Zinsuntergrenze 2
nen vorgenommen wird. Der Schichtenbilanz-Methode liegt die Idee zugrunde, dass zwischen passivischer Mittelbeschaffung und aktivischer Mittelverwendung ein Ver- ursachungszusammenhang besteht und somit sinnvolle Verknüpfungen zwischen bestimmten Aktiva und Passiva vorgenommen werden können. Im Gegensatz zur Pool-Methode trifft die Schichtenbilanz-Methode differenziertere Zuordnungen. Der Zinsaufwand einer Schicht geteilt durch ihr Volumen ist der Einstandszins und kennzeichnet die Zinsuntergrenze. Somit bestimmt der Zinsaufwand die Konditio- nierung der Kredite der Schicht. Der Zinsüberschuß der Schicht (Differenz der Zins- einnahmen und Zinsausgaben bezogen auf das Volumen der Schicht) durch das Vo- lumen der Schicht ergibt die Teilzinsspannen.
1.2 Pool-Methode
Die Pool-Methode unterstellt, dass alle Passiva in ein Sammelbecken fließen, aus dem dann Mittel zur Kreditvergabe je nach Bedarf entnommen werden können. Die Passiva verlieren also in dem Moment, in dem sie in den Pool gelangen, ihre Identität und können somit keinem Aktivum mehr direkt zugerechnet werden. Es müssen zunächst die Durchschnittszinssätze der Passiva und der Aktiva errech- net werden. Aus dem durchschnittlichen Zinssatz der Passivseite wird die Zinsun- tergrenze ermittelt. Will man dann für einzelne Aktiva Teilzinsspannen ermitteln, so stellt man deren konkreten Zinserlösen die durchschnittlichen Passivkosten gegen- über.
1.3 Kritik an Schichtenbilanz und Poolmethode
Materiell sind Schichtenbilanz und Pool-Methode ineinander überführbar, so dass die Kritik identisch ist.
• kaum nachvollziehbare Verrechnungsusancen
• jede Bilanzschichtung ist willkürlich und angreifbar
• Gefahr von rentabilitätsbelastenden Fehlentscheidungen: Eine Ermittlung der Zinsuntergrenze mit Hilfe der Schichtenbilanz als Basis der Preisstellung im Kre- ditgeschäft muß zunächst auf die Durchschnittsverzinsung jedes einzelnen – oh- nehin willkürlich zugeordneten – Passivbestandes zurückgreifen:
- In diesem Satz mischen sich die aus unterschiedlichen Zinsperioden am Bi- lanzstichtag einstehenden Einzelgeschäfte.
Zinsuntergrenze 3
- Der Satz ist vergangenheitsbezogen und wird speziell in Zeiten sich schnell ändernder Marktverhältnisse von den geltenden Marktzinssätzen abweichen (beginnende Hochzinsphase im Jahr 1979: Die Durchschnittssätze hinkten hinter der aktuellen Marktentwicklung her, Struktur änderte sich ständig)
- Mehrere Passivpositionen werden in einer Schicht zusammengefaßt, für die unterschiedliche Sätze gelten. Selbst bei einem stabilen Zinsniveau bleibt der Schichtzins nur gleich, wenn sich die Anteile der Passiva in der Schicht nicht ändern.
• Subventionierung des Kredits in Höhe der Differenz zwischen den angesetzten Durchschnittskosten und dem Geld- und Kapitalmarktzins
• In der Erfolgsquellenanalyse auf Basis von Schichtenbilanz und Pool-Methode geht der Erfolgsbeitrag der Zentraldisposition (Fristentransformation) verloren, da lediglich eine pauschale Überwälzung der erzielten Aktiv- und Passivkonditionen vorgesehen ist => Fristentransformation (-serfolg), Zinsrisikotransformation und Währungstransformation werden nicht ausgewiesen.
ð Die Schichtenbilanz und die Pool-Methode sind keine geeigneten Konzepte zur Kondtitionsbestimmung, da sie nur eine Erfolgsquelle berücksichtigen.
