FH Nürnberg
Diplomarbeit
Fachbereich Bauingenieurwesen
Die Berücksichtigung von
Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und Wagnis & Gewinn bei
Nachträgen, Schadensersatz und Kündigung
eingereicht von:
Antje Bruchner
2005
Inhaltsverzeichnis:
A Grundlagen ... 04
B Bauauftragsrechnung ... 05
1. Baubetriebliches Rechnungswesen ... 05
2. Kalkulationsarten und deren Gliederung ... 06
3. Kalkulationsbestandteile ... 08
3.1 Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) ... 08
3.2 Baustellengemeinkosten (BGK) ... 09
3.3 Allgemeine Geschäftskosten (AGK) ... 10
3.4 Wagnis und Gewinn (W&G) ... 12
3.5 Umsatzsteuer ... 12
C Kostenrechnungsmodelle ... 13
1. Allgemein ... 13
2. Äquivalenzziffernkalkulation ... 14
3. Zuschlagskalkulation ... 14
4. Kalkulation für die Angebotsendsumme ... 15
5. Prozesskostenrechnung ... 16
6. Deckungsbeitragsrechnung ... 18
7. Zielkostenrechnung ... 21
8. Bewertung der Kostenrechnungsmodelle ... 22
D Kalkulationsbestandteile ... 23
1. Allgemeine Geschäftskosten ... 23
1.1. Vorbemerkungen ... 23
1.2. Bestandteile der Allgemeinen Geschäftskosten ... 24
1.3. Analyse der Allgemeinen Geschäftskosten ... 25
1.4. Berechnung der Allgemeinen Geschäftskosten ... 26
2. Baustellengemeinkosten ... 26
2.1. Vorbemerkungen ... 26
2.2. Bestandteile der Baustellengemeinkosten ... 27
2.3. Analyse der Baustellengemeinkosten ... 28
3. Wagnis und Gewinn ... 28
3.1. Vorbemerkungen ... 28
3.2. Bestandteile von Wagnis und Gewinn ... 28
3.3. Ermittlung von Wagnis und Gewinn ... 29
E Vergütungsansprüche aus Veränderungen des Leistungsumfangs ... 30
F Vergütungsnachträge nach § 2 VOB/B ... 31
1. Vergütungsgrundsätze im BGB und der VOB/B ... 31
2. Nachtrag laut BGB und VOB/B ... 32
3. Nachtragskalkulation ... 32
4. Nachtragsbearbeitung ... 33
5. Einheitspreisvertrag (EP-Vertrag) ... 35
6. Veränderungen der vertraglichen Leistungen ... 35
7. § 2 Nr. 3 Mengenänderungen ... 35
7.1 § 2 Nr. 3 Abs. (1) VOB/B Normalmenge ... 36
7.2 § 2 Nr. 3 Abs. (2) VOB/B Mengenmehrung > 10 % ... 36
7.2.1 Fallbeispiele ... 37
7.3 § 2 Nr. 3 Abs. (3) VOB/B Mengenminderung > 10 % ... 40
7.3.1 Fallbeispiele ... 41
8. Unterschiede der Preisanpassungen bei Mengenmehrungen und Mengenminderungen ... 44
9. Ausgleichsberechnung ... 46
9.1 Fallbeispiel ... 47
10. Anspruch auf Mehrvergütung geänderter und zusätzlicher Leistung ... 50
11. § 2 Nr. 5 VOB/B Leistungsänderung ... 55
11.1 Fallbeispiele ... 57
12. § 2 Nr. 6 VOB/B Zusatzleistung ... 58
13. Parallelen und Abgrenzungen zu § 2 Nr. 3 VOB/B ... 60
13.1 Fallbeispiel ... 60
14. Abgrenzung von geänderter und zusätzlicher Leistung ... 61
14.1 Handhabung der Preisfortschreibung ... 62
15. Pauschalpreisvertrag nach VOB ... 64
15.1 Abgrenzung Einheits- / Pauschalpreisvertrag nach VOB ... 65
15.2 Arten von Pauschalpreisverträgen ... 66
15.3 Besonderheiten beim Pauschalpreisvertrag ... 67
15.4 § 2 Nr. 7 VOB/B Pauschalpreisänderung ... 68
15.5 Die Änderung des Pauschalpreises im Werkvertragsrecht ... 68
16. Unwirksame Vertragsklauseln ... 69
17. Abgrenzung zum BGB ... 70
18. Massenänderungen beim BGB-Bauvertrag ... 70
G Behinderung und Unterbrechung der Leistung nach § 6 VOB/B ... 70
1. § 6 Nr. 6 VOB/B Schadensersatz ... 71
2. Ausschluss des § 6 Nr. 6 VOB/B ... 73
3. Fallbeispiel ... 75
4. Abgrenzung zum BGB § 642 ... 76
H Kündigung nach den §§ 2 Nr. 4 und 8 Nr. 1 VOB/B ... 77
1. § 2 Nr. 4 VOB/B Teilkündigung ... 77
1.1 Fallbeispiel ... 78
2. § 8 Nr. 1 VOB/B Freie Kündigung (Arbeitgeber) ... 78
2.1 Fallbeispiel ... 80
3. Abgrenzung zum BGB ... 80
I Fazit ... 81
K Literaturverzeichnis ... 84
A Grundlagen
Aufgrund der Bedingungen des Verdrängungswettbewerbes am Bau sind Unternehmer gehalten, die Bauabläufe so optimal wie nur möglich zu gestalten und alle Reserven auszureizen. Dabei werden der Kalkulation immer weiter differenzierte Bauabläufe zugrunde gelegt. Jede noch so kleine Lücke in den Vertragsunterlagen versuchen die Auftragnehmer zu nutzen, um ein konkurrenzfähiges Angebot abgeben zu können. Es ist daher aus der Sicht der Auftragnehmer verständlich, dass sich die Baukosten ändern, sobald sich die Bedingungen der geplanten Baudurchführungen von den tatsächlichen unterscheiden. Zwangsläufig müssen mit den Änderungen im Bauablauf auch Änderungen in der Vergütung verbunden sein. Aus dieser Abweichung in der Baudurchführung folgt aber nur dann eine geänderte Vergütung für die Auftragnehmer, wenn die Ursache für derartige Änderungen eindeutig der Sphäre der Auftraggeber zuzuordnen sind.
