Die Europäische Wettbewerbspolitik im weiteren Sinne umfasst nicht nur die Bekämpfung wettbewerbsverfälschender Kartelle und wirtschaftlicher Machtkonzentrationen. Der Wettbewerbsschutz als Vertragsziel erfordert ebenso Vorkehrungen, durch die wettbewerbsverzerrende Beihilfen der öffentlichen Hand an inländische Unternehmen vermieden oder zumindest kontrolliert werden, wenn sie geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel im gemeinsamen Markt zu beeinträchtigen. Dazu führen bis heute die privaten Medienunternehmen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten eine Diskussion über die Frage, ob die Rundfunkgebühr eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts ist. Neben Beschwerden von privaten Rundfunkanbietern aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ist auch eine Beschwerde des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) bei der EU-Kommission zur Klärung dieser Frage anhängig.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen geht die vorliegende Arbeit der für die Rundfunkordnung in Deutschland zukunftsweisenden Frage nach, ob die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem EG-Beihilferegime in Einklang steht. Hierzu werden im ersten Abschnitt die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland beschrieben, bevor nach einer Prüfung der Vereinbarkeit der Gebührenfinanzierung mit dem Beihilferecht des EG-Vertrags eine Betrachtung der Entscheidungspraxis des EuGH sowie der EU-Kommission erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
A Einführung
B Rechtliche Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
I. Artikel 5 Grundgesetz
1. Die Funktion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
2. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
II. Artikel 73 Grundgesetz
1. Die Bindung an Art. 5 GG
2. Das EG-Recht im Grundgesetz
a) Primäres EG-Recht
b) Sekundäres EG-Recht
C Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unter Maßgabe des EU-Beihilferechts
I. Anwendungsbereich des Art. 87 EGV
II. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 EGV
1. Der Begriff der Beihilfe
2. „Staatliche Mittel“ oder „aus staatlichen Mitteln“
3. Rundfunkgebühr als Begünstigung bestimmter Unternehmen
a) Begünstigung als Element der Beihilfe
b) Gegenleistung für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags
4. Wettbewerbsverfälschung
5. Handelsbeeinträchtigung zwischen den Mitgliedstaaten
III. Die Rechtfertigung als Kulturbeihilfe
1. Rundfunk als Kulturgut i.S.d. Art. 87 Abs. 1 lit. d) EGV
2. Erforderlichkeit der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags
IV. Die Entscheidungspraxis von EuGH und EU-Kommission
1. Die Altöl- und Ferring Rechtsprechung
2. Das Altmark-Trans Urteil
3. Die Auffassung der Kommission zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland
a) Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt
b) Geeignete Maßnahmen
c) Der Sportrechtemarkt
d) Öffentlich-rechtliche Online-Angebote
D Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zukunftsweisende Fragestellung, ob die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit dem EU-Beihilferegime im Einklang steht. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Finanzierung als staatliche Beihilfe gemäß Art. 87 EGV zu bewerten ist und wie sich die Entscheidungspraxis des EuGH sowie die Position der EU-Kommission dazu verhalten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Rundfunks in Deutschland (GG)
- Anwendbarkeit und Tatbestandsvoraussetzungen des europäischen Beihilferechts
- Rechtfertigung von Rundfunkfinanzierung als Kulturbeihilfe
- Europäische Rechtsprechung (Altöl, Ferring, Altmark-Trans)
- Aktuelle Forderungen der EU-Kommission zur Rundfunkgebührenfinanzierung
Auszug aus dem Buch
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 EGV
Zur Feststellung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit müssen die in Art. 87 Abs. 1 EGV genannten Voraussetzungen vorliegen.
Eine gesetzliche Definition des Beihilfebegriffs gibt es nicht. Entstehungsgeschichtlich befindet er sich in der Nähe des Subventionsbegriffs von Art. EGKS. Jedoch versuchte der EuGH in seiner Rechtsprechung, Subventionen deutlich von Beihilfen abzugrenzen. Beihilfen sind demnach sowohl positive Leistungen an Unternehmen als auch alle Formen der Verminderung der Belastungen, welche ein Unternehmen zu tragen hat, während Subventionen nur die erste Kategorie umfassen.
