Bekennerschreiben - Formate des Ich-Sagens von Augustinus bis Al Quaida


Bachelorarbeit, 2006

81 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bekennen
2.1 Bekennen als Institution: Geständnis und Beichte
2.1.1 Geständnis
2.1.2 Beichte
2.2 Großbist Du, Herr: Augustinus ’ Confessiones
2.2.1 Bekenntnis als Autobiographie: Das doppelte Ich
2.2.2 Dreifach Bekennen: Augustinus’ Begriff der confessio
2.3 Einzig und allein Ich: Rousseaus Confessions
2.3.1 Bekehrungen: Augustinus und Rousseau
2.3.2 Bekenntnispublikum: Der doppelte Adressat
2.4 Bekenntniskommunikation
2.5 Funktionen des Bekennens

3. Bekennerschreiben

3.1 Die Verbreitung des Terrors
3.1.1 Das Denken besetzen
3.1.2 Zeloten und Assassine
3.1.3 Propaganda der Tat
3.1.4 Terrorismus als Nachrichtenereignis
3.2 RAF: Bekennerschreiben als Kommunikationsangebot
3.2.1 Die RAF als Autor
3.2.2 Das Scheitern der Bekenntniskommunikation
3.3 Ermittlungsbehörden: Bekennerschreiben lesen
3.3.1 Material
3.3.2 Text
3.4 Al Quaida: Bekennerschreiben als Ereignis
3.5 Funktionen des Bekennerschreibens

4. Falsche Bekenntnisse
4.1 Legendenbildung: Die Ripper Briefe
4.2 Bekenntniskaskade: Störungen des Bekennens

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als die Rote Armee Fraktion im Mai 1972 ihren ersten terroristischen Anschlag verübte, folgte diesem umgehend ein Bekennerschreiben1. Doch nicht nur die RAF bekannte sich schriftlich zu ihren Anschlägen, nach beinahe jedem Terroranschlag tauchen Bekennerschreiben auf. In diesen erklären sich Gruppen verantwortlich und erläutern die Gründe und Hintergründe ihres Anschlags2. In der öffentlichen Wahrnehmung sind sie eng mit terroristischen Agitationsweisen verknüpft und fehlen sie nach einem Anschlag, wird vermerkt, „sie seien noch nicht eingegangen“3.

Meist interessiert an den Bekennerschreiben allerdings nur, wer sich bekennt. Die Terrorismusforschung klammert sie weitgehend aus, wobei vor allem bei der Betrachtung von Terrorismus als Kommunikationsstrategie4 eine nähere Untersuchung der Bekennerschreiben interessante Ergebnisse verspricht. In dieser Arbeit soll das Bekennerschreiben deshalb auf seine kommunikationsstiftenden Funktionen hin untersucht werden.

Dabei soll zunächst vom Bekenntnis ausgegangen werden, laut Wolfgang Haubrichs eines der „mächtigsten und dauerhaftesten, wahrhaft abendländischen Denk- und Sprachmuster“5.

Das Bekenntnis findet sich in vielen Bereichen gesellschaftlicher Operationen, dennoch ist es strukturell noch wenig erforscht6.

Deshalb sollen in dieser Arbeit zunächst die allgemeinen Funktionsweisen des Bekennens beleuchtet werden.

Das Bekenntnis bewegt sich dabei im Spannungsfeld einiger schwieriger Begriffe, wie zum Beispiel Subjekt, Gedächtnis, Ereignis, Ritual oder Wahrheit. Aufgrund der Probleme, die allein diese Begriffe bereiten, will man sie in ihrer vollen Komplexität darstellen, sollen ihre Hintergründe weitgehend ausgeklammert werden. Zumal auch der Begriff Bekenntnis selbst unscharf ist. Es können verschiedene Formen des Bekennens darunter verstanden werden: Glaubens-, Sünden-, Tauf- oder Schuldbekenntnis7. Grob kann man dabei zwischen zwei Gruppen unterscheiden. Zum Einen Bekenntnisse zu einer Sache, einer Idee oder einer Religion, also Bekenntnisse aus einer Überzeugung heraus. Zum Anderen Bekenntnisse von Taten, die Normverstöße darstellen. Wie diese beiden Arten von Bekenntnissen verknüpft sind, soll in der Arbeit gezeigt werden.

Dazu werden zunächst zwei institutionalisierte Formen des Schuldbekenntnisses skizziert: die Beichte und das Geständnis vor Gericht. Im Gegensatz zu den institutionalisierten Formen entwickelt Augustinus in seinen Bekenntnissen eine literarische und freiere Form des Bekennens. In seinen Confessiones werden zum ersten Mal mehrere Formen des Bekenntnisses miteinander verknüpft. Sünden- und Glaubensbekenntnis werden eins. Das Ich-Sagen wird zur Huldigung Gottes. Ganz andere Funktionen besetzt das Bekenntnis bei Jean-Jaques Rousseau. Er entwirft sich über seine Confessions als Person, die sich von allen anderen Menschen völlig unterscheidet.

Trotz dieser vordergründigen Unterschiede soll gezeigt werden, dass die Bekenntniskommunikation, ungeachtet der unterschiedlichen Formen des Bekennens, gleich abläuft. Dazu sollen die speziellen Dispositionen des Bekennens anhand von Niklas Luhmanns Kommunikationsbegriff gezeigt werden. Darüber hinaus funktioniert nicht nur die Bekenntniskommunikation ähnlich, auch die Funktionen, die das Bekenntnis erfüllt, ähneln sich.

