- I -
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Problemstellung 1
2 Grundlagen der Bilanztheorie 2
2.1 Erscheinungsformen von Theorien 2
2.2 Begriff und Wesen der Bilanz 3
2.3 Begriff und Gegenstand der Bilanztheorie 4
2.4 Entwicklungsphasen der Bilanztheorie 5
2.5 Systematik der Bilanztheorie 8
3 Klassische Bilanztheorie 10
3.1 Statische Bilanztheorie 10
3.1.1 Statischer Bilanzzweck 10
3.1.2 Statischer Bilanzinhalt 11
3.1.3 Statische Bilanzbewertung 13
3.2 Dynamische Bilanztheorie 14
3.2.1 Dynamischer Bilanzzweck 14
3.2.2 Dynamischer Bilanzinhalt 15
3.2.3 Dynamische Bilanzbewertung 18
3.3 Organische Bilanztheorie 20
3.3.1 Organischer Bilanzzweck 20
3.3.2 Organischer Bilanzinhalt 22
3.3.3 Organische Bilanzbewertung 23
4 International Financial Reporting Standards (IFRS) und Klassische
Bilanztheorie - Ein Vergleich 25
4.1 Begriff und System der IFRS 25
4.2 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS 26
- II -
4.2.1 Bilanzzweck der IFRS 26
4.2.2 Bilanzinhalt der IFRS 30
4.2.3 Bilanzbewertung der IFRS 32
4.3 Bilanzierung von Vorräten 35
4.3.1 Bilanzansatz und Bewertung nach IAS 2 35
4.3.2 Der Niederstwerttest als Ausdruck dynamischer
Bilanzierung ? 37
4.4 Bilanzierung von Sachanlagen 40
4.4.1 Bilanzansatz und Bewertung nach IAS 16 40
4.4.2 Die Neubewertungsmethode als Ausdruck organischer
Bilanzierung ? 42
4.5 Bilanzierung von Rückstellungen 45
4.5.1 Bilanzansatz und Bewertung nach IAS 37 45
4.5.2 Geplante Änderungen von IAS 37 47
4.5.3 Der Rückstellungsansatz als Ausdruck statischer
Bilanzierung ? 48
4.6 Kritische Würdigung und Ausblick 50
5 Thesenförmige Zusammenfassung 52
Literaturverzeichnis 53
- III -
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundform der Bilanz im engeren Sinne
Abbildung 2: Einteilung der Bilanztheorien nach Hauck
Abbildung 3: Einteilung der Bilanztheorien nach Heinen
Abbildung 4: Bilanzschema nach Schmalenbach
Abbildung 5: Zusammenstellung der Buchungen
Abbildung 6: Normensystem des IASB
Abbildung 7: Rahmenkonzept: Zweck, Basisannahmen,
Prim ärgrundsätze
Abbildung 8: Kapitalerhaltungskonzepte im Rahmenkonzept
Abbildung 9: Umfang der Herstellungskosten im Vergleich
Abbildung 10: Vorräte: Beispiel 1a
Abbildung 11: Vorräte: Beispiel 1b
Abbildung 12: Vorräte: Beispiel 1a
Abbildung 13: Sachanlagen: Beispiel
Abbildung 14: Rückstellungsarten im Vergleich
- IV - Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung ADS Adler, Hans/ Düring, Walther/ Schmaltz, Kurt AHGB Allgemeines Handelsgesetzbuch Anm. d. Verf. Anmerkung der Verfasser BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bd. Band BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) DB Der Betrieb (Zeitschrift) d. h. das heißt Dieselstr. Dieselstraße Dr. Doktor DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ED Exposure Draft EG Europäische Gemeinschaften EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union F Framework FASB Financial Accounting Standards Board Fifo First in - first out F. Schmidt Fritz Schmidt GAAP Generally Accepted Accounting Principles GE Geldeinheit(en) GewRL Gewinnrücklage GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Haben HGB Handelsgesetzbuch hrsg. herausgegeben IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IASCF International Accounting Standards Committee Foundation
- V -IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standard(s) i. O. im Original i. V. m. in Verbindung mit Jg. Jahrgang K. Hax Karl Hax KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG WPG ME Mengeneinheit(en) NBRL Neubewertungsrücklage Neuaufl. Neuauflage Nr. Nummer Prof. Professor ROHG Reichsoberhandelsgericht Rz. Randziffer S Soll S. Seite SIC Standing Interpretations Committee Sp. Spalte StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) Tz. Textziffer u. a. unter anderem, und andere US United States vgl. vergleiche WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) WISU Das Wirtschaftsstudium (Zeitschrift) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z. B. zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfhF Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung zugl. zugleich
