Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 3
0. Die Epoche des hohen und späten Mittelalters 3
0. Der mittelalterliche Stadtbegriff 4
(0) Mutterstädte 4
(0) Ältere Gründungsstädte 4
(0) Kleinstädte 5
(0) Minderstädte 5
0. Märkte als Grundlage von Städten 6
0. Die kommunale Bewegung Eidgenossenschaft und Bürgertum 6
5.1 Die kommunale Bewegung in Köln 7
0. Stadtfrieden Stadtfreiheit Stadtrecht 8
0. Die Bewohner der Stadt 9
7.1 Bürger 9
7.2 Mitwohner 9
0. Stadtgründungen und Stadterhebungen im 11 und 12 Jahrhundert 10
8.1 Mutterstädte 10
8.2 Ältere Gründungsstädte 10
0. Stadterweiterungen 12
0. Stadtgründungen ab dem 13 Jahrhundert 12
0. Wirtschaftsformen und Wirtschaftsleben 13
11.1 Hanse 13
11.2 Zünfte 14
0. Schlußbetrachtung und Ausblick 15
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1. Einleitung Dieses Referat soll einen Überblick über die Stadtgründungen und städtische Entwicklung im hohen und späten Mittelalter geben. Aufgrund der großen Vielfalt von Merkmalszügen und Ausprägungsformen der Städte dieser Epoche können nur wenige Aspekte beleuchtet werden, die zudem – wie z.B. bei den Stadtentstehungsschichten deutlich wird – stark typisiert und vereinfacht werden müssen. Ich hoffe aber, einige wesentliche Merkmale, die diesen Zeitraum charakterisieren, deutlich machen zu können.
0. Die Epoche des hohen und späten Mittelalters
Zur Periodisierung: Zwischen Früh- und Hochmittelalter können unterschiedliche Grenzen gezogen werden:
1024: Tod Heinrichs II., damit Ende der Ottonenherrschaft, deren Kennzeichen eine gesicherte Herr- schaft des Kaisers (zuletzt Heinrich II.) gegenüber der Kirche und den Beamten war.
1056: Antritt Heinrichs IV., der in Gegnerschaft zum Papst Gregor VII. gerät (Investiturstreit). Dieser von der kluniazensischen Bewegung ausgehende Kampf um das Recht der Einsetzung von Bischöfen und Äbten ist das Ende der bisher bestehenden Eintracht zwischen Kaiser und Papsttum und wird meist als entscheidend für den Übergang zum Hochmittelalter angesehen. Der Investiturstreit wird zwar 1122 im Wormser Konkordat mit dem Verbot der Bischofsinvestitur durch den Kaiser und der Abnahme der
Bistümer aus königlichem Besitz (statt dessen Reichslehenverband) beigelegt, 1 der Gegensatz zum Papsttum lebt aber unter den Staufern wieder auf. Bei diesen (v.a. Friedrich I. Barbarossa) besteht zu- dem eine machtpolitische und damit auch städtepolitische Gegnerschaft zum Geschlecht der Welfen (Heinrich der Löwe). Das Spätmittelalter beginnt in der Mitte des 13. Jh., als Jahreszahl sei hier 1254 genannt (Beginn des Interregnums: Machtvakuum, dadurch schwache Zentralgewalt, aufgrund einer uneindeutigen Wahlentscheidung nach dem Tod Konrads IV.). Für diese Epoche ist (besonders auch für die Städtegründungen) ein Erstarken der Landesfürsten bei weitgehender Schwächung der Reichsgewalt und ab der Mitte des 14. Jh. eine wirtschaftliche Krise infolge der Pest 1347—52 signifikant. Das Ende des Mittelalters wird im allgemeinen um 1500 angesetzt, als besondere Ereignisse treten hier die Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg (1450), die Entdeckung Amerikas durch Kolumbus (1492) und die Veröffentlichung der 95 Thesen Luthers (1517) hervor. Dahinter stehen neue geistige Strömungen (Reformation, Humanismus, Renaissance), die das mittelalterliche Weltbild in Frage ste l- len, so wird durch die Reformation die Weltordnung einer einzigen Christenheit aufgelöst (Meyers Gr. Taschenlexikon 1998, 5: 18ff.).
