Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 1
2 Tacitus - Leben und Werk. 3
2.1 Kurzbiografie 3
2.2 Schriften und Tendenzen 3
2.3 Das sogenannte „Totengericht“ 5
3 Gliederung und Überblick 7
3.1 Erster Abschnitt: „Unwesentliches“ 7
3.2 Zweiter Abschnitt: Argumente der Anhänger des Augustus 7
3.3 Dritter Abschnitt: Argumente der Gegner des Augustus. 7
4 Einzelinterpretation. 9
4.1 „Unwesentliches“ 9
4.1.1 Herkunft 9
4.1.2 Vollmachten und Ehrungen 10
4.1.3 Fazit 14
4.2 Der Erbe Caesars: Usurpator oder Befreier? 15
4.2.1 Argumente der Anhänger 15
4.2.2 Argumente der Gegner 16
4.2.3 Fazit 18
4.3 Vom Sohn Caesars zum Triumvirn. 19
4.3.1 Argumente der Anhänger 19
4.3.2 Argumente der Gegner 19
4.3.3 Fazit 23
4.4 Vom Triumvirat zur Monarchie: Ausschaltung politischer Konkurrenten 23
4.4.1 Argumente der Anhänger 23
4.4.2 Argumente der Gegner 24
4.4.3 Fazit 26
4.5 Alleinherrschaft und Reichspolitik. 28
4.5.1 Argumente der Anhänger 28
4.5.2 Argumente der Gegner 30
4.5.3 Fazit 31
4.6 Hausmachtpolitik und Nachfolgeregelung 31
4.6.1 Argumente der Anhänger 31
4.6.2 Argumente der Gegner 32
4.6.3 Fazit 34
4.7 Kaiserkult und Ehrungen 35
5 Von Tacitus verwendete literarische Quellen 37
6 Fazit und Zusammenfassung 38
7 Literaturverzeichnis 42
7.1 Quellen 42
7.2 Quellenverzeichnisse 42
7.3 Monografien. 42
7.4 Aufsätze. 44
8 Abkürzungsverzeichnis 46
1 Einleitung
Am Ende seines Lebens konnte Augustus auf eine beachtliche Lebensleistung zurückblicken: Er hatte den römischen Staat quasi neu gegründet, eine nicht nur oberflächlich mit der republikanischen Verfassung 1 konforme Monarchie installiert, die den Tod ihres Begründers überdauern konnte, den Provinzen eine neue und dauerhafte politische Funktion zukommen lassen und für den größten Teil des Reiches dauerhaften Frieden erwirkt und garantiert.
Dass dieses Lebenswerk einerseits durch rücksichtsloses und brutales Vorgehen und andererseits durch großes diplomatisches und politisches Geschick erreicht wurde, ist weder der Nachwelt, noch den Zeitgenossen des Augustus verborgen geblieben. Augustus’ Wesen und Werk war weder zu dessen Lebzeiten noch zu Lebzeiten des Tacitus unumstritten. 2
Daher ist es nur wenig verwunderlich, wenn die augusteische Propaganda es durchaus erfolgreich unternommen hat, die negativen Begleiterscheinungen des Prinzipats zu verschweigen oder illegales Vorgehen nachträglich zu legitimieren oder zu legalisieren. Ebenso wenig wird es verwundern, wenn die Gegner des Augustus als Person oder des Prinzipats als monarchischer Herrschaftsform gerade diese besonders herausstellen und die persönlichen Leistungen des göttlichen Augustus und die positiven Errungenschaften des Prinzipats zu verschweigen oder zu diskreditieren suchen.
Bei dem sogenannten „Totengericht“ über Augustus in den Annalen des Tacitus handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als um die Demontage eines Gottes. Singulär bei Tacitus ist jedoch dessen durchweg negative Einschätzung: Tacitus diskreditiert in der ihm eigenen verdächtigenden Darstellungsweise die Lebensleistung des Augustus und die Ehrungen, die dem Erben Caesars im Laufe seines Lebens zuteil wurden und in dessen posthumer Vergottung gipfelten.
