Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einführung in das Thema 1
2 Das Erfolgsmodell der Schweiz 1
2.1 Der Arbeitsmarkt. 1
2.2 Die Reformen des Arbeitsmarktes 2
2.3 Weitere Gründe für die niedrige Arbeitslosenquote 3
3 Das Erfolgsmodell von Österreich 4
3.1 Der Arbeitsmarkt in Österreich 4
3.2 Die Reform der Arbeitsverwaltung 4
3.3 Die Reformen des Beratungs- und Vermittlungsservices 5
4 Das Erfolgsmodell aus Dänemark. 6
4.1 Der dänische Arbeitsmarkt. 6
4.2 Ursachen für die hohe Erwerbstätigenquote Geringqualifizierter. 6
4.3 Dänemark - ein flexibler Arbeitsmarkt. 7
4.4 Die Rolle des Staates. 8
5 Das Erfolgsmodell von Frankreich 9
5.1 Der Arbeitsmarkt in Frankreich 9
5.2 Gründe für die niedrige Beschäftigungsschwelle. 10
5.3 Die Rolle des Staates. 10
6 Das Erfolgsmodell der Niederlande 11
6.1 Der Arbeitsmarkt in den Niederlanden 11
6.2 Gründe für das Beschäftigungswachstum 11
6.3 Die beschäftigungspolitischen Reformen. 12
7 Fazit und aktuelle Entwicklung in Deutschland. 13
Anhang 16
Literaturverzeichnis. 22
I
Abkürzungsverzeichnis
AMS.............................................................................................................Arbeitsmarktservice AVM......................................................................................................Arbeitsmarktverwaltung BIP..............................................................................................................Bruttoinlandsprodukt RAV..............................................................................Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
II
1 Einführung in das Thema
Schon seit mehreren Jahren herrscht eine Flaute auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 9,5 % (Stand Juni 2002). 1 Viele Programme wurden in Deutschland ins Leben gerufen, wie beispielsweise das Jump-Programm, das Ausbildungsstellen schaffen soll. Diese Programme führten jedoch zu keinem richtigen Umschwung am Arbeitsmarkt. Auch das Arbeitsamt konnte nur durch negative Schlagzeilen auf sich aufmerksam machen, vor allem aufgrund der verfälschten Statistiken. Die deutsche Bürokratie hemmt zudem eine schnelle Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsämter. Andere Länder hatten in der Vergangenheit mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Durch Reformen in unterschiedlichen Bereichen konnten diese Probleme in weiten Teilen behoben werden. Diese Arbeit soll Aktivitäten aus der Schweiz, Österreich, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden vorstellen, die auch in Deutschland den Arbeitsmarkt wieder beleben könnten und deren Ideen auch von der Hartz-Kommission aufgegriffen wurden. Auf diese Kommission soll aufgrund der Aktualität, die sich erst im Verlaufe der Bearbeitung dieser Arbeit ergeben hat, noch einmal detaillierter im Fazit eingegangen werden.
2 Das Erfolgsmodell der Schweiz
2.1 Der Arbeitsmarkt
Der Schweizer Arbeitsmarkt beeindruckt durch eine hohe Beschäftigungsquote ( 80 %). Besonders auffällig ist, dass diese prinzipiell für alle Altersgruppen gilt. Außergewöhnlich ist vor allem die Beschäftigtenquote von 70 % bei den 55 bis 64 Jährigen, die in Deutschland lediglich 39 % beträgt. Die günstige Arbeitsmarktlage drückt sich auch in der niedrigen Arbeitslosenquote aus, die im Jahre 2001 bei lediglich zwei Prozent lag. 2 Der Schweizer Arbeitsmarkt ist durch eine hohe Flexibilität gekennzeichnet. Bereits bei einem sehr geringen Wachstum steigt die Beschäftigung, während in Deutschland die Beschäftigung durchschnittlich erst bei einem Wachstum von ca. 1,5 % zunimmt. Das beschäftigungsintensive Wachstum kann weder nur auf den Anstieg der Teilzeitarbeit zurückgeführt werden, noch kam es zu einer tariflichen Arbeitszeitverkürzung. Die Wochenarbeitszeit ist - im Gegenteil - mit durchschnittlich 42 Stunden sehr hoch. Auch hat
