Thema 11 - Umsetzung der MaK
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Einordnung der MaK in das qualitative System der Bankenaufsicht 2
3 Darstellung der MaK 3
3.1 Übersicht 3
3.2 Allgemeine Anforderungen 4
3.3 Aufbau- und Ablauforganisation 6
3.4 Risikoklassifikation und Risikomanagement 8
4 Veränderungen in der Organisation der Kreditinstitute 10
4.1 Ausgestaltungsmöglichkeiten 10
4.2 Auswirkungen und Probleme 12
5 Die Umsetzung in der Praxis 14
5.1 Überprüfung der zeitliche n Einhaltung 14
5.2 Vorgehensweise und das Modell K 16
5.3 Softwarelösungen 18
6 Schlussbetrachtung 19
Anhang 20
Literaturverzeichnis 30
Thema 11 - Umsetzung der MaK
Abbildungsverzeichnis
Abbildung A1: Die MaK im Kontext von § 25a KWG und der PMCR
Abbildung A2: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen MaK und Basel II.
Abbildung A3: Gesamtverantwortung des Vorstandes
Abbildung A4: Funktionstrennung und Votierung bei zwei Geschäftsleitern.
Abbildung A5: Einzelkompetenz des Vorstandes
Abbildung A6: Zusammenstellung der Aufgaben je Kreditteilprozess
Abbildung A7: Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilprozessen
Abbildung A8: Frühwarnsystem und Risikomanagement
Abbildung A9: Die Phasen einer Unternehmenskrise
Abbildung A10: Themen der ersten vier Sitzungen des MaK-Fachgremiums
Abbildung A11: Beispiel einer mehrstufigen Eskalation
Abbildung A12: Textausschnitte aus dem Risikobericht der Commerzbank AG
Abbildung A13: Textausschnitte aus dem Geschäftsbericht der Postbank AG
Abbildung A14: Bestandteile der Kreditrisikostrategie und des Risikoberichts
Abbildung A15: Aufteilung der Vorstandsbereiche bei der SSK Ludwigshafen
Abbildung A16: Die Bausteine des Modell K
Abbildung A17: Einordnung der Foconis Datenbank in die Kreditprozesse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Umsetzungsstand der MaK bei 40 ausgewählten Banken
Tabelle T1: Beispiel für das Condorcet s Jury Theorem
Tabelle T2: Auswertung von 42 Geschäftsberichten
Tabelle T3: Auswertung aller untersuchten Kreditinstitute
Tabelle T4: Ergebnis der von PWC durchgeführten Bankenumfrage
Thema 11 - Umsetzung der MaK IV
Abkürzungsverzeichnis
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaKred - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BVR - Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken DSGV - Deutscher Sparkassen- und Giroverband EWR - Europäische Wirtschaftsraum GL - Geschäftsleiter KaG - Kapitalanlagegesellschaft Ki - Kreditinstitut
KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz KSK - Kreissparkasse MaIR - Mindestanforderungen an die interne Revision MaH - Mindestanforderungen zum Betreiben von Handelsgeschäften MaK - Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft MaRisk - Mindestanforderungen an das Risikomanagement Modell K - Modellorganisation effiziente Kreditbearbeitung PMCR - Principles for the Management of Credit Risk SSK - Stadtsparkasse
TransPuG - Transparenz- und Publizitätsgesetz
Thema 11 - Umsetzung der MaK 1
1 Einleitung
„(...)Die Regelwerke für das Bankgeschäft, etwa die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, [werden] immer enger gezogen. Hier werde tief in die Geschäftspolitik und -struktur der Institute eingegriffen“ 1 , Dietrich Hoppenstedt (Präsident des DSGV) zu den aktuellen intensiveren Prüfungen der BaFin.