- 1 - 1 Problemstellung
Die Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte bewegt viele international tätige Unternehmen dazu, ausländische Kapitalmärkte zur Finanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die Absicht, sich im Ausland das notwendige Kapital zu beschaffen und die Kommunikation mit internationalen Unternehmen, Kunden und Lieferanten zu verbessern, veranlasst viele Unternehmen zur Internationalisierung der Rechnungslegung. Mit Verabschiedung der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 1 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union seit 2005 zur Anwendung der internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) in konsolidierten Abschlüssen verpflichtet. Damit erlangen die IFRS auch hierzulande als Bewertungsmaßstab für die Vermögens- und Gewinnermittlung eine große Bedeutung.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts hat sich in Deutschland die Bilanztheorie zu einer wissenschaftlichen Forschungsdisziplin entwickelt. Nach Moxter informiert die Bilanztheorie darüber, „welchen Sinn und Zweck Vermögens- und Gewinnermittlungen haben können und welche Bilanznormen eine sinn- und zweckadäquate Bilanzierung gewährleisten“. 2 Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird zu Beginn die Dogmengeschichte der Bilanztheorie kurz skizziert, bevor dann die klassischen Bilanztheorien ausführlicher dargestellt werden.
Der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit liegt auf dem Vergleich der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) mit den klassischen Ansätzen der Bilanz-theorie: der Statik, der Dynamik und der Organik. Ziel dieser Arbeit ist es, den Einfluss der klassischen Bilanztheorien auf das Regelwerk der IFRS aufzuzeigen. Dabei sollen das Rahmenkonzept der IFRS und spezifische Einzelnormen (IAS 2, IAS 16 sowie IAS 37) Gegenstand der Untersuchung sein. Der Leser soll einen Überblick über die bilanztheoretische Ausgestaltung dieser Normen bekommen. Abbildungen und Beispiele fördern das Verständnis der Zusammenhänge.
1 Vgl. die Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.7.
2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Amtsblatt der EG
Nr. L 243 vom 11.9.2002.
2 Moxter (1984), S. 1.
- 2 - 2 Grundlagen der Bilanztheorie 2.1 Erscheinungsformen von Theorien
Theorie kann als Begriff nicht eindeutig festgelegt werden, weil eine Definition je nach zugrunde liegendem Wissenschaftsverständnis des Definierenden oder der wissenschaftlichen Disziplin anders ausfällt. In Abgrenzung zur Praxis kann unter Theorie „die reine Erkenntnis und das systematisch geordnete Wissen ohne Rücksicht auf seine Anwendung und Nutzbarmachung zu bestimmten Zwecken“ 3 verstanden werden. Der Theoriebegriff im Sinne Alberts bezeichnet ein wissenschaftliches Aussagensystem, das Modelle zur Erklärung und Begründung von Erscheinungen für den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess liefern soll. 4
In Anlehnung an Wild sind realwissenschaftliche Theorien und Idealtheorien zu unterscheiden. 5 Realwissenschaftliche Theorien sollen Informationen über tatsächliche Begebenheiten in der Wirklichkeit vermitteln. 6 Gleichwohl sollen sie nicht nur reale Phänomene erklären können, sondern auch wissenschaftlich fest begründete Vorhersagen liefern können. 7 Der realwissenschaftliche Theorietyp wird durch Vergleich mit der Wirklichkeit auf seinen Wahrheitsgehalt hin geprüft. 8 Dagegen können die Idealtheorien als gedankliche Aussagensysteme bezeichnet werden, die vom praktischen Handeln abstrahieren, um „zu einem logisch geschlossenen Modellentwurf für einen Ausschnitt der Realität“ 9 zu gelangen. Deshalb erheben sie auch keinen absoluten Wahrheitsanspruch. 10 Idealtheorien sollen nämlich auf Basis getroffener Annahmen denkmögliche und anstrebenswerte Sachverhalte beschreiben und Vermutungen über systematische Zusammenhänge anstellen. 11 Dieser umfänglichen Theorieauffassung soll nun im Weiteren gefolgt werden, da die meisten Bilanztheorien darunter subsumiert werden können.