In einer vermeintlich neutralen Gegenüberstellung der Pros und Contras der Zeitzeugen des Jahres 14 (wohl am Tage des Staatsbegräbnisses Anfang September) 3 macht Tacitus seine eigene Beurteilung des Augustus dadurch deutlich, dass er die negativen Beurteilun- 1 Soz.B. Fadinger 15
2 Zu Augustus’ Lebzeiten: Suet Aug 27,1-2. Hier folge ich Mehl, Flach , Kienast, Meister, Bleicken, Eck und Ma-
nuwald, um nur einige zu nennen. Die These Klingners, Augustus sei in der frühen Kaiserzeit niemals in Frage
gestellt worden, ist nicht beweisbar. Die Indizien und die Argumente der Forschung sprechen dagegen. Die Quel-
le, die Tacitus und Dio vorlag, muss ja aus der frühen Kaiserzeit stammen und hat offensichtlich negative Aussa-
gen enthalten. Klingner 641, vgl Manuwald 163; Flach 134, Mehl 60 f,
3 Bellen,22
1
gen der Herrschaft des Augustus durch dessen Gegner mit unterschiedlichen Mitteln besonders hervorhebt. 4
Diese Bewertung durch Tacitus steht damit im krassen Gegensatz zu den Darstellungen des Augustus selbst, 5 die dieser am Ende seines Lebens im Jahr 13 in den res gestae niedergelegt hat, und die er über seinen Tod hinaus als gültige Legitimation seines Führungsanspruches und seines einzigartigen Herrschaftsgefüges namens Prinzipat festgeschrieben wissen wollte.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, zum einen die historischen Ereignisse zu identifizieren, auf die Tacitus in seinem „Totengericht“ anspielt, und zum anderen die Darstellungen und Bewertungen des Tacitus auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Dies geschieht erstens im Vergleich mit den nächststehenden wesentlichen Quellen. Hier kommen neben Augustus selbst vor allem Suetons Augustusbiographie und Cassius Dios Nachruf auf Augustus in Betracht. Zweitens habe ich neben den wichtigsten Augustusbiographien von Kienast, Bleicken, Eck, Southern, Schlange - Schöningen, Vittinghoff und Bringmann/Schäfer auch Aufsätze zu Tacitus Geschichtsschreibung im allgemeinen und zum „Totengericht“ im besonderen in die Quelleninterpretation einbezogen.
4 zur Literatur Kienast, 516, Anm.1
5 Dahlheim,175
2
2 Tacitus - Leben und Werk
2.1 Kurzbiografie 6
Publius Cornelius Tacitus (ca. 55/6 - ca. 115 n. Chr.) 7 war als homo novus durch die römischen Kaiser, 8 unter deren Herrschaft er lebte, zu hohen Ehren gekommen. Seit 77 oder 78 n. Chr. war er zudem mit der Tochter des Konsuls Gnaeus lulius Agricola verheiratet, was seiner Beamtenkarriere durchaus förderlich war. 9 Dass Tacitus zu einem engen Senatorenkreis um Trajan gehörte, ist nicht nur durch sein Proconsulat in Asien belegt, das Trajan offenbar nur Gefolgsleuten anvertraute. 10 Tacitus und sein Freund Plinius vertraten auch gemeinsam Anklage im Prozess der Provinz Afrika gegen ihren Statthalter Marius Priscus. Trajan hatte persönlich den Vorsitz. Eine später zunehmende Entfremdung von der kaiserlichen Umgebung kann nicht nachgewiesen werden. Wie Plinius erscheint Tacitus als Opportunist, was seine Kritik an den Protagonisten der frühen Kaiserzeit nicht von vornherein glaubhaft erscheinen lässt.