Bezogen auf Terrorismus wird deutlich, dass das Bekennerschreiben eine Sonderform des Bekennens darstellt. In diesem Zusammenhang soll am Beispiel von Bekennerschreiben der RAF gezeigt werden, dass das Bekennerschreiben als ein anschlussfähiges Kommunikationsangebot gedacht ist. Eine Hauptproblematik des Bekennerschreibens besteht im Diskurs um seine Echtheit. Deswegen werden die möglichen Methoden diese zu überprüfen kurz skizziert.

An den Bekennervideos von Osama bin Laden soll in dieser Arbeit dargestellt werden, dass das Bekenntnis nicht nur kommunikativen Charakter besitzt, sondern ebenfalls als Ereignis von anderen Medien weiterprozessiert werden kann. Schließlich wird das Verhältnis von falschen zu echten Bekenntnissen untersucht. Dabei soll unter Verwendung von Michel Serres’ Parasitenbegriff gezeigt werden, dass falsche Bekenntnisse sich genauso als Medienereignis eignen wie echte.

2. Bekennen

2.1 Bekennen als Institution: Geständnis und Beichte

Bekennen entfaltet, in seinem ursprünglichen Sinn des Schuldbekennens, seine Bedeutung vor allem im Gerichtsverfahren und in der Beichte. In diesen Bereichen ist das Bekennen stark institutionalisiert und formalisiert. Dies drückt sich zum Beispiel durch spezielle Raumanordnungen der Teilnehmer im Beichtstuhl oder im Gerichtssaal aus. Darüber hinaus finden sich besondere Sprachregelungen, wie etwa bei der Urteilsverkündung oder der Absolution.

2.1.1 Geständnis

Das Geständnis spielte vor Gericht nicht zu allen Zeiten die Rolle der „Königin der Beweismittel“8. Im mosaischen Recht, einer der ersten jüdischen Rechtssammlungen basierend auf den Büchern Mose, galt das Geständnis als „Ausdruck von Lebensüberdruß und Todessehnsucht“9 und hatte somit keinerlei Beweiskraft. Dagegen sind aus dem Ägypten des elften vorchristlichen Jahrhunderts Protokolle von Vernehmungen überliefert, in denen das Geständnis der Beschuldigten eine wichtige Rolle spielte. In diesem Zusammenhang allerdings für das Ermittlungsverfahren, nicht für eine Gerichtsverhandlung10.

Vor allem im römischen Recht war das Geständnis von überragender Bedeutung, eben als Königin der Beweismittel. Etwa ab dem 14. Jahrhundert, ausgehend von der juristischen Fakultät der Universität Bologna und dem kanonischen Recht des Kirchenstaats, ersetzen die Grundlagen des römischen Rechts auf dem europäischen Festland das bestehende germanische Parteienrecht11. Dies hatte zur Folge, dass zum Einen der Prozess nicht mehr öffentlich und mündlich, sondern geheim und schriftlich geführt wurde. Zum Anderen verdrängt das Geständnis des Angeklagten die Tatzeugen als Hauptbeweismittel12. Zwar wurde die Untersuchung des Verbrechens zugleich aufgrund von Akten und Indizien geführt, allerdings stellte das Geständnis „einen so starken Beweis dar, daß man kaum noch andere Beweise hinzufügen und auch nicht in die schwierige und zweifelhafte Kombinatorik der Indizien eintreten“13 musste. Außerdem wirkte das Geständnis als Legitimation für die Richtigkeit der Beweisführung. Der geständige Verbrecher spielte die „Rolle der lebenden Wahrheit“14. Laut Michel Foucault kam dem Geständnis durch seine überragende Relevanz eine zweifache Doppeldeutigkeit zu. Zwar sollte es einerseits nur ein Beweis unter mehreren sein und zusätzliche Ermittlungen nicht ausschließen. Andererseits jedoch machte das Geständnis die „Sache notorisch und manifest“15. Zusätzlich waren Geständnisse aus Sicht der Gerichte als überragender Beweis äußerst erstrebenswert, weshalb diese auch erzwungen wurden. Das Geständnis musste jedoch formalen Ansprüchen genügen und vor allem spontan erfolgen. Deshalb mussten durch Folter erreichte Geständnisse vor dem Richter „freiwillig“ wiederholt werden16.

Im Deutschen Reich wurde 1532 durch die Einführung der Constitutio Criminalis Carolina, der Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V., versucht die Willkür bei der Erzwingung von Geständnissen einzuschränken. Darin werden andere Beweismittel aufgelistet, die stärker berücksichtigt werden sollen und die Anwendung der Folter wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt. Zudem sollen die dadurch gewonnenen Erkenntnisse nochmals geprüft werden17. Auch nach Abschaffung der Folter18 behielt das Geständnis eine so überragende Stellung, dass zu seiner Erzielung „Zermürbungstaktiken, Überrumpelungsmanöver und List“19 angewandt wurden. Obwohl die potentielle Unzuverlässigkeit des Geständnisses vor allem unter Folter schon lange bekannt ist20 und diesem Umstand in juristischen Schriften, wie etwa der Carolina, Rechnung getragen wurde, nimmt die beherrschende Rolle des Geständnisses erst im 20. Jahrhundert ab. Allerdings ziehen sich Diskussionen um die rechtsstaatlich legitimen Methoden zur Erbringung von Geständnissen bis in die Gegenwart21.