1 Vgl. o. V. (Arbeitsmarkt in Zahlen - Aktuelle Daten 2002).
2 Vgl. Werner, H. (2002), S. 1f.
1
die Schweiz keine steigende Lohndisparität. Eine Ursache für das Beschäftigungswachstum könnte allerdings die Lohnentwicklung darstellen: in den 90er Jahren blieben die Reallöhne trotz anziehendem Wirtschaftswachstum stabil. 3
2.2 Die Reformen des Arbeitsmarktes
Ab 1996 wurden verschiedene Reformen durchgeführt, die das Ziel hatten, den erwarteten Arbeitslosenansturm zu bewältigen und der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Es sollte ein flächendeckendes Netz Regionaler Arbeitsvermittlungszentren eingerichtet werden, die bei Bedarf auch private Vermittler hinzuziehen können. Der Vorteil dieser RAV’s liegt im Vergleich zu deutschen Arbeitsämtern darin, dass bereits bei der Arbeitslosmeldung eine intensive Beratung einsetzt. 4
Die RAV’s werden jährlich aneinander verglichen. 5 Zum 1.1.2000 traten für die Beurteilung folgende vier Indikatoren in Kraft: mit dem Indikator des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes aller im Laufe eines Jahres abgemeldeten Leistungsbezieher eines RAV soll die Geschwindigkeit der Wiedereingliederung gemessen werden. Die Zahl der Arbeitslosen, die als Leistungsempfänger zum Langzeitstellensuchenden (länger als ein Jahr) werden, im Verhältnis zu allen Leistungsempfängern innerhalb eines Jahres, soll den Erfolg vermeideter Langzeitarbeitslosigkeit messen. Die Anzahl der Aussteuerungen, d.h. dem Ende des Leistungsbezuges bei Arbeitslosigkeit, ins Verhältnis zu allen Leistungsbeziehenden gesetzt, misst die Wirkung des RAV auf vermeidete Aussteuerungen. Die Zahl wiederangemeldeter Leistungsbezieher in Relation zu allen Leistungsbeziehenden misst die Wirkung des RAV auf die Dauer der Wiedereingliederung. Bei einer überdurchschnittlichen Bewertung erhält das RAV einen Bonus in Höhe von bis zu drei Prozent seiner Kosten, alle anderen erhalten eine volle Kostenerstattung. Seit 2001 haben die Kantone, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren unterdurchschnittlich abschnitten, bis zu drei Prozent ihrer Kosten selbst aufzubringen. 6
Zentrales Element der Reform in der Arbeitslosenversicherung war das Limit auf Erhalt von passivem Tagesgeldbezug auf 150 Werktage, bei älteren Arbeitslosen auf bis zu 400 Werktage ausdehnbar. Arbeitslosengeld kann beziehen, wer in den letzten zwei Jahren
3 Vgl. ebenda, S. 3.
4 Vgl. ebenda, S. 4.
5 Vgl. ebenda, S. 1.
6 Vgl. ebenda, S. 4f.
2
mindestens sechs Monate einer Beschäftigung nachgegangen ist. Bis zum Bezug von Arbeitslosengeld gibt es eine Wartezeit von generell fünf Tagen, für jugendliche Arbeitslose nach der Ausbildung 120 Tage. Während des Bezuges von Tagesgeld müssen die Arbeitslosen monatlich bestätigen, dass sie aktiv auf der Suche nach Arbeit sind, wobei ca. zehn Bewerbungen pro Monat erfolgen sollen, die vom Arbeitgeber bestätigt werden müssen. Auch während einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme muss dies erfolgen. Der Arbeitssuchende muss eine als zumutbare eingestufte Stelle annehmen, d.h. das Entgelt darf nicht niedriger sein als die Höhe des Tagesgeldbezugs und der Arbeitsplatz muss in zwei mal zwei Stunden täglich erreichbar sein. Die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme führt zu keinen neuen Ansprüchen auf Arbeitslosenunterstützung. All diese Bestimmungen führen zu einem hohen Druck, der auf die Arbeitslosen ausgeübt wird, eine neue Stelle zu suchen und diese gegebenenfalls anzunehmen.