2 Flechsig-Ansatz und McKinsey-Konzept
2.1 Ermittlung der Zinsuntergrenze:
Angesichts abweichender Risiken, unterschiedlicher Anrechnung in den Grundsät- zen, divergierender Zinsbindungsfristen und formeller Fristen sowie produkt- und größenklassenabhängigen Betriebskostenzurechnungen ergibt sich für jedes Kredit- produkt ein spezifisches Anspruchsniveau als Soll-Marge (Zinsuntergrenze).
1. Verrechnungszins als Opportunitätszins:
Im Bankwesen bietet sich als Alternative zum Kundengeschäft der Geld- und Ka- pitalmarkt an. Danach ist der Verrechnungszins eines jeden Aktiv- und Passivge- schäfts der am Abschlußstichtag des Geschäfts gültige Zins für das alternative Geld- oder Kapitalmarktgeschäft mit der gleichen Zinsbindungsdauer (Opportuni- tätszinskonzept). 1
1 Für Verrechnungszins, Zinsmarge und Zinsrisiken ist nur die Zinsbindungsfrist, nicht die Kapitalbin-
dungsdauer relevant.
Zinsuntergrenze 4
ð Verrechnungszins ist in jedem Fall der zinsbindungskongruente bonitätsrisikolose Kapitalmarktzins als Opportunitätszins (Null-Kupon-Anleihe)
Der Zinskonditionenbeitrag wird erst in Verbindung mit verschiedenen Kostenele- menten zu einer Entscheidungsgröße:
2. Weitere Wertkosten
• Risikokosten:
Kreditausfälle werden zwar individuell verursacht, müssen aber von allen Kredit- nehmern durch Zahlung einer Prämie getragen werden.
Bei einem voll diversifizierten Kreditportefeuille muß die MBRP angesetzt werden, ansonsten können anstatt eines Kreditportefeuilles nur risikofreie Anlagen einge- gangen werden.
• Eigenkapitalkosten:
Grundlage: Grundsatz I Die Mindestmarge ergibt sich aus dem Grundsatz I. Eine EK-Unterlegung ist not- wendig, da ansonsten das Kreditgeschäft nicht betrieben werden kann. Der EK- Kostensatz errechnet sich unter Berücksichtigung der Steuerwirkung aus der an- gestrebten Verzinsung des gesamten EK. Die Mehrkosten gehen in die Preisun- tergrenze ein.
• Liquiditätskosten:
Grundlage: Grundsatz II 2 Die einzelnen Aktiva und Passiva der Banken haben sehr unterschiedliche Liqui- ditätsauswirkungen und –qualitäten und somit auch unterschiedliche Liquiditäts- kosten. Die Liquiditätskosten sind erst zu berücksichtigen, wenn Engpässe bei der Kreditgewährung auftreten. Bsp.: Wenn ein Kredit mit Termineinlagen finan- ziert werden soll, werden die Termineinlagen nur zu einen bestimmten Prozent- satz angerechnet, so dass weitere Passiva herein genommen werden müssen, für die zudem Transaktionskosten anfallen. So kommt es zu Liquiditätskosten.)
3. sogenannte Betriebskosten 3
2 Für Passiva ist die Mindestreserve relevant. Jede Kundeneinlage ist mit ihren spezifischen Mindest- reservekosten zu belasten. Die tatsächlichen Kosten entsprechen den negativen Ergebnisbeitrag, der sich aus der Abrechnung des Guthabens auf dem Zentralbankkonto mit dem Opportunitätszinssatz ergibt. Die Differenz zwischen den tatsächlichen und den bei jeder Kundeneinlage kalkulatorisch ver- rechneten Mindestreservekosten ist das Ergebnis der guten (schlechten) Mindestreserve-Disposition => Liquiditätsdispositionsergebnis.
Arbeit zitieren:
Mirja Schüler, 2002, Ermittlung der Zinsuntergrenze, München, GRIN Verlag GmbH
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