3 Hoffmeister (1944), S. 689.
4 Vgl. Albert (1976), S. 91.
5 Vgl. Wild (1976), Sp. 3892.
6 Vgl. Heinen (1986), S. 32.
7 Vgl. Wangemann (1996), S. 521.
8 Vgl. Wangemann (1996), S. 521.
9 Heinen (1986), S. 32.
10 Vgl. Wild (1976), Sp. 3904.
11 Vgl. Wangemann (1996), S. 522.
- 3 - 2.2Begriff und Wesen der Bilanz
Das Wort Bilanz geht aus dem italienischen bilancia (Waage) hervor, das selbst wieder lateinischer Abstammung ist und auf libra bilanx (zweischalige Waage) zurückzuführen ist. 12 Die Bilanz ist demnach eine im Gleichgewicht befindliche zweischalige Waage, welche die Zahlen- und Wertgleichheit beider Bilanzseiten zum Ausdruck bringt. 13
Der Begriff Bilanz bezieht sich zunächst auf eine in ausgeglichener Kontoform erfolgende Gegenüberstellung der zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte und Schulden. 14 Darunter wird die Bilanz im engeren Sinne verstanden, die das finanzielle Unternehmensgeschehen nur unzureichend abzubilden vermag. 15 Daher soll der Auffassung von Moxter gefolgt werden, der die Bilanz in ihrer unmittelbaren Verbindung mit der Gewinn-und Verlustrechnung und anderen Informationsinstrumenten betrachtet. 16 Damit ist der Jahresabschluss das wissenschaftliche Erkenntnisobjekt der Bilanztheorie, der mit der Bilanz im weiteren Sinne gleichgesetzt werden soll.
12 Vgl. Gerstner (1933), S. 3.
13 Vgl. Buchner (1974), Sp. 859; Zimmermann/ Fries/ Hoch (2003), S. 9.
14 Vgl. Gerstner (1933), S. 9; Rückle (1993), Sp. 249.
15 Vgl. Moxter (1988), S. 671.
16 Vgl. Moxter (1988), S. 671.
- 4 - 2.3 Begriff und Gegenstand der Bilanztheorie
Die Bilanztheorie lässt sich allgemein als eine rein auf Erkenntnis gerichtete Theorie auffassen, 17 die bestimmte Erscheinungen auf Basis einer oder mehrerer Hypothesen aus einem Prinzip wissenschaftlich erklärt. 18 Unter der Bilanztheorie werden so alle Versuche verstanden, die vielförmigen Erscheinungen der Bilanz nach einem einheitlichen Prinzip zu beurteilen, 19 um entscheidungsrelevantes Vermögen oder Einkommen zu bestimmen. 20 Nach Fries sind Bilanztheorien „historisch entwickelte Lehrmeinungen über Wesen und Aufgabe der Bilanz, aus denen Regeln für den Aufbau und die Bewertung abgeleitet werden“. 21 Sie „lassen sich deshalb auch als (auf die Bilanz bezogene) Aufgaben-Normen-Systeme“ 22 beschreiben. Damit verdankt die Bilanztheorie ihren Namen de facto dem rechnerischen Instrument Bilanz. 23 Die Bilanztheorie erklärt folglich den Sinn und Zweck von Vermögens- und Gewinnermittlungen sowie die Bilanznormen, die eine dem Sinn und Zweck entsprechende Bilanzierung sicherstellen sollen. 24
Eine endgültige Definition kann von Coenenberg geboten werden, der unter dem Begriff der Bilanztheorien „alle nicht auf bloße Gesetzesauslegung gerichteten Diskussionen über Inhalt und Ausgestaltung des Jahresabschlusses als Instrument der finanziellen Rechnungslegung“ 25 zusammenfasst. Insofern bezieht sich die Bilanztheorie also auf die Bilanz im weiteren Sinne und beinhaltet damit auch die Bilanzrechtstheorie, deren Gegenstand der gesetzliche Jahresabschluss ist, also die Bilanz im Rechtssinn. 26 Das Anliegen der Bilanzrechtstheorien ist eine logisch widerspruchsfreie Auslegung der geltenden Rechtsnormen. 27
