1. Einleitung
Gender Mainstreaming, ein politisches Konzept in aller Munde und zentrales Instrument der EU, Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Ziel des Referats im Rahmen des Seminars „Europäische Wohlfahrtsstaaten II: Europäische Sozialpolitik“ zum Thema Gender Mainstreaming (GM) in der Europäischen Union (EU) war, das Konzept und vor allem die dazu gehörige EU-Politik zu erläutern und die Umsetzung des Konzeptes exemplarisch darzustellen. Das Referat teilt sich deshalb in drei wesentliche Teile: Erklärung des Konzeptes, seiner Geschichte und seiner Instrumente, Darstellung der europäischen Gleichstellungspolitik und die exemplarische Darstellung der Gleichstellungspolitik und die Umsetzung der EU-Vorgaben in den osteuropäischen Beitrittsstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf Polen. Der erste und zweite Teil wird von Alexander Stötefalke (vgl. Alexander Stötefalke, Gender Mainstreaming in der EU, unveröffentlichte Referatsausarbeitung, 2005) behandelt und der dritte Teil wird in folgender Referatsausarbeitung eingehend dargestellt. In den einleitenden Worten soll kurz auf das Konzept des GM, seiner politischen Ausrichtung und auf die Vorgaben der EU zur Umsetzung von GM und der Gleichstellung von Frauen und Männern eingegangen werden. Der zweite Teil widmet sich dann der Gleichstellungspolitik Umsetzung von GM in Polen in den Bereichen Recht, Institutionen, Zivilgesellschaft und politische Partizipation.
3
1.1 Was ist Gender Mainstreaming
Das Konzept GM stammt aus der entwicklungspolitischen Diskussion und wurde erstmals auf der Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi erwähnt und verbreitet (vgl. Dunst 2002: 31). Auf der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft erwirkt, das Konzept der Chancengleichheit anzuerkennen und mit Hilfe des neuen Instrumentes GM umzusetzen. Es gab nun erstmals ein umfassendes Gleichstellungskonzept als ,,strategische Maxime auf globaler Ebene" (von Braunmühl 2002: 17), das über bloße Frauenförderung hinausging. Unter den 189 Unterzeichnerstaaten der Resolution waren 1995 auch die Mitgliedstaaten der EU. GM wurde dadurch zu einem zentralen Element der gemeinschaftlichen Gleichstellungspolitik. In zahlreichen Dokumenten und Förderrichtlinien wird eine konkrete Umsetzung des Konzeptes angestrebt.
In Anlehnung an die Definition des Sachverständigenberichts des Europarates 1998 1 geht es bei GM um die Verbesserung und Überprüfung von politischen Prozessen um in allen Konzepten, auf allen Ebenen, in allen Phasen und durch alle Akteure eine geschlechterbezogene 2 Sichtweise einzubeziehen. Dabei soll GM auf die Veränderung der Lebensbedingungen, die nach wie vor zu Chancenungleichheit führen, zielen. Die Betonung liegt auf allen Politik- und Arbeitsbereichen. Denn Gleichstellungspolitik kann nur effektiv sein, wenn sie aus der „Frauenecke" in den Hauptstrom der Politik gerückt wird, da benachteiligende Geschlechterarrangements sich nicht auf bestimmte Randbereiche der Politik beschränken. Daher rührt auch der englische Begriff Mainstreaming, gleichbedeutend mit ,,in den Hauptstrom bringen".(vgl. Dunst 2002: 31)
1 Europarat 1998, Gender Mainstreaming. Konzeptueller Rahmen, Methodologie und Beschreibung bewährter Praktiken, Straßburg; zitiert nach Dunst 2002: 31
2 „Gender“ grenzt sich vom Begriff „sex“ ab da es um das soziale (also sozialisierte) und nicht das biologische Geschlecht geht.
4
Dabei muss beachtet werden, das GM Instrumente der Frauenpolitik ergänzt und nicht ersetzt. Dabei ist GM die übergeordnete, breit angelegte Handlungsstrategie, welche die Vielfalt individueller Interessen beider Geschlechter berücksichtigt, während Frauenförderung ein konkretes, effektives Instrument innerhalb des GM ist das nur die Interessen von Frauen im Blick hat.
Wesentliche Kritikpunkte der wissenschaftlichen Diskussion am Konzept oder der Strategie des GM sind, dass das Konzept als Vorwand benutzt wird, um Instrumente und Strategien der Frauenförderung bzw. -politik auszubooten, dass der Begriff unterschiedlich weit definiert wird und somit die Umsetzung weit bzw. weniger weit geht und dass die Umsetzung des Konzeptes selbst auf EU-Ebene noch unzureichend ist. (vgl. Dunst 2002: 39 ff.)
1.2 Rechtliche Grundlagen des GM in der EU
Die EU gilt als treibende Kraft in der Förderung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung in Europa. Der gemeinschaftliche Rechts-Besitzstand, der „Acquis communautaire“ 3 zur Gleichberechtigung, dem alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet sind und den die Beitrittsländer umgesetzt haben müssen (vgl. Gildeggen 2000: 4), ist auf ein beachtliches Maß gewachsen.
