf dem Weg zum fortgeschrittenen Ansatz gesehen. 62
Die Bank soll beim Advanced-IRB-Ansatz nicht nur die Ausfallwahrscheinlichkeit, sondern auch die Verlustquote (LGD), die ausstehenden Forderungen im Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und die Restlaufzeit der Forderungen (M) prognostizieren. Bei diesem Ansatz bestehen einerseits bessere Anrechnungsmöglichkeiten von Sicherheiten, andererseits sind vor allem die hohe Komplexität und die erweiterten Offenlegungspflichten entscheidende Nachteile dieses Verfahrens. 63
Hat sich eine Bank für die Anwendung des IRB-Ansatzes entschieden, führt dies dazu, dass dieser Ansatz stets anzuwenden ist. Die Bank darf sich dann nicht auf das Urteil externer Ratingagenturen oder anderer Banken verlassen. Im Weiteren müssen Kreditinstitute ihre Bewertungsverfahren offen legen, Bewertungsergebnisse vergleichbar machen und ihre Verfahren von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen lassen. 64
Nachstehende Abbildung verdeutlicht zusammenfassend die Unterschiede der verschiedenen Ansätze und spiegelt die Risikokomponenten und ihre Bestimmung speziell im IRB-Ansatz wider.
Quelle: Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 13
1.2.2.2.2. Internes Rating als Risikomanagement der Kreditinstitute
„[…] Ein modernes Risikomanagement ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung […].“ 65
62 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 11f
63 Vgl. Kremin-Buch/Unger/Walz (2002), S.97
64 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S. 12
65 Url (2003), S. 64
36
Ein Kreditinstitut muss über geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken verfügen. Eine ganzheitliche Beurteilung aller Kreditnehmer kann nur durch eine einheitlich durchgeführte, objektivierte Bewertung gewährleistet werden. Aufgabe der Kreditinstitute ist die Risikobeurteilung der Kreditnehmer und die Erstellung eines dementsprechend strukturiert dargestellten Kreditportfolios. Ziel ist es, aus den im Ratingprozess gewonnenen Aussagen eine einheitliche Beurteilung der Kreditkunden und ihrer Risiken zu ermöglichen. Folglich werden Banken den „gut gerateten“ Unternehmen Vorteile einräumen und hingegen bei „schlechter gerateten“ Unternehmen schlechtere Kreditkonditionen gewähren, um das größere Risiko zu kompensieren. 66
Bei einem guten Ratingurteil ist somit eine geringere Eigenkapitalunterlegung notwendig. Des Weiteren bedeutet ein positives Rating für den Kunden geringere Zinsen und bessere Kreditkonditionen. Ein schlechtes Ratingurteil hingegen führt zu höherer Eigenkapitalunterlegung, ist teurer und reduziert die Kapitalverzinsung. Unternehmer werden mit höheren Zinsen belastet und die Kreditkonditionen verschlechtern sich.
1.2.2.3. Elemente des Ratings
Die Hauptaufgabe des Ratingprozesses besteht in der Gewinnung von Transparenz über die Risiken eines Kreditengagements. Im Kern beinhaltet das Rating die Kriterien der traditionellen Kreditprüfung mit ihren Bereichen Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditfähigkeitsprüfung. Daneben versuchen die Banken, eine zukunftsorientierte, dynamische Unternehmensbeurteilung anzutreffen, die die zukünftige Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens zu erfassen versucht. Banken werden sich zukünftig im Besonderen mit der Bonität eines Kunden, mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens auseinanderzusetzen haben. Da die Kreditsicherheiten in ein Ratingergebnis nicht mit einfließen, erfordert eine Risikoeinschätzung daher eine Analyse und Klassifizierung der Kreditengagements einerseits nach der Unternehmensbonität (Rating) und andererseits nach den Kreditsicherheiten (Sicherheitenbewertung). 67
Die Beurteilungskriterien der Rating-Analyse lassen sich in drei Bereiche gliedern, nämlich in das Länderrisiko, das Branchenrisiko und das Unternehmerrisiko.
