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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Themenkomplexe der Finalitätsdebatte
2.1 Europäische Föderation
2.2 Europäische Verfassung
2.3 Institutionelle Reformen
2.4 Differenzierung der Europäischen Integration
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Im Laufe der neunziger Jahre hat der Prozess der Europäischen Integration eine bemerkenswerte Dynamisierung erfahren. Die Verwirklichung des Großprojekts der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die allmähliche Öffnung für eine über wirtschaftliche Fragen hinausgehende politische Integration lassen Visionen eines möglichen Endzustands der Europäischen Integration nicht mehr bloß als weltfremde Utopie erscheinen. Hinzu kommt, dass die Europäische Union nun von außen mit Entwicklungen konfrontiert wird, die einen starken Reformdruck heraufbeschworen haben. So hat das Ende des Kalten Krieges Perspektiven für eine Osterweiterung der EU eröffnet, welche für die derzeitige Union eine schwerwiegende Belastungsprobe im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und politische Integrationsfähigkeit darstellen dürfte. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, welche Rolle Europa in einer Welt der globalisierten Märkte spielen will und wie unter diesen Umständen die Herausbildung einer europäischen Identität gelingen kann.
Diese neuen Herausforderungen haben eine europaweite Debatte aufkeimen lassen, die das Bedürfnis erkennen lässt, Überlegungen über die Finalität des Prozesses der Europäischen Integration anzustellen. Vor allem die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 hat offenbar die Sicht auf weiter reichende Perspektiven hinsichtlich eines möglichen Endzustands der Entwicklung Europas eröffnet und zahlreiche Beiträge zur Finalitätsdebatte angeregt. 1 Gerade von deutscher Seite aus ist eine Vielzahl von Initiativen zum Gedankenaustausch über die Zukunft Europas zu verzeichnen. Dies ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil im Zuge der deutschen Vereinigung von 1990 zunächst Bedenken aufgekommen waren, dass Deutschland sein europapolitisches Engagement in Zukunft einschränken könnte, weil es der inneren Integration, also der strukturellen Anpassung der neuen Bundesländer an das System der Bundesrepublik, Vorrang vor der äußeren Integration in einem vom Eisernen Vorhang befreiten Europa einräumen könnte. 2
1 Vgl. Hartmut Marhold: Die neue Europadebatte. In: Hartmut Marhold (Hg.): Die neue Europadebatte. Leitbil-
der für das Europa der Zukunft. Bonn 2001, S. 9-23, hier: S. 9
2 Vgl. Rudolf Hrbek: Deutschland und der Fortgang des europäischen Integrationsprozesses. In: Werner Süß
(Hg.): Deutschland in den neunziger Jahren. Politik und Gesellschaft zwischen Wiedervereinigung und Globali-
sierung. Opladen 2002, S. 299-316, hier: S. 301
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In der Retrospektive können diese Befürchtungen als unbegründet betrachtet werden, da sich Deutschland sowohl bei der realpolitischen Weiterentwicklung des Integrationsprozesses als auch bei der Debatte um die Zukunftsperspektiven der EU stets aktiv beteiligte und sich mitunter gar an die Spitze der Entwicklung zu setzen versuchte, wie es etwa bei dem vielbeachteten Schäuble-Lamers-Papier von 1994 oder der Rede des Bundesaußenministers Joschka Fischer an der Humboldt-Universität im Jahr 2000 deutlich wurde.
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit den wichtigsten deutschen Beiträgen zur Finalitätsdebatte beschäftigen und dabei herauszufinden versuchen, ob sich aus den unterschiedlichen Ansätzen so etwas wie ein spezifisch deutscher Standpunkt zur Zukunft der Europäischen Integration herausfiltern lässt. Meine zentrale Fragestellung lautet also: Offenbaren die unterschiedlichen deutschen Beiträge zur Debatte um die Finalität der Europäischen Integration überwiegend einheitliche Grundgedanken und Zielvorstellungen oder handelt es sich vielmehr um eine heterogene Ansammlung unterschiedlichster Ansätze ohne klar erkennbare gemeinsame Leitbilder?
Ich möchte mich hier mit dieser Frage befassen, indem ich vier Themenkomplexe in den Vor-dergrund stelle, die in der gegenwärtigen Debatte besonders häufig zur Sprache kommen: Die Möglichkeit einer neuartigen föderalen Ordnung der Europäischen Union, die Frage nach der Notwendigkeit einer europäischen Verfassung, die Debatte um institutionelle Reformen als Reaktion auf künftige Herausforderungen sowie das Thema einer möglichen Differenzierung und Flexibilisierung des Integrationsprozesses. Hierbei werde ich zunächst jeweils den Themenbereich sowie die mit ihm verbundenen Probleme und Streitfragen erläutern, um dann die unterschiedlichen Standpunkte der deutschen Autoren zu diesen Punkten miteinander zu vergleichen. Im Anschluss an die Analyse werde ich ein Fazit formulieren und dabei versuchen, die gewonnenen Ergebnisse zu systematisieren.
