ABSTRACT II
ABSTRACT (deutsch):
Funktionierende soziopolitische Ordnungen – oft als „strong states – starke Staaten“ bezeichnet – finden sich hauptsächlich – so die gängigen Aussagen der Modernisierungstheorie – in den Industrie- staaten der westlichen Welt. Liberaldemokratische „strong states“ erscheinen nach dem Niedergang des Sozialismus zwar nicht als einzige Ordnungsform, jedoch als effektivste – im Sinne wirtschaftli- cher, politischer aber auch menschenrechtlicher Maximen – und damit implizit auch als einzig legi- time. Diese Sichtweise wird durch das oft wahrnehmbare Chaos und durch anarchische Tendenzen gestützt, in welche viele „alternative Ordnungsformen“ der südlichen Hemisphäre abzustürzen schei- nen, die durch Parastaatlichkeit und erodierte Gewaltmonopole gekennzeichnet sind. Es handelt sich dabei meist um „unfertige“ oder „schwache“ Staaten, die lediglich über partielle Staatlichkeit verfü- gen, oftmals in traditionalen Strukturen gefangen sind und durch deren „vormoderne Natur“ weder an „moderne“ Leistungskriterien der „strong states“ noch an deren normative Legitimität herankom- men. Anhand der „alternativen“ Ordnungsformen in Angola und Kolumbien lässt sich nachweisen, dass deren prekäre konfliktgezeichnete Situation keineswegs Ausdruck einer irrationalen Barbarei ist, die man dem besonderen „vormodernen“ Charakter von Staatlichkeit der einzelnen Akteure anschul- den kann. Vielmehr koexistieren in beiden Fällen alternative, traditionale oder regionalistische Ord- nungsformen zusammen mit dem, was man als „kriegsökonomische Reproduktion“ bezeichnen kann: nur durch die Einbindung in weltweit vernetzte, schattenökonomische Netzwerke gelang es den jeweiligen Kriegsakteuren in Kolumbien und Angola, sich zu finanzieren und dem Krieg den Charakter eines „low-intensity-conflicts“ zu geben. Dies alles wiederum ist Ausdruck einer zutiefst rationalen Profitmaximierungslogik wesentlicher Akteure, die sich in einem extralegalen Raum so- wohl patrimonialer als auch gewaltbasierter Regulative bedient. Eine wichtige Prerequisite dafür ist die Schwäche des Staates, die der Stärke parastaatlicher Akteure korrespondiert und deren Reproduk- tion vereinfacht. Die Beschäftigung mit den parastaatlichen Gruppierungen in Angola und Kolum- bien macht überdies deutlich, wie diese schattenökonomischen Agenden im Zeitverlauf andere Moti- vationsfaktoren zunehmend überlagerten, deren Kriege weniger Kriege um Ideologien oder soziale Deprivation, sondern zunehmend um Öl, Diamanten und Drogen gefochten wurden. Diese Ent- wicklung führte im Falle der angolanischen UNITA zu einer Hybridisierung der inneren Ordnung, die schliesslich in deren Zerfall mündete, im Falle der kolumbianischen Bürgerkriegsakteure jedoch eher zu einer Verbesserung der „Nettoposition“ aufgrund von Dezentralisierung und der extrem ho- hen Lukrativität des Drogenhandels.
Alternative patrimoniale Ordnungsformen sind zwar in der Lage, bei einem Mindestmass an empiri- scher Staatlichkeit Frieden – meist im negativen Sinne – zu gewährleisten, allerdings nur dann, wenn die einzelnen Akteure nicht den Verlockungen jener globalisierten Vermarktungsmöglichkeiten aus- gesetzt sind, die die rentenbasierte und unproduktive Alimentation derselben ermöglichen. Diese problematische Konstellation lässt sich indes im Rahmen der Entwicklungspolitik nur auflösen, wenn man Ursachen genügend differenziert und Konsequenzen auslotet. Der Plan Colombia kann dabei als Beispiel einer einseitig interessegeleiteten, militaristisch ausgerichteten Politik dienen, die in Verken- nung der tatsächlichen Konfliktursachen gerade zur Intensivierung des Konfliktes beiträgt anstatt diesen zu mindern.
ABSTRACT (english):
Well functioning sociopolitical orders – commonly referred to as „strong states“ – are – according to modernization theory – mainly located in the western industrialized countries. Particularly after real existing socialism had perished as organizational alternative – liberal-democratic societies did indeed
ABSTRACT III
not appear as the only, but rather the most effective form of organization – in political, economic as well as ethical terms – and thus the most legitimate. This particular perspective is further strengthe- ned by the evident chaos and the frequent anarchical tendencies into which many of the states of the southern hemisphere, which are coined by parastate structures and flawed monopolies of power, seem to drop continuously. These sociopolitical entities are mostly referred to as „unfinished“ or „weak“ states, which are just disposing of partial statehood, which are frequently „trapped“ in their traditional structures. Furthermore by means of their „pre-modern nature“ they are far from equal- ling modern performance-criteria of statehood as well as their respective normative legitimacy. Based on two case-studies about Angola and Colombia it can be shown that their precarious war-like inter- nal situation is not an expression of some „irrational barbarism“ which might be induced by the par- ticular „pre-modern“ conditions and structures inside of them. Rather in both cases there exists a kind of unholy alliance between traditional and patrimonial forms of internal structure on the one hand as well as particular forms of economic reproduction which are commonly referred to as „war- economies“ or „shadow-economies“ on the other: just by means of integration into a worldwide, extra-legal web of transactions the respective groups in Angola and Colombia were enabled to finance their organisations and to contribute to the emergence of low-intensity-conflicts. Therefore it can be considered as a certain „logic of profit maximisation“ pursued by the principal actors who take ad- vantage of extra-legal space as well as patrimonial and violence-based regulatories. A genuine conditi- on for the success of those „extra-legal economies“ ist the weakness of the formal state which cor- responds to the strength of the parastate actors and facilitates their actions. Moreover, dealing with parastate groups in Angola and Colombia furthermore demonstrates how those „economic agendas“ gained preponderance contineously over alternative motivations – wars are not fought due to ideolo- gy or social deprivation and grievance, but rather due to oil, diamonds and drugs. This development caused in Angola a „hybridization“ of the internal social order of the UNITA and with it their decay until Savimbis death, whereas the colombian parastate groups managed to even expand their levels of income and thus their internal stability by decentralisation and the extraordinary lucrativity of drug trade.
It can be concluded that „alternative social orders“ are indeed able to warrant peace by a minimal account of empirical statehood, but only under the condition that the responsible actors might be able to resist the temptations of those globalized opportunities of transaction who allow them to fi- nance themselves by war-driven rents and not by peace-based production. This problematic constel- lation can by means of developmental policy just be overcome by differenciating causes with the pro- per scrutiny. The Plan Colombia thus can be referred to as one example of a one-sided, biased and militaristic approach which contributes to the progress of war instead of mitigating it.
GLIEDERUNG IV
0. EINLEITUNG 1
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN
ORDNUNGEN 9
1.1 ZWEI ORDNUNGSBEGRIFFE 9
1.1.1 Der allgemeine Ordnungsbegriff 9
1.1.2 Der empirische Ordnungsbegriff 11
1.2 PREKÄRE STAATLICHKEIT 16
1.2.1 Der starke Staat 16
1.2.2 Quasistaaten zwischen empirischer und juristischer Staatlichkeit 22
1.3 ANALYSE UND INTERPRETATION QUASI-STAATLICHER ORDNUNGEN 28
1.3.1 Das Konzept von Joel Migdal 28
1.3.2 Zur Internen Struktur von Quasistaaten 35
1.3.2.1 Informalität und Patrimonialismus als Organisationsprinzipien quasistaatlicher
Ordnung 36
1.3.2.1.1 Vom Neopatrimonialismus zum Post-Adjustment-State 38
1.3.2.1.2 Prozesse der Exklusion Kooptation 42
1.3.2.1.3 Ethnische und klassenspezifische Separierung 44
1.3.2.1.4 Korruption 45
1.4 KRIEGSÖKONOMIEN ALS WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATIONSFORM 51
1.4.1 Krieg Rente und Reproduktion 53
1.4.1.1 Von winning-hearts-and minds zur shadow economy 54
1.4.1.2 Schattenökonomien und externe Alimentation 55
1.4.2 Veränderte Akteursbeziehungen 60
1.4.3 Zusammenfassung 62
1.5 ZWISCHENFAZIT 63
GLIEDERUNG V
2. PARASTAATLICHKEIT UND POLITISCHE ÖKONOMIEN DES KRIEGES IN ANGOLA UND
KOLUMBIEN 65
2.1 ZUR HISTORISCHEN KONFLIKTGENESE 68
2.1.1 Angolas Weg zur Parastaatlichkeit 68
2.1.2 Kolumbien Geschichte einer Dreiecksbeziehung 73
2.2 OFFIZIELL UND JURISTISCH VS INOFFZIELL UND EMPIRISCH STAATSFUNKTIONEN UND
QUASISTAATLICHKEIT IM VERGLEICH 78
2.2.1 Partielle Territorialität Angola 79
2.2.1 Partielle Territorialität Kolumbien 82
2.2.2 Soziale Beziehungen Angola 85
2.2.2 Soziale Beziehungen Kolumbien 88
2.2.3 Ressourcenmobilisierung und Ressourcenverwendung - Angola 93
2.2.3 Ressourcenmobilisierung und Ressourcenverwendung - Kolumbien 95
2.2.4 Zwischenfazit 98
2.3 INTERNE STRUKTUR UND ORDNUNG DER PARASTAATLICHEN AKTEURE 101
2.3.1. Die Innere Ordnung der UNITA bis 1990 1991 101
2.3.1.1 Die Rolle traditionaler Akteure 102
2.3.1.2 Die Führungsriege und das Militär 104
2.3.1.3 Exklusion ethnische Separierung und Korruption 105
2.3.2 Zum Vergleich: Gegenwärtige Interne Ordnung und Legitimität bei FARC und AUC 108
2.3.2.1 Die Abwesenheit traditionaler Akteure 109
2.3.2.2 Mafiotisches Beziehungsmanagement und selektives Gemeinwohl 110
2.3.3 UNITA und FARC AUC Divergierende Entwicklungen in den Neunziger Jahren 114
2.3.3.1 Interner Zerfall der UNITA 115
2.4 ÖKONOMIEN DES KRIEGES IN ANGOLA UND KOLUMBIEN 120
2.4.1 Angola: Vom Stellvertreterkrieg zum resource war 122
2.4.1.1 Externe Patronage und politische Renten 123
2.4.1.2 Oil and Diamonds: Grundlagen und Funktionsweise einer Kriegsökonomie 127
a Art der Ressourcen Primärgüter und deren geographische Verteilung 128
b Der Aufbau informeller Vertriebsstrukturen 130
c Ein Kontext der Regulationslosigkeit 133
2.4.1.3 Zwischenfazit 136
GLIEDERUNG VI
2.4.2 Zum Vergleich: die Politische Ökonomie des Krieges in Kolumbien 138
a Die Ressource Kokain und deren geographische Verteilung 141
b Charakter und Struktur informeller Vertriebsstrukturen 142
c Regulation und Regulationslosigkeit 145
2.4.2.1 Zwischenfazit 148
2.5 KRIEGSÖKONOMISCHER KONTEXT UND INTERNE ORDNUNG 151
2.5.1 Hybridisierung und Niedergang der UNITA-Ordnung 151
2.5.2 Die Kontinuität parastaatlicher Ordnungsformen in Kolumbien 155
2.5.3 Zwischenfazit 158
3. SCHLUSSBETRACHTUNGEN 160
LITERATURVERZEICHNIS 167
ANHANG....................................................................................................................................... 173 NA
ABKÜRZUNGEN
ABKÜRZUNGEN
CGSB Coordinación Guerillera Simón Bolívar CONVIVIR Asociasiones Comunitarias de Convivencia Rural (Kooperativen Privater Sicherheitskräfte) DRC Democratic Republic of Congo ELN Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) ELP Ejercito de Liberación Patriotica (Patriotische Befreiungsarmee) ENDIAMA Empresa Nacional de Diamantes de Angola (staatliches Diamantenunternehmen in Angola) FAA ForÇas Armadas Angolanas (Bewaffnete Streitkräfte Angolas) FARC Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (Revolutionäre Bewaffnete Streitkräfte Kolumbiens) FIP Fondo de Inversión para la Paz (Fond zur Wiederherstellung des Friedens) FNLA Frente Nacional de LibertaÇão de Angola (Nationale Front für die Befreiung Angolas) MIRNA Ministério de Recursos Nacionais - Ministry of National Resources (Diamantenministerium der UNITA) MPLA Movimento Popular de LibertaÇão de Angola (Volksbewegung zur Befreiung Angolas) OAU Organization Africa United OPEC Organization of Petrol Exporting Countries SADF South African Defence Force SONANGOL Sociedade Nacional de Combustiveis de Angola (Staatliche Gesellschaft für Brennstoffe in Angola) SWAPO South West African People´s Organisation UNAVEM United Nations Angola Verification Mission UNITA União Nacional de Independencia Total de Angola (Nationale Union für die Unabhängigkeit von Angola) USAID United States Agency for International Development WFP World Food Programme
0. EINLEITUNG 1
0. EINLEITUNG
Der Beginn des bipolaren Zeitalters markierte zugleich den zeitlichen Eckstein für die Dekoloni- sation vieler Staaten, die im Zuge mehrerer Entkolonisierungswellen in die völkerrechtlich verbriefte Unabhängigkeit entlassen wurden. Die formale Unabhängigkeit wurde rechtlich garantiert, genauso wie „the principle of self-determination as an unqualified human right of all colonial people.“ 1 Souveränität wurde im Rahmen der UN-Charta als Hauptausdruck dessen betrachtet, was man als Staatenrecht interpre- tiert und es anderen Teilnehmern der Internationalen Beziehungen verwehrt, sich beispielsweise un- ter Berufung auf „Menschenrechte“ in die inneren Angelegenheiten jener neu entstandenen Natio- nen einzumischen. Dies implizierte jedoch nicht nur „Rechte“, sich um das eigene innere nation- building kümmern zu dürfen, sondern auch „Pflichten“, sich um dieses kümmern zu müssen, notfalls ohne externe Unterstützung.