1 Für PLANITZ (1954: 86) hat die Reichslehensträgerschaft der Bischöfe, die damit Reichsfürsten geworden sind, einen großen
Einfluß auf die Stadtgründungswelle von 1050 bis 1200.
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3. Der mittelalterliche Stadtbegriff
Zunächst ist der Frage nachzugehen, welche Siedlungen sich im Mittelalter (speziell im Hoch- und Spätmittelalter) als Städte bezeichnen la ssen. Der moderne Stadtbegriff ist nicht auf vergangene Epo-
chen übertragbar, so schließt der statistische Schwellenwert von 2000 Einwohnern die rechtlich und teilweise wirtschaftlich als Stadt anzusehenden Klein- und Zwergstädte, die im Spätmittelalter 94,5%
der Städte ausmachen (ISENMANN 1988: 31), aus. Aber auch Merkmale, die für die Stadt des hohen und späten Mittelalters typisch sind und sie deutlich von frühmittelalterlichen städtischen Siedlungen ab-
trennen (wie die Ummauerung und das Stadtrecht, mit dem die bürgerliche Rechtsfreiheit ausgedrückt wird) können keine umfassende Definition hergeben. So gibt es auch im Mittelalter durchaus schon
unbefestigte Städte (z.B. in Tirol) und befestigte Marktflecken sowie stadtrechtsähnliche Privilegien in
ländlichen Siedlungen, z.B. in Westfalen (HAASE 1959: 18f., ISENMANN 1988: 20). 2 Letztendlich ist also eine größere Anzahl von Kriterien notwendig, von HAASE (1959: 22) als „kombinierter“ Stadtbegriff
bezeichnet. Neben rechtlichen (Stadtrecht) und architektonische n Merkmalen (Mauer) sind hier z.B. die Bedeutung des Handels, eine gewerbliche Differenzierung, eine große soziale Spannbreite und die Zent-
ralität eines Ortes (in Bezug auf sein Umland) zu nennen.
Da im Laufe des Mittelalters diese Kriterien nicht zu allen Zeiten für die Charakterisierung als Stadt von
Bedeutung sind und unterschiedlich stark gewichtet sind, ist es notwendig, zu verschiedenen Epochen von unterschiedlichen Stadtbegriffen zu sprechen. STOOB (1956: 40ff.) hat ein Schema von Stadtent-
stehungsschichten erarbeitet. Für das Hoch- und Spätmittelalter nennt er folgende Epochen:
(1) bis 1150: Mutterstädte. Aus den Kaufmannssiedlungen neben der Burg oder der Pfalz bildet sich
der mittelalterliche Typ „Stadt“ heraus, nachdem sich das Marktwesen und eine selbständige Hand-
werkerschaft entfalten konnte (STOOB 1956: 33, HEINEBERG 1986: 64). Die Gründung und Entwic k- lung der Stadt geht klar vom genossenschaftlichen Gedanken aus. Oft sind Städte an Bischofssitzen
entstanden und in verkehrsgünstiger Lage zu großen Handelsstädten angewachsen (z.B. Soest, Dortmund). Die Stadtgründungspolitik des sächsischen Herzogs Heinrich der Löwe (Ende des 12.
Jh.) konnte sich in dieser Zeit gegen die aufstrebenden Territorialgewalten durchsetzen, so daß sich unter diesem Gesichtspunkt die Periode bis zu seinem Sturz 1180 erweitern läßt (HAASE 1959: 26f.).
Besonders in Flandern setzen die Stadtgründungen sehr früh ein, während der Schwerpunkt deut- scher Stadtgründungen später liegt.
(2) 1150—1250: ältere Gründungsstädte. Der in den Mutterstädten ausgebildete genossenschaftliche
Typ entwickelt sich weiter und vervielfältigt sich. Die Städte werden von Fürsten in günstiger Ver- kehrslage planmäßig angelegt, auch wenn die besten Plätze bereits vergriffen waren; die Wir t-
2 Auch die wirtschaftliche Struktur als alleiniges Kriterium ist unzureichend, so stellt JECHT (1926: 226ff.) heraus, das der
Großteil der mittelalterlichen Städte eher als (landwirtschaftlich geprägte) Dörfer anzusehen ist (z.B. Ackerbürgerstädte im
ausgehenden Mittelalter).