Banken nehmen als Finanzintermediär zwischen den Kapitalgebern sowie Kapitalnehmern eine besondere Stellung ein. 2 Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Transformation und Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die gesamte Wirtschaft. 3 Fallen Kredite aus oder werden Anleihen nicht zurückgezahlt, können die Kreditinstitute selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bzw. im schlimmsten Fall in Insolvenz gehen. Daraus ergeben sich externe Effekte für Dritte, indem zum einem die Schäden durch die Anleger selbst oder sonstige Sicherungseinrichtungen getragen werden müssen. Zum anderem kann durch diese Störungen die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft gefährdet werden. 4
Zur Verhinderung solcher Situationen unterliegen die Banken gemäß § 6 KWG einer eigenen sektorspezifischen Aufsicht - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 5 , die die ordnungsgemäße Abwicklung von Bankgeschäften überwacht und befugt ist, Maßnahmen zu ergreifen, um u.a. die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte zu gewährleisten. Die zur Ausübung der Aufsicht aufgestellten Vorgaben waren bis Mitte der 90er Jahre eher quantitativ und betrafen die Bank im Allgemeinen und weniger das Kreditgeschäft. 6
Die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) stellen ein Bestandteil einer neuen, mehr qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht dar. Das o.g. Zitat zeigt, dass dieser Ansatzwechsel der Aufsichtsorgane auch bei den Kreditinstituten Veränderungen auslöst.
Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Aspekte beleuchtet werden, indem zuerst nach einer Einordnung (Kap. 2) die einzelnen Bestandteile der MaK (Kap. 3) dargestellt werden. Diese umfassen eine Vielzahl von Regeln, so dass als Auswahl besonders die Auswirkungen der MaK auf die innere Organisation der Kreditinstitute einschließlich möglicher Probleme (Kap. 4) aufgezeigt werden, bevor dann abschließend eine Betrachtung der zeitliche n und praktische n Umsetzung der MaK (Kap. 5) erfolgt.
1 Handelsblatt Nr. 175 vom 09.09.2004, S. 25.
2 Vgl. hierzu Hartmann-Wendels et al (1998), S. 2-4.
3 Vgl. hierzu Süchting und Paul (1998), S. 455f.
4 Vgl. hierzu Hannemann et al (2003), S. 2.
5 Seit Mai 2002 BaFin vorher Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred).
6 Vgl. hierzu Schumacher et al (2002), S. 306.
Thema 11 - Umsetzung der MaK 2
2 Einordnung der MaK in das System der qualitativen Bankenaufsicht
Das Kreditgeschäft stellt bei den meisten Banken weiterhin einen Kernbereich dar, aus dem sich viele, auch die Existenz bedrohende Risiken ergeben, die gerade in konjunkturellen schwierigen Zeiten zum Problem werden können. 7 Risiken ergeben sich bei nega tive n Abweichungen von einer zuvor aufgestellten Erwartung. 8 In Deut schland kam es zum Zusammenbruch der SchmidtBank sowie der Gontard & Metallbank, obwohl die quantitativen Vorgaben eingehalten worden waren. 9 Denn die Güte des Managements lässt sich nicht nur mit gesetzlich verankerten, quantitativen Kennziffern messen. 10 Gerade Mängel in der internen Organisation und den Arbeitsabläufen führten in der Vergangenheit zu Bankenschieflagen. 11 Dies leitete bei der Bankenaufsicht einen auch durch internationale Entwicklungen vorangetriebenen Umdenkungsprozess ein. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte im September 2000 17 Prinzipen für das Managen von Kreditrisiken 12 , die klare Anforderungen an die Qualität besonders im Hinblick auf die Organisation und Ausgestaltung des Kreditgeschäfts stellen. In Deutschland bewegte sich die BaFin selbst auch in Richtung einer mehr qualitativen Bankenaufsicht. Zunächst wurden 1995 die Mindestanforderungen zum Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) sowie später für die interne Revision (MaIR) aufgestellt. Am 20. Dezember 2002 wurden diese durch das Rundschreiben 34/2002 um die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) komplettiert. 13 Dieses Rundschreiben setzte zum einem die Anforderungen des Baseler Bankena usschusses um, und zum anderen wurde damit der bereits bestehende § 25a KWG mit entsprechenden Normen konkretisiert (vgl. Abb. A1), denn in diesem werden alle Kreditinstitute verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken zu ergreifen, sowie eine angemessene Geschäfts-organisation und interne Kontrollverfahren aufzubauen Die Vorgaben der MaK stellen zusammen mit den MaH den prozessabhängigen Teil des internen Kontrollsystems einer Bank dar und die MaIR konkretisieren auf der anderen Seite den prozessunabhängigen Teil. 14 Ein Prozess kennzeichnet dabei die Transformation von Inputs (auch von Informationen) in Outputs. 15
Die Einführung der MaK wurde als offener Dialog gestaltet, der Veröffentlichung ging