17 Vgl. Wöhe (1997), S. 51.
18 Vgl. Lehmann (1963), S. 13; insbesondere die Ausführungen in Abschnitt 2.1. Insofern kann die
abschwächende Bezeichnung Bilanzauffassung, die von einzelnen Autoren in der Bilanzliteratur
verwendet wird und dem Begriff der Bilanztheorie gegenübergestellt wird, entfallen. Vgl. hierzu
Heinen (1986), S. 32.
19 Vgl. Schweitzer (1974), Sp. 929; Knoll (1964), S. 350.
20 Vgl. Ballwieser (1982), S. 774.
21 Fries (1988), S. 652.
22 Moxter (1993), Sp. 500.
23 Vgl. Lehmann (1955), S. 537.
24 Vgl. Moxter (1984), S. 1.
25 Coenenberg (1998), S. 125.
26 Vgl. Wangemann (1996), S. 522.
27 Vgl. Ballwieser (1993), S. 108.
- 5 -In der Ermittlung des Gewinns wird die zentrale Aufgabe der Rechnungslegung gesehen. 28 Daher untersucht die Bilanztheorie auch die Ermittlung und die Zweckmäßigkeit des betrieblichen Gewinns als Grundlage für die Besteuerung. 29 Folgerichtig gehört die Analyse der finanziellen Informationsinteressen und Zielrealisierungsmöglichkeiten zum Gegenstand der Bilanztheorie, die deshalb immer auch Verteilungstheorie ist. 30 Rückle sieht daher die Ermittlung qualitativ hochwertiger Informationen über die Lage des Unternehmens als zweite zentrale Aufgabe der Rechnungslegung an, da die Informationen den internen wie den externen Adressaten als Grundlage für ihre Entscheidungen dienen. 31 Gleichwohl ist auch die Vermögensermittlung von Bedeutung, um zu zeigen, für welche Vermögenswerte und in welcher Höhe die aufgewendeten Mittel (Eigenkapital und Schulden) verwendet worden sind.
2.4 Entwicklungsphasen der Bilanztheorie
Die geschichtliche Entwicklung der Bilanztheorie lässt sich in Anlehnung an Schneider in vier Phasen gliedern. 32 Die Phasen beschreiben Blickänderungen in der bilanztheoretischen Diskussion und stimmen im Allgemeinen mit den Änderungen der deutschen Handelsgesetzgebung überein. 33
Die erste Phase wurde von den Vorschlägen zur Bewertung bestimmt und sah die Höhepunkte der Entwicklung in der „Ordonnance de Commerce“ Ludwigs XIV. (erstes Handelsgesetzbuch der Welt, 1673), in Napoleons „Code de Commerce“ (1807), in den Bewertungsvorschriften für Handelsgesellschaften im Preußischen Landrecht (1794) und im Entwurf eines Handelsgesetzbuchs für die preußischen Staaten (1856). 34 In den alten italienischen Stadtstaaten wurde die Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern erstmals gesetzlich geregelt und von dort in die französischen Vorschriften der „Ordonnance de Commerce“ übernommen. 35
