Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Soziale Ungleichheit 3
2.1 Historische Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit 3
2.2 Zum Begriff der sozialen Ungleichheit 6
2.2.1 „Güter“ und ihr „Wert“ 7
2.2.2 Zur Verteilung der Güter im Fall sozialer 8
Ungleichheit 8
2.2.3 Zur Konstanz der ungleichen Verteilung wertvoller 8
Güter 8
2.2.4 Zwei Strukturierungsarten sozialer Ungleichheit 9
2.3 Zentrale Dimensionen sozialer Ungleichheit 10
2.3.1 Zur Unterscheidung zwischen „objektiven“ und 11
„subjektiven“ Ungleichheiten 11
2.3.2 Indikatoren sozialer Ungleichheit 12
3. Der „Status“ innerhalb der sozialen Ungleichheit 12
4. Determinanten sozialer Ungleichheit und ihre Ursachen 13
5. Zentrale Ungleichheitskategorien 15
5.1 Die „Stände“ einer Gesellschaft 15
5.2 Die „Klassen“ einer Gesellschaft 16
5.3 Die „Schichten“ einer Gesellschaft 17
5.3.1 Vier unterschiedliche Schichtbegriffe 18
5.4 Klassen- und Schichtbegriffe im Vergleich 19
6. Soziale Lagen und Lebenslagen 21
6.1 Zum Begriff der sozialen Lage 21
6.2 Zum Begriff der Lebenslage 22
7. Lebensstile und Milieus 22
8. Die Individualisierung 24
9. Schlusswort 24
10. Literaturverzeichnis 25
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1. Einleitung
Tagtäglich erfährt man in den Medien über neue Firmenschließungen, wobei ein Ende dieser wirtschaftlichen „Talfahrt“ noch nicht abzusehen ist. Die Schließung von Firmen hat zur Folge, dass immer mehr Menschen ohne eine berufliche Zukunft, ohne einen Arbeitsplatz ihren Lebensalltag bewältigen müssen. Mit der Arbeitslosigkeit erfahren zugleich andere Werte, die die Lebensqualität ausmachen eine Minderung. Auf der anderen Seite gibt es aber auch in unserer Gesellschaft noch Menschen die aufgrund guter beruflicher Positionen über Möglichkeiten verfügen, die ihnen einen gehobenen Lebensalltag ermöglichen. Die Differenz der beiden genannten Fälle spiegeln jedoch nur zwei Facetten sozialer Ungleichheit innerhalb unserer Gesellschaft wider.
Der folgende Beitrag wird sich mit der „sozialen Ungleichheit“ als zu erläuternden Begriff beschäftigen. Vorweg lässt sich aber feststellen, dass soziale Ungleichheit die ungleiche Verteilung wichtiger und wertvoller Ressourcen/Güter innerhalb einer Gesellschaft beschreibt (vgl. www.wikipedia.de).
Zur näheren Begriffklärung soll zunächst beschrieben werden, was man unter sozialer Ungleichheit zu verstehen hat. Anschließend werden die zentralen „Dimensionen“ sozialer Ungleichheit, sowie die Bedeutung des Begriffs „Status“ erläutert werden. Die Ursachen und Bedingungen sozialer Ungleichheit werden dem folgen. Da sich der Begriff des Beitrags, die soziale Ungleichheit, auf gesellschaftliche Strukturen bezieht, werden Möglichkeiten aufgeführt werden, die es ermöglichen eben diese Strukturen zu beschreiben.
Gesellschaftliche Strukturen waren und sind stets dynamischer Natur, das heißt sie sind einem stetigen Entwicklungsprozess unterworfen. Diese Entwicklung der Gesellschaftsstrukturen soll in einem historischen Rückblick aufgezeigt werden, was der Beschreibung zentraler Ungleichheitskategorien entspricht. Dabei werden unter anderem die Begriffe „Stand, Klasse“ oder auch „Schicht“ eine Rolle spielen. Die Erläuterung des Begriffs der „Individualisierung“ soll den Abschluss des Beitrags bilden.
Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass sich die Inhalte des Beitrages auf das Werk „Soziale Ungleichheit in Deutschland“ von Stefan Hradil beziehen werden.
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Stefan Hradil wurde 1946 in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) geboren und ist seit 1991 als Professor für Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz tätig.
2. Soziale Ungleichheit
2.1 Historische Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit
Die soziale Ungleichheit unter Individuen ist keine typische Erscheinungsform der modernen westlichen Gesellschaft, denn ihre Merkmale lassen sich über die Jahrhunderte hinweg aufzeigen. Wie verschieden sich soziale Ungleichheit im Laufe der Zeit und mit zunehmendem Wandel der Gesellschaft dargestellt hat, sollen die folgenden Beispiele zeigen (vgl. Hradil, S. 1999, S.12).
