Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Entwicklung des Versichertenbestandes 4
2.1 Vollversicherte 4
2.2 Die Altersstruktur der PKV-Vollversicherten 6
2.3 Die Aufteilung nach Geschlechtern 7
2.4 Die Aufteilung nach Berufsgruppen 8
2.5 Zusatzversicherung 9
3. Ursachen der Bestandsveränderungen 10
3.1 Die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 11
3.2 Gesetzesänderungen und die Wahl zwischen GKV und PKV 13
3.2.1 Änderungen der Personenkreise 13
3.2.2 Änderungen im Leistungskatalog der GKV 14
4. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben 16
4.1 Die Beitragseinnahmen der PKV 16
4.2 Die Entwicklung der Ausgaben 17
4.3 Die Aufteilung der Ausgaben für die Krankenversicherung 18
5. Ausblick 20
6. Fazit 21
7. Literaturverzeichnis 22
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1. Einleitung
Die Private Krankenversicherung (PKV) hat sich seit ihren Anfängen im Zunftwesen der Handwerker mittlerweile als integraler Bestandteil des dualen Gesundheitssystems bewährt. Sie gilt als immer häufiger in Erwägung gezogene substitutiv oder komplementär zu nutzende Alternative zu der im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten und vom Gesetzgeber beeinflussbaren Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der private Versicherungszweig profitiert hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit von der Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens mit seinen individuellen Alterungssrückstellungen. Im Vergleich zu dem umlagefinanzierten System der GKV ist die PKV weniger von der Reduktion an Beitragszahlern betroffen und gewinnt somit deutlich an Demografiesicherheit (vgl. Boetius, 1999, S.70). Kennzeichen der PKV ist darüber hinaus die Individualität im Umfang des Versicherungsschutzes, an dem sich die vom Versicherten zu zahlende Prämie orientiert. Beeinflusst wird die Prämie außerdem vom Geschlecht, vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers (vgl. Boetius, 1996, S.4). Ausschlag gebend ist dabei der Zeitpunkt des Eintritts in eines der Stand Ende 2003 49 PKV- Unternehmen, die entweder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaft (AG) geführt werden. Die Beiträge sind somit risikoäquivalent. Während im System der GKV das Solidarprinzip gilt, findet in der PKV das Äquivalenzprinzip Anwendung (vgl. Kulbe, 1993, S.26 ff.).
Hauptaufgabe dieser Arbeit ist es, den Bestand der PKV- Mitglieder in seiner Entwicklung zu beleuchten und nach deren Gründen zu suchen. Als Datengrundlage dient hierfür im wesentlichen der neueste Zahlenbericht 2003/2004 des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Neben dem zentralen Kerngeschäft Krankheitskostenversicherung wird auch kurz die Sparte der Zusatzversicherung betrachtet.
Zu den Privatversicherten zählen insbesondere Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der mittlerweile jährlich festgelegten, mit dem Wachstum der Lohnsumme dynamisierten Jahresarbeitsentgeltgrenze, mitunter auch als Versicherungspflichtgrenze oder Friedensgrenze bezeichnet. Hinzu kommen Selbstständige sowie Beamte, welche die PKV zusätzlich zu staatlichen Beihilfeleistungen wählen können. Sie sind gemäß SGB V von der Versicherungspflicht ausgenommen. Die PKV kennt dabei keine Ehegatten- oder Familienmitversicherung. Jeder ist bei Übereinkunft zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer alleine mit seinem individuellen Beitrag versichert. Kontrahierungszwang und Diskriminierungsverbot gelten für die PKV nicht. Sie kann sich somit gegen einen
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Abschluss verwehren oder den Versicherten zu Konditionen gemäß seiner individuellen Situation versichern.
2. Entwicklung des Versichertenbestandes
2.1 Vollversicherte
Zu den vollversicherten Personen zählen nach der Definition des PKV-Verbandes von 1997 diejenigen, die neben den ambulanten Leistungen auch die allgemeinen Krankenhausleistungen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert haben. Keine Bedeutung hat dabei die Höhe des Versicherungsschutzes für die allgemeine Krankenhausleistung. Ebenso zählen Beamte mit dazu, deren Kosten größtenteils durch die Beihilfe der zuständigen Gebietskörperschaft gedeckt werden. Die Krankheitsvollversicherung oder auch Krankheitskostenversicherung ist dabei das Hauptgeschäftsfeld der PKV, zeitweise entfielen 85 % der Umsätze auf sie. „Der Rest ist interessantes Beiwerk“ (Dietz, PKV- Verband). In 2003 machten die Beitragseinnahen der Vollversicherung 70,83 % aus (vgl. PKV- Zahlenbericht 2003/2004, S.11).
