Gliederung
1. Definitionen für
EUTHANASIE. 1
2. Hinführung. 2
3. Juristische
Beurteilung. 4
3.1. Darstellung der Sachverhalte aus den
Novellen. 4
3.1.1. Paul Heyse: Auf Tod und Leben.
1886. 4
3.1.2. Theodor Storm: Ein Bekenntnis.
1887. 5
3.2. Entwicklung des § 216 Tötung auf
Verlangen. 6
3.3. Juristische
Interpretation. 11
3.3.1. Die Tathandlung des Offiziers Rüdiger (Heyse,
1886 ) 12
3.3.2. Die Tathandlung des Dr. med. Franz Jebe (Storm,
1887 ) 13
II
4. Die Krankheitsbilder der
Opfer........................................................................................................17 4.1. Das rheumatische Fieber der Marie
(Heyse)..............................................................................................18 4.2. Die bewußte Wahl der unheilbaren Krankheit in "Auf Tod und
Leben"...............................................................................................19 4.3. Das Uteruskarzinom der Elsi
(Storm)...............................................................................................21 4.4. Die Funktion der Krebserkrankung in "Ein
Bekenntnis"........................................................................................24 5. Die moralische Betrachtung der
Novellen...................................................................................................27 5.1. Die Schuldfrage aus Sicht des Täters und die Wahl der Buße bei
Rüdiger..............................................................................................27 5.2. Die Schuld und die Wahl der Buße des Dr.
Jebe...................................................................................................31 6. Schlußbetrachtung und aktueller zeitlicher
Bezug.......................................................................................................35 7. Literaturverzeichnis..................................................................................38
III
2. Hinführung
"Wie kommt einer dahin, sein Geliebtestes zu tödten?" 4
Eine unheilbare Erkrankung dieses Menschen, - des Lebenspartners - ist es, die den Liebenden zu einer scheinbar widersinnigen Verhaltensweise treibt. Den überaus qualvollen Tod vor Augen, hat der Leidende nur noch den einen Wunsch der Erlösung von seinen Schmerzen im Sinn.
Als "Tötung auf Verlangen" wird dieser Sachverhalt in der Fachsprache der Jurisdiktion nüchtern bezeichnet. -Doch welche emotionalen Gegensätze tun sich für den um die Tötung angeflehten Partner auf, gesetzt dem Fall, er verwirklicht den an ihn herangetragenen Wunsch nach Tötung? - Auf den ersten Blick wohl ein Anspruch, der überfordernd zu sein scheint.
Betrachtet man die Sache jedoch aus dem Blickwinkel der leidenden Person, ergibt sich ein gänzlich anderes Bild, welches sich nachvollziehen läßt. Der den Tod wünschende Mensch wird sicherlich -solange im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte- diese Überlegung wohl durchdacht haben. Er wird vor dem Hintergrund des Todes abgewägt haben, was ihm noch bevorsteht, welche Schmerzen noch zu erleiden sein werden, ob man jemals wieder ein vollständiges Mitglied innerhalb der Familie oder der Gesellschaft sein kann, ob in der Zukunft noch Perspektiven zu finden sind, oder ob noch Hoffnung auf Heilung, oder bestenfalls auf Linderung der Krankheit besteht? - Kurzum: Welchen Nutzen hat das Dasein in der derzeitigen, aussichtslosen Form für die Menschen, insbesondere für die, die man liebt und nicht zuletzt auch für sich selbst?
1 Theodor Storm an Paul Heyse 15.07.1887.
Um Sterbehilfe handelt es sich in den Fällen der beiden zur Untersuchung stehenden Novellen von Paul Heyse und Theodor Storm. ("Auf Tod und Leben" 1886 & "Ein Bekenntnis" 1887)
In Heyses Novelle "Auf Tod und Leben" verlangt die unheilbar erkrankte Ehefrau eines Offiziers die Tötung durch ihren Gatten mittels einer Überdosis Morphium, die sie , bereitgestellt von ihrem Mann, selbstständig einnimmt.