Eine Besonderheit stellt der Zwischenverdienst dar. Wenn das Entgelt einer neuen Stelle unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes liegt, zahlt die Arbeitslosenversicherung die dazwischenliegende Differenz. Die Bezugsdauer für den Zwischenverdienst ist abhängig vom Alter und der Unterhaltspflicht für Kinder. Beide Seiten profitieren vom Zwischenverdienst: die Arbeitslosenversicherung zahlt ein niedrigeres Tagesgeld, Arbeitslose erhalten dennoch mehr. Zudem erfolgt ein Kontakt der Arbeitslosen mit der Berufswelt, wodurch ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert wird. Über den Zwischenverdienst können neue Beitragzeiten aufgebaut werden.
Findet der Arbeitslose keine neue Stelle, muss er an einem Arbeitsmarktprogramm teilnehmen, das bis zu zwei Jahre dauern kann, wodurch er jedoch keinen neuen Anspruch auf Unterstützungen erhält. Befindet er sich noch in dem Zeitraum, in dem er Arbeitslosengeld erhält und verweigert die Teilnahme an einem Arbeitsmarktprogramm, wird ihm das Arbeitslosengeld gestrichen. Die Maßnahmen werden in drei Gruppen eingeteilt: Qualifizierungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse und Programme zur vorübergehenden Beschäftigung. 7
2.3 Weitere Gründe für die niedrige Arbeitslosenquote
Eine dezentrale Lohnfindung ermöglicht Schweizer Unternehmen, die Löhne mit ihrem Personal selbst auszuhandeln. Personalkosten können kurzfristig beeinflusst werden. Zwar
7 Vgl. ebenda, S. 5.
3
gibt es einen vorgeschriebenen Mindestlohn, der jedoch so niedrig ist, dass er in der Realität kaum Einfluss hat. 8
„Die Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate“, 9 wobei bei Entlassungen meist keine Begründungen abgegeben werden müssen. Auch hohe Abfindungen entfallen in der Regel. Dadurch, dass zum Beispiel Arbeitslosengeld nur für kurze Zeit gezahlt wird, können die Lohnnebenkosten gering gehalten werden. 10
3 Das Erfolgsmodell von Österreich
3.1 Der Arbeitsmarkt in Österreich
Die Erwerbstätigenquote liegt mit 67,1 % über dem EU-Durchschnitt. Besonders beachtenswert ist die Erwerbstätigenquote der Frauen, die 57,5 % beträgt. Die von Eurostat berechnete Arbeitslosenquote liegt bei nur 3,7 %, in Deutschland beträgt diese 8,1 %. Beachtenswert ist auch die niedrige Langzeitarbeitslosenquote, die zwischen 1995 und 2000 halbiert werden konnte und derzeit bei 28,4 % liegt. Die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit hat sich von 1997 an von 130 auf 118 Tage verkürzt, während sie sich in Deutschland im gleichen Zeitraum auf 245 Tage erhöht hat. 11
3.2 Die Reform der Arbeitsverwaltung
Im Rahmen des Arbeitsmarktservicegesetzes (1.7.1994) erfolgte eine Ausgliederung der AVM aus dem Arbeitsministerium. Gleichzeitig wurde der AMS als
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts gegründet. Der Prozess der Agencification strebte eine stärkere Kundenorientierung an. Landesweit wurde ein Zielsystem eingeführt, das die Performanz der Organisation des Arbeitsmarktes steuert. Es passt sich an die jeweiligen Arbeitsmarktprognosen an, wobei Ziele zwischen dem Ministerium und dem AMS vereinbart werden. 12 Ein Beispiel für geschäftspolitische Ziele zeigt Abbildung 3 im Anhang. Aktuelle geschäftspolitische Ziele liegen in der „Verhinderung von dauerhafter Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem, die Anpassung der Arbeitskräfte an den
8 Vgl. ebenda, S. 8.
9 Ebenda, S. 6.
10 Vgl. ebenda, S. 6.
11 Vgl. Konle-Seidl, R./ Winkler, W. (2002), S. 1.
12 Vgl. ebenda, S. 2.
4
Arbeit zitieren:
Kerstin Geib, 2002, Lehren anderer Länder für Deutschland: Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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