Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
Institut für Politikwissenschaft
Proseminar: Rechtsextremismus und –populismus in Westeuropa
Sommersemester 2005, 4. Semester
Frauen und Rechtsextremismus
von: Franziska Hübsch
Inhalt
1) Einleitung 3
2) Begriffsklärung: Rechtsradikalismus und –extremismus 4
3) Die rechtsextreme Ideologie 5
4) Die Rolle der Frau in der rechtsextremen Weltanschauung 7
5) Rechtsextremistische Frauen und ihr Selbstbild 8
5.1. Beispiel: Sigrid Hunke 9
5.2. Beispiel: Rechte Frauen allgemein 10
6) Rechtsextreme Frauenorganisationen 12
6.1. Empirisch- Statistische Befunde 13
6.2. Funktionen von Frauen in rechtsextremen Gruppen 13
6.3. „Deutsche Frauenfront“ (DFF) 14
6.4.„Skingirlfreundeskreis Deutschland“ (SFD) 15
7) Erklärungsansätze 15
8) Schluss16
9) Literaturverzeichnis 18
1) Einleitung
Rechtsextremismus ist ein Begriff, der seit den 90er Jahren immer wieder in den Medien verwendet wird. Besonders, seit die Gewalttaten mit rechtsextremistischen Hintergrund seit Anfang der 90er schlagartig angestiegen sind und 1992 ihren traurigen Höhepunkt gefunden haben. In den Jahren von 1990 bis 2000 sind in Deutschland 37 Menschen durch Anschläge von Rechtsextremisten gestorben. Darüber hinaus sind Tausende von Gewalt- und Straftaten verübt worden. Merkmale der Menschen dieser Gesinnung sind Fremdenhass, Antisemitismus und Aggressivität und so passiert es oft, dass in den Medien das Bild eines glatzköpfigen, brutal wirkenden Mannes gezeigt wird, der als Prototyp eines Rechtsextremisten gilt. Fragt man BürgerInnen jedoch nach dem Auftreten und Wirken von Frauen in der rechtsextremistischen Szene wird oft deutlich, dass diese als Täterinnen nicht in Betracht gezogen werden; Gewalt und Fremdenhass somit keine dem weiblichen Geschlecht zuzuschreibenden Eigenschaften zu sein scheinen.
Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit soll es daher sein, herauszufinden, ob Frauen eine Rolle im Rechtsextremismus spielen und falls ja, wie stimmt diese mit dem rechtsextremen Denken überein. Ist das von den Medien vermittelte Bild also falsch und sind auch Frauen Täterinnen? Um dies herauszufinden, soll erst einmal geklärt werden, wie die Frauen selbst ihre Rolle einschätzen. Aus dieser heraus, soll dann betrachtet werden, wie und ob sie sich an rechtsextremistischen Taten beteiligen.
Das methodologische Vorgehen bei der Analyse dieses Themas soll zuerst die Betrachtung des Begriffs des Rechtsextremismus beinhalten und Klarheit in das weit verbreitete ´Begriffschaos` bringen. Mit dieser als Grundlage ausgearbeiteten Kategorie erfolgt ein weiteres Arbeiten. Es wird die rechtsextreme Ideologie betrachtet und welche Rolle der Frau in dieser zugeschrieben wird. Anhand der Selbstbilder von Frauen aus dem rechtsextremen Spektrum soll analysiert werden, inwiefern die tradierten Werte- und Einstellungsmuster zutreffend sind. So wird deutlich werden, wie uneinheitlich die Einstellungen, Sichtweisen und Motive der Frauen sind, die sich dieser Ideologie verschrieben haben. Diese Arbeit soll helfen zu veranschaulichen, wie komplex und kompliziert die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist und dass es keine simplen und einheitlichen Erklärungen gibt, die dieses Phänomen des „Frauen und Rechtsextremismus“ erläutern können. So erhebt sie auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie kann in diesem Rahmen nur einige Aspekte vorstellen und in Ansätzen die Komplexität analysieren.
2) Begriffsklärung
Rechtsradikalismus und -extremismus
Der Begriff des Rechtsextremismus wird nicht einheitlich verwendet wird und oft im gleichen Zuge mit Rechtsradikalismus, Neonazismus, Neofaschismus oder auch Rassismus, Autoritarismus benutzt. Gerade weil die Deutung der Begrifflichkeit „Rechtsextremismus“ etc. so schwierig ist und es ein breites Spektrum an Deutungen gibt, entsteht eine Begriffsverwirrung. Daraus resultiert, dass die Begrifflichkeiten teilweise unpräzise und inkonsistent verwendet werden und ein konsensuales Verständnis der Terminologie problematisch ist.
Da das Thema dieser Arbeit „Frauen und Rechtsextremismus“ lautet, wird im folgenden die Entwicklung und Bedeutung des Begriffs Rechtsextremismus von wesentlicher Bedeutung sein. Seit 1974 wird in den Verfassungsschutzberichten der Begriff Rechtsextremismus anstelle von Rechtsradikalismus gebraucht. Hintergrund dieser Änderung ist das Verfassungsverständnis einer „streitbaren“ oder auch „wehrhaften“ Demokratie, die sich auch gegen extremistische Agitatoren wehren müsse. Legitimationsgrundlage sind die Parteinverbotsurteile des Bundesverfassungsgerichts 1952 und 1956 gegen die SRP bzw. KPD. Das Bundesverfassungsgericht erläuterte 1956: „Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen“ (BverfGE 5, 141).
Im Verfassungsschutzbericht von 1992 wird noch einmal Stellung zum Begriff Extremismus genommen und so steht dort in leicht veränderter Form zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Begriff des Extremismus verdeutlicht, „dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine bestimmte, nach allgemeinem Sprachgebrauch „radikale“, d.h. an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten“ (S.4). Rechtsradikalismus verfolgt zwar Ziele, „außerhalb des Mehrheitskonsenses“ (Kaase 1996: 606) liegen, aber noch im Rahmen des verfassungskonformen Spektrums angesiedelt sind. Der Begriff „Rechtsradikalismus“ wird also von dem des „Rechtsextremismus“ nach 1974 abgelöst, welcher sich seitdem gefestigt hat und vorrangig benutzt wird. Er wird seither mit verschiedenen Schwerpunkten definiert. Zum einen wird bei der Definition des Begriffs der rechtliche Teil berücksichtigt und zum anderen widmen sich Definitionen eher den psychologischen Aspekten. Daher ist es auch so schwierig eine einheitliche Definition zu finden.
[...]
Arbeit zitieren:
Franziska Hübsch, 2005, Frauen und Rechtsextremismus, München, GRIN Verlag GmbH
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