An vielfältigen Stellen erwies sich nun diese postkoloniale Entwicklung keineswegs als verheis- sungsvoll, sondern vielmehr als ordnungspolitisches Fiasko, da es insbesondere in afrikanischen Staa- ten, aber auch in südostasiatischen und in geringerem Masse in lateinamerikanischen Nationen (ob- gleich schon auf früherer Stufe dekolonisiert) zu Stagnation, Involution und Zerfall von Ordnung kam. Befreiungsbewegungen führten oftmals ihr eigenes Volk von einer Knechtschaft in eine andere, Konkurrenz um Macht, Pfründe und politischen Einfluss liessen durchaus einzuräumende Errungen- schaften der Imperialismuszeit verblassen und mochten den Eindruck nicht verwehren, dass der Fall in Chaos und Anarchie für viele Länder nicht aufzuhalten sei. Von „Afropessimismus“ war allerorts die Rede 2 . Die Hoffnung der Modernisierungstheorie, qua aufholender Entwicklung die einstige a- bendländische Erfolgsstory noch einmal – zeitlich und geographisch versetzt – beschreiten zu kön- nen, schien enttäuscht. Stattdessen machte sich Entwicklungspessimismus und die Feststellung von Anarchie und Chaos, folglich jedweder Abwesenheit von Ordnung breit. 3 Eine koloniale Vergangen- heit, starke ethnonationalistische Tendenzen im Innern: nicht alle „prekären“ Staaten teilen jedoch dieses historische Erbe (obgleich dennoch deren Schicksal), andere existieren teilweise länger als so
1 JACKSON, ROBERT H., Quasi-states: Sovereignty, International Relations, and the Third World. Cambridge: Cambridge University Press 1990, S. 22 2 ERDMANN, GERO, Neopatrimonialismus – Der Übergang zur Demokratie ist nicht gelungen, 2000, http://www.dse.de/zeitschr/ez1001-6.htm 3 Jene These des Rückfalls in vorzivilisierte Zustände wird prophetisch von Robert Kaplan vertreten, der in neomalthusia- nischer Sicht den Rückfall in Anarchie und Chaos aus Bevölkerungsexplosion und Hungersnöten ableitet und jedwede ökonomische Rationalität von Konflikten bestreitet. Vgl. KAPLAN, ROBERT D., The Coming Anarchy –How Scarcity, Crime, Overpopulation, Tribalism and Disease are Rapidly Destroying The Social Fabric of Our Planet, New York, 1994
0. EINLEITUNG 2
manche europäische Nation – das Repertoire an begründenden Variablen muss folglich wesentlich breiter ausfallen.
Im Mittelpunkt des empirischen Teils steht die Betrachtung von Ordnung – und der Wandel derselben in Angola und Kolumbien. Jener südwestafrikanische Staat bietet einen exemplarischen Fall dafür, wie das Ende der kolonialen Abhängigkeit von Portugal 1975 keineswegs ein Ende von Leid und Entbehrung brachte, sondern vielmehr einen jahrzehntelang währenden inneren Bürger- krieg, der offenkundig Millionen Opfer forderte, den Zerfall jeder Form von konventioneller Ord- nung, den Rückfall in Barbarei und anachronistisches Kriegsherrentum – und dies alles unter der Patronage auswärtiger Mächte. Auch Kolumbien hält reichhaltig Anschauungsmaterial für einen Zu- stand dar, in dem Staatlichkeit allenfalls auf dem Papier besteht, im Inneren jedoch auf den ersten Blick kaum zu durchschauende Gewaltstrukturen existieren, der Rekurs auf (scheinbar) irrationale Gewalt als einzige Ausdrucksform gesellschaftlicher Koexistenz besteht. Und obgleich Kolumbien schon 1810 die Unabhängigkeit de jure erlangt hatte, teilt es das Schicksal vieler Staaten im 20. Jahr- hundert, dem Status eines failed state sehr nahe zu kommen.
Beide Fallbeispiele – Angola und Kolumbien – werden uns im Laufe der Betrachtungen, speziell im empirischen Teil der Arbeit weiter begleiten, allerdings unter völlig anderen Interpretationsmus- tern, die sich von der Perzeption zerfallender und kriegszerrütteter Staaten – wie sie viele Jahrzehnte vorherrschte – als „anarchisch“ und „chaotisch“ wesentlich unterscheiden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Darstellung der Spezifika sozialer Ordnungsstrukturen in beiden Fällen. Es wird zuerst darum gehen aufzuzeigen, dass der scheinbare Zerfall von Ordnungen, wie sie vielerorts in den letzten Jahrzehnten aufgetreten ist, keineswegs im Sinne von Kaplan eine Hinwendung zu Unord-
4
nung und „systemischer Entropie“ hat, die alternative Regulierungs- u. Reproduktionsformen hervorgebracht haben und hervorbringen mussten. Das Grundanliegen der Begriffsdiskussion um „alternative Ordnungen“ ist es anlehnend an William Reno 5 , von der Universalität des abendländischen Verständnisses von politischer Herrschaft abzugehen und soziale Entwicklungen in zahlreichen prekären Ordnungen dieser Welt als kontin- gent, kontextbezogen und keineswegs einlinig zu betrachten. An einer zentralen Stelle steht folglich der Begriff der „Ordnung“, konkreter: der sozialen Ordnung eines Gesellschaftssystems 6 . Ordnung
4 KAPLAN (1994; 44 ff)
5 RENO, WILLIAM, Welthandel, Warlords und die Wiedererfindung des Afrikanischen Staates, Welttrends Nr. 14, 1997, S. 8- 30, HTTP://WWW.BPB.DE/FILES/D64RWG.PDF 6 Gesellschaft bzw. gesellschaftliches System soll hier als Synonym zur Totalität von Ordnung gelten, als der Bezugspunkt unsere Betrachtungen. Der Gesellschaftsbegriff wird hier im „weiteren Sinne“ betrachtet, nicht im differenzierteren „en- geren“ Sinne wie bspw. bei Ferdinand Tönnies, der Gesellschaften von Gemeinschaften qua entsprechender Differenzie- rungsmerkmale (Modernität vs. Tradition) unterscheidet.
0. EINLEITUNG 3
kann negativ als die Abwesenheit von Kontingenz, Beliebigkeit und Anarchie, positiv als das Vor- handensein von handlungsregulierenden Strukturen gesehen werden, die zeitlich konstant, formal konsistent sind und über entsprechende Reproduktionsmuster verfügen. Ordnung und die sie konsti- tuierenden Institutionen definieren sich mithin über „[…] Komplexe von Handlungs-Regeln, Handlungs-
7
. Anlehnend an jene einfache Definition von Ord-
Normen oder generalisierten Verhaltenserwartungen […]“ nung sowie an die Begriffstriade von „zeitlicher Konstanz, formaler Struktur und Reproduktion“ soll eine Arbeitsdefinition von „sozialer Ordnung“ 8 aufgestellt werden, die für das Anliegen dieser Arbeit geeignet und auch genügend ist – in der dafür geeignetesten Form: nämlich der einer nominalisti- schen Definition. Schon auf dieser Ebene höchster Abstraktion wird deutlich, dass sich ideale von nicht-idealen Ordnungen unterscheiden können.
Darauffolgend soll die These vom „Rückfall in Anarchie und Chaos“ zurückgewiesen und wie oben schon erwähnt dargestellt werden, dass sich auch in konfliktiven oder kollabierenden Staaten und Sozialsystemen 9 Ordnungen sui generis 10 herausbilden, denen eine spezifische Rationalität inhä-
11
rent ist , die sich durch andere Strukturen einerseits, aber auch Reproduktionslogiken andererseits im Vergleich zu „funktionierenden Staaten“ im Sinne der Demokratien des Westens auszeichnen. Rationales Verhalten hört mit der Erosion von zentralem Gewaltmonopol und dem Auftreten von Gewalt keineswegs auf. Solcherlei Ordnungen bilden „funktionale Äquivalente“ aus, die für die Auf- rechterhaltung von Strukturen und Regelkonstanz verantwortlich sind – diese herauszufinden ist ein weiteres zentrales Anliegen des folgenden Textes. Wie analysiert man konfliktive social orders? Wie verschieben sich die Beziehungen der Akteure zueinander? Welche Rolle nimmt das politische Sys-
7 FUCHS, DIETER, Soziale Integration und politische Institutionen in modernen Gesellschaften, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, FS III 99-203, http://skylla.wz-berlin.de/pdf/1999/iii99-203.pdf, S. 18 8 Der Begriff des „Sozialen“ bzw. der „Sozialen Ordnung“, der hier zur Anwendung kommt, rekurriert auf die Begriffsde- finition von Kirsti Stuvoy und bezeichnet das gesamte System im Sinne eines Konglomerats von politischen Strukturen, wirtschaftlichen Reproduktionsmustern und symbolischen Wertkontexten. Die Verwendung des Begriffs bezieht sich folglich nicht auf engere oder speziellere Definitionen, die bspw. eine Begriffsidentität von „Sozialem System“ und „Re- distributionssphäre“ darstellen. Auch nicht im Sinne einer funktionalistischen Untergliederung (wie bei Talcott Parsons) in personales, soziales und kulturelles System. Vgl. STUVOY, KIRSTI, War Economies and the Social Order of Insurgencies. An Analysis of the Internal Structure of UNITA´s War Economy, Arbeitspapier Nr. 3/2002 der Forschungsstelle Kriege, Rüstung und Entwicklung der Universität Hamburg 9 Zerfallende Staaten, schwache Staaten, kollabierende Staaten: Das Begriffsinventar zur Beschreibung ähnlicher Sachver- halte ist reichhaltig und in der entsprechenden Literatur in verschiedenen Ausprägungen zu finden. In der Tat existieren Systematiken, die weak states von failed states oder collapsed states anhand von diversen Indikatoren unterscheiden. Vgl. diesbezügl.: ROTBERG, ROBERT I., Failed States, Collapsed States, Weak States: Causes and Indicators, http://www.brook.edu/press/books/chapter_1/statefailureandstateweaknessinatimeofterror.pdf, 2003 10 KINGSTON, PAUL/ SPEARS, IAN S., States Within States Incipient Political Entities in the Post-Cold War Era, 2004 11 so z.B. DUFFIELD, MARK, Post-Modern Conflict: Warlords, Post-Adjustment States and Private Protection, in: Civil Wars, Bd.1, 1998, S. 67
0. EINLEITUNG 4
tem ein? Wie organisiert sich die Koexistenz paralleler Machtzentren und Intermediäre 12 ? Welche ökonomischen Reproduktionslogiken treten auf?
Auf der einen Seite geht es darum, analytische Hilfsinstrumente, Modelle und gegebenenfalls I- dealtypen in Anlehnung an Max Weber zu finden, die im Sinne einer komplexitätsreduzierenden Abstraktion von der Realität das Verständnis sozialer Vorgänge und Strukturen erleichtern. In der Tat gibt es etliche Konzepte, die uns Hilfestellung bieten können, und sich dem interessierenden Sachverhalt von verschiedenen Seiten nähern. Robert Jacksons Konzept der „Quasi-Staaten“ soll be- müht werden, um den speziellen Charakter von Ordnungen zu verstehen, die entweder über „juristi- sche Staatlichkeit“, oder aber „empirische Staatlichkeit“ verfügen, jedoch nicht beides gemeinsam. 13 Joel Migdal stellt in seinem Werk vier Kategorien auf, anhand derer man das Funktionieren einer staatlichen Ordnung messen kann. Wenn bspw. als zentrale Kategorie „totale und abschliessende territoriale Kontrolle“ 14 als ein Beispiel aufgeführt wird, so lässt die Erkenntnis territorialer Fragmen- tierung wie in Kolumbien entsprechende Schlüsse in Bezug auf die Qualität staatlicher Ordnungs- ausübung zu. In der Zusammenschau mehrerer solcher Kategorien lässt sich ein hinreichendes Bild des Charakters sozialer Ordnung zeichnen. Dabei wird ersichtlich werden, dass sich diese Ordnungs- kategorien auf substaatlicher Ebene reproduzieren können und in Wettstreit miteinander treten, sich eine Veränderung von zentralisierten zu dezentralisierten Strukturen abzeichnet.
Die internen Beziehungsmuster solcher Strukturen lassen sich anhand eines idealtypischen Kon- zeptes beschreiben, welches für unsere Belange grosse Erklärungsmacht besitzt: Patrimonialismus und die damit erfolgende Definition der Rollen von Eliten 15 . Der Patrimonialismus in dekolonisierten quasistaatlichen Gesellschaften stellt jedoch meist keine Reinform, sondern oftmals eine Hybridform dar, welche durch den Begriff des Neo-patrimonialismus beschrieben wird und sich durch die Ko- existenz konkurrierender und sich gegenseitig interpenetrierender Ordnungslogiken auszeichnet. So finden sich neben prebendalen Beziehungsmustern gleichermassen Elemente rationaler Bürokratie,
12 Die Bezeichnung „Intermediäre“ bezieht sich auf meist parastaatliche Soziale Ordnungen, die neben dem Staatsapparat als solchem bestehen können, sich prototypisch als „insurgent social orders“ manifestieren und zumeist über die Herrschaft über bestimmte Territorin ein zum Staat „paralleles“ Gewaltmonopol anmelden. Solcherlei gestaltete Ordnungen kenn- zeichnen sich durch ein „[…]zerbrechliches Gefüge eher horizontal organisierter parastaatlicher und intermediärer Ein- richtungen und Organisationen […]“ Vgl. TROTHA, TRUTZ VON, Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Vorherrschaft der konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, in: Leviathan, 28 Jg., 2000, S. 253-
279
13 JACKSON (1990) 14 MIGDAL, JOEL S., Strong Societies and Weak States. State-Society Relations and State Capabilities in the Third World, Princeton/New Jersey 1988, S. 4f.
15 Der Elitenbegriff bezieht sich im Grundverständnis dieser Arbeit auf eine funktionale Machtelite, die im Sinne des Patrimonialismus politische und wirtschaftliche Ambitionen in sich vereint, Führungspositionen innerhalb einer sozialen Ordnung einnimmt und sich von dem Gros der Bevölkerung durch aussergewöhnlichen Ressourcenzugriff qua hohen Organisationspotentials auszeichnet.
0. EINLEITUNG 5
die in einem Beziehungsverhältnis zueinanderstehen. Diese Hybridformen existieren nach dem Zer- fall zentralstaatlicher Ordnung teils weiter, bzw. desintegrieren sich mangels Kooptationsfähigkeit wichtiger Akteure und Gruppen. Dabei lassen sich nun neopatrimoniale Strukturen auf verschiedene „Dimensionen“ münzen. So beziehen sich Brinkerhoff und Goldsmith 16 u.a. auf drei Parameter, an deren Ausprägung sich patrimoniale und klientelistische Strukturen erfassen lassen: rent-seeking und Korruption, ethnische Separierung sowie allgemeine Exklusion: Parameter, deren Aufarbeitung in Anlehnung an beide oben genannte Autoren auch für den Zweck dieser Arbeit dienlich sein kann. Dort, wo neopatrimoniale Netze erodieren, kommt es zu Verteilungskonflikten, die die neopatrimo- niale Ordnung infrage stellen und zu konfliktiven Ordnungen führen.
