Literaturverzeichnis
Baums, Theodor Vollmachtsstimmrecht der Banken - Ja oder Nein? AG 1996, S. 11-27.
Baums, Theodor Empfiehlt sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts, insbesondere der Klagemöglichkeiten von Aktionären? in: Verhandlungen des 63. Deutschen Juristentags, Band I, München 2000, S. F 1 - F 263 (zit. Baums, F...).
Baums, Theodor (Hrsg.) Bericht der Regierungskommission Corporate Governance, Köln 2001.
Bayer, Walter Aktionärsklagen de lege lata und de lege ferenda, NJW 2000, 2609-2619.
BDA, BDI, GDV, DIHK, Gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Bankenverband Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts, 26.01.2004.
Deutscher Schutzverein für Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Wertpapierbesitz Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtung srechts (UMAG).
Diekmann, Hans; Leuering, Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensi n-Dieter tegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), NZG 2004, 249-257.
Eisenhardt, Ulrich Gesellschaftsrecht, 11. Auflage 2003.
Götz, Heinrich Die Überwachung der Aktiengesellschaft im Lichte jü ngerer Unternehmenskrisen, AG 1995, 337-353.
Götz, Heinrich Die Überwachung der Aktiengesellschaft im Lichte jü ngerer Unternehmenskrisen, AG 1995, 337-353.
I
Hopt, Klaus J. Die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, in: Immenga, U lrich / Möschel, Wernhard / Reuter, Dieter (Hrsg.), Festschrift für Ernst-Joachim Mestmäcker, Baden-Baden 1996, S. 909-931.
Horn, Norbert Die Haftung des Vorstands der AG nach § 93 AktG und die Pflichten des Aufsichtsrats, ZIP 1997, 1128-1139.
Hüffer, Uwe Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Auflage 2004 (zitiert: Hüffer, AktG § ... RdNr. ...).
Ihlas, Horst Organhaftung und Haftpflichtversicherung, Berlin 1997.
Jahn, Joachim UMAG: Das Aus für „räuberische Aktionäre“ oder neues Erpressungspotenzial? BB 2005, 5-13.
Köhler, Anette; Marten, Haftungsrisiken für Gesellschaftsorgane - aktuelle Beurteilung Kai-Uwe; Hülsberg, Frank und Gegenmaßnahmen, BB 2005, 501 -510. M.; Bender, Gregor
Linnerz, Markus Vom Anfechtungs- zum Haftungstourismus? NZG 2004, 307-313.
Lutter, Marcus Aktionärs-Klagerechte, JZ 2000, 837-842.
Lutter, Marcus Defizite für eine effiziente Aufsichtsratstätigkeit, ZHR 1995, 287 - 309.
Meilicke, Wienand; Heidel, Die „Modernisierung“ des Aktienrechts durch Beschränkung Thomas des Eigentumsschutzes der Aktionäre, DB 2004, 1479-1487.
Münchener Kommentar Kommentar zum Aktiengesetz Band 3, §§ 76-117, 2. Auflage München 2004; Band 4, §§ 118-147, 2. Auflage München 2004;
Schindler, Oliver; Witzel, Bedarf es einer neuen gesetzlichen Regelung des Anfec h-David tungsrechts zur Bekämpfung räuberischer Aktionäre? - Stellungnahme zu den Empfehlungen der wirtschaftlichen Abteilung des 63. DJT; NZG 2001, S. 577-584.
Schwarz, Günter Christian Empfiehlt sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts, insbesondere der Klagemöglichkeiten von Aktionären? ZRP 2000, S. 330-337.
Thümmel, Roderich C. Organhaftung nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtung srechts (UMAG) - Neue Risiken für Manager? DB 2004, 471-474.
Ulmer, Peter Die Aktionärsklage als Instrument zur Kontrolle des Vorstands-und Aufsichtsratshandelns, ZHR 1999, 290-342.
Weiss, Susanne; Buchner, Wird das UMAG die Haftung und Inanspruchnahme der Unter-Markus nehmensleiter verändern? WM 2005, 162-171.