Bei der Auswahl der Diskussionsbeiträge habe ich mich, um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, auf Veröffentlichungen prominenter Repräsentanten der deutschen Politik beschränkt. Zur Sprache kommen Veröffentlichungen von Joschka Fischer, Wolfgang Schäuble, Karl Lamers, Johannes Rau, Wolfgang Clement sowie Helmut Schmidt und Valéry Giscard D`Estaing. Diese Beiträge sind meines Erachtens besonders wichtig, da sie nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit zum Teil große Beachtung erfuhren. Die meisten Veröffentlichungen sind nach 1999 erschienen.
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2. Themenkomplexe der Finalitätsdebatte
2.1 Europäische Föderation
Wer im Zusammenhang mit dem politischen System der Europäischen Union den Begriff der Föderation in den Mund nimmt, der muss damit rechnen, auf breite Proteste zu stoßen. Dies liegt vor allem daran, dass der Begriff an sich missverständlich ist, da etwa das englische oder das französische Pendant zu diesem Ausdruck eine etwas andere Bedeutung haben. Im Deutschen stellt der Begriff „Föderalismus“ lediglich einen groben Oberbegriff dar, der ein „Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem gleichberechtigte und mehr oder weniger eigenständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind“ 3 , bezeichnet. Unter diesen Oberbegriff fällt sowohl ein Bundesstaat, also eine „Verbindung nichtsouveränder Gliedstaaten durch einen bundesmäßigen Zusammenschluss“ 4 als auch ein Staatenbund (Konföderation), d. h. ein eher lockerer Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten. Im Englischen oder Französischen beziehen sich die Begriffe federation oder fédération hingegen primär auf das Prinzip der Bundesstaatlichkeit und sind deshalb wesentlich enger gefasst als der entsprechende deutsche Ausdruck. Gerade für diejenigen, die im Hinblick auf die Europäische Integration einen eher intergouvernementalen Ansatz vertreten und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen souveränen nationalen Regierungen den Vorzug gegenüber einer Machtausweitung für supranationale Institutionen geben 5 , ist die Bezeichung „Europäische Föderation“ deshalb ein Reizwort, das mit Ressentiments gegenüber einem europäischen „Superstaat“ verknüpft ist.
Heinrich Schneider weist zurecht darauf hin, dass Begriffe wie „Föderation“, „Staatenbund“ oder „Bundesstaat“ häufig nicht ausreichten, um die Mehrdimensionalität föderaler Systeme zu erfassen. So habe die historische Erfahrung gezeigt, dass einerseits ein Bundesstaat seinen Gliedern so starke Positionen einräumen könne, dass man ihn für einen Staatenbund halten könne, und dass andererseits ein Staatenbund durchaus einen Einigungsgrad aufweisen könne, der weit über gängige Auffassungen von einer konföderalen Struktur hinausgehe. 6
3 Ursula Münch/ Kerstin Meerwaldt: Charakteristika des Föderalismus. In: Informationen zur politischen Bil-
dung 275 (2/ 2002), S. 3-8, hier: S. 5
4 Ebd., S. 5
5 Vgl. Claus Giering: Integrationstheorien. In: Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hg.): Europa von A bis
Z. Taschenbuch der europäischen Integration. 7. Aufl., Bonn 2000, S. 262-267, hier: S. 263ff.
6 Vgl. Heinrich Schneider: Alternativen der Verfassungsfinalität: Föderation, Konföderation - oder was sonst?
In: Integration 3/2000, S. 171-183, hier: S. 174-178
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Dementsprechend ist auch der gegenwärtige Status der Europäischen Union nur schwer zu benennen, da es sich hier weder um einen klassischen Bundesstaat noch um eine herkömmliche Konföderation handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in diesem Zusammenhang den Begriff des „Staatenverbunds“ geprägt, womit offenbar die „Erwartung an die fortwirkende Verzahnung von nationaler Souveränität und supranationaler Integration in einem politischen System eigener Art“ 7 betont wurde. Ein deutscher Autor, der seinen Standpunkt über eine mögliche föderale Ausgestaltung der Europäischen Union darlegen möchte, muss also, um Missverständnisse zu vermeiden, sehr genau erläutern, welche Art von Föderation ihm vorschwebt.
