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Gliederung Seite
Einleitung 5
A. Völkerrecht und deutsches Verfassungsrecht 5
I. Beeinflussung der Verfassungsentstehung durch
kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht und
Vertragsrecht 5
1. Menschenwürde 5
2. Verbot des Angriffskrieges 5
II. Beeinflussung der Verfassungsentwicklung
durch Völkerrecht 6
1. Verhältnis des Völkerrechts zum
nationalen Recht 6
a. Dualismus 6
b. Monismus 7
2. Art. 25 GG und Völkergewohnheitsrecht 8
3. völkerrechtliches Vertragsrecht und
deutsches Verfassungsrecht 10
4. GG und EMRK 10
5. Zwei-plus-Vier-Vertrag und GG 12
6. Militärische Bündnisverträge und GG 13
B. Europarecht und deutsches Verfassungsrecht 15
I. Verhältnis Europarecht - nationales Recht 16
1. EuGH - Anwendungsvorrang 16
2. Art. 23 24 GG 16
3. Bundesverfassungsgericht - Grundrechtsschutz17
II. Europarecht und Föderalismus 19
1. Lösung durch die Subsidiaritätsklausel ? 20
2. Lösungsansätze durch das GG 21
III. Weitere Einflüsse durch den EUV 23
Ergebnis 19
- 2 - Literaturverzeichnis
Dahm, Georg Völkerrecht Delbrück, Jost Band 1/1 Wolfrum, Rüdiger 2. Auflage; Berlin, New York 1989 zit.: Dahm/Delbrück S.
Deutscher Bundestag Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission Zur Sache 5/93 Bonn 1993 zit.: Kommission, Zur Sache 5/93 S.
Geiger, Rudolf Grundgesetz und Völkerrecht 2. Auflage; München 1994 zit.: Geiger S.
Götz, Volkmar Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in: Juristenzeitung 1993 S. 1081-1086 zit.: Götz, JZ 93 S.
Ipsen, Knut Völkerrecht 3. Auflage; München 1990 zit.: Ipsen § Rn.
Isensee. Josef Handbuch des Staatsrechts Kirchhof, Paul Band I; Heidelberg
1987
Band VII; Heidelberg
1992
zit.: HStR Band-Bearb. § Rn.
Jarass, Hans Grundgesetz für die Pieroth, Bodo Bundesrepublik Deutschland; 2. Auflage; München 1992 zit.: Jarass/Pieroth-Bearb. Art. Rn.
Maunz, Theodor Grundgesetz - Kommentar Dürig, Günter Band 2; 31. Lieferung; München 1994 zit.: M/D-Bearb. Art. Rn.
- 3 -Münch, Ingo von Grundgesetz-Kommentar Kunig, Philip Band 2; 3. Auflage; München 1995 zit.: Münch/Kunig-Bearb. Art. Rn.
Robbers, Gerhard Die Änderungen des Grundgesetzes in: Neue Juristische Wochenschrift 1989 S. 1325-1332 zit.: Robbers NJW 89 S.
Scharpf, Fritz Optionen des Föderalismus in Deutschland und Europa Frankfurt a.M., New York 1994 zit.: Scharpf S.
Schneider, Hans Fünf Jahre Grundgesetz in: Neue Juristische Wochenschrift 1954 S. 937-941 zit.: Schneider NJW 54 S.
Schweitzer, Michael Staatsrecht III 5. Auflage; Heidelberg 1995 zit.: Schweitzer Rn.
ders. Europarecht Hummer, Waldemar 4. Auflage; Neuwied,..., Berlin 1993 zit.: Schweitzer/HummerS.
Seidl-Hohenveldern, Ignaz Völkerrecht 8. Auflage; Köln,..., München 1994 zit.: Seidl-Hohenveldern Rn.
Seifert, Karl-Heinz Grundgesetz für die Hömig, Dieter Bundesrepublik Deutschland 2. Auflage; Baden-Baden 1985 zit.: Seifert/Hömig Art. Rn.
Stein, Torsten im Kröninger, Holger Rahmen von NATO-, WEUbzw. VN-Militäraktionen in: Juristische Ausbildung 1995 S. 254-262 zit.: Stein/Kröninger Jura 95 S.
Tietje, Christian Europäischer Grundrechtsschutz nach dem Maastricht-Urteil; “Solange III“? in: Juristische Schulung 1994 S. 197-202 zit.: Tietje JuS 94 S.
Tomuschat, Christian Die Europäische Union unter der Aufsicht des BVerfG in: Europäische Grundrechte - Zeitschrift 1993 S. 489 ff. zit.: Tomuschat EuGRZ 93 S.
Verdross, Alfred Universelles Völkerrecht Simma, Bruno 3. Auflage; Berlin 1984 zit.: Verdross/Simma S.
- 5 - Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über den Einfluß bieten, den außer-und überstaatliche
Rechtskreise in Form von Völker- und Europarecht auf die Verfassungsentstehung der Bundesrepublik
Deutschland ausgeübt haben und auf die weitere Entwicklung unseres Grundgesetzes ausüben.
A. Völkerrecht und deutsches Verfassungsrecht
I. Beeinflussung der Verfassungsentstehung durch kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht und Vertragsrecht Das Grundgesetz wurde schon in seiner Entstehung vor 1949 durch aus Staatenpraxis in Rechtsüberzeugung entstandenes Völkergewohnheitsrecht, das schließlich vertraglich festgehalten wurde, und völkerrechtliche Verträge beeinflußt.
