Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Tabellenverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise 2
2. Zur Beurteilung von Gewinnermittlungsmethoden 4
2.1 Vorbemerkungen 4
2.2 Steuerrechtliche Anforderungen 5
2.2.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung 5
2.2.2 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 6
2.3 Ökonomische Anforderungen 7
2.3.1 Entscheidungsneutralität 7
2.3.2 Administrative Praktikabilität 9
2.4 Politische Anforderungen 9
2.5 Belastungskonsequenzen 10
3. Unterschiede einer Gewinnermittlung nach HGB oder IFRS 11
3.1 Vorbemerkungen 11
3.2 Normensetzende Instanz 11
3.3 Zielsetzung und dominierende Grundsätze 12
3.4 Bedeutung des Realisationsprinzips 12
3.5 Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze am Beispiel
ausgewählter Bilanzpositionen 13
3.5.1 Vorräte und langfristige Fertigungsaufträge 13
3.5.2 Immaterielles Anlagevermögen 15
3.5.3 Rückstellungen 16
3.6 Zwischenergebnis 17
II
Inhaltsverzeichnis
4. Steuerliche Gewinnermittlung durch Kassenrechnungskonzepte 19
4.1 Vorbemerkungen 19
4.2 Reine Cashflow-Besteuerung 19
4.3 (Modifizierte) Einnahmenüberschussrechnung 20
4.4 Auswahl der reinen Cashflow-Besteuerung zur weiteren Prüfung 21
5. Beurteilung alternativer Gewinnermittlungskonzeptionen 23
5.1 HGB versus IFRS 23
5.1.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung 23
5.1.2 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 25
5.1.3 Entscheidungsneutralität 28
5.1.4 Administrative Praktikabilität 30
5.1.5 Politische Realisierbarkeit 31
5.1.6 Belastungskonsequenzen 32
5.2 Cashflow-Besteuerung 33
5.2.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung 33
5.2.2 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 35
5.2.3 Entscheidungsneutralität 36
5.2.4 Administrative Praktikabilität 37
5.2.5 Politische Realisierbarkeit 38
5.2.6 Belastungskonsequenzen 39
5.3 Ergebnis 41
5.3.1 Zusammenfassung 41
5.3.2 Überlegenheit der IFRS 43
6. Entwurf einer möglichen IFRS-Maßgeblichkeit 46
6.1 Grundsätzliche Ausgestaltung 46
6.2 Berücksichtigung steuerlicher Anforderungen 46
6.2.1 Erweitertes comprehensive income statement 46
6.2.2 Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 48
6.2.3 Leitlinien zur Gestaltung der remeasurements 49
6.2.4 Steuerbemessung und full fair value accounting 50
7. Thesenförmige Zusammenfassung 51
III
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis 53
Rechtsprechungsverzeichnis 66
Rechtsquellenverzeichnis 66
IV
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Cashflow-Daten der DAX-Unternehmen Tabelle 1:
für das Geschäftsjahr 2004 bzw 2003 2004 40
Tabelle 2: Synopsis zum Vergleich von HGB IFRS und
Cashflow als Steuerbemessungsgrundlage 42
V
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABIEG
Absatz Abs.
Abgabenordnung AO
Artikel Art.
Auflage Aufl.
Betriebsberater [Zeitschrift] BB
Bundesfinanzhof BFH
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis [Zeitschrift] BFuP
BGBl. Bundesgerichtsblatt [Zeitschrift]
Bundesministerium der Finanzen BMF
Bundesministerium der Justiz BMJ
bspw. beispielsweise
Bundessteuerblatt [Zeitschrift] BStBl
beziehungsweise bzw.
Common Consolidated Corporate Tax Base CCCTB
Deutscher Aktienindex DAX
DB Der Betrieb [Zeitschrift]
Doppelbesteuerungsabkommen DBA
das heißt d. h.
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
Deutsches Steuerrecht [Zeitschrift] DStR
Deutsche Steuer-Zeitung [Zeitschrift] DStZ
European Financial Reporting Advisory Group EFRAG
Europäische Gemeinschaft EG
endgültig endg.
EStG Einkommensteuergesetz
et alii et al.
Europäische Union EU
VI
Abkürzungsverzeichnis
folgende f.
fortfolgende ff.
first in first out FIFO
Finanzrundschau [Zeitschrift] FR
Festschrift FS
Großbritannien GB
gemäß gem.
GG Grundgesetz
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung GoB
Gewinn- und Verlustrechnung GuV
herrschende (-r) Meinung h. M.
Handelsgesetzbuch HGB
highest in first out HIFO
herausgegeben von hrsg. v.
