„Schuld ist die Vorwerfbarkeit des Unrechts“.
Mit dieser kürzestmöglichen Definition von Schuld kommt man als Jurastudent bis zum Examen ganz gut aus. Kennt man daneben die §§ 19, 20 und 12 StGB sowie die gängigen Entschuldigungsgründe, so hat man kaum Anlass, sich mit dem Schuldbegriff näher auseinander zu setzen. Zumindest zu Beginn des Studiums fehlt es dem Jurastudenten gemeinhin noch an der zielstrebigen Vermeidung allen nicht-examensrelevanten Wissens, die sich später (notwendigerweise) gerne einstellt. Vielleicht deshalb hat sich mir zum Thema „Schuld“ folgender Satz aus der Vorlesung Strafrecht I Allgemeiner Teil so eingeprägt, dass ich ihn heute noch wörtlich kenne: „Die Strafrechtslehre geht vom freien Willen aus, und die Philosophie tut das auch.“
Diese knappe Darstellung der Frage nach der Willensfreiheit als Voraussetzung für das existierende Modell des Strafrechts hat Widerspruch in mir geweckt und war somit wohl der entscheidende Auslöser für die Entstehung dieser Arbeit. Die hier darzustellende Position der Hirnforscher, die den freien Willen als nicht existierend betrachten, ist indes als Idee nicht neu...
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Geschichte des Begriffs der Willensfreiheit
1. Vorbemerkung: Willens- und Handlungsfreiheit
2. Historischer Aufriss
a) Aristoteles
b) Augustinus
c) Descartes
d) Leibniz
e) Kant
f) Schopenhauer
3. Begriffe
III. Die Experimente Benjamin Libets
1. Fragestellung
2. Versuchsaufbau
3. Ergebnisse
IV. Deutung der Ergebnisse
1. Deutungsmöglichkeiten
2. Deutung der Ergebnisse nach Libet
3. Einwände und Folgeexperimente: Haggard/Eimer
5. Weitere Einwände
V. Positionen aktueller Hirnforschung
1. Wolf Singer
2. Gerhard Roth
3. Wolfgang Prinz
VI. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Herausforderung der modernen Hirnforschung an den klassischen Begriff der Willensfreiheit, insbesondere im Hinblick auf dessen strafrechtliche Relevanz. Es wird der Frage nachgegangen, ob der bewusste Willensentschluss tatsächlich handlungsleitend ist oder lediglich als nachträgliche Konstruktion des Gehirns zu verstehen ist, was das traditionelle Schuldprinzip infrage stellt.
- Historische Entwicklung des Begriffs der Willensfreiheit
- Empirische Grundlagen und Deutung der Libet-Experimente
- Kritische Analyse der Experimente durch Folgestudien (Haggard/Eimer)
- Neurowissenschaftliche Sichtweisen von Singer, Roth und Prinz
- Auswirkungen der deterministischen Sichtweise auf das Strafrecht
Auszug aus dem Buch
III. Die Experimente Benjamin Libets
Für unsere intuitiv empfundene Vorstellung eines starken, freien Willens ist es entscheidend, dass der uns bewusste Willensakt zeitlich vor der Gehirnaktivität auftritt, die dann die gewollte Handlung in Gang setzt. Dies entspricht unserem Alltagsverständnis: erst wird nachgedacht (länger, kürzer, gar nicht), daraufhin wird eine Entscheidung gefällt und danach wird diese Entscheidung ausgeführt. Für die Hirnforschung stellte sich die Frage, ob es nicht möglicherweise eine umgekehrte zeitliche Abfolge von Entscheidung, bewusstem Wollen und dem Auslösen der Handlung geben könnte.