1. Menschenwürde
So führten die Erfahrungen des Nationalsozialismus, seiner Mißachtung der individuellen Würde und
Selbstbestimmung des Einzelnen, zur Kodifizierung des Grundsatzes der Menschenwürde in der Präambel der Charta der UNO vom 26.06.1945 und der Satzung der UNESCO vom 16.11.1945 1 . Dieser Grundsatz hatte davor zwar schon gewohnheitsrechtliche Geltung, wurde in den zitierten Vertragswerken jedoch erstmalig explizit erwähnt.
Dies r echtfertigt es, anzunehmen, daß die Verfassungsgeber in Deutschland auch durch den Einfluß dieser völkerrechtlichen Vertragswerke dazu kamen, die Würde des Menschen in Art. 1 I GG als tragendes Verfassungsprinzip aufzunehmen und unter besonderen Schutz zu stellen.
- 6 - 2.Verbot des Angriffskrieges
Die Schrecken des Ersten Weltkrieges führten zu der vertraglichen Ächtung von Gewalt und Krieg als Mittel zwischenstaatlicher Auseinandersetzung in Art. I und II des Vertrages über die Ächtung des Krieges, sogenannter Kelloggpakt, vom 27.08.1928. Diese Überzeugung spiegelt sich auch wider in Art. 2 Nr.4 der Charta der UNO.
Die Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland in die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Deutschen Reiches sowie die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges waren dann ausschlaggebend dafür, daß das völkerrechtliche Gewalt- und Kriegsverbot in Art. 26 I GG unmittelbar umgesetzt wurde, indem das Führen von Angriffskriegen als verfassungswidrig qualifiziert wurde 2 .
Danach wird deutlich, daß die Beeinflussung des Verfassungsgebers durch Völkerrecht zu konkret faßbaren Ergebnissen im Grundgesetz führte.
II. Beeinflussung der Verfassungsentwicklung durch Völkerrecht
Weiter stellt sich die Frage, wie Völkerrecht im weiteren Verlauf auf das existierende deutsche Verfassungsrecht einwirkte.
1. Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht Problematisch ist hierbei grundsätzlich die Beziehung des Völkerrechts zu innerstaatlichem Recht.
a. Dualismus
Nach einer dualistischen Auffassung, vertreten in radikaler 3 und gemäßigter Ausprägung 4 , stellen Völkerrecht und innerstaatliches Recht zwei verschiede-
1 HStRI-Häberle § 20 Rn.1.
2 HStR VII-Tomuschat § 173 Rn.3; HStR VII-Doehring § 178 Rn. 12.
3 z.B. Triepel, vgl. Ipsen § 72 Rn. 10.
- 7 -ne Rechtsordnungen dar. Dies ergebe sich aus der strukturellen Verschiedenheit, daß innerstaatliches Recht Subordinationsrecht, Völkerrecht dagegen zwi-schenstaatliches Koordinationsrecht sei 5 . Im Völker-recht seien zudem mit Staaten und internationalen Organisationen vom nationalen Recht unterschiedliche Rechtssubjekte beteiligt 6 . Innerstaatlich handele es sich schließlich stets um juristische oder natürli-che Personen 7 .
Nach dieser Auffassung ist durch die Trennung beider Rechtskreise eine gegenseitige Beeinflussung nur in Ausnahmefällen vorstellbar. In Kollisionsfällen
kommt dem Völkerrecht nach gemäßigter Ansicht jedoch im Verhältnis zu einfachem Recht ein Vorrang zu 8 .
b. Monismus
Dagegen sieht der Monismus, vertreten mit Völkerrechtsprimat in radikaler und gemäßigter Form 9 sowie mit Primat des nationalen Rechts 10 , innerstaatliches Recht und Völkerrecht als Einheit an. Auch Völkerrecht könne die Rechtssubjekte des innerstaatlichen Rechts unmittelbar berechtigen und verpflichten 11 . Eine einheitliche Sicht folge auch aus der Tatsache, daß das Völkerrecht über die einzelnen Staaten die gesamte Menschheit zu einem Ganzen verknüpfe 12 . Es erkenne zwar die Verfassungsautonomie der nationalen Einheiten an, ziele aber durch die Verpflichtung zur Förderung seiner Grundsätze, vgl. Art. 56 Charta der UNO, auch auf die Ausgestaltung der inneren Ordnung der Staaten 13 . Die einheitliche
4 z.B. Walz, vgl. Ipsen § 72 Rn. 11.
5 Ipsen § 72 Rn. 10.
6 Seidl-Hohenveldern Rn. 540.
7 Ipsen § 72 Rn. 8
8 Schweitzer Rn. 29.
9 z.B. Kelsen, Merkl, Verdross, Scelle, vgl. Ipsen §72 Rn. 5.
10 z.B. Bergbohm, Wenzel, Zorn, vgl. Ipsen § 72 Rn. 4.
11 Verdross/Simma S. 55.
12 Verdross/Simma S. 58.
13 Verdross/Simma S. 58
Arbeit zitieren:
Andreas Kolberg, 1997, Verfassungsänderung und Verfassungswandel durch Einwirkung von Völker- und Europarecht auf nationales Recht - Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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