Haben wir mit obigen Überlegungen versucht, die quasistaatlichen internen Ordnungsstrukturen konzeptionell zu erfassen, nämlich jene der einzelnen kollektiven Akteure wie des Staates, einer in- termediären Ordnung, einer Rebellenorganisation etc., so gilt es danach, die Beziehungen zwischen diesen einzelnen Ordnungen zu betrachten und zu analyiseren. Es wird sich zeigen, dass in Kriegs- ökonomien der Kampf um Ressourcen im Mittelpunkt steht, und sich dabei multidimensionale Be- ziehungsnetze etablieren, die auch das internationale System einbeziehen. Die Erklärung der politi- schen und sozialen Ordnung bedient sich im wesentlichen strukturalistischer Erklärungsmuster, es geht um das Aufzeigen von Strukturen und Bestimmungsfaktoren. Die andere (nicht minder interes- sante) bezieht sich also auf die wirtschaftlichen (kriegsökonomischen) Ordnungsmuster, die in der letzte Dekade durch eine wahre Publikationsflut unter dem Label der „Kriegsökonomien“ bekannt geworden sind. Hierbei liegt der Fokus stärker auf einer akteursorientierten Perspektive, die den ein- zelnen rational handelnden (individuellen oder kollektiven) Akteur zum zentralen Gegenstand hat. Autoren wie William Reno, David Keen oder Philippe Le Billon beschreiben in zahlreichen Werken, wie sich Volkswirtschaften in war economies transformieren, welche speziellen Logiken sie ausbilden und unterstellen dabei eben jenen eine spezifische Rationalität, die auf der „Gier“ der Eliten und Kriegsteilnehmer basiert, Krieg und Konflikt folglich als favorablen, Frieden und rechtsstaatliche Ordnung als dysfunktionalen Zustand ansehen. Diese Ansätze beschreiben folglich die zweite Di- mension „konfliktiver Ordnungen“, die es zu berücksichtigen gilt, und die den Blick nun auch auf externe Faktoren ausweiten: Die betreffenden Staaten und Ländern reproduzieren sich nur unter Bezug auf einen Weltmarkt, eine „globalisierte Ordnung“, allerdings oftmals nicht auf legalen Pfa-
16 BRINKERHOFF, DERICK W./ GOLDSMITH, ARTHUR A., Clientelism, Patrimonialism and Democratic Governance:
An Overview and Framework for Assessment and Programming, U.S. Agency for International Development Office of De-
mocracy and Governance under Strategic Policy and Institutional Reform, Dezember 2002
0. EINLEITUNG 6
den, sondern mit dem Handwerkszeug von Schattenökonomien, die sich bspw. durch illegale oder kriminalisierte Handelsnetzwerke auszeichnen und als profitgenerierende Defektionsstrategien Ver- wirklichung suchen. Interessant ist hierbei die Frage, inwiefern Globalisierung und neoliberale „Frei- handelsdoktrin“ die Entstehung von Kriegen und Konflikten in den Ländern der Dritten Welt 17 be-
einflussen, will sagen: die Reproduktion konfliktiver Ordnungen eventuell erst ermöglichen: Peter Lock hat ein Drei-Sektoren-Modell entwickelt, welches die Weltwirtschaft in drei, auf eigenen Re- produktionslogiken basierende Abschnitte teilt, die jedoch miteinander interagieren und sich gegen- seitig stabilisieren. 18 Solcherlei veränderte Reproduktionslogiken haben jedoch nicht nur eine Berei-
cherung der Eliten an der Oberfläche zur Konsequenz, sondern führen aufgrund der damit verbun- denen Veränderungen des realwirtschaftlichen Substrats auch zur Veränderung der relativen ökono- mischen Positionen aller anderen Gesellschaftsteilnehmer. Menschen in konfliktiven Ordnungen werden wesentliche Zugriffsmöglichkeiten (entitlements) entzogen, andere wiederum profitieren von einer durch den Krieg hervorgerufenen Situation. Der Krieg stellt gewissermassen die „soziale Pyra-
19
mide auf den Kopf“
.
Es kommt also zusammenfassend zur Herausbildung von übergreifenden Ordnungsstrukturen, die weder einer reinen ökonomischen Logik (wie von einigen Vertretern des economic approach be-
20
hauptet ) folgen noch als chaotische oder anarchische hobbessche Kriegszustände angesehen werden können, sondern in einer Verschränkung sowohl der politischen als auch der ökonomischen Dimen- sion Ordnungs- u. Funktionsäquivalente ausbilden, die zu anderen Verteilungsresultaten (outputs) 21 führen und ein weiterführendes Interesse an schwelenden und
und Interessenartikulationen (inputs)
17 Obgleich der Sprachgebrauch hinreichend „etabliert“ ist , soll dennoch der zweifellosen Klarheit halber noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Begriff „Dritte Welt“ einen Konventionsbegriff darstellt und eine Vielzahl von Staa- ten in meist südlichen Regionen dieser Erde umfasst, die sich von den industrialisierten Staaten Westeuropas und Nord- amerikas durch zahlreiche Differenzindikatoren wie geringe Wirtschaftsleistung, Armut, klientelistische Herrschaftsprak- tiken etc. auszeichnen. Eine genaue Definition wie umfassende Darstellung dieser Indikatoren ist jedoch nicht Ziel dieser Arbeit. Drittweltstaaten konzipierten sich als „dritten“ Raum jenseits der kapitalistischen und kommunistischen Staaten im Sinne von Neutralität und Blockfreiheit.
18 LOCK, PETER, Kriegsökonomie und Schattenglobalisierung, in: Ruf, Werner (Hg): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg, Opladen 2003, im Internet unter: www.peter-lock.de/txt/l- lock1.html 19 MÜNKLER, HERFRIED, Die Neuen Kriege, 2002, S. 140 20 Ein ökonomischer „Determinismus“ wird von einigen Vertretern des economic approach vertreten – etwa Paul Collier (Vgl. COLLIER, PAUL/ HOEFFNER, ANKE, Greed and Grievance in Civil War, World Bank, Oktober 2001) der allerdings wesentliche andere Faktoren ausser Acht lässt. Es wird bspw. behauptet, dass „greed“ das eigentliche Motiv vieler Konflik- te ist, ohne jedoch zu explizieren, weshalb selektive quasi-öffentliche Güter bereitgestellt werden, oder ohne die kontextu- elle Rolle sozialer Strukturen zu erfassen. Vgl. EHRKE, MICHAEL, Zur politischen Ökonomie post-nationalstaatlicher Kon- flikte, 2003b, Im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/id/01184.htm, S 148 ff 21 in Anlehnung an David Eastons funktionalistisches Modell, Vgl. EASTON, DAVID, A Framework for Political Analysis, Prentice-Hall, Inc., Englewood Cliffs NJ 1965, S. 48-50.
0. EINLEITUNG 7
langwierigen Konflikten hegen können. Dabei stellt sich als ein bedeutendes Ordnungsäquivalent
22
jenes der Gewalt heraus
; Gewalt dient als rational angewandtes Regulativ für zahlreiche gesellschaft- liche Transaktionen und Relationen.
Solcherlei Ordnungen stehen jedoch stets in einem Beziehungsverhältnis zu externen Einflüssen, gewissermassen kann interne Struktur und Stabilität durch äusseren Einfluss modifiziert werden. Die Analyse und Charakterisierung interner Ordnungsstrukturen und deren Beineinflussung seitens ex- terner Entwicklungen soll im empirischen Teil auf zwei interessante Fälle angewandt werden. Hier gilt es zu Beginn anhand von Fallstudien zu untersuchen, inwiefern analytische Konstrukte wie Patrimonialismus oder Kriegsökonomien auf die reale Situation in diesen Staaten anwendbar sind, folglich Erklärungskraft beinhalten.
Zeitlicher Gegenstand soll die angolanische Geschichte seit der Unabhängigkeit 1975 sowie die kolumbianische seit der Gründung der FARC 1964 sein. In beiden Staaten bildeten sich im betrach- teten Zeitraum prekäre soziale und ökonomische Ordnungen aus, die durch Krieg, Konflikt und permanenten Staatszerfall gekennzeichnet waren. Grundlegend für beide Fälle ist das Erscheinen mehrerer quasistaatlicher Gebilde 23 auf dem Territorium eines formal souveränen anerkannten Staa- tes, deren Beziehungen stets konfliktuell und allenfalls in Interimsphasen als friedlich zu bezeichnen sind. Es stehen sich meist der Staat (als Ausdruck einer neopatrimonialen (Angola) oder formal- 24 gegenüber, deren
demorkatischen Ordnung (Kolumbien)) und sogenannte insurgent social orders Organisationen patrimonial-prebendaler Logik folgen.
Beide historische Fälle verfügen über zahlreiche strukturelle Gemeinsamkeiten und gemeinsame funktionale Äquivalente, jedoch auch interessante Unterschiede, die sich in verschiedenen „Stabili- tätsgraden“ und Ausprägungen insbesondere nach dem Ende des bipolaren Weltgegensatzes wider- spiegeln. Die „Kriegsökonomie“ Kolumbien mit ihrer spezifischen multizentrischen sozialen Ord- nung weist bis heute grosse Stabilität auf, die sich selbst im Schatten des Plan Colombia nur schwer- lich aufzulösen scheint. Angola erlebte hingegen insbesondere in der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre einige Veränderungen in Bezug auf Konfliktstruktur und -intensität. Dies trifft insbesondere auf die insurgent social order der UNITA zu, die zunehmender Erosion ausgesetzt war. So mancher
22 ELWERT, GEORG, Beobachtungen zur Zweckrationalität der Gewalt, In: TROTHA, TRUTZ VON, ed.): Soziologie der Gewalt, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 37/1997. Opladen, Wiesbaden: Westdeut- scher Verlag 1997 23 Quasistaatliche Ordnungen sui generis bildeten in Angola die UNITA und in Kolumbien die Guerilla-Organisationen (FARC und ELN) sowie die paramilitärischen Verbände. Es kann auch von parallelstaatlichen Ordnungen gesprochen werden, die im räumlichen wie funktionalen Sinne autonome Räume jenseits der staatlichen Sphäre einnehmen. 24 Vgl. STUVOY (2002)
0. EINLEITUNG 8
Betrachter sieht die Ursache dafür im Tode des charismatischen Rebellenführers Jonas Savimbi im
25
Jahre 2002 , der in Angola zahlreiche Hoffnungen auf Frieden neu entfachte. Es wird zu ergründen sein, inwiefern es mit dem Ende der auswärtigen Patronagestrukturen und den weltpolitischen Ver- änderungen nach dem Fall der Berliner Mauer zu Verwerfungen innerhalb der UNITA-Führung und damit zu einer Veränderung der Konfliktdynamik kam – und dies im Falle der kolumbianischen Bürgerkriegsakteure so nicht festgestellt werden konnte. In den gesamten folgenden Betrachtungen kommt Entwicklung, Rolle und Struktur der parastaatlichen Akteure herausragende Bedeutung zu.
25 BRIDGELAND, FRED, Jonas Savimbi: A Key to Africa, London: Hodder and Stoughton, 1986. Aufgrund der charismati-
schen Eigenschaften des langjährigen UNITA-Führers Savimbi läge die Vermutung nahe, dass die Erosion der UNITA
unmittelbar mit seinem Tode zusammenhängt. In der Tat fanden jedoch zahlreiche strukturelle Veränderung schon lange
vorher statt. Vgl. Vorliegender Text, S. 150 ff
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 9
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORD-
NUNGEN
1.1 ZWEI ORDNUNGSBEGRIFFE
Unter Ordnung kann man vieles verstehen, welches sich in zahlreichen assoziativen Begriffen manifestiert: Stabilität, Konstanz, Regelhaftigkeit, Erwartungsverlässlichkeit. Ordnung bedeutet auf niedrigster formaler Ebene die Antithese zu Chaos und Anarchie, funktionalistisch gesprochen zu
26
Kontingenz und Entropie . Eine solche Negativdefinition bietet aber keinerlei Hilfestellung, da sie als „catch-all Konzept“ auf alles und nichts anwendbar ist und deshalb weiterer Konkretisierung be- darf. Allerdings kann es nicht Gegenstand der folgenden Überlegungen sein, einen abschliessenden, vollständigen und „essentialistischen“ Ordnungsbegriff zu entwerfen, sondern es wird ein Ordnungs- begriff angestrebt, mit dem sich „arbeiten“ lässt, gewissermassen eine Arbeitshypothese, die einige wichtige Konzepte enthält und auf konkrete Fälle anwendbar ist. Sie sollte einen Grundkonsens wi- derspiegeln, gegebenenfalls jedoch weiter konkretisierbar und ergänzungsbedürftig sein. Ziel ist folg- lich eine nominalistische Definition von Ordnung, die pragmatisch und angemessen ist. Nominalisti- sche Definitionen zeichnen sich durch ihren „Vereinbarungscharakter“ und deren Unabgeschlossen- heit aus; grundlegendes Kriterium ist dabei nicht, den wahren Kern der Dinge zu erfassen, sondern einen pragmatischen Konsens zu finden, der heuristische Funktionen erfüllt.
1.1.1 Der allgemeine Ordnungsbegriff
Dieter Fuchs betrachtet soziale Ordnungen in erste Linie unter dem Aspekt ihrer Integrationsfä- higkeit, die imstande ist, isolierte Akteure zusammenzubinden, in reziproke Verhältnisse zu setzen und dadurch nach aussen wahrnehmbare Strukturen zu erschaffen. Der Grad von Integration kann dabei variabel sein, manche Gesellschaften erscheinen integrierter als andere; so stellt der Autor ver- schiedene Operationalisierungsmöglichkeiten auf, anhand derer sich Integrationsgrade bestimmen
26 Vgl. PARSONS, TALCOTT, The Social System, New York, 1951, Parsons elaborierte in seinem wohl berühmtesten Werk einen Entwurf, der sich von seiner früheren voluntaristischen Handlungstheorie distanzierte und die Eliminierung von Kontingenz durch die Einführung des Rollenbegriffes und der Institutionen beabsichtigte. Ordnung und Erwartungsver- lässlichkeit galten bei ihm nicht allein als instrumentelle, sondern teiweise als teleologische Ziele, die ihren Sinn in sich selbst fänden.