Obwohl das Geständnis seine einzigartige Sonderstellung unter den Beweisen verloren hat, ist es immer noch von großer Bedeutung22. Im Ermittlungsverfahren soll es zum Einen Umstände der Tat, die anderweitig nicht in Erfahrung gebracht werden können, erhellen. Ferner sind im geltenden Schuldstrafrecht, das nicht nur äußere Umstände berücksichtigt, die Motive und die Persönlichkeit des Täters sowie der Grad seiner Verantwortlichkeit hauptsächlich durch das Geständnis zu ermitteln23. Zum Anderen vereinfacht ein vorliegendes Geständnis die Arbeit der Ermittler enorm und verhilft ihnen dazu, „bei geringst möglichem personellen, sachlichen und zeitlichen Aufwand den Aufklärungserfolg zu sichern.“24

Im Strafprozess wird das Geständnis meist als strafmildernd berücksichtigt, obwohl es eigentlich auf „Reue und innerer Einsicht in das begangene Unrecht“25 beruhen sollte. Die Motive für ein Geständnis, sei es aus innerer Einsicht oder aus taktischen Gründen abgelegt worden, sind allerdings meist schwer nachvollziehbar. Außerdem wird das Geständnis oft belohnt, weil es dem Gericht Arbeit erspart26.

Das Geständnis vor Gericht ist hochgradig institutionalisiert und dementsprechend kategorisiert. So wird unterschieden zwischen dem Geständnis eines Beschuldigten und der Selbstbezichtigung eines bislang Unverdächtigen bei bereits laufenden Ermittlungen. Ist die Tat noch nicht bekannt, spricht man von Selbstanzeige. Ein Geständnis im engeren Sinn ist deshalb vielmehr eine festgeschriebene Operation innerhalb des Verfahrens als ein freies Bekennen von sich aus. Damit Selbstbezichtigung und Selbstanzeige zu einem Geständnis werden können, müssen sie in das Verfahren eingebracht und dort bestätigt werden. Geständnis außerhalb der Institution ist demnach nicht möglich.

2.1.2 Beichte

Die Beichte ist neben dem Geständnis vor Gericht die zweite bedeutende Institutionalisierung des Bekenntnisses im christlichen Europa. Die Beichte oder das rituelle Bekennen von Sünden ist zwar nicht ausschließlich ein christliches oder europäisches Phänomen27, wurde jedoch vor allem in der katholischen Kirche institutionalisiert und verfeinert28. Innerhalb dieses Prozesses gab es Wechselwirkungen mit dem Gerichtsgeständnis. Zudem hat das institutionalisierte Bekennen in der Beichte seine Wirkungen weit über die Institution hinaus entfaltet. So sieht Alois Hahn in der Beichte einen wichtigen „Biographiegenerator“29, der die Herausbildung des abendländischen Menschenbildes durch diese Form institutionalisierter Selbstthematisierung befördert.

Die christliche Urkirche kannte keine Beichte. Mit der Taufe, die erst im Erwachsenenalter stattfand, ließ das neue Mitglied der Gemeinde sein altes sündiges Leben hinter sich. Allerdings ergab sich in der Realität das Problem, dass auch die Mitglieder der „Gemeinschaft der Heiligen“30 weiterhin sündigten. Ausschluss aller Sünder, die konsequente Reaktion, hätte die kleine Urkirche in ihrer Existenz bedroht. So wurde, nicht ohne Widerstände und Abspaltungen, im Lauf des 3. Jahrhunderts eine einmalige zweite Buße eingesetzt. Diese bestand aus einem Sündenbekenntnis, den zu leistenden Bußwerken, und - wenn diese abgeleistet waren - einer Wiederaufnahme in die Gemeinschaft. Die gesamte Prozedur erfolgte öffentlich und ritualisiert31. Je nach Schwere der Sünde konnte sich die Zeit der Buße über mehrere Jahre hinziehen. Sie bestand unter anderem aus Ausschluss von der Kommunion und den anderen Sakramenten, sowie vielgestaltigen Fasten- oder Enthaltungsregeln32. Die Parallelen zum Strafsystem, in dem genauso erst die Strafe verbüßt werden muss, um nach der Wiederherstellung der Ordnung wieder in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, sind in der Urkirche noch deutlich. Es handelt sich jedenfalls um ein Verfahren mit lediglich einem Beweismittel, dem Bekenntnis. Dabei ist allerdings durchaus denkbar, dass dieses nicht immer aus der freien Entscheidung des Bekenners zur Selbstanzeige hervorging, sondern dem „Skandal der sichtbaren Unheiligkeit eines Mitglieds“33 folgte. Durch die kleinen Gemeinschaften waren die einzelnen Mitglieder unter starker Beobachtung. Das Bekenntnis tritt hier also auch als Geständnis auf.

Im Jahr 418 beschloss die Synode von Karthago, dass das Sündenbekenntnis privat vor dem Bischof abgelegt werden sollte. Die Buße blieb aber weiterhin bis ins sechste Jahrhundert öffentlich, nur Klerikern war es erlaubt sie privat abzuleisten. Aufgrund der Härte der Buße und der nur einmaligen Möglichkeit, sie ablegen zu können entwickelten die Gläubigen die Strategie, sie auf den letztmöglichen Moment zu verschieben: ins hohe Alter oder aufs Totenbett34. Dadurch ergab sich das Problem eines pastoralen Leerlaufs. Zudem wandelte sich die Kirche mehr und mehr zur Großkirche, also war nicht mehr mit „geistigem Virtuosentum als Normalfall zu rechnen“35, wie innerhalb der Schar der Auserwählten der Urkirche.

