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1. Einleitung und Forschungsstand 2. Ethik und Politik 2.1. Aristotelischer „êthos“ 2.2. Die Tugend im Bürgerstaat 3. Die politische Wissenschaft 3.1. Die Aufgabe der Staatswissenschaft 3.2. Montesquieus politische Philosophie 4. Menschenbild und Formen menschlicher Gemeinschaft 4.1. Der Mensch als „zoon politikon“ 4.2. Menschenbild und Klimatheorie im „De L’Esprit des Lois“ 5. Naturrecht und positives Recht
5.1. Politisches Recht und Naturrecht in Aristoteles’ „Politik“ 5.2. Gesetze der Natur und positive Gesetze 6. Verfassungsformen und Gewaltenteilung 6.1. Die Teilung der Macht in der Verfassung 6.1.1. Die aristotelische Trias und die Mischverfassung 6.2. Die drei verschiedenen Regierungen im „Geist der Gesetze“ 6.2.1. Über die Natur der Regierungsformen 6.2.2. Die sich aus der Natur ergebenden Prinzipien 6.2.3. Die gewaltenteilige Mischverfassung 7. Schlussbetrachtung: Gibt es einen Idealstaat? 8. Quellenverzeichnis
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1. Einleitung und Forschungsstand
Aristoteles (384-322 v. Chr.), der oft als der wichtigste Philosoph des Abendlandes bezeichnet wird, sieht in dem Staat die höchste Form der menschlichen Gemeinschaft. Das Gemeinwohl ist der alles durchdringende Zweck, der im moralischen und glückseligen, dem eudämonischen Leben, aller im Staat lebenden Menschen liegt. Er wollte untersuchen, wie Ideale, Bräuche und ökonomische Verhältnisse in den verschiedenen Staaten in Beziehung stehen. Hierfür vergleicht er die institutionellen Formen, politischen Prozesse und den Inhalt politischer Entscheidungen. Auch heute, über 2300 Jahre später, erweist sich das antike Modell Aristoteles’ als außerordentlich leistungsstark, viele Politikwissenschaftler zehren immer noch von der umfangreichen Bibliothek des Lykeion, in welcher er Dokumente der verschiedenen Verfassungen griechischer Polis’ und anderer Staaten anlegte. 1 Über zweitausend Jahre nach Aristoteles „Politik“ gelingt es Montesquieu, mit seinem Werk „De L’Esprit des Lois“, zu einem Vordenker großer weltgeschichtlicher Umbrüche zu werden. Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu, war einer der bedeutendsten französischen Schriftsteller und Staatsphilosophen seiner Zeit. Mit seinem Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze“, aus dem Jahre 1748, gelang es Montesquieu, die klassische Staatswissenschaft in den Rang einer umfangreichen Kulturphilosophie zu erheben. Seine Vorstellungen basieren auf der antiken Lehre von den drei Staatsformen, Demokratie, Monarchie und Despotie. Nun untersucht er jede dieser Formen anhand ihrer Abhängigkeit von natürlichen, besonderen geographischen und klimatischen Bedingungen. Montesquieus besondere Verdienst liegt darin, dass er die Nationen im Zusammenhang mit allen sozialen, moralischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten eines Staates betrachtet und zudem die organischen Beziehungen untereinander, wie auch ihre gemeinsame Prägung durch die jeweilig wirkenden Naturkräfte erläutert.
„Obwohl er die Demokratie antiken Stils bevorzugt, wünscht er realpolitisch nur eine Beseitigung des Absolutismus, dessen Gesellschaftsstruktur er in einer noch heute unübertroffenen Weise durchleuchtet hat, zugunsten einer nach englischem Vorbild entworfenen konstitutionellen Monarchie.“ 2
1 Aristoteles, unter:
http://www.raffiniert.ch/saristoteles.html.
2 Prof. Dr. Günther, Horst, Montesquieu, unter:
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„De L'Esprit des Lois“ gilt als eines der wichtigsten Werke der französischen Aufklärung und sein Autor als theoretischer Wegbereiter der Französischen und Amerikanischen Revolution. Diese Arbeit soll die umfangreichen staatstheoretischen Modelle beider Denker zunächst darstellen und anschließend auf Gemeinsamkeiten und Differenzen untersuchen, um der Frage nachzugehen, inwiefern sich die antiken Vorstellungen Aristoteles von einem Staat bis zu den modernen Ansichten Montesquieus über moderne Volksgemeinschaften verändert haben. Da „Vom Geist der Gesetze“ das Hauptwerk des Seminars war, soll sich auch hiermit umfassender beschäftigt werden, als mit Aristoteles „Politik“. Im zweiten Punkt wird vorläufig auf die Tugend eingegangen, da sich bei Aristoteles die politischen Einrichtungen und ferner die Tugend aus der thematisch früher behandelten Ethik ableitet. Sie bildet eine wichtige Grundlage guter Staatsformen. Es ist dann interessant zu erörtern, ob Montesquieus Tugendbegriff, der von zentraler Bedeutung ist, auf einem ähnlichen Ausgangspunkt basiert. Dies soll bereits einen kleinen Einblick in das Denken des antiken und modernen Autoren geben.
