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0. Vorbesinnung
Der Dekalog ist oft Thema in Predigten oder Andachten. So werden häufig Auslegungen zu einzelnen Geboten getroffen und damit diese Gebote hervorgehoben. Jedoch ist mir aufgefallen, dass dabei das Gebot: „ Du sollst dir kein Bildnis machen“ oft in den Hintergrund tritt und sehr selten in der Auslegung im Gottesdienst große Bedeutung erlangt. Ich habe mir deshalb das Thema: „Du sollst dir kein Bildnis machen“ gewählt, damit ich erkennen kann, aus welchem Hintergrund dieses Gebot erlassen wurde und welche Auswirkungen das auf das Volk Israel hatte. Ebenso erachte ich für wichtig, welche Bedeutung das Bilderverbot für unser heutiges Reden, Denken und Schaffen hat und wie Christus als Ikone, Ebenbild Gottes, im Bezug zum Bilderverbot steht. Hebt Jesus vielleicht dieses Gebot auf und ist es für uns Christen deshalb heute nicht mehr von Bedeutung.
1. Exegetische Betrachtung
Um auf die Hintergründe des Bilderverbots in Exodus 20 eingehen zu können, muss man erst die Religionen im Umfeld der Israeliten betrachten und sehen, wie bei ihnen der Umgang mit Bildern und Bildnissen war.
Karl-Heinz Bernhardt zeigt in seinem Werk „Gott und Bild“ auf, wie zum Beispiel das Verständnis der Ägypter gegenüber ihrer Götterstatuen war, und schildert anhand weiterer Beispiele das gleiche Verständnis bei den Kulturen im mesopotamischen Raum. Der Geist eines Gottes ist in der Gestalt von Fluidum (Fluidum(lat.)= besondere Ausstrahlung) in Götterbildern oder Götterstatuen leibhaftig anwesend. Das Gottesbild fungiert dabei als Körper für den göttlichen Geist. 1 Der Körper, in dem sich das Fluidum aufhält, kann dabei verschiedene
1 Bernhardt, Karl-Heinz: „Gott und Bild“ S.30
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Formen haben. Die Möglichkeiten erstreckten sich dabei von kleinen unbehauenen Steinen, über prachtvolle Stelen, bis hin zu riesigen Statuen. Dabei konnte allerdings die Größe und Gestaltung des Objekts nicht unbedingt etwas über die Macht und den Charakter der jeweiligen Gottheit aussagen. So wohnte die Magna Mater, die Muttergöttin aus Phrygien, in einem heiligen Stein. Es war es also möglich, dass scheinbar mächtige Götter in Form von Fluidum in unscheinbaren Gegenständen wie Steinen waren, aber auch weniger mächtige Götter mit prachtvoll verzierten Statuen in Verbindung gebracht wurden. Das Einzige was zählte, war der Inhalt, das Fluidum, im Inneren des Bildnisses. 2 Es wird also die ständige Präsenz des jeweiligen Gottes, in Form des Fluidums, im Götterbild vorausgesetzt. Daraus ergibt sich die Verehrung des Gottes durch den Anbeter der sich an das Bildnis wendet. Wenn Priester der jeweiligen Religionen und Kulte ihre Götter durch die Tempel oder in feierlichen Prozessionen durch die Städte trugen, wurde die Wirksamkeit der Götter aufgezeigt und deren Macht feierlich demonstriert. In all diesen Kulturen gab es jedoch auch Gegner dieser Bilderverehrung, die den Statuen einen Gottesbesitz absprach und die feierlichen Prozessionen als lächerlich verlachten. 3 Dazu erklärt G. v. Rad, dass keiner der umliegenden Kulte Israels den Anspruch erhob, dass ihre Gottheit vollkommen mit der Darstellung im Gottesbild zu identifizieren sei. Sie behaupteten nicht, dass sie die Gottheiten „wesensmäßig erschöpfend“ 4 darstellten und damit gaben sie zu, dass eigentlich das menschliche Vorstellungsvermögen überschritten sei, wenn man versucht eine Gottheit in einen materiellen Gegenstand einzufangen. Sie wussten dass die Gottheiten unsichtbar sind und nicht einzufangen sind, aber das hat die heidnischen Religionen nicht davon
2 Bernhardt, Karl-Heinz: „Gott und Bild“ S.31
3 Ebda, S. 30
4 V. Rad, Gerhard: „Theologie des AT“ S. 227
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abgehalten ihnen kultische Bilder zu weihen. 5 Da die Gottheit in dem jeweiligen Bildnis präsent war, ging von dem Bildnis auch eine Segnung des Menschen und ein Wirken der Macht des Gottes aus. 6
Wie ist dies beim Volk Israel zu sehen? Wie kam Israel zum Bilderverbot in Ex.20, und welche Götterbilder waren nun verboten? Das Bilderverbot, des Dekalogs in Ex.20 ist nicht das einzige Bilderverbot was dem Volk Israel bekannt war. In Dt.27,15 und Dt.4,15-18 sind ebenfalls zwei solcher Verbote zu finden, welche sich gegen Darstellungen und Götterbilder Jahwes richten. Es wird dabei sogar ein Fluch über diejenigen ausgesprochen, die es wagen, solche ein Götterbild aufzustellen. 7 Der Grund, warum hier eine Darstellung Jahwes verboten wurde, beziehungsweise mit einem Fluch belegt wurde, war die Erkenntnis, dass man Jahwe nicht auf ein Bildnis reduzieren kann. Des weiteren kann man sagen, dass auch nicht vorauszusetzen war, dass Jahwe immanent in der Welt sein würde durch diese Darstellung. 8 In Ex.20 hingegen wird ein Verbot von Bildnissen anderer Götter ausgesprochen. Man spricht dabei auch vom Fremdgötterverbot. 9 Dies geschah, da Jahwe im Bild anderer Götter verehrt wurde, so zum Beispiel in den, von Vorstellungen des Baalskultes behafteten, Darstellungen des Stieres. Dies gilt allgemein als der Anlass für das Bilderverbot. Eigentlich muss das Verbot aber auf alle Darstellungen ausgeweitet werden. Es sind von diesem Bilderverbot alle Darstellungen betroffen, es wird also sowohl der Blickpunkt auf die reine Jahwedarstellungen als auch auf Darstellungen Jahwes in fremder Göttergestallt gelegt. Die Propheten des Alten Testaments traten immer wieder auf und mahnten das Volk Israel nicht der fremden
5 Ebda, S. 227
6 Ebda, S. 227
7 V. Rad, Gerhard: „Theologie des AT, S. 228
8 Boecker, Hans Jochen: „Altes Testament“ S. 118
9 V. Rad, Gerhard: „Theologie des AT“ S. 229
Arbeit zitieren:
Jan Schulze, 2005, Du sollst Dir kein Bildnis machen - Christusbilder und das Bilderverbot des Dekalogs, München, GRIN Verlag GmbH
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