-II-
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Abkürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Der institutionelle Rahmen 2
2.1. Die Rechtstellung 2
2.2. Die Rechtsinstrumente 4
3. Die Organe 4
3.1. Das Direktorium 5
3.2. Der EZB-Rat 6
3.3. Der Erweiterte Rat 6
4. Das Kapital 7
5. Die Ziele, die Aufgaben und die Befugnisse 8
6. Die geldpolitische Strategie 11
7. Das geldpolitische Instrumentarium 12
7.1. Offenmarktgeschäfte 12
7.2. Ständige Fazilitäten 13
7.3. Mindestreserven 13
8. Schlussbetrachtung 14
Literaturverzeichnis 15
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Abs. Absatz Art. Artikel Aufl. Auflage BIP Bruttoinlandsprodukt bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise d.h. das heißt EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrages von Amsterdam EP Europäisches Parlament EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof ESZB Europäisches System der Zentralbanken EWI Europäisches Währungsinstitut EZB Europäische Zentralbank f. folgende ff. fortfolgende gem. gemäß Hrsg. Herausgeber HVPI Harmonisierter Verbraucherpreisindex i.V.m. in Verbindung mit IWF Internationaler Währungsfonds NZBen Nationalbanken S. Seite sog. sogenannte vgl. vergleiche u.U. unter Umständen z.B. zum Beispiel
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Mit der Währungsunion wurde nicht nur eine neue Währung aus der Taufe gehoben, sondern es entstand auch eine neue Zentralbank, die Europäische Zentralbank (EZB).
Die EZB und die Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben, bilden das Eurosystem. Da noch nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Euro eingeführt haben, ist zwischen dem Eurosystem, dem 12 Länder angehören, und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), dem 15 Länder angehören, zu unterscheiden.
Am 1. Januar 1999 hat die EZB in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist die Notenbank der Währungsunion und für die Geldpolitik im Euroland verantwortlich.
Die Deutsche Bundesbank und die nationalen Notenbanken der anderen Teilnehmerländer sind durch die EZB nicht etwa überflüssig geworden, sie sind vielmehr in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) integriert. Die EZB trifft die Entscheidungen zur Geldpolitik, die die nationalen Notenbanken auf Weisung der EZB in den jeweiligen Ländern umsetzen.
Die Arbeit gliedert sich dabei so auf, dass zunächst der institutionelle Rahmen der EZB sowie dessen rechtliche Stellung aufgezeigt wird. Neben den bestehenden Organen werden auch die Ziele, die Aufgaben sowie die Befugnisse der EZB erläutert. Weiter wird auf die Geldpolitik der EZB eingegangen, indem die Strategie sowie dessen Instrumentatrium näher erklärt werden. Eine Schlussbetrachtung beendet diese Hausarbeit.
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Die Europäische Zentralbank bildet zusammen mit den Zentralbanken der zum Euro-Währungsgebiet gehörenden zwölf Länder das „Eurosystem“. Vom Eurosystem ist nach offiziellem Sprachgebrauch die Rede, wenn die EZB und die nationalen Zentralbanken derjenigen Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, gemeint sind. 1 Die Hauptaufgabe ist die Bestimmung und Ausführung der Geld- und Währungspolitik in diesen Ländern. Die EU-Staaten Schweden, Dänemark und das Vereinigte Königreich haben den Euro bisher nicht eingeführt. Die Zentralbanken dieser Länder bilden zusammen mit dem sog. Eurosystem das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). 2
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Mit der Errichtung des Zentralbanksystem auf europäischer Ebene wurden die Zentralbanken aus den staatsorganisatorischen Zusammenhängen herausgelöst, um zusammen mit der EZB als integrale – nicht integrierte – Bestandteile eines supranationalen Verbundes und unter einem gemeinsamen Dach als Träger der gemeinschaftlichen Geldpolitik zu fungieren. 3
Gemäß Art. 14.3 ESZB-Satzung handeln die nationalen Zentralbanken gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB. 4
Die Zentralbanken jener europäischen Staaten, die zwar Mitglied der EU sind, der Währungsunion aber fernblieben (Dänemark, Großbritannien, Schweden), haben einen gesonderten Status innerhalb des ESZB. Sie dürfen ihre nationale Geldpolitik weiter ausüben und nehmen somit we-
1 Vgl.Streinz, R.: Europarecht (1996); S. 292.
2 Vgl. EZB: Die Europäische Zentralbank (2000); S. 11.
3 Vgl. Wagner, A.: Die Europäische Zentralbank (2001); S. 64.
4 Vgl. Herdegen, M.: Europarecht (1999); S. 287.
Arbeit zitieren:
René Eickers, 2002, Die Europäische Zentralbank, München, GRIN Verlag GmbH
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