2.2 Schriften und Tendenzen
Um 81 verfasste Tacitus seine dialogus de oratoribus , in denen er Gründe für den Verfall der Rhetorik aufzeigt. Im Jahr 98 entstanden de vita et moribus Julii Agricolae , eine Biographie seines Schwiegervaters und de origine et situ Germanorum, eine bedeutende Ethnographie. Etwa 105 begann Tacitus mit den Historiae, die die Zeit seit dem Dreikaiserjahr behandeln. Geplant waren sie bis zu Domitians Ende im Jahre 96. Um das Jahr 115 ent-standen die annales, die in 16 Büchern die Epoche vom Tod des Augustus im Jahr 14 bis zum Ende Nero 68 umfasst. Von den 16 Büchern der Annalen sind knapp zwei Drittel überliefert: die Bücher 1-4, Beginn des fünften, Buch 6 ohne den Anfang sowie die Bücher 11-16 mit Lücken zu Beginn und am Ende. Die Darstellungen der Jahre 29-31, 37-47 bzw. 66-68
6 Gute biografische Zusammenfassungen liefern u.a. Syme,Tacitus, 140ff und Meister, 318
7 Sein Todesdatum ist unklar, das letzte sichere Lebensdatum liegt bei 112 n. Chr.; teilweise wird sogar 120 als
Todesjahr angegeben; zu seiner Karriere siehe auch Syme, Tacitus, 140f.
8 Tacitus stellt seinen Lesern ebenfalls eine Beschreibung der „glücklichen Jahre“ unter Nerva und Tarian in Aus-
sicht (Agr.3, Hist 1.1). Dass Tacitus dieses Vorhaben nicht umgesetzt hat, muss nicht mit einer angeblichen Ent-
fremdung zum Kaiserhaus erklärt werden. Wenn Tacitus überhaupt vorgehabt hat, sich dem schwierigen Unter-
fangen zu widmen, glückliche Zeiten und gute Herrscher einigermaßen interessant darzustellen, kann das Unter-
bleiben auch damit erklärt werden, dass Tacitus hätte berichten müssen, dass die angeblich glücklichen Zeiten
gar nicht so glücklich waren. Zur jeweiligen Problematik der Nachfolgeregelung Nerva - Traian und Traian - Had-
rian siehe Berriman, 329; Kienast, Nerva, 56f. Zur Argumentation in Bezug auf die nicht vollendete Geschichts-
schreibung, die die Zeit von Nerva und Traian umfasst, siehe Albrecht, 870-871
9 Die politische Laufbahn des Tacitus ist typisch für ein Mitglied einer römischen Adelsfamilie: Quästur
(79-81),Prätur (88), Consulat (97), Prokonsulat (112) der Provinz Asia.
10 so Albrecht, 870
3
fehlen teilweise oder ganz. Die ersten sechs Bücher reichen vom Tod des Augustus bis zum Ende des Tiberius. Das zwölfte Buch endet mit dem Tod des Claudius; dieser Umstand legt die Annahme einer 'zweiten Hexade' nahe. Die 'dritte Hexade' würde die Nerobücher umfassen (Buch 13 bis 18?), sofern Tacitus die letzten beiden Regierungsjahre dieses Kaisers (nach Thraseas Tod 66, bei dem die Überlieferung abbricht) mit solcher Ausführlichkeit be-handelt hat.
Tacitus gilt neben Sallust und Livius durch seinen Stil und seine Charakterstudien zurecht als Klassiker der römischen Geschichtsschreibung. 11 Tacitus schrieb in einer Zeit, in der sich nach politischen Unruhen, die der Sturz des letzten Flavierkaisers Domitian im Jahr 96 ausgelöst hatte, die politischen Verhältnisse wieder stabilisiert hatten. Zum zweiten Mal in der Geschichte des Prinzipats hatte sich das Prinzip der erblich-dynastischen Nachfolge disqualifiziert. War der erste Flavier Vespasian noch aus militärischen Auseinandersetzungen nach dem Selbstmord Neros im Jahr 68 als Sieger hervorgegangen, wurde Trajan im Jahr 98 aufgrund einer wahrscheinlich nicht ganz freiwilligen Adoption durch den im Jahr 96 vom Senat zum Kaiser gewählten Cocceius Nerva zu dessen Nachfolger erhoben. Das Adoptionsprinzip 12 schien vielen Vertretern der politischen Führungsschicht und offenbar auch dem Tacitus als Königsweg der translatio imperii. Der Gegenentwurf eines Adoptivkaisertums und sein Gegensatz zur Erbdynastie sind jedoch ein Konstrukt. 13
Durch die durchweg negative Darstellung der Caesaren in den „Historien“ und besonders in den „Annalen“ scheint Tacitus unter anderem darstellen zu wollen, dass die Erbdynastie keine Garantie für ein stabiles Staatswesen ist und letztlich immer in Tyrannei ausar-
11 Vglauch Syme, Tacitus 148f
12 Tacitus legt sein diesbezügliches Credo dem greisen Galba in den Mund. (Tac Hist I 16) Tacitus kann ein A-
doptivkaisertum dabei jedoch nur als kleineres Übel empfinden, wenn er auch die Herrschaft des „Optimus“ favo-risiert. Sein diesbezügliches Plädoyer lässt außer acht, dass die Adoptionspolitik Galbas ja gerade als fehlge-schlagen bezeichnet werden muss. Dass Galba in Verkennung der tatsächlichen Machtverhältnisse Piso dem
Otho vorzog, mag Galba persönlich als rechtschaffen anzurechnen sein, es bleibt jedoch die Besiegelung seines
Untergangs und die Initialzündung für die kurzen, aber zerstörerischen Regierungen eines Otho und eines Vitel-
lius.
