Inhaltsverzeichnis
S. 1 Einleitung
S. 2 I. Rechtsextremismus –Eine begriffliche Annäherung
1. Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus S. 3
a) Rechtsextremismus S. 3
b) Rechtsradikalismus S. 4
2. Neonationalsozialismus und Neofaschismus S. 5
a) Neonationalsozialismus S. 5
b) Neofaschismus S. 6
S. 7 II. Rechtsextremistische Tendenzen und Entwicklungen in der DDR
1. Rechtsextremistische Gewalt in der DDR
–Eine unvollständige Chronologie S. 7
2. Generelle Trends der politischen Bewußtseinsentwicklung S. 9
3. Entstehung der „Skin“- Bewegung S. 10
4. Übernahme und Verbreitung des Stils der Skinheads in der DDR S. 11
5. Entwicklungsphasen der Skinhead-Bewegung in der DDR S. 13
III. Zu den Ursachen des Rechtsextremismus und der
S. 17 Fremdenfeindlichkeit in der DDR –Versuch einer Definition
1. Der institutionell „verordnete Antifaschismus“ S. 17
a) Die Konservierung von Mentalitätsbeständen aus der Zeit vor 1945
–Der Autoritarismus als Folge des Antifaschismus S. 19
b) Antifaschismus als Herrschaftsinstrument der SED S. 20
2. Xenophobische Gewalttaten und ihre möglichen Ursachen S. 21
a) Die Situation der Ausländer in der DDR S. 21
b) Zunahme von fremdenfeindlichen Einstellungen S. 23
IV. Rechtsextremimus im Osten –Ein Resultat der DDR-Sozialisation?
S. 24 (Schlußbetrachtung)
Literatur
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Einleitung Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist ein Problem schlagartig ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt, das lange Zeit nur einen relativ kleinen Kern von Verfassungsschützern und Extremismusexperten beschäftigt hat. Seit den mehrtägigen Ausschreitungen vor einem Ausländerwohnheim in der sächsischen Kleinstadt Hoyerswerda (September 1991) und den pogromartigen Angriffen auf die „Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“ in Rostock-Lichtenhagen ein knappes Jahr später kann sich Rechtsextremismus der besonderen Beachtung in Politik und Medien sicher sein und rangiert ganz oben auf der politischen Tagesordnung.
Medienvertreter sowie einige Politiker vermittelten in den ersten Jahren nach der „Wende“ den Eindruck, daß Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt ausgesprochene „Ost-Phänomene“ i seien. Für rassistisches Denken und Gewalttätigkeiten wären nur die neuen Bundesländer anfällig, nicht jedoch der „zivilisierte Westen“. ii Der Publizist Eberhard Seidel-Pielen hob den Gebrauchswert der These „Zuviel Rotlicht macht braun“ hervor, indem er schrieb: „ Rechtsradikalismus und Ungleichheitsideologien sind [...] kein originäres Problem der Altbundesrepublik mehr, sondern ein importiertes, eine Altlast der verblichenen DDR, die sich im Zuge des Einigungsprozesses und der Menschwerdung der Neubürger/innen aus dem Osten, mit deren Zivilisierung und Demokratisierung schon auswaschen werde“. iii Die Erkenntnisse von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sprechen diesbezüglich eine andere Sprache. Allein im Jahr 1991 wurden 354 Brandanschläge gegen Ausländer registriert, von denen allein 107 in Nordrhein-Westfalen verübt wurden; das waren mehr Anschläge als in den fünf neuen Bundesländern zusammen. iv Spätestens seit dem Mord an drei Türkinnen im schleswig- holsteinischen Mölln stellt sich rassistisch motivierte Gewalt als ein gesamtdeutsches Phänomen dar.
Zwar ist zur Entwicklung des Rechtsextremismus nach 1989 eine wahre Publikationsflut zu verzeichnen, eine systematische und empirisch ausgewiesene Forschung der Ursachen und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Ostdeutschland steht allerdings erst am Anfang. Rechtextremismus ist ein komplexes Phänomen, mit dem sich die einschlägigen Wissenschaften schwer tun. Hinzu kommt, daß die deutsche Rechts-extremismusforschung –im Vergleich zum Forschungsstand anderer Länder- rückständig und ihrem Objekt gegenüber im Grunde ratlos ist. Bereits die Definition des Terminus Rechtsextremismus, mit seinen zahlreichen konkurrierenden Begrifflichkeiten, stellt den Verfasser vor eine Problematik, welche im Rahmen der folgenden Arbeit nur annähernd geklärt werden kann.
Sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse bestätigen, dass in der DDR etwa Mitte der 80er Jahre ein tiefgreifender Mentalitätswechsel bei Jugendlichen einsetzte, der bei
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einem beachtlichen Teil der Jugend zu einer Abkehr von den Inhalten der sozialistischen Erziehung führte. Diese Ergebnisse sind vor allem auf die Befragungen des Zentralinstituts für Jugendforschung in Leipzig zurückzuführen. v Insbesondere die stark anwachsende Skinhead-Szene in den 80ern, bot für Jugendliche eine Plattform des sozialen Protestes gegen das gesellschaftliche System des „Realen Sozialismus“. Allerdings muss auch in dieser Arbeit die Skinheadszene in der DDR differenziert erforscht werden muß. Der zweite Teil der Analyse wird sich daher mit der Skinhead- Bewegung in der DDR allgemein befassen. Inhalt des Kapitels soll die Entstehung, Verbreitung sowie die einzelnen Entwicklungsstufen der Skinheadgruppen sein.
Auch wenn im folgenden die Entwicklung des Rechtsextremismus unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ostdeutschland bearbeitet wird, so handelt es sich nicht um eine rein historische Rekonstruktion. Die Zentrale Fragestellung der folgenden Arbeit lautet, ob, wie und wo Jugendliche in der DDR rechtsextremistische Einstellungen zeigten und warum die „antifaschistische“ DDR über keine wirksamen politischen oder ideologischen Rezepte gegen diese Entwicklung verfügte. Der Autor wird im letzten Teil dieser Arbeit versuchen ein Ursachen-Schema für die rechtsextremistischen Entwicklungen in der DDR aufzuzeigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich auch hier lediglich um eine Annäherung handeln kann, da sich das Phänomen „Rechtsextremismus“ nur schwerlich in ein Kausalprinzip unterordnen läßt.
I. Rechtsextremismus –Eine begriffliche Annäherung
Ein Problem der Rechtsextremismus-Terminologie besteht darin, daß eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten wie „Rechtsradikalismus“, „Rechtsfundamentalismus“, „Neo-Nazismus“, „Neo-Faschismus“, „Rechts –und Nationalpopulismus“ bis hin zur „Alten“ und „Neuen Rechten“ vi im Gebrauch sind. vii Autoren die den Begriff „Rechtsextremismus“ benutzen, verbinden damit sehr unterschiedliche Motivationen. Der Begriffsinhalt ist nicht einheitlich definiert. In der Fachliteratur wird immer wieder „die unpräzise und inkonsistent verwendete Begrifflichkeit“, „die inflationäre Verwendung des Ausdrucks Rechtsextremismus“ viii beklagt. Diese terminologische Schwierigkeit sollte jedoch des weiteren nicht davon abhalten, unter Bezugnahme auf einige bekannte Autoren doch eine kurze Charakteristik des Konstrukts zu geben. Um der Klärung dieser begrifflichen Implikationen willen, ist eine Erläuterung hier über das Maß einer üblichen begrifflichen Abgrenzung hinaus erforderlich. Im folgenden wird daher die Verwendung der verschiedenen Termini geklärt, mit denen das Phänomen, das im Titel des Rechtsextremismus umschrieben ist sonst noch bezeichnet wird.