Benjamin Libets Idee für eine empirische Untersuchung der oben aufgeworfenen Frage stützt sich im Wesentlichen auf zwei Grundlagen: einerseits hatten die Hirnforscher Kornhuber und Deecke 1965 festgestellt, dass einer Willenshandlung regelmäßig eine messbare elektrische Veränderung der Gehirnaktivität vorangeht, die mindestens 800 ms vor der Willenshandlung der Versuchsperson begann. Dieser Anstieg der elektrischen Negativität auf der Kopfhaut wurde Bereitschaftspotential (im Folgenden: BP) genannt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit motiviert sich aus dem strafrechtlichen Grundsatz der Willensfreiheit und der Konfrontation mit der Position der Hirnforscher, die diese als Illusion betrachten.
II. Geschichte des Begriffs der Willensfreiheit: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die philosophische Entwicklung der Willensfreiheit von der Antike bis zum 19. Jahrhundert und grenzt Willensfreiheit von Handlungsfreiheit ab.
III. Die Experimente Benjamin Libets: Hier werden der Versuchsaufbau und die zentralen Ergebnisse der Experimente von Benjamin Libet detailliert beschrieben, die den zeitlichen Zusammenhang zwischen Gehirnaktivität und bewusster Entscheidung untersuchten.
IV. Deutung der Ergebnisse: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Libetschen Ergebnisse und diskutiert Einwände sowie Folgeexperimente von Haggard und Eimer.
V. Positionen aktueller Hirnforschung: Die Ansichten von Wolf Singer, Gerhard Roth und Wolfgang Prinz werden als Vertreter der neurowissenschaftlichen Kritik an der Willensfreiheit dargelegt.
VI. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass Philosophie und Strafrechtswissenschaft durch die Erkenntnisse der Hirnforschung vor die Aufgabe einer kritischen Überprüfung und möglichen Neudefinition des Begriffs der Willensfreiheit gestellt sind.
Schlüsselwörter
Willensfreiheit, Hirnforschung, Bereitschaftspotential, Libet-Experiment, Determinismus, Strafrecht, Schuldbegriff, Bewusstsein, Gehirn, neuronale Prozesse, Handlungsfreiheit, Philosophie des Geistes, limbische System, Inkompatibilismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Konflikt zwischen unserem alltäglichen Verständnis von Willensfreiheit und den Erkenntnissen der modernen Neurowissenschaften, die den freien Willen als neurobiologisch determinierte Illusion betrachten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit umfasst die philosophische Ideengeschichte, die Darstellung und kritische Analyse neurowissenschaftlicher Experimente (insbes. Libet) sowie die Konsequenzen dieser Forschung für das juristische Schuldkonzept.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit zielt darauf ab, die Herausforderungen zu beleuchten, die sich für das existierende strafrechtliche Modell der individuellen Verantwortlichkeit ergeben, wenn die Willensfreiheit empirisch infrage gestellt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische Arbeit, die eine Literaturanalyse philosophischer Positionen mit einer Untersuchung empirischer neurowissenschaftlicher Experimente kombiniert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die philosophischen Grundlagen, die Analyse der Libet-Experimente sowie eine detaillierte Darstellung der Positionen führender zeitgenössischer Hirnforscher wie Singer, Roth und Prinz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Willensfreiheit, Hirnforschung, Determinismus, Bereitschaftspotential, Strafrecht und Schuldprinzip.
Wie interpretieren Singer und Roth die Rolle des "Ich"?
Beide Forscher lehnen das "Ich" als eigenständige, freie Instanz ab. Während Singer das Ich als soziales Konstrukt und Resultat neuronaler Prozesse sieht, betont Roth die fehlende Entscheidungsgewalt des bewussten Ichs gegenüber den determinierenden Faktoren des limbischen Systems.
Was bedeutet die "Veto-Möglichkeit" nach Libet?
Libet räumt ein, dass der bewusste Wille zwar nicht die Handlung einleiten, sie jedoch in einem Zeitfenster von etwa 100 bis 200 ms vor der Ausführung noch unterdrücken (ein "Veto" einlegen) könnte.
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- Florian Schlenker (Author), 2006, Hirnforschung und Willensfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52492