(1) Kleiderverordnung der Stadträte Kiel und Lübeck im 15. und 16. Jahrhundert: Die Kleiderverordnung gab vor welchen Wert der Schmuck haben durfte, den eine Frau in der Öffentlichkeit trug. Darüber hinaus wurde auch vorgegeben wie viel Mäntel eine Frau besitzen durfte und von welcher Qualität diese sein durften. Die Höhe der Steuern die der Ehemann der betreffenden Frau an die Stadt zahlte wurde dabei zugrunde gelegt. Je höher die Abgabe, desto wertvoller durfte auch die Ehefrau ausgestattet sein. Erst wenn der Ehemann mehr als 400 Mark Silber zahlte durfte die Frau „gekrauste Tücher“ und „Geschmeide mit teuren Gestein und Perlen“ tragen, sowie mehr als zwei mit Pelzwerk gefütterte Mäntel besitzen. Zahlte der Ehemann der Stadt weniger als 100 Mark Silber so durfte die Ehefrau kein „Geschmeide“ und auch kein „Pelzwerk“ oder „Seide“ tragen. Die unterste Schicht bestand damals aus den Dienstboten, die kein Geschmeide tragen durften, das mehr als 8 Schilling wert war. Bei einem Verstoß dessen mussten die Dienstherren ein Strafgeld zahlen oder den Dienstboten entlassen.
Abgesehen von einer sozialen Ungleichheit zeigt sich hier die exakte Rolleneinteilung von Mann und Frau. Der Mann war grundsätzlich der Part der das Geld verdiente, während man an der Frau sehen konnte in welcher sozialen Position ihr Mann in der Berufswelt stand (vgl. Hradil, S. 1999, S. 12-13).
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(2) Die Hochzeitsverordnung von Lübeck aus dem Jahr 1582: Nach der Hochzeitsverordnung von Lübeck wurde genau festgelegt wie viele Gänge und welche Art von Getränken das Hochzeitsessen beinhalten durfte. Auch die Anzahl der Gäste die eingeladen werden durften wurde hier vorgeschrieben. Die Einteilung orientierte sich an der Höhe des Amtes, welches der Bräutigam ausübte. Es gab vier Kategorien: Die „Pastetenhochzeit“ der hohen Personen, wie zum Beispiel der „Ratspersonen“ und „Doctoren“, die „vornehme Hochzeit“ der „vornehmen Bürgerschaft“, die „Hochzeiten der 4 großen Ämter (Zünfte)“ und die „Hochzeit der kleineren Ämter“. Bei der so genannten „Pastetenhochzeit“ durften drei Mahlzeiten eingenommen werden (an drei Tagen mehrere Gerichte), zu denen Wein gereicht wurde. Zudem war eine Gästeanzahl von 160 erlaubt. Wie groß die Unterschiede waren zeigt nun die „Hochzeitsverordnung der kleinen Ämter“. Hier betrug die Anzahl der Gäste lediglich 40 und die Zahl der Gerichte vier sowie eine Sorte Bier (vgl. Hradil, S. 1999, S. 13).
(3) Die Verordnung der Veränderung in der Rangordnung der Herzogtümer Schleswig und Holstein im Jahr 1808:
Diese Verordnung war eine Überarbeitung der Rangordnung des Jahres 1746. Hiernach wurde eine neue Einteilung und Definition der Rang- und Amtstitel vorgenommen. Nach dieser Änderung wurden die Ränge in „einem richtigen Verhältnisse zu ihrer Wichtigkeit und Erheblichkeit“ geändert. Je höher der Rang, desto mehr Privilegien hatte die betreffende Person. Die Personen der ersten drei Klassen genossen die Privilegien der „Adelsleute“. Nach unten hin nahmen die Privilegien zusehends ab. Der letzte Rang wurde als „Frauenrang“ bezeichnet und stand in Verbindung mit dem Amt des Ehemannes (vgl. Hradil, S. 1999, S. 13-16).
(4) Der „Code Noir“ - Das französische Sklavengesetz von 1685: Die soziale Ungleichheit kam innerhalb des Sklavengesetzes deutlich zum Ausdruck. So war es Sklaven nicht erlaubt persönliche Dinge zu besitzen.
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Was Sklaven besaßen, war Eigentum ihres „Herren“. Bei Diebstahl, Flucht oder Übergriffen auf ihre „Herrschaft“ erstreckten sich die Straffolgen von „abgeschnittenen Ohren“ über „Brandmarkung der Schultern“, „Zerschneidung der Kniekehlen“ bis hin zur „Todesstrafe“. Darüber hinaus war es ihren „Besitzern“ erlaubt sie auszupeitschen und in Ketten zu legen (vgl. Hradil, S. 1999, S. 16-17).