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 10
lassen 27 . So verweisst Fuchs auf verschiedene Variablen, wie das Mass von Gewaltfreiheit zwischen Ordnungskonstituenten, den Grad von Koordinierung zwischen diesen, oder die allgemeine Akzep- tanz von sozialen Normen und Regulatorien. 28 Grundsätzlich ist ein Mindestmass von Integration notwendig, obgleich damit zu Beginn keine Aussagen über Asymmetrie oder Ausgeglichenheit reziproker Beziehungen getroffen werden. Ein
29
solches Mindestmass sollte stets Kräfte der Differenzierung ausbalancieren
, die als zweites wesentli- ches Charakteristikum von Ordnung angesehen werden können. Insbesondere moderne Gesellschaf- ten zeichnen sich – wie durch zahllose soziologische Studien hinreichend belegt – durch hohe Grade von interner Differenzierung aus, gewissermassen als Respons auf arbeitsteilige Prozesse, die ohne gegenläufige Integrationsprozesse zur Destabilisierung, Erosion, schliesslich zur „Desintegration“ von Ordnung führen können. Eine konfliktive Ordnung beispielsweise – gleich in welchem historischen oder sozialen Kontext betrachtet – zeichnet sich durch Akteurskonstellationen aus, deren übermässige Asymmetrie in Bezug auf entitlements zur Unmöglichkeit der Herbeiführung von Konsens führt, vor- mals integrative Strukturen erodiert und Strukturäquivalente erzeugt, die die „neue Asymmetrie“ befestigen. Ordnung bekommt hier also ein wenig den Charakter eines „formalen Gerüstes“, welches verschiedenartig gestaltbar ist, Akteure in differenzierte Beziehungen zu einander setzt und sich auf verschiedene Weisen reproduziert. D.h. trifft man Aussagen über Art und Weise von Symmet-
30
rie/Asymmetrie
, versucht man, spezifische Strukturen zu analysieren unter eventuell normativen Aspekten wie dem Gerechtigkeits-Gleicheits-trade-off (in Bezug auf die soziale Ebene), unter Repro- duktions- u. Distributionsaspekten, so verlässt man die Ebene einfachster analytischer Abstraktion und beginnt damit, die Wie-Beschaffenheit von Ordnungen zu charakterisieren, d.h. inhaltliche und materiale Wertungen zu treffen.
Ordnungen zeichnen sich dabei u.a. durch zeitliche Konstanz aus. Kurzfristige Ad-Hoc- Konstellationen, Änderungen externer Einflüsse oder unterschiedliches kontextangepasstes Verhalten von Akteuren – all das in moderatem Masse – indizieren noch keinen „Ordnungswandel“. Anderer- seits ist es zweifelsohne gerechtfertigt, den Übergang von einem totalitären Cäsarismus zu einem par- lamentarischem Mehrheitssystem inklusive geänderter politischer Kultur und Legitimitätsverständis
27 Vgl. FUCHS (1999, S.4 ff)
28 ebenda (1999, S.9 ff) 29 ebenda (1999, S. 9) 30 Vgl. O’DONNELL, GUILLERMO, On the State, Democratization and Some Conceptual Problems: A Latin American View with Glances at Some Postcommunist Countries, in: Counterpoints, Notre Dame, University of Notre Dame Press, 1999, S. 135, O´Donnell macht die Existenz von symmetrischen Beziehungen nicht zur Grundlage einer Definition von Ordnung, konzediert vielmehr die Möglichkeit von Ordnung unter Asymmetrie.
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 11
als „Neuordnung“ zu verstehen, da es sich eben nicht nur um kurzfristige Ad-Hoc-Anpassungen han- delt, sondern um eine grundsätzliche Neudefinition der Akteure untereinander, deren Beziehungen und Symmetrien. Der Übergang von traditionalen Herrschaften mittelalterlicher Prägung zu moder- nen arbeitsteiligen Gesellschaften nebst Trennung von privat-bürgerlicher und öffentlicher Sphäre kann ebenfalls als profunder Ordnungswandel angesehen werden wie – so nachfolgend argumentiert werden soll – der Zerfall von Staaten und die Konstituierung einer Ordnung sui generis in der Zer- fallsperiode.
Der zeitlichen Konstanz tritt d5e formale Struktur als zweites Definitionskriterium gegenüber. Formale Konsistenz als Unterpunkt bezieht sich auf die innere Vereinbarkeit von Strukturen und Reproduktionslogiken. Hier wäre es angebracht, „reine Ordnungen“ von „hybriden Ordnungen“ zu unterscheiden, da hybride Formen sich per definitionem durch formale Inkonsistenz auszeichnen, verschiedene Strukturen und Reproduktionsmuster nebeneinander existieren lassen. Auch darauf wird später einzugehen sein – am deutlichsten am Beispiel der angolanischen UNITA – da sich die betrachteten empirischen Ordnungen vom „Ideal“ formaler Konsistenz entfernt haben, und gemäss dem Diktum der „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“ modernen historischen Entwicklungen Rechnung tragen müssen.
1.1.2 Der empirische Ordnungsbegriff
Schliesslich müssen sich Ordnungen reproduzieren können, sowohl zur Wahrung von zeitlicher Konstanz wie auch formaler Struktur, da sich jede Ordnung durch Erwartungsstabilität und Vorher- sehbarkeit auszeichnet, und es zur Aufrechterhaltung desselben eines materialen Substrates bedarf. Unter „materialem Substrat“ soll jedoch nicht allein der materielle Reproduktionsprozess verstanden werden. Dietrich Jung hält in Anlehnung an Norbert Elias fest, dass „[…]social reproduction theoretically comprises three elementary functions all empirical societies have to fulfill – the control of physical force, the guarantee of material means, and the production and preservation of symbolic means of orientation.“ 31 Durch diese Definition und den Rekurs auf soziale Reproduktion haben wir uns vom isolierten abstrakten Ordnungsbegriff entfernt und eine Eingrenzung vorgenommen: es geht um soziale Ordnungen, die tatsächlich existie- ren (empirische Gesellschaften), die für soziale Ordnungen bestandsnotwendige Funktionen im Sin-
31 JUNG, DIETRICH, The Political Sociology of World Society, European Journal of International Relations, 7/4, 2001, S.
452
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 12
ne ihrer Reproduktion erfüllen müssen. Jung bezieht sich dabei auf drei konkrete Kategorien, die sich speziellen Bereichen zuordnen lassen:
Die Kontrolle physischer Gewalt ist konstitutiv für das politische System, denn gemäss Max We- ber zeichnen sich Staatsapparate eben durch jene Fähigkeit aus, sich das Gewaltmonopol anzueignen und dieses zu monopolisieren. 32 Jung spricht von „control of physical force“ – der Begriff der Kontrolle impliziert die Vorhersehbarkeit und zielgerichtete Durchführbarkeit von Gewalt, in den Händen einer dafür vorgesehenen Institution, die nicht bereit und qua Verfassung und Gesetz nicht verpflich- tet ist, diese Kontrolle aus den Händen zu geben bzw. zu teilen. Kontrollierte Gewalt zeichnet sich darüber hinaus auf den ersten Blick durch wohl definierte Beziehungen zwischen den Akteuren des sozialen Systems aus, die nicht situationsabhängig ausser Kraft gesetzt werden können, sondern fort- bestehen und dazu führen, dass Gewalt an sich gewissermassen zum Garanten, zum Treuhänder von politischer Ordnung gemacht wird, keineswegs jedoch zum allgegenwärtigen und permanenten De- finiens: Die Anwendung kontrollierter physischer Gewalt wird zur Ausnahme, besteht als Option fort. Sie weicht jedoch einem Beziehungsverhältnis, welches auf Regeln und Normen zu deren In- standhaltung rekurriert und schliesslich etwas einbezieht, welches bei Weber als Legitimität gilt und die Bereitschaft der „Ordnungsteilnehmer“ beeinflusst, diese Ordnung aufrechtzuerhalten. Politische Ordnung lebt von Anerkennung und Autorität, „ein unabhängig von allem Interesse bestehendes Recht auf
33
. Dieses Recht definiert sich folglich über den Legi-
“Gehorsam” gegenüber den tatsächlichen Beherrschten“ timitätsbegriff, auf den an anderer Stelle noch einmal gründlicher einzugehen sein wird. Diese Vorstellung der Substitution von Gewalt durch Legitimität gehört jedoch einem besonde- ren Ordnungsverständnis an, so wie es Max Weber insbesondere auf jene abendländischen Industrie- gesellschaften münzte, die nach rational-bürokratischen Massstäben organisiert und funktional ge- gliedert waren. Einen Konsens der Beherrschten vorauszusetzen – bei Weber definiert sich Legitimi- tät durch jenen faktischen Konsens, weniger durch normativen Gehalt – heisst gleichzeitig, eine Ordnung als eine spezifische zu qualifizieren. Es soll also suggeriert werden, dass auch andere Ord- nungen möglich sind, dass ein formaler Ordnungsbegriff, wie er hier an dieser Stelle erst einmal aufgestellt werden soll, verschiedene Ausformungen umfassen kann. Wo Gewalt nicht durch Legitimität substituiert wird, wo Gewalt selbst als alltägliches Interaktionsmedium auftritt und die Beziehungen der Gesellschaftsteilnehmer reguliert – kann man da noch von der Möglichkeit von Ordnung sprechen? Wie beurteilt man einen Fall, in dem keine unilineare Legitimität zwischen Staat
32 WEBER, MAX, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der Verstehenden Soziologie, Tübingen, 1988 (original 1922)
33 WEBER (1980, S. 542)
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 13
und Volk, Herrschern und Beherrschten im Weberschen Sinne auftritt, sondern Legitimitätsbe- ziehungen nur partiell existieren (bspw. in identitären Gruppen, Ethnien etc), auf der Makroebene jedoch Gewaltbeziehungen vorherrschen? Auch hier lässt sich von Ordnung sprechen, da zeitliche Konstanz, formale Struktur sowie Reproduktionsmechanismen denkbar sein können. Es wird folglich angenommen, dass es alternative Formen von Ordnungen gibt, die dem weberschen Ideal im Sinne einer rational-legalen Herrschaftsgestaltung nicht entsprechen und auf andere Strukturprinzipien zurückgreifen. Die Kontrolle physischer Zwangsgewalt lässt sich fragmentiert, dezentralisiert oder generell als nur teilweise vorhanden denken.
Jung spricht an zweiter Stelle von der Fähigkeit, die materielle Subsistenz zu erhalten und damit soziale Reproduktion zu ermöglichen. Neben den politischen Aspekt tritt sozusagen das materielle Substrat einer Gesellschaft, der wirtschaftliche Bereich, der bei Parsons bspw. mit der Aufgabe der adaptation, der Systemanpassung, betraut wird. Analysiert man soziale Ordnungen, kommt man nicht umhin, wirtschaftliche Transaktionsprozesse zu begutachten und zu fragen, wie das Überleben des Gemeinwesens gesichert wird, welche makroökonomischen und mikroökonomischen Mechanis- men zur Geltung kommen und wie sich schliesslich das politische System selbst reproduziert. Hier findet sich das abendländische Ideal im produktiven Steuerstaat, der – gemanagt durch eine auf rati- onalen Prinzipien basierende Bürokratie – öffentliche Güter universell bereitstellt, Rahmenbedingun- gen für privatwirtschaftliche Tätigkeit schafft und sich über Zwangsabgaben reproduziert. Physische Grundlage einer solchen Ordnung ist eine allgemeine Produktionsfunktion, die sich aus Arbeit, Ka- pital und Fixwerten nährt und gesellschaftlichen Wohlstand eben durch Produktion erschafft. So- wohl Neoklassik als auch Keynesianismus setzen sich explizit mit dieser Art von Ordnung auseinan- der, und ebenfalls der Grossteil des theoretischen und empirischen Instrumentariums kreist um diese Sachverhalte. Aber auch hier kommt wieder unser formaler Begriff von Ordnung zum tragen, der allumfassender ist und den Anspruch übernimmt, auch „nicht-ideale“ Wirtschaftsordnungen erklären zu können. Ist materielle Subsistenz ohne Produktion denkbar? Ist sie denkbar in Ordnungen, in denen Produktion und damit die Schaffung von Werten existiert, aber vielleicht nur marginalen Raum einnimmt? Soziale Reproduktion ist denkbar auf der Basis der Extraktion von Ressourcen, im Rahmen der Ausnutzung von künstlich geschaffenen Preisdifferenzen, die hohe „trading gains“ er- möglichen oder im extremsten Fall durch Ausplünderung und Raub 34 . Abseits aller normativer Be- wertungen kann in diesen Fällen von Ordnung gesprochen werden, solange Erwartungstabilität be-
34 LE BILLON, PHILLIPPE, The Political Economy of Resource Wars, in: CILLIERS, JAKKIE/ DIETRICH, CHRISTIAN (Hg.):
Angola’s War Economy. The Role of Oil and Diamonds, Johannesburg, 2000a, S. 38, Le Billon unterscheidet verschie-
dene Strukturformen einer Ökonomie, u.a. klassifiziert er eine legale Sphäre, eine graue Sphäre wie auch eine Sphäre der
Informalität und Kriminalität, die auf verschiedene Prinzipien der Aneignung basieren.