Das Länderrisiko umfasst die Analyse des Herkunftslandes sowie die Prüfung rechtlicher globaler und nationaler Rahmenbedingungen. Im Zuge des Branchenrisikos werden globale und nationale Wettbewerbstrends untersucht sowie Branchenanalysen durchgeführt. Das Unternehmerrisiko umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen des zu ratenden Unternehmens. 68
Das Herzstück der quantitative Kriterien, auch „Hard-Facts“ genannt, bildet die Analyse der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechung, wodurch das zukünftige Insolvenzrisiko eines Unternehmens prognostiziert werden soll. Weitere Bereiche der quantitativen Kriterien bilden die
66 Vgl. Bruckner/Hammerschmied (2003), S. 51
67 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S. 37
68 Vgl. Hundt/Neitz/Grabau (2003), S.20
37
Kontendatenanalyse, wo insbesondere das Zahlungsverhalten der Kreditkunden überprüft wird, und die Planungsrechnungen, welche eine wichtige zukunftsgerichtete Informationsquelle bezüglich Umsatz-, Investitions- und Finanzplanung darstellen.
Die qualitativen Faktoren befassen sich mit den individuellen Stärken und Schwächen eines Unternehmens, die sich zunächst nur schwer in Zahlen ausdrücken lassen. Zu diesen so genannten „Soft-Facts“ zählen qualitative Merkmale, wie beispielsweise Managementfähigkeiten, -strategien, und Kunden- und Lieferantenbeziehungen. 69
1.2.3. Chancen und Nutzen für den Unternehmer
Rating sollte von den Unternehmen nicht als Bedrohung, sondern als Chance gesehen werden. Aus dem Ratingergebnis lassen sich Risiken und betriebliche Schwachstellen sowie Verlustquellen ableiten, die für den Unternehmer als Ausgangspunkte für Verbesserungsmaßnahmen dienlich sein können, um in Zukunft konkurrenzfähiger und krisensicherer am Markt auftreten zu können. Das Ratingergebnis kann das betriebliche Controlling unterstützen und als Instrument der Unternehmensführung genutzt werden. Das Rating verschafft dem Unternehmer Klarheit und Transparenz über die betrieblichen Zahlen und bietet wertvolle Informationen zu relevanten Erfolgs-und Risikofaktoren. Das Ratingergebnis bietet die Basis, Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzuleiten, was sich wiederum nicht unwesentlich auf standortpolitische Entscheidungen auswirken könnte. Regelmäßig durchgeführte Bewertungen bieten letztendlich die Chance zu einer kontinuierlichen, qualitativen Weiterentwicklung und damit zu einer Absicherung des langfristigen Erfolges und vereinfachen die Ausgangslage bei Verhandlungen mit den Banken über Kreditkonditionen und andere Finanzierungsquellen. 70
1.2.4. Der Ratingdialog - Neue Qualität der Kunde-Bank-Beziehung
Die Ratingerstellung erfordert eine Vielzahl von Kontakten mit den Unternehmern. Die Beziehung zwischen Unternehmer und Kundenbetreuer wird dadurch intensiver und enger und die Qualität dieser Beziehung spiegelt sich in beträchtlichem Ausmaß in der Qualität des Ratingergebnisses wider. 71
Offenheit, Transparenz und Vertrauen sowohl auf Seite des Kunden als auch auf Seite des Betreuers sind für einen erfolgreichen Ratingdialog unabdingbare Voraussetzungen. Ein Nutzen für alle Beteiligten entsteht nur, wenn Unternehmer und Firmenkundenbetreuer offen miteinander kommunizieren und an die Stelle einer zurückhaltenden Informationspolitik ein offenes Informationsverhalten tritt.