7 Vgl. hierzu Grövers et al (2004), S. 676.
8 Vgl. hierzu Büschgen (1998), S. 865.
9 Vgl. hierzu Boos (2003), S. 1194.
10 Vgl. hierzu Hannemann et al (2003), S. 8.
11 Vgl. hierzu Schorr et al (2004), S. 18.
12 Principles for the Management of Credit Risk (PMCR).
13 Vgl. hierzu Hanenberg et al (2003), S. 396-399.
14 Vgl. hierzu Schumacher und Grabau (2003), S. 248.
15 Vgl. hierzu Bea und Schnaitmann (1995), S. 280.
Thema 11 - Umsetzung der MaK 3
eine einjährige Konsultationsphase voraus 16 und danach fa nden bis November 2004 fünf Sitzungen eines MaK-Fachgremiums statt, bei denen gewisse Probleme bei der Umsetzung der Mindestanforderungen, wofür den Banken eine Frist bis 30.06.2004 bzw. für alle die IT betreffenden Änderungen bis 31.12.2005 eingeräumt wurde, besprochen und Normen konkretisiert werden. 17
Die MaK dürfen dabei nicht mit der Ausarbeitung der neuen Eigenkapitalunterlegungs-vorschriften (Basel II) verwechselt werden. In Bezug auf die Klassifikation von Risiken existieren Übereinstimmungen, aber sonst liegt der Schwerpunkt von Basel II bei der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken und bei der MaK steht vor allem die Organisation und Ausgestaltung des Kreditbereichs im Vordergrund (vgl. Abb. A2). 18 Durch die Stärkung des Risikobewusstseins und Erhöhung der Transparenz ergänzt die MaK außerdem die Anstrengungen der Regierung zur Verbesserung des Corporate Governance Kodex in Deutschland mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) sowie dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG). 19 Corporate Governa nce beinhaltet sämtliche Fragen zu Unternehmensführung und -kontrolle. Dabei geht es vor allem um die Rechte sowie Verantwortlichkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären im engen Sinne bzw. von allen Stakeholdern bei einer weiten Begriffsdefinition. 20
3 Darstellung der MaK
3.1 Übersicht
Mit den MaK will die BaFin vor allem die Risiken aus dem Aktivgeschäft begrenzen, indem konkrete Anforderungen an den gesamten Kreditprozess gestellt werden. 21 Alle Kreditinstitute im Sinne der §§ 1 (1) und 53 (1) KWG müssen diese Mindestan-forderungen anwenden. Der Geltungsbereich dieser Norm erstreckt sich somit auch auf Niederlassungen deutscher Banken im Ausland sowie auf ausländische Bankstellen in Deutschland, deren Herkunft außerhalb des Europäischen Wirtschaft sraums (EWR) 22 liegen. Für Kreditinstitute innerhalb des EWR gilt die Regelung des europäischen Passes (vgl. § 24a KWG). Die jeweilige nationale Bankenaufsicht ist für das gesamte Institut zuständig, so dass für deren Zweigstellen in Deutschland die MaK nicht gelten 23
16 Vgl. hierzu Hannemann et al (2003), S. 2-3.
17 Vgl. hierzu Kienesberger (2004), 127f.
18 Vgl. hierzu Braham et al (2004), S. 4.
19 Vgl. hierzu Hanenberg et al (2003), S. 398.
20 Vgl. hierzu Schmidt (1999), S. 4.
21 Vgl. hierzu BaFin (2002), Tz. 1.
22 Die Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein.
23 Vgl. hierzu Heinrich (2002), S. 280.
Arbeit zitieren:
Jens-Oliver Schünzel, 2005, Umsetzung der MaK, München, GRIN Verlag GmbH
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