(5) Das „Kommunistische Manifest“ aus dem Jahr 1848
Das Kommunistische Manifest führt die soziale Ungleichheit, welche zwischen dem Proletariat und der Bourgeoisie herrscht auf. Es bezieht sich auf die „grundsätzlichen Unterschiede der Lebenslage und der damit verbundenen politischen Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen“ (vgl. Hradil, S. 1999, S. 20).
(6) Ein Auszug aus einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers, geschrieben von Dieter Wildt von 1963:
Wildt zeigt in seinem Artikel die Unterschiede innerhalb eines Büros auf, welche sich aus der Position des Angestellten heraus ergeben. Je nach Position der betreffenden Person ergibt sich die Qualität seines Schreibtisches. Von der einfachen Ausführung, einer „schmalen Arbeitsplatte“, bis hin zur Luxusausgabe. Auch der Standort des Schreibtisches bezeugt die Position der Person, die ihn sein eigen nennt. Die höheren Angestellten haben den guten Platz am Fenster. Dem schließt sich eine Abstufung an deren Ende durch den Standort des Schreibtisches in der „dunklen Ecke, nahe der Tür und der Zugluft“ repräsentiert wird. Auch die Arbeitszeit variiert je nach Stellung. Der unterste Angestellte der Kette erscheint als erster, der oberste Angestellte als letzter. Ein verspätetes erscheinen wird von den Personen die höheren Ranges sind gerügt und ein zu frühes Erscheinen von den Personen gleichen Ranges missachtet (vgl. Hradil, S. 1999, S. 19-20). Hier zeigen sich Konflikte zwischen den Rollen, aber auch innerhalb dieser. Der Ort der Mahlzeiten ist entweder die „Angestelltenkantine“ mit „Selbstbedienung“ oder das Kasino mit Bedienung.
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Die genannten Beispiele verdeutlichen die doch recht unterschiedlichen „Erscheinungsbilder“ denen man im Hinblick auf „soziale Ungleichheit“ hin begegnen kann. Soziale Ungleichheit kann sich also in den Bereichen „Lebens- und Aufwandstil“, „offizielle Rangdifferenzierungen“, „Rechtsverhältnisse“, innerhalb der „grundsätzliche Lebenslage“ oder auch in den „Unterschieden von Privilegien“ niederschlagen. Im Endeffekt dienen sie alle der Differenzierung der Individuen untereinander und zwar in „gleichberechtigte, bevorrechtigte oder benachteiligte“. Dies führt dann schlussendlich zur sozialen Ungleichheit der Menschen (vgl. Hradil, S. 1999, S. 21).
Jedoch muss man hier eine weitere Differenzierung des Begriffs „soziale Ungleichheit“ vornehmen, welche sich auf dessen „Freiwilligkeit“ und „Legitimität“ bezieht. Soziale Unterschiede können gerechtfertigt sein, so wie es das Beispiel der Bürosituation aufzeigt. Auf Grund einer höheren Leistung die erbracht wird, genießt die Person höhere Privilegien. Auf der anderen Seite kann soziale Ungleichheit willkürlich und ohne jegliche Berechtigung festgelegt werden, wie es im Beispiel der Sklavenverordnung der Fall war.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass soziale Ungleichheit verschiedene Bereiche des Menschen betreffen kann und legitim aber auch willkürlich sein kann. Darüber hinaus übt sie einen starken, nicht immer positiven Einfluss auf die Beziehungen zwischen Menschen und deren „Zusammenleben“ aus (vgl. Hradil, S. 1999, S. 21).
2.2 Zum Begriff der sozialen Ungleichheit
Zunächst erscheint es wichtig einige Worte über die „Räume“ zu verlieren, welche Menschen innerhalb der Gesellschaft einnehmen. Diese Räume werden von Hradil als „gesellschaftliche Gebilde“ bezeichnet. Gemeint sind die Zugehörigkeit zu der Institution „Familie“ oder der Institution „Firma“, in welche der Mensch durch „zwischenmenschliche Beziehungen“ und „soziale Positionen“ eingebunden ist. Je nach sozialer Kategorie weisen Menschen unterschiedliche oder auch gleiche Merkmale auf. Die soziale Kategorie der Fahrlehrer besteht aus Menschen mit gleichen Merkmalen. Vergleicht man nun aber die Fahrlehrer mit der sozialen Kategorie „Fahrschüler“ lassen sich verschieden Merkmale aufzeigen. Eine Gesellschaft lässt sich also nach unterschiedlichen Kategorien, wie zum Beispiel
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Arbeit zitieren:
Christina Schulz, 2005, Soziale Ungleichheit, München, GRIN Verlag GmbH
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