Das Problem des Umgangs mit den Sünden wurde zunächst über die Tarifbeichte gelöst. Dieses Modell war in der angelsächsischen Kirche vorherrschend und breitete sich durch die Mission angelsächsischer Mönche im siebten Jahrhundert über ganz Europa aus. Die Tarifbeichte umfasste drei entscheidende Neuerungen. Sie wurde so oft gewährt wie nötig und nicht nur einmalig. Sie war in ihrem kompletten Ablauf geheim. Und dieser Ablauf änderte sich in seiner Reihenfolge. Nun folgte auf das Sündenbekenntnis sofort die Lossprechung, die auferlegte Buße musste im Anschluss verrichtet werden. Die Buße orientierte sich ausschließlich an der Schwere, nicht an den Motiven der Tat, und war streng an den Tarifen ausgerichtet, die jeder denkbaren Sünde eine entsprechende Buße zuordneten. Zu diesem Zweck existierten ausführliche Listen, Pönitentiale, in denen Sünden und entsprechende Bußen aufgeführt waren36. Damit konnte die Sünde als „zwar bedenkliches, aber doch routinemäßig zu bearbeitendes Phänomen“37 behandelt werden. Wie in der Bußpraxis der frühen Kirche nimmt weiterhin die Buße die wichtigste Position im Ablauf der Beichte ein. Die Wende zur Innerlichkeit, und somit die steigende Bedeutung des Bekenntnisses, beginnt mit der Sündenlehre des Petrus Abälardus im 12. Jahrhundert.

Für Abälardus lag der Kern der Sünde nicht mehr im äußeren Handeln, sondern in der inneren Übereinstimmung mit der Sünde. Daraus folgerte er, dass nur die vollkommene Reue aus Liebe zu Gott, die contritio, die Sünde tilgen konnte. Somit wurde es für den Bekenner „nach Jahrhunderten extrovertierter Bußpraxis heilsrelevant, seine innersten Motive auszuforschen38.“ Mit der verpflichtenden Einführung der Osterbeichte für alle Gläubigen durch das Vierte Laterankonzil im Jahr 1215 wurde die Beichte amtskirchlich. In der Folge stellte sich allerdings heraus, dass der contritio-Begriff der vollkommenen Reue aus Abscheu vor der Sünde und aus Liebe zu Gott zu hohe Anforderungen an die Gläubigen stellte. Er wurde um den Begriff der attritio, der unvollkommenen Reue, ergänzt. Für diese reichte es aus, seine Sünden aus Angst vor der Hölle zu bereuen39.

Im Konzil von Trient, das von 1545 bis 1563 in drei Sitzungsperioden die katholischen Gegenentwürfe zur Reformation erarbeitete, wird die Beichte endgültig als Sakrament institutionalisiert. Das Konzil strukturierte den Vorgang der Beichte gezielt analog zu einer Gerichtsverhandlung. Notwendige Bestandteile wurden richterliche Gewalt, Kenntnis des Tatbestands und ein richterliches Urteil. Die richterliche Gewalt übte der Priester in Vertretung der kirchlichen Autorität aus und der Tatbestand wurde über das Bekenntnis erhoben. Ein Problem ergab sich bei der Analogie zum Urteil, stand doch fest, dass in der Beichte die Absolution erfolgen würde. Das Problem wurde durch eine theologische Spitzfindigkeit gelöst, die es zumindest theoretisch ermöglichte, Sünden nicht zu vergeben. Es wurde auch ein spezieller Ort für die Beichte, ähnlich einem Gerichtsstand, geschaffen: der Beichtstuhl. Außerdem wurde genau festgelegt, welche Sünden gebeichtet werden müssen und wie die festgelegte und verbindliche Absolutionsformel lauten sollte40.

Das Bekenntnis nimmt in diesem Zusammenhang eine neue Rolle ein. Es wird, basierend auf dem neuen Begriff der innerlichen Reue, zu deren äußerem Ausdruck. Das bedeutete, dass die Reue in Form einer Selbstanklage innerhalb des Sakraments sichtbar werden musste. So konnte der Sünder „durch die Erniedrigung, die das Bekenntnis vor einem Menschen mit sich bringt, seine Reue über die Sünden zum Ausdruck“41 bringen. Um diese Sichtbarkeit der Reue komplett herzustellen, müssen ebenfalls Umstände und Motive sündigen Handels bekannt werden42. Damit rückt das Bekenntnis ins Zentrum des Beichtgeschehens. Aus der Kopplung von Reue und Bekenntnis ergab sich in der Folge eine Konjunktur des Bekennens, zumal die Liste der bekenntniswürdigen Verfehlungen vor allem im Bereich der Sexualität derartig ausgeweitet wurde, dass jeder Gläubige etwas zu beichten hatte43.

Dazu kam der teilweise unscharfe Verfehlungsbegriff, der Sünden zwar genau definierte, aber daneben Vorstufen kannte, die die Anlage der Sünde in sich trugen ohne selbst eine zu sein. Durch diese Kopplung kam die institutionalisierte Beichte allerdings an ihre Grenzen. Denn die Beichte eignete sich nur für Sünden, andere Unzulänglichkeiten fielen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich44. Damit ergab sich eine Lücke im Bekenntnisangebot, die die Institution Beichte nicht ausfüllen konnte. Deshalb wurden andere, umfassendere Formen des Bekennens notwendig. Zum Einen wurde die Möglichkeit der Generalbeichte installiert, in der man alle Sünden seines Lebens, eine Sündenbiographie gleichsam, beichten konnte45. Zum Anderen wurden die inneren Qualen, die eventuellen Verfehlungen und Unzulänglichkeiten in Briefen, Tagebüchern oder anderen autobiographischen Texten niedergeschrieben46.