28 Vgl. Moxter (1982), S. 3.
29 Vgl. Rückle (1993), Sp. 251.
30 Vgl. Schneider (1987), S. 405-406; Moxter (1988), S. 671.
31 Vgl. Rückle (1993), Sp. 251.
32 Vgl. Schneider (1974a), S. 158-164.
33 Vgl. Schneider (1974a), S. 158.
34 Vgl. Schneider (1974a), S. 161.
35 Vgl. Barth (1953), S. 65; Seicht (1970), S. 28.
- 6 -Die „Ordonnance de Commerce“, die maßgeblich von Jacques Savary erarbeitet wurde, sieht auch eine zweijährlich wiederkehrende Inventur vor. 36 In seinem Handbuch „Le Parfait Négociant“ (1675) empfahl Savary in Kommentierung der gesetzlichen Vorschriften eine jährliche Inventur und zur Bewertung die Anwendung des Anschaffungs- und des Niederstwertprinzips. 37 Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (AHGB) für Preußen (1861) und Österreich (1862) schrieb für alle Kaufleute neben der Führung von Büchern, der Vornahme von jährlichen Inventuren und der Erstellung von Jahresbilanzen auch die Bewertung der Vermögensgegenstände zum beizulegenden Wert verbindlich vor. 38
Die zweite Entwicklungsphase wurde von der Diskussion über bilanztheoretische Grundsatzfragen bestimmt. Ihren Höhepunkt hatte sie in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts, in denen die dynamische und die organische Bilanztheorie entwickelt wurden. 39 Der Beginn der zweiten Phase kann mit dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes von 1884 gleichgesetzt werden, in dem das Anschaffungs-und das Niederstwertprinzip zwingend vorgeschrieben wurde. 40 Dem folgte 1886 die erste detaillierte Beschreibung von Bilanzierungsnormen durch Herman Veit Simon, dessen Werk den Beginn der Bilanztheorie als wissenschaftlichen Forschungsbereich bezeichnet. 41 Als Vertreter der älteren Statik war Simon noch stark juristisch orientiert, während jüngere Statiker wie Walter le Coutre und Wilhelm Osbahr eine betriebswirtschaftliche Bilanzinterpretation vertraten. 42 Die Gegenposition zum statischen Bilanzdenken vertrat Eugen Schmalenbach, der 1919 seinen Aufsatz „Grundlagen dynamischer Bilanzlehre“ veröffentlichte und als der Begründer der dynamischen Bilanztheorie gilt. 43 Als Antwort auf die große Inflation zwischen den Jahren von 1920 bis 1923 konzipierte Fritz Schmidt 1929 seine „Organische Tageswertbilanz“, die damit auch das Ende der Phase der klassischen Bilanzdiskussion markiert. 44
