Technische Universität Berlin
Fakultät 1 / Zentrum für Antisemitismusforschung
Hauptseminar „Der Holocaust in Polen“
Sommersemester 2005
Das Generalgouvernement
von: Henry Gidom
Gliederung
1. Das „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“
2. Hans Frank – Generalgouverneur
3. Die Ermordung der Juden im Generalgouvernement
4. Das Leben im Getto und dessen Liquidierung am Beispiel von Łòdz – eine Chronologie
5. Die Politik gegenüber der polnischen Bevölkerung
6. Der polnische Widerstand
7. Literatur
1. Das „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“
Das „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“ (im folgenden GG), ab 31. Juli 1940 nur noch „Generalgouvernement“ genannt, wurde im direkten Anschluss an die Beendigung des Feldzuges nach dem deutschen Überfall auf Polen und der darauf folgenden Aufteilung des polnischen Territoriums im Rahmen des Hitler-Stalin-Paktes am 26. Oktober 1939 gebildet. Das Gebiet umfasste ursprünglich eine Fläche von ca. 95.000 Quadratkilometern, auf dem etwa 12,5 bis 13 Millionen Einwohner lebten. Dies waren hauptsächlich Polen nichtjüdischen Glaubens und circa 1,5 bis 2 Millionen polnische Juden. Letztere Gruppe entsprach etwa 15 Prozent der Bevölkerung. In dem Gebiet lebten ebenfalls mehrere Minderheiten wie Ukrainer, Goralen, Lemken und Uzulen1. Etwa 65 Prozent der Polen waren in der Landwirtschaft beschäftigt. Mit der Inkorporierung Galiziens wurde das GG im November 1942 auf eine Gesamtfläche von 142.000 Quadratkilometer und circa 18 Millionen Menschen2 vergrößert. Die größte Minderheit zu diesem Zeitpunkt sind laut Baedeker 17 Prozent Ukrainer. (Jüdische Einwohner werden in dieser Statistik von 1943 bereits nicht mehr erwähnt.) Der so genannte „Erlaß des Führers und Reichskanzlers [im folgenden EdFuR] über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete“ vom 12. Oktober 1939 unterstellte nach der Aufhebung der Militärverwaltung das Besatzungsgebiet der Zuständigkeit des Deutschen Reiches. Es wurde hiermit aber nicht in das Staatsgebiet eingegliedert. Reichsminister Hans Frank, den man zum Generalgouverneur ernannt hatte, sprach in diesem Zusammenhang vom „Nebenland des Reiches“. Die vier Distrikte Krakau, Radom, Lublin und Warschau - später fünf mit Lemberg - standen laut „Erlaß“ unter der Rechtsprechung Hans Franks. Die Exekutivgewalt der SS und der Polizei, welche ebenfalls laut „Grundgesetz“ dem Generalgouverneur untergeordnet war, sollte wenig später schon zu Kompetenzrangeleien führen.
2. Hans Frank – Generalgouverneur
Hans Frank konnte bei Amtsantritt bereits auf eine langjährige Karriere im rechten Organisationenspektrum der Weimarer Republik, schließlich auch in der NSDAP, zurück- blicken.
Er promovierte 24-jährig 1924 in Kiel in Rechtswissenschaften und Nationalökonomie und arbeitete in den Zwanziger Jahren als Rechtsanwalt und Assistent an der Münchner Technischen Hochschule. Schon 1919 war er der Deutschen Arbeiterpartei, einer Vorgängerorganisation der NSDAP, beigetreten. Nach eigener Aussage wurde er 1926 Mitglied der NSDAP und übernahm als „juristischer Berater Hitlers“3 die Verteidigung ihrer Anhänger. Hier begann seine politische Laufbahn. Als Abgeordneter kam Frank 1930 in den Reichstag. Nach dem 30. Januar 1933 bekleidete er die Ämter des Bayerischen Justizministers und des „Reichsrechtführers“ („Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung“). Das Amt des Generalgouverneurs hatte er vom 12. Oktober 1939 bis zum Januar 1945 inne. Aufgrund seiner für nationalsozialistische Verhältnisse äußerst kritischen und für das innere Selbstverständnis provokant erscheinenden Reden im Jahre 1942 veranlasste Hitler jedoch die Enthebung von den Partei- und Reichsämtern und erteilte ihm erstaunlicherweise nur Redeverbot. Ein Rücktrittsgesuch Franks vom GG-Posten lehnte Hitler ab.
[...]
1 Statistische Angaben (Ausnahme 2) auf Seite 2 In: Du Prel, M. Freiherr (Hrsg.), Das Deutsche Generalgouvernement Polen, Ein Überblick über Gebiet, Gestaltung und Geschichte, Krakau 1940, S. 11.
2 Baedeker, K., Das Generalgouvernement, Reisehandbuch, Leipzig 1943, S. 27.
3 Piotrowski, St., Hans Franks Tagebuch, übers. v. Weintraub, K., Warschau 1963, S. 11.
Arbeit zitieren:
Henry Gidom, 2005, Das Generalgouvernement, München, GRIN Verlag GmbH
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