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schaftsfunktion (Gewerbe, Handel) überwiegt also noch gegenüber der Verteidigungsfunktion. Bsp.: Zähringergründungen (Freiburg/Brsg. 1120), Lübeck (Gründung durch Heinrich den Löwen 1158/59). Die Regelmäßigkeit dieser planmäßigen Gründungen wird im ostelbischen Kolonisations- gebiet noch gesteigert (HEINEBERG 1986: 66).
Das Spätmittelalter wird in die Epoche der Kleinstädte und der Minderstädte unterteilt:
(0) 1250—1300: Kleinstädte, v.a. von territorialen Landesherren aufgrund von Konflikten mit benach- barten Fürsten gegründet, dichtgestreut über das Reich verteilt. Diese Epoche stellt den Höhepunkt der deutschen Stadtgründungsentwicklung dar. Da Plätze nach dem größtmöglichen Schutz (z.B. auf Anhöhen) ausgewählt werden, wird eine Beschränkung von Ausdehnung und wirtschaftlicher Ent- wicklung der Stadt von vornherein in Kauf genommen. Die starke Befestigung erfolgt zu Verteid i- gungszwecken, aber auch, um in Anlehnung an große Vorbilder Macht zu demonstrieren (wie dies auch bei der Übernahme von alten Stadtrechten der Fall war). Die Anleihen am voll ausgebildeten Stadttyp beweisen städtischen Charakter, es fand lediglich eine funktionale Verschiebung zugunsten von Befestigung und Verteidigung statt. Starkes Auftreten in Gebieten mit starker territorialer Zer- splitterung (Südwest- und Mitteldeutschland).
(0) 1300—1450: Minderstädte. Zusammenfassende Bezeichnung für die städtischen Kleinstformen (Weichbilder, Freiheiten etc.). Sie entstehen lediglich zur Aufrechterhaltung kleiner Landesherr- schaften in territorial stark zersplitterten Gebieten und besitzen meist keine Befestigung mehr und nur noch stark verkürzte Privilegien. Auch die Schutzlage tritt zurück, so werden Orte von vornher-
ein planmäßig als Rodungsdorf angelegt (HAASE 1959: 28). 3 Aufgrund der hier fließenden Übergä n- ge von Stadt zu Land ist der städtische Charakter dieser Orte umstritten (ENNEN nennt sie daher „Stadtrechtsorte“, 1962: 103). Mit diesen kaum mehr stadtähnlichen Siedlungen klingt das mittela l- terliche Städtewesen aus. Eine stagnierende Bevölkerungsentwicklung (Pest 1348—52), die auc h die Kolonisation erstarren läßt, läßt bis zur Industrialisierung nur noch wenige Städtegründungen zu;
STOOB (1956: 40ff.) spricht hier von einem großen „Wellental“ der Stadtgründungsentwicklung. Als
Übergang zu frühneuzeitlichen Gründungen seien noch die Bergstädte (Bsp. Freiberg) erwähnt, auf die ich aber nicht weiter eingehe.
Es wird deutlich, daß die Stadtbegriffe zeitlich und räumlich sehr verschieden sind und das Mittelalter keine homogene Städteepoche darstellt. Auch die Epocheneinteilung ist nur eine Hilfskonstruktion; sie kann die städtische Vielfalt nur ansatzweise wiedergeben. Die Übergänge sind variabel, so rechnet
HAASE (1959: 27) die westfälischen Gründungen bis 1180 der ersten Schicht zu, während die frühe zä h-
ringische Gründung von Freiburg/Brsg. (1120) bereits zum zweiten Typ gehört. Es wird aber ein grund- sätzlicher Zusammenhang zwischen Flächengröße und Entstehungszeit ersichtlich. Auch ist – nachdem
3 Bereits im 13. Jh. setzt die Gründungsperiode der Minderstädte in Mecklenburg und Brandenburg ein (ENGEL 1993: 37).
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Quote paper:
Björn Schreier, 2000, Die Stadt im hohen und späten Mittelalter, Munich, GRIN Publishing GmbH
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