2.2 Großbist Du, Herr: Augustinus ’ Confessiones

2.2.1 Bekenntnis als Autobiographie: Das doppelte Ich

Eine der Vorlagen für die erweiterte Form des Bekennens im christlichen Kontext lag bereits seit dem fünften Jahrhundert vor: die Confessiones des Augustinus. Als wirkmächtiges Werk, das durch die gesamte abendländische Geschichte rezipiert wurde47, gab es bedeutende Impulse für das Bekennen, sowohl in institutionalisierter wie auch in freierer Form.

Zwar wird in Augustinus’ Bekenntnissen weder zum ersten Mal bekannt, noch sind sie die erste überlieferte autobiographische Selbstdarstellung. Diese schreibt Georg Misch in seiner „Geschichte der Autobiographie“ dem Athener Isokrates zu48. Die Confessiones sind für Misch vielmehr „nicht ein Anfang, sondern eine Vollendung49.“ Zugleich sind sie ein Kulminationspunkt des Bekennens. Die ganze Geschichte des Bekennens nach Augustinus kann nicht ohne seine Confessiones betrachtet werden. Sowohl in der Form als auch in den Ideen wirkt sein Werk bis weit in die Neuzeit, im Prinzip bis in die Gegenwart, fort.

Die Gattungszuordnung der Confessiones ist jedoch umstritten. Ausschlaggebend dafür sind die inhaltliche Unterschiedlichkeit der 13 Bücher sowie die Ungenauigkeit des Lebensberichts. Die ersten neun Bücher enthalten Augustinus’ Lebensrückblick, sind allerdings bereits mit theoretischen Überlegungen durchsetzt. Im zehnten Buch, erzählerisch in der Gegenwart angesiedelt, verhandelt Augustinus über den Sinn der Bekenntnisse und das Gedächtnis als Mittel zur Gotteserkenntnis. In den Büchern elf bis 13 liegen schließlich theoretische Abhandlungen zur Genesis vor, in denen Augustinus seinen wirkungsmächtigen Zeitbegriff entwickelt. Somit sprengt er den Rahmen der autobiographischen Selbstdarstellung und schafft ein Werk, das sich der einfachen Zuordnung widersetzt50. Misch, der die Confessiones als Autobiographie betrachtet, erwähnt die drei letzten Bücher nur kurz und deutet sie als angehängte Rechtfertigung der Lebensdarstellung, „als wollte der kühne Vorstoß in die menschliche Lebenswirklichkeit durch diese heilige Nachhut sich decken“51. Dieses Verständnis greift allerdings zu kurz. Trotz der augenscheinlichen Uneinheitlichkeit fügen sich die 13 Bücher zu einer Einheit, die allerdings nicht durch die Komposition erkennbar wird52.

Die Einheit der Confessiones wird deutlicher, wenn man sie nicht als Lebensbeschreibung liest, sondern als Protreptikos, einer Art von „Werbeschriften für die Philosophie53.“ Diese Interpretation der Confessiones beantwortet mehrere Fragen, die das Werk aufwirft. So erklären sich daraus die offensichtlichen Lücken in der Lebensbeschreibung54. Denn diese dient weniger Augustinus’ Selbstdarstellung. Er benutzt sie eher, „um die Wahrheit, Gott selbst und die von ihm disponierte Weltoffenbarung, zur Erkenntnis zu bringen55.“ Darüber hinaus erlaubt die Sicht der Confessiones als Protreptikos eine schlüssige Einordnung der Genesisinterpretationen in das Werk. Die Schöpfungsgeschichte war um das Jahr 400 ein zentraler Streitpunkt zwischen der christlichen Kirche und anderen religiösen Strömungen, vor allem dem Manichäismus, dessen Anhänger Augustinus über mehrere Jahre hinweg war. Demnach hing die Glaubwürdigkeit des christlichen Gottes, den Augustinus durch seine Confessiones verkünden wollte, nicht unwesentlich von einer glaubwürdigen Interpretation der Genesis ab56.

Dennoch trägt das Bekenntnis von Augustinus ohne Zweifel autobiographische Züge. Interessante Parallelen zwischen Bekenntnis und Autobiographie ergeben sich aus Lejeunes „autobiographischem Pakt“, der die Autobiographie strukturell definiert57. Neben anderen Merkmalen definiert Lejeune die Autobiographie vor allem über die Identität von Hauptfigur, Erzähler und Autor58: „Für Autobiographie (und ganz allgemein für intime Literatur) bedarf es der nachweisbaren Identität zwischen Autor, Erzähler und Figur59.“ Die Einheit von Figur und Erzähler, ergibt sich dabei aus der Verwendung der ersten Person Singular für die Lebensbeschreibung: Ich habe dies und jenes gemacht60.

Für den Fall der Bekenntnisse ist die Verwendung des Ich unabdingbar, geht es doch gerade darum, eine Verbindung zwischen der eigenen Person oder der Erzählerfigur und bestimmten Handlungen herzustellen. Das geschieht in der Aussagefunktion von Ich. Diese bezeichnet die „Identität des Subjekts der Aussage und des Subjekts des Ausgesagten61.“ Die Handlung wird also über diese Funktion des Ich dem Aussagenden zugeschrieben, hier dem Erzähler. Damit ist im Übrigen noch nichts über den Wahrheitsgehalt der Aussage gesagt, diese kann geglaubt oder bezweifelt werden.