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1. Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus
a) Rechtsextremismus „Tatsächlich haben wir es beim Rechtsextremismus gar nicht mit rationaler Argumentation, sondern mit Wahnvorstellungen zu tun, die zumeist in bestimmten sozialen Gruppen [...] gedeihen, und zwar zumeist in Zeiten grundlegenden sozioökonomischen und/oder politischen Wandels, wenn der Verlust von Macht, Privilegien oder Sozialprestige droht bzw. bereits eingetreten ist, wenn sich gesellschaftliche Teilgruppen gegenüber anderen Gruppen benachteiligt oder zurückgesetzt fühlen. Dann entstehen kollektive Ängste und Ohnmachtgefühle, zugleich aber auch Hass und Aggressivität“. ix Zur Begründung wie auch zur Legitimierung hierarchischer und ausgrenzender Praxen, wird zurückgegriffen auf Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus sowie auf biologische und sozialdarwinistische Menschen –und Gesellschaftsbilder. Aus diesen Wurzeln nähren sich die Ideologiefragmente, die jedoch keine geschlossene Ideologie bilden. Im Gegensatz zum Linksextremismus verfügt der Rechtsextremismus über kein ideengeschichtlich zweifelsfreies Fundament. x Erstrebtes Ziel ist ein starker Staat, der die Interessen der „Volksgemeinschaft“ nach außen militant durchsetzt und nach innen eine Homogenisierung und Antipluralisierung der „Volksgemeinschaft“ betreibt. Gesellschaftliche Randgruppen wie Ausländer sollen demnach rechtlich ausgegrenzt werden. Be i der Argumentation der Ziele ist oftmals eine Verharmlosung und Verherrlichung des nationalsozialistischen Staates zu erkennen. xi Wie schon im Anfangszitat erkennbar ist der Hintergrund dieses antipluralistischen Harmoniestrebens eine latente Bedrohungsangst, die sich gegen gesellschaftliche Minderheiten richtet. Danach werden diese Minderheiten als „Sündenböcke“ xii umfunktionalisiert. In diesen Minderheiten wird eine Bedrohung für die bei Rechtsextremisten verabsolutierten Werte von Volk (“Rasse“), Vaterland und Familie gesehen. Die parlamentarische Demokratie wird als nicht fähig betrachtet, diese Werte zu verteidigen, da sie selber als schwacher und ineffizienter Staat ein Produkt einer dekadenten, weil wert –und autoritätsvergessenen, Gesellschaft sei.
Eine „Ideologie der Ungleichheit“ und „Gewaltakzeptanz in ihren jeweiligen Facetten“ xiii haben sich im Terminus „Rechtsextremismus“ durchgesetzt. Die Einordnung als rechtsextremistisch ist dabei unabhängig davon, ob Gewalt gegen bestimmte, ideologisch bedingte Zielgruppen selbst ausgeübt, nur propagiert oder unterstützt wird. Gleiches gilt, wenn es sich um Angriffe gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung handelt. xiv Nach Kowalski/ Schroeder meiden die Mehrzahl kritischer Sozialwissenschaftler den Recht sextremismusbegriff wegen seiner „extremismustheoretischen Besetzung“. xv Sie sehen darin eine politische Instrumentalisierung, die letztlich auf eine Gleichsetzung von Links –
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und Rechtsextremismus im Sinne der alten Totalitarismustheorie hinauslaufe. Außerdem käme noch die Befürchtung hinzu, daß mit einer solchen Negativdefinition, die sich primär auf die Gegnerschaft zum demokratischen Verfassungsstaat kapriziert, die Genese und Ursachen von Rechtsextremismus ausgeblendet wurden. Vorrangig würden somit Staatsschutzziele verfolgt wurden, die eine strafrechtliche Ausgrenzung zur Folge hätten. xvi
b) Rechtsradikalismus Um den im letzten Kapitel zum Schluß genannten terminologischen Problemen zu entgehen, benutzen verschiedene Forscher alternative Begriffe, wie beispielsweise den Begriff „Rechtsradikalismus“. Während Rechtsextremismus eine abwertende Konnotation enthält, wird „radikal“ sowohl begriffsgeschichtlich, als auch alltagssprachlich, mit „an die Wurzel gehend“ gleichgesetzt. Politische Aktivitäten oder Bestrebungen können jedoch nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sein, weil sie eine bestimmte, an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Größtenteils aus diesem Grund haben der Verfassungsschutz und die Innenministerien der einzelnen Länder seit 1974 eine entsprechende begriffliche Neuorientierung vorgenommen, indem unter Zustimmung der wissenschaftlichen Literatur, auf die Verwendung des Begriffs „Rechtsradikalismus“ verzichtet wird. xvii Diese trennscharfe, jedoch lediglich theoretische Trennlinie zwischen den beiden aufgeführten Begriffen führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Vor allem in der Frage, ob eine Organisation oder Partei auf die Liste der vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Gruppen aufzunehmen ist. Es ist demnach legitim und nötig, nicht allein das offizielle Programm oder offizielle Äußerungen der Partei zu durchleuchten. Viele Parteien praktizieren eine Legalitätstaktik, die nach außen Verfassungsmäßigkeit und Gewaltverzicht propagiert, jedoch nach innen gerichtet verfassungsfeindliche Tendenzen aufweist. Der Verfassungsschutz kann sich deshalb auch auf inoffizielle Äußerungen sowie Aktivitäten stützen. xviii Weniger erfolgsversprechend erscheint es jedoch, wenn die erarbeiteten Resultate aufgrund eines möglichen „Tabu-Bruchs“ oder zum Schutz der Öffentlichkeit versanden.