In Storms Novelle "Ein Bekenntnis" ist es ein Gynäkologe, der nach eindeutiger Diagnose eines Gebärmutterkarzinoms seine unheilbar krank erscheinende Gattin auf deren Verlangen hin mit der erlösenden Dosis Gift versieht und somit vor unsäglichen Schmerzen bewahren will.
Aus juristischer Sicht muß der Straftatbestand der "Tötung auf Verlangen" (§ 216 Reichstrafgesetzbuch) geprüft werden.
Medizinisch muß vor allen Dingen sichergestellt sein, daß eine Heilung der Krankheiten nach dem aktuellen Wissenstand der Forschung zum Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen werden konnte.
Der moralische Standpunkt ist ein wenig komplexer, da es sich bei der Moral um keine Wissenschaft handelt, die eindeutigen Erkenntnissen und Normen folgt. Lediglich von Seiten der katholischen Glaubensauffassung, ist das Töten auf Verlangen eindeutig abzulehnen und als indiskutabel zu klassifizieren, da nach Auffassung der katholischen Kirche allein Gott das Recht über Leben und Tod innehat, und eben dieses Recht vom Menschen unangetastet bleiben muß.
Im Folgenden werde ich näher auf die medizinischen, juristischen und moralischen Belange der in den Novellen dargelegten Schicksale eingehen. Besondere Beachtung wird hierbei die Beurteilung der Schuldfrage von Seiten der Gesellschaft und von Seiten der Protagonisten finden. Weiterhin sollen auch die von den Hauptfiguren selbst gewählten "Bestrafungen" und deren Hintergründe in besonderem Maße berücksichtigt werden.
3
3. Juristische Beurteiliung
3.1. Darstellung der Sachverhalte aus den Novellen
3.1.1. Paul Heyse: Auf Tod und Leben. 1886
Der Offizier Rüdiger kommt am Ende eines dreimonatigen Manövers nach Hause zurück und findet seine Frau in einem "unsäglichen Zustand" von Krankheit vor. Sie hatte sich während der Zeit seiner Abwesenheit bei der Ausübung ihres Berufes als Hebamme eine Erkältung zugezogen, die sich unbehandelt zu einem rheumathischen Fieber steigerte. Ein chronisches Herzleiden war als Folge des Fiebers zurückgeblieben.
Bei Rüdigers Ankunft sind die Schmerzen und Ängste seiner Gattin bereits zu einem "unerträglichen Grad" angestiegen. Auch ein befreundeter Facharzt aus der Stadt kommt nicht umhin, den Fall als hoffnungslos zu diagnostizieren. Vor diesem Hintergrund bittet die sterbenskranke Gattin ihren Ehemann im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und aus eigenem Antrieb um die Erlösung durch eine Überdosis Morphium, die ihren Tod herbeiführen soll.
Rüdiger will anfangs ablehnen, ringt sich jedoch angesichts des Leides seiner Frau dazu durch, der an ihn herangetragenen Bitte Folge zu leisten. Rüdiger bereitet seiner Frau daraufhin einen Morphiumcocktail, den der Arzt selbst zur Linderung der Schmerzen aufs Strengste verboten hat, um den Tod seiner Frau herbeizuführen. Rüdiger stellt die Mixtur aus Morphium und Mandelmilch auf den Nachttisch neben dem Krankenbett ab und bricht aus Entsetzen über sein Vorhaben bewußtlos zusammen.
Als er wieder zu sich kommt, steht das Glas geleert auf dem Nachttisch. Rüdiger wacht die Nacht über an der Seite seiner sterbenden Frau. Am nächsten Morgen diagnostiziert der herbeigerufene Dorfarzt als Todesursache: "Lähmung des Herzens." sowie "Nervenschlag infolge eines jähen Krampfanfalls." 5
5 Heyse, P.: Auf Tod und Leben, Berlin 1886, (S. 281).
4
Arbeit zitieren:
Tobias Südkamp, 2002, Der interdisziplinäre Diskurs um die Euthanasie in Paul Heyses 'Auf Tod Und Leben 1886' und Theodor Storms 'Ein Bekenntnis 1887' unter Einbeziehung juristischer, medizinischer und moralischer Gesichtspunkte, München, GRIN Verlag GmbH
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