Weiterhin stellt Punkt drei den Anspruch beider Klassiker dar, ihre politischen Untersuchungen wissenschaftlich und logisch zu gestalten. Was ist nach beiden das Ziel und die Methode ihrer Untersuchungen über die Staatsformen?
Wie das Menschenbild von Aristoteles und Montesquieu aussieht und welche Rolle das Individuum in den verschiedenen Gesellschaften und politischen Systemen spielt, beleuchtet der vierte Punkt.
Welche Institutionen schafft die Politik, um einen geordneten Zustand menschlichen Zusammenlebens zu garantieren? Wie definieren beide Grundbegriffe der politischen Philosophie, das Naturrecht und das positive Recht, und welche Beispiele bringen sie dafür an? Der fünfte Punkt gibt damit einen Einblick in die epochal unterschiedlich geprägten Weltansichten eines altertümlichen und modernen Vertreters der Staatstheorie.
http://www.geist-oder-materie.de/Philosophie/franzosische_Phil_/Montesquieu/montesquieu.html.
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Als vorletzter Aspekt, im sechsten Punkt, werden die expliziten Modelle der Staatsformen dargestellt, die Aristoteles und Montesquieu in ihren Untersuchungen aufstellten und charakterisierten. Sie bilden die Synthese aus allen vorhergehend dargelegten Punkten. Zuletzt wird das eingangs gesetzte Ziel dieser Arbeit verfolgt, die Veränderung des politischen Weltbildes zweier Epochen, mit besonderem Fokus auf die Auffassungen eines idealen Staates oder einer bestmöglichen Verfassung, zu prüfen und dabei die Bedeutung des „De L’Esprit des Lois“ herauszustellen.
Der allgemeine Forschungsstand ist ein sehr umfangreicher. Beide Klassiker der politischen Staatstheorie wurden über die Jahrhunderte hinweg immer wieder behandelt und im Kontext der Problemstellungen der jeweiligen politischen oder gesellschaftlichen Lage erörtert. Erste Reflexionen des Werkes finden sich kurz nach Erscheinen des L’Esprit im Jahre 1782. Bis in die Gegenwart wird auf Montesquieus Werk Bezug genommen und auch das Internet bietet umfassende Recherchemöglichkeiten.
Es gibt unzählige Internetquellen, die sich der Klassiker annehmen und grobe, damit aber zum Teil sehr oberflächliche, allerdings auch sehr intensive Einblicke in deren Werk geben. Sie sind meist objektiv, vernachlässigen jedoch teilweise wichtige Gesichtspunkte. So befasst sich eine Quelle 3 ganz unkritisch mit der Bedeutung der Gewaltenteilungslehre Montesquieus und schätzt die Gesamtbedeutung in seinem Werk höher ein, als sie von vielen Autoren vertreten wird. Dazu aber mehr in Punkt sechs.
Edgar Mass und P.-L. Weinacht gaben im vorigen Jahr 2005 einen Sammelband heraus, in dem die Rezeption Montesquieus im vergangenen Jahrhundert verfolgt werden kann. 4 Hierin gibt es einen Aufsatz über die Entstehung des Historismus von Friedrich Meinecke, der zu Zeiten des aufkommenden Nationalsozialismus (1936) verfasst wurde. 5
3 Vgl. siehe: Tsatsos, Themistokles, Auszug (Kurzzitat) aus: PERI POLITEIAS, Athenäum Verlag GmbH,
Frankfurt am Main, 1972, Punkt: II Die aristotelische Lehre, unter:
http://www.gewaltenteilung.de/tsatsos.htm.
4 Vgl. siehe: Mass, Edgar / Weinacht, Paul-Ludwig (Hrsg.), Beiträge zur Politischen Wissenschaft Band 139,
Montesquieu - Traditionen in Deutschland, Duncker & Humblot GmbH, Berlin, 2005.
5 Ebd., S. 85-90.
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Er legt zum Schluss besonderes Augenmerk auf den „esprit général“, den Nationalgeist, ohne dabei direkte Bezüge zu der politischen Situation seiner Zeit herzustellen. Interessant ist es allemal zu sehen, dass die politischen Themen zu jener Zeit auch die Rezeption der Klassiker beeinflussen.