Nach Art. 87 EGV fallen nur „staatliche Mittel“ oder „aus staatlichen Mitteln“ gewährte Beihilfen unter das EG-Beihilferegime. Auf den ersten Blick scheint dies nach dem Wortlaut der Norm nicht auf die Rundfunkgebühr zuzutreffen, da diese vom Teilnehmer an die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingerichtete Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichtet und von dort nach einem festgelegten Schlüssel unter den Anstalten verteilt wird. Allerdings ergibt sich letztlich doch eine Zurechenbarkeit, da Rundfunkgebühren nur erhoben und eingezogen werden können, weil in §12 RStV – in Verbindung mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, dem Rundfunkfinanzierungsvertrag und der gesetzlichen Durchführung dieser Verträge in den Bundesländern und bei den Anstalten – die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen worden sind. Folglich werden in der Rechtsprechung des EuGH auch solche Finanzmittel als „staatlich“ angesehen, die nicht vom Staat gewährt werden, sondern die auf Zwangsbeiträgen oder zweckgebundenen Abgaben sonstiger öffentlicher Einrichtungen beruhen, wobei der Verteilungsprozess staatlich festgelegt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einführung: Die Arbeit thematisiert die europarechtliche Debatte darüber, ob die Rundfunkgebühr in Deutschland als staatliche Beihilfe einzustufen ist.
B Rechtliche Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rundfunks erläutert, insbesondere der Programmauftrag und die Finanzierungsgarantie durch das Grundgesetz.
C Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unter Maßgabe des EU-Beihilferechts: Das Kapitel prüft detailliert die beihilferechtlichen Kriterien, die Rechtfertigungsmöglichkeiten und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Rundfunkgebühren.
D Fazit und Ausblick: Es wird resümiert, dass die beihilferechtliche Einordnung komplex ist und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sich auf Anpassungen der Finanzierungsstrukturen einstellen müssen.
Schlüsselwörter
Rundfunkgebühr, staatliche Beihilfe, Art. 87 EGV, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, EU-Recht, Wettbewerbsverfälschung, Grundversorgung, Kulturbeihilfe, EuGH, Altmark-Trans, Ferring, Gebührenfinanzierung, EU-Kommission.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mittels Rundfunkgebühren mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunks, den Tatbestandsmerkmalen einer staatlichen Beihilfe nach EG-Recht und der Rechtsprechung des EuGH zu Ausgleichszahlungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist zu klären, ob die Gebührenfinanzierung als unzulässige Beihilfe zu werten ist, insbesondere angesichts der Beschwerden privater Medienanbieter bei der EU-Kommission.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse auf Basis von Gesetzestexten, Kommentaren, Fachliteratur sowie der Auswertung einschlägiger Urteile des EuGH und Dokumenten der EU-Kommission.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten beihilferechtlichen Prüfung der Rundfunkgebühr anhand der Kriterien des Art. 87 EGV, der Prüfung einer möglichen Rechtfertigung als Kulturbeihilfe sowie der Analyse der relevanten europäischen Rechtsprechung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Rundfunkgebühr, staatliche Beihilfe, Art. 87 EGV, Wettbewerbsverfälschung, Grundversorgungsauftrag und die Altmark-Trans-Rechtsprechung.
Welche Rolle spielt das Altmark-Trans-Urteil in diesem Kontext?
Das Urteil ist entscheidend, da der EuGH dort Bedingungen formuliert hat, unter denen öffentliche Zuschüsse für gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen nicht als Beihilfen gelten, was für die Beurteilung der Rundfunkfinanzierung richtungsweisend ist.
Wie reagiert die EU-Kommission auf die derzeitige Finanzierung?
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Rundfunkgebühren staatliche Beihilfen darstellen, und fordert die Bundesregierung zu einer stärkeren Konkretisierung des Programmauftrags und einer getrennten Buchführung auf.
- Arbeit zitieren
- Verena Rasche (Autor:in), 2005, Rundfunkgebühr als staatliche Beihilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49574