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 14
steht, also „[…] Komplexe von Handlungs-Regeln, Handlungs-Normen oder generalisierten Verhaltenserwartungen […].“ 35 Verbleibt schliesslich die Bezugnahme auf jene Sphäre, die sich der „production and preservation of symbolic means of orientation“ verschreibt und als drittes postuliertes Standbein von sozialer Repro- duktion betrachtet werden kann. Man spricht von der kulturellen Sphäre, vom normativen Überbau oder von Zivilreligion und rekurriert damit nolens volens auf Talcott Parsons Systematik. Er betrach- tet das kulturelle Wertsystem als normativen Garanten gesellschaftlicher Ordnung, der sich über den Transmissionsriemen des „Latent Pattern Maintenance“ (als vierte systemische Grundfunktion) auf das gesamte Sozialsystem projiziert. Neben der politischen Struktur und der ökonomischen Repro- duktion zeichnen Symbole, Identitäten, Werte und Normen für die Fortexistenz einer sozialen Ord-
36
nung verantwortlich, und es scheint fraglich, ob Ordnungen ohne dies existieren können . „Symbolic means of Orientation“ beziehen sich auf allgemeine soziale Normen, die sich von erzwingbaren und der Kontrolle physischer Gewalt unterworfenen Gesetzen durch deren Flexibilität und traditionelle Eingelebtheit unterscheiden. Normen und Werte erhalten sich über Konsens, durch Überzeugung und persönlichen Glauben und münden ihrerseits wieder in den Begriff der Legitimität, deren Aus- prägung auch den Charakter sozialer Ordnungen prägt. Der Legitimitätsbegriff spielte schon weiter oben in Bezug auf das politische System eine Rolle, meint auch hier den Glauben an die Rechtmäs- sigkeit einer Ordnung, weniger deren normative Wahrhaftigkeit. In modernen Gesellschaften westli- cher Prägung besteht sowohl horizontale wie auch vertikale Legitimität 37 die wiederum auf histori- schen Entwicklungen basieren. Auch dies beschreibt eher wohl einen Idealfall, da sich symbolische Orientierungen und Werte auch anders äussern können, in dem bspw. nicht das politische System oder die zivilgesellschaftliche Ordnung als Bezugspunkt gewählt wird, sondern bspw. die Ethnie, in dem nicht der Nation „Referenz erwiesen“ wird, sondern der partikularen Gemeinschaft. Friedens- diskurse, die auf gegenseitiger Toleranz und friedlicher Koexistenz basieren, können durch Kriegsdis-
35 FUCHS (1999, S. 18)
36 Interessant sind etwa hier Ansätze der neueren Rational-Choice-Theorien, insbesondere im Gefolge von James Bucha-
nan, die die Genese des Staates und damit konstitutiver Elemente sozialer Ordnung allein auf individualistisches Nutzen-
kalkül – im Sinne des methodologischen Individualismus – zurückführen und dies zusätzlich anthropologisch (mit dem
Konzept des homo oeconomicus) zu untermauern suchen. Buchanan selbst wies interessanterweise seine radikalen Annah-
men in späteren Werken zurück und gestand zu, dass eine „Verfassung der Freiheit“ ohne Rekurs auf normative commit-
ments nicht existieren könne. Vgl. BUCHANAN, JAMES/ TULLOCK, GORDON, The Calculus of Consent, Michigan 2001
(Org. 1964); PETERSEN, THOMAS, Die ökonomische Theorie der Politik und die Verfassung der Freiheit, Köln 1998, S. 40 ff
37 Horizontale Legitimität bezieht sich auf das Akzeptanzverhältnis zwischen Regierung und Regierten, Staatsapparat und
Zivilgesellschaft; vertikale Legitimität hingegen auf jenes zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, bspw.
Ethnien oder Konfessionen. Vgl. OHLSON, THOMAS/ SÖDERBERG, MIMMI, From Intra-State War To Democratic Peace in
Weak States, http://www.pcr.uu.se/publications/UPRP_pdf/UPRP_NO_5.pdf, 2002, S. 7;
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 15
kurse 38 abgelöst werden, die zur Herausbildung anderer konfliktueller Ordnungen führen, diese je- doch ihrerseits legitimieren durch Rekurs auf Xenophobie, Deprivationsgefühle, Minoritätenhass etc. Auch hier ein ähnliches Bild: Der Ordnungsdiskurs verläuft nie nur in eine Richtung, ein formaler Begriff von Ordnung hält viele „Überraschungen“ bereit und umfasst materielle diverse Dimensio- nen.
Wir können festhalten: Eine jede Ordnung, genauer: eine jede empirische Ordnung verfügt über grundlegende Eigenschaften, die die Reproduktion dieser Ordnungen bedingen. Zeitliche Konstanz, formale Struktur und soziale Reproduktion, die sich entsprechend der Definition von Jung auf drei Dimensionen verteilt, die jedoch verschiedene Ausprägungen annehmen können. Auch dort, wo das abendländische Ideal rational bürokratischer Verwaltung, volkswirtschaftlicher Wertschöpfung und universeller Legitimität gebrochen, eingeschränkt oder ganz aufgehoben ist, können soziale Ordnun- gen bestehen. Dabei ist jedoch eines hinzuzufügen: Die innere Struktur von Ordnungen steht stets in einem Verhältnis zu äusseren Einflüssen (sofern man das Diktum der „geschlossenen Ordnung“ als empirisch nicht (mehr) relevant ansehen will). Ähnliche interne strukturelle Faktoren können trotz- dem zu unterschiedlichen Entwicklungen führen, sofern sich die externen Beeinflussungen unter- scheiden. Schliesslich definieren sich Ordnungen nicht allein durch das Vorhandensein formaler Strukturen, sondern ebenfalls über das konkrete Handeln Einzelner, welches immer einen Rest an Kontingenz bewahrt - Struktur-u. Akteursperspektive sind folglich in Zusammenschau zu bringen. Darüberhinaus lassen sich auch unterschiedliche Entwicklungspfade innerhalb der Kategorie „kon- fliktive Ordnung“ bzw. „weak state“ erklären: Die unterschiedliche Entwicklung unserer beiden em- pirischen Untersuchungsfälle – Kolumbien und Angola – soll anhand dieser Aspekte zum Ende hin erläutert werden.
Haben wir nun einen Ordnungsbegriff aufgestellt, der gewissermassen eine heuristische Leit- schnur darstellt und behauptet, dass es alternative Formen von Ordnung gibt (ohne Rekurs auf die „Chaos-Lesart“), so gilt es in den folgenden Kapiteln, jene „alternativen Ordnungen“ genauer zu be- trachten, die uns hier interessieren: Soziale Ordnungen in zerfallenden Staaten.
38 Zur Problematik von „Diskursen“ in Bürgerkriegen Vgl. JACKSON, RICHARD, The Social Construction of Internal War:
Towards a Framework of Understanding, 2002, http://www.interdisciplinary.net/jackson%20paper.pdf, S. 7 ff
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 16
1.2 PREKÄRE STAATLICHKEIT
Die Bezugnahme auf Dietrich Jungs Definition von sozialer Reproduktion in empirischen Ord- nungen weist uns für die nächsten Seiten den Weg: Unsere „empirischen Ordnungen“ sollen jene sein, die sich heute in vielen Staaten der Dritten Welt finden und vom oben implizit beschriebenen Ideal okzidentaler Prägung abweichen. Es handelt sich um Ordnungen, deren Ausprägungen konflik- tiv sind, in welchen Gewalt als funktionales Äquivalent offen zutage tritt, die von Kriegen und menschlichem Leid gezeichnet sind und – so die These – alternative Formen von Ordnung hervor- bringen. Um gewaltbasierte konfliktive Ordnungen zu verstehen, ist es durchaus nützlich, einen Blick auf staatliche Ordnungen zu werfen, die sich in der Nachkriegszeit konstituierten und vielerorts den zeitlich vorangegangen Nährboden für spätere Konfliktordnungen bildeten. Es wird sich u.a. in Rekurs auf den Begriff des „Quasi-staates“ zeigen, dass sich Strukturelemente jener postkolonialen Nachkriegsordnungen auch in den hier interessierenden Konfliktformationen finden.
Die Ordnungs- bzw. Staatsbildung in zahlreichen Staaten der Dritten Welt nach dem Ende der Kolonialisierung verlief unter der Ägide eines formalisierten und negativen Friedensbegriffes, der als Grundpfeiler des internationalen Systems die absolute Achtung von Souveränität und die Wahrung friedlicher systemischer Koexistenz etablierte 39 . Staatsbildung folgte Schemata, die teilweise auf ererb- ten Verwaltungsstrukturen des Kolonialismus basierten, teilweise indigene und traditionale Einflüsse und Strukturen mit einbezogen und zu sozialen Ordnungen führten, die über wesentliche Charakte- ristika sogenannter strong states entweder gar nicht oder nur eingeschränkt verfügten.
1.2.1 Der „starke Staat“
Der Begriff des strong state 40 steht gewissermassen als spiegelbildlicher Bezugspunkt am anderen Ende der Skala und beschreibt eine Ordnung, in der sich politische, wirtschaftliche und kulturelle
39 Wolfgang Kersting sieht eben in der Existenz eines solchen Friedensbegriffes die Ursache für das grösstenteils auf fried- licher Koexistenz basierende internationale System der Nachkriegszeit. Vgl. KERSTING, WOLFGANG, Bewaffnete Interven- tion als Menschenrechtsschutz, in: Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht, Frankfurt/Main 2000 40 Noch eine Anmerkung zur Anwendung von Begriffen: Wenn von „strong states“, „insurgend social orders“, „weak states“, „Patrimonialismus“ etc. die Rede ist, so befinden sich diese meist auf einer analytischen Betrachtungsebene, d.h. es han- delt sich um analytische Begriffe, die in der Realität keine identische Entsprechung besitzen. Auf Max Weber geht dabei die Konzeption der „Idealtypen“ zurück, die insbesondere in den Sozialwissenschaften zur Anwendung kommen und für ein abstrahierendes (und damit ordnendes) Verständnis der Realität vonnöten sind. Idealtypen besitzen dabei eine heuris-
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 17
Dimensionen auf bestimmte historisch determinierte Weise herausgebildet haben und der sich als generelles Entwicklungsvorbild im Sinne einer durchkapitalisierten Weltordnung versteht. Für Max Weber steht dieser Begriff des Staates synonym zum Begriff des „okzidentalen Staates“, da er dessen Existenz nur im Abendland verortet. 41 Im Sinne der obigen formalen Dreigliederung sozialer Repro- duktionsmechanismen können ein staatliches Gewaltmonopol als spezielle Form der Organisation von Kontrolle physischer Macht, das Vorhandensein eines auf Produktion und Akkumulation basie- renden Tauschsystems und die Existenz einer auf Legitimität und nationaler Identität gründenden Staatsidee mit all ihren Untergliederungen angesehen werden. 42 Der Monopolanspruch des politischen Systems auf „Gewaltausübung“ kann als historisches Er- gebnis einer ausserordentlichen Entwicklung angesehen werden, die auf einem schrittweisen Entzug von Gewaltautonomie aus den Händen einzelner Individuen bzw. Gruppen basiert. Die autonome Ordnung ändert sich hin zu einer heteronomen Ordnung 43 , in welcher dem einzelnen das Recht zur „juristischen Selbsthilfe“ entzogen und auf einen überindividuellen sanktionsbewehrten Punkt hin zentriert wird. Starke Staaten schöpfen ihre vermeintliche Stärke aus jenem Zustand, der als Ent- punkt eines Enteignungsprozesses gesehen werden kann. Enteignet wurde die Kompetenz zu auto- nomer Rechtsetzung und resultiert im Idealzustand in einer hohen Stabilität und innergesellschaftli- chen Kohäsion. Der Grundgedanke des Gewaltmonopols liegt in der Zentralisierung der Disposition über Gewalt, unterliegt nicht der Kontingenz einzelner Akteure, sondern der Vorhersehbarkeit um- 44 Insofern ist diese Form des Gewaltmonopols in zweierlei Hin-
fassender gesetzlicher Regelwerke.
sicht jedoch eingeschränkt: auf innerstaatlicher Seite durch demokratische und rechtsstaatliche Ver- fahren, von aussen durch Völkerrecht und Einbindung in internationale Regime und Organisatio- nen. 45 Ein solcher Zustand führt auf politischer Ebene zur Wahrnehmung von Stabilität und „Stär- ke“, da Krieg und Konflikte grösstenteils vermieden werden können und der Staat sich über seine Sicherungsaufgaben hinaus Leistungsaufgaben, will sagen: der Bereitstellung öffentlicher Güter 46 , zuwenden kann.
tische Funktion und sollen uns ermöglichen, komplexe Sachverhalte durch Vereinfachung auf wesentliche Struktur- merkmale hinreichend zu verstehen.
41 WEBER (1980, S. 815) 42 Einschränkend kann gesagt werden, dass der Begriff des „starken Staates“ mit den hier dargestellten Charakteristika idealtypischen Charakter aufweist, da dieser zahlreichen Vermeinschaftungs-u. Supranationalisierungsprozessen ausgesetzt ist. Es ist mithin legitim, von einem postwestphälischen System zu sprechen.
43 TROTHA, TRUTZ VON, Distanz und Nähe. Über Politik, Recht und Gesellschaft zwischen Selbsthilfe und Gewaltmonopol, Tübing 1986, 16 ff 44 Vgl. auch SKOCPOL, THEDA, Social Revolutions in the Modern World, Cambridge, 1994, S. 322 – Skocpols Staatsver- ständnis in Anlehnung an Max Weber.
45 JUNG (2001, S. 149) 46 Der Begriff des Öffentlichen Gutes kann in einer engeren und einer weiteren Dimension gelesen werden, wobei die „weitere“ Dimension auch den Aspekt der Sicherheit mit einbezieht und jedwede Leistung bzw. Gewährleistung betrifft,
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 18
Herrschaft gilt in starken Staaten als stark rationalisiert und unpersönlichen Beziehungsverhält- nissen unterworfen, woraus sich auch die Definition des Elitenbegriffes ableitet: Eliten in starken Staaten sollen als funktional differenzierte Eliten gelten, d.h. politische Eliten existieren (im Idealfall) neben wirtschaftlichen Eliten, reproduzieren sich über leistungsbezogene Gehälter und Einkommen und unterliegen der Trennung von Amt und Aneignungsdimension. Und obgleich es wesentlichen Erkenntnissen der Rational Choice - Theorien im Gefolge der Arbeiten von James Buchanan und Anthony Downs zuwiderlaufen würde, Eigennutz und Renteninteressen der Eliten zu leugnen, so zeichnen sich doch politische Systeme in demokratisch-bürokratischen Staaten durch eine allgemei- ne, freilich eigennutzorientierte Sorge um das Gemeinwohl und die Bereitstellung öffentlicher Güter
47
aus. Verantwortlich zeichnen dafür verfassungsmässig verankerte Regeln und Bestimmungen
, die individuelle Rationalität wie auch kollektive Rationalität teilweise in Kongruenz bringen können 48 . In der ökonomischen Dimension zeigt sich diese Kongruenz u.a. in der Bereitstellung gemein- wohlorientierter Güter, die die Ausgabenseite des politischen Systems betreffen und damit eine
49
grundlegende Aussage über die Art und Weise der Verwendung von Ressourcen treffen.