13 Tacitus lässt unberücksichtigt, dass die julisch-claudische Dynastie zwar als eine Erbdynastie betrachtet wer-
den kann, jedoch alle fünf julisch - claudischen Kaiser nicht die leiblichen Nachfahren ihrer Vorgänger waren und
(außer Caligula und Claudius) durch Adoption zur Herrschaft gekommen sind. Selbst Augustus verdankt seine
Herrschaft ja letztlich der Adoption durch Caesar. Die dynastischen Erwägungen spielen dabei realiter weniger
eine Rolle, viel eher scheint das Problem auch für spätere Generationen der Führungsschicht gewesen zu sein,
dass bei den Thronbesteigungen der ersten Kaiser der Senat jeweils vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und
wenig bis keine Möglichkeiten gehabt hätte, Alternativen zu benennen. Wahrscheinlich verschleiert die Favorisie-
rung des Adoptionsprinzips die Tatsache, dass der Senatskaiser Nerva aufgrund des politischen Drucks der Ar-
mee gezwungen war, Trajan zu adoptieren. Mit der Adoption ist Nerva wohl seiner eigenen Absetzung zuvorge-
kommen. Nervas vorzeitiger Rückzug aus dem öffentlichen Leben, seine negative Beurteilung durch Plinius im
servilen Panegrygius auf Trajan sprechen eine allzu deutliche Sprache. Dass Trajan sich selbst als Begründer
einer neuen Ära sah, ist dadurch hinreichend belegt, dass er Nerva nicht in einem eigenen Grabmal bestatten
ließ, sondern im Mausoleum des Augustus. Nerva war aus der Sicht der neuen Regierung also nicht Teil - und
schon gar nicht Begründer - des neuen heranbrechenden Zeitalters, sondern Repräsentant des nunmehr Vergan-genen. De Facto hatte also das Adoptionsprinzip keinen hohen Stellenwert und ist als politisch-literarisches Kon-
strukt zu bewerten.
4
ten muss. Das Verhältnis des Kaisers zum Senat spielt dabei eine große Rolle. Dabei nimmt Tacitus immer den senatorischen Blickwinkel ein. 14
Das Ringen um die (senatorische) Freiheit 15 und die Frage der Legitimation der Macht 16 sind Kristallisationspunkte taciteischer Geschichtsbetrachtung. 17 Tacitus hat diese Fragestellungen nicht erfunden, denn auch Augustus hat seine Autobiografie und seine res gestae als Legitimation seiner Herrschaft verstanden. Dass Tacitus diese für fadenscheinig und verlogen hält, macht er in der Einleitung seiner Annalen und vor allem im sogenannten Totengericht mehr als deutlich. Tacitus war der erste, der es unternommen hat, ein durchweg negatives Gesamtbild des ersten Prinzeps zu zeichnen.
Die Glaubwürdigkeit des Tacitus ist in der Forschung unterschiedlich beurteilt worden. Seine schriftstellerischen Fähigkeiten und seine psychologisch scharfe Beobachtungsgabe sind unbestritten. 18 Jedoch muss der Leser stark differenzieren zwischen den historischen Fakten und den mitunter sehr subtilen Einschätzungen des Tacitus. Yavetz 19 z.B. vertraut den Schilderungen des Tacitus, nicht aber seinen diskreditierenden Andeutungen und Einschätzungen. Tacitus verschweigt seine Quellen, wenn er Charakterstudien entwickelt oder über die angeblich wahren Motive der geschilderten Personen Auskunft geben will.