International Accounting Standards IAS
IASB International Accounting Standards Board
International Financial Reporting Standards IFRS
in Höhe von i.H.v.
iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
Kapitel Kap.
Zeitschrift KoR für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
[Zeitschrift]
laufende (-s)/(-r)/(-n) lfd.
LIFO lowest in first out
meines Erachtens m. E.
Mio. Millionen
Milliarden Mrd.
mit weiteren Nachweisen m.w.N.
VII
Abkürzungsverzeichnis
Nummer (engl. No.) Nr.
National Tax Journal [Zeitschrift] NTJ
Reichsgerichtsblatt [Zeitschrift] RGBl.
Rahmenkonzept RK
Satz; Seite S.
sogenannte (-s)/(-r)/(-n) sog.
SteuerStud Steuer und Studium [Zeitschrift]
Steuern und Bilanzen [Zeitschrift] StuB
Steuer und Wirtschaft [Zeitschrift] StuW
und andere u. a.
United States US
Generally Accepted Accounting Principles in den USA US-GAAP
unter Umständen u. U.
v. vom
vgl. vergleiche
Working Group WG
WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium [Zeitschrift]
Das Wirtschaftsstudium [Zeitschrift] WISU
Die Wirtschaftsprüfung [Zeitschrift] WPg
zum Beispiel z. B.
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht [Zeitschrift] ZGR
Ziff. Ziffer
Zitiert Zit.
VIII
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung
1. Die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung
1.1 Problemstellung
Seit Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts befindet sich die deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung in einem tiefgreifenden Wandel. 1 Dabei lässt sich insgesamt eine Hinwendung zu angloamerikanischen Rechnungslegungs-grundsätzen erkennen. Dieser Trend beruht überwiegend auf den Erfordernissen internationaler Kapitalmärkte. 2 Internationale Kapitalgeber stellen an Jahresabschlüsse insbesondere zwei Bedingungen:
• Der Jahresabschluss soll möglichst unverzerrt sowohl die aktuelle als auch die zukünftige wirtschaftliche Lage des Unternehmens abbilden
• Der Jahresabschluss soll international vergleichbar und verständlich sein. 3
Traditionelle deutsche HGB-Jahresabschlüsse genügen aufgrund des dominierenden Vorsichtsprinzips nur in geringem Umfang diesen Informationsansprüchen. 4 Dagegen steht bei angloamerikanisch geprägter Rechnungslegung gerade die Informationsgewährung im Mittelpunkt. 5 Daneben lässt sich im Gegensatz zur traditionellen HGB-Rechnungslegung Rechnungslegungsstandards mit den Ansprüchen des internen Rechnungswesen anführen, welche enorme Synergieeffekte birgt. 6
Ferner basieren die Veränderungen auf den Harmonisierungsbestrebungen bezüglich der Rechnungslegung durch die EU. 7 Besonders hervorzuheben ist hierbei die sog. IAS-Verordnung. 8 Diese schreibt ab 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen zwingend die Anwendung der IAS/IFRS (im Folgenden wird nur der Begriff der IFRS verwendet) vor. Darüber hinaus wird den
1
Zur historischen Entwicklung siehe KIRSCH, Entwicklung, WPg 2002, S.743-755.
2
Aufgrund seines enormen Volumens kommt hier insbesondere dem US-Kapitalmarkt herausragende Bedeutung zu, vgl. GRAMMER, Rechnungslegungsvorschriften, SteuerStud 1998, S. 359f.; KAHLE, Steuerbilanz, S.7-9.
3
Vgl. WÖHE, Betriebswirtschaftslehre, S.1005.
4
Kritisch dazu KAHLE, Steuerbilanz, S.76.
5
Vgl. OESTREICHER, Steuerbilanzen, S.41-44.
6
Vgl. HORVÁTH, Einheit, Controlling 1997, S.261-268.
7
Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Rechnungslegungsstrategie, KOM 2000 359, S.7f.
8
Vgl. Verordnung (EG) 1606/2002 vom 19.07.2002, ABIEG 2002, S. L 246-1.
1
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt, die Anwendung der IFRS auch für Einzelabschlüsse zuzulassen oder gar vorzuschreiben.
Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips des § 5 Abs. 1 EStG führte eine etwaige Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu weitreichenden Konsequenzen für die steuerliche Gewinnermittlung in Deutschland. Die prospektive Informationsfunktion der IFRS kollidiert augenscheinlich mit der retrospektiven Zahlungsbemessungsfunktion einer Steuerbilanz, was die Eignung der IFRS für steuerliche Zwecke in Frage stellt. Dieser sich ergebende Konflikt führt die Schwächen des (seit jeher umstrittenen) Maßgeblichkeitsprinzips vor Augen und lässt – ungeachtet der derzeitig angekündigten Beibehaltung der HGB-Maßgeblichkeit durch die Bundesregierung – regelmäßig Forderungen nach einer grundsätzlichen Neugestaltung der steuerlichen Gewinnermittlung aufkommen. 9 Er soll daher zum Anlass genommen werden, die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung zu problematisieren, wobei schwerpunktmäßig der Einfluss der internationalen Rechnungslegung thematisiert werden soll.
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, wie zukünftig die steuerliche Gewinnermittlung aussehen sollte. Dazu soll geprüft werden, inwieweit potentielle Gewinnermittlungsmethoden zentralen steuerlichen Grundsätzen gerecht werden. Als potentielle Gewinnermittlungsmethode kommt dabei zunächst eine Beibehaltung der HGB-Maßgeblichkeit oder eine Anbindung an die IFRS in Betracht. Darüber hinaus lässt der Reformdruck, der von der Internationalisierung der Rechnungslegung ausgeht, im Schrifttum anhaltend Forderungen nach einer stärker an Zahlungen orientierten Gewinnermittlung aufkommen. 10 Somit besteht zwischen einer zahlungsorientierten Unternehmensbesteuerung und der Internationalisierung der Rechnungslegung ebenfalls ein mittelbarer Zusammenhang. 11 Daher soll auch eine solche Cashflow-Besteuerung mit in die Prüfung einbezogen werden. Zunächst
9
Vgl. SIEGEL, Maßgeblichkeitsprinzip, StuB 1999, S.196; SCHEFFLER, Rückstellungen, StuB 2000, S.489494; KUßMAUL/KLEIN, Maßgeblichkeitsprinzip, DStR 2001, S.546-550; KORT, Maßgeblichkeitsgrundsatz, FR 2001, S.53-62. Zur Ankündigung der Beibehaltung der HGB-Maßgeblichkeit vgl. BMJ v. 25.02.2003.
10
Vgl. NGUYEN-THANH et al., Gewinnermittlungsmethode, StuW 2003, S.169-175; HERZIG/HAUSEN, Einnahmenüberschussrechnung, DB 2004, S.1-10.
11
So auch KÜTING/REUTER, Kapitalflussrechnung, StuB 2004, S.312.
2
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche
Gewinnermittlung
soll jedoch eine Erläuterung der angelegten Beurteilungskriterien erfolgen (Kap.2). Anschließend soll der Leser mit den wesentlichen Unterschieden einer Gewinnermittlung nach Konzeptionsgrundsätzen einer zahlungsorientierten Gewinnermittlung (Kap.4) vertraut gemacht werden, bevor die Beurteilung der Gewinnermittlungsmethoden anhand der erläuterten Kriterien dargelegt wird (Kap.5). Aufbauend auf den Ergebnissen soll darüber hinaus kurz skizziert werden, wie demnach zukünftig die steuerliche Gewinnermittlung aussehen sollte (Kap.6). Eine thesenförmige Zusammenfassung beschließt die Arbeit (Kap.7). Insgesamt soll die Arbeit die nachstehenden Fragen beantworten:
• Wie könnten künftig steuerliche Gewinnermittlungsmethoden aussehen ?
• Nach welchen Maßstäben lässt sich die Güte einer Gewinnermittlungsmethode messen ?
• Welches Gewinnermittlungsmodell erweist sich als „überlegen“ ?
• Wie könnte die Gewinnermittlung zukünftig konkret aussehen ?
3
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung
2. Zur Beurteilung von Gewinnermittlungsmethoden
2.1 Vorbemerkungen
Eine Beurteilung komplexer Sachverhalte lässt sich nur kriteriengeleitet durchführen. Bedeutung und Konsequenzen der angewandten Kriterien sollen daher im Folgenden erläutert werden. Um eine möglichst umfassende und objektive Beurteilung zu gewährleisten, sollen die alternativen Gewinnermittlungsmethoden jeweils aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.