Problematischer ist die Relation Erzähler - Autor. Denn wenn der Erzähler Ich sagt, ist damit noch lange nicht klar, auf wen Ich verweist. Hier kommt die sprachliche Zweideutigkeit des Ich-Sagens ins Spiel. Das Ich hat neben der Aussagefunktion eine Referenzfunktion, mit der es auf einen Sprecher verweist. In den meisten Fällen stellt die Herstellung dieser Referenz kein Problem dar, weil man das Ich einem Sprecher zuordnen und den Sprecher selbst eindeutig als Kommunikationspartner einordnen kann. Diese Zuordnung ist aber nur bei kopräsenter Kommunikation möglich. Allerdings stellt Lejeune fest, dass sich die Referenzfunktion des Ich auf einen „einzigen und jederzeit mitteilbaren Namen“62 bezieht. Dieser Name ist der Eigenname des Autors. Der Name ist hierbei das Bindeglied, mit dem die Referenz vom Ich zum Sprecher hergestellt wird. Dabei ist es nebensächlich, ob der Autorenname ein Pseudonym, der Name einer real existierenden Person, oder der einer Gruppe ist. Um einen Autor zu konstituieren sind nach Lejeune mehrere Texte notwendig. Durch diese wird „die Vorstellung von einer Person erweckt, die auf keinen ihrer Texte im Besonderen zurückzuführen ist und die (...) sie alle überbietet63.“ Diese Wirklichkeit einer Person, sei sie real oder nicht, fehlt etwa dann, wenn eine Autobiographie ein Erstlingswerk ist. Der Leser hat keine Autoren-Referenz auf die er den Namen des Sprechers beziehen könnte.

Der Autor schließt, unter Bezug auf seinen Namen den er dem Text voranstellt, mit dem Leser den Pakt, dass sein Name dem Ich des Erzählers entspricht: „Der autobiographische Pakt ist die Bestätigung dieser Identität im Text, in letzter Instanz zurückverweisend auf den Namen des Autors auf dem Titelblatt64.“ Dieser Pakt kann implizit hergestellt werden, sei es durch die Verwendung von Titeln, die klarstellen, dass sich das Erzähler-Ich auf den Autorennamen bezieht, wie etwa Autobiographie; sei es durch eine Vorrede, in der der Erzähler deutlich macht, dass das Ich sich auf den Autor bezieht. Der Pakt kann auch offenkundig hergestellt werden, indem der Erzähler sich den Namen des Autors gibt65.

Bei Augustinus kommt dieser Pakt implizit zustande. Lediglich der Titel Bekenntnisse legt nahe, dass es sich bei den Bekenntnissen des Ich-Erzählers um die des Autors handelt. Im Text wird allerdings kein Anlass gegeben, daran zu zweifeln, dass sich die Bekenntnisse auf den Autor Augustinus beziehen. Die bereits erwähnte Lückenhaftigkeit seiner Erzählungen ist ein Problem, das sich nicht auf der Referenz- sondern der Aussagenebene abspielt und somit den Pakt nicht schmälert66. Damit kann man die Confessiones durchaus als Autobiographie verstehen. Die Funktionsweise des autobiographischen Pakts lässt sich ebenso auf die anderen Formen des Bekennens anwenden. Ohne diesen Pakt funktionieren weder die literarischen Bekenntnisse noch Bekennerschreiben.

2.2.2 Dreifach Bekennen: Augustinus’ Begriff der confessio

Augustinus’ Confessiones sind nicht nur als Beispiel für ein Format des Ich-Sagens von Interesse. In seinen Bekenntnissen konstruiert Augustinus einen Begriff des Bekennens, der so vorher noch nicht formuliert worden ist, der sich aber von den Confessiones aus weitertradieren wird. Bereits im Zusammenhang mit der Beichte wurde auf die potentielle Mehrdeutigkeit des Bekennens hingewiesen: als Sündenbekenntnis und gleichzeitiger Ausdruck der Reue zum Lob Gottes. Diese Mehrdeutigkeit geht im Wesentlichen auf Augustinus zurück.

Ursprünglich bedeutete confessio lediglich Bekenntnis, hauptsächlich vor Gericht, und gilt im lateinischen Sprachgebrauch „als etwas Erzwungenes, als ein Unglück und eine schimpfliche Blossstellung67.“ Aus den Confessiones selbst wird deutlich, dass jede Verwendung des Begriffs, die nicht Schuld bekennen meint, ungewöhnlich war. Deshalb bestimmt Augustinus die Art des Bekennens näher, etwa durch den Zusatz „in laude tua“68.

Die Sonderbedeutungen von confessio sind allerdings keine Erfindungen Augustinus’, sondern gehen auf eine frühchristliche Umnutzung des Begriffs zurück. Zunächst ergab sich eine positive Umwertung von bekennen aus der Märtyrer-Theologie, die aus der Zeit der Christenverfolgung stammt. Zwar blieb der Wortsinn bekennen vor Gericht erhalten, aber in der christlichen Sicht waren nun „nicht die Gerichteten die wahren Übeltäter, sondern die Richter“69. Diese forderten außerdem kein Bekenntnis, sondern die Leugnung des Christentums. So wurde das Bekennen in einer Umgebung, in der die „wahren Heiligen, die wahren Verehrer Gottes als Staatsfeinde, Atheisten, Verbrecher angeklagt“70 sind, zum Akt des Widerstands gegen die weltliche Macht. Dadurch gewann das Bekenntnis einen neuen, positiv besetzten Sinn, wobei die ursprüngliche Wortbedeutung aber erhalten blieb. Aus dieser Umwertung ging auch die Umdeutung zum Glaubensbekenntnis hervor. Denn den Glauben zu bekennen bedeutete in den Augen des Gerichts gleichzeitig ein Schuldeingeständnis. So sind im Christentum Schuld-Bekenntnis und Glaubens-Bekenntnis von Anfang an verknüpft71.