Dem steht anlehnend an das volkswirtschaftliche Kreislaufmodell eine entsprechende Einnahmenseite gegen- über, bei welcher sich die Ressourcenmobilisierung in Form von Steuererhebungen und öffentlichen Zwangsabgaben äussert. Der Staat im Anschluss an wirtschaftliche Produktions-u. Reproduktions- muster gilt als Treuhänder dieser Abgaben und transformiert diese qua bürokratischer Aufgabenver- teilung in oben genannte öffentliche Güter. Sowohl ausgaben- wie auch einnahmenbezogene Aspekte unterliegen dabei nicht der vorbehaltlosen Disposition der Eliten, sondern der Gesetzgebung des Parlaments als auch der allgemeinen Kontrolle der Judikatur, der Rechnungshöfe etc. Steuerliche Einnahmen sind hingegen nur dann möglich und effizient, sofern die Volkswirtschaft wie weiter oben erwähnt auf Produktion und kontinuierlicher Wertschöpfung basiert. Diese Wertschöpfung dient im Groben als Bemessungsgrundlage für Zwangsabgaben, die der starke Steuerstaat per definiti- onem erhebt. Ein weiteres Charakteristikum wirtschaftlicher Reproduktionsmuster in „starken Staa-
die private Akteure nicht leisten können bzw. aufgrund fehlender Anreize nicht leisten wollen. In diesem Sprachgebrauch bezieht sich jedoch „Öffentliches Gut“ auf nicht exklusive Gegenstände und Leistungen, die vom Staat gemeinwohlrele- vant erbracht werden und die öffentliche Sphäre eines Gemeinwesens strukturieren, die sich eben von der privaten Sphäre durch Nicht-exklusivität abtrennt.
47 Vgl. BUCHANAN/TULLOCK (2001) 48 So kann das alternierende Wahlsystem als Mechanismus verstanden werden, den Hang zur Defektion von Eliten einzu- schränken, in dem künftige Mehrheitsverhältnisse unbekannt sind und damit die eigene Position ebenfalls. Parallelen zu Rawls original position werden deutlich, in dem die Unvorhersehbarkeit zukünftiger Ereignisse Akteure in compliance zwingen und damit kollektive (gemeinwohlorientierte) wie auch individuelle Rationalität zur Deckung bringen kann. 49 Ressourcenmobilisierung wie auch Ressourcenverwendung stellen bspw. zwei wichtige erklärende Variablen im Staats- konzept von Joe Migdal dar, auf die im späteren Verlauf der Arbeit noch ein wenig genauer eingegangen werden soll. Vgl. MIGDAL (1988)
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 19
ten“ bezieht sich auf die spezielle Form der Tauschverhältnisse, die sich mit der Entwicklung des okzidentalen Kapitalismus herausgebildet haben und auf der zweckrationalen Akkumulation von Werten und damit verbundenen Derivaten basiert. Solcherlei „social orders“ zeichnen sich durch un- persönliche Tauschprozesse aus, wobei zwischen den Tauschpartnern nicht das normative Prinzip der Reziprozität gilt, sondern jenes der durch äussere gesetzliche Bestimmungen forcierte Prinzip der Pflicht zur Vertragseinhaltung, die wiederum auf der tatsächlichen Äquivalenz von Werten basiert. Eine solche unpersönliche „Tauschsphäre“ in modernen Gesellschaften gilt als dominantes Struktur- prinzip im System, obgleich auf zahlreichen Ebenen – man rufe sich hierbei Habermas Diktum der Lebenswelt in Erinnerung – andere Transaktionsformen bestehen, seien es Schenkungen in Familien oder karitative Fürsorge in kirchlichen Organisationen, denen keine Äquivalenzlogik zugrunde liegt. Starke Staaten zeichnen sich folglich durch eine politische Ökonomie aus, in welcher wirtschaftli- che und politische Sphäre zwar vielfältig interpenetrieren, jedoch politische Ämter per se nicht als Positionen zur Aneignung von Renten dienen 50 . Entsprechend kann in weiterer Betrachtung auch von einer speziellen politisch-ökonomischen Logik des Krieges gesprochen werden, dem starke Staa- ten in Kriegszeiten unterliegen und die darin besteht, volkswirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse für Kriegsziele dienstbar zu machen. Daraus resultiert sowohl klassischer Begriff als auch klassisches Verständnis von „war economies“: „In the conventional meaning political economies of war refer to the historic relationship between state formation and the mobilization of economic means to support war efforts, in turn securing 51 Starke Staaten bemühen Kriegsökonomien folglich im instrumentalistischen Sinne, um
state survival.“ politische Ziele zu erreichen und dafür allgemeinen Konsens zu erzielen. Es darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass die Ursprünge des Steuerprinzips auf die perzipierte Notwendigkeit zurückge- hen, Kriege führen zu können. Steuern waren zuallererst Kriegssteuern und brachten in diesem Rah- men die gegenseitige Verflechtung von politischer (Interesse von Macht- u. Integritätserhalt) und
52
wirtschaftlicher (instrumentelle Akkumulation) Sphäre zum Ausdruck.
Schliesslich lassen sich auf der Ebene von Legitimität und „symbolic means of orientation“ einzelne Aspekte als charakteristisch betrachten. Starke Staaten weisen sich durch das Vorhandensein einer „Staatsidee“ auf, einem commitment des Grossteils der Bevölkerung zum Staat (im Sinne von Legiti- mität), die stärker und bedeutender ist als andere Loyalitäten und Identitäten und soziale Existenz
50 Gegenteiliges findet in patrimonialen Systemen Staat - Genaueres im Kapitel über Patrimonialismus S. 36 ff
51 DOUMA, PYT S., Political Economy of Internal Conflict: A Review of Contemporary Trends and Issues, Netherlands Insti-
tute of International Relations “Clingendael”, Conflict Research Unit, 2001, S. 10 f
52 Vgl. MÜNKLER (2002, S. 109)
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 20
predeterminiert. 53 Staatlichkeit äussert sich nicht allein als nach aussen hin ersichtliche Struktur, son- dern besitzt eine Innendimension, eine Staatsidee, die in den Köpfen der Menschen präsent ist, zu einer „Kolonisation der menschlichen Psyche“ 54 führt. So schliesst die Existenz eines normativ abgesi- cherten Grundrechtskataloges, einer Verfassung oder eines kompetenten politischen Systems keines- wegs alternative Zugehörigkeitsgefühle aus, etwa zu religiösen Gemeinschaften, ethnischen Gruppen oder im kleinsten Rahmen Familien und interpersonellen Beziehungen. In der Regel treten sie jedoch nicht in offensive Konkurrenz zur Loyalität dem politischen System gegenüber und gefährden kei- neswegs die vertikale Legitimität. Darüberhinaus verfügt eine solche allgemein geteilte Staatsidee über etwas, das ich an dieser Stelle „kontrafaktische Resistenz“ nennen will und sich auf Gedanken
55
bezieht, die von David Easton in seinen systemtheoretischen Überlegungen formuliert wurden
. Ein als legitim anerkanntes politisches System wird stets auf der Inputseite auf support angewiesen sein, also auf grundlegende Unterstützungsleistungen seitens der Regierten, wobei dieser support in einem doppelten Sinne verstanden werden kann. Auf der einen Seite in direktem Bezug zur jeweiligen „poli- cy“, zum realitätswirksamen outcome eines Implementationsprozesses: Unterstützungsleistungen wer- den mobilisiert durch „gefällige“ Politik, durch Darbringung von öffentlichen Gütern, mit anderen Worten: durch eine aktuale Politik, die die demands der Bevölkerung zufrieden stellt. Auf der ande- ren Seite existiert jedoch eine weitere Dimension von support, die in Anlehnung an David Easton insbesondere von Demokratietheoretikern wie Larry Diamond 56 aufgenommen wurde und welche durch den Begriff des diffuse support umschrieben wird. Diese Art von Unterstützung beschreibt die kontrafaktische Dimension von Legitimität, da hierbei Unterstützungsleistungen einem System auch dann nicht entzogen werden, wenn die „Tagespolitik“ grundlegenden demands betreffender Gruppen und Individuen zuwiderläuft. Kennzeichnend für den hier angewandten Idealtypus des strong state ist nun ein solches Mass an kontrafaktischer Unterstützung, die jedoch nur existieren kann, wenn ein genuiner Glaube an die Rechtmässigkeit von Herrschaft und Regierung besteht. Solcherlei Systeme gelten dann als konsolidiert, wenn ein ausreichender diffuse support vorhanden ist 57 . Dieser nun soll als unabhängig von unmittelbaren empirischen Resultaten angesehen werden und existiert selbst
53
„[…]strong states exist as a ‘hegemonic idea’, accepted and naturalized in the minds of the population such that they consider the state as natural as the landscape around them; they cannot imagine their lives without it […]“ MIGDAL, JOEL,
Why Do So Many States Stay Intact?,
1998, S. 12
54
C ONRAD, BURKHARD, In-/formale Politik – zur Politik der Weltgesellschaft, http://www.sozialwiss.uni- hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/publ/ap1-03.pdf, 1/2003 55 Vgl. EASTON (1965, S. 273 f) 56 Vgl DIAMOND, LARRY, Three Paradoxes of Democracy, in: Diamond, Larry, The Global Resurgence of Democracy, Baltimore 1996, S. 111-123 57 „In essence, consolidation is the process of achieving broad and deep legitimation, such that all significant political actors, at both the elite and mass levels, believe that the democratic regime is the most right and appropriate for their society, better than any other realistic alternative they can imagine“ (DIAMOND 1996, S. 117)
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dann fort, wenn durch für das System dysfunktionale Defektionsstrategien ein grösserer individueller Nutzen erzielt werden kann. So ist der Glaube an die Rechtmässigkeit der Verfassung, an die Rele- vanz eines Grundrechtskatalogs oder an die Strukturprinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung als ein Ausdruck dieser weiterführenden Form von Legitimität zu verstehen. Freilich – dies muss hinzugefügt werden – bestehen beide Dimensionen – spezifische wie auch diffuse „Un- terstützungsleistungen“ – nicht unabhängig voneinander, sondern begrenzen einander gegenseitig. Ein politisches System, welches normativ verankert ist, jedoch dauerhaft dysfunktionale Resultate und outcomes produziert, wird gelegentlich auch jedes Mass an kontrafaktischer Resistenz einbüssen. Dennoch kann das Vorhandensein beider „Formen“ von Legitimität als spezifisch für „starke Staa- ten“ angesehen werden und trägt zu Stabilität und Ordnung entscheidend bei. Dort jedoch, wo „symbolic means of orientation“ erodieren, Legitimität abhanden kommt, treten Repression und Ge- walt als „Ordnungsäquivalente“ auf, meist von Eliten angewandt zur Erhaltung des status quo. Alle drei Dimensionen, politisches, wirtschaftliches und kulturelles Kapital erscheinen zentrali- siert und auf oberster Ebene im modernen Anstaltsstaat zusammengefasst. Die Gesamtheit der drei funktionellen Faktoren in den oben genannten Ausprägungen bilden gewissermassen das „symboli- sche“ Kapital, welches moderne Staaten, starke Staaten, abschliessend legitimiert 58 . Diese spezifische Form von Ordnung kann deshalb als zentrisch betrachtet werden, basierend auf positiv-rechtlicher Formalität und den Dispositionen kontingenter Akteure entzogen. Die Regulationsmacht des „star- ken Nationalstaates“ ist sehr hoch, idealtypisch freilich, da Prozesse der Globalisierung operationelle Souveränität partiell enziehen. Das Verständnis alternativer Ordnung lässt sich nun gewissermassen ex negativo gewinnen, in dem angenommen wird, dass all jene genannten für starke Staaten definito- rischen Variablen und Merkmale auch andere Ausprägungen annehmen können und damit die Su- che nach verschiedenartigen Strukturmerkmalen und Charakteristika verlangen, einschliesslich der Begründung neuer Begriffe.
58 BOURDIEU, PIERRE, Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns, Frankfurt/Main, 1998, S. 99
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 22
1.2.2 Quasistaaten zwischen empirischer und juristischer Staatlichkeit
Starke Staaten „funktionieren“ – und konstituieren damit einen Ordnungsbegriff, der qua wirt- schaftliche Effizienz, good governance und universelle Legitimationsmuster als Inbegriff einer positiven Ordnung gilt. Im Jungschen Sinne erfüllen strong states also jene ordnungskonstituierenden Aufgaben im Sinne moderner Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die für ein synergetisches Zusammenleben von Regierten und Regierenden, Masse und Elite so bedeutsam sind. Jenes Konzept galt lange Zeit als Eckstein der Modernisierungstheorien, die Entwicklung als unilinearen und empathielos- alternativlosen Weg konzipierten und Formen indigener Ordnung als traditionell, anarchisch oder generell anachronistisch einordneten.
An diesem lange Zeit vorherrschenden Paradigma wurde nun auch eine spezielle Vorstellung von Staatlichkeit festgemacht, anhand derer sich Ordnungen messen und interpretieren lassen konnten. Eine Ordnung, die als zentrale Komponente die Herrschaft über ein Territorium ihr eigen nennt, ist unweigerlich an die Integrität und Unverletzlichkeit dieses Territoriums gebunden. Der staatliche Ordnungsbegriff ist an die Herrschaft und Verfügungsgewalt eben dieses Territoriums geknüpft,
59
einen Aspekt, den bspw. Joel Migdal als konsituierend hervorhebt
. Starke Staaten – so kann ergän- zend hinzugefügt werden – sind in klassischer Denkweise ohne festes völkerrechtlich abgesichertes Territorium nicht denkbar und können die drei ihnen zugedachten primären Aufgaben 60 nicht ohne jenes erfüllen, welches nach Jellinek den Staat im westphälischen Zeitalter unter anderem auszeichne-
61
te.
Der Begriff der territorialen Integrität steht in Zusammenhang mit jenem der Souveränität, der Integrität und Unverletzlichkeit garantiert. Dabei ist zum einen von der formalen Souveräntiät die Rede, die sich auf die allgemeine Anerkennung staatlicher Grenzen bezieht und dem klassischen Sou- veränitätsverständnis entspricht. Formale Souveränität wird völkerrechtlich gewährleistet und entwi- ckelte sich in den Jahrhunderten nach dem Friedensschluss von Münster und Osnabrück bis zu je-
59 MIGDAL (1988, S. 12 ff)
60 Basierend auf Jungs Dreigliederung.
61 Es gibt alternative Möglichkeiten, empirische Ordnungen zu beschreiben und zu strukturieren, ebenso die Konzeption des strong state. Neben der Jungschen Definition sind auch andere Schwerpunkte und Unterteilungsmöglichkeiten denk- bar, wie jene von Migdal (1988), auf die sich später noch bezogen werden soll und der andere Kategoriensysteme zur Beurteilung aufstellt. Zentraler Begriff hierbei sind Territorialität und Ressourcenmanagement (Input- wie auch Output- Dimension). Der analytischen Klarheit halber werden jedoch kontextabhängig die verschiedenen Konzepte in Zusam- menhang gebracht. So kann territoriale Integrität als sinnverwandter Sachverhalt zu „control of physical force“, also den funktionellen Imperativen des politischen Systems, betrachtet werden. In anderen Konzeptionen (wie bei Jellinek) wer- den territoriale Integrität einerseits, und Staatsgewalt andererseits als analytisch getrennte Kategorien gehandelt.