Jeder Besteuerungsvorgang ist steuerrechtlich nur zulässig, wenn er gerecht im Sinne der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist. 12 Steuergerechtigkeit wird dabei vornehmlich durch Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung konkretisiert. 13 Somit ist die Ausgestaltung des Steuersystems – also auch die durch den Steuergesetzgeber vorgeschriebene Gewinnermittlungsmethode – auf diese Anforderungen hin zu überprüfen. Im Rahmen einer ökonomischen Betrachtung ist es möglich, „gute“ von „schlechten“ Steuern zu unterscheiden, indem untersucht wird, inwieweit die Erhebung von Steuern zu Nutzeneinbußen auf Seiten des Steuerpflichtigen führt. Letztlich ist m. E. auch die politische Dimension dieser Diskussion nicht zu vernachlässigen. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass politische Faktoren wesentlichen Einfluss auf die Steuergesetzgebung hatten, so dass auch hier kurz auf politische Aspekte der einzelnen Methoden eingegangen werden soll. 14 Die Einbeziehung politischer Aspekte soll insbesondere sicherstellen, dass trotz des grundsätzlich normativen Ansatzes dieser Arbeit der praktische Bezug nicht vollends ausgeblendet wird, so dass im Ergebnis ein realistischer Vorschlag zur Neugestaltung der steuerlichen Gewinnermittlung gemacht werden kann.
12
Vgl. BIRK, Gleichheit, StuW 1989, S.212.
13
Zu den rechtsstaatlichen Aspekten vgl. umfassend TIPKE, Steuerrechtsordnung I, S.228-363.
14
So unterscheidet HANSMEYER treffend zwischen politischen und wissenschaftlichen Steuerreformen, vgl. HANSMEYER, Steuerreformdiskussion, S.61f.
4
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung
2.2 Steuerrechtliche Anforderungen
2.2.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung
Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und weitere Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG) zwingen Finanzverwaltung, Finanzgerichte und den Steuergesetzgeber, gleiche wirtschaftliche Sachverhalte steuerlich gleich zu werten (horizontale Gerechtigkeit der Besteuerung). 15 Als Gleichheitsmaßstab wird dabei nach h. M. dem Leistungsfähigkeitsprinzip besondere Bedeutung zugewiesen. 16 Steuerpflichtige mit gleicher steuerlicher Leistungsfähigkeit sollen identisch belastet werden. Als Indikator der steuerlichen Leistungsfähigkeit kommen grundsätzlich Einkommen, Konsum oder Vermögen in Betracht. Im Steuerrecht de lege lata wird für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer das Einkommen als geeigneter Indikator angesehen. Es lässt sich also zeigen, dass die Wahl der Gewinnermittlungsmethode für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von höchster Bedeutung ist und somit jede Gewinnermittlungsmethode zwingend auf Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hin zu überprüfen ist. Problematisch könnte hier z. B. sein, wenn verschiedene Steuerpflichtige mit identischer steuerlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich hohe Gewinne ausweisen.
Speziell im betriebswirtschaftlichen Schrifttum wird unter dem Begriff der Gleichmäßigkeit der Besteuerung oftmals auch die Forderung verstanden, dass Fiskus und Anteilseigner in gleichem Maße am Unternehmenserfolg partizipieren sollen und daher sowohl Ausschüttungen als auch Steuern auf der Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bemessen werden sollen. 17 Diesem sog. Stillen-Teilhaber-Ansatz soll aber nicht weiter nachgegangen werden. 18 Die These von der Gleichstellung von Anteilseignern und Staat in Bezug auf Teilhabeansprüche lässt sich m. E. nicht rechtfertigen. Dagegen spricht vor allem, dass offensichtlich der Fiskus selbst diesem Gedanken nicht folgt. Anders sind die zahlreichen steuerlichen
15
Vgl. KOBLENZER, Gleichheitssatz, SteuerStud 1999, S.390-393; KRUSE, Gleichmäßigkeit, StuW 1990, S.322-330.
16
Vgl. KIRCHHOF, Leistungsfähigkeit, StuW 1985, S.319-329; BIRK, Leistungsfähigkeitsprinzip, StuW 2000, S.328-336.
17
Vgl. STRUNK, Maßgeblichkeit, StuB 2003, S.398.
18
Zum Begriff des „Stillen Teilhabers“ vgl. DÖLLERER, Maßgeblichkeit, BB 1971, S.1334.