Aufgrund seiner scheinbaren Zurückhaltung kann man schwer nachweisen, wann Tacitus bewusst die Unwahrheit sagt, er deutet an und gibt eigene Einschätzungen, ohne die Tatsachen als solche nachweislich zu verfälschen. Bei zwei Versionen suggeriert er dem Leser häufig die schlechtere als die wahrscheinlichere. Hierfür sind sowohl das Totengericht als auch die bekannte Schilderung vom Brand Roms 20 unter Nero im Jahre 64 besonders deutliche Beispiele.
2.3 Das sogenannte „Totengericht“
Die Darstellung des Tacitus erweckt den Eindruck einer Debatte am Tag der Beisetzung des Augustus, bei der dessen Gegner die augenscheinlich an sich schon nicht sehr gewichtigen Argumente der Anhänger widerlegen. Dabei werden von Tacitus die Gegenargumente
14 „Die Beziehungen zwischen Staat und Kaiser waren nicht nur das Hauptthema des senatorischen Historikers,
sondern auch das Hauptproblem der Kaiser selbst während rund eineinhalb Jahrhunderten, wenn nicht länger.“
Syme, Tacitus, 128; vgl auch Yavetz, Tiberius 30f.
15 Syme, Tacitus, 133
16 Dahlheim, 181
17 so Syme, Tacitus, 129
18 zu Stil und psychologischer Geschichtsschreibung siehe auch Pöschl, 126, Syme, Tacitus 153 f, Neumeister,
194
19 Yavetz, Tiberius, 170 ff
20 Tac. ann. Tacitus bezichtigt Nero der Brandstiftung, ohne es direkt zu sagen, seine Schilderung jedoch macht
es dem Leser mehr als wahrscheinlich. Der Verdacht gegen den Kaiser spricht (wie im Totengericht) lauter und
wirkt nachhaltiger als die direkte Anklage.
5
stark ausgeweitet und die Gesamtkritik an Augustus wird um weitere Punkte ergänzt. In Tac ann I 10 (dritter Abschnitt) nimmt Tacitus die Argumente der Augustusanhänger wieder auf, um ihnen Punkt für Punkt zu entgegnen.
6
3 Gliederung und Überblick
Das Totengericht lässt sich leicht in drei logische Abschnitte einteilen:
3.1 Erster Abschnitt: „Unwesentliches“
• Die Besonderheit des Todesdatums
• Die Besonderheit des Todesortes
• Die Zahl seiner Konsulate
• Die Anzahl und Dauer seiner Amtsvollmachten
• Ehrungen für Augustus
3.2 Zweiter Abschnitt: Argumente der Anhänger des Augustus
• Die Notlage des Staates und die Pietas gegenüber Caesar waren Octavians Triebfeder.
• Die Rolle im Bürgerkrieg wurde Octavian aufgezwungen.
• Der Kampf um die Alleinherrschaft musste sein, da Antonius und Lepidus (die Triumvirn) sich selbst disqualifiziert hatten.
• Prinzipat ist nicht Königtum oder Diktatur.
• Augustus’ Person und Politik haben Frieden und Sicherheit in Rom und den Provinzen geschaffen und erhalten.
3.3 Dritter Abschnitt: Argumente der Gegner des Augustus
• Die Notlage des Staates und die pietas gegenüber Caesar waren nur Vorwand für
Octavians Herrschsucht.
• Im Bürgerkrieg hat Octavian durchweg illegal und kriminell gehandelt.
• Den Kampf um die Alleinherrschaft hat Octavian initiiert, um seine politischen Konkurrenten loszuwerden.
• Prinzipat ist Königtum oder Diktatur in schlechter Verkleidung.
• Der Frieden ist einer Totenruhe vergleichbar, und die Sicherheit des Reiches konnte Augustus zu keiner Zeit gewährleisten.
Hinzu kommen als Argumente:
7
Arbeit zitieren:
Olaf Franke, 2004, Demontage eines Gottes - Augustus`Totengericht bei Tacitus, München, GRIN Verlag GmbH
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