Ein Autor, der sich intensiv mit Montesquieu befasst, ist Panjotis Kondylis. Sowohl in seinem eigenen Buch, „Montesquieu und der Geist der Gesetze“, als auch in Einzelbeiträgen in Sammelbänden, wendet er sich wiederholt Grundthematiken, wie dem Gesetzesbegriff, zu. Auffällig ist hierbei, dass Kondylis in besonderem Maße auf die Kopplung von Staatstheorie und Soziologie im Werk Montesquieus Bezug nimmt. 6 Dies scheint desgleichen ein lang erforschter Aspekt zu sein, denn bereits August Comte zählt Montesquieu zu den Begründern der Sozialwissenschaft. Er sah die wichtigste Leistung Montesquieus in der Ausdehnung des Gesetzesbegriffs auf die sozialen Erscheinungen. 7 Auf alle hier genannten Autoren wird in der folgenden Arbeit genauer Bezug genommen.
2. Ethik und Politik
Im Gegensatz zu seinem Vordenker Platon versucht Aristoteles nicht den Entwurf eines utopischen Staatsmodells zu machen, sondern prüft die bestehenden Herrschaftsformen auf ihre Tauglichkeit.
„Wir haben uns vorgenommen, die staatliche Gemeinschaft zu untersuchen, sowie die Frage, welche von allen ihren Formen den Vorzug verdiene, wenn man möglichst nach Wunsch leben will.“ 8
Mit diesem Satz leitet Aristoteles seine Schrift „Aus der ältesten Politik“ ein und stellt so zunächst Grund und Ziel seiner Untersuchungen vor. Für diese Untersuchungen erachtet er es als wichtig, möglichst viele Staatsverfassungen zu betrachten, um daraus Schlüsse für die von ihm bevorzugte zu ziehen.
6 Vgl. siehe: Kondylis, Panajotis, Montesquieu und der Geist der Gesetze, Akademie Verlag, Berlin, 1996.
7 Dr. Clostermeyer, Claus - Peter, Zwei Gesichter der Aufklärung. Spannungslagen in Montesquieus ,Esprit des
Lois’, Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin, 1983, S. 40.
8 Nestle, Wilhelm, Aristoteles Hauptwerke, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1977, S. 77.
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Den Hauptzweck des Staates leitet Aristoteles aus der menschlichen Natur ab. Als staatenbildende Wesen und damit nach Lebensgemeinschaft trachtend, „führt sie auch der gemeinsame Nutzen zusammen“, woraus in letzter Instanz der Staat entsteht. Der Staat ist demnach eine „Gemeinschaft freier Menschen“. 9 Der folgende Punkt soll zunächst einen Einblick in Aristoteles’ Vorstellungen über die Verknüpfung von Ethik und Politik geben und im Anschluss daran ein zentrales Element im „Geist der Gesetze“, die Tugend, ebenfalls im engen Zusammenhang mit der politischen Theorie, betrachtet werden. 2.1. Aristotelischer „êthos“
Zwei Bereiche, mit denen Aristoteles sich näher befasst sind die Ethik und, daraus resultierend, die Politik. Unter Ethik verstehen wir für gewöhnlich diejenige philosophische Disziplin, die nach den Grundlagen für moralisches, dementsprechend richtiges Handeln fragt, um ferner den Menschen ein gutes, glückliches Leben zu bescheren. Obgleich Aristoteles’ Auslegung dies mit einschließt, hat er doch eine viel umfassendere Deutung. Das Wort „êthos“ hat drei Bedeutungen. Zum einen umfasst es den vertrauten Ort des Lebens, die Gewohnheiten, die dort gelebt werden und letztlich den Charakter, die Sinnesarten und Denkweisen. Aufgrund der ersten Interpretation des „êthos“ beschäftigt sich Aristoteles mit den sozialen und politischen Einrichtungen. 10
Grob gesagt geht Aristoteles davon aus, dass der Mensch auf seinesgleichen angewiesen ist und staatenbildende Tendenzen in sich hat. Er umreißt weiterhin, dass ein Staat allein nur dann von Bestand sein kann, wenn er auf sittlichen Grundlagen beruht. Die Glückseligkeit ist seiner Meinung nach das höchste Gut für alle und diese kann durch Rechtschaffenheit und Tugend erlangt werden. Wichtig hierbei ist es, dass bei Aristoteles die Klugheit zwar auf das Leitziel des Menschen, das Glück, ausgerichtet ist, aber erst durch die „aretê êthikê“, durch die Charaktertugenden, in ihre richtigen Bahnen gelenkt wird. Die „aretê êthikê“ ist gemäß Aristoteles der Gattung nach eine Haltung oder Einstellung, der Art nach eine Äußerung der Mitte. 11
9 Ebd., S. 86.
10 Höffe, Otfried, Aristoteles, Verlag C. H. Beck, München, 1996, S. 193.
11 Ebd., S. 230.
Arbeit zitieren:
Jana Emkow, 2006, Über den Wandel der Auffassung von Staat und Politik am Modell von Aristoteles und Montesquieu, München, GRIN Verlag GmbH
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