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 23
nem modernen Verständnis fort, welches normativ die geltende internationale Ordnung im Sinne des Nichtinterventionsprinzips und der Gewaltfreiheit definiert. Von diesem Verständnis blieben auch jene Gesellschaften und Ordnungen nicht unberührt, die den Koloniestatus abstreiften und die Unabhängigkeit im Rahmen der zwei grossen Dekolonisierungswellen nach 1945 erstritten. Wie an anderer Stelle erwähnt, zeigte sich, dass allerdings das Vorhandensein von formaler Souveränität
62
nicht immer auch die Präsenz des Schwesterprinzips, nämlich operationeller Souveränität , mit ein- bezog. Viele Gesellschaften genossen zwar formale Immunität und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen, ohne jedoch operationelle Souveränität – insbesondere im afrikanischen Kontext – bereitzustellen. Dort nun, wo formale Souveränität nach aussen hin zwar existent ist, operationelle Souveränität nach innen hingegen fehlt, Staaten einerseits stark, andererseits insbesondere in der Bereitstellung öffentli- cher Güter, Schaffung von volkswirtschaftlichem Wohlstand und der Wahrung von Menschenrech- ten schwach sind, lässt sich gemäss Robert Jackson von einem Fehlen empirischer Staatlichkeit (empi- rical statehood) sprechen. 6364 Zahlreiche nachkoloniale Ordnungen, wie bspw. Angola oder das früher entkolonialisierte Kolumbien, vollzogen zwar den Weg in die juristische Unabhängigkeit und ge- wannen juridical statehood 65 , etablierten jedoch interne Ordnungsstrukturen und Reproduktionsmus- ter, die sich vom klassischen „Paradigma“ des starken Staates westlicher Prägung unterschieden. „That post-colonial international guarantee has brought into existence a significant number of insubstantial or marginal or even nominal states: what for lack of a better term might be called “quasi-states” of which some have clearly failed, or col- lapsed, and cease to be “states” in any significant empirical meaning of the term.“ 66 Jackson nennt nun diese Formen sozialer Ordnung „Quasistaaten“, wobei das Präfix „quasi“ we- niger ein Ähnlichkeitsverhältnis ausdrücken soll, sondern vielmehr auf die Tatsache rekurriert, dass damit bezeichnete Ordnungen internationale Anerkennung geniessen und auch im diplomatischen
67
Verkehr als Staaten registriert sind , folglich allen anderen Staaten als gleichwertig hinzugerechnet werden.
62 Vgl. KEOHANE, ROBERT O., Hobbes’s Dilemma and Institutional Change in World Politics: Sovereignty in International
Society, in Holm/Sorensen (1995, S.170 ff) Operationelle Souveränität meint gewissermassen „Souveränität nach innen“
und beschreibt die tatsächliche Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber internen Akteuren. Sie bezieht sich insbesonde-
re auf die Fähigkeit des Staates, systemerhaltende Funktionen zu erfüllen in Sinne sozialer Reproduktion. (siehe oben)
Robert Keohane nimmt einer weitere Differenzierung vor und betachtet solche Staaten als operational souverän, die
Souveränität teilen (etwa im Zuge von Vergemeinschaftung und Supranationalisierung) und von dieser Teilung im Sinne
höherer Steuerungskapazitäten auch profitieren können.
63 Vgl. auch HOLM, HANS HENRIK, SORENSEN, GEORG, Whose World Order? Uneven Globalization and the End of the
Cold War, Westview Press, Boulder CO 1995, S. 196
64 Ein anderer Begriff für empirische Staatlichkeit wäre soziologische Staatlichkeit, die Jackson der legalen (juristischen)
Staatlichkeit gegenüberstellt. Vgl. JACKSON (1990, S. 26 f), Vgl. auch JACKSON (1998, S. 2)
65 Jackson (1990, S. 27), juristische Staatlichkeit gilt bei Jackson als spiegelbildliches Prinzip zur internationalen “Dokt-
rin” der Nicht-intervention.
66 ebenda, S. 10 ff
67 ebenda, S. 21
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 24
Im modernen Völkerrechtsverständnis nun definiert sich Staatlichkeit durch empirische Struk- turelemente im obigen Sinne, Anerkennung seitens Dritter – also anderer Staaten, den Vereinten Nationen etc – gilt jedoch als deklaratorisch, keineswegs als konstitutiv (wie im klassischen Völker- recht) 68 und wird für die Definition von Staatlichkeit in abnehmenden Masse herangezogen. De jure wird empirischer Staatlichkeit mehr „Definitionsmacht“ zugewiesen als juristischer Staatlichkeit. In- sofern ist Jacksons Bezeichnung durchaus irreführend, da sich eben diese Quasistaaten durch eine „Schlagseite“ hin zu juristischer Staatlichkeit auszeichnen und dem Präfix „quasi“ nur bedingt gerecht werden. Andererseits – in einer de facto-Perspektive – bestimmt internationale Anerkennung nicht nur den aussenpolitischen Status eines Staates, die Chance, diplomatisch Gehör zu erhalten, sondern auch über die formale Sphäre des Weltwirtschaftssystems den Zugriff auf Ressourcen, Unterstüt- zungsleistungen und Investitionen. Staatlichkeit erscheint als von aussen am „Leben“ erhalten und alimentiert. 69 Die verschiedenen patrimonialen Beziehungen, die im Zeitalter der Bipolarität das Aus- senverhältnis vieler Staaten bspw. in Afrika prägten und auf die später noch einmal eingegangen wird, legen Zeugnis von der Bedeutung juristischer Staatlichkeit ab und legitimieren die Anwendung des Begriffs der „Quasistaaten“.
Welche heuristischen Aussagen kann man zusammenfassend und weiterführend dem Quasi- staatenkonzept nun entnehmen? In der Konzeption Jacksons erscheinen solche Ordnungen im gros- sen Stile aussenbestimmt und verdanken ihre Existenz einem kompromisslosen Nachkriegsregelwerk, welches auf dem Gedanken der Selbstbestimmung und Souveränität basiert. 70 Dieses Verständnis erscheint rein formal, und obgleich im „Westen“ ein grundlegendes Verständnis von Staatlichkeit in Theorie und Praxis präsent ist, kommt dieses jedoch in der Gestaltung der postkolonialen Ordnung nicht zum Tragen. 71 Jackson geht soweit und stellt fest, dass „[…]quasi-states are creatures and their elites are the beneficiaries of non-competitive international norms.“ 72 Er betrachtet sie also als „konstruierte Objekte“, die ihre Entstehung – aufbauend auf der Erbmasse des Kolonialismus – willkürlichen Grenzziehun- gen, selektivem Einfluss der „europäischen Moderne“ und schliesslich völkerrechtlichem Diktat verdanken. Sie erscheinen nicht als gewachsen im Sinne der historisch-genetischen Entwicklung der 68 Vgl. JACKSON (1998, S. 3); DELBRÜCK, JOST in Dahm, Georg/Delbrück, Jost/Wolfrum, Rüdiger, Völkerrecht, Band I,1, Die Grundlagen. Die Völkerrechtssubjekte, De Gruyter Verlag, Berlin und New York, 2. Aufl. 1989, S. 186-189 69 Vgl. STUVOY (2002, S. 94) am Beispiel der Kriegsparteien in Angola. Der Wegfall externer Alimentation, so soll später argumentiert werden, resultiert in einer Veränderung interner Strukturen.
70 Im weiteren Sinne sieht Jackson die Entstehung von Quasistaaten der Nachkriegsordnung in einer inkonsequenten Auslegung der UN-Charta begründet, die zwar juristische Staatlichkeit ohne Ansehen der Gesellschaftsordnung fordert, allerdings mit der Bedingung verknüpft, dass diese Staaten gemäss Art. 4 (1) UN Charta grundlegende Staatsfunktionen erfüllen können. Vgl. JACKSON (1998, S. S.3) 71 JUNG (2001, S. 420) 72 JACKSON (1990, S. 21)
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 25
westeuropäischen Staaten, sondern als modernisierungstheoretisch unter Zugzwang gestellt. So be- trachtet Jackson die Entwicklung der abendländischen Staaten als eine Entwicklung hin zur Demo- kratie, Demokratie galt als Ergebnis, Resultat einer spezifischen sozioökonomischen Entwicklung, welche die Prerequisiten für Demokratie bereitstellte. 73 Quasistaaten zeichnen sich durch eine Um- kehrung des Prozesses aus, in dem Demokratie an den Anfang gesetzt wird – all dies symbolisiert durch den verheissungsvollen „elektoralen Auftakt“ – und die sozioökonomische Entwicklung „nach- ziehen“ soll. Ergebnis ist jedoch nur selten eine funktionsfähige freiheitlich-demokratische Ordnung, eine „liberale Demokratie“ bei Larry Diamond, sondern eben eine elektorale Demokratie, die über ein Lippenbekenntnis nicht hinauskommt 74 – mit verhängnisvollen Folgen.
Juristische Staatlichkeit wird garantiert, Demokratie gefordert, aber institutionelle Kapazitäten zur „Funktionserfüllung“ fehlen, denn: Die Aussenbestimmung erscheint als halbherzig, inkonse- quent durchgeführt, da gleichzeitig im Innern traditionale und vormoderne Strukturmerkmale über- dauern und Wirkmächtigkeit entfalten. Wurde die Aufgabe der Staatlichkeitsdefinition nach aussen hin der internationalen Ordnung übertragen, so waren die einzelnen entstandenen Ordnungen für die interne Dimension selbst verantwortlich. Das Spezifikum von Quasistaaten liegt darin, dass sich diese die drei Elementarfunktionen 75 im Sinne von Elias/Jung erst erarbeiten müssen 76 , und dass jener Prozess der „Erarbeitung“ im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne, Formalität und In- formalität stattfindet und es konsequenterweise zur Herausbildung hybrider Formen der Bearbeitung der drei Elementarfunktionen kam.
Quasistaatliche Politik ist deshalb eine Politik, in dem sich die Eliten bewusst als „beneficiaries“ dieser hybriden Formen von Ordnung, und keineswegs als Erfüllungsgehilfen rational-verrechtlichter Politik verstehen, da ihnen die Fremdmandatierung zum „nation-building“ weitläufige Spielräume eigener Politikgestaltung überlässt. Diese Politikgestaltung erweist sich als fragmentarisch, selektiv und regionalistisch, fern dem Gedanken eines Bourdieuschen Staatesgeistes, da sich mangels institu-
73 „Ganz anders als in Europa, wo der Nationalstaat spätes Resultat der gewaltsamen Durchsetzung bürgerlicher Lebens- verhältnisse ist, ist die staatliche Verfasstheit für die Länder der Dritten Welt festgeschriebene Voraussetzung für die kapitalistische Entwicklung und den inneren Konsolidierungsprozess. Staat und Nation sind hier nicht als Resultat eines langen gewaltsamen Integrationsprozesses zu einer neuen Integrationsebene zusammengewachsen. Der Territorialstaat ist hier vielmehr ererbte Voraussetzung für eine nachholende innere Konsolidierung, er ist die vorgegebene Form, unter der sich der heterogene Inhalt dieser häufig „künstlichen“ Gebilde zu entwickeln hat“, Vgl. SIEGELBERG, JENS, Kapitalismus und Krieg. Eine Theorie des Krieges in der Weltgesellschaft, 1994, S. 137 f 74 DIAMOND (1996, S. 120) 75 Ist im weiteren Verlauf der Betrachtungen von „Elementarfunktionen“ die Rede, so beziehen sich diese stets auf das Kategoriensystem von Elias/Jung bzw. von Migdal.
76 Ein Desiderat, dem auch Jackson als konsequenter Anti-Interventionist anhängt, Vgl. JACKSON, ROBERT, Surrogate Sovereignty? Great Power Responsibility and "Failed States", Institute of International Relations, University of British Co- lumbia, Working Paper, No.25, November 1998
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 26
tioneller Kapazitäten Eliten eher von anderen Loyalitäten und Identitäten her einen Nutzen verspre- chen. Klientelistische Netzwerke erscheinen sowohl den Strukturen als auch den Dispositionen der Eliten angemessener als eine gesamtgesellschaftliche unter der Ägide positiven Rechts stehende Integ- ration.
Quasi-staaten sind also in Jacksons Verständnis „unfertige Staaten“, in unserem Verständnis – so die These – alternative Ordnungen mit alternativen Formen der ökonomischen Reproduktion, der politischen Entscheidung, der symbolischen Kommunikation, kurz: der drei oben genannten Ele- mentarfunktionen. Sie unterscheiden sich von strong states durch eine zwar vorhanden juristische Staatlichkeit, jedoch durch das Fehlen (idealtypisch) bzw. partielle Vorhandensein (realtypisch) einer empirischen Staatlichkeit nach westlichem Verständnis. Es wird nun jedoch sehr schnell deutlich, dass eine direkte argumentative Verbindung zwischen dem Vorhandensein eines Quasistaates und dem historischen Fakt der Dekolonisation – im ausschliesslichen Sinne – in die Irre führt. Bejara- no/Pizarro weisen in ihrem Essay am Beispiel Kolumbiens daraufhin, dass nicht alle Quasistaaten im Bannkreis der Dekolonisationslogik entstanden sind 77 , sondern auch dort existieren, wo formale de- mokratische Strukturen schon einen längeren Zeitraum bestehen. Auch diese mögen Benefiteure eines formalen Souveränitätsverständnisses zwar sein, wurden jedoch nicht notwendigerweise künst- lich auf dem völkerrechtlichen Reissbrett entworfen. Auch sie zeichnen sich jedoch durch eine dege- nerierte empirische Staatlichkeit aus, der auf internationalem Parkett eine vollständige juristische gegenübersteht.