36 Vgl. ter Vehn (1929), S.16.
37 Vgl. ter Vehn (1929), S. 17-18; Schneider (1974a), S. 159.
38 Vgl. Seicht (1970), S. 32.
39 Vgl. Coenenberg (2005), S. 1161.
40 Vgl. Seicht (1982), S. 10; Schneider (1974a), S. 161.
41 Vgl. Schneider (1974a), S. 161.
42 Vgl. Moxter (1988), S. 674.
43 Vgl. Egner (1974), S. 86.
44 Vgl. Egger (1993), Sp. 1474.
- 7 -Die dritte Phase begann mit der Aktienrechtsnovelle von 1931. Sie brachte eine für alle Aktiengesellschaften gültige Verpflichtung zur Prüfung der Jahresab-schlüsse und legte für bestimmte Branchen verbindliche Mindestanforderungen für die öffentliche Rechenschaftslegung fest. 45 Während dieser Phase bemühte sich die betriebswirtschaftliche Forschung besonders darum, die bilanztheo-retischen Erkenntnisse für die Bilanzierungspraxis anzuwenden. 46 Als Resultat dieser Bemühungen sind die durch Anregung von Schmalenbach erarbeiteten Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung für jeweils bestimmte Bilanz-positionen hervorzuheben. 47 Auf die bilanztheoretische Diskussion übten auch die Arbeiten von Erich Kosiol, der zum Problem einer Einheitsbilanz und einer Reform des Bilanzrechts Stellung bezog, und Wilhelm Rieger, welcher sich zu den Problemen der Kapitalerhaltung äußerte, nachhaltigen Einfluss aus. 48
Die vierte Phase bilanztheoretischer Diskussion entwickelte sich in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts und wurde insbesondere durch neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Investitions- und Kapitaltheorie und durch die Verbreitung informationstheoretischen Wissens beeinflusst. 49 Typisch für die neuere Bilanzdiskussion ist eine verstärkte Zukunftsorientierung der Rechenwerke. 50 Insofern ging es zum einen darum, „ob sich Investitions- und Bilanzrechnung miteinander verbinden lassen“ und zum anderen darum, ob sich der Periodengewinn im Sinne der ökonomischen Gewinnkonzeption „als Erfolgsmaß im Rahmen der finanziellen Rechnungslegung besser eignet als der herkömmliche Gewinnbegriff der Bilanzlehre“. 51 Des Weiteren war die Fragestellung von Interesse, ob sich aus Sicht externer Bilanzadressaten die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses durch andere Instrumente der finanziellen Rechenschaftslegung wie zum Beispiel der prospektiven Kapitalflussrechnung von Walther Busse von Colbe oder dem finanzplanorientierten Tableau von Adolf Moxter (beide 1966) verbessern lässt. 52
45 Vgl. Schneider (1974a), S. 162.
46 Vgl. Coenenberg (2005), S. 1161.
47 Vgl. Schneider (1974a), S. 162; Coenenberg (2005), S. 1161.
48 Vgl. Schneider (1974a), S. 162.
49 Vgl. Egner (1974), S. 86.
50 Vgl. Küting (1981), S. 268.
51 Coenenberg (2005), S. 1162 [beide Zitate].
52 Vgl. Schneider (1974a), S. 163. In jüngerer Zeit werden auch Fragen der Prognoseeignung und
der Kapitalmarktwirkungen bestimmter Rechnungslegungsinformationen diskutiert.
- 8 - 2.5 Systematik der Bilanztheorie
Die ersten wissenschaftlichen Ansätze, eine systematische Einteilung der verschiedenen Bilanztheorien vorzunehmen, sind bei Hauck und Lehmann zu finden. 53 Während Hauck ein Ordnungsschema entwickelt hat, dass eine Unterscheidung zwischen Zwecktheorien und Bewertungstheorien vornimmt, 54 schuf Lehmann ein System, das zwischen formellen und materiellen Bilanztheorien unterscheidet. 55 Den formellen Bilanztheorien wird dabei die Aufgabe zuteil, das Wesen des Bilanzinhalts, also die Bilanzpositionen, zu erklären. 56 Dagegen deutet Lehmann die materiellen Bilanztheorien als Bewertungstheorien, die vom jeweiligen Bilanzzweck abhängen. 57 Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Einteilung Haucks über die bis dato entwickelten Bilanztheorien:
Ein allgemein anerkanntes Ordnungsschema der verschiedenen Bilanztheorien existiert de facto nicht, 59 weil jeder Versuch einer systematischen Einteilung dadurch erschwert wird, dass die einzelnen Theorien „meist ganz unterschiedliche Problemkreise behandeln und selbst bei Behandlung gleichartiger
53 Vgl. Seicht (1970), S. 44.
54 Vgl. Hauck (1933), S. 57.
55 Vgl. Lehmann (1955), S. 538.
56 Vgl. Schneider (1963), S. 458.
57 Vgl. Lehmann (1955), S. 674.
58 In Anlehnung an Seicht (1970), S. 46.
59 Vgl. Heinen (1986), S. 36.
Arbeit zitieren:
Roman Damm, 2006, Bilanztheorie und International Financial Reporting Standards, München, GRIN Verlag GmbH
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