69 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S. 38
70 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S. 35
71 Vgl. Schmoll (2003), S. 33
38
Der Unternehmer wird dazu angehalten, die notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten aufzubereiten und bereitzustellen, damit sich die Bank ein aktuelles Gesamtbild über die Unternehmenssituation machen kann. Andererseits ist auch der Kundenbetreuer dazu verpflichtet, seinem Kunden das Ratingverfahren zu erläutern. Im Weiteren sollten die einzelnen Bewertungskriterien für den Unternehmer transparent sein und die festgestellten Stärken und Schwächen des Betriebes in einem offenen Dialog gemeinsam herausgearbeitet werden. 72
Eine langjährige Kundenbeziehung gewinnt insbesondere beim Rating an Wert, allerdings muss eine tragfähige Kundenbeziehung aufgebaut und gepflegt werden. Vertrauen entwickelt sich über längere Zeit durch gegenseitiges Kennenlernen und im Dialog. Die soziale Kompetenz und die Persönlichkeit des Kundenbetreuers spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.
Die Vertrauensbasis ist ein weiteres wichtiges Fundament beim Ratingdialog. Die wichtigsten Anforderungen an einen Kundenbetreuer im Ratingdialog sind zweifelsohne das Beherrschen der Fragetechnik, ohne den Unternehmer in eine Verhörsituation zu bringen, die Gesprächssteuerung und aufmerksames Zuhören. Die Stärken des Unternehmens sollen vom Kundenbetreuer im Besonderen herausgearbeitet und betont werden, aber dem Unternehmer sollen auch die Schwachstellen seines Betriebes vor Augen geführt werden.
Unterschiedliche Standpunkte und gegensätzliche Interessen in der Kunden-Bank-Beziehung führen unabdingbar zu Konflikten. Auch hier liegt die Aufgabe beim Kundenbetreuer, etwaige Spannungsfelder zu verstehen und zu lernen, mit möglichen Konflikten richtig umzugehen. 73
Die Unternehmer stehen im Wesentlichen vor der Aufgabe, auf der Basis klarer strategischer Konzepte interne Controlling- und Steuerungssysteme zu entwickeln und transparent nach außenzur Bank - zu kommunizieren. 74
1.2.5. Resümee
Rating bildet die Grundlage für Kreditentscheidungen und für das bankeninterne Risikomanagement. Es ist ausschlaggebend für die Höhe der Eigenkapitalunterlegung der Banken, beeinflusst dadurch die Höhe der Kreditkosten und dient als Basis für die Kreditkonditionengestaltung. Zukünftig wird der Ratingprozess zu einem wesentlichen Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Banken und Unternehmen werden.
Rating ist für Banken ein wertvolles Instrument des Risikomanagements und der Portefeuillesteuerung. Erfolgreich wird ein Ratingprozess dann sein, wenn man den Anforderungen sowohl der Unternehmen als auch der Kundenbetreuer, und somit den Kreditinstituten, gerecht werden kann.
72 Vgl. Bruckner/Masopust/Schmoll (2003), S. 33
73 Vgl. Schmoll (2003), S. 34-36
74 Vgl. Url (2003), S. 64
39
„[…] Neben betrieblichen Kennziffern, die weiterhin unersetzbar bleiben, gewinnen qualitative Faktoren für die Bonitätsbeurteilung an Bedeutung. Hier geht es insbesondere auch um Zukunftsaspekte: Das Unternehmen kann bis zu einem bestimmten Ausmaß das Rating-Ergebnis -und damit seine Finanzierungskosten - selbst aktiv beeinflussen: Ein gutes Rating bringt aktivere Konditonen […]!“ 75
Nachdem in diesem Kapitel das Hauptaugenmerk auf das Thema Ratingsysteme unter Basel II gelegt wurde, beschäftigt sich das nachfolgende Kapitel mit der allgemeinen Bonitätseinschätzung und den verschieden Ansätzen und Modellen.
75 Url (2003), S. 64
40
1.3. Klassische Bonitätsbeurteilung
Neben einigen Definitionen von „Bonität“ wird in diesem Kapitel die Einordnung des Begriffs Kreditwürdigkeit in weitere vorhandene Risikoarten vorgenommen. Danach werden die Phasen der Bonitätsprüfung erörtert, gefolgt von einem kurzen Vergleich des Kreditrisikomanagements zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu guter Letzt werden einige
Bonitätssteuerungsmaßnahmen sowie Bonitätsbeurteilungsinstrumente aufgezeigt und auf mögliche Zukunftsaussichten eingegangen.