Ist es nun denkbar, dass sich alternative Ordnungen durch das Gegenteil auszeichnen können? Durch fehlende juristische Staatlichkeit, aber durch funktionierende empirische Staatlichkeit? Der Gedanke wäre nur konsequent, einerseits in Bezug auf den Anspruch der Arbeit, alternative Ordnun- gen umfassend darzustellen und „alle Optionen offenzulassen“, andererseits durch unsere empiri- schen Fallbeispiele, bspw. Angola, wo der MPLA-geführte Staat Ausdruck eines Quasistaates ist im 78 ist, die UNITA als konkurrierende Ordnung jedoch per
Sinne einer neopatrimonialen Ordnung definitionem nicht als Quasistaat angesehen werden kann. Es sind Ordnungen denkbar, die völker- rechtlich keine hundertprozentige Anerkennung geniessen, Staatsfunktionen jedoch oft besser aus- führen als Quasistaaten im Jacksonschen Sinne. Kirsti Stuvoy argumentiert dafür, das Konzept des
77 BEJARANO, ANNA/ PIZARRO, EDUARDO, “The Coming Anarchy”: The Partial Collapse of the State and the Emergence of
Aspiring State Makers in Colombia, 2002, S. 2
78 Zum Begriff des Neopatrimonialismus S. 36 ff
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 27
quasi-state auch auf solche Ordnungen anzuwenden, in dem sie das Differenzkriterium zwischen „Staat“ und „Quasistaat“ auf deren pauschale Unterschiedlichkeit reduziert und den Begriff als heu- ristischen Bezugspunkt in ihre Analyse der sozialen Ordnung der UNITA hinüberrettet 79 . Stuvoy bietet dafür den Begriff der „insurgent social order“ an, der inhaltlich bezeichnend ist und die Vorstel- lung einer Ordnung impliziert, die sich einer anderen widersetzt bzw. mit dieser in ein Konkurrenz- verhältnis tritt. Weiterhin präsentieren Paul Kingston und Ian Spears in ihrem hochaktuellen Werk 80 anhand verschiedener Fallbeispiele einen Quasistaaten-begriff, der sich gewissermassen inoffiziell auf substaatlicher Ebene entfaltet und damit den Jacksonschen Begriff auf andere Analyseebenen hin extrapoliert. „States within states“ sind für die beiden Autoren Konglomerate, die sich durch eine hö- here politische, wirtschaftliche und normative Integrationskraft auszeichen als das „host-system“ selbst und damit den Kategorien von Elias/Jung eher als letzteres gerecht werden.
Insurgent social orders entstehen dann, wenn gewisse Aspekte von hybrider Staatlichkeit erodieren, die Regierung bzw. die herrschende politische Partei nicht mehr in der Lage ist, die für Quasistaaten (im folgenden zu ergründenten) typischen gesellschaftlichen Strukturen und Funktionen aufrechtzu- erhalten. Legitimität wird zunehmend durch Repression und Gewalt als funktionales Ordnungsäqui- valent ersetzt und führt zur Entstehung einer dezentralen Ordnung, die sich meist durch ein Konkur- renzverhältnis zwischen einer völkerrechtlich legitimierten quasistaatlichen Ordnung und einer (oder mehrerer) ebenfalls als quasistaatlich zu charakterisierenden parastaatlichen Ordnung 81 auszeichnet. Die dabei entstehenden Ordnungen (ob auf staatlicher oder „Rebellen“-seite) zeichnen sich ihrerseits durch ähnliche Strukturmerkmale und Funktionen aus wie der historisch vorhergegangene oder pa- rallel weiterexistierende „offizielle“ Quasistaat, weisen sich aber oftmals durch höhere empirische Staatlichkeit aus; die Beziehung zwischen ihnen sind jedoch meist konfliktiv-kriegerischer Natur.
79
Vgl. STUVOY (2002, S. 23 ff)
80
KINGSTON/SPEARS (2004)
81
„parastaatlich“ ist dabei der allgemeinere und umfassendere Begriffe, bringt er doch zum Ausdruck, dass ein Akteur neben dem Staat innerhalb dessen offiziellen Territoriums existiert. „Quasi-staatlich“ oder „proto-staatlich“ sind hingegen engere, qualitative Begriffe, die eine heuristische Aussage über den Charakter dieser Akteure treffen.
1. KONZEPTE UND BEGRIFFE ZUM VERSTÄNDNIS VON STAATLICHKEIT IN KONFLIKTIVEN ORDNUNGEN 28
1.3 ANALYSE UND INTERPRETATION QUASI-STAATLICHER ORDNUNGEN
1.3.1 Das Konzept von Joel Migdal 82
Die Entwicklung hin zu einer dezentralen Ordnung wird dann wahrscheinlich, wenn der ur- sprüngliche Zentralstaat nicht mehr in der Lage oder willens ist, ihm zugedachte Aufgaben adäquat auszuführen und das Gewaltmonopol aufrecht zu erhalten. Dies impliziert im Jungschen Sinne die politische, ökonomische und wertreproduzierende Sphäre als Ausdruck von Staatlichkeit und Ord- nung. Indikator und Voraussetzung für politische Implementations- u. Regulierungstätigkeiten ist dabei die abschliessende und umfassende Kontrolle über ein spezifisches Territorium. 83 Dabei meint Kontrolle nicht allein im negativen Sinne den Erhalt von Integrität und die Bekämpfung von zentri- fugalen Tendenzen anhand der Drohung von Gewalt, sondern auch das positive Management von Ordnung im Sinne der Bereitstellung von Infrastruktur, Institutionen und allgemeinen Rahmenbe- 84 Für Migdal ist die Fähigkeit, die
dingungen zur Etablierung gesellschaftlicher Interaktionsprozesse.
Gesellschaft zu „penetrieren“, also Präsenz auf allen Ebenen zu zeigen, Grundbedingung für territori- ale Integrität. So nennt er als operationalisierbare Grössen etwa den Zugang breiter Bevölkerungs- schichten zu Schulen, die Versorgung mit einem funktionierenden Trinkwassersystem oder die Ärz- 85 Dort, wo Ausbildungsmöglichkeiten fehlen oder regulierende Instituti-
tedichte als relative Grösse.
onen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können, dort sinken die Opportunitätskosten für Aufstand, Rebellion und anti-staatliche Aggression.
Theda Skocpol sieht bspw. in den Koordinationsfähigkeiten des Staates über Strukturen und Or- ganisationen sozusagen die Quintessenz von Staatlichkeit, sowie in der mit Territorialität verbunde- nen Fähigkeit, militärische, administrative und politische Funktionen adäquat wahrzunehmen. 86 Po- sitives Management und negative „Absicherung“ stellen nun für Migdal komplementäre Grössen dar und sind nicht in Form eines trade-off verrechenbar. Fehlende militärische oder polizeiliche Kontrolle
82 Die Kategorien von Migdal lassen sich auf analytischer Ebene in den Elementarfunktionen sozialer Ordnungen nach Elias/Jung verorten, unterscheiden sich von diesen aber durch höhere Operationalisierbarkeit und Konkretheit. So geben Betrachtungen über Ressourcenverwendung- u. mobiliserung Aufschluss über eine Teilmenge der basalen Kategorie „gua- rantee of physical means“.
83 MIGDAL (1988, S. 5), 84 ebenda, S. 26 ff, vgl. auch ROTBERG (2003, S. 3 ff) 85 Überlegungen in Bezug auf die Ausprägungen diverser funktioneller Variablen liegen in operationalisierter Form ver- schiedenen Statistiken und Indices zugrunde. Indikatoren wie das Pro-Kopf-Einkommen, der Gini-Koeffizient, Indices wie der Human Development Index oder der Freedom House Index politischer Freiheit können als Beispiele angeführt werden.
86 Vgl. SKOCPOL, THEDA, States and Social Revolutions, 1979, S. 29
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liefert Institutionen äusseren oder inneren Aggressoren aus, wie andererseits der Mangel an Versor- gung mit öffentlichen Gütern klassische Versorgungsnetze sprengen und zu „grievances“ führen kann, die sich gewaltsam äussern können. Hier mag man argumentieren, dass der „Ordnungshüter“ negati- ve Kontrolle durch Anwendung von polizeilicher oder militärischer Gewalt erzwingen kann, indem Legitimität durch Repression ersetzt wird, Repression also als funktionales Äquivalent für Legitimität gewissermassen einspringt. In der Tat – so wird noch zu zeigen sein – liest sich die Geschichte der
UNITA in Angola als eine des Übergangs von Legitimitäts- hin zu auf Repression basierenden Bezie-
hungen zur Bevölkerung, ohne dass anfangs eine Zäsur in der Variable territoriale Integrität zu fin- den wäre. Repression gilt als gangbar, da sie als ultima ratio zur Bestandssicherung von Ordnung dient, mithin von Eliten als Instrument von „politics of survival“ 87 angesehen wird. Migdals Kategori- sierung orientiert sich jedoch im wesentlichen an „legitimer Staatlichkeit“, betrachtet auf totaler Re- pression basierende Ordnungen mithin als solche, die ihrer Staatlichkeit verlustig gegangen sind. Hingegen konstatiert Rotberg eine Hierarchie territorialer Aufgaben, und stellt an erste Stelle die Wahrung von Sicherheit und Schutz vor Aggression: „The state’s prime function is to provide that political good of security—to prevent cross-border invasions and infiltrations, and any loss of territory […]The delivery of a range of other desirable political goods becomes possible when a reasonable measure of security has been sustained.“ 88 Sekun- däre Güter, „other desirable political goods“, sind dann jene Inhalte positiven Managements, die aus der Gemeinwohlverpflichtung, dem Desiderat zum Schutz der Menschenrechte und der Bereitstel- lung öffentlicher Güter herrühren. Sie sind gleichsam Indikatoren für das Funktionieren territorialer Staatlichkeit, wobei sich Rotberg exemplarisch auf die Qualität infrastruktureller Netze bezieht. Je stärker die Infrastruktur vernachlässigt wird, Strassen nicht gebaut, zerstörte Eisenbahnschienen nicht repariert werden, desto deutlicher wird die fehlende Bereitschaft des Staates bzw. der politischen Ordnung, positives Ordnungsmanagement durchzuführen. Gleich ob hierarchisch oder komplemen- tär, das Funktionieren einer Gesellschaftsordnung richtet sich erstens nach der Art und Weise territo- rialer Kontrolle und „Penetration“, zweitens nach der institutionellen und infrastrukturellen Gestal- tung.
Der Gedanke einer institutionellen Penetration von Gesellschaft ist aufs engste mit jener zweiten Kategorie verknüpft, die sich am besten unter die Jungsche Kategorie „preservation of symbolic means
87 Vgl. MIGDAL (1988, S. 227-229) Migdal konzipiert Eliten als Rezeptoren interner und externer Drücke und Anforde-
rungen, die durch „crisis management“ versuchen, diese zu neutralisieren. In Abwesenheit fest verankerter normativer
Kontexte heiligt der Zweck jedwedes Mittel und führt zur Anwendung von repressiv-menschenrechtsverletzenden policies.
88 Vgl ROTBERG (2003, S. 3)
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of orientation“ 89 subsumieren lässt und den Legitimitätsgedanken mit umfasst. Garant für das Funkti-
onieren einer sozialen Ordnung ist nicht allein positives institutionelles Management, sondern eben- falls normatives Management, welches das explizite oder latente Feedback der Zivilbevölkerung zum Gegenstand hat. Die Ausübung des politischen Gewaltmonopols greift nicht allein auf Mittel der immediate coercion 90 , sondern gleichsam der Legitimitätsbeschaffung zurück. Nach Migdal ist „the ability to regulate social relationships“ 91 grundlegend für soziale Ordnungen, da solche ohne „regulierte
Beziehungen“ per se keine Ordnungen darstellen, zwischen beiden Aspekten eine tautologische Be- ziehung besteht. Im engeren Sinne umfasst jedoch diese „Regulationsfähigkeit“ legitimes „Bezie- hungsmanagement“, welches eine partizipative Dimension seitens der Beherrschten einschliesst. Funktionierende social orders zeichnen sich folglich durch ein gewisses Mass an spezifischem und diffusem support sowie auch durch ein genuines Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol aus, wel- ches jedoch oft – anders als in starken Staaten – nicht auf dem Glauben an eine demokratisch ratio- nal-rechtsstaatliche Ordnung basiert, sondern – wie Brinkerhoff und Goldsmith darstellen 92 – oft
durch die Einbindung in patrimoniale Netzwerke oder durch den Rekurs auf Traditionalität und 93 Partizipation kann selbst darin bestehen, durch Gehorsam oder compli-
Überlieferung erzielt wird.
ance im minimalistischen Sinne zur Bestandserhaltung der Ordnung beizutragen. Die Wahrnehmung der Regierung in der Öffentlichkeit, Daten zur Strafverfolgung, die Entwicklung der Wahlbeteili- gung, die Ausprägung nichtstaatlicher Gewalt und politischer Rebellionen und der Grad der Korrup- 94 geben auf einer zweidimensionalen Skala Indikatoren wieder, die den Erfolg eines Gemeinwe-
tion sens im Bereich von normativem Beziehungsmanagement widerspiegeln. Auch hier lässt sich anhand
89 JUNG (2001, S. 452; 455 f)
90 ebenda, S. 394 ff. Jung sieht die Notwendigkeit zu unmittelbarem instrumentellen Zwang in den modernen Gesell- schaften als unzeitgemäss und verpönt und konstatiert eine zunehmende Zuwendung zu Mitteln der allgemeinen Legiti- mitätsbeschaffung. Er zeigt dies am Beispiel der modernen Kriege (nicht ohne einen „westlichen Bias“), deren zugrunde- legende Mobiliserung weniger auf „emergency coercion“, als vielmehr auf „long-term legitimization“ basiert. Insbesondere in demokratischen Staaten ist Kriegsführung zur Funktion parlamentarischer und damit demokratischer Zustimmung ge- worden.
91 MIGDAL (1988, S. 29) 92 Beide Autoren betrachten Klientelismus und Patronage samt deren Subkategorien als sowohl funktional wie auch dys- funktional, abhängig von verschiedenen Kontextfaktoren (Geschichte, Subsistenzsysteme etc.) So können bspw. intereth- nische Konflikte durch klientele Strukturen entschärft und auf eine friedliche Basis gestellt werden. Vgl. BRIN- KERHOFF/GOLDSMITH (2002, S. 20) 93 An dieser Stelle sei auf Max Webers drei klassische Idealtypen von Herrschaft zu verweisen, legale, charismatische und traditionale Herrschaft, die in einer anderen Lesart als drei Idealtypen von „Legitimitätsbeschaffung“ seitens des politi- schen Systems angesehen werden können. Vgl. WEBER (1980, S. 549 iVm S. 124 ff) 94 Hierbei sollte man sich jedoch vor einer eindimensionalen Betrachtungsweise hüten: Korruption wird von einigen Autoren keineswegs immer als dysfunktional für legitime Ordnungen angesehen, sondern kann durchaus – abhängig von verschiedenen Variablen – als funktional im Sinne von integrationsschaffend und konfliktvermindernd angesehen wer- den. Siehe auch das Kapitel über Patrimonialismus, S. 36; Vgl. BRINKERHOFF, GOLDSMITH (2002), weiterhin LE BIL- LON, PHILIPPE, Buying Peace of Fuelling war: The Role of Corruption in Armed Conflicts, Journal of International Devel- opment Nr. 15, 2003, S. 413-426
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Andreas Hahn, 2004, Parastaatlichkeit und Ökonomien des Krieges, Munich, GRIN Publishing GmbH
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