Im ausgewählten Betrachtungszeitraum von 1960 bis 2003 fällt auf, dass die PKV zunächst herbe Verluste an vollversicherten Mitgliedern hinnehmen musste. Deren Anzahl schrumpfte ausgehend von 6,7 Mio. im Jahre 1960 fast kontinuierlich bis auf nur noch 4,2 Mio. im Jahre 1975. Mitte der siebziger Jahre gelang es der „oft schon totgesagten PKV, sich Schritt für Schritt aus der nach den gesetzlichen Eingriffen zu Beginn der siebziger Jahre erreichten Talsohle wieder herauszuarbeiten“ (PKV Publik 7/1989). Der Aufholungsprozess nach der Trendumkehr führte bis heute (8,11 Mio.) zu einem recht steilen Anstieg der Vollversichertenzahlen. Bei genauerer, jährlicher Betrachtung zeigen sich jedoch teilweise deutliche Schwankungen in den Bestandsveränderungen. Auf die Gründe hierfür wird in Kapitel 3 näher eingegangen.
Tabelle 1: Vollversicherte in der PKV
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Schaubild 1: Vollversichertenbestand seit 1960 in absoluten Zahlen
9
8
7
6
5
4
3
2
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000
Quelle: PKV- Zahlenbericht 2003/2004, eigene Darstellung. Anm.: 1991 Zählungsumstellung, tatsächlicher Nettozugang von 262.000.
Die relative Entwicklung der Vollversichertenzahlen, sprich der Anteil der Vollversicherten in der PKV an der Gesamtbevölkerung seit 1960 soll in folgender Übersicht aufgeführt werden:
Tabelle 2: Privatvollversichertenquoten und Bevölkerungsentwicklung
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Bei Betrachtung der Vollversichertenquote - aufgrund der besseren Vergleichbarkeit für das alte Bundesgebiet- zeigt sich, dass im Jahre 2003 mit 11,9 % erstmals wieder der Stand von 1960 erreicht wurde. Ihren Tiefpunkt erlangte die Quote 1975, als lediglich 6,8 % der Bevölkerung Westdeutschlands ihre Krankheitskosten privat abgesichert hatten.
In Gesamtdeutschland waren Ende 2003 insgesamt 9,8 % der Bürger privat krankenversichert, wohingegen knapp unter 90 % in der GKV pflichtversichert, mitversichert oder freiwillig versichert waren.
2.2 Die Altersstruktur der PKV-Vollversicherten
Der demo grafische Wandel macht auch vor der altersmäßigen Zusammensetzung der PKV-Mitglieder nicht Halt. Die hier betrachteten Zahlen sind jene aus der privaten Pflegepflichtversicherung, in der rund 9 Mio. Menschen versichert sind, also knapp 900.000 mehr als in der PKV selbst. Das liegt daran, dass manche freiwillig Versicherte der GKV sich bezüglich der Pflegeversicherung nicht gesetzlich, sonder privat versichern (vgl. PKV-Zahlenbericht 2003/2004, S.15). Hinsichtlich der Struktur sind diese Differenzen aber von nicht allzu großer Bedeutung, so dass das unten aufgeführte Schaubild 2 als repräsentativ zu bewerten ist. Im Jahre 2003 lag der Anteil der Kinder bis einschließlich 15 Jahre an den PKV-Vollversicherten bei rund 15 % oder 1,2 Mio. Nahezu ebenso hoch lag der Anteil der Rentner, womit hier die über 65-Jährigen gemeint sind. Gut 70 % der Mitglieder befinden sich demnach im erwerbsfähigen Alter von 16-65 Jahren (nach PKV-Zahlenbericht 2003/2004, S. 15 und S. 21).
Ähnlich der Altersstruktur der Gesamtbevölkerung ist eine Entwicklung „von der Pyramide zum Pilz“ zu konstatieren, verbunden mit einem steigenden Altenquotienten, dem Verhältnis aus über 60-Jährigen zu unter 20-Jährigen. Der sogenannte „Bauch“, derzeit bei den 30-50-Jährigen, verlagert sich stets weiter nach oben. Aufgrund der Tatsache, dass in der PKV aber nicht das Umlageverfahren zum Tragen kommt, bei dem heutige Beitragszahler heutige Bedarfsempfänger finanzieren, ist die PKV weitgehend vor negativen Auswirkungen dieser veränderten Alterszusammensetzung gefeit. Dank des Anwartschaftsdeckungsverfahrens und der in jungen Jahren individuell aufgebauten Alterungsrückstellungen durch Beiträge, die über dem eigentlichen Risikoprofil liegen, entsteht der PKV hierdurch keine Unterfinanzierung. Sie berücksichtigt durch diese Rückstellungen steigende Ausgaben für Gesundheitsleistungen an den Versicherten im Alter aufgrund der erhöhten Morbidität. Durch die Auflösung der Alterungsrückstellungen im Alter soll der Beitrag zur PKV über die Zeit c. p. konstant gehalten
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Arbeit zitieren:
Sven Kienzle, 2005, Der Versichertenbestand der PKV. Entwicklung und Ursachen, München, GRIN Verlag GmbH
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