Die Bedeutung von confessio im Sinne von lobpreisen stammt aus den biblischen Dankopferpsalmen.

[...]


1 Vgl. RAF: Anschlag auf das Hauptquartier der US-Army in Frankfurt/Main. 14.05.1972. In: Hoffmann, Martin (Hrsg.): Rote Armee Fraktion. S. 145.

2 Vgl. Lübbe, Hermann: Bekennerschreiben und freundlichere Konsensdementis. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Bd. 126. S. 128.

3 Ebd. S. 128.

4 Vgl. Waldmann, Peter: Terrorismus. Provokation der Macht. S. 15.

5 Haubrichs, Wolfgang: Einleitung. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Bd. 126. S. 6.

6 An expliziter Forschung über das Bekenntnis existieren die Studie Ulrich Breuers, die einen literaturwissenschaftlichen Ansatz verfolgt, ein Sammelband herausgegeben von Alois Hahn und Volker Kapp, sowie ein Band über Bekenntnisse der Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Vgl. Breuer, Ulrich: Bekenntnisse. Vgl. Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. Vgl. Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Bd. 126. Breuer erwähnt in seiner Studie, dass das Bekenntnis selbst noch kaum erforscht sei. Vgl. Breuer, Ulrich: Bekenntnisse. S. 35f.

7 Vgl. Breuer, Ulrich: Bekenntnisse. S. 81ff.

8 http://de.wikipedia.org/wiki/Geständnis, gefunden am 10.01.06.

9 Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 25. Vgl. auch http://www.juedisches-recht.org/miller/anfang.htm#Moses, gefunden am 15.01.06.

10 Vgl. Wehner, Wolfgang: Schach dem Verbrechen. S. 17.

11 Diese Entwicklung verlief in den unterschiedlichen Rechtsräumen des europäischen Festlands zeitversetzt und in unterschiedlicher Ausprägung. Die überragende Bedeutung des Geständnisses ist jedoch auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gegeben; der angelsächsische Rechtsraum behielt dagegen weitgehend das Parteienrecht bei. Vgl. hierzu: Wehner, Wolfgang: Schach dem Verbrechen. S. 43f.

12 Vgl. Ebd. S. 43.

13 Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. S. 51.

14 Ebd. S. 52.

15 Ebd. S. 53.

16 Vgl. Ebd. S. 53.

17 Vgl. Wehner, Wolfgang: Schach dem Verbrechen. S. 45ff.

18 Als letztes Land im Deutschen Reich gab Coburg-Gotha die Folter 1828 auf. Vgl. Wehner, Wolfgang: Schach dem Verbrechen. S. 48.

19 Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 26.

20 Vgl. Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. S. 54. Vgl. Wehner, Wolfgang: Schach dem Verbrechen. S. 47.

21 Vgl. Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 27. Ein bekannter Fall ist der des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der einem Kindesentführer Folter androhte, um den Ort an dem dieser das Kind versteckt hielt, zu erfahren. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Daschner, gefunden am 25.01.06.

22 Vgl. hierzu auch §288 ZPO, gefunden auf: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=30&p aid=288&mvpa=317, am 17.01.06.

23 Vgl. Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 28.

24 Ebd. S. 29.

25 Vgl. Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 37.

26 Busam, Gerhard. Das Geständnis im Strafverfahren. S. 37.

27 Vgl. Deschner, Karlheinz. Das Kreuz mit der Kirche. S. 375.

28 Zu den Bekenntnisritualen der reformierten Kirchen vgl. Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 66f.Vgl. Auch: Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.21f.

29 Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.18.

30 Ebd. S.19.

31 Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 61f.

32 Vgl. Deschner, Karlheinz. Das Kreuz mit der Kirche. S. 378.

33 Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.19.

34 Vgl. Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 63. Vgl. Deschner, Karlheinz. Das Kreuz mit der Kirche. S. 376f.

35 Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.20.

36 Vgl. Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 63f. Eine ähnliche Tarifierung der Strafen fand in der französischen Strafrechtsreform des 18. Jahrhunderts statt. Vgl. Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. S. 133ff.

37 Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.20.

38 Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 64.

39 Vgl. Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 64f.

40 Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 73f.

41 Snoeck, Andreas: Beichte und Psychoanalyse. S. 23.

42 Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 70f.

43 Vgl. Deschner, Karlheinz: Das Kreuz mit der Kirche. S. 322ff.

44 Vgl. Le Brun, Jaques: Das Geständnis in den Nonnenbiographien des 17. Jahrhunderts. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S. 254.

45 Vgl. Hahn, Alois: Identität und Selbstthematisierung. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S.21. Vgl. auch: Scheule, Rupert M.: Beichte und Selbstreflexion. S. 70ff.

46 Vgl. Le Brun, Jaques: Das Geständnis in den Nonnenbiographien des 17. Jahrhunderts. In: Hahn, Alois; Kapp, Volker (Hrsg.): Selbstthematisierung und Selbstzeugnis: Bekenntnis und Geständnis. S. 249ff.