Joschka Fischer lässt schon im Titel seiner Rede an der Berliner Humboldt-Universität („Vom Staatenbund zur Föderation“) 8 durchblicken, dass die Frage nach einer Föderalisierung des europäischen Integrationsprozesses für ihn eine zentrale Rolle spielt. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass Fischer zwar den „Übergang vom Staatenverbund der Union hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation“ fordert, sich dabei aber gleichzeitig von bisherigen Vorstellungen von einem europäischen Bundesstaat distanziert, die er als „synthetisches Konstrukt jenseits der gewachsenen europäischen Realitäten“ bezeichnet. 9 Sein Konzept orientiert sich vielmehr an der „Souveränitätsteilung von Europa und Nationalstaat“ auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips. Fischer fordert also ein Modell, das über den allzu losen und ungeregelten Staatenverbund, der zur Zeit existiert, hinausgeht, ohne dabei gleich die Form eines Bundesstaates nach deutschem oder amerikanischem Vorbild anzunehmen. Indem er ausdrücklich betont, dass hierbei eine Koexistenz von Föderation und Nationalstaaten und kein Verdrängungsprozess zu Lasten nationaler Institutionen und Identitäten angestrebt werde 10 , versucht er, sich gegen mögliche Einwände von Vertretern des intergouvernementalen Ansatzes zu verteidigen, die in seinen Ausführungen eine Tendenz zur Bildung anonymer supranationaler Strukturen erkennen könnten.
7 Josef Janning: Leitbilder. In: Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch
der europäischen Integration. 7. Aufl., Bonn 2000, S. 281-287, hier: S. 282
8 Joschka Fischer: Vom Staatenbund zur Föderation - Gedanken über die Finalität der europäischen Integration.
In: Integration 3/2000, S. 149-156
9 Ebd., S. 153
10 Ebd., S. 153
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Auch Wolfgang Schäuble hat sich mit dem Konzept einer Europäischen Föderation beschäftigt, wobei allerdings nicht das berühmte Schäuble-Lamers-Papier von 1994, wo lediglich einige unkonkrete Bemerkungen über einen „föderalen Bundesstaat“ zu finden sind 11 , sondern vor allem ein weniger bekannter Aufsatz aus dem Jahr 2000 12 von Bedeutung ist, der als direkte Reaktion auf die Fischer-Rede verfasst wurde. Hier betont Schäuble, dass Nation und Europa seiner Ansicht nach „keine Gegensätze“ seien. Während die Nationalstaaten den Menschen eine Identität vermittelten und somit ihre Akzeptanz für rechtsstaatliche Prinzipien gewährleisteten, habe Europa die Aufgabe, dringende gesellschaftliche Probleme von globaler Bedeutung, die über die Kräfte der Einzelstaaten hinausgehen, zu bearbeiten. Staatlichkeit und Souveränität sollten deshalb auf mehrere Ebenen verteilt werden. Nur eine Befolgung des Subsidiaritätsprinzips und eine klare Verteilung der Kompetenzen könnten hierbei dazu führen, dass eine übermäßige Europäisierung verhindert werden könne. Auch hier ist also der Versuch zu erkennen, einen Mittelweg zwischen dem Bundesstaatsprinzip und dem derzeitigen Status eines Staatenverbunds zu finden, ohne dabei die Souveränität der Nationalstaaten in Frage zu stellen.
In eine ähnliche Richtung zielen auch die - allerdings sehr vagen - Ausführungen von Johannes Rau, der sich ebenfalls für eine Föderalisierung Europas durch die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ausspricht, dabei aber die Orientierung am Bundesstaatsmodell ablehnt: „Nie-mand will einen europäischen Bundesstaat, der die amerikanische, die deutsche oder die schweizerische Verfassung imitiert.“ 13
Das Subsidiaritätsprinzip ist auch bei Vertretern einzelner Bundesländer in Deutschland von hoher Bedeutung, da gerade hier offenbar Bedenken herrschen, dass eine föderale Neuordnung Europas zu Lasten der Regionen gehen könnte. So plädiert etwa der nordrheinwestfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement entschieden für eine „Neuordnung der Zuständigkeiten, die den Grundsätzen der Klarheit und Transparenz, der Verantwortung und der Subsidiarität entspricht“. 14
11 Vgl. Wolfgang Schäuble/ Karl Lamers: Überlegungen zur europäischen Politik. Positionspapier der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 1. September 1994. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/
1994, S. 1271-1280, hier: S. 1274
12 Wolfgang Schäuble: Europa vor der Krise? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. 6. 2000, S. 10
13 Johannes Rau: Die Quelle der Legitimation deutlich machen. Eine föderale Verfassung für Europa. In: Frank-
furter Allgemeine Zeitung, 4. 11. 1999, S. 16
14 Wolfgang Clement: Europa gestalten - nicht verwalten. Die Kompetenzordnung der Europäischen Union nach
Nizza. Rede am 12. 2. 2001 in Berlin. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/reden/textclement1.shtml, S.2
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Torsten Halling, 2002, Deutsche Beiträge zur Debatte um die Finalität der Europäischen Integration, München, GRIN Verlag GmbH
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