Die einzige Bezugnahme auf Gleichstellungspolitik war lange Zeit Artikel 119 in den Römischen Verträge von 1957, der unabhängig vom Geschlecht den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit formulierte. Dieser Grundsatz wurde breit interpretiert und die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. (vgl. Fuhrmann 2005: 154 und 172). Über ökonomische Fragen gingen die darauf folgen-
3 Der„acquis communautaire“ umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind (Europäisches Recht): Verträge der Europäischen Union (Primärrecht); Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Organe der EU (Sekundärrecht); Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und dem Gericht Erster Instanz, Entschließungen und Erklärungen, Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren sowie die von der EU mit anderen Staaten oder Staatenbünden geschlossenen Verträge und Abkommen. Vgl. http://www.europa-reden.de/info/acquis.htm, am 20.05.2005
5
den Regelungen allerdings nicht hinaus. So beziehen sich neun der zehn heutigen Richtlinien zur Gleichheit der Geschlechter auf den Bereich Beschäftigung.
„Die größte Einschränkung, der die Geschlechterpolitik der EG unterlag, war die Beschränkung auf arbeitsmarktbezogene Fragen. Jegliche anderweitige Diskriminierung von Frauen in der privaten und öffentlichen Sphäre blieb außen vor (...).“ (Fuhrmann 2005: 173)
Erst mit dem 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag (insb. Art. 2, 3 und 13 ), schreibt sich die EU aktive Gleichstellungspolitik auf die Fahnen. Insbesondere Art. 3 der von gemeinsamer Handels- bis Sozialpolitik zukünftige gemeinsamen Tätigkeiten der Union regelt verpflichtet sich die Gemeinschaft, in all diesen Tätigkeiten „Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“ (EG-Vetrag Art. 3 Satz 2) 4 und definiert Gleichstellung erstmals als Querschnittsaufgabe und legt somit die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung von Gender Mainstreaming (vgl. Fuhrmann 2005: 175).
Die Nationalstaaten, auch die Beitrittsstaaten, sind somit dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Weiterer wichtiger Aspekt der EU-Regularien für die Nationalstaaten ist die Koppelung der Gelder aus den Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher Regionen, an die Dimension Chancengleichheit. So muss bereits im Projektantrag für Strukturfondsprogramme angegeben werden, welchen Einfluss das Projekt auf die Chancengleichheit hat. (vgl. Dunst 2002: 44) Die Strukturfonds machen ca. 35 Prozent des EU-Etats aus und sind „eines der effektivsten Instrumente der EU, um angestrebte Ziele wie jenes der Gleichstellung voranzutreiben“ (Frauenbüro des Magistrats der Stadt Wien 2000, zitiert nach Dunst 2002: 44).
Des weiteren gibt es mittlerweile das fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) und Programme der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wie „Daphne“ oder „STOP“. Ferner stellt die EU die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Vordergrund und hat diesbezüglich zahlreiche Empfehlungen und Stellungnahmen ausgesprochen. (vgl. Schroedter 2002: 135)
4 vgl. http://europa.eu.int/comm/ employment_social/equ_opp/treaty_de.html, am 20.05.05
6
Arbeit zitieren:
Cynthia Dittmar, 2005, Gender Mainstreaming in der Europäischen Union - Beispiel Polen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Internationale Friedensschaffung in Afrika - Das Beispiel der humanitä...
Hausarbeit, 22 Seiten
"Keine Liebe ist heiliger als die Liebe zum Vaterland" - Der...
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
"Zum ewigen Frieden" von Immanuel Kant - Die UNO im Lichte K...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Parlamentarische und Präsidentielle Demokratie im Vergleich
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 13 Seiten
Ethnizität und ethnische Konflikte in Afrika
Der Fall Ruanda/ Burundi
Politik - Internationale Politik - Region: Afrika
Hausarbeit, 32 Seiten
John Locke und David Hume in den Federalist Papers
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 42 Seiten
Computerspiele und Schulleistung
Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Magisterarbeit, 110 Seiten
Männerforschung - neue Perspektiven für die Geschlechterforschung
Seminararbeit, 10 Seiten
E-learning im Basketball - Ein multimedialer Vermittlungsansatz zum Er...
Sport - Bewegungs- und Trainingslehre
Magisterarbeit, 105 Seiten
Formen der Schnelligkeit und Schnelligkeitstraining im Fussball
Sport - Sportpädagogik, Didaktik
Hausarbeit, 20 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Konfliktbearbeitungs-Case-Study: Südtirol
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 17 Seiten
Serious Games - Anwendung digitaler Spiele, insbesondere in den Bereic...
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Diplomarbeit, 95 Seiten
Anaerober Stoffwechsel - Bedeutung des Laktats
Sport - Sportmedizin, Therapie, Prävention, Ernährung
Seminararbeit, 16 Seiten
eSport – Computerspiele als mediales Ereignis
Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Hausarbeit, 34 Seiten
Das Scheitern der UN-Friedensmission in Somalia
Politik - Internationale Politik - Region: Afrika
Hausarbeit, 22 Seiten
Cynthia Dittmar hat den Text Gender Mainstreaming in der Europäischen Union - Beispiel Polen veröffentlicht
Cynthia Dittmar hat einen neuen Text hochgeladen
Die Europäische Union als Programmgesellschaft
Das Europäische Gesellschaftsm...
Peter Herrmann, Ming-fang Chen
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitritts
Claus D. Classen, Helmut Heiss, Anna Suprón-Heidel
Parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union
Die Parlamente Deutschlands un...
Florian Baach
Gender Mainstreaming und Jungenarbeit
Gender Mainstreaming in der Ki...
Alexander Bentheim, Michael May, Benedikt Sturzenhecker, Reinhard Winter
Wirtschaftliche und Soziale Integration in der Europäischen Union
Handlungsräume für korporative...
Klaus Busch
EQUAL-Leitfaden zu Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming - Konzept...
Soziales und Integration, . Generaldirektion Beschäftigung, Europäische Kommission
0 Kommentare