III
Inhalt:
A. Einleitung. 1
B. Haftungsdurchsetzung de lege lata 1
I. Grundsatz: Aufsichtsrat oder Vorstand 1
II. Auf Verlangen der Hauptversammlung. 1
III. Auf Verlangen einer Minderheit 3
1. Benötigtes Quorum 4
2. Aktienbesitz vor Kenntniserlangung. 4
3. Minderheitenrecht nach § 147 III AktG. 4
4. Die Kostenregelung 4
IV. Kritik an der jetzigen Regelung. 5
1. Kritik an der Regelung des § 147 III AktG. 5
a) Kritik hinsichtlich des Quorums 5
b) Kritik hinsichtlich anderer Voraussetzungen 6
c) Kritik am besonderen Vertreter 6
2. Kritik an der Regelung des § 147 IV AktG. 7
3. Kritik wegen eines fehlenden Vorverfahrens. 7
C. Verfolgungsrecht de lege ferenda 8
I. Neuregelung des § 147 AktG-E. 8
II. Einfügung des § 148 AktG-E 8
1. Erforderliches Quorums. 8
2. Einführung eines Vorverfahrens 9
3. Abschaffung des besonderen Vertreters. 11
4. Lösung der Kostenfrage 11
III. Kritik 13
1. Kritik an der Absenkung des Schwellenwertes. 13
2. Kritik am Vorverfahren. 14
3. Kritik an der Einführung der actio pro socio 15
4. Kritik an der Kostenregelung. 15
5. Kritik an weiteren Voraussetzungen 16
IV
IV. Stellungnahme 16
1. Gefahr einer erhöhten Anzahl von Haftungsklagen 16
2. Erpressungspotenzial und Missbrauchsrisiko 17
a) Erpressungspotenzial 17
b) Missbrauchsrisiko 18
3. Wertungswiderspruch 19
4. Ersetzung des anteiligen Kapitals durch den Börsenwert 20
D Fazit und Reformvorschläge 20
V
A. Einleitung
Am 17.11.2004 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfec htungsrechts (UMAG) 1 verabschiedet, welches sich einreiht in die Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance. Schwerpunkte dieses Gesetzentwurfes sind das Anfechtungsrecht sowie die Organhaftung von Vorstand und Aufsichtsrat, 2 wobei insbesondere die Klagedurchsetzung bei der Innenhaftung von Vorstand und/oder Aufsichtsrat durch Minderheitsaktionäre vereinfacht werden soll. 3
Dieses Seminar behandelt die Vorschriften, welche zur Erreichung des letztgenannten Zieles dienen. Zu diesem Zweck wird zunächst die jetz ige Rechtslage dargestellt. Sodann wird unabhängig vom RegE UMAG die Kritik an der jetzigen Rechtslage aufgezeigt. Daran anknüpfend werden die Änderungen der Klagedurchsetzung durch den RegE UMAG vorgestellt, um in einem letzten Schritt nach der Problemlösungskompetenz dieses RegE zu fragen und gegebene nfalls weitere bzw. weitergehende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
B. Haftungsdurchsetzung de lege lata
I. Grundsatz: Aufsichtsrat oder Vorstand
Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des Vorstandes oder des Aufsichtsrates, etwaige Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen das jeweils andere Organ zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Eine solche Pflicht des Vorstandes ergibt sich aus § 78 AktG, die Pflicht des Aufsichtsrates aus § 112 AktG. Auch der Bundesg erichtshof (BGH) hat in seinem als „ARAG/Garmenbeck-Entscheidung“ bekannten Urteil ausgeführt, dass der Aufsichtsrat das Bestehen von Schadensersatzansprüchen eigenverantwortlich zu prüfen und, sofern Schadensersatzansprüche bestehen, diese auch geltend zu machen hat. 4
II. Auf Verlangen der Hauptversammlung
Die Pflicht des Vorstandes oder Aufsichtsrates, solche Ansprüche ge ltend zu machen, wird jedoch als „zahnloser Papiertiger“ 5 bezeichnet, 6
1 Einzusehen unter http://www.bmj.de/media/archive/797.pdf.
2 Thümmel, DB 2004, 471.
3 RegE, S. 1.
4 BHGZ 135, 244 (252 ff.).
5 Bayer, NJW 2000, 2609 (2614).
6 Vgl. die Übersicht der erhobenen Klagen von 1885 -1985 bei Ihlas, Organhaftung und Haftpflichtversicherung 1997, S. 398 ff.
