Inhalt
1.o Einleitung 2
2.o Der Begriff „Isolationshaft“ 2
3.o Analyse der Haftbedingungen 3
3.1 Die Haftbedingungen aus der Sicht RAF-
Gefangener S. 3
3.1.1 Vergleich der Haftbedingungen mit der
Vernichtungshaft im Dritten Reich 5
3.1.2 Beschreibung des Hochsicherheitstrakts durch
RAF -Gefangene 6
3.2 Lücken in der Überwachung 8
3.3 Wissenschaftliche Betrachtungen der
Haftbedingungen S. 9
4.o Das Handeln des Rechtsstaats 10
4.1 Die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit 12
4.2 Die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich als
„starker Staat“ 14
5.o Schlussbetrachtungen 17
6.o Quellen- und Literaturverzeichnis 19
2
1.o Einleitung
Im folgenden Text werden die Haftbedingungen von RAF-Gefangenen 1 , ab den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, anhand von Quellen, die von den Gefangenen selbst verfasst wurden sowie von Dokumenten, die die Sicht der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln, untersucht werden.
Die Sekundärliteratur verdeutlicht, dass die Ereignisse, die erst wenige Jahrzehnte zurückliegen, noch nicht objektiv und mit geschichtlicher Distanz betrachtet werden können, da diejenigen, die sich heute mit dem Thema RAF beschäftigen, damals Zeitgenossen waren. Trotz der schwierigen Ausgangslage werde ich mich in meiner wissenschaftlichen Arbeit um Objektivität bemühen, und versuchen, das Verhältnis zwischen der RAF und der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Haftbedingungen zu durchleuchten.
2.o Der Begriff „Isolationshaft“
Der Begriff Isolationshaft ist ideologisch aufgeladen und damit wertend. Er diente den RAF-Gefangenen, deren Anhängern und Anwälten zur Anklage gegen den deutschen Rechtsstaat. Sie verstanden unter dem Begriff Isolationshaft „weiße Folter“ 2 . Diesen Vorwurf wies der Staat zurück, dennoch protestierten Menschen gegen die Isolationshaft, die allerdings größtenteils nicht aus Sympathie zur RAF demonstrierten, sondern weil sie die Isolationshaft als menschenunwürdig empfanden. Der Staat nutzte den Begriff „strenge Einzelhaft“ 3 als Bezeichnung für die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen.
Nun besteht die Schwierigkeit, herauszufinden, welcher Begriff zur Beschreibung der Haftbedingungen angewendet werden kann, um ein objektives Bild über sie zu zeichnen. Um neutral zu argumentieren, wird mit dem Begriff „Haftbedingung“ gearbeitet werden, um keine
1 Gefangene der Roten Armee Fraktion.
2 Peter-Jürgen Boock, Schwarzes Loch. Im Hochsicherheitstrakt, Hamburg 1988, S.
101f.
3 Pieter H. Bakker Schut, Stammheim. Der Prozess gegen die Rote Armee Fraktion,
Kiel 1986, S. 56.
3
Wertung vorzunehmen oder eine bestimmte Position einzunehmen. Der in dieser Arbeit genutzte Begriff „Haftbedingungen“ schließt die Tatsache der Isolation ein, die eintritt, wenn Menschen isoliert von anderen untergebracht werden.
3.o Analyse der Haftbedingungen
Koenen äußert sich treffend, wenn er schreibt, dass „das Bild der tatsächlichen Haftbedingungen [...] verwirrend und widersprüchlich“ 4 bleibe, da es ein kompliziertes Verfahren ist, das weitestgehend objektiv berichtende Quellenmaterial vom Subjektiven eindeutig zu unterscheiden und zu trennen. Die Gründe dazu wurden in der Einleitung bereits erläutert.
3.1 Die Haftbedingungen aus der Sicht RAF-Gefangener Die Haft wurde von den RAF-Gefangenen als eine „bewusst geplante Politik zur psychischen und physischen Auslöschung der Rebellion verstanden“ 5 . Koenen erklärt, dass sich die staatlichen Vollzugsorgane in den 70er Jahren „in einer Phase der sozialliberalen Reform und Reorganisation befanden“ 6 und sie eine soziale Reintegration befürworteten, der sich die RAF-Gefangenen jedoch mit aller Kraft widersetzen wollten, da ihr Ziel nicht eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, sondern der
antiimperialistische Kampf war 7 . Die RAF erhoffte sich, durch die Offenlegung ihrer Haftbedingungen, „den mörderischen Charakter des Systems“ 8 anzeigen zu können.
Die RAF bediente sich des Mittels des Hungerstreiks und sendete damit eine Botschaft an die Außenwelt. Um der „drohenden
4 Gerd Koenen, Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967-
1977, Köln 2001, S. 401.
5 Ebd., S. 394.
6 Ebd., S. 394.
7 Ulrike Meinhof, Bewaffneter Kampf und die Defensive der Konterrevolution in ihrer
psychologischen Kriegsführung gegen das Volk. In: Christiane Schneider [Red.],
Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte: Bundesrepublik Deutschland (BRD),
Rote Armee Fraktion (RAF), 3. Aufl., Köln 1987, S. 47.
8 Vgl. Koenen, S. 396.
4
psychischen Vernichtung“ 9 durch die staatliche Vollzugsanstalt zu entkommen, strebten sie ihre eigene physische Vernichtung an und machten ihren Körper zur Waffe. Damit machten die RAF-Gefangenen deutlich, dass ihnen jedes Mittel recht war, um den „antiimperialistischen Kampf“ und den Kampf um die eigene Identität fortzusetzen 10 . Sie drohten mit kollektivem Selbstmord und forderten zunächst die Aufhebung der Isolation und die Aufhebung von Einschränkungen, die u.a. das Besuchsrecht und die Zusammenlegung von RAF-Gefangenen betrafen 11 .
Ob die Haftbedingungen, so wie sie in zahlreichen Aufsätzen dargestellt werden, in der Weise in der sie ausgeführt wurden, gerechtfertigt waren und sind, kann und möchte ich nicht bewerten. Ich sehe meine Aufgabe darin, darzustellen wer sich in welcher Form zu den Haftbedingungen äußert und die Reaktionen darauf zu analysieren. Die zahlreichen überlieferten Briefe und Aufsätze von RAF-Gefangenen sind keine objektiven Schilderungen der Zustände, dennoch darf man sie nicht außer acht lassen. Verfasst wurden die meisten Texte in der Umgangsprache, doch sind sie für Außenstehende nicht leicht verständlich, da Sätze verkürzt, Aufzählungen gemacht, Eigennamen nicht immer ausgeschrieben und Decknamen benutzt wurden.
Zum einen bieten die Briefe Einblick in die Propagandamethode der RAF. Wiederholt wird zum bewaffneten „kampf“ 12 und zur „gewalt gegen die schweine“ 13 , mit der Hilfe von „knarre, bewusstsein, und kollektiv“ 14 , aufgerufen. Dies lässt annehmen, dass der einzelne RAF-Gefangene nicht nur für sich selbst und die übrigen RAF-Gefangenen, sondern auch für seine Anhänger außerhalb der Gefängnisse schrieb. Zum anderen werden die tatsächlichen Haftbedingungen beschrieben, indem über den Gefängnisalltag berichtet wird. Es fällt auf, dass viele
9 Ebd., S. 400.
10 Ebd., S. 400f.
11 Ebd., S. 401.
12 Pieter H. Bakker Schut, das info. Briefe der Gefangenen aus der RAF
1973-1977, Kiel 1987, S. 19.
13 Ebd., S. 24.
14 Ebd., S. 24.
5
„info“-Texte 15 ideologisch aufgeladen sind und häufig einen aggressiven Charakter haben. Dies bestätigt die vorangegangene Vermutung, dass die Texte zur politischen Agitation benutzt wurden. Sie könnten sowohl zur eigenen Stärkung niedergeschrieben worden sein, als auch zur Motivation der Mitglieder außerhalb der Haftanstalten, den Stadtguerillakampf fortzusetzen.
3.1.1 Vergleich der Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich Die RAF-Gefangenen suchten den Vergleich ihrer
Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich um die Öffentlichkeit gegen den Staat aufzuhetzen und zur weiteren Polarisierung im Land beizutragen. Da das Dritte Reich der dunkelste Teil der jungen deutschen Geschichte war und einige Funktionäre in Politik und Wirtschaft aus dieser Zeit, nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches weiterhin eine Machtposition besaßen, erbrachte die Analogie der Haftbedingungen der RAF eine große Aufmerksamkeit. Gerade unter der jungen Bevölkerung, die im Generationenkonflikt 16 mit ihren Eltern stand, entwickelte sich eine Sympathisantenszene 17 .
Die RAF äußerte die Vergleiche ihrer Haftsituation mit der Vernichtungshaft im nationalsozialistischen Deutschland in den „infos“. Ulrike Meinhof schrieb in einem „info“ zu Horst Mahler am 20. Mai 1973: „der politische begriff für toten trakt, köln, sage ich ganz klar ist das gas. meine auschwitzphantasien dadrin waren, kann ich nur sagen, realistisch“ 18 . Dieses „info“ bestätigt die Annahme, dass der Inhalt der „infos“ für die gesamte RAF gedacht war, sowohl für die einsitzenden, als auch für die noch in Freiheit lebenden RAF-Mitglieder und Sympathisanten, denn Meinhof schreibt über den „toten trakt“, „damit’s alle wissen, weils natürlich alle was angeht, wenn die schweine da noch
15 Briefe von RAF-Gefangenen, die über das sogenannte „info“-System verbreitet
wurden. Es handelte sich dabei um ein Kommunikationssystem zwischen den
Gefangenen untereinander und ihren Anwälten.
16 Vgl. Koenen, S. 390f.
17 Stefan Aust, Der Baader Meinhof Komplex, München 1989, S. 301.
18 Vgl. Bakker Schut, das info, S. 21 (kursive Hervorhebung von mir).
Arbeit zitieren:
Kristina Reymann, 2004, Zwischen Recht und Unrecht - Untersuchung der Haftbedingungen RAF-Gefangener, München, GRIN Verlag GmbH
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