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2. Neonationalsozialismus und Neofaschismus
a) Neonationalsozialismus Der Begriff „Neonationalsozialismus“ bezeichnet Gesinnungen und Bestrebungen, die sich an tragenden Prinzipien des historischen N ationalsozialismus orientieren. xix Eine Gleichsetzung mit dem Begriff Rechtsextremismus ist jedoch zu umgehen, da es sich beim Neonationalsozialismus lediglich um einen Ausschnitt des Rechtsextremismus handelt. Innerhalb der Neonationalsozialisten finden sic h viele unterschiedliche Bewegungen. Solche, die an den historischen Nationalsozialismus und die Person Hitlers anknüpfen, wie auch andere, die auf das NSDAP-Programm vom Jahr 1920 Bezug nehmen und sich bewußt Hitler entgegen stellen. Letztere sehen sich i n der antikapitalistischen und nationalrevolutionären Tradition um die Gebrüder Otto und Gregor Strasser sowie der SA. xx Eine Gleichsetzung von Rechtsextremismus und Neonationalsozialismus würde zu einer völlig verfehlten Einschätzung führen. Frank Neubacher vertritt die Meinung, daß eine Gleichsetzung unweigerlich die Einschätzung zur Folge haben würde, es handele sich um unbelehrbare Altnazis, die den derzeitigen Aufschwung rechtsextremistischer Phänomene verursachen. xxi Kowalski/Schroeder fügen diesem Kritikpunkt noch einen weiteren hinzu, wenn sie schreiben, daß die Vorsilbe „Neo-“ für diese Begriffsbindung irreführend ist, da bei Komposita wie Neofaschismus und Neonazismus nicht die Vorsilbe, sondern das Nomen sinngebend wirkt. Zugleich ignorieren diese begrifflichen Fixierungen, dass die meisten der aktuell agierenden rechtsextremistischen Gruppen nicht unmittelbar auf das NS-Regime zurückzuführen sind, sondern dass diese Gruppierungen eine gewisse Abkehr von der NS-Politik vorgenommen haben. xxii
b) Neofaschismus Die Bezeichnung „Faschismus“ meint zunächst den italienischen Faschismus unter Benito Mussolini und die von ihm gegründete politische Bewegung. Insoweit ist der Begriff „Faschismus“ wiederum historisch besetzt und die Bezeichnung „Neo-Faschismus“ teilt den Vorbehalt, der auch gegen die Bezeichnung „Neonationalsozialismus“ vorgebracht wurde: die Gefahr einer unzulässigen und unhistorischen Analogie. Der Faschismus, auf den sie bezogen ist, existiert nicht mehr und Verweise in die Vergangenheit können nur Hilfskonstruktionen sein. xxiii Nach der Definition Georgi Dimitroffs auf dem VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale 1935 ist der Faschismus „die offen terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“. xxiv Aus dieser Definition läßt sich erkennen, dass der Faschismusbegriff und mit ihm die Bezeichnung „Neofaschismus“ durch die marxistisch- leninistische
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Ioannis Orfanidis, 2002, Rechtsextremismus und Jugend in der DDR in den 80er Jahren, Munich, GRIN Publishing GmbH
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