5
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche
Gewinnermittlung Sondervorschriften und weitere Elemente des Steuersystems wie etwa die Mindestbesteuerung, welche ja gerade dazu führen, dass Fiskus und Anteilseigner unterschiedlich an dem Unternehmenserfolg partizipieren, nicht zu erklären. 19
2.2.2 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
Jeder Besteuerungsfall ist nur zulässig, sofern und soweit er durch ein entsprechendes Gesetz legitimiert ist (nullum tributum sine lege). 20 Zur Anwendung des Gesetzes darf es nur kommen, wenn sich der tatsächliche Sachverhalt unter die Tatbestandsvoraussetzungen subsumieren lässt (§ 3 Abs. 1 AO). Dies ist für die steuerliche Gewinnermittlung in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen lässt sich aus ihm der Grundsatz der Rechtssicherheit der Besteuerung ableiten, welcher auch durch Gesetzesbestimmtheit herzustellen ist. 21 Für Rechtsnormen im Rahmen der Gewinnermittlung bedeutet dies, dass sie dem Steuerpflichtigen grundsätzlich keinerlei Ermessensspielraum zugestehen dürfen und dass sie an Tatbestände anknüpfen müssen, die objektiv nachprüfbar sind. 22 Potentielle Gewinnermittlungsmethoden sind dementsprechend immer auf diese Eigenschaften hin zu untersuchen.
Zum Anderen lässt sich aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auch die Forderung nach demokratischer Legitimation der Steuergesetze ableiten. Über das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) erlässt indirekt das Staatsvolk selbst die einzelnen Steuergesetze. Die notwendige ununterbrochene Legitimationskette versagt daher z. B. privatrechtlichen Institutionen jegliche Gesetzgebungskompetenz.
19 Ebenfalls ablehnend gegenüber dem Stillen-Teilhaber-Ansatz WAGNER, Gewinnermittlung, BB 2002,
S.1887f. Zur ausführlichen Kritik vgl. auch EICHHORN, Maßgeblichkeitsprinzip, S.31-37.
20
Vgl. TIPKE/LANG, Steuerrecht, S.97.
21
Vgl. TIPKE, Steuerrechtsordnung I, S.137-145.
22
Vgl. WEBER-GRELLET, Steuerstaat, S.400.
6
Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung
2.3 Ökonomische Anforderungen
2.3.1 Entscheidungsneutralität
Steuerliche Erwägungen spielen im Entscheidungskalkül der Unternehmen eine bedeutende Rolle. Zunächst ist dabei festzuhalten, dass jede auferlegte Steuer das Einkommen des Steuerpflichtigen mindert und somit immer zu Verhaltensänderungen führt. Dieser sog. Einkommenseffekt stellt jedoch keine Entscheidungsverzerrung, sondern lediglich eine effiziente Anpassung dar. Darüber hinaus können Steuern aber auch sog. Substitutionseffekte hervorrufen, indem sie die relativen Preise der einzelnen Produktionsfaktoren ändern. 23 Diese Änderung der relativen Preise durch Besteuerung zwingt den Steuerpflichtigen u. U. zu Ausweichhandlungen, indem er z. B. eine andere Investitionen durchführt als bei Nicht-Berücksichtigung von Steuern. 24 Die unternehmerischen Entscheidungen dürfen aber in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht durch Besteuerung verzerrt werden, da jegliche Verzerrung zu Effizienzeinbußen und damit zu Wohlfahrtsverlusten führt. 25 Ist eine Steuer entscheidungsneutral, hat sie keinen Einfluss auf das Verhalten der Unternehmen und verhindert somit die erläuterten Wohlfahrtseinbußen, welche auch als Zusatzlast der Besteuerung (excess burden oder dead-weight loss of taxation) bezeichnet werden. Das betriebswirtschaftliche Kriterium der Entscheidungsneutralität ist somit letztlich Teil des übergeordneten Ziels der gesamtwirtschaftlichen Allokationseffizienz. 26 Entscheidungsneutralität lässt sich im Allgemeinen durch Investitions-, Finanzierungs-, und Rechtsformneutralität konkretisieren, wobei im Rahmen dieser Arbeit vorrangig Fragen der Investitionsneutralität erörtert werden sollen. 27
In Bezug auf Investitionsneutralität unterscheidet man zwischen intersektoraler und intertemporaler Neutralität. Eine Steuer ist intersektoral neutral, wenn sie die Entscheidungen des Steuerpflichtigen bezüglich alternativer Investitionsprojekte nicht
23
Vgl. HOMBURG, Steuerlehre, S.160-167.
24
Vgl. SCHNEIDER, Steuerwirkung, S.97-111.
25
Vgl. HOMBURG, Steuerlehre, S.159-210.
26
Diese Effizienzüberlegungen werden z. B. auch vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Bezug auf Steuerreformen betont, vgl. Staatsfinanzen 2003, Ziff. 457; Wachstum 2002 Ziff. 37.
27
Es lässt sich zudem nachweisen, dass bei Investitionsneutralität gleichzeitig Finanzierungsneutralität erreicht werden kann, vgl. HOMBURG, Steuerlehre, S.346-351.
7
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Sascha Venktasseril, 2005, Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die steuerliche Gewinnermittlung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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