1.3.1. Das Bonitätsrisiko
1.3.1.1. Definitionen: Bonität
„Die Bonität, auch Kreditwürdigkeit genannt, ist die Fähigkeit eines Kreditnehmers, Kreditverpflichtungen vertragsgemäß zu erfüllen. Von der Einschätzung der Bonität eines Kreditwerbers durch die Bank sind die Kreditgewährung selbst, die Höhe und die Konditionen eines Kredits abhängig“. 76
„Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen und juristischen Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, umso einfacher ist es für die Person, sich einen Kredit zu verschaffen.“ 77
„Dieses Risiko besteht darin, dass der Emittent (= Schuldner) seinen Verpflichtungen (z.B. durch Zahlungsunfähigkeit) nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Das so genannte Rating (= Bonitätsbeurteilung eines Emittenten durch eine unabhängige Ratingagentur) gibt Hinweise zur Bonität eines Schuldners. Die Beurteilung AAA bedeutet beste Bonität (z.B. Österreichische Bundesanleihen). Je höher das Bonitätsrisiko, desto schlechter das Rating (z.B. B-Rating oder C-Rating).“ 78
Das Bonitätsrisiko ist ein so genanntes Gläubigerrisiko. Es handelt sich dabei um eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit, diese wird sowohl gegenwärtig als auch zukünftig gesehen, sowie der Zahlungswilligkeit des Schuldners. 79
76 siehe Palleschitz (2001), S. 250
77 siehe o. V. (Net-Lexikon, 2004), o. S.
78 siehe o. V. (Bank-AG, 2004), o. S.
79 vgl. Büschgen (1999), S. 243
41
1.3.1.2. Begriffseinordnung: Bonitätsrisiko
1.3.1.2.1. Betrachtungsweise im Zusammenhang mit inländischen Kunden
Das Bankgeschäft ist mit einer Vielzahl von eintretenden Risiken betroffen. Das Bonitätsrisiko ist dabei wie folgt in dieses Risikobündel einzuordnen:
Abb. 4: Einordnung des Bonitätsrisikos
Quelle: siehe Bruckner, 2001, Vgl. Abbildung S. 71
Aus dieser Grafik geht hervor, dass sich das Bonitätsrisiko aus dem Verlustrisiko (= der Kredit kann nicht mehr ganz oder gar nicht zurückbezahlt werden) und dem Liquiditätsrisiko (= Raten oder Zinsen können nicht zum vereinbarten Termin rückbezahlt werden) zusammensetzt. 80
Noch genauer betrachtet inkludiert das Bonitätsrisiko das Terminrisiko (= der Schuldner zahlt seine Verbindlichkeiten nicht zeitgerecht) und das Ausfallsrisiko (= Zinsen und Rückzahlungsleistungen werden nur teilweise oder gar nicht zurückbezahlt). 81
Das Besicherungsrisiko kommt dann zum Tragen, wenn die zur Verfügung gestellten Sicherheiten an Wert verlieren. Durch das Zinsänderungsrisiko kann es zu Zinsverlusten und beim Geldwertrisiko zu einer Geldentwertung kommen. Das Währungsrisiko ist dann für Banken von Nachteil, wenn der Fremdwährungskurs bei Auslandskrediten sinkt. 82
1.3.1.2.2. Betrachtungsweise im Zusammenhang mit ausländischen Kunden
Wie auch schon zuvor im Inlandsgeschäft aufgezeigt, hat die Bank auch im Kontakt mit ausländischen Kunden eine Vielzahl von Risiken zu beachten bzw. muss diese versuchen, potentielle Risiken zu
80 vgl. Palleschitz (2001), S. 250
81 vgl. Grof (2002), S. 23
82 vgl. Palleschitz (2001), S. 251
Arbeit zitieren:
Christoph Heger, 2004, Erstellung eines Ratingleitfadens für die Energiebranche unter besonderer Berücksichtigung qualitativer Bonitätsmerkmale im Hinblick auf Basel II, München, GRIN Verlag GmbH
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