1
da sich sowohl der Vorstand, als auch der Aufsichtsrat 7 mit gegenseitigen Klagen zurückhält. Lutter führt hierzu aus, dass eine Geltendmachung der Ersatzansprüche durch Aufsichtsrat oder Vorstand an der Hackordnung der Realität vorbeiginge. 8
Die Gründe für diese Zurückhaltung liegen zunächst darin, dass ein Zugeständnis, der Vorstand habe sich der pflichtwidrigen Geschäftsführung schuldig gemacht, implizit eine pflichtwidrige Unte rlassung des zur Kontrolle des Vorstands verpflichteten Aufsichtsrates verm uten lässt. 9 Dies führt dazu, dass Vorstand und Aufsichtsrat ein „Schweigekartell“ 10 bilden. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat auch häufig über die Unternehmenssituation nicht informiert, die Mitglieder haben auf Grund einer quantitativen Ämterhäufung keine Zeit, um qualitative Aufsicht zu gewährleisten oder Beziehungsgeflechte zwischen Großaktionär, Vo r-stand und Aufsichtsrat bestimmen die Aufsichtsratbestellung, was zu einem „Kartell des wechselseitigen Wohlverhaltens“ führt. 11 Auch steht die Furcht vor negativer Presse einer Klageerhebung oft entgegen. 12 Die vom BGH in seiner ARAG/Garmenbeck-Entscheidung dargestellten Verfolgungs“pflicht“ vermag diese Zurückhaltung schwerlich zu ändern, da die haftungsbegründenden Umstände überhaupt aufgedeckt werden müssen. Darüber hinaus statuiert die unbedingte Pflicht zum Prüfen eines Schadensersatzes nicht die unbedingte Pflicht, diesen auch geltend zu mache n. 13 Dies ergibt sich daraus, dass der Aufsicht srat von einer Verfolgung der Ersatzansprüche absehen kann, wenn gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls dagegen sprechen und diese Umstände die Gründe, die für eine Rechtsverfolgung sprechen, übe rwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind. 14 Es steht dem Aufsichtsrat damit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbares Entsche idungsermessen zu, was häufig in einer negativen Entscheidung hi nsichtlich einer Klageerhebung endet. 15
Aus diesen Gründen besteht ein Bedürfnis der Aktionäre, die Haftung der Verwaltungsorgane zu erzwingen. Zu diesem Zweck kann die Hauptversammlung nach § 147 I 1 Alt. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit (§ 133 AktG) verlangen, dass bestehende Ersatza nsprüche geltend gemacht werden.
7 Nach Ulmer, ZHR 1999, 290 (295) sind Klagen gegen den Vorstand nahezu unb ekannt.
8 Lutter, JZ 2000, 837 (840).
9 Vgl. Thümmel, DB 2004, 471 (473) und Kiethe, ZIP 2003, 707.
10 Bayer, aaO.
11 Götz, AG 1995, 337 (344).
12 Linnerz, NZG2004, 207 (308).
13 Ulmer, ZHR 1999, 290 (296 f.); a.A.: Horn, ZIP 1997, 1128 (1138).
14 BGHZ 135, 244 (245 Leits. d).
15 Ulmer, ZHR 1999, 290 (296 f.).
2
Arbeit zitieren:
Andreas Müller, 2005, Durchsetzung der Organhaftung durch die reformierte Aktionärsklage nach dem RegE UMAG, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Stadt- und Regionalplanung in Frankreich und Deutschland
Ein Vergleich von Instrumenten...
Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung
Hausarbeit (Hauptseminar), 27 Seiten
De negatieve afdruk van een jongensboek en zijn postmodernistische ver...
Niederlandistik (Literatur, Sprache, Kultur)
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Europa-Abkommen versus Vollmitgliedschaft in der EU – Ein Vergleich de...
VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Seminararbeit, 23 Seiten
Andreas Müller hat den Text Durchsetzung der Organhaftung durch die reformierte Aktionärsklage nach dem RegE UMAG veröffentlicht
Andreas Müller hat einen neuen Text hochgeladen
Die Innenhaftung des Vorstandes nach dem UMAG
Eine Untersuchung des § 93 Abs...
Armin Winnen
Evangelisches Gesangbuch. Ausgabe für die Evangelisch-reformierte Kirc...
Normalausgabe blau, Ausgabe fü...
0 Kommentare