Die Betrachtungen dieser Arbeit bezüglich der Vergütung von Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und Wagnis und Gewinn bei Nachträgen, Schadensersatz und ordentlicher Kündigung beziehen sich hauptsächlich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die das Vertragswerk für öffentliche und private Bauaufträge darstellt. Die besonderen Bedürfnisse der Bauwirtschaft sind dort besser als im BGB-Werkvertrag (§ 631 ff) geregelt.
Die VOB als Ganzes vereinbart, gilt allgemein als ausgewogen und berücksichtigt die Interessen beider Vertragspartner gleichermaßen, womit in diesen Fällen die VOBKlauseln nicht gegen das AGB-Gesetz verstoßen.
Neben den beiden genannten Grundlagenwerken sind daneben auch individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien möglich, die wiederum ihren Ursprung in den Regelungen der Standardwerke, insbesondere der VOB, haben können. Es ist denkbar, dass Zusätzliche, beziehungsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners neben den Regelungen der Standardwerke als Grundlage der Vereinbarungen herangezogen werden. Dies ermöglicht beispielsweise die Konkretisierung oder den Ausschluss einzelner Klauseln der VOB und des BGB.
Alle diese vom Standard abweichenden Vereinbarungen unterliegen allerdings der Kontrolle des AGB-Gesetzes, in dem Regelungen zur Gleichstellung der Vertragspartner festgeschrieben sind. Ist in einer der genannten Vereinbarungen eine Klausel enthalten, die einen Vertragspartner zu stark bevorzugt, so ist diese Klausel gemäß § 9 AGB unwirksam. Das Thema dieser Arbeit ist die Berücksichtigung von Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und Wagnis & Gewinn bei Nachträgen, Schadensersatz und ordentlicher Kündigung. Dafür ist es zunächst einmal notwendig, in den Kapiteln B, C und D die einschlägigen Begriffe zu erläutern, in die Tiefen der Kostenrechnung vorzudringen und schließlich auch die Kalkulation näher zu beleuchten.
B Bauauftragsrechnung
1. Baubetriebliches Rechnungswesen
Als Einstieg in das Thema ist eine Erläuterung des betrieblichen Rechnungswesens - unter der Berücksichtigung der Eigenheiten der Bauwirtschaft - notwendig. Da es sich bei fast allen Bauleistungen um Einzelobjekte handelt, ergeben sich immer wieder individuelle Schwierigkeiten in Bauablauf und Ausführung. Aus diesem Grund lassen sich in der Kalkulation, sowie in der Abrechnung der Objekte, kaum Berührungspunkte finden. Um einzelne Bauleistungen untereinander besser vergleichen zu können, ist ein geschlossenes betriebliches Rechnungswesen, wie anschließend dargestellt, erforderlich.
Aus Darstellungsgründen sind Abbildungen und Tabellen nur in der Kaufversion enthalten!
Aufgrund der Verschiedenheit der aufgeführten Aufgaben, lässt sich von einer Zweiteilung sprechen. Es splittet sich das externe Rechnungswesen mit der Unternehmensund Finanzrechnung vom internen Rechnungswesen, das die Kosten- und Leistungsrechnung beinhaltet. Für die Zwecke dieser Arbeit genügt es, sich auf den internen Rechnungskreis zu konzentrieren. Um die einzelnen Rechnungsarten voneinander abgrenzen zu können, müssen die essentiellen fünf Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung aufgezeigt werden:
Die Kostenarten dienen im Rechnungswesen zur Diagnose, welche Kosten entstanden sind. Die verschiedenen Kostenarten lassen sich in einem Baukontenrahmen (BKR) überblicken. Die Kostenstellen beschreiben dagegen, an welcher Stelle (z.B. Verwaltung, Baustelle, etc.) die Kosten entstanden sind. Diese werden dann den Kostenträgern, z.B. den Positionen im Leistungsverzeichnis, zugeordnet.
Zwei Rechnungsarten gewährleisten die interne Kontrolle des Unternehmens und stellen Richtwerte für die Kosten einzelner Bauleistungen, die dann in die Bauauftragsrechnung (Kalkulation) einfließen, zur Verfügung:
Die Bauleistungsrechnung dient der Wertermittlung der erbrachten Leistung, insbesondere bei noch nicht fertiggestellten Objekten. Die Ergebnisrechnung stellt die Kosten und Leistungen gegenüber, damit der betriebliche Erfolg errechnet und dokumentiert werden kann.
Diese Teile des betrieblichen Rechnungswesens sind für die spätere Betrachtung der kalkulatorischen Handhabung der §§ 2 Nr. 3 bis 7, 6 Nr. 6 und 8 Nr. 1 von maßgeblicher Bedeutung.
2. Kalkulationsarten und deren Gliederung
Die Kalkulation von Bauleistungen gliedert sich in drei Phasen:
Während dieser Phasen werden unterschiedliche Kalkulationen erstellt, deren Zusammenhänge sich anhand eines Schemas aufzeigen lassen:
[...]
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Antje Bruchner, 2005, Die Berücksichtigung von Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und Wagnis & Gewinn bei Nachträgen, Schadensersatz und Kündigung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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