47 Vgl. Feldmann, Erich: Das literarische Genus und das Gesamtkonzept der Confessiones. In: Fischer, Norbert; Mayer, Cornelius (Hrsg.): Die Confessiones des Augustinus von Hippo. S. 11.

48 Vgl. Misch, Georg: Geschichte der Autobiographie. Bd. 1: Das Altertum. S. 19.

49 Ebd. S. 20.

50 Vgl. Feldmann, Erich: Das literarische Genus und das Gesamtkonzept der Confessiones. In: Fischer, Norbert; Mayer, Cornelius (Hrsg.): Die Confessiones des Augustinus von Hippo. S. 12f.

Vgl. Flasch, Kurt: Augustin. Einführung in sein Denken. S. 232ff.

51 Misch, Georg: Geschichte der Autobiographie. Bd. 1: Das Altertum. S. 650.

52 Zum Problem der Einheit der 13 Bücher der Confessiones vgl. Feldmann, Erich: Das literarische Genus und das Gesamtkonzept der Confessiones. In: Fischer, Norbert; Mayer, Cornelius (Hrsg.): Die Confessiones des Augustinus von Hippo. S. 31f. Auch Augustinus spricht von den 13 Büchern der Confessiones. Vgl. Retractationes 1. II, zitiert aus: Augustinus: Bekenntnisse. S. 845.

53 Geerlings, Wilhelm: Augustinus. S.7.

54 Vgl. Wundt, Max: Augustins Konfessionen. In: Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft. Bd. 22. S. 162.

55 Feldmann, Erich: Das literarische Genus und das Gesamtkonzept der Confessiones. In: Fischer, Norbert; Mayer, Cornelius (Hrsg.): Die Confessiones des Augustinus von Hippo. S. 46.

56 Vgl. Feldmann, Erich: Das literarische Genus und das Gesamtkonzept der Confessiones. In: Fischer, Norbert; Mayer, Cornelius (Hrsg.): Die Confessiones des Augustinus von Hippo. S. 48f.

57 Vgl. hierzu auch Breuer, der die Pluralform Bekenntnisse als Gattungsbezeichnung bezeichnet. Breuer, Ulrich: Bekenntnisse. S. 13f.

58 Vgl. Lejeune, Philippe: Der autobiographische Pakt. In: Niggl, Günter (Hrsg.): Die Autobiographie. In: Niggl, Günter (Hrsg.): Die Autobiographie. S. 215f.

59 Die Autobiographie wird von anderen Formen der intimen Literatur, wie Briefen oder Tagebüchern, durch andere Merkmale unterschieden. Da es in dieser Arbeit um das Bekenntnis geht, soll diese Unterscheidung hier vernachlässigt werden. Lejeune, Philippe: Der autobiographische Pakt. In: Niggl, Günter (Hrsg.): Die Autobiographie. S. 217.

60 Vgl. Ebd. S. 217f.

61 Ebd. S. 222.

62 Lejeune, Philippe: Der autobiographische Pakt. In: Niggl, Günter (Hrsg.): Die Autobiographie. S. 225.

63 Ebd. S. 227.

64 Ebd. S. 231.

65 Vgl. Lejeune, Philippe: Der autobiographische Pakt. In: Niggl, Günter (Hrsg.): Die Autobiographie. S. 232.

66 Vgl. Ebd. S. 231.

67 Ratzinger, Joseph: Originalität und Überlieferung in Augustins Begriff der confessio. In: Revue des Études Augustiennes. Bd. 3. S.378.

68 Etwa: „zu deinem Lobpreis“. Augustinus: Bekenntnisse. IV 1,1. Um die Vergleichbarkeit der Angaben über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu gewährleisten, werde ich Augustinus mit Angabe von Büchern und Versen zitieren. Auch an anderer Stelle zeigt sich, dass die Sonderbedeutung von „confessio“ erklärungsbedürftig war. Vgl. hierzu: Ratzinger, Joseph: Originalität und Überlieferung in Augustins Begriff der confessio. In: Revue des Études Augustiennes. Bd. 3. S.379. Wundt, Max: Augustins Konfessionen. In: Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft. Bd. 22. S. 165.

69 Ratzinger, Joseph: Originalität und Überlieferung in Augustins Begriff der confessio. In: Revue des Études Augustiennes. Bd. 3. S.380.

70 Ebd. S.380.

71 Vgl. Ebd. S. 380f.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Bekennerschreiben - Formate des Ich-Sagens von Augustinus bis Al Quaida
Hochschule
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg  (Institut für Künste und Medien)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
81
Katalognummer
V55128
ISBN (eBook)
9783638501651
Dateigröße
1137 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bekennen als spezielle Kommunikationsform zieht sich durch die gesamte Geschichte des Abendlands. In der Moderne tritt sie auch als Bekennerschreiben manifestiert auf. Doch was zeichnet Bekenntniskommunikation aus? Wie funktioniert sie? Wie wird sie genutzt? Welche Rolle spielen die Massenmedien dabei?
Schlagworte
Bekennerschreiben, Formate, Ich-Sagens, Augustinus, Quaida
Arbeit zitieren
Bernhard Unterholzner (Autor:in), 2006, Bekennerschreiben - Formate des Ich-Sagens von Augustinus bis Al Quaida, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55128

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Bekennerschreiben - Formate des Ich-Sagens von Augustinus bis Al Quaida



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden